Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungspraxis als Maßstab der Integrationspolitik

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/13558 16. Wahlperiode 24. 06. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11815 Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungspraxis als Maßstab der Integrationspolitik Vorbemerkung der Fragesteller DerSchlüsselzurpolitischenIntegrationvoneingewandertenMenschenund ihrenkindernliegtineinemoffenenstaatsangehörigkeitsrechtundinvereinfachteneinbürgerungsverfahren.diesistauchderweg,dendasbundesverfassungsgerichtmitseinengrundsatzurteilenzumkommunalenwahlrecht vom31.oktober1990zurstärkerenpolitischenbeteiligungundintegration eingewandertermenschengewiesenhat.geradeweildasgrundgesetzallgemeinemenschenrechtevondeutschenrechtenunterscheidetundesauchin anderenbereichenzurrechtlichenbenachteiligungvonmenschenohnedeutschestaatsangehörigkeitkommt,mussjenen,diedauerhaftindeutschland leben,möglichstfrühzeitigdasrechtaufeinbürgerungangebotenwerden. NursowirdesMigrantinnenundMigrantenauchmöglich,sichaktivindas politischegemeinwesenderbundesrepublikdeutschlandeinzubringenund sichalsgleichberechtigterteildesselbenzuverstehen.dieeröffnungpolitischermitbestimmungsrechteisteinunabdingbarerbestandteileinerintegrationspolitik,diemenschenandergestaltungdergesellschaftteilhabenlassen will.dieverweigerungodererschwerungdereinbürgerungkommtdagegen einerfaktischendiskriminierungundungleichbehandlungdermenschen gleich, was von ihnen auch so erlebt wird. ErstdurchdenErwerbderdeutschenStaatsangehörigkeiterhaltenMigrantinnenundMigrantendievollenstaatsbürgerlichenRechteundPflichteninunseremLand.SiekönnenaufallenEbenenwählenundsichauchselbstzurWahl stellen.siekönnenihrenberuffreiwählen,genießenfreizügigkeitinnerhalb dereuropäischenunionundkönnenauchaußerhalbunsereskontinentsin vieleländerohnevisumreisen,befandauchdiebeauftragtederbundesregierungfürmigration,flüchtlingeundintegrationdr.mariaböhmer (PressemitteilungderBundesregierungNr.247vom9.Juli2008).DasWerbender IntegrationsbeauftragtenDr.MariaBöhmerfürmehrEinbürgerungensteht jedochineinemauffälligenkontrastdazu,dasssiediemitdemgesetzzur Umsetzungaufenthalts-undasylrechtlicherRichtlinienderEuropäischen UnionverbundenenweiterenVerschärfungendesStaatsangehörigkeitsgesetzes ausdrücklich begrüßt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7600, S. 106). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom24.Juni2009übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/13558 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DiegeltendeRechtslageundEinbürgerungspraxisstellenzuhoheHürdenauf. ZukritisierensindunteranderemdiehohenEinbürgerungsgebühren,zulangwierigeVerfahren (diesichhäufigdarausergeben,dassnach 10Abs.1 Satz1Nr.4StAGgrundsätzlichdievorherigeAufgabederbisherigenStaatsangehörigkeitverlangtwird,wassichjenachHerkunftslandsehrschwierig gestaltenkann)undderausschlussvonpersonen,dieleistungendeszweiten oderzwölftenbuchessozialgesetzbuchinanspruchnehmen.insbesondere derletztegesichtspunktstelltinzeitenstrukturellermassenarbeitslosigkeit undangesichtsderbesonderenbenachteiligungvonmigrantinnenundmigrantenimbildungs-,ausbildungs-underwerbslebeneineffektiveseinbürgerungshindernis dar. DieErgänzungdesAbstammungsprinzipsimStaatsangehörigkeitsrecht (ius sanguinis)umdasgeburtsrecht (iussoli)imrahmenderreformdesstaatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)imJahr2000wareinüberfälligerSchritt. DochwurdedasursprünglicheZieleinererleichtertenEinbürgerungdurch denausschlussvonpersonen,dieleistungendeszweitenoderzwölften BuchesSozialgesetzbuchinAnspruchnehmenunddieVerweigerungder prinzipiellenhinnahmeeinerdoppeltenodermehrfachenstaatsbürgerschaft sowiedieschaffungderoptionspflicht,beiderjugendlichezwischen18und 23Jahrengezwungenwerden,sichzwischenderdeutschenundihreranderen Staatsangehörigkeit zu entscheiden, konterkariert. DieBundesregierunghatdieZahlderEinbürgerungenalseinenIndikatorfür Integrationserfolge imrahmendesgeplantenbundesweiten Integrationsmonitorings benannt (PressemitteilungderBundesregierungNr.201vom 4.Juni 2008). DieseZahlstelltderIntegrationspolitikderjetzigen,aberauchdervorherigen rot-grünenbundesregierung,eindenkbarschlechteszeugnisaus,denndie Einbürgerungszahlensindseitlängeremrückläufig.SowurdeimJahr2000 mit186688einbürgerungenzwareinhöchststanderreicht;dochlässtsich dieserimwesentlichenmitsonderfaktorenderdamaligengesetzesänderung erklären (ÜbergangsregelungfürKinderunterzehnJahrennach 40bStAG, BearbeitungvonAltanträgennachneuemRecht).SeitdemsankdieZahlder jährlicheneinbürgerungenkontinuierlichaufbiszu127153imjahr2004und nurnoch113030imjahr2007ab unddamitaufeinenwertnochunterhalb derzahldereinbürgerungenvorderstaatsangehörigkeitsreform (1999: 143267).DerRückgangvon2000bis2007beträgtfast40Prozent,undselbst wenneinbürgerungenaufgrundderübergangsregelungfürunterzehnjährige Kinder (rückwirkendeanwendungdesiussolinach 40bdesStaatsangehörigkeitsgesetzes)herausgerechnetwerden,ergibtsicheinRückgangumfast eindrittel (32Prozent).ImeuropäischenVergleichweistdieBundesrepublik DeutschlandohnehineinesehrniedrigeEinbürgerungsquoteauf (EinbürgerungeninderBundesrepublikDeutschlandgemessenanderZahlderNichtstaatangehörigen: 1,56 Prozent im Jahr 2007). ImGegensatzzudenVorstellungenderBundesregierung,nachdereineEinbürgerungerstnacheiner erfolgreichen Integrationundnurunterstrengen Bedingungenerfolgensoll,hatdieBundestagsfraktionDIELINKE.erheblicheErleichterungenderEinbürgerunggefordert (vgl.bundestagsdrucksache 16/1770).InihrenForderungen (HinnahmevonMehrstaatigkeit,Abschaffung deroptionspflichtetc.)siehtsichdiebundestagsfraktiondielinke.auch durchdieanhörungdesinnenausschussesvom10.dezember2007zumstaatsangehörigkeitsrechtbestärkt (vgl.ausschussprotokoll16/54).alsmaßgebliche GründefürdiegeringeZahlvonEinbürgerungeninDeutschlandwurdenhier unteranderemidentifiziert:dieabschreckendeundverunsicherndewirkung vondiskussionenüberverschärfungendesstaatsangehörigkeitsrechtsund übereinbürgerungstests,dasprinzipdervermeidungdermehrstaatigkeit sowiehoheeinbürgerungsgebührenundsprachanforderungen.dersachverständigeundrichterambundesverwaltungsgerichtprof.dr.uweberlitbefand zusammenfassend,dass gegenüberdensukzessiven,teilsüberzogenenverschärfungenderletztenjahre imstaatsangehörigkeitsrecht einumdenken angezeigt sei (Ausschussprotokoll Nr. 16/54, S. 9).

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/13558 DieEinbürgerungsverfahrendereinzelnenBundesländerunterscheidensich zumteilerheblich.dieunterschiedlicheanwendungdesstaatsangehörigkeitsgesetzeshatbereitsjetztzueinem Nord-Süd-Gefälle beidereinbürgerungsquotegeführt.soistesbemerkenswert,dassinsbesonderediebundesländerbaden-württembergundbayerneineauffallendniedrigeeinbürgerungsquoteaufweisen,obwohldiequotederlebensunterhaltssicherndenbeschäftigung (unddamiteinewesentlichebedingungfürdieeinbürgerung) hieraufgrundderallgemeinbesserenwirtschaftlichenverhältnissesignifikant höherseindürftealsinderübrigenbundesrepublikdeutschland:2007betrug dieeinbürgerungsquoteinbaden-württembergnur1,02prozentundin Bayern1,11Prozent,währendsiebundesweitbei1,56Prozentlag Schleswig-HolsteinundRheinland-Pfalzwiesenmit2,63Prozentbzw.2,14Prozent mehralsdoppeltsohoheeinbürgerungsquotenauf (StatistischesBundesamt, Fachserie2,Reihe2.1).EinemöglicheErklärunghierfürist,dassvonstrengerenPrüfungenderSprachkenntnisse,desBekenntnisseszurfreiheitlichdemokratischenGrundordnungodervonverfassungsfeindlichenBestrebungenin diesenbundesländerneineabschreckendewirkungausgehenkönnte.zunennensinddabeiinsbesonderedervielfachkritisierte Gesprächsleitfaden für dieeinbürgerungsbehördenbaden-württembergs (Muslim-Test)undder bayerischefragebogenzumitgliedschaftenbzw.unterstützungshandlungen extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen. DazudenBesonderheitenderEinbürgerungspraxisindeneinzelnenBundesländernkeineBundesstatistikvorliegt (vgl.antwortderbundesregierungauf diekleineanfragederfraktiondielinke.aufbundestagsdrucksache 16/9265),solldieseGroßeAnfrageauchderErhebungundBündelungentsprechenderInformationenderStaatsangehörigkeitsbehördenderLänderdienen. Vorbemerkung der Bundesregierung DeutschlandbesitzteinoffenesundmodernesEinbürgerungsrecht.Durchdas GesetzzurReformdesStaatsangehörigkeitsrechtsvom15.Juli1999wurdefür indeutschlandgeborenekinderausländischerelternunterbestimmtenbedingungendererwerbderdeutschenstaatsangehörigkeitdurchgeburteingeführt. DieserErwerbistnichtdavonabhängig,dassdieElternkeineLeistungennach demzweitenoderzwölftenbuchsozialgesetzbuch (SGBII/SGBXII)inAnspruchnehmen.Vonderin 40bdesStaatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)eingeräumtenÜbergangsregelungmachtenbisEnde2000alleinüber49000KinderundJugendlicheGebrauch.SeitdemJahr2000kommenjedesJahr ca.40000kinderausländischerelternhinzu,diediedeutschestaatsangehörigkeitbereitsmitihrergeburterwerben bisende2007sinddiesinsgesamt 355139Personen.DieerstenimRahmenderÜbergangsregelungEingebürgertenwurdenimletztenJahr18JahrealtundkönnenindiesemJahrerstmalsan Bundestagswahlen teilnehmen. NebendemiussoliwurdemitdemGesetzzurReformdesStaatsangehörigkeitsrechtsauchdereinklagbareRechtsanspruchaufEinbürgerungbestätigt. ZugleichwurdedieerforderlicheAufenthaltdauervon15aufachtJahreabgesenkt.MitdiesemEinbürgerungsanspruchuntererleichtertenBedingungen machtderstaateinemgroßenteilderbeiunslebendenausländereinoffenes Angebot zur Einbürgerung. DieBundesregierungwirbtdafür,dassdiesesAngebotauchaktivangenommen wird.daseinbürgerungsrechtmussaberinsbesondereauchdiebelangeder aufnehmendengesellschaftberücksichtigenundlegtdaherwertaufbestimmte Integrationsleistungen.Abstrichehiervon,nurumdieEinbürgerungszahlenzu steigern,wärenintegrationspolitischnichtsinnvollundauchgegenüberder ausländischenbevölkerungdasfalschesignal.mitdeneinbürgerungsvoraussetzungenhatdergesetzgeberdiegrundvoraussetzungenformuliert,dieerfür einevolleaufnahmeindiegesellschaftundfürdasfunktioniereneinesdemo-

Drucksache 16/13558 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode kratischengemeinwesensfürerforderlichhält.letzteremkommtdabeigerade auchmitblickaufdasindervorbemerkungderfragestellerzitierteurteildes BundesverfassungsgerichtszumkommunalenWahlrechtbesondereBedeutung zu. DieEinbürgerungkanndahernichtamAnfangderIntegrationstehen,sondern setztbereitseinereihevonintegrationsleistungenvoraus.integrationinsgesamtistdabeialseinprozesszubegreifen,derinmanchenfällenlebenslang dauernundsichauchnochindennächstengenerationenfortsetzenkann.die EinbürgerungkannindiesemProzessdenAbschlussderIntegrationbedeuten, dieintegrationkannaberauchdarüberhinausnochandauern.injedemfallist dieeinbürgerungeinbesondersentscheidenderschrittoderabschnittfürdie Integration. ZudenEinbürgerungsvoraussetzungengehörenanganzwesentlicherStelle KenntnisseüberStaat,GeschichteundKultursowieausreichendedeutsche Sprachkenntnisse.Nursoistesmöglich,sichinderGesellschaftzuorientieren undaktivanderdemokratischenwillensbildungteilzuhaben.zugleichsind deutschesprachkenntnissefastimmerauchderschlüsselzueinererwerbstätigkeit.durchdasgesetzzurumsetzungaufenthalts-undasylrechtlicher RichtlinienderEuropäischenUnion (imweiterenrichtlinienumsetzungsgesetz)wurdendaherdiesprachanforderungenbundesweitpräzisiertundharmonisiert.bundeseinheitlichwerdenalsvoraussetzungderanspruchseinbürgerungnach 10StAGnunmehrsowohlmündlichealsauchschriftliche Kenntnissegefordert.DiesenAnforderungenwurdezugleichaberaucheine entsprechendeförderungzurseitegestellt.beiderzulassungzudenintegrationskursenwerdeneinbürgerungsbewerberbevorzugtberücksichtigt.inden letztenzweijahrenhabensichmehralseinehalbemillionmenschenentschieden,indenkursendiedeutschesprachezuerlernen.beiälteren,schon längerindeutschlandlebendenausländernwirdderenbesonderesituationberücksichtigt.hierbestehtdiemöglichkeit,dieanforderungenandiesprachkenntnissedeutlichabzusenkenoderganzaufeinensprachtestzuverzichten ( 10Absatz6StAG).MitdemRichtlinienumsetzungsgesetzwurdezudemder bundeseinheitlicheeinbürgerungstesteingeführt,dersichmiteinerdurchschnittlichen Bestehensquote von 98 Prozent in der Praxis bewährt hat. AuchdasErfordernis,seinenLebensunterhaltselbstbestreitenzukönnen,ist einederwichtigenvoraussetzungen,umsichlangfristigerfolgreichinunsere Gesellschaftintegrierenzukönnen.DieInanspruchnahmevonLeistungennach demsozialgesetzbuch ZweitesundZwölftesBuch stehtnach 10Absatz1 Satz1Nummer3StAGeinemEinbürgerungsanspruchjedochnurdannentgegen,wenndiesevomEinbürgerungsbewerberselbstzuvertretenist.Jemand, derunverschuldetarbeitslosgewordenist,kanndiesemöglichkeitzureinbürgerungdahertrotzentsprechendemleistungsbezugnutzen.fehlendeleistungsfähigkeitnach 10Absatz1Satz1Nummer3StAGdürftedahernurin der geringeren Zahl der Fälle einer Anspruchseinbürgerung entgegenstehen. DiedurchdasRichtlinienumsetzungsgesetzangehobenenAnforderungenan dierechtstreuedereinbürgerungsbewerbersindauchimzusammenhangmit demeinklagbareneinbürgerungsanspruchzusehen.bagatellstrafensindnach Maßgabedes 12aAbsatz1StAGnichteinbürgerungshinderlich;geringfügigeÜberschreitungendesStrafrahmenskönneninbesondersgelagerten EinzelfällenaußerBetrachtbleiben.BesonderenHärtefällenkannzudemdadurchRechnunggetragenwerden,dassimRahmenderErmessenseinbürgerungnach 8Absatz2StAGdieEinbürgerungauchbeieinerVerurteilungzu einer höheren Strafe möglich bleibt. NebendiesengrundsätzlichenVoraussetzungenfüreineEinbürgerungistes zudemeinlegitimesanliegen,dassdereinbürgerungsbewerberimregelfall auchseinefrüherestaatsangehörigkeitaufgibt.sokannmehrstaatigkeitmit

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/13558 tatsächlichenundrechtlichenkomplikationenverbundensein,diedurchdie AufgabederaltenStaatsangehörigkeitvermiedenwerdenkönnen (vgl.hierzu BVerfGE37,217ff.).IstdieAufgabenichtodernurunterbesondersschwierigenBedingungenmöglich,kanndieEinbürgerungauchohneAufgabeder früheren Staatsangehörigkeit erfolgen. Esistbislangnichtbelastbarbewiesen,dassdiezurückgehendenEinbürgerungszahlentatsächlichinersterLinieaufdieEinbürgerungsvoraussetzungen zurückzuführensind.diefaktoren,diedieentscheidungfüreineeinbürgerung beeinflussenkönnen,sindwesentlichvielschichtiger.einwesentlicherfaktor hierbeiistsicherlichauchdiesicherheitdesjeweiligenaufenthaltsstatus.die ZahlendesAusländerzentralregisterszeigen,dassdiemeisteninDeutschland lebendenausländerübereinensoverfestigtenaufenthaltsstatusverfügenoder sichaufdergrundlagedesfreizügigkeitsgesetzes/euindeutschlandaufhalten,dasssiedeutschenrechtlichinweitenteilengleichgestelltsind.die Entscheidung,diedeutscheStaatsangehörigkeitnichterwerbenzuwollen,führt daherhäufig mitausnahmederpolitischenteilhaberechte zukeinen wesentlichenrechtlichennachteilenfürzuwanderer.diesgiltumsomehrfür dieunionsbürger,dierund35prozentderindeutschlandlebendenausländer ausmachen. ZudemkönnendieaktuellenEinbürgerungszahlennichtohneweiteresmitden HöchstständenderJahre2000ff.verglichenwerden,dadieseaufeinerReihe vonsonderfaktorenberuhten.von1997bis2000hattensichdiezahlenvon 82913innerhalbkurzerZeitauf186688mehralsverdoppelt.Hintergrundwar zumeineneinsprunghafteranstiegdereinbürgerungszahlenbeitürkischen StaatsangehörigenimVorfeldderStaatsangehörigkeitsrechtsreform.DieZahlenstiegenvon42000imJahr1997aufüber100000imJahr1999.Zum anderenwurdeimjahr2000durchdasgesetzzurreformdesstaatsangehörigkeitsrechtsdieaufenthaltsfristfürdieeinbürgerungvon15aufachtjahre verkürzt,wodurchsichderkreisdereinbürgerungsberechtigtenenormausweitete.hinzukam,dassimrahmenderübergangsregelungfürdasneueingeführteiussoliindenjahren2000bis2002über40000kindereingebürgert wurden.derrückganginderfolgezeitlässtsichinsoweitauchaufdasallmähliche Abklingen dieser Sonderfaktoren zurückführen. EinwesentlicherPunktbeiderEntscheidungfürdieStellungeinesEinbürgerungsantragsistsicherauchdasVorhandenseineinerentsprechendenWillkommenskultur.DieLänder,dieKommunenundderBundinformierenschon seitlängeremaufvielfältigeartundweiseüberdiemöglichkeitendereinbürgerung.auchdieeinbürgerungsfeierderbundeskanzlerindr.angelamerkel am12.mai2009isteinsolcherausdruckdeswillkommens.völligkontraproduktivdürftenindiesemzusammenhangjedochunzutreffendekatastrophenmeldungenundüberzogeneaussagenüberangeblichunzumutbareeinbürgerungshürdensein,diemöglicheeinbürgerungsbewerbereherverunsichernund abschrecken. ZuderzahlenmäßigenEntwicklungderEinbürgerungverfügtdieBundesregierungimWesentlichennurüberdieErhebungderin 36StAGgenannten Merkmale.DiedarüberhinauszurVerfügungstehendenDatenausdemAusländer-unddemBundeszentralregistersowiederBundesagenturfürArbeit sindnichtspeziellaufdievoraussetzungenfürdieeinbürgerungbezogen,so dassderenaussagekraftinsoweitbeschränktbleibenmuss.vielefragender GroßenAnfragekönnendahernureingeschränktbeantwortetwerden.Auchdie Länder,diedieStaatsangehörigkeitsangelegenheitengemäßArtikel83und84 desgrundgesetzes (GG)alseigeneAngelegenheitendurchführen,teiltenauf Anfrageüberwiegendmit,dassauchsieimWesentlichennurüberdiein 36 StAGgenanntenDatenverfügen.DieoffiziellenZahlenfürdasJahr2008lagen nichtfrühzeitiggenugvor,umindiebeantwortungdiesergroßenanfrageeinbezogen werden zu können.

Drucksache 16/13558 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.SiehtdieBundesregierungdieEinbürgerungalseinen Schlusssteineiner erfolgreichenintegration anoderalseinenmomentineinemkomplexen, generationenübergreifendenundgesamtgesellschaftlichenprozess,derdie Integrationbefördernsoll,undaufwelchewissenschaftlichenErkenntnisse oder Konzepte stützt sie sich dabei (bitte begründen)? DieEinbürgerungisteinbedeutenderSchrittaufdemWegzueinererfolgreichenIntegration,dasiedemZugewandertendievollständigerechtliche GleichstellungmitdendeutschenStaatsangehörigenverschafft.DieseFeststellungistunabhängigvoneinerBezugnahmeaufwissenschaftlicheErkenntnisseoderKonzeptemöglich.VonderpolitischenPartizipationbiszurgesellschaftlichenTeilhabestehendemEingebürgertendadurchalleMöglichkeiten offen.eineerfolgreicheintegrationindiedeutschegesellschaftistauchohne Einbürgerungmöglich,eineEinbürgerungohneeingewissesMaßanvorherigerIntegrationdagegennicht.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungder Bundesregierung verwiesen. 2.Abwannbzw.unterwelchenUmständenliegtnachAuffassungder Bundesregierungeine (erfolgreiche)integrationvor,undwasgenauverstehtsiehierunter (bitteausführenundwissenschaftlicheerkenntnisse oderkonzeptebenennen,aufdiediebundesregierungsichhierbeistützt)? IntegrationisteinlangfristigerProzess,dersichoftübermehrereGenerationen vollzieht.integrationisterfolgreichgelungen,wennzuwanderer,dierechtmäßigindeutschlandleben,diedeutschesprachebeherrschen,akzeptiertund gleichberechtigtinallenbereichenamgesellschaftlichenlebenteilhabenund sichalsteildiesergesellschaftverstehen.dieerfolgsfaktorenfüreineerfolgreicheintegrationsindvonderbundesregierungindererklärungzumnationalenintegrationsplanbenanntworden.dietatsächlicheintegrationfindetvor OrtindenKommunenstatt,dahiersituationsgerechtaufintegrationspolitische Herausforderungeneingegangenwerdenkann.DeshalbunterstütztdieBundesregierunginnovativekommunaleHandlungskonzepte,wiedieStudie ErfolgreicheIntegrationistkeinZufall StrategienkommunalerIntegrationspolitik der Bertelsmann-Stiftung oder das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt. a)istnachauffassungderbundesregierunginsbesonderedannvoneiner (erfolgreichen)integrationauszugehen,wenndierechtlichenvoraussetzungfüreineeinbürgerungerfülltsind undvorhernicht (bittebegründen)? b)sindnachauffassungderbundesregierungauchsolchemenschen als (erfolgreich)integriertanzusehen,diezwardierechtlichenvoraussetzungenfüreineeinbürgerungerfüllen,diejedoch (ausunterschiedlichengründen)keineneinbürgerungsantragstellenundinfolgedessen rechtlichnichtgleichgestelltsindundanbundes-,landtags-oderauch Kommunalwahlen nicht teilnehmen können? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. c)istfürdiebundesregierunginsbesonderedieeigenständigelebensunterhaltssicherungnotwendigerweiseeinevoraussetzungfürdieannahme einer (erfolgreichen) Integration (bitte begründen)? DieeigenständigeLebensunterhaltssicherungstelltfürZuwanderereinewesentlicheBasisdar,umsichindaswirtschaftliche,sozialeundkulturelleLebenzu integrieren.ineinerauferwerbsarbeitausgerichtetengesellschaftsordnungwie derdeutschenistdiewirtschaftlicheselbständigkeitgrundsätzlichvoraussetzungfüreinevollegesellschaftlicheteilhabe.gleichwohlbestehteinanspruchaufeinbürgerungauchdann,wenndereinbürgerungsbewerberdiefeh-

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/13558 lendeeigenständigeunterhaltssicherungnichtzuvertretenhat ( 10Absatz1 Satz1Nummer3zweiteAlternativeStAG).ImÜbrigenwirdaufdieAntworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. d)wenndieeinbürgerungamschlusseiner erfolgreichen Integration stehensollte,warumheißtesdannindergesetzesbegründungzu 28 desaufenthaltsgesetzes (AufenthG)imEntwurfderBundesregierung füreingesetzzurumsetzungaufenthalts-undasylrechtlicherrichtliniendereuropäischenunion,dassbestimmtendeutschenstaatsangehörigen (insbesonderesolchenmitdoppelterstaatsangehörigkeit und/oderstarkemauslandsbezug)ein AnreizzurIntegration geboten werdensoll,indemihrrechtaufnachzugdesehegattenvomnachweiseinereigenständigenlebensunterhaltssicherungabhängiggemachtwerdenkann d.h.inanderenworten,dassbeisozialhilfebedürftigendeutschennichtvoneiner Integration ausgegangen wird? DieBundesregierungsiehtinderGesetzesbegründungzumEntwurfdesRichtlinienumsetzungsgesetzeskeinenWiderspruchzudervonihrvertretenenAuffassungzurFragederIntegration.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage1 verwiesen. e)inwievielenfällenwurdebislangderehegattennachzugzudeutschen StaatsangehörigenaufderGrundlagedesmitdemRichtlinienumsetzungsgesetzgeänderten 28Abs.1Satz1AufenthGwegenmangelndereigenständigerLebensunterhaltssicherungverweigert (bittenach Bundesländern,HerkunftsländernundGeschlechtdifferenzierenund denanteildermehrfachstaatsangehörigenbenennen),undwiebewertetdiebundesregierungbzw.wiebewertendieeinzelnenbundesländer dies? DieweitüberwiegendeAnzahlderLändersowiedieBundesregierungführen hierüberkeinestatistik.auchdievisumsstatistikdesauswärtigenamtsunterscheidetnichtnachdemgenanntenablehnungsgrund.angabenliegenlediglichausbremenundsachsenvor.dieseländerhabengemeldet,dassinjeweilszweifällenderehegattennachzugzueinemdeutschenaufgrundmangelnderlebensunterhaltssicherungabgelehntwordensei.imfallebremens handeltessichumstaatsangehörigeauspolenundderukraine,imfallesachsensumstaatsangehörigeaussyriensowiedenusa.obessichummehrfachstaatsangehörigehandelt,wurdenichtgemeldet.diebundesregierungsieht sichdurchdievorgenanntenzahleninihrereinschätzungbestätigt,dassdie VersagungdesEhegattennachzugszuDeutschenaufgrundmangelnderLebensunterhaltssicherungnurineinerbegrenztenZahlvonFällenerfolgenwird. Nach 28Absatz1Satz3desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)sollderEhegattennachzugzudeutschenStaatsangehörigeninderRegeltrotzfehlender Lebensunterhaltssicherung gewährt werden. 3.SindEinbürgerungenunddasStaatsangehörigkeitsrechtnachAuffassung derbundesregierungeinbestandteilderintegrationspolitik,undwennja, weshalbwardieskeineigenständigesthemaimrahmenderintegrationsgipfelunddesnationalenintegrationsplans,undwennnein,warumnicht? EineerfolgreicheIntegrationindiedeutscheGesellschaftistauchohneEinbürgerungmöglich,eineEinbürgerungohneeingewissesMaßanvorherigerIntegrationdagegennicht.AusdiesemGrundmussIntegrationspolitikauchdie VoraussetzungenunddasVerfahrenvonEinbürgerungenimBlickhaben.Das StaatsangehörigkeitsrechtinseinerGesamtheit,dasumfassendErwerbund VerlustderdeutschenStaatsangehörigkeitregelt,istnichtBestandteilderIntegrationspolitk.DasStaatsangehörigkeitsrechtistmitRücksichtaufdieseiner-

Drucksache 16/13558 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode zeitlaufendebefassungdesgesetzgebersmitdemrichtlinienumsetzungsgesetz,dasinseinemartikel5auchänderungendesstagvorsah,nichtthematisiert worden. 4.IsteineErhöhungderEinbürgerungsquotefürdieBundesregierungein erstrebenswertes Ziel (bitte begründen)? FürdieBundesregierungstehtdieIntegrationderZuwandererimVordergrund, unabhängigvondertatsache,obdiesebeierfüllungderentsprechendenvoraussetzungendasangebotzureinbürgerungannehmenodernicht.dieeinbürgerungist insbesondereimhinblickaufdieerfüllungderregelvoraussetzungendurchdieeinbürgerungsbewerber aberauchausdruckgelingender Integration.IndiesemZusammenhangisteinehoheZahlvonEinbürgerungen zubegrüßen.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierungverwiesen. a)wennja,welchemaßnahmenunternimmtdiebundesregierung,um dieseszielzuerreichen,undwarumhatsiedaseinbürgerungsrecht mitdemrichtlinienumsetzungsgesetznochverschärftundzudem keinerleikonsequenzenausderanhörungdesinnenausschussesvom 10.Dezember2007zumStaatsangehörigkeitsrecht (vgl.ausschussprotokoll 16/54) gezogen, und wenn nein, warum nicht? DieErhöhungderEinbürgerungsquotedarfnichtzuLasteneinererfolgreichen Integrationgehen.IndiesemZusammenhangweistdieBundesregierungdarauf hin,dassdiemitdemrichtlinienumsetzungsgesetzeingeführtenänderungen, wiezumbeispieldiepräzisierungdersprachanforderungenunddaserfordernisstaatsbürgerlicherkenntnissefürdengutintegrierteneinbürgerungsbewerberleichtzuerfüllensind.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierung verwiesen. b)wiebegründetdiebundesregierungihreaufbundestagsdrucksache 16/10450 (AntwortzuFrage3)geäußerteAuffassung,dieBundesregierunghabe wenigeinflussdarauf,obsichindeutschlandlebende Ausländereinbürgernlassenoderobsieesvorziehen,alsAusländerin Deutschland zu leben? DieEinbürgerungisteineindividuelleundfreiwilligeEntscheidungeinesjeden Zuwanderers,derdieVoraussetzungendafürerfüllt.AufdiesepersönlicheEntscheidungkanndurchdiePolitiknurbegrenztEinflussgenommenwerden.Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. c)wiebegründetdiebundesregierungihreaufbundestagsdrucksache 16/10450 (AntwortzuFrage3)geäußerteAuffassunginsbesondere angesichtsdesumstandes,dasssichdieeinbürgerungsabsichtenausländischerbefragteretwaverdoppelten,wennunterstelltwurde,dass diedeutschestaatsangehörigkeitzusätzlichzurbisherigenstaatsangehörigkeiterworbenwerdenkann (SusanneWorbs,DieEinbürgerung vonausländernindeutschland,workingpaper17derforschungsgruppedesbundesamtesfürmigrationundflüchtlinge,nürnberg 2008,S.29und33) undziehtdiebundesregierunghierausdiekonsequenz,diemehrfachestaatsangehörigkeitgrundsätzlichzuakzeptieren,umdieeinbürgerungsquotenmöglicherweisezuverdoppeln,und wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungweistaufihreAntwortzuFrage3dergenanntenBundestagsdrucksacheundaufdiedorterwähntenzahlreichenAusnahmefällein 12StAGhin.AngesichtsderbereitsindenletztenJahrenvermehrtenFälle voneinbürgerungenunterhinnahmederbisherigenstaatsangehörigkeit (von

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/13558 44,9ProzentimJahr2000auf52,4ProzentimJahr2007)mussbezweifeltwerden,dasssichalleindurchdiegenerelleGestattungmehrfacherStaatsangehörigkeitendieEinbürgerungsabsichtindergenanntenGrößenordnungerhöhen ließe.dieinderfragezitierteuntersuchungvonsusanneworbs,diesichinsoweitaufbefragungenzwischen1996und2002bezieht,sprichtauchnichtvon einerverdoppelungdereinbürgerungsabsichten,sondernführtaus,dassbei einergenerellenhinnahmedermehrstaatigkeitfürmehrals50prozentderbefragten stattdessonstunter30prozentliegendenanteils eineeinbürgerung wahrscheinlichoderganzsichereineoptionwäre (a.a.o.s.33).d.h.durch diegenerellehinnahmedermehrstaatigkeitwürdensichdanachdieeinbürgerungsabsichtenum20bis25prozenterhöhen.nachderaktuellerenrepräsentativbefragung AusgewählteMigrantengruppeninDeutschland2006/2007 beträgtderunterschiednurnoch13prozent (bezogenauftürkei,ehem.jugoslawien, Italien, Griechenland und Polen; a. a. O. S. 34 Tabelle 7). d)wiebegründetdiebundesregierungihreaufbundestagsdrucksache 16/10450 (AntwortzuFrage3)geäußerteAuffassunginsbesondere angesichtsdererfahrungenindenniederlanden,dieeindeutigzeigen, dassmitderhinnahmevonmehrstaatlichkeiteinentscheidender DurchbruchbeiderEinbürgerungerzieltwerdenkann (Dietrich Thränhardt,Einbürgerung:Rahmenbedingungen,MotiveundPerspektivendesErwerbsderdeutschenStaatsangehörigkeit,Schriftenreihe WISO-Diskurs,Bonn2008,S.30:indenJahrenderzeitweiligenZulassungderMehrfachstaatsangehörigkeitvon1992bis1997konntedie Einbürgerungsrate auf bis zu 11,4 Prozent gesteigert werden)? DiePrognoseeines entscheidendendurchbruchsbeidereinbürgerung bei generellerhinnahmevonmehrstaatigkeitwirdvonderbundesregierungunter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 4c bezweifelt. 5.HältdieStaatsministerinundBeauftragtederBundesregierungfürMigration,FlüchtlingeundIntegration,Dr.MariaBöhmer,auchangesichtsder Zahlenfür2007anihrerEinschätzungfest,dieEinbürgerungszahlen hätten sichseit2000nachanfänglichemrückgangaufhohemniveau stabilisiert (Plenarprotokoll16/144,S.15189),undwennja,mitwelcher Begründung erachtet sie die aktuellen Einbürgerungszahlen als hoch? a)teiltdiebundesregierungdieseeinschätzung,undwennja,anwelchem Maßstabbewertetsiedies,undwiebeurteiltsiees,dassdiebundesdeutscheEinbürgerungsquoteimeuropäischenVergleichsehrniedrig ist? b)teiltdiebundesregierungdiesichtweisederbeauftragtenderbundesregierungfürmigration,flüchtlingeundintegration,wonachbeieiner BewertungderaktuellenEinbürgerungszahlendiesesinnvollerweise mitdenwertenderjahre1995bis1999verglichenwerdensolltenoder könnten (vgl.auchbundestagsdrucksache16/7600,s.103;bittebegründen)? SowohlausSichtderBundesregierungalsauchderBeauftragtenderBundesregierungfürMigration,FlüchtlingeundIntegration,Dr.MariaBöhmer,entwickeltensich auchunterberücksichtigungdeswertesfürdasjahr2007 dieeinbürgerungszahlenindenzurückliegendenjahreninsgesamtaufeinem hohenniveau,auchwennsieindenjeweiligenjahresvergleichenzumteil leicht rückläufig waren. AngesichtsderaktuellauseinigenLändernbekanntgewordenenEinbürgerungszahlenfürdasvergangeneJahrdeutetsichallerdingsan,dassdieZahlder EinbürgerungenimJahr2008deutlichzurückgegangenist.Zurzeitliegendie statistischenwertenochnichtvollständigvor.füreineabschließendebewertungdereinbürgerungszahlenfürdasjahr2008istesdahernochzufrüh.für

Drucksache 16/13558 10 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode diesichabzeichnendeentwicklungwirdesaberinjedemfallmehreregründe geben. Vergleiche,wiederinFrage5angesprocheneeuropäischeVergleich,bedürfen stetseinesbezugszeitraumes.dergewähltebezugszeitraumistnaheliegend, weildievergleichszeiträumedurchwichtigeentscheidungendesgesetzgebers (Staatsangehörigkeitsrechtsreform1999/2000)getrenntsindundandenVergleichsergebnissenauchderenWirkungenabgelesenwerdenkönnen.DieBildungvonMehrjahreszeiträumenistdabeinötig,ummöglichekurzfristige Schwankungen auszugleichen; Sondereffekte sollen außer Betracht bleiben. ImFünfjahreszeitraum1995bis1999ließensichimDurchschnittjährlichnur 98261AusländerinnenundAusländereinbürgern.DieZahlderEinbürgerungen im Jahr 2007 lag mit 113 030 deutlich über diesem Mittelwert. BeziehtmandieZahlderEinbürgerungendesJahres2007indenmitFrage5b angesprochenenvergleichein,ergibtsichfürdensechsjahreszeitraum2002 bis2007einedurchschnittlichejährlicheeinbürgerungszahlvon129545.die besondershoheneinbürgerungszahlenderjahre2000und2001sindauf reformbedingte (Staatsangehörigkeitsrechtsreform1999/2000)Sondereffekte, insbesonderedenabbauvonaltfällen,zurückzuführen.dadiesezahlendas Gesamtbildverzerrenwürden,sindsieimVergleichnichtberücksichtigt.DennochlagdasNiveauderEinbürgerungszahlenfürdenZeitraum2002bis2007 umetwa30000einbürgerungenjährlichüberdemniveau,dassichfürden Zeitraum 1995 bis 1999 ergibt. BezogenaufandereeuropäischeStaatenistimHinblickaufdieKomplexität derunterschiedlichenlebensverhältnisseundderrechtlichenausgestaltung desjeweiligenaufenthalts-undstaatsangehörigkeitsrechtseinevergleichbarkeitdereinbürgerungszahlenund-quotennureingeschränktmöglich.unmittelbare Schlussfolgerungen lassen sich daraus nicht ableiten. 6.WiesowurdealsIndikatordesKonzeptsfüreinbundesweites Integrationsmonitoring imthemenfeld1 (Rechtsstatus)die ZahlderEinbürgerungenimVerhältniszurZahlderAusländerinnenundAusländermiteiner AufenthaltsdauervonzehnJahrenundmehr,dieihrenLebensunterhalt überwiegenddurcherwerbstätigkeit bestreiten (Pressemitteilungder Bundesregierungvom4.Juni2008)gewählt,undnichtetwadieEinbürgerungsquote? a)wiesowurdeinsbesondereeinemindestenszehnjährigeaufenthaltsdaueralsanknüpfungspunktgewählt,undnichtetwadieimstaatsangehörigkeitsgesetz vorgesehen Mindestaufenthaltsfristen? DergewählteIndikatorsollmitderDarstellungderZahlderEinbürgerungenim VerhältniszurZahlderAusländerinnenundAusländermiteinerAufenthaltsdauervonzehnJahrenundmehrdieAusschöpfungdes (pauschalierten)einbürgerungspotenzialsindeutschlandzeigen.dieskannnäherungsweisedarüberauskunftgeben,inwieweitausländerinnenundausländer,diediefürdie EinbürgerungnotwendigenIntegrationsleistungenbereitserbrachthaben,auch tatsächlichvondermöglichkeitdereinbürgerunggebrauchmachen.das StaatsangehörigkeitsrechtsiehtinbestimmtenFällenEinbürgerungsmöglichkeitenbereitsnachdreiJahrenrechtmäßigenAufenthaltsinDeutschlandvor; regelmäßigkommtdieeinbürgerungabererstnachachtjährigemrechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt in Betracht. Zudem hängen Einbürgerungen von einervielzahlanderervoraussetzungenab.methodischisteineberücksichtigungallerfürdieverschiedeneneinbürgerungsmöglichkeitenvorgesehenen Voraussetzungennichtmöglich.UmaberauchdengenanntenAspektenzahlenmäßigRechnungzutragen,wirdimRahmendesMonitoringspauschalierend von einer Voraufenthaltsdauer von zehn Jahren ausgegangen.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/13558 b)istfürdiebundesregierungdieintegrationvonpersonen,dieihren LebensunterhaltnichtüberwiegenddurchErwerbstätigkeitbestreiten, keinerstrebenswertesziel,oderweshalbsollendiesebeim Integrationsmonitoring inbezugaufdiefestigungdesrechtsstatusnicht berücksichtigt werden? NachdeneinschlägigenRegelungendesStAGistdieeigenständigeSicherung deslebensunterhaltsregelmäßigvoraussetzungfürdieeinbürgerung.inder auferwerbsarbeitorientiertengesellschaftdeutschlandswirddiesinderregel durcheinkommenauserwerbsarbeiterfolgen.daherwardiebezugnahmeauf Personen,dieihrenLebensunterhaltüberwiegenddurchErwerbstätigkeitbestreiten,zurEingrenzungeinesEinbürgerungspotenzialsnaheliegend.Beider WeiterentwicklungdesKonzeptsstelltesichzwischenzeitlichaberheraus,dass eine Berücksichtigung aus statistisch-methodischen Gründen ausscheidet. DieimPlanungsstadiumfürdenIndikatorvorgeseheneEinschränkungsollte lediglichaufdenstaatsangehörigkeitsrechtlichenregelfallabstellen.damitist jedochkeineaussagehinsichtlichdereinbürgerungsmöglichkeitenbeifehlendereigenständigerlebensunterhaltssicherung,wiesieetwa 10Absatz1 Satz 1 Nummer 3 zweite Alternative StAG vorsieht, verbunden gewesen. c)hatsichdiebundesregierungeinzielgesetzt (etwaimrahmendes Integrationsmonitorings),welcheEinbürgerungsquoteinDeutschland erreichtwerdensoll,undwennja,welches,undwennnein,warum nicht,undwiewillsieentsprechendefort-oderrückschritteinder Integrationspolitik bewerten und messen? DaaufdenEinbürgerungswillenderinDeutschlandlebendenAusländernur bedingteinflussdurchdiepolitikgenommenwerdenkann (vergleichedieantwortzufrage4b),siehtdiebundesregierungdiefestlegungaufeinebestimmteeinbürgerungsquotealsnichtzielführendan.fortschrittebeiderintegrationlassensichzudemnichtalleinanderzahldereinbürgerungenmessen. ZwarhandeltessichbeideneingebürgertenDeutscheninderRegelumgutintegriertePersonen,wiedieDatenausdemMikrozensusdesStatistischenBundesamtesbelegen.JedochtrifftderUmkehrschluss,nichteingebürgerteZuwanderer,dierechtmäßigunddauerhaftinDeutschlandleben,seiennichtgutintegriert,nichtzu.DieEinbürgerungistdahernureinIntegrationsindikatorvon mehreren.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierungverwiesen. 7.WiebeurteiltdieBundesregierungdieNotwendigkeitderErleichterungder EinbürgerungdurchentsprechendeGesetzesänderungenvordemHintergrund,dassesdasBundesverfassungsgerichtinseinerEntscheidung 2BvF2/89und2BvF6/89vom31.Oktober1990zumKommunalenAusländerwahlrechteinerseitsals zutreffend erachtethat,dasses derdemokratischenidee entspreche, einekongruenzzwischendeninhaberndemokratischerpolitischerrechteunddendauerhafteinerbestimmtenstaatlichen HerrschaftUnterworfenenherzustellen,andererseits nachgeltendemverfassungsrecht abernurdiemöglichkeitbestünde,aufdieverändertezusammensetzungderbevölkerungmit entsprechendenstaatsangehörigkeitsrechtlichenregelungenzureagieren,d.h.denerwerbderdeutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern? DurchdasGesetzzurReformdesStaatsangehörigkeitsgesetzesvom15.Juli 1999 (BGBl.IS.1617)hatderGesetzgeberdiesenHinweisdesBundesverfassungsgerichtsaufgegriffen (vgl.begründungzumgesetzentwurf Bundestagsdrucksache14/533,S.11)unddenErwerbderdeutschenStaatsangehörigkeitwesentlicherleichtert,insbesonderedurchdieEinführungdesErwerbs

Drucksache 16/13558 12 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode durchgeburtiminland (iussoli)unddurchverkürzungderaufenthaltszeiten von15aufachtjahrebeianspruchseinbürgerungen.dergesetzgeberhatdaher bereitsgehandeltundentscheidendeschrittezurerleichterungdeserwerbsder deutschenstaatsangehörigkeitinangriffgenommen.imübrigenwirdaufdie Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. a)bedeutetdiesangesichtsderseitdemjahr2000rückläufigenzahlder EinbürgerungenundderinsgesamtniedrigenEinbürgerungsquotein Deutschlandnicht,dassdie demokratischeidee Schadennimmt, indemmillionendauerhaftebewohnerinnenundbewohnerdieses LandesvonderMöglichkeitderdemokratischenWahlfaktischausgeschlossenwerden,weildieEinbürgerungshürdenzuhochsind (bitte begründen)? DieBundesregierungsiehtindenEinbürgerungsvoraussetzungenkeinenfaktischenAusschlussvonderMöglichkeitzurdemokratischenWahl.Diegeltenden EinbürgerungsvoraussetzungenentsprechendemeuropäischenStandard.ZusätzlichzumErwerbderdeutschenStaatsangehörigkeitdurchEinbürgerung kommenseitdemjahr2000kontinuierlichdieanzahlderkinderausländischer Elternhinzu,diedurchGeburtimInland (iussoli)diedeutschestaatsangehörigkeiterwerben ( 4Absatz3und 40bStAG).EinschließlichdesJahres2007 zählendazubisher355139personen.imübrigenwirdaufdievorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b)istdiebundesregierungvordemhintergrundrückläufigereinbürgerungszahlenandererseitsdazubereit,sichfüreineänderungdes GrundgesetzeszurErmöglichungzumindestdeskommunalenWahlrechtsfürDrittstaatsangehörigeeinzusetzen,damitder demokratischenidee aufdieseweiseentsprochenwerdenkann (bittebegründen)? EineGrundgesetzänderungzurEinführungeineskommunalenAusländerwahlrechtserfordertnachArtikel79Absatz2GGdieZustimmungvonzwei DrittelnderMitgliederdesDeutschenBundestagesundzweiDrittelnderStimmendesBundesrates.AngesichtsdieserqualifiziertenMehrheitsanforderungen wäreeinparteiübergreifenderkonsenserforderlich,deraberderzeitaussicht derbundesregierungnichtabsehbarist,daimpolitischenraumdurchausunterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema vertreten werden. 8.WelcheAngabenoderzumindestEinschätzungenlassensichdazumachen, wievielenichtdeutschestaatsangehörigemitrechtmäßigemaufenthaltin derbundesrepublikdeutschlanddiezeitlichenvoraussetzungenfüreine EinbürgerungimJahr2007theoretischerfüllten (bitteauchnachdeneinzelnenbundesländerndifferenziertangeben;fallskeinedifferenzierten AngabenzudenunterschiedlichenzeitlichenBedingungenfüreineEinbürgerunggemachtwerdenkönnen,sollzurVereinfachungvonachtJahren ausgegangen werden)? LautAusländerzentralregisterhieltensichzumStichtag31.Dezember2007 4315203Ausländer,darunter1557631Unionsbürger,seitmindestensacht JahrenrechtmäßiginDeutschlandauf,diediein 10Absatz1Satz1Nummer2StAGvorausgesetztenAufenthaltsgründeerfüllten.DieEinzelheitenergebensichausdernachfolgendenTabelle1.Hierbeiistjedochzuberücksichtigen,dasssichanHanddesAusländerzentralregistersnurderaktuelleAufenthaltsstatusfeststellenlässt,nichtjedochAussagendarübergetroffenwerden können, ob der gesamte Aufenthalt auch rechtmäßig war.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/13558 Tabelle1 Ausländer mit über achtjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, die die Voraussetzungen des 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StAG erfüllen (Bund und Länder) Stichtag 31.Dezember 2007 LandAusländer Deutschland4.315.203 Baden-Württemberg835.647 Bayern707.327 Berlin258.408 Brandenburg17.815 Bremen47.478 Hamburg137.524 Hessen464.653 Mecklenburg-Vorpommern8.353 Niedersachsen265.209 Nordrhein-Westfalen1.211.381 Rheinland-Pfalz178.018 Saarland48.887 Sachsen30.700 Sachsen-Anhalt14.002 Schleswig-Holstein79.120 Thüringen10.681 Quelle: Ausländerzentralregister a)welcheangabenoderzumindesteinschätzungenlassensichdazu machen,wievielenichtdeutschestaatsangehörige (mitachtjährigem Aufenthalt)imJahr2007inderBundesrepublikDeutschlandlebten, diezugeld-oderfreiheitsstrafenineinerhöheverurteiltwaren,die einereinbürgerungentsprechendderregelungennach 12aStAGim Regelfallentgegensteht (bitteauchnachdeneinzelnenbundesländern differenziertangebenundfallskeinedifferenziertenangabenmöglich sind,bittezumindestangeben,wievielenichtdeutschestaatsangehörigemitverurteilungenzugeldstrafenvonüber90tagessätzenbzw. zuhaftstrafenüberdreimonaten,dienachdembundeszentralregistergesetznochnichtzutilgensind,2007inderbundesrepublikdeutschlandlebten),undwelchevergleichbarenangabenlassensichdazu machen,wievielenichtdeutschestaatsangehörigemitverurteilungen zugeldstrafenvonüber180tagessätzenbzw.zuhaftstrafenüber sechsmonaten,dienachdembundeszentralregistergesetznochnicht zutilgensind,2007 (mitachtjährigemaufenthalt)inderbundesrepublikdeutschlandlebten (entsprechendderbiszum28.august 2007 geltenden Regelung außer Betracht bleibender Straftaten)? ZudieserFrageliegenderBundesregierungkeineErkenntnissevor.DieStrafverfolgungsstatistikenthältkeineAngabenzurAufenthaltsdauernicht-deutscherVerurteilteroderzurTilgungeinerEintragungimBundeszentralregister. EineAuswertungdesBundeszentralregisters etwazumstichtag28.august 2007 würdeuntermehrerengesichtspunktenzuerheblichenungenauigkeiten führen,dieaucheineannäherndeeinschätzungausschließen.dieaufenthaltsdauernicht-deutscherverurteilterunddieseitdemjahr2007getilgtenverurteilungenkönnennichtfestgestelltwerden.dasbundeszentralregistergibtauch

Drucksache 16/13558 14 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode keineauskunft,wievielenichtdeutscheverurteilte unabhängigvonder DauerdesAufenthaltes nichthätteneingebürgertwerdenkönnen,etwaweil siesichnichtrechtmäßigimbundesgebietaufhieltenoderlediglicheinenaufenthaltstitel besaßen, der nicht zur Einbürgung berechtigt. b)wievieleder2007inderbundesrepublikdeutschland (rechtmäßig) lebendennicht-deutschenstaatsangehörigen (mitachtjährigemaufenthalt)warenaufleistungennachdemzweitenoderzwölftenbuch Sozialgesetzbuchangewiesen (bitteinabsolutenundrelativenzahlen (Prozentanteil)undnachBundesländernunddenfünfstärkstenHerkunftsländern differenziert angeben)? InformationenüberHilfebedürftigenachdemSGBIIstehenaufBasisder GrundsicherungsstatistikderBundesagenturfürArbeitzurVerfügung.Die Grundsicherungsstatistikerlaubt,dieZahlderHilfebedürftigendifferenziert nachnationalitätenauszuweisen.eineunterscheidungnachderdauerdes AufenthaltesderausländischenPersoneninDeutschlandistnichtmöglich.Die AngabenzuhilfebedürftigenPersonennachdemSGBIIstammenausdem FachverfahrenA2LLderBundesagenturfürArbeitundwerdenfürdenBund unddiebundesländerhochgerechnet.imjahresdurchschnitt2007gabesdanachindeutschlandinsgesamtrund1338000ausländischehilfebedürftige PersonennachdemSGBII.Davonwarenrund1013000erwerbsfähigeHilfebedürftige,dieArbeitslosengeldIIbezogen,undrund325000nichterwerbsfähigeHilfebedürftige,dieinderRegelSozialgeldempfingen.Dieeinzelnen AngabenzudenHilfebedürftigennachSGBIIkönnendennachfolgenden Tabellen 2 und 3 entnommen werden. DieZahlenderLeistungsbeziehernachdemSGBXIIsindindernachfolgendenTabelle4enthalten.AngabendifferenziertnachdenfünfstärkstenHerkunftsländernliegenderBundesregierungnichtvor.DieQuoten Empfängerje 100Einwohner beziehensichjeweilsaufdenanteilderleistungsbeziehenden GruppeanderGesamtgruppeinDeutschland,alsoleistungsbeziehendeAusländer im Bezug zu allen Ausländern. Tabelle2 Ausländische hilfebedürftige Personen nach dem SGB II (aus A2LL hochgerechnet) 1 (Bund und Länder) Stand 31.Dezember 2007 LandBevölkerung Ausländische hilfebedürftige (0 65 Jahre) 2 Personen nach dem SGB II absolut Anteil an der Bevölkerung (in %) Erwerbsfähige Hilfebedürftige davon Nichterwerbsfähige Hilfebedürftige Deutschland6.733.5891.338.01919,91.013.413324.607 Baden-Württemberg1.153.138146.77312,7110.00436.769 Bayern1.082.148126.88711,797.42729.460 Berlin444.161143.36132,3111.36931.993 Brandenburg62.24913.05821,010.9422.115 Bremen77.66223.14029,817.5465.594 Hamburg322.84154.03116,742.47111.560 Hessen627.056135.66621,6101.56534.101 Mecklenburg- Vorpommern37.4419.88826,48.0921.796 Niedersachsen482.911119.64924,888.92530.723

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/13558 LandBevölkerung Ausländische hilfebedürftige (0 65 Jahre) 2 Personen nach dem SGB II absolutanteil an der Bevölkerung (in %) Quelle: Bundesagentur für Arbeit Erwerbsfähige Hilfebedürftige davon Nordrhein-Westfalen1.738.637416.02823,9309.509106.520 Rheinland-Pfalz290.08548.96316,936.48612.477 Saarland77.98216.25220,812.1074.145 Sachsen109.82825.54423,321.4994.044 Sachsen-Anhalt43.55813.62631,311.0302.597 Schleswig-Holstein138.62436.68126,527.4179.264 Thüringen45.2688.47318,77.0241.449 1) Die Daten stammen aus dem Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit und sind auf Bundes- und Länderebene hochgerechnet. 2) Bevölkerungszahl aus der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes. Nichterwerbsfähige Hilfebedürftige Tabelle3 Ausländische hilfebedürftige Personen nach dem SGB II nach Nationalität (aus A2LL hochgerechnet) 1 (Bund und Länder) Stand 31.Dezember 2007 LandAusländische hilfebedürftige Personen nach dem SGBII darunter Türkeiehemaliges Jugoslawien 2 ItalienRussische Föderation Ukraine Deutschland1.338.019468.151137.80774.51970.13150.379 Baden-Württemberg146.77352.36618.97218.9615.8703.310 Bayern126.88731.81918.0928.2238.5377.270 Berlin143.36159.44017.7652.3905.0943.086 Brandenburg13.0588917571332.2562.063 Bremen23.14010.0701.6343201.049469 Hamburg54.03117.0375.3138472.2071.107 Hessen135.66644.60313.8209.3004.9453.177 Mecklenburg- Vorpommern9.888735456891.8941.665 Niedersachsen119.64940.56811.7063.7467.1475.234 Nordrhein-Westfalen416.028173.84037.26422.96516.43213.050 Rheinland-Pfalz48.96315.8905.0133.5973.0441.902 Saarland16.2524.0182.0412.6941.002714 Sachsen25.5441.6821.0413604.0253.297 Sachsen-Anhalt13.6261.0327791532.2911.817 Schleswig-Holstein36.68113.4732.6686162.7631.453 Thüringen8.4736874871241.575766 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 1) Die Daten stammen aus dem Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit und sind auf Bundes- und Länderebene hochgerechnet. 2)EhemaligesJugoslawienumfasstPersonenmitderNationalitätderStaatenSerbien,Montenegro,Kroatien,BosnienundHerzegowina,Mazedonien und Slowenien.

Drucksache 16/13558 16 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Tabelle4 Ausländische Empfänger/-innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) Stand 31. Dezember 2007 (Bund und Länder) Land Ausländische Empfänger von laufender HLU insgesamt Quelle: Bundesagentur für Arbeit Ausländische Empfänger je 100 Einwohner Deutschland17.0950,24 Baden-Württemberg1.2040,09 Bayern3.0980,26 Berlin1.4470,30 Brandenburg720,11 Bremen2950,35 Hamburg9920,39 Hessen2.3690,35 Mecklenburg-Vorpommern860,22 Niedersachsen1.4510,27 Nordrhein-Westfalen4.6270,24 Rheinland-Pfalz4490,14 Saarland1630,19 Sachsen1560,13 Sachsen-Anhalt1340,29 Schleswig-Holstein4630,31 Thüringen890,19 c)beiprozentualwievielennichtdeutschenempfängerinnenundempfängernvonleistungennachdemzweitenbzw.zwölftenbuchsozialgesetzbuchwurde2007davonausgegangen,dasshinweiseauf Arbeitsunwilligkeit vorlagen,beiprozentualwievielenarbeitsplatzverlusten,dienichtdeutschebetrafen,wurde2007davonausgegangen, dasssieaufder NichterfüllungarbeitsvertraglicherPflichten beruhten (bittenachdeneinzelnenbundesländerndifferenziertangebenund gegebenenfallszumindestschätzwertenennen;fallskeinegesonderten StatistikenzunichtdeutschenStaatsangehörigengeführtwerden,bitte dieverfügbarenangabenzuallenleistungsempfängerinnenund-empfängern nennen)? DerBegriff Arbeitsunwilligkeit wirdwederimleistungsrechtdergrundsicherungfürarbeitsuchendenochimrechtderarbeitsförderungverwendet. DiesubjektiveEinstellungArbeitsloserodererwerbsfähigerHilfebedürftiger zuerwerbsarbeitwirdindiesemzusammenhangnichterfragt.alleerwerbsfähigenhilfebedürftigennach 2SGBIIsindjedochverpflichtet,alleMöglichkeitenzurBeendigungoderVerringerungihrerHilfebedürftigkeitauszuschöpfen.DazugehörtauchdasaktiveMitwirkenanallenMaßnahmenzur EingliederunginArbeit.KommenHilfebedürftigediesenVerpflichtungenohne wichtigengrundnichtnach,kommennach 31SGBIIAbsenkungundWegfalldesArbeitslosengeldesIIinBetracht.Sanktionenwerdenausgesprochen, wennsicherwerbsfähigehilfebedürftigeweigern,einezumutbarearbeit, Ausbildung,Arbeitsgelegenheit,einzumutbaresAngebotnach 15aSGBII odereinesonstigeindereingliederungsvereinbarungvereinbartemaßnahme aufzunehmenoderfortzuführen,oderzumutbarearbeitnach 16Absatz3

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17 Drucksache 16/13558 Satz2SGBII (inderbiszum31.dezember2008geltendenfassung)auszuführen. DieindernachfolgendenTabelle5zumSGBIIdargestelltenZahlenbeziehen sichaufdenberichtsmonatdezember2007.ausgewiesenwirddiegesamtzahl derausgesprochenensanktionennach 31Absatz1Satz1Nummer1BuchstabecunddSGBIIimBerichtsmonat.EshandeltsichnichtumdieZahlder sanktioniertenpersonen,daineinemmonatfüreinepersonmehreresanktionenausgesprochenwerdenkönnen.dieserwertentsprichtnichtderüblichen Sanktionsquote,dieaufBasisvonBestandsgrößenberechnetwird.Dafür müsstemandieerwerbsfähigenhilfebedürftigenmitmindestenseinersanktionnach 31Absatz1Satz1Nummer1BuchstabecunddSGBIIaufalle erwerbsfähigenhilfebedürftigenbeziehen.diesistjedochnichtmöglich,da eineaussagekräftigestatistischefilterungnachpersonen,diemitmindestens einersanktionnach 31Absatz1Satz1Nummer1BuchstabecunddSGBII belegtsind,nichtmöglichist.datenfüreingesamteskalenderjahrliegen nichtdurchgängigfüralleträgervor.beiderinterpretationderergebnisseist fernerzubeachten,dassdiezahlderausgesprochenensanktionenzumeinen vonderspezifischenanwendungdesträgersdergrundsicherungabhängigist, undzumanderendiearbeitsmarktlagevororteinewichtigerollespielt.sanktionendergenanntensanktionstatbeständewirdesvermutlichvermehrtin Regionengeben,indenenesdieArbeitsmarktlageüberhauptersterlaubt,dass denerwerbsfähigenhilfebedürftigeningrößeremumfangarbeitsgelegenheiten,ausbildungen,zumutbarearbeitenoderarbeitsbeschaffungsmaßnahmen unterbreitet werden können. LeistungskürzungenimRahmenderHilfezumLebensunterhaltgemäß 39 SGBXII,dieausgesprochenwerdenkönnen,wenndieAufnahmeeinerTätigkeitoderdieTeilnahmeaneinererforderlichenVorbereitungabgelehntwird, sind in der nachfolgenden Tabelle 6 zusammengefasst. AngabenüberArbeitsplatzverlusteaufgrundvon Nichterfüllungarbeitsvertraglicher Pflichten liegen der Bundesregierung nicht vor. Tabelle5 Nach 31 (1) c und 31 (1) d SGB II sanktionierte ausländische Hilfebedürftige (aus A2LL hochgerechnet) 1 (Bund und Länder) Monat Dezember 2007 LandAusländische Hilfebedürftige nach dem SGBII (AlgII) Sanktionen 2 nach 31 (1) c und d 3 absolutin Prozent Deutschland1.013.4126.7340,66 Baden-Württemberg110.0041.0450,95 Bayern97.4279831,01 Berlin111.3697910,71 Brandenburg10.942510,46 Bremen17.456860,49 Hamburg42.4712290,54 Hessen101.5657980,79 Mecklenburg-Vorpommern8.092280,35 Niedersachsen88.9255530,62 Nordrhein-Westfalen309.5091.5330,50