Deutscher Bundestag Drucksache 16/12284 16. Wahlperiode 18. 03. 2009 Antrag der Abgeordneten Volkmar Uwe Vogel, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Klaus W. Lippold, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Georg Brunnhuber, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Peter Götz, Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer, Norbert Königshofen, Jens Koeppen, Hartmut Koschyk, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Andreas Scheuer, Ingo Schmitt (Berlin), Wilhelm-Josef Sebastian, Gero Storjohann, Gerhard Wächter, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ernst Kranz, Petra Weis, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Christian Carstensen, Annette Faße, Rainer Fornahl, Hans-Joachim Hacker, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Heinz Paula, Steffen Reiche (Cottbus), Rita Schwarzelühr-Sutter, Dr. Margrit Spielmann, Jörg Vogelsänger, Dr. Margrit Wetzel, Andrea Wicklein, Heidi Wright, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD Programm Stadtumbau Ost Fortsetzung eines Erfolgsprogramms Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DieEvaluierungbekräftigt,dasssichdasProgramm StadtumbauOst inder Praxisbewährthat.DasDeutscheInstitutfürUrbanistikGmbH (Difu)unddas IfSInstitutfürStadtforschungundStrukturpolitikGmbHhabendasProgramm imauftragdesbundesministeriumsfürverkehr,bauundstadtentwicklung (BMVBS)bewertet.ParalleldazuhatdasBMVBSeine26-köpfigeLenkungsgruppemitVertreternvonBund,Ländern,Gemeinden,KommunalenSpitzenverbänden,derWohnungswirtschaft,derKfWBankengruppe,derWissenschaft,desStädtebaulichenDenkmalschutzes,derVerbände,derWirtschaft, derkommunalenwohnungsunternehmensowiemieterorganisationeneingesetzt. Im Juni 2008 wurden die Ergebnisse vorgestellt. FürdenProgrammzeitraum2002bis2009habenBund,LänderundKommuneninsgesamt2,5Mrd.EurozurVerfügunggestellt,umdemindenostdeutschenBundesländernspezifischenWohnungsleerstandzubegegnenund diekommunalenwohnungsgesellschaftenundwohnungsgenossenschaften wirtschaftlichwiederzustabilisieren.damitwurdeninnenstädteunderhaltenswertestadtquartiereinbesondersvonschrumpfungsprozessenbetroffenen Städtenaufgewertet.InderRegelwerdendieMitteljezurHälftefürdenRückbauvondauerhaftleerstehendenWohnungenundfürdieweitereAufwertung von Stadtquartieren eingesetzt. BisEnde2007konntenrund220000der350000geplantenWohnungenabgerissenwerden.390Kommunenmitmehrals820Stadtumbaugebietenhaben sichbeteiligt.eingroßteilderkommuneninostdeutschlandunddamitauch
Drucksache 16/12284 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode diedortwohnendenmenschenhabensomitschonvomstadtumbauprogramm profitiert. DieanfänglichvorrangigwohnungswirtschaftlicheProgrammumsetzung wurdeimsinnedesintegriertenansatzesderstadtentwicklungskonzepte weiterentwickelt.diesichtbarenveränderungenimwohnumfeldvonrückbaugebietenunddieaufwertungsmaßnahmenindeninnenstädtenhabendie Lebensqualität in den ostdeutschen Städten insgesamt verbessert. DasProgramm StadtumbauOst warvonbeginnanals lernendesprogramm angelegt.soflossendieerfahrungenindiejeweilsnächsteverwaltungsvereinbarung,diezwischenbundundländernjährlichausgehandeltwurde,mitein. DamitwurdeimRahmenderStädtebauförderungeingutesInstrumentgeschaffen, um auf aktuelle Entwicklungen angemessen reagieren zu können. GutachterundLenkungsgruppehabendenErfolgdesProgramms Stadtumbau Ost hervorgehoben.vieleleerstehendewohnungen,überwiegendinplattenbaugebieten,konntenvommarktgenommenwerden.esistjedochaufgrund derneubautätigkeitunddessichfortsetzendenbevölkerungsrückgangsneuer Leerstandentstanden.EntsprechendderBevölkerungsprognosenmüssenim Zeitraum2010bis2016mindestensweitere200000bis250000Wohnungen abgerissenwerden.beidersanierungvoninnerstädtischenaltbautenwurde einnocherheblichernachholbedarfermittelt,genausobeideranpassungder sozialeninfrastruktur,beideraufwertungvonstädtischenöffentlichenräumen,grün-undverkehrsflächensowiederstadtbildpflege.gutachterundlenkungsgruppeempfehlendeshalbdiefortsetzungdesstadtumbauprogramms OstalseigenständigesProgrammimBereichderStädtebauförderungmindestens bis zum Jahr 2016. AufGrundlagedervorliegendenDatenistessinnvoll,darüberhinausergänzendeProgrammebzw.Instrumentarien,diebisherschondemStadtumbauin denneuenländernmaßgeblichunterstützthaben,wiederaufzulegenbzw.neue flankierende Maßnahmen auf den Weg zu bringen. II.DerDeutscheBundestagbegrüßt,dassdieBundesregierungeineflexible Handhabung des Förderinstruments Stadtumbau Ost ermöglicht hat: SomusstenineinigenLändernzunächstentgegenderursprünglichenAbsicht mehralsdiehälftederzurverfügungstehendenmittelfürdenrückbaueingesetztwerden.dasgingzwarvorübergehendzulastenderaufwertung,war aber aufgrund differenzierter Ausgangslagen sinnvoll. PrivateImmobilienbesitzerkönnenhäufigdieMittelfüreineSanierungnicht vollständigselbstaufbringenbzw.fehlteinanreizfüreinesanierung.andererseitssinddiekommunenaufgrundihrerfinanzsituationhäufignichtinder Lage,ihrenvollenEigenanteilanderStädtebauförderungfürprivateInvestitioneneinzusetzen.DamitdasStadtbildinsgesamtdarunternichtleidet,wurde 2007einepraktikableLösunggefunden.InbesondersbegründetenEinzelfällen kanndaherderkommunaleeigenanteilaufmindestens10prozentreduziertund im Übrigen vom Investor übernommen werden. FürsanierungsbedürftigeinnerstädtischeAltbauten,dieausstadtplanerischen unddenkmalschutzgründennichtabgerissenwerdensollten,wurdeeinesoforthilfeeingerichtet,indem2005und2006biszu3prozent,2007biszu5prozent undseit2008biszu15prozentdesfördervolumensdesbundesjetztauchfür SicherungsmaßnahmenanAltbautenohnekommunalenEigenanteilverwendet werdenkönnen.damitwirdderaltbauvordemzerfallgerettetundzeitgegeben, um eine geeignete Lösung zu finden. AlseinspeziellesProblemhatsichderRückbauvontechnischerInfrastruktur gezeigt,weilrohr-undleitungsnetzestetsaufeinebestimmteanzahlvon
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/12284 Nutzernausgerichtetsind.EineNichtnutzungvonTeilnetzendurchLeerstand bzw.abrissführtzuhöherembetriebsaufwandundbedeutethäufigeinenanstiegderbetriebskostenfürdieverbliebeneneinwohner.eineoptimalenetzreduzierungerfordertalsoeinlangfristigesplanungskonzept.dietechnische InfrastrukturistauchbesondersimRahmenderklima-undenergiepolitischen ZielevonaußerordentlicherBedeutung.GenausosindsozialeEinrichtungenin Rückbaugebietenhäufignichtmehrausgelastetundmüssendemgeänderten Bedarfangepasstwerden.WeilfürdiestadtumbaubedingteAnpassungder sozialenundtechnischeninfrastrukturzusätzlichekostenanfallen,sollteder BundüberdasJahr2009hinausMittelfürdiesenZweckbereitstellen,auchum die Gebühren in einem bezahlbaren Rahmen zu halten. DieBundesregierunghatdieAbrissfristbeiderAltschuldenhilfeverlängert. FürdiebereitsgenehmigtenAnträgesolltendieGebäudeursprünglichbisEnde 2010abgerissenwerden.DieseFristwirdnunbiszum31.Dezember2013verlängert, um den Unternehmen die erforderliche Zeit einzuräumen. MitÄnderungderAltschuldenhilfeverordnungistjetztauchderAbrissvon solcherwohnflächeindieentlastungmiteinbezogenworden,dienachdemfür dieursprünglichealtschuldenhilfemaßgeblichenstichtag,dem1.januar1993, erworbenwurde.dabeigehtesvorallemumfälle,indenendaskommunale WohnungsunternehmenimInteresseundimAuftragderStadtImmobilien erworbenhat,dieentsprechenddemintegriertenstadtentwicklungskonzept abzureißensind,dereneigentümeraberhierzunichtbereitoderinderlage waren.dieunternehmenerhaltensomitmehrflexibilitätbeideranpassung ihrer Abrissplanungen an den Stadtumbaubedarf. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.dasProgrammwievonderLenkungsgruppeempfohlenalseigenständigen Bereich der Städtebauförderung bis zum Jahr 2016 fortzuführen; 2.dasProgrammmiteinemfinanziellenFörderrahmenauszustatten,mitdem diegenanntenaufgabendesfürnotwendigerachtetenrückbausvon Wohnungen,derAufwertungvoninnerstädtischerAltbaustruktursowieder Pflege des Stadtbildes bewältigt werden können; 3.diebisherigenAnsätzezurFlexibilisierungdesProgrammszuverstärken, ummitregionalspezifischenvorgehensweisenaufdiejeweiligeörtliche SituationeingehenzukönnenundeinebedarfsgerechteQuotefürdieeinzelnen Städte und Kommunen weiter zu ermöglichen; 4.einenstärkerproblemorientiertenVerteilungsschlüsselfestzulegen.Neben denbisherigenkriterienwohnungsbestandundeinwohnersindindikatoren zuverwenden,diediebevölkerungsentwicklungingeeigneterweiseabbilden.dabeiiststetsdiegesamteregionaleentwicklungmiteinzubeziehen. DieStadtumbauzielesindimRahmeneinerüberörtlichenKooperationabzustimmen und in den Planungen verbindlich zu berücksichtigen; 5.einengeeignetenWegzufinden,denimmernochgroßenNachholbedarf beidersanierunginnerstädtischeraltbauquartierezubewältigen.zielmuss essein,dieidentitätdergesamtstadtaufzuwerten.daserhöhtnichtnurdie StandortqualitätfürdieBewohner,sonderngibtauchderWirtschaftwichtige Impulse; 6.dafürSorgezutragen,dassdieFördermittelmöglichsteffizienteingesetzt werden.diekommunensindanzuhalten,eingutdurchdachtesumbaumanagementzuschaffen.die TransferstelleStadtumbauOst solltedies aufmerksam begleiten;
Drucksache 16/12284 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7.die Experimentierklausel,diedieÜbernahmedeskommunalenAnteils durchdritteerlaubt,dauerhaftindieverwaltungsvereinbarungmitaufzunehmen.nebendenwohnungsunternehmensinddieprivateninvestoren künftig in geeigneter Weise hier stärker mit einzubeziehen; 8.dieLänderanzuhalten,dieMittelimRahmenderWohnungsbauförderungsprogrammesoeinzusetzen,dassinnerstädtischesWohneigentumin NeubauundBestandsowiegenerationengemischteStadtquartieregefördert werden und ergänzend zum Stadtumbau wirken; 9.dieVerbindlichkeitderStadtentwicklungskonzepteinsgesamtweiterzu stärken,umdieplanungssicherheitfürallebeteiligtenakteure,insbesondereauchfürdieprivatengrundstückseigentümerunddieträgerderinfrastruktureinrichtungen,zuerhöhen.hierzumüssendieintegriertenstadtentwicklungskonzepteunterbeachtungderdauerhaftweiterbenötigten WohnungsbeständeundderEntwicklungderStädteinsgesamtweiterfortgeschrieben werden; 10.aufbauendaufdenintegriertenPlanungsansatz,derdemStadtumbauzugrundegelegtwurde,geeigneteBeteiligungsverfahrenzufinden,umzum einendenbürgerinnenundbürgerndierückbaumaßnahmenfrühzeitigzu erläuternundzumanderendieunterschiedlichenbedürfnissevonbewohnern,gewerbetreibenden,händlern,u.a.imrahmendesstadtumbaus stärker berücksichtigen zu können; 11.denEinsatzergänzenderProgrammebzw.Instrumentealsflankierende Maßnahmen zum Stadtumbau Ost zu nutzen bzw. zu prüfen: obeineneueantragstellungähnlichderhärtefallregelungnach 6ader AltschuldenhilfeverordnungfüreinebefristeteZeiterforderlichund finanzierbarist.diewohnungsunternehmenwerdensichanderenfalls ohneeineflankierendealtschuldenregelungnurnochsehreingeschränktandermarktbereinigungunddamitamstadtumbaubeteiligen können, inwelchenfällendiebereitsin2002bis2004existierendeerhöhte InvestitionszulagefürModernisierungsinvestitionenimAltbaubestand dennachholbedarfbeidersanierunginnerstädtischeraltbauquartiere ergänzenkann.umdieerwünschteneffektezuerzielen,solltedielaufzeit künftig länger sein, obundwieeigentümerundinvestorenüberdiemöglichkeitensteuerlicherabzügebesserinformiertwerdenkönnten,zumbeispielimrahmendereinkommensteuer ( 7h,7i,10f,11a,11bEStG)fürBestandsinvestitionen im Altbau, überdenrahmendes StadtumbausOst hinaus,zusammenmitden FinanzministerienderLändersteuerlicheProblemederVersorgungsunternehmenzulösen.SogeltenRückbaumaßnahmenantechnischer InfrastrukturnichtalssofortabzugsfähigeBetriebsausgaben,esdürfen keinerückstellungenfürnetzanpassungsmaßnahmengebildetwerden, invielenländernwerdenkeineteilwertabschreibungenamnetzanerkannt.hiersindklarstellenderegelungenbzw.verfügungendurch diefinanzverwaltungnotwendig,anderenfallsführtdiestilllegungvon AnlagenoderAnlagenteilenzudauerhaftenWertverlustenunddamit zur Gebührenerhöhung für die Verbraucher, obdieförderprogrammederkfwbankengruppenochstärkermitden FörderinstrumentenderStadtentwicklungverzahntwerdenkönnen.InsbesonderegiltdiesfürdasKfW-Wohneigentumsprogrammunddas WohnraummodernisierungsprogrammsowiefürdieenergetischeSanierung,
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12284 obundwiederbunddazubeitragenkann,überneuefinanzierungsinstrumente privates Kapital für den Stadtumbau zu mobilisieren; 12.eineStärkungdes MonitoringsStadtumbauOst durchdiezusammenarbeitvonbund,ländernundkommunenanzustrebenunddemausschuss fürverkehr,bauundstadtentwicklungdesdeutschenbundestagesimjahr 2012einenZwischenberichtvorzulegen.ImJahr2015sollterechtzeitig vordemauslaufendesprogrammsimrahmeneinerevaluierungeinbericht vorgelegt werden, in dem eine weitere Verlängerung geprüft wird. IV.DerDeutscheBundestagfordertgemäßArtikel104bAbsatz3desGrundgesetzesdieostdeutschenBundesländerauf,einenBerichtüberdieDurchführung der Maßnahmen vorzulegen DerBerichtüberdieUmsetzungderMaßnahmenausdem ProgrammStadtumbauOst istnachregionenzugliedern.dabeisindauchdiesituationund diefaktorenaufzuzeigen,dieeineumsetzungdesprogrammsinderregion behindertenoderverhinderten.genausoisteinnichtvollständigeroderzeitlich verschobenermittelabflusszubegründen.derberichtsollzumzeitpunktdes ZwischenberichtesderBundesregierungimJahr2012demDeutschenBundestagvorgelegtwerden.DieBundesregierungsolldieeinzelnenLänderberichte in einem Bundesbericht zusammenfassen. Berlin, den 18. März 2009 Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion Dr. Peter Struck und Fraktion
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