3451 A 3451 A. Präs. 1. An den. Vorsitzenden des Hauptausschusses Herrn Ralf Wieland. im Hause. 27. September 2005



Ähnliche Dokumente
Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Sonderbeitrag ab

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Wissenswertes zur Classic Line

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Sozialversicherung 2012

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Schriftliche Kleine Anfrage

Beschäftigung von Rentnern

Was ist das Budget für Arbeit?

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1

1. Mindestlohn - Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

DIA Ausgewählte Trends November Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs

E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand )

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Sozialversicherungskennzahlen 2010

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum erweitert.

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ)

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Tipps für Studenten. Jobben und Studieren

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer Stand

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Sozialversicherung 2014

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Neuregelungen zum Sozialausgleich

Sozialversicherung 2016

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org,

Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Zweites Ergänzungsblatt zu Band 178 der Schriftenreihe. Stand Marburger. Aushilfskräfte

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

Sozialversicherung 2011

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit :30 Uhr Universität Hamburg, Career Center

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

SOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

Auf einen Blikk 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd :55:15 Uhr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

2.08 Stand am 1. Januar 2011

SV-Rechengrößen in 2014 und 2013

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Von der Werkstatt. in ein Integrations-Projekt. Was ist mit der Rente?

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

Grundlagenwissen Sozialversicherung 7 Abkürzungen 8. Kommentierung 9. Gesetzliche Grundlagen 41. Verordnungen 123. Stichwortverzeichnis 147

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

CheckPoint Berufseinstieg

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Bitte bei Antwort angeben

Senatsverwaltung für Finanzen

Die Deutschen im Frühjahr 2008

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking

CS-Wartung 076S vom

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Mindestlohn Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab )

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen

(2.1) Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung BSV 2012)

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Übungsaufgaben Prozentrechnung und / oder Dreisatz

Transkript:

Präs 3451 A 1. An den Vorsitzenden des Hauptausschusses Herrn Ralf Wieland 3451 A im Hause 27. September 2005 Haushaltsplanentwurf für 2006 und 2007; hier: Veränderungen im Einzelplan 01- Abgeordnetenhaus, Titel 411 01 Aufwendungen für Abgeordnete - Veränderung des Ansatzes wegen eines neuen Beschlusses des Präsidiums - Sehr geehrter Herr Wieland, in der 1. Lesung des Hauptausschusses zum Einzelplan 01 wurde Erläuterungsbedarf für die 2. Lesung des Einzelplans am 28. September 2005 für mehrere Titel festgestellt. Mit Schreiben vom 20. September 2005 (rote Nummer 3451) habe ich die Fragen beantwortet und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass über die Lohnnebenkosten für die Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten noch einmal ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt werden soll. Weiterhin habe ich darauf hingewiesen, dass das Präsidium erst am 27. September 2005 tagen wird, so dass das Ergebnis nur in Form einer Tischvorlage unterbreitet werden kann. a) Lohnnebenkosten Für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung bei der Erledigung der parlamentarischen Arbeit sollten ab dem Haushaltsplan 2006 jedem Abgeordneten bis zu 400 monatlich erstattet werden. Hierzu wurden in den Entwurf des Haushaltsplanes 2006/2007 je Jahr 676.800 eingestellt. Nach Einigung der den Gesetzesantrag tragenden Fraktionen soll nun die Neuregelung des 7 Abs. 2 LAbgG vorsehen, dass der Erstattungsbetrag zuzüglich der gesetzlichen Lohnneben kosten des Arbeitgebers zu gewähren ist. Damit würden die Beschäftigten zur vorher ange dachten Regelung Nachteile erleiden. Um diese zu verringern, wird 7 Abs. 2 LAbgG so modifiziert, dass den Abgeordneten bis zu 410 erstattet werden können. Für die Arbeitgeber werden dann ca. 110 Lohnnebenkosten (einschließlich der gesetzlichen Unfallversicherung ) und für die Arbeitnehmer ca. 22,50 anfallen.

2 Da zur Zeit nicht abgeschätzt werden kann, wie viele Mini-Jobs, sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten in der Gleitzone (401 bis 800 ), voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten oder Werkverträge abgeschlossen werden, wurde ein monatlicher Durchschnittswert von rd. 115 gebildet, der sich für 141 Abgeordnete auf rd. 195.000 jährlich summiert (Einzel berechnung in der Anlage). Die Grundsumme 676.800 (141 x 400 x 12) ist auf 693.720 (141 x 410 x 12) zu erhöhen. Für die Beschäftigung von Mitarbeitern werden damit jährlich bis zu 888.720 benötigt. Mein Schreiben vom 24. August 2005, Rote Nummer 3185, Teil a), ist damit gegenstandslos. Ich bitte, die vom Präsidium am 27. September 2005 beschlossene Änderung des Titels 411 01 mit in Ihre Haushaltsberatungen einzubeziehen und entsprechend zu beschließen. b) Zusammenfassung der Änderungen zum Titel 411 01 Mit meinen Schreiben vom 24. August 2005 (rote Nummer 3185), 20. September 2005 (rote Nummer 3451) und der Tischvorlage vom 27. September 2005 (rote Nummer 3451 A) haben sich die Beträge im Titel mehrfach verändert. Zur besseren Übersichtlichkeit fasse ich nach stehend die aktuellen Zahlen zusammen: 2006 2007 Gesamtansatz 7.802.000 8.429.000 2006 2007 Entschädigung 4.993.092 4.993.092 Kostenpauschale 1.472.040 1.472.040 zusätzlich eine volle Entschädigung und eine volle Amtsaufwandsentschädigung für den Präsidenten/die Präsidentin 45.852 45.852 zusätzlich je eine halbe Entschädigung und eine halbe Amtsaufwandsentschädigung für die beiden Vizepräsidenten/-präsidentinnen 45.852 45.852 Aufwandsentschädigung nach 8 Abs. 6 LAbgG zur Abgeltung besonderen Aufwands 20.000 20.000 Übergangsgelder 59.020 442.650 Unfallversicherung für die Abgeordneten nach 19a LAbgG 8.600 8.600 Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen nach 19 LAbgG 268.400 297.000 Leistungen für Mitarbeiter der MdA 888.720 888.720 Laptops für MdA der 16. Wahlperiode ---- 215.000 Mit freundlichen Grüßen 2. z. Vorg.

Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq 2

Beauftragter für den Haushalt 20.9.2005 AbtL I 1100 Anlage zum Schreiben an den Vorsitzenden des Hauptausschusses 1. Mini-Jobs zu 3451 A Im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung fallen Sozialversicherungs- und Steueraufwendungen pauschal in Höhe von 25 v. H. des Arbeitsentgelts an. Bei 400 monatlich betragen die Nebenkosten mithin 100. Hinzu kämen noch die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung, die sich nicht genau beziffern lassen. Allerdings sollten sie den Betrag von 25 pro Monat nicht übersteigen. Die gesamten Lohnnebenkosten wären daher mit rund 125 zu beziffern. Ausgehend von 141 MdA würde sich hieraus ein jährliches Gesamtvolumen von max. 211.500 ergeben (141 MdA * 125 * 12 Monate). 2. Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bis 410 monatlich Für Arbeitnehmer, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, aber nur ein geringes monatliches Einkommen erzielen, wurde ein Niedriglohnsektor eingeführt. Dieser Niedriglohnsektor sieht besondere beitragsrechtliche Regelungen vor, wenn das Entgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis innerhalb der so genannten Gleitzone von 400,01 bis 800,00 liegt ( 20 Abs. 2 SGB IV). Für diese Arbeitnehmer werden nicht die allgemein üblichen Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Vielmehr sorgt ein mathematisch aufwändig errechneter Wert dafür, dass die Beiträge innerhalb der Gleitzone linear ansteigen. Bei einem Verdienst von 400,01 Euro beginnt der Beitragsanteil mit circa 4 Prozent und steigt bis zu einem Entgelt von 800,00 Euro auf den vollen Beitragsanteil von circa 21 Prozent. Bezogen auf die für MdA vorgesehene Beschäftigung von Mitarbeitern mit einem Entgelt von bis zu 410 pro Monat würden sich nach gegenwärtiger Rechtslage für Arbeitnehmer und -geber bei diesem Monatsverdienst folgende Beitragsanteile ergeben: Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil Rentenversicherung 9,18 39,98 Arbeitslosenversicherung 3,05 13,33 Pflegeversicherung 1,42 3,49 Krankenversicherung 6,51 28,29 (Beitragssatz Barmer) Gesetzl. Sonderbeitrag 2,27 0,00

2 Summe 22,43 85,09 Gesetzliche Unfallvers. 25,00 110.09 Ausgehend von 141 MdA würde sich hieraus ein jährliches Gesamtvolumen für die Arbeitgeberanteile von max. 186.300 ergeben (141 MdA * 110,09 * 12 Monate). 3. Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten Werden die Kriterien des Mini-Jobs nicht erfüllt, tritt grundsätzlich die volle Sozialversicherungspflicht ein. Die Beiträge in den einzelnen Zweigen belaufen sich zur Zeit auf folgende Werte, die jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen sind: Rentenversicherung 19,5 v. H. Arbeitslosenversicherung 6,5 v. H. Krankenversicherung (durchschnittlich) 13,9 v. H. Pflegeversicherung 1,7 v. H. Summe 41,6 v. H. davon 50 v.h = 20,8 v.h Bei dem vorgesehenen Erstattungsbetrag von max. 410 beliefen sich die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers somit auf 85,28 pro MdA und Monat. Hinzu kämen auch hier die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung von schätzungsweise 25 pro Arbeitnehmer und Monat, so dass ein Arbeitgeberanteil von 110,28 (rd. 110 ) verbleibt. Ausgehend von 141 MdA würde sich hieraus ein jährliches Gesamtvolumen von max. 186.120 ergeben (141 MdA * 110 * 12 Monate). Bei einer Poolbildung würden sich die Beträge entsprechend erhöhen. 4. Werkverträge Bei Werkverträgen fallen für den Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten an. Errechnung eines monatlichen Durchschnittswertes: 125 110 110 345 : 3 = 115 Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq O:\ados\Haupt\vorgang\h15-3451.A-anlage1-v.doc