BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN DER STADT WILLICH NR. 4 I A - ÖSTLICH LERCHENFELDSTRAßE - (Verfahrensstand: Rechtskraft) Stadt Willich

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Transkript:

BEBAUUNGSPLAN DER STADT WILLICH NR. (Verfahrensstand: Rechtskraft) BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Stadtplanung Lena Flecken

INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... I 1. PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN... 1 2. LAGE UND BESTAND DES PLANGEBIETES... 1 2.1 VERKEHRSERSCHLIEßUNG... 4 2.2 WASSERSCHUTZZONEN... 4 2.3 ALTLASTEN... 4 2.4 IMMISSIONSSITUATION... 5 3. PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN... 6 3.1 REGIONALPLAN... 6 3.2 LANDSCHAFTSPLAN... 6 3.3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT WILLICH (RECHTSWIRKSAMKEIT 21.10.1983)... 7 3.4 BEBAUUNGSPLAN ( 20.06.1997)... 8 4. PLANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIEL... 9 5. STANDORTALTERNATIVENPRÜFUNG... 9 6. STÄDTEBAULICHER ENTWURF UND NUTZUNGSPROFIL DRK... 9 7. INHALT DES BEBAUUNGSPLANES...11 7.1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN IM SONDERGEBIET...11 7.1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG...11 7.1.2 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG...11 7.1.3 BAUWEISE UND ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN...11 7.1.4 NEBENANLAGEN...11 7.1.5 MAßNAHMEN ZUM AUSGLEICH UND PFLANZGEBOTE...11 7.2 VERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG UND STELLPLÄTZE...11 7.3 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN...12 7.4 HINWEISE...12 8. UMWELTSCHÜTZENDE BELANGE IN DER ABWÄGUNG...12 8.1 EINGRIFF IN NATUR UND LANDSCHAFT...12 8.2 IMMISSIONSSCHUTZ...12 8.3 ALTLASTEN...13 8.4 VER- UND ENTSORGUNG...13 9. FLÄCHENBILANZ...13 i

1. PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN Der Planungsausschuss hat am 03. Juli 2013 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 I A -östlich Lerchenfeldstraße- beschlossen, welche auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 erfolgt. Gemäß 1 Abs. 3 BauGB sind die Gemeinden verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Parallel zu der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 I A -östlich Lerchenfeldstraße- für das Gebiet nördlich der Kleinkollenburgstraße erfolgt die 137. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Willich. 2. LAGE UND BESTAND DES PLANGEBIETES Die Stadt Willich liegt in der Ballungsrandzone der Städte Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach. Sie besteht aus den Stadtteilen Alt-Willich, Anrath, Schiefbahn und Neersen. Als Mittelzentrum ist die polyzentrisch aufgebaute Flächengemeinde auf das Oberzentrum Krefeld ausgerichtet; abhängig von den jeweiligen Standorten bestehen jedoch unterschiedliche Orientierungen zum Umland. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4 I A -östlich Lerchenfeldstraße- liegt im Norden des Willicher Ortsteils Anrath und hat eine Größe von ca. 0,25 ha. Die Fläche befindet sich östlich der Lerchenfeldstraße und nördlich der Kleinkollenburgstraße. Im Nordwesten grenzt das Gewerbegebiet Lerchenfeldstraße und das Gästehaus Brangshof an (vgl. Abbildung 3). Im Süden und Südwesten befindet sich entlang der Kleinkollenburgstraße aktuell Wohnbebauung (vgl. Abbildung 6 und 7). Die Flächen im Osten und Nordosten sind unbebaut und werden landwirtschaftlich genutzt (vgl. Abbildung 4 und 5). Das Plangebiet ist unbebaut und wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche (Fettweide) genutzt. (vgl. Abbildung 2) Die genaue Lage des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem folgenden Übersichtsplan und ist im Plan durch Planzeichen gekennzeichnet. (vgl. Abbildung 1) 1

Abbildung 1: Übersichtsplan mit räumlichen Geltungsbereich (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte mit Planzeichen ergänzt) Abbildung 2: Luftbild (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia Luftbilder hochauflösend GEOBasis) 2

Abbildung 3: Blick auf das Gasthaus Brangshof (Quelle: Eigene Aufnahme vom 15.03.2013) Abbildung 4: Plangebiet von Süden (Quelle: Eigene Aufnahme vom 15.03.2013) Abbildung 5: Plangebiet von Westen (Quelle: Eigene Aufnahme vom 15.03.2013) Abbildung 6: Blick auf die Wohnbebauung der Kleinkollenburgstraße (Quelle: Eigene Aufnahme vom 15.03.2013) Abbildung 7: Bebauung Kleinkollenburgstraße (Quelle: Eigene Aufnahme vom 15.03.2013) 3

2.1 VERKEHRSERSCHLIEßUNG Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Lerchenfeldstraße und der Kleinkollenburgstraße. In einer Entfernung von ca. 4,2 km ist ein Anschluss an die Autobahn A 44 gegeben. An den öffentlichen Nahverkehr angebunden wird das Plangebiet durch mehrere Buslinien (SB87, 038, 054) mit den Bushaltestellen (Meisfeldstraße, Anrath Kirche und Lorenz- Schmidt-Straße) in fußläufiger Erreichbarkeit und den Haltepunkt der Bahn in Anrath in ca. 1,3 km Entfernung. 2.2 WASSERSCHUTZZONEN Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage Darderhöfe innerhalb der geplanten Zone III A. Abbildung 8: Wasserschutzzonen (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia Wasserschutzonen) 2.3 ALTLASTEN Altlasten sind innerhalb des Änderungsbereiches nicht bekannt. Im Umkreis von ca. 500 m um das Plangebiet befinden sich folgende Altlasten: - AS 280-080 ehemalige Abwasserbehandlungsanlage Kleinkollenburgstr. 62 - AS 280-100 ehemalige KFZ-Werkstatt Lerchenfeldstr. 123 - AS 280-083 ehemaliges Walzwerk Lerchenfeldstr. 78 4

Abbildung 9: Altlasten Übersicht (unmaßstäblich) (Quelle: GeoMedia) Abbildung 10: Lage der Altlasten 280_080 und 280_100 (unmaßstäblich) (Quelle: GeoMedia) Abbildung 11: Lage der Altlast 280_083 (unmaßstäblich) (Quelle: GeoMedia) 2.4 IMMISSIONSSITUATION Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden keine Immissionen festgestellt, die der geplanten Ausweisung entgegenstehen. 5

3. PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN 3.1 REGIONALPLAN Der Gebietsentwicklungsplan stellt die Planbereichsflächen zum einem Teil als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich und zum anderen Teil als Allgemeinen Siedlungsbereich in einem Gebiet mit Grundwasser- und Gewässerschutz dar. Abbildung 12: Ausschnitt aus dem Regionalplan/Gebietsentwicklungsplan (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia Regionalplan 2006) 3.2 LANDSCHAFTSPLAN Der Landschaftsplan Nr. 9 Willicher Lehmplatte sieht als Entwicklungsziel für die Planbereichsflächen die Entwicklung oder Erhaltung von Ortsrandeingrünungen vor. Abbildung 13: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Entwicklungsziele (unmaßstäblich) (Quelle: Landschaftsplan Nr. 9 Willicher Lehmplatte des Kreises Viersen- Entwicklungsziele) 6

Es werden keine Festsetzungen für den Planbereich getroffen: Abbildung 14: Ausschnitt aus der Festsetzungskarte (unmaßstäblich) (Quelle: Landschaftsplan Nr. 9 Willicher Lehmplatte des Kreises Viersen- Festsetzungskarte) 3.3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT WILLICH (RECHTSWIRKSAMKEIT 21.10.1983) Der Flächennutzungsplan der Stadt Willich stellt die Planbereichsflächen als Flächen für die Landwirtschaft dar. Abbildung 15: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (unmaßstäblich) (Quelle: Flächennutzungsplan der Stadt Willich) 7

3.4 BEBAUUNGSPLAN ( 20.06.1997) Es besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4 A -Gewerbegebiet Kleinkollenburgstraßeder nach 9 Abs. 1 Nr. 18 für einen Teil des Planbereichs Fläche für die Landwirtschaft festsetzt. Abbildung 16: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 4 A -Gewerbegebiet Kleinkollenburgstraße- (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4 A -Gewerbegebiet Kleinkollenburgstraße-) 8

4. PLANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIEL Aktuell hat das Deutsche Rote Kreuz einen Standort auf einem Bauernhof in dem Stadtteil Anrath ausschließlich zur Miete. Die Halle ist für die Fahrzeuge und die Lagerung des Materials zu klein. Um den Standort der DRK in Anrath dauerhaft zu sichern, stellte die CDU einen Antrag für eine Halle. Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird dem Interesse der Stadt Willich nachgegangen, den Standort im Stadtteil Anrath weiterhin zu sichern. Durch die Bauleitplanung werden rechtsverbindliche Festsetzungen geschaffen, um die Planungen umsetzen zu können und Voraussetzungen für weitere Maßnahmen zu schaffen. Die festgesetzten Bestimmungsgrößen des Bebauungsplanes ergeben sich aus der Zielsetzung und der zugrundeliegenden Konzeption des Deutschen Roten Kreuzes. 5. STANDORTALTERNATIVENPRÜFUNG Nach 1 Abs. 5 S. 3 BauGB soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen ergibt sich durch die vorangegangene Alternativenprüfung für den DRK-Standort Anrath. (vgl. Anhang 4) Begründet ist die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich durch die Größe des Vorhabens. Die geplante bauliche Anlage wird ca. 645 m² der Grundfläche in Anspruch nehmen. Zusätzlich werden die geplante Zuwegung und die geforderten Stellplätze etwa 760 m² einnehmen. Insgesamt beträgt die versiegelte Fläche also ca. 1.405 m². Die übrige Fläche wird als Grünfläche genutzt. Zusätzlich werden die Schulungen und Seminare, die durch das Deutsche Rote Kreuz durchgeführt werden, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen generieren. 6. STÄDTEBAULICHER ENTWURF UND NUTZUNGSPROFIL DRK Im Flächennutzungsplan werden die Flächen für die Landwirtschaft in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohlfahrtsverband mit folgenden Nutzungen wie Kfz-Halle mit Waschhalle, Umkleiden, Sanitärräumen, Küche, Lager für Sanitäts-, Unfallhilfs- und Elektromaterial, Schulungsräumen (für Spiel- und Kontaktgruppen, Lehrgänge, Kurse der Familienbildung) und Büro ausgewiesen werden. Folgend wird mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4 I A -östlich Lerchenfeldstraße- das Ziel verfolgt ein Sondergebiet für das Deutsche Rote Kreuz auszuweisen. Der Bebauungsplan Nr. 4 I A -östlich Lerchenfeldstraße- sieht folgende Nutzung für das Plangebiet vor: Kfz-Halle mit Waschhalle, Umkleiden, Sanitärräumen, Küche, Lager, Schulungsräumen und Büro. In der Kfz-Halle werden ein Kommandowagen, ein Mannschaftstransportwagen, zwei Einsatzleitwagen, ein Feldkabelbauwagen, ein Rettungswagen und zwei Anhänger untergebracht. In der geplanten Halle ist ein abgetrennter Bereich als Waschplatz für die Gebrauchsfahrzeuge vorgesehen. Der Waschplatz wird zwei Mal monatlich werktags für die Pflege und das Waschen der Fahrzeuge und die Desinfektion der Rettungsmittel genutzt. Zusätzlich befindet sich innerhalb der Halle ein Lager für Sanitäts- und Elektromaterial und ca. 30 Bierzeltgarnituren sowie fünf Großraumzelte für den Einsatzfall. In den Sozialräumen werden eine Küche mit 9

einer Küchenzeile, Umkleiden mit Spinden für HelferInnen, Sanitärräume und ein Büro mit Schränken und Regalen, Schreibtischen und Computern eingerichtet. Des Weiteren ist der Betrieb von zwei Schulungsräumen vorgesehen, in denen folgende Nutzungen stattfinden: - Ausbildungsabende der Bereitschaft (2x monatlich von 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr inklusive Abfahrt) Ausbildungsabende der Informations und Kommunikations (luk)- Gruppe (2x monatlich von 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr inklusive Abfahrt) - Lehrgänge der DRK intern (werktags bis 22:00 Uhr inklusive Abfahrt, auch sonntags) - Kursangebote der DRK-Familienbildung (werktags in den Abendstunden bis 22:00 Uhr inklusive Abfahrt) - Spiel- und Kontaktgruppen (1-3-Jährige in Begleitung Erwachsener, werktags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr) - Erste Hilfe Kurse (6x jährlich, werktags) - Blutspende-Termine (4x jährlich von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr) - Gruppenstunden JRK (zwei Gruppen, wöchentlich) o Gruppe 1: montags von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr o Gruppe 2: mittwochs von 17:15 Uhr bis 18:45 Uhr - Teambesprechungen (keine festen Terminierungen, z. B. Vorstandssitzung oder Besprechung der Bereitschaftsleitung) - Vor- und Nachbereitung von Sanitätswachdiensten Weiterhin ist zur Kameradschaftspflege zehn Mal im Jahr das Grillen im Freien vor den Hallentoren geplant. Es soll mit max. 20 TeilnehmerInnen bis 22:00 Uhr gegrillt werden. (inklusive Abfahrt) Es wird von ca. 30 Alarmfahrten im Jahr ausgegangen. Das Nutzungsprofil der KFZ-Halle und der Unterkunft des Deutschen Roten Kreuzes liegt der Begründung als Anlage bei. (vgl. Anlage 6) 10

7. INHALT DES BEBAUUNGSPLANES 7.1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN IM SONDERGEBIET 7.1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG Der Bebauungsplan setzt gemäß 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB die Art der baulichen Nutzung fest. Das Plangebiet wird als Sondergebiet Wohlfahrtsverband mit der Zweckbestimmung Kfz- Halle mit Waschhalle, Umkleiden, Sanitärräumen, Küche, Lager für Sanitäts-, Unfallhilfs- und Elektromaterial, Schulungsräumen (für Spiel- und Kontaktgruppen, Lehrgänge, Kurse der Familienbildung) und Büro nach 11 BauNVO ausgewiesen und dient ausschließlich der Errichtung der Kfz-Halle mit den Sozialräumen des Deutschen Roten Kreuzes. 7.1.2 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan durch die Festsetzung von Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ), zum Teil durch Aussagen über die Wand- und Firsthöhe der baulichen Anlagen und der Zahl der Vollgeschosse bestimmt. In dem geplanten Sondergebiet sind eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,4 als Höchstmaß festgesetzt. Die GRZ von 0,4 kann nach 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zu 50% überschritten werden. Die geplante bauliche Anlage wird ca. 645 m² der Grundfläche in Anspruch nehmen. Die geplante Zuwegung und die geforderten Stellplätze werden etwa 760 m² einnehmen. Neben der Festsetzung von GRZ und GFZ wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen (Wand- und Firsthöhen) durch die Bezugshöhe über Normalhöhennull (NHN) bestimmt. 7.1.3 BAUWEISE UND ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN Im Plangebiet wird eine offene Bauweise nach 22 Abs. 2 BauNVO entsprechend den angestrebten Nutzungen festgesetzt. Die offene Bauweise und die großzügig geplanten Baugrenzen ermöglichen eine größtmögliche Flexibilität zur Gebäudekörperanordnung auf dem Grundstück. Außerdem passt sich diese Festsetzung an das angrenzende Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 4 A -Gewerbegebiet Kollenburgstraße-) an, um die Auflockerung der Gebiete weiterzuführen. 7.1.4 NEBENANLAGEN Nebenanlagen, die außerhalb der Baugrenzen liegen, haben zur Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 2 m einzuhalten. So ist ein geordnetes Straßenbild gewährleistet. 7.1.5 MAßNAHMEN ZUM AUSGLEICH UND PFLANZGEBOTE Zum Zweck der Ortsrandeingrünung und der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft werden entsprechend eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages Pflanzgebote festgesetzt. Dabei ist zum einen eine bis zu 10 m breite Landschaftshecke anzulegen und zu erhalten. Zum anderen wird der erforderliche Ausgleich in Neersen (Flur 4, Flurstück 30) als Teil einer Sammelausgleichsfläche zur Verfügung gestellt. 7.2 VERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG UND STELLPLÄTZE Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine Auffahrt an der Lerchenfeldstraße. Die geplanten zehn Stellplätze sind innerhalb der überbaubaren Flächen zu realisieren. 11

7.3 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Neben den planungsrechtlichen Festsetzungen (vgl. Kapitel 5.1) sind die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften (vgl. Textliche Festsetzungen Nr. II) für die positive Gestaltung des Ortsbildes erforderlich. Durch die vorgeschriebene Höhe und Gestaltung der Einfriedungen (Abgrenzung durch Rasenkantensteine, Zäune und Hecken) soll ein einheitliches Straßenbild erreicht werden. Die Höhenbegrenzung auf maximal 0,60m für Einfriedungen auf den der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Grundstücksflächen soll diese Bereiche einladend gestalten. Die innerhalb und außerhalb der überbaubaren Flächen zulässigen Werbeanlagen werden entsprechend der Festsetzungen begrenzt. 7.4 HINWEISE Zusätzlich zu den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften (vgl. Kapitel 5.1 u. 5.2) sind die Hinweise (vgl. Textliche Festsetzungen Nr. III) auf Besonderheiten in Bezug auf die Wasserschutzzone, den Flugverkehr, den Grundwasserstand, die Erdbebenzone, die Wehrbereichsverwaltung und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern für den weiteren Verlauf von Relevanz. 8. UMWELTSCHÜTZENDE BELANGE IN DER ABWÄGUNG Für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung nach 1 a BauGB zu berücksichtigen. Der Umweltbericht ist der Begründung als Anlage beigefügt. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist aufgrund der Größe und der heutigen Nutzung des Plangebietes nicht erforderlich. 8.1 EINGRIFF IN NATUR UND LANDSCHAFT Durch die geplante Bebauung einer KFZ-Halle auf einer Fläche für die Landwirtschaft entstehen Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter. Durch die beabsichtigte Versiegelung werden Pflanzgebote auf dem Grundstück ausgewiesen und zusätzliche Ausgleichsflächen in Willich Neersen generiert. Auf dem Grundstück wird eine Landschaftshecke als Ausgleich gepflanzt, welche dem Entwicklungsziel Entwicklung oder Erhaltung von Ortsrandeingrünungen des Landschaftsplanes gerecht wird. Auf der Sammelausgleichfläche (Hagwinkel 1, Gemarkung Neersen, Flur 4, Flurstück 30) kann der notwendige Ausgleich von 2.653 Punkten auf einer Größe von 884m² entsprechend der Kostenerstattungsregelungen nach dem Baugesetzbuch zur Verfügung gestellt werden. Die Sammelausgleichsfläche wurde im Vorgriff auf mögliche ausgleichpflichtige Vorhaben in Absprache mit der ULB des Kreises Viersen geplant und hergestellt. 8.2 IMMISSIONSSCHUTZ Die zu erwartenden Lärmimmissionen auf die umgebene Bebauung (Wohn- und Gewerbegebiete) wurden in einem schalltechnischen Gutachten bewertet. Die Ausfahrt von 12

Fahrzeugen im Einsatzfall (u.u. mit Martinshorn), welche der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient, wird nicht als gewerbliche Anlage betrachtet und wird somit nicht in die Berechnungen mit einbezogen. Insgesamt ergibt sich aus dem erstellten Gutachten, dass die Immissionsrichtwerte an den betrachteten Immissionsorten durch die Zusatzbelastung der geplanten DRK Kfz-Halle mit Schulungs- und Sozialräumen an Werk-, Sonn- und Feiertagen mindestens um 6 db(a) zur Tag- und Nachtzeit unterschritten werden. Somit sind keine baulichen Maßnahmen zum Schallschutz notwendig. Das schalltechnische Gutachten ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 4 I A -östlich Lerchenfeldstraße- und ist als Anlage beigefügt. 8.3 ALTLASTEN Innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 4 I A -östlich Lerchenfeldstraße- sind keine Altlasten bekannt. Für die außerhalb liegenden Altlasten W80 (ehemalige Abwasserbehandlungsanlage), W83 (ehemaliges Walzwerk) und W100 (ehemalige KFZ- Werkstatt) liegen keine Bedenken vor. 8.4 VER- UND ENTSORGUNG Die Beseitigung des Schmutz- und Regenwassers erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird dem Gruppeklärwerk Neuwerk zugeführt. Das Niederschlagswasser soll über Regenwasserkanäle gesammelt und ortsnah der Regenwasserbehandlungs- und Rückhalteanlage Kloerather Steg zugeführt werden. Eine Versickerung des Regenwassers über Mulden oder Mulden/Rigolen-Kombinationen ist nicht möglich, da der Grundwasserflurabstand regelmäßig das notwendige Maß von 2 m unterschreitet. 9. FLÄCHENBILANZ Gesamtfläche 2.523 m² Bauliche Anlage 645 m² Verkehrsfläche 760 m² Grünfläche 395 m² Fläche für Maßnahmen zum Ausgleich 723 m² 13

Aufgestellt am 13.06.2013, zuletzt geändert am 12.06.2017 Im Auftrag (Lena Flecken, M.Sc.) Anlagen 1. Umweltbericht 2. Artenschutzrechtliche Vorprüfung 3. Ergänzung zur artenschutzrechtlichen Prüfung 4. Standortalternativenprüfung 5. Lärmschutzgutachten 14