Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung ab 1. Januar 2012... 6 VI. Neuer DEÜV-Meldeschlüssel... 7 VII. Teilnehmer an dualen Studiengängen ab 1. Januar 2012... 8
I. Entgeltgrenzen Im Rechtskreis West Beitragsbemessungsgrenze Renten- u. Arbeitslosenversicherung monatlich: 5.600,00 EUR jährlich: 67.200,00 EUR Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) monatlich: 4.237,50 EUR jährlich: 50.850,00 EUR Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren monatlich: 3.825,00 EUR jährlich: 45.900,00 EUR Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung monatlich: 3.825,00 EUR jährlich: 45.900,00 EUR Bezugsgröße für die Sozialversicherung monatlich: 2.625,00 EUR jährlich: 31.500,00 EUR Geringverdienergrenze monatlich: 325,00 EUR Untergrenze für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen monatlich: 131,25 EUR Einkommensgrenze für kostenfreie Familienversicherung monatlich: 375,00 EUR kostenfreie Familienversicherung mit Minijob monatlich: 400,00 EUR Im Rechtskreis Ost Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich: 4.800,00 EUR jährlich: 57.600,00 EUR Bezugsgröße für die Sozialversicherung monatlich: 2.240,00 EUR (in der Kranken- und Pflegeversicherung gilt die Bezugsgröße West) jährlich: 26.880,00 EUR
II. Beitragssätze Beitragssätze Krankenversicherung Allgemeiner Beitragssatz* 15,5 % Ermäßigter Beitragssatz* 14,9 % Ruhensbeitrag 40,69 EUR Höchstbeitrag freiwillig versicherte Arbeitnehmer 592,88 EUR Beitragssatz für Beiträge aus Versorgungsbezügen* 15,5 % * inklusive 0,9 % vom Versicherten allein zu tragender Beitragsanteil Beitragssätze Pflegeversicherung Beitragssatz 1,95 % Zuschlag für Kinderlose 0,25 % Ruhensbeitrag 8,53 EUR Ruhensbeitrag für Kinderlose 9,62 EUR Höchstbeitrag 74,59 EUR Höchstbeitrag für kinderlose Arbeitnehmer 84,15 EUR Beitragssatz Rentenversicherung 19,6 % Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 3,0 % Beitragssatz Insolvenzgeldumlage 0,04 % Beitragssätze Umlageversicherung Allgemeiner Beitragssatz U1 (60 % Erstattung) 2,1 % Erhöhter Beitragssatz U1 (80 % Erstattung) 3,5 % Ermäßigter Beitragssatz U1 (40 % Erstattung) 1,5 % Beitragssatz U2 (100 % Erstattung) 0,36 % (120 % bei Beschäftigungsverbot) Gleitzone 2012 Arbeitnehmer zahlen 2012 aus einem über den Faktor F reduzierten Entgelt ihren Beitragsanteil. Der Faktor F beträgt für das Kalenderjahr 2012= 0,7491. Die vereinfachte Formel für 2012 lautet: 1,2509 x AE - 200,72
III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer Für die Berechnung des Beitragszuschusses wird der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz herangezogen, den der Bundesminister für Gesundheit jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres feststellt. Dabei wird ab 1. Januar 2012 auf den allgemeinen Beitragssatz aus dem Gesundheitsfonds (15,5 %) zurückgegriffen. Abzüglich des vom Versicherten allein zu tragenden Beitragsanteils in Höhe von 0,9 % beträgt der maßgebende Satz demnach 14,6 %. Beitragsbemessungsgrundlage für den Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer bildet das monatliche Arbeitsentgelt. Dabei ist das Arbeitsentgelt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze heranzuziehen. Veränderungen der Beitragsbemessungsgrenze zum 01.01. eines Kalenderjahres werden also bereits von vornherein berücksichtigt. Bei einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 EUR ergibt sich vom 1. Januar 2012 an ein bundeseinheitlicher Höchstzuschuss zum privaten Krankenversicherungsbeitrag von: (7,3 % von 3.825 EUR) = 279,23 EUR Höchstens erhält der Arbeitnehmer als Beitragszuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Krankenversicherung aufwendet. Für Zeiten ohne Entgeltzahlung (z. B. Krankentagegeldbezug) besteht kein Anspruch auf Beitragszuschuss. Bei unbezahltem Urlaub, unentschuldigtem Fehlen, Arbeitskampf sollte der Beitragszuschuss ungekürzt gezahlt werden. Darüber hinaus gibt es auch noch den Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ohne Krankengeldanspruch (z. B. während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit). Hier die Berechnung: 14,9 % abzüglich 0,9 % = 14,0 % / 2 = 7,0 % Höchstbeitragszuschuss ab 1. Januar 2012: 3.825 EUR x 7,0 % = 267,75 EUR In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragszuschuss 37,29 EUR. Ausnahme bildet Sachsen. Hier beträgt der Beitragszuschuss aufgrund einer Sonderregelung lediglich 18,17 EUR.
IV. Sachbezugswerte Erhalten Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt Sachbezüge in Form von Unterkunft und Verpflegung, richtet sich deren Wert nach der Sachbezugsverordnung. Der Sachbezugswert beträgt im Jahr 2012 monatlich: für Verpflegung davon für Frühstück für Mittagessen für Abendessen für freie Unterkunft Gesamtsachbezugswert 219,00 EUR 47,00 EUR 86,00 EUR 86,00 EUR 212,00 EUR 431,00 EUR
V. GKV-Monatsmeldung ab 1. Januar 2012 Weil ein Sozialausgleich 2012 nicht stattfindet, werden auch die damit verbundenen Regelungen bzgl. der GKV-Monatsmeldungen ab 1. Januar 2012 ausgesetzt. Ausnahme hiervon bildet der Personenkreis der Mehrfachbeschäftigten. In diesen Fällen werden die Meldungen zur Feststellung der Anwendung der Gleitzonenregelung und des Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenzen von den Krankenkassen zwingend benötigt.
VI. Neuer DEÜV-Meldeschlüssel Seit 1. Dezember 2011 gilt nun der neue neunstellige Tätigkeitsschlüssel. Unter http://bns-ts.arbeitsagentur.de gibt es für Arbeitgeber eine Hilfe, die bei der Ermittlung des Tätigkeitsschlüssels behilflich ist.
VII. Teilnehmer an dualen Studiengängen ab 1. Januar 2012 Die aktuell sehr komplizierte sv-rechtliche Beurteilung der Studierenden in dualen Studiengängen wird zum 1. Jaunuar 2012 vereinfacht und vereinheitlicht. Alle Formen von dualen Studiengängen werden mit einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die in dualen Studiengängen eingeschriebenen Teilnehmer sind dann als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Diese einfache Mechanik gilt für alle Zweige der Sozialversicherung.