Patente, Gebrauchsmuster und Marken Bedeutung und Anmeldeverfahren 1 Dr. Axel Born Deutsches Patent- und Markenamt axel.born@dpma.de DPMA Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marken Patente 2 1
Bedeutung der Schutzrechte Anmeldungen 2004 Geschmacksmuster Marken Gebrauchsmuster Patentanmeldungen 48 293 65 918 20 129 57 784 Verdoppelung der Patentanmeldungen zwischen 1991 und 2001 3 Die größten Patentanmelder DPMA-Anmeldungen Robert Bosch GmbH Siemens AG DaimlerChrysler AG Infineon Technologies AG Volkswagen AG BASF AG BMW AG 2 271 2 228 1 543 1 319 790 655 611 4 2
Patente im Bezug zur Unternehmensgröße Größe [Mitarbeiter] Durchschnittliche Anzahl der Patente 2001 Durchschnittliche Anzahl der Patente 2002 >=1000 34,2 40 100-999 4,4 4,3 10-99 1,7 2,6 5 Probleme bei der Nutzung von Schutzrechten beim Mittelstand Schutzrecht bzw. Schutzrechtsprozesse zu teuer Fehlende Neuheitsschonfrist Unkenntnis über öffentliche Förderhilfen Unkenntnis über das Patentsystem 6 3
Geschmacksmuster Alle Schutzrechte unter einem Dach Patente und Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marken 7 Geschmacksmuster Schutz der räumlichen Gestaltung oder Gestaltung von Oberflächen (Designschutz) Antrag mit grafischer Darstellung (Foto) Keine Prüfung, nur Registrierung Neuheitsschonfrist 12 Monate Schutzdauer max. 25 Jahre Kosten: 60 Einzelanmeldung / 6 Sammelanmeldung (mind. 60 ) Aufrechterhaltung: 6. bis 10. Schutzjahr 90 21. bis 25. Schutzjahr 180 8 4
Geschmacksmuster Kostenlose Recherche unter http://www.dpma.de Elektronische Anmeldung Amtliche Publikationen (Blätter) Rechtsstandauskünfte Patente aus aller Welt Blätterabo. und automatische Rechts- /Verfahrensstandüberwachung (bis zu 5 Dokumenten) 9 Geschmacksmuster Geschmacksmuster-Recherchen über: http://publikationen.dpma.de ca. 300.000 Recherchen/Monat 10 80 % Patente/Gebrauchsmuster 15 % Marken 5 % Geschmacksmuster 5
Geschmacksmuster Weiter mit: http://publikationen.dpma.de 11 Geschmacksmuster 12 6
Geschmacksmuster 13 Geschmacksmuster 14 7
Markenschutz Alle Schutzrechte unter einem Dach Patente und Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marken 15 Markenschutz Schutz der Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen DPMA prüft Unterscheidungskraft (keine Neuheitsrecherche) Antrag mit Angabe der Klassen Schutzdauer 10 Jahre (beliebig oft verlängerbar) Kosten: 290 (bei 3 Klassen) Verlängerung (um weitere 10 Jahre): 750 16 8
Markenschutz Wortmarken Bildmarken Farbmarken Marken BMW-Emblem, Mercedes-Stern Lila, Magenta, Gelb http://www.markenmuseum.de Hörmarken Bewegungsmarken Riechmarken 17 Tennisbälle die nach frisch geschnittenem Gras riechen Markenschutz Marken-Recherchen über: http://publikationen.dpma.de 18 9
Markenschutz 19 Markenschutz 20 10
Patente & Gebrauchsmuster Alle Schutzrechte unter einem Dach Patente und Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marken 21 Patentschutz Patente Schutz für technische Erfindungen DPMA prüft Anmeldung (Neuheit & Erfindungshöhe ) Anmeldung mit genauer Beschreibung der Erfindung (Offenbarung) Schutzdauer max. 20 Jahre Amtsgebühren: 630 (für die ersten 5 Jahre) Jahresgebühr für das 6. Jahr: 130 für das 20. Jahr: 1.940 22 11
Patent versus Gebrauchsmuster Schutz von gewerblich anwendbaren technischen Erfindungen Patent Neu & erfinderische Tätigkeit Gebrauchsmuster Neu & erfinderischer Schritt Vorrichtungen & Verfahren Keine Verfahren! Prüfung Nur Registrierung! max. 20 Jahre max. 10 Jahre 630 (5 Jahre) 240 (5 Jahre) Keine Neuheitsschonfrist 6 Mon. Neuheitsschonfrist 23 Patentrecherche Nationale Patent/Gebrauchsmuster-Recherchen: http://publikationen.dpma.de Datenbestand und -aktualität [zum Seitenanfang] Schutzrechtsart Patente / Gebrauchsmuster Datenbestand ab 01/1997, wochenaktuell Datenaktualität jeweils am Donnerstag 24 12
Patentrecherche 25 Patentrecherche 26 13
Patentrecherche Internationale (ältere) Patent-Recherchen: http://depatisnet.dpma.de 27 Patentrecherche 28 14
Patentrecherche 29 Patentrecherche 30 15
Aufbau einer Patentschrift 31 Patentschutz Artur Fischer 1080 Patente (Edison 1093 Patente) Stand 2004 Fischerdübel Fischertechnik Blitzgerät Maischips als Kinderspiel zeug 32 7. November 1958 DE 1 097 117 Zusatzpatent DE 1 102 375 Auslandspatente AT 000000250646 B CH 000000364607 A CH 000000432939 A DK 000000105721 C FR 000001240813 A FR 000001424847 A GB 000000937551 A GB 000001085172 A US 000003323404 A 16
Aufbau einer Patentschrift Beschreibung mit Einleitung (Stand der Technik) Problem/Aufgabe Lösung 33 Aufbau einer Patentschrift Beschreibung mit einem konkreten Ausführungsbeispiel (mit Zeichnung) 34 17
Aufbau einer Patentschrift Patentansprüche Hauptanspruch mit wesentlichen Merkmalen der Erfindung Unter- /Nebenansprüche 35 Aufbau einer Patentschrift Hauptanspruch DE 10 97 117 (Fischer) Über einen Teil seiner Länge geschlitzter, zylinderförmiger Spreizdübel aus Kunststoff, dessen hinteres Ende eine Bohrung zum Einführen einer Befestigungsschraube oder dgl. aufweist und dessen vorderes Ende am Dübelumfang mit sägezahnförmigen Einschnitten versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (3) des Dübels (1) die Form einer vom vorderen Dübelende geführten Aufspaltung hat und dass parallel zur Schlitzebene die volle Dübelbreite erhalten bleibt, während senkrecht dazu die sägezahnartigen Einschnitte (4) eine fast bis zur Schlitzebene reichende Tiefe haben. Oberbegriff (aus dem Stand der Technik bekannte Merkmale) Kennzeichnender Teil des Patentanspruchs (Merkmale, die die Erfindung vom Stand der Technik unterscheiden) 36 18
Prüfung einer Patentanmeldung Anmelder Patentprüfer Öffentlichkeit Eingaben Anhörung Bescheide Beschwerde (200 ) Erteilungsbeschluss Zurückweisungsbeschluss Einspruch (200 ) Bundespatentgericht 37 Patentabteilung Prüfung einer Patentanmeldung 1 Patentfähige Erfindungen (1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. (2) Als Erfindungen im Sinne des Absatz 1 werden insbesondere nicht angesehen: 1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; 2. Ästhetische Formschöpfungen; 3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; 4. die Wiedergabe von Informationen. (3) Absatz 2 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird. 38 19
Nationale Patentierungskosten 8 Jahre Anmelde-, Prüfungs- und Erteilungsgebühren Jahresgebühren Summe Amtsgebühren Anwaltskosten Übersetzungskosten Gesamtkosten DE 400 780 1.180 ~4.000 ~ 5 T EP 5 Staaten 3.570 3.435 7.005 ~5.400 ~8.000 ~ 20 T 39 Internationale Patentierungskosten 3 Jahre Amtsgebühren DE 470 EP 8 Staaten 4.100 JP 2.155 US 4.266 Anwaltkosten ~3.500 ~6.550 ~7.560 ~6.000 Übersetzungskosten ~13.000 ~3.000 ~2.000 Gesamtkosten ~4 T ~25 T ~13 T ~12 T 40 20
Nach der Patenterteilung Inhaber Öffentlichkeit DPMA/ Patentabteilung 3 Monate Einspruch (200 ) Bundespatentgericht Nichtigkeit Verletzung Landesgericht 41 Nach der Patenterteilung Patentauseinandersetzungen hinsichtlich leimfreier Verlegung von Hartbodenbelägen 42 21
Nach der Patenterteilung Välinge (1993) Unilin (1997) 43 Nach der Patenterteilung Välinge (1993) Unilin (1997) Nut Feder 44 22
Erfinderische Tätigkeit Hamberger/HARO (1999) Unilin (1997) 45 Erfinderische Tätigkeit Hamberger/HARO (1999) Unilin (1997) 46 23
Neuheit Hamberger/HARO (23.12.1999) E.F.P. Floor Products Fußböden (20.03.2000) 47 Nach der Patenterteilung Patente können nach der Erteilung (viel) Geld kosten. Gesamtkosten bei einem Streitwert von 660 T (1Anwalt): Nichtigkeit vor BPatG: ~29 T Verletzung vor LG: ~23 T Patente sichern/schützen innovative Ideen und Produkte und liefern wertvolle Hinweise über technische Entwicklungen, mit deren Hilfe eine Weiterentwicklung (mit Patentierung) oftmals erst möglich ist. Patente (im Geschäftsbereich) sollten deshalb stets beobachtet und eine Patentierung muss gründlich vorbereitet werden! 48 24
Vor der Patentanmeldung Gründlich Recherchieren Geheimhalten (keine Vorveröffentlichung) http://www.dpma.de http://publikationen.dpma.de http://depatisnet.dpma.de Gründliche Ausarbeitung (Patentansprüche!) Ausreichende Offenbarung Frühzeitige Verwertung Marktvolumen einschätzen 49 Patentkosten: 4 T (EPA: 21 T ) Mindestumsatz bei 5% Rendite: 80 T (420 T ) Erforderliches Marktvolumen bei 20% Eigenanteil: 400 T (2,1 Mio. ) Überblick Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacks -muster Schutz von Technik Technik Kennzeichen Design Schutz nach Prüfung Eintragung Prüfung Eintragung Schutzdauer [Jahre] 20 10 unbegrenzt [10 Jahre] 25 Gebühren [ / 5 Jahre] 630 240 290 [für 10Jahre] 60 Nein (Ja bzgl. Verkehrsdurchsetzung) Neuheitsschonfrist [Monate] Nein 6 12 50 25
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit 51 26