Gemeinde Zetel Haushaltsplan 2017

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Transkript:

Gemeinde Zetel Haushaltsplan 2017

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Haushaltssatzung..1 2. Vorbericht zum Hauhaltsplan...3 3. Übersicht über die gebildeten Teilhaushalte.18 4. Übersicht über die gruppen 21 5. Haushaltsvermerk 26 6. Gesamtpläne.....31 7. Teilhaushalte 01 bis 04 (Teilergebnishaushalte und Teilfinanzhaushalte)..43 8. Investitionsprogramm 344 9. Stellenplan.354 10. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres :361 11. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen : 367 12. Übersicht Daten der Haushaltswirtschaft..:369 13. Darstellung der Ermächtigungsübertragen (Haushaltsreste) :372 14. Übersicht der durchlaufende Posten (Verwahr- und Vorschusskonten) :..374 15. Darstellung der internen Leistungsbeziehungen : 378 16. Beteiligungsbericht.:381

H a u s h a l t s s a t z u n g der Gemeinde Zetel für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.10.2016 (Nds. GVBl. S. 226), hat der Rat der Gemeinde Zetel in seiner Sitzung am 16.02.2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1. der ordentlichen Erträge auf 17.941.700 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 18.121.700 1.3. der außerordentlichen Erträge 53.900 1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 17.160.500 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 16.526.700 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.232.800 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.680.300 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.000.000 festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag > der Einzahlungen des Finanzhaushaltes: 19.393.300 > Auszahlungen des Finanzhaushaltes: 19.207.000 > Tilgungen: 117.100 > Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen 69.200 des Finanzhaushaltes Seite 1

2 Es werden Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.000.000 veranschlagt. Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.745.000 festgesetzt. 3 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: 5 1. Grundsteuer a.) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v.h. 370 v.h. 2. Gewerbesteuer 370 v.h. Zetel, den 16.02.2017 Lauxtermann Bürgermeister Seite 2

Vorbericht und allgemeine Erläuterungen zum Haushalt 2017 I. Allgemeines Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2017 wurden die gesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und der Gemeindehaushaltskassenverordnung unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze (u.a. Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit) beachtet. Die Ansätze wurden, soweit möglich, errechnet. Ansonsten wurden die Beträge anhand des vorläufigen Jahresergebnisses 2016 und der aktuellen Einnahme- und Ausgabesituation geschätzt und angesetzt. Dieser Haushaltsplan wurde mit dem Finanzwesen mpsnf, das mit Jahresbeginn 2015 eingeführt wurde, erstellt. Das Finanzwesen mpsnf hat das Finanzsystem SAP, das in der Zeit von 2010 bis 2014 eingesetzt wurde, ersetzt. Mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 wurde bereits Mitte November begonnen. Die Mittelanmeldungen der Fachämter wurden in den Haushaltsentwurf eingearbeitet. Nach interner Beratung wurde der Haushaltsentwurf im Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss und in zwei Haushaltsklausuren den im Rat vertretenen Parteien vorgestellt. Die Fachausschüsse haben sich mit dem Haushaltsentwurf befasst und Änderungsvorschläge eingebracht, die im aktuellen Haushalt aufgenommen wurden. Sämtliche Änderungen wurden in der Sitzung des Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschusses am 13. Februar vorgestellt und sind im Haushalt 2017 eingearbeitet worden. Bei der Berechnung der Ansätze beim Steuern, Zuwendungen, Umlagen im Ergebnishaushalt wurden die Orientierungsdaten für die Gemeindefinanzplanung für den Planungszeitraum 2016 bis 2020, die vom Minister für Inneres und Sport auf der Grundlage der Empfehlungen des Finanzplanungsrates bekannt gegeben wurden, herangezogen. Gemeindespezifische Gegebenheiten wurden berücksichtigt. Die Grundsteuer A (Steuer für unbebaute Grundstücke) wird mit 117.000 veranschlagt. Die Veranschlagung erfolgt auf der Grundlage vorliegender Messbescheide (Sollstellungen 2017) und dem vorläufigen Jahresabschluss 2016. Insgesamt schließt die Grundsteuer A im Haushaltsjahr 2016 mit 116.374 ab. Bei der Grundsteuer B (Steuer für bebaute Grundstücke) wurde im Jahresabschluss 2016 ein Betrag in Höhe von 1.543.381 erreicht. Für das Jahr 2017 wird aufgrund der aktuellen Bautätigkeiten in den Neubaugebieten mit 1.550.000 kalkuliert. Zum Sachstand der Grundsteuerreform auf Bundesebene kann weiterhin berichtet werden, dass eine Umsetzung kurzfristig nicht möglich erscheint. Es ist dem Bürger kaum zu vermitteln, dass die Steuern anhand von Daten berechnet werden, die ein halbes Jahrhundert alt sind. Auf Druck der kommunalen Spitzenverbände haben die Länder Hessen und Niedersachsen im September des vergangenen Jahres zwei vorbereitete Gesetzesentwürfe im Bundesrat eingebracht. Ziel ist die Änderung des Bewertungsgesetzes. Stichtag für die erste Bewertung nach neuem Recht soll der 01.01.20122 sein. Die Bewertung erfolgt weiterhin durch die Finanzverwaltung und nicht durch die Gemeinden. Seite 3

Bei der Gewerbesteuer ist ein Ansatz in Höhe von 1.670.000 aufgenommen worden. Das Jahr 2016 war mit 1.526.525 ein normales Gewerbesteuerjahr. Nach den vorliegenden Jahressollzahlen für 2017 ist der Ansatz in Höhe von 1.670.000 absolut realistisch geschätzt. Der Orientierungsdatenerlass geht von einer Steigerung in Höhe von 11,3 % aus. Die weiterhin gute Konjunkturlage und die vorhandene Gewerbestruktur mit vielen inhabergeführten Betrieben bedingen eine geringere eigene Steuerkraft, dafür aber hinsichtlich der Planung eine verlässliche Grundlage mit wenigen Risiken für den kommunalen Finanzausgleich in Zetel. In den Orientierungsdaten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die dargestellten Veränderungsraten als Durchschnittswerte anzusehen sind. Die besonderen lokalen Gegebenheiten sind von den einzelnen Kommunen ergänzend in die Veranschlagung einzubeziehen. Bei der Veranschlagung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wurden die Orientierungsdaten des Landes herangezogen. Danach geht man für 2017 von einer Steigerung um 3 % aus. Im Haushaltsjahr 2016 wurde 3.574.380 erreicht, so dass für das Jahr 2017 mit 3.700.000 kalkuliert wird. Grundlagen für die Berechnung sind die realisierten Steueraufkommen bis Juni 2016 sowie die aktuellen Sollzahlen bis einschl. des 3. Quartals 2016. Bei den Schlüsselzuweisungen werden aufgrund der Berechnungen nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) für das Haushaltsjahr 4.020.000 veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2016 wurden gemäß Jahresabschluss 4.038.872 vereinnahmt. Somit verringern sich die Zuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) um rund 19.000. Der Zuschuss für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erhöht sich nur gering auf 224.000. Bei der Berechnung der Grundlagen für die Steuerkraftberechnung zum Kommunalen Finanzausgleich wurden die aktuellen Einwohnerzahlen (11.685) zugrunde gelegt. Bei der Veranschlagung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer geht man nach dem OD-Erlass von einer Steigerung in Höhe von 24,4 % aus, wobei die Steigerungsraten für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von der Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen abgeleitet wurden. Die starke Veränderungsrate, die auch für das Haushaltsjahr 2018 zu erwarten ist, resultieren aus den veränderten Umsatzsteuerfestbeträgen für Kommunen. Zur Finanzierung der Flüchtlingshilfen zahlt der Bund eine Integrationspauschale ans Land über eine entsprechende Erhöhung des Länderanteils. In diesem Zusammenhang wird auch der Gemeindeanteil erhöht. Veranschlagt werden 290.000. Bei der Vergnügungssteuer wird im Haushaltsjahr 2017 aufgrund der Änderung durch die neue Satzung, die zum 01.10.2013 in Kraft getreten ist, 125.000 veranschlagt. Die Gewinnbesteuerung der Geldspielgeräte ersetzte den Stückzahlmaßstab und sorgte somit für die Mehreinnahme, insbesondere nach der Neufassung zum 01.01.2015 mit einer Steigerung des Steuersatzes von 12 auf 15 %. Die Hundesteuer wird nach der erfolgten Änderung der Steuersätze zum 01.01.2015 mit 48.000 veranschlagt. Auf der Aufwandsseite wird die Kreisumlage mit 4.927.000 kalkuliert. Somit steigt die zu zahlende Kreisumlage an den Landkreis Friesland gegenüber dem Vorjahr noch einmal um rund 45.000. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Steigerung Seite 4

trotz einer Reduzierung des Kreisumlagesatzes von 52 % um 1,7 % auf 50,3 % zustande kommt. In den letzten 6 Jahren ist die zu zahlende Kreisumlage insgesamt um rund 1 Mio. gestiegen. Im Haushaltsjahr 2017 zahlt die Gemeinde Zetel wiederum eine sog. Entschuldungsumlage. Diese Umlage wird mit 21.000 kalkuliert und fließt in den Entschuldungsfond des Landes Niedersachsen. Aus diesem Fond können Landkreise und Gemeinden unter gewissen Voraussetzungen für bis zu 75 % ihrer Liquiditätskredite eine Tilgungshilfe erhalten. Trotz der Steigerung bei der Kreisumlage ergibt sich beim Steuern, Zuwendungen, Umlagen bei der Vergleichsberechnung Erträge/Aufwendungen eine Verbesserung gegenüber dem Jahresergebnis 2016 in Höhe von 256.788. Zum Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung der Gemeinde Zetel kann berichtet werden, dass die Firma AKU Schneider aus Heilbronn die Abwassergebühren der Kläranlage Zetel im Jahr 2015 kalkuliert hat. Der Gesetzgeber gewährt den Gemeinden für den Ausgleich evtl. Unter- oder Überdeckungen eine Zeitspanne von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalkulationszeitraumes ( 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz NKAG). Damit kann die Höhe der Gebühren für einen mehrjährigen Zeitraum verstetigt werden. Aufgrund ihres Prognosecharakters sind in jeder Gebührenkalkulation, die in die Zukunft gerichtet sind, gewisse Unwägbarkeiten enthalten. Dies führt dazu, dass am Ende jeder Kalkulationsperiode Kostenüberoder Unterdeckungen auftreten können. 5 Abs. 2 des NKAG schafft den rechtlichen Rahmen für ihren Ausgleich. Nachdem alle Überschüsse aus den Vorjahren in die Kalkulation eingeflossen sind, ergab sich ab dem 01.01.2016 eine Gebühr in Höhe von 2,04 je cbm. Die bisherige Gebühr betrug 2,11 je cbm. Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Kläranlage werden mit 1 Mio. kalkuliert. Ergebnisplanung/Finanzplanung 2017: Durch die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Minus in Höhe von 180.000. Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge in Höhe von 53.900 durch die Buchüberschüsse bei der Veräußerung von Grundstücken und durch weitere Veräußerungen von Gemeindevermögen reduziert sich die Unterdeckung auf 126.100. Der Ergebnishaushalt 2017 ist somit rein zahlenmäßig unausgeglichen. Diese Unterdeckung kann jedoch aus den vorhandenen Bestand an Überschussrücklagen (Siehe Punkt 3) gedeckt werden, so dass auch der Haushalt 2017 ausgeglichen ist. Alleine der Überschuss aus dem Jahr 2016 in Höhe von 361.150 ist für die Deckung mehr als ausreichend. Aufgeteilt nach Erträgen und Aufwendungen ergibt sich folgende Ergebnisplanung: Seite 5

Ordentliche Erträge 17.941.700 Ordentliche Aufwendungen 18.121.700 Ordentliche Ergebnis -180.000 Außerordentliche Erträge 53.900 Außerordentliche Aufwendungen 0 Außerordentliches Ergebnis 53.900 Gesamtergebnis -126.100 Im Finanzhaushalt ergibt sich unter Zugrundelegung der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionstätigkeiten und dem Saldo aus Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) eine Unterdeckung in Höhe von 930.800. Für den Finanzhaushalt ist es nicht zwingend vorgeschrieben, dass Auszahlungen vollständig durch entsprechende Einzahlungen gedeckt werden. Es ist jedoch geboten, dass die Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse und die Finanzierung der Seite 6

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu jeder Zeit sicherzustellen sind. Hierzu sind im Finanzhaushalt die Entwicklung der Zahlungsfähigkeit zu planen und in der Ausführung des Hauhaltsplanes durch eine laufende aktuelle Liquiditätsplanung zu gewährleisten. Diese genannte Unterdeckung in Höhe von 930.800, die Finanzierung der Haushaltsreste (Auszahlungen abzgl. Einzahlungen) in Höhe von 483.592 sowie die Finanzierung der Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 184.000 können nach jetzigem Stand aus nicht vollständig aus dem vorhandenen Bestand an Zahlungsmitteln, die künftig in der Bilanz auftauchen, gedeckt werden. Da insgesamt Investitionen in Höhe von 2.680.300 im Finanzhaushalt eingeplant sind, wird eine Kreditermächtigung in Höhe von 1 Mio. in der Haushaltssatzung aufgenommen und im Finanzhaushalt eingeplant. Ob tatsächlich von der Kreditermächtigung Gebrauch gemacht wird, hängt von der Liquidität im Haushaltsjahr 2017 ab. Es ist nicht davon auszugehen, dass sämtliche Maßnahmen, die in dieses Haushaltsjahr übertragen wurden auch unter Ausschöpfung aller Mittel durchgeführt werden. Kommunen dürfen Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Aus diesem Grunde ist eine Kreditermächtigung nur zu planen, wenn nicht sichergestellt ist, dass die veranschlagten Maßnahmen mit den vorhandenen Mitteln durchgeführt werden können. Eine laufende Liquiditätsplanung in der Kämmerei muss daher dafür sorgen, dass die Gemeinde Zetel zu jeder Zeit über eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügt. Ggf. kann man auf die Deckung von Liquiditätsermächtigungen gemäß Haushaltssatzung ( 4) zurückgreifen. Aufgeteilt nach Einzahlungen und Auszahlungen ergibt sich folgende Finanzplanung: Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17.160.500 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 16.526.700 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 633.800 Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.232.800 Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.680.300 Saldo aus Investitionstätigkeit -1.447.500 Finanzmittelfehlbetrag -813.700 Saldo aus Finanzierungstätigkeit -117.100 Differenz -930.800 Seite 7

Entwicklung Abschreibungen/Auflösung von Sonderposten: Die Abschreibungen erhöhen sich gemäß Haushaltsplan von 1.384.000 auf 1.585.000. Die Abschreibungen teilen sich auf in Abschreibungen aus den Altanlagen und Abschreibungen aus den Neuanlagen Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Arbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 fast komplett abgeschlossen. Sämtliche Bilanzpositionen sind vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises vorgeprüft. Die komplette Fertigstellung der Bilanz sowie die endgültige Prüfung durch das RPA des Landkreises Friesland stehen noch aus. Erläuterungen zum Steuern, Umlagen und Zuwendungen Um eine Gesamtübersicht über die wichtigsten Einnahmen der gemeindlichen Finanzwirtschaft zu erhalten, wird das Steuern, Zuwendungen, Umlagen unter Berücksichtigung der vorläufigen Jahresabschlussergebnisse 2016 wie folgt zusammengefasst: Allgemeine Finanzwirtschaft (Steuern, allg. Zuweisungen etc.) Haushaltsplanung 2017 (Stand: 09.02.2017) Ergebnishaushalt PSP-Element Bezeichnung Abschluss 2015 HH 2016 Vorl. Abschl. 2016 HH 2017 Erträge P1.6.1.1.001.002 Grundsteuer A 112.989 112.000 116.374 117.000 P1.6.1.1.001.002 Grundsteuer B 1.521.299 1.550.000 1.543.381 1.550.000 P1.6.1.1.001.001 Gewerbesteuer 1.502.041 1.570.000 1.526.525 1.670.000 P1.6.1.1.001.008 Anteil Einkommensteuer 3.533.023 3.700.000 3.574.380 3.700.000 P1.6.1.1.001.009 Beteiligung Umsatzsteuer 237.917 240.000 245.297 290.000 P1.6.1.1.001.004 Vergnügungssteuer 114.315 120.000 123.507 125.000 P1.6.1.1.001.004 Hundesteuer 43.207 48.000 48.394 48.000 P1.6.1.1.001.005 Schlüsselzuweisungen 3.681.808 3.994.000 4.038.872 4.020.000 P1.6.1.1.001.007 Zuschuß f. übertr. WK 212.744 213.000 218.048 224.000 Summe Einnahmen 10.959.343 11.547.000 11.434.778 11.744.000 Aufwendungen P1.6.1.1.001.011 Gewerbesteuerumlage 240.230 250.000 284.462 290.000 P1.6.1.1.001.010 Kreisumlage 4.688.440 4.853.000 4.881.016 4.927.000 P1.6.1.1.001.010 Entschuldungsumlage 19.728 19.000 20.088 21.000 Summe Ausgaben 4.948.398 5.122.000 5.185.566 5.238.000 KU: 50,3% Seite 8

Vergleichsberechnung Einnahmen abzgl. Ausgaben: Einnahmen: 10.959.343 11.547.000 11.434.778 11.744.000 Ausgaben: 4.948.398 5.122.000 5.185.566 5.238.000 Differenz: 6.010.945 6.425.000 6.249.212 6.506.000 Differenz Aktueller Stand/HH-Planung 2017 256.788 Steuern und Zuweisungen Zuschuss f. übertr. Wirkungskreis 2% Grundsteuer A 1% Grundsteuer B 13% Schlüsselzuweisungen 34% Gewerbesteuer nach Ertrag 14% Hundesteuer 0% Vergnügungssteuer 1% Gemeindeanteil an der Beteiligung EST. Umsatzsteuer 32% 3% Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer nach Ertrag Gemeindeanteil an der EST. Beteiligung Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Schlüsselzuweisungen Zuschuss f. übertr. Wirkungskreis Eigene Steuern: Vergleich 2012 bis 2017 Jahr 2012 2013 2014 2015 Abschl. 2016 2017 (Plan) Grundsteuer A 97.417 98.731 97.966 112.385 116.374 117.000 Grundsteuer B 1.358.313 1.324.565 1.371.437 1.520.528 1.543.381 1.550.000 Gewerbesteuer 1.543.046 1.626.360 1.312.942 1.502.041 1.526.525 1.670.000 Vergnügungssteuer 58.295 46.601 100.819 114.315 123.507 125.000 Hundesteuer 41.976 43.206 43.416 43.262 48.394 48.000 Summe Eigene Steuern 3.099.047 3.139.463 2.926.580 3.292.531 3.358.181 3.510.000 Seite 9

Übersicht Finanzzuweisungen 2012 bis 2017 Jahr 2012 2013 2014 2015 Abschl. 2016 2017 (Plan) Schlüsselzuweisungen 3.352.000 3.305.784 3.558.417 3.682.000 4.038.872 4.020.000 Gemeindeanteil EST 2.893.000 3.074.291 3.291.038 3.559.052 3.574.380 3.700.000 Gemeindeanteil UST 196.402 198.850 203.023 237.914 245.297 290.000 Zuschuss übertr. WK 198.000 201.000 207.000 212.744 218.048 224.000 Summe Finanzzuw. 5.655.175 6.779.925 7.259.478 7.691.710 8.076.597 8.234.000 Kreisumlage 4.045.456 4.324.288 4.661.760 4.723.000 4.881.016 4.927.000 Gewerbesteuer- Umlage 304.825 298.000 292.914 240.230 284.462 290.000 Entschuldungsumlage 18.856 18.840 18.840 19.712 20.088 21.000 Nettoeinnahme: Vergleich 2012 bis 2017 Jahr 2012 2013 2014 2015 Abschl. 2016 2017 (Plan) Netto- Einnahme 5.369.312 5.278.260 5.212.544 6.001.299 6.249.212 6.506.000 II. Entwicklung des Haushaltsjahres 2016 Vorläufiges Jahresergebnis 2016 Ergebnishaushalt IST Plan 2016 Ordentliche Erträge 17.291.375 17.101.600 Ordentliche Aufwendungen 16.933.009 17.091.400 Seite 10

Ordentliche Ergebnis 358.366 10.200 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 Außerordentliche Erträge 2.784 45.600 Außerordentliches Ergebnis 2.784 45.600 Gesamtergebnis 361.150 55.800 Das Jahresergebnis 2016 ist somit positiv ausgefallen. Der Überschuss beträgt 361.150 und fließt in die Überschussrücklage. Das Ergebnis ist jedoch als vorläufig anzusehen, da noch weitere Buchungen getätigt werden, die das Jahr 2016 betreffen. U.a. sind noch Urlaubs- und Überstundenrückstellungen sowie Altersteilzeitrückstellungen zu buchen. Weiterhin sind die Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten teilweise nur geschätzt. Die Anlagen, die jedoch ab dem Haushaltsjahr 2010 gebucht wurden, sind abgeschlossen (Neuanlagen). Ebenfalls sind die internen Leistungsverrechnungen für die Bauhofleistungen noch nicht vollständig gebucht. Vorläufiges Jahresergebnis 2016 Finanzhaushalt Vorl. Jahresergebnis 2016 Plan 2016 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 16.773.541 16.827.400 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 15.328.312 15.700.400 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.445.230 1.127.000 Seite 11

Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.031.548 1.380.100 Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.855.413 2.886.000 Saldo aus Investitionstätigkeit -823.865-1.505.900 Finanzmittelüberschuss/-fehlbarf 621.365-378.900 Einzahlung a.d. Aufnahme von Krediten Tilgung von Krediten 114.107 114.100 Finanzmittelveränderung 507.258-493.000 Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 ist man noch von einem Defizit im Finanzhaushalt in Höhe von 493.000 im Finanzhaushalt ausgegangen. Da auf der Einzahlungsseite Mehreinnahmen zu verzeichnen sind und sich bei den Investitionen Minderausgaben ergeben haben, gibt es im Jahresergebnis einen Überschuss in Höhe von 507.258 (Finanzmittelvermehrung). III. Entwicklung der Überschussrücklage: Aufgrund des Jahresergebnisses 2016 im Ergebnishaushalt hat sich die Überschussrücklage, die zur Deckung eines eventuellen Defizits im Ergebnishaushalt bzw. in der Ergebnisrechnung verwendet werden kann, wie folgt verändert: Rücklagen aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses: (erstmalige) Zuführung 2010: 280.000 Zuführung 2011: 400.000 Zuführung 2012: 850.000 Zuführung 2013: 206.000 Zuführung 2014: - 168.000 Zuführung 2015: 653.000 Zuführung 2016: 358.366 Voraussichtlicher Bestand der ordentlichen Rücklage: 2.579.366 Seite 12

Rücklagen aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses: (erstmalige) Zuführung 2010: 6.471,38 Zuführung 2011: 27.932,81 Zuführung 2012: 57.132,33 Zuführung 2013: 323.179,96 Zuführung 2014: 211.874,00 Zuführung 2015: 79.676,00 Zuführung 2016: 2.784,00 Voraussichtlicher Bestand der außerordentlichen Rücklage: 629.374,48 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei immer noch um vorläufige Werte handelt, da sämtliche Jahresabschlüsse seit Einführung der doppischen Haushaltsführung zum 01.01.2010 noch nicht durch das Rechnungsprüfungsamt bzw. durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft wurden. Die Überschussrücklage wird gemäß 123 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes angesammelt. Sofern Fehlbeträge auftreten, dürfen diese mit der Überschussrücklage verrechnet werden, wodurch der Haushaltsausgleich erreicht wird. IV. Instandhaltungsrückstellungen Gemäß 43 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. Abs. 4 GemHKVO werden Instandhaltungsrückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, die in den drei folgenden Haushaltsjahren nachgeholt werden, gebildet. Da im Haushaltsjahr aufgrund von personellen Ausfällen einige Arbeiten nicht abgewickelt werden konnten, werden diese im Haushaltsjahr 2017 nachgeholt. Dafür sind folgende Rückstellungen gebildet worden: 1-5.3.8.01.421200 Schmutzwasserkanal: 70.000 Inlinersanierung Dammstraße, Bohlenberger Straße, Moorstraße und Neuenburger Straße, Ausschreibung ist erfolgt. Beginn 2017. 1-5.3.8.04.421100 Kläranlage Gebäude: 11.000 Beschichtung Fällmittelbunker 1-5.3.8.04.421200 Kläranlage Maschinen/Technische Anlagen: 62.000 Uferbefestigung; E-Technik Fällmittelbunker 1-5.4.1.01.421230 Straßenbau: 41.000 versch. Maßnahmen: Oberflächenbehandlung Klein-Schweinebrück; Oberflächenbehandlung Pohlstraße; Spurbahnen Heinen Damm Die Maßnahmen konnten aufgrund der Witterung im letzten Jahr nicht durchgeführt werden Instandhaltungsrückstellungen insgesamt: 184.000. Seite 13

V. Gebildete Haushaltsreste/Ermächtigungsübertragungen: Nach 20 Abs. 1 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung bleiben die Ermächtigungen für Auszahlungen im Finanzhaushalt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zur Abwicklung der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Da gemäß 20 der Gemeindehaushaltskassenverordnung die Ermächtigungen für über- und außerplanmäßige Auszahlungen bis zur Abwicklung der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar bleiben, sind diese der Vollständigkeit halber ebenfalls aufzuführen. Eine Auflistung der zum Jahresabschluss gebildeten Haushaltsreste wird diesem Vorbericht beigefügt. Insgesamt betragen die Haushaltsreste 1.128.292. Es wird darauf hingewiesen, dass in der anliegenden Übersicht auch die zu erwartenden Zuweisungen in Höhe von insgesamt 644.700 aufgenommen wurden, so dass die Belastung der Liquidität für das Jahr 2017 insgesamt 483.592 beträgt. VI. Entwicklung der Schulden Der langfristige Schuldenstand beträgt zu Beginn des Haushaltsjahres 650.559,42, so dass sich unter Berücksichtigung der amtlichen Einwohnerzahl von 11.685 ein Schuldenstand in Höhe von 55,68 je Einwohner ergibt. Der Schuldendienst (Zinsen und Tilgungen) beträgt im Jahr 2016 insgesamt 131.110,00. Anhand der folgenden Übersicht wird deutlich, wie sich der Schuldenstand und wie sich der Schuldendienst zusammensetzt: Gläubiger Ursprünglich 01.01.2017 Tilgung in 2017 Zinsen in 2017 Laufzeit 1.072.179,07 172.203,11 20.968,08 0,00 Bis 01.07.2036 KfW 562.421,07 70.302,56 28.121,06 2.195,55 Bis 2019 3,95 % Vorfälligkeitsentschädi gung BLB 766.937,82 64.623,40 57.156,60 1.974,32 Bis 31.03.2018 4,55 %, 2 % Tilgung Vorfälligkeitsentschädi gung Kreisschulbaukasse BfG/DSL- Bank 554.751,69 343.530,35 10.787,96 12.833,72 3,78 % 2019 endet Zinsbindung Vorfälligkeitsentschädi gung Summe 2.956.289,65 650.659,42 114.107 17.003,59 Seite 14

VII. Übersicht über die geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Dem Vorbericht wird eine Übersicht sämtlicher neuen geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit den dazugehörigen Einzahlungen beigefügt. VIII. Übersicht über die in Anspruch genommen Liquiditätskredite und weiteren Kredite Im Haushaltsjahr 2016 war die Aufnahme von Kassenkrediten zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Gemeindekasse nicht erforderlich. In der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wurde eine Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 1 Mio. Euro aufgenommen. Ob eine Inanspruchnahme erfolgen muss, ist noch nicht absehbar. Der Höchstbetrag für die Ermächtigung in der Haushaltssatzung liegt gesetzlich bei 2,86 Mio. (1/6 der veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit). IX. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen der Gemeinde Zetel das Eingehen finanzieller Verpflichtungen für folgende Haushaltsjahre. Somit können Aufträge erteilt werden, für die keine oder nur teilweise Ausgaben im Finanzhaushalt veranschlagt sind oder deren Fälligkeit sich auf mehrere Jahre erstreckt. Sie überbrücken damit haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung der Mittel (Ausschreibung, Auftrag) und der Veranschlagung (Fälligkeit). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (VE) beträgt gemäß 3 der Haushaltssatzung 1.745.000. Es werden 1.500.000 für das Feuerwehrhaus Zetel und 245.000 für den Aufbau des Löschfahrzeuges für die Ortswehr Zetel festgesetzt. X. Aufwendungen für aktives Personal Wie bei den Haushaltsberatungen ausgeführt wurde, betragen die veranschlagten Aufwendungen für das aktive Personal insgesamt 6.812.900. Gegenüber dem Vorjahr erhöhen sich die Personalaufwendungen um 411.000. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass das gesamte Personal der Sozialstation und des Gebührenhaushaltes Kläranlage über den Gemeindehaushalt abgewickelt wird. Für die Sozialstation fallen alleine 1.502.000 an Personalkosten an. Über den Gebührenhaushalt Kläranlage sind 179.000 durch entsprechende Einnahmen gedeckt. Wenn man zudem noch berücksichtigt, dass für die vier gemeindeeigenen Kindergärten 1.903.000 an Personalkosten aufgewendet werden, dann verbleiben insgesamt Personalkosten in Höhe von nur 3.228.900. Seite 15

Bei der Erhöhung wurde eine Tariferhöhung für die Beschäftigten in Höhe von 2,35 % ab dem 01.02.2017 eingeplant. Im Beamtenbereich werden die durch Gesetz festgelegten Besoldungserhöhungen zum 01.06.2017 um 2,5 % eingerechnet. Für den Kindergartenbereich wurde eine weitere Stelle als Vertretungskraft eingerechnet und bei der Sozialstation kommt es zu einer Stellenmehrung um 2,3. XI. Entwicklung der baulichen Unterhaltung Im Haushalt 2016 sind insgesamt 942.600 für die bauliche Unterhaltung der Liegenschaften eingeplant. Hinzu kommen die bereits dargestellten Rückstellungen in Höhe von 184.000, so dass insgesamt 1.126.600 zur Verfügung stehen. Gegenüber dem Ansatz im Jahr 2016 kommt es somit zu einer Steigerung der Auszahlungsermächtigung um 12.000. Aus der folgenden Aufstellung wird deutlich, wie sich der Ansatz Bauliche Unterhaltung in den letzten Jahren entwickelt hat: Jahr Ansatz Rückstellung IST 2017 942.600 184.000 0 2016 1.014.600 0 900.736 2015 755.900 0 719.359 2014 738.700 114.000 837.923 2013 869.900 0 776.531 2012 814.400 0 659.092 2011 525.000 318.000 672.839 XII. Schlussbetrachtung/Ausblick Zur Steuerung der Haushaltswirtschaft durch den Gemeinderat ist durch die GemHKVO vorgesehen, dass die wesentlichen e mit Zielen und Kennzahlen zu versehen sind. Dadurch soll der Bezug verstärkt auf die Outputorientierung gelenkt und eine Abkehr von der kameralistischen Inputorientierung vollzogen werden. In Zeiten der Doppik (Neues Kommunales Finanzmanagement) liegt der Fokus von Planung, Steuerung und Kontrolle auf den Verwaltungsleistungen und auf den Zielen des Verwaltungshandelns. Seite 16

Der Nds. Landesrechnungshof hat nach erfolgter Prüfung in der Gemeinde Zetel in seinem Bericht vom 25.06.2016 darauf hingewiesen, dass diese Steuerung durch Strategien in der Gemeinde Zetel in der Haushaltsplanung noch nicht vollzogen wurde. Zur Umsetzung der Vorgaben wird noch in diesem Haushaltsjahr verwaltungsseitig ein Konzept erarbeitet, das dem Rat vorzustellen ist. Es müssen für die Politik und für die Verwaltung klare Strukturen im Haushalt verankert werden, um die Steuerungsgedanken über Ziele und Kennzahlen in die Haushaltsberatungen zu integrieren. Zum vorliegenden Zahlenwerk kann zusammengefasst werden, dass durch die Inanspruchnahme der Überschussrücklage der Ausgleich zwar formal erreicht wird, es jedoch im Rahmen der Aufstellungsphase Einschnitte und Kürzungen gegeben hat. Nach der November Steuerschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen können Bund, Länder und Gemeinden auch in den nächsten Jahren noch mit wachsenden Steuereinnahmen rechnen. Einen positiven Effekt auf die Steuereinnahmen haben die gute Beschäftigungslage und die robuste Inlandsnachfrage. Gegenüber seiner letzten Prognose vom Mai 2016 hat der Arbeitskreis Steuerschätzungen seine Erwartungen für 2017 und die Folgejahre leicht nach oben korrigiert. Obwohl es die Gemeinde Zetel bereits seit Jahrzehnten geschafft hat, den Haushalt ausgeglichen zu gestalten, zählt die Gemeinde Zetel zu den steuerschwachen Gemeinden in Niedersachsen. Nur durch strikte Ausgabendisziplin, die in den politischen Gremien und in der Verwaltung herrscht, kann das oberste Ziel des Haushaltsausgleichs erreicht werden. Insgesamt ist jedoch zu beobachten, dass das Volumen im Ergebnishaushalt seit Jahren stetig gestiegen ist. Ertragsmäßig ist dies vorrangig auf die erhöhten Schlüsselzuweisungen und auf die erhöhten Einkommensteueranteile zurückzuführen. Zu beachten ist, dass auch die Aufwandsseite in gleicher Höhe zugenommen hat. Es sollte daher kritisch betrachtet werden, dass hier ein erhebliches Risiko besteht, falls die Haupterträge in den kommenden Jahren einbrechen sollten und die Aufwandsseite nicht zeitgleich zurückgeführt werden kann. Bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2017 wurden wie gewohnt alle Ansätze auf den Prüfstand gestellt. Eine Vielzahl von Erträgen und Aufwendungen sind jedoch von äußeren Einflüssen abhängig und nicht steuerbar. Zetel, 16. Februar 2017 gez. Lauxtermann gez. Oetken gez. Röben Bürgermeister Gemeindekämmerer Bilanzbuchhalter Seite 17

Übersicht über die gebildeten Teilhaushalte Seite 18

Teilhaushalt 1 Hauptamt Bezeichnung verantwortlich 1.1.1.01 Gremienarbeit und Behördenleitung Bernd Hoinke 1.1.1.02 Verwaltungsservice Bernd Hoinke 1.1.1.03 EDV Mads Carstens 1.1.1.04 Gleichstellung Joann Hagen 1.1.1.05 Gemeindearchiv Bernd Harms 1.1.1.06 Städtepartnerschaften Bernd Hoinke 1.1.1.07 Allgemeine Personalangelegenheiten Regina Otten 2.5.2.01 Schulmuseum Bernd Hoinke 2.5.2.02 Café Schulmuseum Bernd Hoinke 2.6.1.01 Vereenshus Bernd Hoinke 2.7.2.01 Mediathek Anette Haupt-Koch 2.8.1.01 Alte Schule Marsch. Bernd Hoinke 2.8.1.02 Schloss und Rauchkate Bernd Hoinke 2.8.1.03 Müllersche Werkstatt Bernd Hoinke 2.8.1.04 Musik- und Kulturpflege Iko Chmielewski 3.1.5.20 Personalaufwendungen Sozialstation Regina Otten 3.6.6.02 Kinderspielplätze Detlef Kant 4.2.1.01 Allg. Sportförderung Aysen Akan 4.2.4.01 Eigene Sportstätten Bernd Hoinke 4.2.4.02 Freibäder Driefeler Esch/Astederfeld Bernd Hoinke 5.1.1.01 Städtebauliche Planung Detlef Kant 5.6.1.01 Umweltschutz Detlef Kant 5.7.1.01 Wirtschaftsförderung Bernd Hoinke 5.7.5.01 Tourismusförderung Vanessa Loy Teilhaushalt 2 Ordnung und Finanzen Bezeichnung verantwortlich 1.1.1.08 Finanzverwaltung Michael Röben 1.1.1.09 Liegenschaften Olaf Oetken 1.2.1.01 Statistik und Wahlen Matthias Kraul 1.2.2.01 Angel. d. Öffentl. Sicherheit u. Ordnung Olaf Oetken 1.2.2.02 Meldewesen Margarete Quathamer 1.2.2.03 Bürgerbüro Olaf Oetken 1.2.2.04 Standesamt Ute Hobbiejanßen 1.2.6.01 Feuerwehr Zetel Olaf Oetken 5.3.1.01 Gas- und Elektrizitätsversorgung Olaf Oetken 5.3.8.02 Bedürfnisanstalten Olaf Oetken 5.7.3.01 Märkte Olaf Oetken 6.1.1.01 Steuern, Zuweisungen, Umlagen Olaf Oetken 6.1.2.01 sonstige Finanzwirtschaft Olaf Oetken Seite 19

Teilhaushalt 3 Sozialamt Bezeichnung verantwortlich 2.1.1.01 Grundschule Zetel Anke Ulferts 2.1.1.02 Grundschule Neuenburg mit Sporthalle Anke Ulferts 2.4.1.01 Allgemeine Schulverwaltung Anke Ulferts 2.7.3.01 Mehrgenerationenhaus Zetel Anke Ulferts 3.1.1.90 Allgemeine Sozialhilfe Sabine Ronken 3.1.5.01 IAV Stelle/Altenbesuchsdienst/Senioren Sabine Ronken 3.6.1.01 Zusch.Elternbeiträge Stefan Goletz 3.6.2.01 Jugendarbeit Freizeit und GJR Stefan Goletz 3.6.5.01 Kiga Südenburg Elfriede Mikulka 3.6.5.02 Kiga Schloss Anke Lammers 3.6.5.03 Kiga Grundschule Sabrina Grafe 3.6.5.04 Kindergarten Diak. Werk Sabine Ronken 3.6.5.05 Krippe Emkenburg Zetel Birte Marschalk 3.6.5.06 Großtagespflege im MGH Sabine Ronken 3.6.6.01 Jugendtreff Swenja Joseph Teilhaushalt 4 Bauamt Bezeichnung verantwortlich 5.3.8.01 Schmutzwasserkanal Heinz Thormählen 5.3.8.03 Abwasserbeseitigung Kleineinleiter Heinz Thormählen 5.3.8.04 Kläranlage (einschl. Gebäude) Heinz Thormählen 5.3.8.05 Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung Heinz Thormählen 5.4.1.01 Gemeindestraßen und Wege Heinz Thormählen 5.4.1.02 Schülerwartehallen Heinz Thormählen 5.4.5.01 Straßenbeleuchtung Heinz Thormählen 5.5.1.01 Unterhaltung Grünanlagen Heinz Thormählen 5.7.3.02 Technische Bauverwaltung Heinz Thormählen 5.7.3.03 Bauhof Heinz Thormählen Seite 20

Übersicht über die gruppen Seite 21

bereich gruppe Bezeichnung Teilhaushalt 1 Zentrale Verwaltung 1.1 Innere Verwaltung 1.1.1 Verwaltungssteuerung und -service 1 1.1.1.01 Gremienarbeit und Behördenleitung 1 1.1.1.02 Verwaltungsservice 1 1.1.1.03 EDV 1 1.1.1.04 Gleichstellung 3 1.1.1.05 Gemeindearbeit 1 1.1.1.06 Städtepartnerschaften 1 1.1.1.07 Allgemeine Personalangelegenheiten 1 1.1.1.08 Finanzverwaltung 2 1.1.1.09 Liegenschaften 2 1.1.1.09.01 Rathaus 2 1.1.1.09.02 Stolle Haus 2 1.1.1.09.03 Deutsches Haus 2 1.1.1.09.04 Hankenhof 2 1.1.1.09.05 Polizei Jakob-Borchers-Straße 34 2 1.1.1.09.06 Rettungswache Westerende 2 1.1.1.09.07 Mühlenstraße 16 2 1.1.1.09.08 Ziegeleistraße 2 2 1.1.1.09.09 Osterende 9 2 1.1.1.09.10 Altenwohnungen Kanelstadt 2 1.1.1.09.11 Fasanenweg 13 2 1.1.1.09.12 Astede 10 2 1.1.1.09.13 Siedlung 7 2 1.1.1.09.14 Neuenburger Straße 11 (ZOB- Imbiss) 2 1.1.1.09.15 Feuerwehrhäuser/ Feuerlöschteiche 2 1.1.1.09.16 sonstige Liegenschaften 2 1.1.1.09.17 sonstige angemietete Gebäude 2 1.1.1.09.18 Sozialstation, Bohlenberger Str. 31 2 1.1.1.09.19 Driefeler Esch 3 2 1.2 Sicherheit und Ordnung 1.2.1 Sicherheit und Ordnung 2 1.2.1.01 Statistik und Wahlen 2 1.2.2 Ordnungsangelenheiten 2 1.2.2.01 Angel. d. öffentl. Sicherheit u. Ordnung 2 1.2.2.02 Meldewesen 2 1.2.2.03 Bürgerbüro 2 1.2.2.04 Standesamt 2 1.2.6 Brandschutz 2 1.2.6.01 Feuerwehr Zetel 2 Seite 22

bereich gruppe Bezeichnung Teilhaushalt 2 Schulen und Kultur 2.1 Schulträgeraufgaben 2.1.1 Grundschulen 3 2.1.1.01 Grundschule Zetel 3 2.1.1.02 Grundschule Neuenburg 3 2.4 Sonstige Schulträgeraufgaben 2.4.1 Schülerbeförderung 3 2.4.1.01 Allgemeine Schulverwaltung 3 2.5 Kultur und Wissenschaft (Wissenschaft) 2.5.2 Nichtwissenschaftl. Museen, Sammlungen 1 2.5.2.01 Schulmuseum 1 2.6 Kultur u. Wissenschaft (Theater u Musik) 2.6.1 Theater 1 2.6.1.01 Vereenshus 1 2.7 Kultur und Wissenschaft (Volksbildung) 2.7.2 Büchereien 1 2.7.2.01 Mediathek 1 2.7.3 Sonstige Volksbildung 3 2.7.3.01 Mehrgenerationenhaus Zetel 3 3 Soziales und Jugend 3.1 Soziale Hilfen 3.1.1 Grundversorgung u. Hilfen nach d. SGBXII 3 3.1.1.9 Verw. d. Sozialhilfe 3 3.1.1.01 Lfd. Leistungen 3 3.1.1.02 Lfd. Leistungen in Form von H.z.A. 3 3.1.1.03 Einmalige Leist.an Empf. lfd. Leist. 3 3.1.1.04 Einm. Leistungen an sonst. Hilfeempf. 3 3.1.1.05 Hilfe zur Familienplanung 3 3.1.1.06 Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes 3 3.1.1.07 Hilfe bei Krankheit 3 3.1.1.61 Grundsicherung im Alter 3 3.1.1.90 Allgemeine Sozialhilfe 3 3.1.1.91 Zuschüsse Unterstützung Wohlfahrtspflege 3 3.1.2 Grundsicher. SGB II 3 3.1.2.92 Grundsicherung SGB II 3 3.1.3 Leist. n. d. Asylbewerberleistungsgesetz 3 3.1.3.01 Asylbewerber analog SGB XII - HzL 3 3.1.3.02 de Facto Flüchtlinge - HzL 3 3.1.3.03 Grundleistungen in Form von Wertg. 3 3.1.3.04 Grundleistungen i.form v. Geldleistungen 3 3.1.3.05 Arbeitsangelegenheiten 5 Abs.2 Asylbl.G 3 3.1.3.06 Sonstige Leistungen i. Form von Geldl. 3 3.1.5 Soziale Einrichtungen 3 3.1.5.01 IAV Stelle/Altenbesuchsdienst/Senioren 3 3.1.5.20 Personalaufwendungen Sozialstation 1 3.6 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 3.6.1 Förd. v. Kindern Tageseinricht./ -pflege 3 3.6.1.01 Zusch.Elternbeiträge 3 3.6.2 Jugendarbeit 3 3.6.2.01 Jugendarbeit Freizeit und GJR 3 Seite 23

bereich gruppe Bezeichnung Teilhaushalt 3.6.5 Tageseinrichtungen für Kinder 3 3.6.5.01 Kiga Südenburg 3 3.6.5.02 Kiga Schloss 3 3.6.5.03 Kiga Grundschule 3 3.6.5.04 Kindergarten Diak. Werk 3 3.6.5.05 Krippe Emkenburg Zetel 3 3.6.5.06 Großtagespflege im MGH 3 3.6.6 Einrichtungen der Jugendarbeit 3 3.6.6.01 Jugendtreff 3 3.6.6.02 Kinderspielplätze 1 4 Gesundheit und Sport 4.2 Sportförderung 4.2.1 Förderung des Sports 1 4.2.1.01 Allg. Sportförderung 1 4.2.4 Sportstätten und Bäder 1 4.2.4.01 Eigene Sportstätten 1 4.2.4.02 Freibäder Driefeler Esch/Astederfeld 1 5 Gestaltung räuml. Planung u Entwicklung 5.1 Räumliche Planung und Entwicklung 5.1.1 Räumliche Planungs- u Entwicklungsmaßn. 1 5.1.1.01 Städtebauliche Planung 1 5.3 Ver- und Entsorgung 5.3.1 Elektrizitätsversorgung 2 5.3.1.01 Gas- und Elektrizitätsversorgung 2 5.3.8 Abwasserbeseitigung 4 5.3.8.01 Schmutzwasserkanal 4 5.3.8.02 Bedürfnisanstalten 2 5.3.8.03 Abwasserbeseitigung Kleineinleiter 4 5.3.8.04 Kläranlage (einschl. Gebäude) 4 5.3.8.05 Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung 4 5.4 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 5.4.1 Gemeindestraßen 4 5.4.1.01 Gemeindestraßen und Wege 4 5.4.1.02 Schülerwartehallen 4 5.4.2 Kreisstraßen 4 5.4.2.01 Kreisstraßen Geh- u. Radwege 4 5.4.3 Landesstraßen 4 5.4.3.01 Landesstraßen Geh- u. Radwege 4 5.4.4 Bundesstraßen 4 5.4.4.01 Bundesstraßen Geh- u. Radwege 4 5.4.5 Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung 4 5.4.5.01 Straßenbeleuchtung 4 5.5 Natur- und Landschaftspflege 5.5.1 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 4 5.5.1.01 Unterhaltung Grünanlagen 4 5.6 Umweltschutz 5.6.1 Umweltschutzmaßnahmen 1 5.6.1.01 Umweltschutz 1 5.7 Wirtschaft und Tourismus 5.7.1 Wirtschaftsförderung 1 5.7.1.01 Wirtschaftsförderung 1 Seite 24

bereich gruppe Bezeichnung Teilhaushalt 5.7.3 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 2 5.7.3.01 Märkte 2 5.7.3.01.01 Zeteler Markt 2 5.7.3.01.02 Neuenburger Markt 2 5.7.3.01.03 Wochenmarkt 2 5.7.3.01.04 sonstige Märkte 2 5.7.3.02 Technische Bauverwaltung 4 5.7.3.03 Bauhof 4 5.7.5 Tourismus 2 5.7.5.01 Tourismusförderung 2 6 Zentrale Finanzleistungen 6.1 Allgemeine Finanzwirtschaft 6.1.1 Steuern,allg. Zuweisungen,allg. Umlagen 2 6.1.1.01 Steuern, Zuweisungen, Umlagen 2 6.1.2 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 2 6.1.2.01 sonstige Finanzwirtschaft 2 9 Verwahr- und Vorschussgelder 9.9 Verwahr- und Vorschussgelder 9.9.9 Verwahr- und Vorschussgelder 9.9.9.99 Verwahr- und Vorschussgelder 2 Seite 25

Haushaltsvermerke 2017 Seite 26

Seite 27

Deckungsfähigkeit 19 GemHKVO Nachstehend aufgeführte Haushaltsmittel werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 1.) Die Aufwendungen für aktives Personal und für Versorgung (Deckungskreis 1) 2.) Die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Konto 421100 u. 421200, Deckungskreis 2) mit Ausnahme der e 5.3.8.01 (Schmutzwasserkanal), 5.3.8.04 (Kläranlage), 5.4.1.01 (Gemeindestraßen- und Wege) und 5.4.5.01 (Straßenbeleuchtung). 3.) Die Aufwendungen für Abgaben (Konto 424120), Gebäude und Inhaltsversicherungen (Konto 424140), sonstige Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Konto 424100), Energie (Konto 424110) und Reinigung (Konto 424130) (Deckungskreis 3). 4.) Die Aufwendungen für den Kommunalen Schadensausgleich (Konto 444100, Deckungskreis 4) 5.) Die Aufwendungen für die Pflege und Unterhaltung der Software/EDV (429110, Deckungskreis 5) 6.) Die Aufwendungen für die Gemeindestraßen- und Wege/Straßenbeleuchtung (421100, 421210 421230, Deckungskreis 6) 7.) Die Aufwendungen der Kläranlage (421100, 421200 usw., Deckungskreis 6) Die Punkte 1 bis 7 gelten für die Auszahlungsansätze im Finanzhaushalt entsprechend. Seite 28

Hinweis zur Übertragbarkeit 20 Abs. 2 GemHKVO Übertragbarkeit ( 20 GemHKVO): Ermächtigungen für Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen innerhalb dieser Budgets sind im Rahmen der Erforderlichkeit grundsätzlich übertragbar, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird. Die übertragenen Ermächtigungen bleiben bis längstens ein Jahr nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen dürfen nur in der erforderlichen Höhe übertragen werden. Bei folgenden Budgets erfolgt eine Übertragung der nicht in einem Haushaltsjahr verbrauchten Mitteln: 1. Budget; Grundschule Zetel 2.1.1.01 422100 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 422200 Erw. geringwertiger Vermögensgegenstände 427100 Besondere Verwaltungs und Betriebsaufwendungen 427120 Aufwendungen für Schulveranstaltungen 427130 Ehrungen und Repräsentation 427140 Auszahlungen für Tagungen und Veranstaltungen 427150 Lehr und Lernmittel 427152 Lehr und Lernmittel Bücherei 427153 Lehr und Lernmittel Englisch 427154 Lehr und Lernmittel KTW 427156 Lehr und Lernmittel Sachunterricht 427157 Lehr und Lernmittel Schulkiga 428100 Verbrauch von Vorräten 429110 Programmpflege und Systembetreuung 442900 Sonstige Aufwendungen f. die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 443100 Geschäftsaufwendungen 443110 Bücher und Zeitschriften 443120 Post und Fernmeldegebühren 443150 Fahrtkosten und Auslagenersätze 443160 Bürobedarf 445700 Erstattung an private Unternehmen 2. Budget; Grundschule Neuenburg 2.1.1.02 422100 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 422200 Erw. geringwertiger Vermögensgegenstände 427100 Besondere Verwaltungs und Betriebsaufwendungen 427120 Aufwendungen für Schulveranstaltungen 427130 Ehrungen und Repräsentationen 427150 Lehr und Lernmittel 427151 Lehr und Lernmittel AGs 427152 Lehr und Lernmittel Bücherei 428100 Verbrauch von Vorräten Seite 29

429110 Programmpflege und Systembetreuung 443110 Bücher und Zeitschriften 443120 Post und Fernmeldegebühren 443150 Fahrkosten und Auslagenersätze 443160 Bürobedarf 3. Budget; Feuerwehr 1.2.6.01 (Die Ermächtigungen sind nur zu 50% übertragbar) 422100 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 422200 Erw. geringwertiger Vermögensgegenstände 422210 Erwerb geringw. Vermögensg. intergrative Gruppe 424120 Bewirtschaftung Versicherung 425100 Haltung von Fahrzeugen 425110 Kraftstoffverbrauch 426100 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 426110 Aus und Fortbildung 426120 Verdienstausfall Feuerwehr 427100 Besondere Verwaltungs und Betriebsaufwendungen 427130 Ehrungen und Repräsentation 427140 Auszahlungen für Tagungen und Veranstaltungen 429110 Programmpflege und Systembetreuung 442900 Sonstige Aufwendungen f. die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 443110 Bücher und Zeitschriften 443120 Post und Fernmeldegebühren 443150 Fahrkosten und Auslagenersätze 443160 Bürobedarf 444100 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 444110 Beiträge an Unfallversicherungsverband 471130 Abschreibungen auf Gebäude Seite 30

Teilhaushalte 01 bis 04 Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt 01 Hauptamt 02 Ordnungsamt und Kämmerei 03 Sozialamt 04 Bauamt Seite 31

Doppischer Budgetplan 2017 Gesamtergebnishaushalt vorläufiges Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Ordentliche Erträge 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Auflösungserträge aus Sonderposten 4 sonstige Transfererträge 5 öffentlich-rechtliche Entgelte 6 privatrechtliche Entgelte 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 8 Zinsen und ähnliche Finanzerträge 9 aktivierte Eigenleistungen 10 Bestandsveränderungen 11 sonstige ordentliche Erträge 12 Summe ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen 13 Aufwendungen für aktives Personal 14 Aufwendungen für Versorgung 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 16 Abschreibungen 17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18 Transferaufwendungen 19 sonstige ordentliche Aufwendungen 20 Überschuss gem. 15 Abs. 5 GemHKVO 21 Summe ordentliche Aufwendungen 22 ordentliches Ergebnis (Sum. ord. Ertäge / Summe ord. Aufw. ohne Zeile 20) 23 außerordentliche Erträge 24 außerordentliche Aufwendungen 25 Überschuss gem. 15 Abs. 6 GemHKVO 26 Summe aus Zeile 24 und 25 27 außerordentl. Ergebnis (außerord. Erträge / außerord. Aufw. ohne Zeile 2500) 28 Jahresergebnis (Saldo aus dem ord. u. dem außerord. Ergebnis) Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 29 Summe der Jahresfehlbeträge aus Vorjahren gem. 2 Abs. 6 GemHKVO 3.286.025 7.320.000 7.500.000 7.400.000 7.400.000 7.400.000 831.859 5.099.300 5.105.800 5.103.600 5.103.600 5.082.100 0 449.200 781.200 781.200 781.200 781.200 1.293.330 1.380.100 1.391.700 1.391.700 1.391.700 1.391.700 679.208 748.500 944.500 947.000 947.000 947.000 1.194.404 1.595.400 1.751.100 1.731.500 1.727.100 1.727.100 5.436 51.700 33.900 33.600 33.100 33.100 10.004 457.400 433.500 433.500 433.500 433.500 7.300.265 17.101.600 17.941.700 17.822.100 17.817.200 17.795.700 94.084 6.401.800 6.812.900 6.772.900 6.846.100 6.919.100 937.956 2.844.700 3.025.800 2.706.300 2.701.000 2.653.900 0 1.384.000 1.585.000 1.585.000 1.585.000 1.585.000 1.427 42.200 22.300 18.900 18.000 18.000 1.084.432 5.797.300 5.996.700 5.926.500 5.926.500 5.926.500 178.502 621.400 679.000 565.700 562.500 557.500 2.296.400 17.091.400 18.121.700 17.575.300 17.639.100 17.660.000 5.003.865 10.200-180.000 246.800 178.100 135.700 4.223 45.600 53.900 400 400 400 10 10 4.123 45.600 53.900 400 400 400 5.007.988 55.800-126.100 247.200 178.500 136.100 Gemeinde Zetel Seite 1 von 11 Seite 32

Doppischer Budgetplan 2017 Gesamtfinanzhaushalt vorläufiges Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 sonstige Transfereinzahlungen 4 öffentlich-rechtliche Entgelte 5 privatrechtliche Entgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 8 Einzahlungen aus der Veräußerung geringwertiger Vermögensgegenstände 9 sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 10 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11 Auszahlungen für aktives Personal 12 Auszahlungen für Versorgung 13 Auszahlungen für Sach- und Dienstleis. u. für geringwertige Vermögensgegenstände 14 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 15 Transferauszahlungen 16 sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 17 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe der Einzahlungen abzüglich Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit) Einzahlungen für Investitionstätigkeit 19 Zuwendungen für Investitionstätigkeit 20 Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 21 Veräußerung von Sachvermögen 22 Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 23 sonstige Investitionstätigkeit 24 Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionstätigkeit 25 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 26 Baumaßnahmen 27 Erwerb von beweglichem Sachvermögen 28 Erwerb von Finanzvermögensanlagen 29 Aktivierbare Zuwendungen 30 Sonstige Investitionstätigkeit 31 Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 32 Saldo aus Investitionstätigkeit (Summe Einzahlungen abgl. Summe Auzahlungen für Investitionstätigkeit) 33 Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag (Summe Zeile 18+32) 739.563 7.410.000 7.500.000 7.400.000 7.400.000 7.400.000 665.401 5.099.300 5.105.800 5.103.600 5.103.600 5.082.100 319.939 1.380.100 1.391.700 1.391.700 1.391.700 1.391.700 138.957 833.500 944.500 947.000 947.000 947.000 233.835 1.595.400 1.751.100 1.731.500 1.727.100 1.727.100-225 51.700 33.900 33.600 33.100 33.100 6.603 457.400 433.500 433.500 433.500 433.500 2.104.072 16.827.400 17.160.500 17.040.900 17.036.000 17.014.500 273 6.401.700 6.812.900 6.772.900 6.846.100 6.919.100 404.384 2.854.400 3.025.800 2.706.300 2.701.000 2.653.900 1.341 25.600 22.300 18.900 18.000 18.000 748.962 5.797.300 5.986.700 5.926.500 5.926.500 5.926.500 119.240 621.400 679.000 565.700 562.500 557.500 1.274.200 15.700.400 16.526.700 15.990.300 16.054.100 16.075.000 829.872 1.127.000 633.800 1.050.600 981.900 939.500 6.329 811.900 659.600 69.500 34.600 14.000 91.348 25.000 280.000 72.000 25.000 25.000 101.283 500.000 250.000 0 0 0 0 43.200 43.200 43.200 43.200 43.200 198.960 1.380.100 1.232.800 184.700 102.800 82.200 22.202 20.000 0 0 0 0 7.605 2.209.500 2.124.500 1.540.000 40.000 40.000 36.326 320.900 271.600 448.000 10.000 10.000 0 6.600 6.700 6.700 6.700 6.700 0 325.000 277.500 25.000 25.000 25.000 0 4.000 0 0 0 0 66.133 2.886.000 2.680.300 2.019.700 81.700 81.700 132.828-1.505.900-1.447.500-1.835.000 21.100 500 962.700-378.900-813.700-784.400 1.003.000 940.000 Gemeinde Zetel Seite 2 von 11 Seite 33