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N i e d e r s c h r i f t über die 6. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates in der Legislaturperiode 2004/2009 am 14. März 2005 im großen Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes um 18.00 Uhr Teilnehmer: Vorsitzender: Bürgermeister Uwe Unnold Beigeordnete: Albrecht Brewi Rudolf Radtke Bernhard Arnold, Krickenbach Ratsmitglieder: Amberger Sebastian Trippstadt Arnold Bernhard Krickenbach Edrich Aloys Schopp Füssel Hedwig Queidersbach Heid, Dr. Petra Schopp Kirsch Jürgen Linden Leis Manfred Trippstadt Linn Eckhard Trippstadt Märkl Andreas Linden Mohrhardt Willi Schopp Müller Gerhard Queidersbach Radtke Rudolf Stelzenberg Rheinhardt Dieter Stelzenberg Ritterböck Karl Queidersbach Scharmann Kurt Trippstadt Schmalenberger Inge Trippstadt Schmitt Alois Queidersbach Schmitt Jürgen Queidersbach Stölp Boris Linden Straßer Dieter Queidersbach Stumpf Herbert Queidersbach Fehlende bzw. entschuldigte Ratsmitglieder: Henzelmann Wolfgang Trippstadt Längin Hans Trippstadt Seibert Udo Krickenbach Wildmoser, Dr. Lothar Schopp Wilhelm Otto Queidersbach Zimmer Marco Krickenbach - 1-6. NS VGRAT 14.03.2005.doc

Schriftführer: OAR Erich Gärtner Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Auftragsvergaben Errichtung eines Computerraumes Grundschule Schopp 2.1 Stahlbauarbeiten 2.2 Bodenbelagsarbeiten 2.3 Schreinerarbeiten 3. Bestellung eines Abschlussprüfers für die Verbandsgemeindewerke 4. Entgeltsatzungen und Beitragskalkulation 4.1 Änderung der Entgeltsatzung Wasser und Kanal 4.2 Beitragskalkulation Wasser und Kanal 5. Informationen Nichtöffentlicher Teil: 6. Auftragsvergabe Regionale Schule - Beschaffung eines Kommunalfahrzeuges 7. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Trippstadt - Planungsvergabe Die Einladung ist schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung am 07.03.2005 erfolgt. Bekanntmachung: Amtsblatt Nr. 10 vom 10.03.2005 Beschlussfähigkeit gemäß Gemeindeordnung lag vor. Öffentlicher Teil: TOP 1: Einwohnerfragestunde Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor. Aus den Reihen der Besucher wurden e- benfalls keine Fragen gestellt. Damit war dieser Tagesordnungspunkt abgehandelt. TOP 2: Auftragsvergaben Errichtung eines Computerraumes Grundschule Schopp 2.1 Stahlbauarbeiten Durch die beauftragte Architektin Frau Wildmoser-Becker wurden für den Ausbau des Dachraumes der Grundschule Schopp die Stahlbauarbeiten (Aussentreppe) be- - 2-6. NS VGRAT 14.03.2005.doc

schränkt ausgeschrieben. Die Leistungsverzeichnisse wurden an 6 Stahlbaufirmen versandt. Die Submission fand am 01.03.2005 in der Verbandsgemeindeverwaltung statt. Angebote wurden von 3 Stahlbaufirmen abgegeben. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Architektin, wurde die Fa. Metallbau GmbH Otto Wellstein, Enkenbach-Alsenborn als günstigster Bieter mit einer Bruttoangebotssumme von 13.930,44 ermittelt. Die Differenz zum Zweitgünstigsten betrug 8.503,960. Die Kosten für die Stahlbauarbeiten waren mit 20.880.- veranschlagt. Vertraulich zu behandelnde Daten siehe Anlage Nr. 1 zur Niederschrift. Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2005 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Stahlbauarbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Metallbau GmbH, Otto Wellstein, zum Bruttoangebotspreis von 13.930,44 zu vergeben. Der Verbandsgemeinderat stimmt der Vergabe der Stahlbauarbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Metallbau GmbH, Otto Wellstein, Enkenbach-Alsenborn zum Bruttoangebotspreis von 13.930,44 zu. 2.2 Bodenbelagsarbeiten Durch die beauftragte Architektin Frau Wildmoser-Becker wurden für den Ausbau des Dachraumes der Grundschule Schopp die Bodenbelagsarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Die Leistungsverzeichnisse wurden an 7 Fußbodenfachfirmen versandt. Die Submission fand am 01.03.2005 in der Verbandsgemeindeverwaltung statt. Es wurden von 3 Firmen Angebote abgegeben. Nach Prüfung und Wertung dieser wurde die Fa. Bodensysteme Mero TSK, Prichsenstadt, als günstigster Bieter mit einer Angebotssumme von 12.849,03 ermittelt. Die Differenz zum Zweitgünstigsten betrug 1.610,49. Die Kosten waren mit 16.820.- veranschlagt. Vertraulich zu behandelnde Daten siehe Anlage Nr. 2 zur Niederschrift. Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2005 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Bodenbelagsarbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Bodensysteme Mero TSK, Prichsenstadt zum Bruttoangebotspreis von 12.849,03 zu vergeben. - 3-6. NS VGRAT 14.03.2005.doc

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Vergabe der Bodenbelagsarbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Bodensysteme Mero TSK, Prichsenstadt zum Bruttoangebotspreis von 12.849,03 zu. 2.3 Schreinerarbeiten Durch die beauftragte Architektin Frau Wildmoser-Becker wurden für den Ausbau des Dachraumes der Grundschule Schopp die Schreinerarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Die Leistungsverzeichnisse wurden an 6 Schreinerfachfirmen versandt. Die Submission fand am 01.03.2005 in der Verbandsgemeindeverwaltung statt. Von 3 Firmen lagen Angebote vor. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Architektin wurde die Fa. Jörg Dillmann, Stelzenberg als günstigster Bieter mit einer Bruttoangebotssumme von 14.503,48 ermittelt. Die Differenz zum Zweitgünstigsten betrug 897,92. Die Kosten waren mit 8.700.- veranschlagt. Vertraulich zu behandelnde Daten siehe Anlage Nr. 3 zur Niederschrift. Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2005 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Schreinerarbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Jörg Dillmann, Stelzenberg zum Bruttoangebotspreis von 14.503,48 zu vergeben. Die Ausführung soll gemäß der Ausschreibung erfolgen, d. h. einschließlich Oberlicht und Holzzargen. Der Verbandsgemeinderat stimmt der Vergabe der Schreinerarbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Jörg Dillmann, Stelzenberg zum Bruttoangebotspreis von 14.503,48 zu. Die Ausführung soll gemäß der Ausschreibung erfolgen, d. h. einschließlich Oberlicht und Holzzargen. TOP 3: Bestellung eines Abschlussprüfers für die Verbandsgemeindewerke Nach 89 GemO in Verbindung mit der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 unterliegen sowohl das Wasser- als auch das Kanalwerk der Prüfungspflicht. - 4-6. NS VGRAT 14.03.2005.doc

Nach 2 der Landesverordnung ist der Abschlussprüfer vor Beginn des Prüfungszeitraumes zu bestellen. Die Bestellung des Abschlussprüfers soll sich auf mindestens 3 und auf höchstens 6 Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung ist zulässig. Dabei ist zu beachten, dass die Abschlussprüfer Erfahrung und Sachkunde in der Prüfung kommunaler Einrichtungen haben sollen. Das Wirtschaftsbüro Dr. Burret hat seit der Bildung des Eigenbetriebes 1975 die Abschlüsse des Wasser- und Kanalwerkes erstellt. Die derzeit bestehenden Verträge enden zum 31.12.2005. Da dieses Büro über eine große Erfahrung auf dem Gebiet der Prüfung kommunaler Einrichtungen verfügt, sollte auch für die nächsten 3 Jahre wieder Dr. Burret mit der Prüfung des Eigenbetriebes beauftragt werden. Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2005 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, das Wirtschaftsbüro Dr. Burret, Ludwigshafen erneut für 3 Jahre (2006-2008) mit der Prüfung der Bilanzen der Verbandsgemeindewerke zu beauftragen und zum Abschlussprüfer zu bestellen. Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Wirtschaftsprüfer Dr. Burret für 3 Jahre (2006-2008) mit der Prüfung der Bilanzen der Verbandsgemeindewerke zu beauftragen. TOP 4: Entgeltsatzungen und Beitragskalkulation 4.1 Änderung der Entgeltsatzung Wasser und Kanal Durch die Rechtsprechung ist es erforderlich, unsere bisherige Spitzabrechnung der Einmalbeiträge durch Zusammenfassung mehrerer Baugebiete (repräsentative Teile der Einrichtung) zu realisieren. Da unsere Landschaft stark zerklüftet ist und ein einzelnes Neubaugebiet nicht repräsentativ für die Verbandsgemeinde angesehen werden kann (im Gegensatz zu den ebenen Bauflächen im Rheingraben) wurden alle bisher bekannten und im Wirtschaftsplan enthaltenen Neubaugebiete als repräsentativ festgelegt um möglichst einen gerechten Beitragssatz zu bilden. Dieses muss in den Entgeltsatzungen verankert werden. Die Gemeindeteile im Anhang der Satzungen werden entsprechend der Kalkulation zeitlich neu eingeordnet und die Satzungen (Wasser und Kanal) rückwirkend zum 01.01.2001 (wie die bisherigen Satzungen) in Kraft gesetzt. - 5-6. NS VGRAT 14.03.2005.doc

In der Anlage Nr. 4 und 5 zur Niederschrift sind die Entwürfe der Entgeltsatzungen Wasser und Kanal beigefügt. Sie entsprechen den neuesten Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes. Eingefügte Texte sind grau markiert, entfallende Passagen sind durchgestrichen. 4.2 Beitragskalkulation Wasser und Kanal Die Kalkulation ist, wie die Satzungen, in die Bereiche - Erstmalige Erschließung und - Räumliche Erweiterung aufzuteilen. Nachdem aber unser Gebiet der Erstmaligen Erschließung abgerechnet ist, ist hierfür eine sep. Kalkulation entbehrlich. Diese Vorgehensweise sollte in den Bereichen Wasser und Kanal gleichermaßen angewandt werden. Rechtliche Bedenken bestehen gegen diese Vorgehensweise nicht. Dieses Verfahren wird bei den umliegenden Verbandsgemeinden ebenfalls praktiziert (Anlage Nr. 6 zur Niederschrift). Für das Gebiet der Räumlichen Erweiterung wurden die Kosten der bisher bekannten Neubaugebiete und deren zugrunde zu legenden Flächen gegenüber gestellt (Anlage 7.1: Wasser, 7.2: Kanal zur Niederschrift). Daraus errechnen sich die neuen Durchschnittssätze. In der Anlage Nr. 8 zur Niederschrift sind die Beitragssätze für das Gebiet der Räumlichen Erweiterung zusammengefasst. Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 08. März dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Entwürfe der Entgeltsatzung Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die aufgeführten Beitragssätze für das Gebiet der räumlichen Erweiterung zu beschließen. Ratsmitglied Linn äußerte Bedenken wegen der Rückwirkung der Entgeltsatzungen. a) Der Verbandsgemeinderat beschließt die Entgeltsatzungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der vorliegenden Fassung. b) Die Einmalbeiträge werden gemäß der vorliegenden Zusammenfassung rückwirkend zum 01.01.2001 beschlossen. - 6-6. NS VGRAT 14.03.2005.doc

c) Für den Bereich der Wasserversorgung wird für die Genehmigung des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung eine Verwaltungsgebühr erhoben ( 24 Abs. 8 der Entgeltsatzung Wasserversorgung). d) Die Verwaltungsgebühr Hausanschlusswasserversorgung sowie die Gebühr für die Kanalabnahme Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung wird einheitlich auf jeweils 30,-- festgesetzt. TOP 5: Informationen Wegen der Einbruchserie in der Verbandsgemeinde in den letzten Monaten wurde nachgefragt, welche Möglichkeiten es gibt, die kommunalen Gebäude (z. B. Feuerwehrhäuser) entsprechend abzusichern. Bürgermeister Unnold stellte dar, dass solche generellen Sicherungseinrichtungen sehr viel Mitteleinsatz erforderlich machen würden. Diese Mittel stehen der Verbandsgemeinde bzw. den Ortsgemeinden nicht zur Verfügung. In nächster Zeit soll aber im Haupt- und Finanzausschuss bzw. Verbandsgemeinderat eine entsprechende Unterrichtung durch die Polizei erfolgen, welche Mittel und Möglichkeiten man zur Absicherung dieser Räumlichkeiten ergreifen kann. - 7-6. NS VGRAT 14.03.2005.doc