Präs 3451 A 1. An den Vorsitzenden des Hauptausschusses Herrn Ralf Wieland 3451 A im Hause 27. September 2005 Haushaltsplanentwurf für 2006 und 2007; hier: Veränderungen im Einzelplan 01- Abgeordnetenhaus, Titel 411 01 Aufwendungen für Abgeordnete - Veränderung des Ansatzes wegen eines neuen Beschlusses des Präsidiums - Sehr geehrter Herr Wieland, in der 1. Lesung des Hauptausschusses zum Einzelplan 01 wurde Erläuterungsbedarf für die 2. Lesung des Einzelplans am 28. September 2005 für mehrere Titel festgestellt. Mit Schreiben vom 20. September 2005 (rote Nummer 3451) habe ich die Fragen beantwortet und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass über die Lohnnebenkosten für die Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten noch einmal ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt werden soll. Weiterhin habe ich darauf hingewiesen, dass das Präsidium erst am 27. September 2005 tagen wird, so dass das Ergebnis nur in Form einer Tischvorlage unterbreitet werden kann. a) Lohnnebenkosten Für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung bei der Erledigung der parlamentarischen Arbeit sollten ab dem Haushaltsplan 2006 jedem Abgeordneten bis zu 400 monatlich erstattet werden. Hierzu wurden in den Entwurf des Haushaltsplanes 2006/2007 je Jahr 676.800 eingestellt. Nach Einigung der den Gesetzesantrag tragenden Fraktionen soll nun die Neuregelung des 7 Abs. 2 LAbgG vorsehen, dass der Erstattungsbetrag zuzüglich der gesetzlichen Lohnneben kosten des Arbeitgebers zu gewähren ist. Damit würden die Beschäftigten zur vorher ange dachten Regelung Nachteile erleiden. Um diese zu verringern, wird 7 Abs. 2 LAbgG so modifiziert, dass den Abgeordneten bis zu 410 erstattet werden können. Für die Arbeitgeber werden dann ca. 110 Lohnnebenkosten (einschließlich der gesetzlichen Unfallversicherung ) und für die Arbeitnehmer ca. 22,50 anfallen.
2 Da zur Zeit nicht abgeschätzt werden kann, wie viele Mini-Jobs, sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten in der Gleitzone (401 bis 800 ), voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten oder Werkverträge abgeschlossen werden, wurde ein monatlicher Durchschnittswert von rd. 115 gebildet, der sich für 141 Abgeordnete auf rd. 195.000 jährlich summiert (Einzel berechnung in der Anlage). Die Grundsumme 676.800 (141 x 400 x 12) ist auf 693.720 (141 x 410 x 12) zu erhöhen. Für die Beschäftigung von Mitarbeitern werden damit jährlich bis zu 888.720 benötigt. Mein Schreiben vom 24. August 2005, Rote Nummer 3185, Teil a), ist damit gegenstandslos. Ich bitte, die vom Präsidium am 27. September 2005 beschlossene Änderung des Titels 411 01 mit in Ihre Haushaltsberatungen einzubeziehen und entsprechend zu beschließen. b) Zusammenfassung der Änderungen zum Titel 411 01 Mit meinen Schreiben vom 24. August 2005 (rote Nummer 3185), 20. September 2005 (rote Nummer 3451) und der Tischvorlage vom 27. September 2005 (rote Nummer 3451 A) haben sich die Beträge im Titel mehrfach verändert. Zur besseren Übersichtlichkeit fasse ich nach stehend die aktuellen Zahlen zusammen: 2006 2007 Gesamtansatz 7.802.000 8.429.000 2006 2007 Entschädigung 4.993.092 4.993.092 Kostenpauschale 1.472.040 1.472.040 zusätzlich eine volle Entschädigung und eine volle Amtsaufwandsentschädigung für den Präsidenten/die Präsidentin 45.852 45.852 zusätzlich je eine halbe Entschädigung und eine halbe Amtsaufwandsentschädigung für die beiden Vizepräsidenten/-präsidentinnen 45.852 45.852 Aufwandsentschädigung nach 8 Abs. 6 LAbgG zur Abgeltung besonderen Aufwands 20.000 20.000 Übergangsgelder 59.020 442.650 Unfallversicherung für die Abgeordneten nach 19a LAbgG 8.600 8.600 Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen nach 19 LAbgG 268.400 297.000 Leistungen für Mitarbeiter der MdA 888.720 888.720 Laptops für MdA der 16. Wahlperiode ---- 215.000 Mit freundlichen Grüßen 2. z. Vorg.
Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq 2
Beauftragter für den Haushalt 20.9.2005 AbtL I 1100 Anlage zum Schreiben an den Vorsitzenden des Hauptausschusses 1. Mini-Jobs zu 3451 A Im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung fallen Sozialversicherungs- und Steueraufwendungen pauschal in Höhe von 25 v. H. des Arbeitsentgelts an. Bei 400 monatlich betragen die Nebenkosten mithin 100. Hinzu kämen noch die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung, die sich nicht genau beziffern lassen. Allerdings sollten sie den Betrag von 25 pro Monat nicht übersteigen. Die gesamten Lohnnebenkosten wären daher mit rund 125 zu beziffern. Ausgehend von 141 MdA würde sich hieraus ein jährliches Gesamtvolumen von max. 211.500 ergeben (141 MdA * 125 * 12 Monate). 2. Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bis 410 monatlich Für Arbeitnehmer, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, aber nur ein geringes monatliches Einkommen erzielen, wurde ein Niedriglohnsektor eingeführt. Dieser Niedriglohnsektor sieht besondere beitragsrechtliche Regelungen vor, wenn das Entgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis innerhalb der so genannten Gleitzone von 400,01 bis 800,00 liegt ( 20 Abs. 2 SGB IV). Für diese Arbeitnehmer werden nicht die allgemein üblichen Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Vielmehr sorgt ein mathematisch aufwändig errechneter Wert dafür, dass die Beiträge innerhalb der Gleitzone linear ansteigen. Bei einem Verdienst von 400,01 Euro beginnt der Beitragsanteil mit circa 4 Prozent und steigt bis zu einem Entgelt von 800,00 Euro auf den vollen Beitragsanteil von circa 21 Prozent. Bezogen auf die für MdA vorgesehene Beschäftigung von Mitarbeitern mit einem Entgelt von bis zu 410 pro Monat würden sich nach gegenwärtiger Rechtslage für Arbeitnehmer und -geber bei diesem Monatsverdienst folgende Beitragsanteile ergeben: Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil Rentenversicherung 9,18 39,98 Arbeitslosenversicherung 3,05 13,33 Pflegeversicherung 1,42 3,49 Krankenversicherung 6,51 28,29 (Beitragssatz Barmer) Gesetzl. Sonderbeitrag 2,27 0,00
2 Summe 22,43 85,09 Gesetzliche Unfallvers. 25,00 110.09 Ausgehend von 141 MdA würde sich hieraus ein jährliches Gesamtvolumen für die Arbeitgeberanteile von max. 186.300 ergeben (141 MdA * 110,09 * 12 Monate). 3. Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten Werden die Kriterien des Mini-Jobs nicht erfüllt, tritt grundsätzlich die volle Sozialversicherungspflicht ein. Die Beiträge in den einzelnen Zweigen belaufen sich zur Zeit auf folgende Werte, die jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen sind: Rentenversicherung 19,5 v. H. Arbeitslosenversicherung 6,5 v. H. Krankenversicherung (durchschnittlich) 13,9 v. H. Pflegeversicherung 1,7 v. H. Summe 41,6 v. H. davon 50 v.h = 20,8 v.h Bei dem vorgesehenen Erstattungsbetrag von max. 410 beliefen sich die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers somit auf 85,28 pro MdA und Monat. Hinzu kämen auch hier die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung von schätzungsweise 25 pro Arbeitnehmer und Monat, so dass ein Arbeitgeberanteil von 110,28 (rd. 110 ) verbleibt. Ausgehend von 141 MdA würde sich hieraus ein jährliches Gesamtvolumen von max. 186.120 ergeben (141 MdA * 110 * 12 Monate). Bei einer Poolbildung würden sich die Beträge entsprechend erhöhen. 4. Werkverträge Bei Werkverträgen fallen für den Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten an. Errechnung eines monatlichen Durchschnittswertes: 125 110 110 345 : 3 = 115 Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq O:\ados\Haupt\vorgang\h15-3451.A-anlage1-v.doc