Die Gehaltsabrechnung



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Transkript:

HOT 2/2015 1 Die Gehaltsabrechnung Krankenkasse Die Arbeitgeber dürfen am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats den Beitrag zur Sozialversicherung in der Höhe des Vormonats zahlen, auch wenn Änderungen der Beitragsabrechnung regelmäßig durch Mitarbeiterwechsel oder durch variable Vergütungen erfolgen. Der Restbetrag ist am drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats abzuführen. AN-Anteil zur Sozialvers. AG-Anteil zur Sozialvers. drittletzter Bankarbeitstag 29 MAI MAI 31 Unternehmung Gehaltsabrechnung Mai Bruttogehalt + vermögenswirksame Leistung AG = steuer- u. sozialvers.pflichtiges Gehalt Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung = Nettogehalt vermögenswirksames Sparen = Überweisungsbetrag JUNI 10 10. des Folgemonats Finanzamt z. B. Bausparkasse

2 HOT 2/2015 Die Gehaltsabrechnung...... Die Arbeitgeber dürfen am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats den Beitrag zur Sozialversicherung in der Höhe des Vormonats zahlen, auch wenn Änderungen der Beitragsabrechnung regelmäßig durch Mitarbeiterwechsel oder durch variable Vergütungen erfolgen. Der Restbetrag ist am drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats abzuführen................ Bankarbeitstag... MAI MAI... Unternehmung Gehaltsabrechnung Mai Bruttogehalt + vermögenswirksame Leistung AG = steuer- u. sozialvers.pflichtiges Gehalt Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung = Nettogehalt vermögenswirksames Sparen = Überweisungsbetrag JUNI...... des Folgemonats...... z. B....

HOT 2/2015 3 Gehaltsabrechnung: Buchungen Abkürzungen: vl-ag = vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers RV, KV, PV, AV = Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung Soli = Solidaritätszuschlag vs = vermögenswirksames Sparen KiSt. = Kirchensteuer st + sv Gehalt = steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt SV = Sozialversicherung FA = Finanzamt 1. Buchung der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats: SV-Vorauszahlung an Bank 2. Gehaltsabrechnung (HOT 1, Fall 1) West ( ) Bruttogehalt 2.500,00 + vl-ag 20,00 = st + sv Gehalt 2.520,00 Lohnsteuer 250,00 Soli (5,5 % v. 250,00) 13,75 KiSt. (8,0 % v. 250,00) 20,00 KV (8,2 % v. 2.520,00) 206,64 RV (9,35 % v. 2.520,00) 235,62 AV (1,5 % v. 2.520,00) 37,80 PV (1,175 % v. 2.520,00) 29,61 Buchung der Gehaltsabrechnung am 31. (Gehaltszahlung) Gehälter an Sonst. Vbl. geg. FA an SV-Vorauszahlung = Nettogehalt 1.726,58 vs 40,00 = Überweisungsbetrag 1.686,58 an Vbl. aus vl an Bank 3. Buchung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung am 31.: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung an Sozialversicherungsvorauszahlung 4. Buchung der Abführung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags am 10. des Folgemonats: Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt an Bank

4 HOT 2/2015 Gehaltsabrechnung: Buchungen Abkürzungen: vl-ag = vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers RV, KV, PV, AV = Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung Soli = Solidaritätszuschlag vs = vermögenswirksames Sparen KiSt. = Kirchensteuer st + sv Gehalt = steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt SV = Sozialversicherung FA = Finanzamt 1. Buchung der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge am... Bankarbeitstag des Monats:... 2. Gehaltsabrechnung (HOT 1, Fall 1) West ( ) Bruttogehalt 2.500,00 + vl-ag 20,00 = st + sv Gehalt 2.520,00 Lohnsteuer 250,00 Soli (5,5 % v. 250,00) 13,75 KiSt. (8,0 % v. 250,00) 20,00 KV (8,2 % v. 2.520,00) 206,64 RV (9,35 % v. 2.520,00) 235,62 AV (1,5 % v. 2.520,00) 37,80 PV (1,175 % v. 2.520,00) 29,61 Buchung der Gehaltsabrechnung am... (Gehaltszahlung) = Nettogehalt 1.726,58 vs 40,00 = Überweisungsbetrag 1.686,58 3. Buchung des... zur Sozialversicherung am 31.:... 4. Buchung der Abführung der... sowie des... am... des Folgemonats:...

HOT 2/2015 5 Gehaltsbuchungen für Fall 1 (West) 1. Buchung der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (z. B. 29. Mai) 2. Buchung der Gehaltsabrechnung (Gehaltszahlung) am 31. Mai 3. Buchung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung am 31. Mai 4. Buchung der Abführung der LoSt., KiSt., Soli und vermög. L. (10. Juni) Sonst. Verbindlichkeiten Gehälter gegenüber Finanzbehörden 2. 2.520,00 4. 283,75 2. 283,75 Sozialversicherungs- Bank vorauszahlung 1. 996,66 1. 996,66 2. 509,67 2. 1.686,58 3. 486,99 4. 323,75 996,66 996,66 AG-Anteil zur Sozialversicherung 3. 486,99 = aktives Bestandskonto, geführt z. B. unter der Kontonummer 2640 Verbindlichk. aus vermög. L. 4. 40,00 2. 40,00 Soll Buchungssätze Haben 1. SV-Vorauszahlung 996,66 Bank 996,66 2. Gehälter 2.520,00 Sonst. Verb. geg. Fin. 283,75 SV-Vorauszahlung 509,67 Verbindl. a. vermög. Leist. 40,00 Bank 1.686,58 3. AG-Anteil zur SV 486,99 SV-Vorauszahlung 486,99 4. Sonst. Verb. geg. Fin. 283,75 Bank 323,75 Verbindl. a. vermög. Leist. 40,00

6 HOT 2/2015 Gehaltsbuchungen für Fall 1 (West) 1. Buchung der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (z. B. 29. Mai) 2. Buchung der Gehaltsabrechnung (Gehaltszahlung) am 31. Mai 3. Buchung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung am 31. Mai 4. Buchung der Abführung der LoSt., KiSt., Soli und vermög. L. (10. Juni) Gehälter Sonst. Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden Bank Sozialversicherungsvorauszahlung AG-Anteil zur Sozialversicherung = aktives Bestandskonto, geführt z. B. unter der Kontonummer 2640 Verbindlichk. aus vermög. L. 1. 2. Soll Buchungssätze Haben 3. 4.

26 HOT 2/2015 Der ewige Konflikt zwischen Vorstand und Hauptversammlung (R = Rücklagen; D = Dividende) Interesse an hohen Rücklagen R Konflikt Interesse an geringen Rücklagen D geringer Dividende D Konfliktlösung hoher Dividende R durch AktG. Argumente für hohe Rücklagenbildung kein Liquiditätsentzug keine Finanzierungskosten Rentabilität steigt unbefristetes Kapital Zukunftssicherung Unabhängigkeit Sicherheit, Kreditwürdigkeit steigt Wachstumshilfe Substanzwert steigt, Kurs steigt Dividendenkontinuität Argumente für hohe Dividende Geldbedarf der Aktionäre wird befriedigt Aktionärsstimmung steigt Kurs steigt evtl. Dividendenrendite steigt Aktienanlage wird interessanter gute Argumente bei Kapitalerhöhungen keine Kapitalfehlleitungen

HOT 2/2015 27 Der ewige Konflikt zwischen Vorstand und Hauptversammlung (R = Rücklagen; D = Dividende) Interesse an............ Konflikt Konfliktlösung Interesse an............ Argumente für hohe..... durch... Argumente für hohe.....