Beschluss (einstimmig):

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Transkript:

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 3. Juli 2014 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen - - 100 - Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014 -Nichtvorliegen von Hinderungsgründen nach 29 Gemeindeordnung bei den gewählten Stadträtinnen und Stadträten- (Drucks. 202) Der Gemeinderat nimmt davon K e n n t n i s, dass dem Eintritt der gewählten Stadträtinnen und Stadträte in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe entgegenstehen. - 101 - Jahresabschluss 2013 und Gesellschafterversammlung SLK-Kliniken Heilbronn GmbH und Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH (Drucks. 193) 1. Der Vertreter der Stadt Heilbronn wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbH-Gesetz) folgenden Anträgen zuzustimmen: 1.1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen. 1.2. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme Jahresüberschuss 395.812.106,88 EUR 341.357,58 EUR 1.3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 341.357,58 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für die einzelnen Standorte wird jeweils das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen. Im Einzelnen ergibt sich: Klinikum am Gesundbrunnen Handelsrechtlicher Jahresüberschuss 478.945,46 EUR - 1 -

Klinikum am Plattenwald Handelsrechtlicher Jahresüberschuss Krankenhaus Brackenheim Handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag Krankenhaus Möckmühl Handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag 2.067.393,93 EUR -1.306.491,13 EUR -898.490,68 EUR 1.4. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt. 1.5. Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014. 2. Der Vertreter der Stadt Heilbronn wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbH-Gesetz) folgenden Anträgen zuzustimmen: 2.1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen. 2.2. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme Jahresergebnis 7.840.886,44 EUR 0,00 EUR 2.3. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt. 2.4. Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014. - 102 - Jahresabschluss 2013 und Gesellschafterversammlung Katharinenstift Heilbronn ggmbh (Drucks. 189) 1. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Katharinenstift Heilbronn ggmbh oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung wird ermächtigt, Folgendem zuzustimmen: 1.1 Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 für das Geschäftsjahr 2013 und Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen. - 2 -

1.2 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme 11.410.151,06 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 10.788.160,42 EUR - das Umlaufvermögen 621.566,09 EUR - Rechnungsabgrenzung 424,55 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 6.593.558,27 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse 2.653.878,34 EUR - die Rückstellungen 222.440,00 EUR - die Verbindlichkeiten 1.827.642,32 EUR - die Rechnungsabgrenzung 112.632,13 EUR Jahresüberschuss Summe der Erträge Summe der Aufwendungen 5.109.548,23 EUR 5.108.813,36 EUR 734,87 EUR 1.3 Der Jahresüberschuss in Höhe von 734,87 EUR wird der Gewinnrücklage zugeführt. 1.4 Der Lagebericht der Geschäftsführung vom 29. April 2014 wird genehmigt. 1.5 Für das Geschäftsjahr 2013 wird 1.5.1 der Geschäftsführung, 1.5.2 dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. 1.6 Die BDO, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt. - 103 - Gentechnisch veränderte Organismen -Resolution des Gemeinderats und weiteres Vorgehen zur Verhinderung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen- (Drucks. 200) Beschluss (23 Jastimmen, 12 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen): 1. Resolution: Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn lehnt den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO, Gentechnisch veränderte Organismen) auf städtischer Gemarkung ab. 2. Die Stadt tritt mit dem Landkreis Heilbronn in Kontakt mit dem Ziel, einen Stadt- und Landkreis Heilbronn auszurufen, der frei von grüner Gentechnik ist. - 3 -

3. Die Verwaltung gestaltet zukünftige Pachtverträge sowie Pachtvertragsverlängerungen so, dass den Pächtern der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen untersagt ist. - 104 - Integrationsbericht 2007-2013 -1. Fortschreibung- (Drucks. 160) Der Gemeinderat nimmt von dem 2. Integrationsbericht der Stadt Heilbronn 2007 bis 2013 K e n n t n i s. - 105 - Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege; Bedarfsplanung 2014/2015 und Anpassung der Maßnahmenplanung für Böckingen und Sontheim -1. Fortschreibung- (Drucks. 125) 1. Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege 2014/2015 wie im Sachverhalt Nr. 1 und 2 und in der Anlage 1 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 125 dargestellt sowie der Anpassung des Investitionsprogramms zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen entsprechend umzusetzen. 2. Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines dreigruppigen Kindergartens in Böckingen sowie dem Raumprogramm entsprechend Anlage 2 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 125 zu. 3. Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines fünfgruppigen Kindergartens in Sontheim sowie dem Raumprogramm entsprechend Anlage 3 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 125 zu. 4. Der Gemeinderat entscheidet über die Förderung weiterer Einzelmaßnahmen durch Sachbeschluss nach Vorliegen der endgültigen Pläne und Kostenberechnungen. 5. Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung von 25,10 zusätzlichen Erzieherstellen entsprechend der Darstellung unter III. Finanzwirtschaft Nr. 3 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 125 zu. - 4 -

- 106 - Dammschulen -Information zu Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen sowie Abbruch des Gebäudes Paulinenstraße 15- (Drucks. 196) Ergebnis: Der Gemeinderat nimmt vom Stand der Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen Kenntnis. Der Abbruch des Gebäudes Paulinenstraße 15, mit Gesamtkosten in Höhe von wird genehmigt. netto 310.924,37 EUR + 19 % MwSt. 59.075,63 EUR brutto 370.000,00 EUR - 107 - Deponie Vogelsang; Bauabschnitte 2 und 3 des Deponieausbaus Nord -Entwurfsplanung und Kostenberechnung- (Drucks. 173) Die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung für die Bauabschnitte 2 und 3 der Deponie Vogelsang in Höhe von voraussichtlich: werden genehmigt. netto, gesamt 5.462.185 EUR + 19 % MwSt. 1.037.815 EUR brutto 6.500.000 EUR - 5 -

- 108 - Fuß- und Radwegbrücke über den Hauptbahnhof -Information über das VOF-Verfahren und Planungsauftrag an den Aufsichtsrat der BUGA Heilbronn 2019 GmbH- (Drucks. 194) Ergebnis: Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass aus dem durchgeführten VOF-Verfahren die Brücke der Planungsgemeinschaft Peter und Lochner Beratende Ingenieure für das Bauwesen GmbH/Bogenrieder Freie Architekten (Anlage 1 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 161) die höchste Wertung erhalten hat. Beschluss (2 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen): Der Gemeinderat empfiehlt dem Aufsichtsrat der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, zur Realisierung der oben genannten Brücke die Planungsgemeinschaft Peter und Lochner Beratende Ingenieure für das Bauwesen GmbH/Bogenrieder Freie Architekten mit den erforderlichen Leistungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung zu beauftragen. - 109 - Neue Bleichinselbrücke -Erhöhung der Planungsleistung, Vergabe der Baudurchführung sowie der Bauleistung- (Drucks. 182) Beschluss (5 Gegenstimmen): 1. Die Erhöhung der Vergabe an das Büro Schlaich Bergermann und Partner, Stuttgart, für die weiterführende Planungsleistung und die damit verbundene Honorarerhöhung von bisher um auf Vergabesumme netto 264.705,88 EUR 15.126,05 EUR 279.831,93 EUR + 19 % MwSt. 50.294,12 EUR 2.873,95 EUR 53.168,07 EUR Vergabesumme brutto 315.000,00 EUR 18.000,00 EUR 333.000,00 EUR wird genehmigt. 2. Die Baudurchführung wird beschlossen. Das Gesamtergebnis des Kostenanschlags beläuft sich auf 9.425.000,00 EUR brutto. - 6 -

3. Die Vergabe der Bauleistung des Bauwerks 225 Neue Bleichinselbrücke an die BG Adam Hörnig, Aschaffenburg, und Stahlbau Magdeburg mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von wird genehmigt. Angebotssumme netto 4.116.220,27 EUR + 19 % MwSt. 782.081,85 EUR Angebotssumme brutto 4.898.302,12 EUR Unvorhergesehene Leistungen und Rundung 501.697,88 EUR Gesamtsumme brutto 5.400.000,00 EUR - 110 - Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau Neckartalübergang der A 6 im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Heilbronn/ Untereisesheim und Heilbronn/Neckarsulm -Stellungnahme der Stadt- (Drucks. 181) Ergebnis: Die im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 181 unter Ziffer 3 enthaltenen Stellungnahmen der Unteren Verwaltungsbehörden werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Regierungspräsidium Stuttgart im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau des Neckartalübergangs der A 6 zwischen der Anschlussstelle Heilbronn/Untereisesheim und der Anschlussstelle Heilbronn/Neckarsulm die im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 181 unter den Ziffern 1 und 2 aufgeführte Stellungnahme abzugeben. - 111 - Mietspiegel 2014 (Drucks. 137) Der Mietspiegel 2014 wird durch eine Indexfortschreibung als qualifizierter Mietspiegel nach 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches beschlossen. - 7 -

- 112 - Erlass einer Verordnung zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung Schozachtal-Weidach-Wertwiesen (Drucks. 167) Beschluss (2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung): Die Zustimmung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung Schozachtal-Weidach-Wertwiesen vom 6. Mai 1983 wird erteilt. - 113 - Rahmenplan Alt-Böckingen -Verabschiedung- (Drucks. 198) Beschluss (2 Enthaltungen): Der Rahmenplan Alt-Böckingen vom 11. Juni 2014 wird entsprechend der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 198 beschlossen. - 114 - Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Fortschreibung für das Teilgebiet Böllinger Höfe Nord -Zustimmung zum Konzeptund Bebauungsplan 44C/14 Heilbronn-Neckargartach, Böllinger Höfe Nord -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Konzept- (Drucks. 175) 1. Dem Konzept zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet Böllinger Höfe Nord vom 26. Mai 2014 wird zugestimmt. 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 44 C/14 Heilbronn-Neckargartach zur Änderung der Bebauungspläne 44 C/2, 44 C/3 und 44 C/5 Böllinger Höfe Nord für die Flurstücke Nrn. 5533/11 (teilweise), 5993/1, 5993/2, 5994/1 (Wannenäckerstraße), 6000/4, 6000/22, 6000/29, 6001 (Feldweg) teilweise, 6001/4 (Weg), 6210/2, 6210/3, 6211/1 (Weg), 6608 (teilweise) und 6608/8 (teilweise) wird beschlossen und dem Konzept zugestimmt. - 8 -

Der räumliche Geltungsbereich und das Konzept sind im Lageplan 1:1000 vom 26. Mai 2014 dargestellt. 3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird durch eine zweiwöchige Offenlegung der Planunterlagen beim Planungs- und Baurechtsamt durchgeführt. - 115 - Bebauungsplan 08A/13 Heilbronn, experimenta II -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 183) Beschluss (1 Gegenstimme): 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 08A/13 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 08A/2 und 08A/3 experimenta II für die Flurstücke Nrn. 2/4, 880 und 881 je teilweise wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 2. Juni 2014 umgrenzt. 2. Dem Bebauungsplan 08A/13 Heilbronn experimenta II vom 2. Juni 2014 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 2. Juni 2014 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 2. Juni 2014, das Fachgutachten Artenschutz vom 24. Juli 2013, die Biotoptypenkartierung vom Juli 2013 sowie die Verschattungsstudie vom 16. Mai 2014. Dem Bebauungsplan liegt der Gestaltungsplan vom 2. Juni 2014 zugrunde. - 116 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 08B/33 Heilbronn, Frankfurter Straße 18 -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 168) 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 08B/33 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 08B/S 2, 08B/29 und der Ortsbausatzung von 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Frankfurter Straße 18 für das Flurstück Nr. 1116/2 (Frankfurter Straße 18) wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 14. Mai 2014 umgrenzt. - 9 -

2. Dem Bebauungsplan 08B/33 Heilbronn Frankfurter Straße 18 vom 14. Mai 2014 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 14. Mai 2014 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom Mai 2014. Für den Bebauungsplan gilt die Verschattungsstudie des Büros Ökoplana vom 30. April 2014 sowie die Begründung vom 14. Mai 2014. - 117 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 06A/16 Heilbronn, Herbststraße/Lerchenstraße -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 169) 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 06A/16 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 06A/S 1 und der Ortsbausatzung von 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Herbststraße/Lerchenstraße für das Flurstück Nr. 4304 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 19. Mai 2014 umgrenzt. 2. Dem Bebauungsplan 06A/16 Heilbronn Herbststraße/Lerchenstraße vom 19. Mai 2014 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 19. Mai 2014 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 8. Mai 2014. Für den Bebauungsplan gilt die Verschattungsstudie des Büros Ökoplana vom 25. März 2014 sowie die Begründung vom 19. Mai 2014. - 118 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 07A/36 Heilbronn, Wilhelmstraße 14 -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 179) Beschluss (1 Gegenstimme): 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 07A/36 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 07A/S 1, 07A/25 und 07A/30 sowie der Ortsbausatzung von 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Wilhelmstraße 14 für das Flurstück Nr. 768/1 wird beschlossen. - 10 -

Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 30. Mai 2014 umgrenzt. 2. Dem Bebauungsplan 07A/36 Heilbronn Wilhelmstraße 14 vom 30. Mai 2014 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 30. Mai 2014 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 30. Mai 2014. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 30. Mai 2014. - 119 - Bebauungsplan 48A/11 Heilbronn-Sontheim, Kolpingstraße 120 -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 127) 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 48A/11 Heilbronn-Sontheim zur Änderung des Bebauungsplans 48A/10 im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Kolpingstraße 120 für das Flurstück Nr. 3351/1 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Büros stadtconcept aus Landau vom 6. Mai 2014 umgrenzt. 2. Dem Bebauungsplan 48A/11 Heilbronn-Sontheim Kolpingstraße 120 vom 6. Mai 2014 des Büros stadtconcept aus Landau wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 6. Mai 2014 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 6. Mai 2014. - 120 - Bebauungsplan 09B/23 Heilbronn, Hochschulcampus -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 199) Beschluss (1 Gegenstimme): Dem Bebauungsplan 09B/23 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 09B/4, 09B/9, 09B/18 und 09B/21 sowie der Ortsbausatzung 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Hochschulcampus für die Flurstücke Nrn. 180 teilweise, 182 (Gaswerkstraße) teilweise, 182/1 (Am Europaplatz), 1578 teilweise, 1578/1, - 11 -

1578/5, 1578/6 und 1578/7 nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 6. Juni 2014 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 6. Juni 2014 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 6. Juni 2014, der Gestaltungsplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 6. Juni 2014, die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltakustik Heine und Jud, Stuttgart, und die Verkehrsuntersuchung Verkehrserschließung Bildungscampus Heilbronn der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft, Aalen, vom Mai 2014. - 121 - Bebauungsplan 04/28 Heilbronn, Werbeanlagen Oststraße -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 166) Dem Bebauungsplan 04/28 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 04/19, 04/22, 05/13 und 05/14 sowie der Ortsbausatzung 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Werbeanlagen Oststraße für die Flurstücke Nrn. 3248, 3268/4, 3268/5, 3269/2, 3269/3, 3270, 3270/1, 3270/2, 3270/3, 3271/4, 3272/2, 3273, 3273/1, 3273/2, 3274 teilweise, 3277, 3281 teilweise, 3287/1, 3290, 3292, 3299 (Oststraße) teilweise, 3300, 3300/1, 3300/2, 3300/3, 3300/4, 3301 (Schillerstraße) teilweise, 3302 (Schillerstraße) teilweise, 3302/1, 3304/2, 3304/7, 3346/4, 3346/5, 3346/13, 3346/14, 3347, 3347/1, 3364/2, 3368, 3377/1, 3377/2, 3379/1, 3380/1 (Goethestraße) teilweise, 3381, 3381/1, 3381/2, 3382, 4112 (Bruckmannstraße) teilweise, 4149/1, 4152/3 (Weg) teilweise, 4152/5, 4152/10 bis /14, 4153/1 (Weg) teilweise, 4153/3, 4153/4, 4155/8, 4165/3, 4165/6, 4166/1 teilweise, 4174, 4175 (Wollhausstraße) teilweise, 4176 (Lerchenstraße) teilweise, 4178, 4184/1, 4189/1, 4239 (Bismarckstraße) teilweise, 4248, 4249 teilweise, 4255/1, 4255/6, 4264/1, 4264/2, 4281/9, 4285/1, 4285/2, 4285/4, 4285/6 bis /10, 4294 teilweise, 4296 (Oststraße) teilweise, 4298 (Wollhausstraße) teilweise, 4400/1, 4400/2, 4402/1 bis /4, 4403/1 bis /3, 4404/1 bis /3, 4405/1 bis /6, 4419 (Scherweg) teilweise, 4423, 4424, 4425 und 4426 nach dem Lageplan des Planungsund Baurechtsamts vom 8. Mai 2014 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 8. Mai 2014 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 8. Mai 2014. - 12 -

- 122 - Bebauungsplan 37/26 Heilbronn-Böckingen, Nördlich Steinäckerstraße -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 190) Dem Bebauungsplan 37/26 Heilbronn-Böckingen zur Änderung der Bebauungspläne 37/3 und 37/22 sowie der Ortsbausatzung 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a des Baugesetzbuchs Nördlich Steinäckerstraße für die Flurstücke Nrn. 1388, 1390/1, 1390/2, 1392, 1393, 1394, 1394/3, 1395, 1397/1, 1397/2, 1397/3, 1397/4, 1397/5, 1397/6, 1410 (teilweise), 1410/1, 1411/1 und 1411/2 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 2. Juni 2014 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 2. Juni 2014 sowie die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros W+W Bauphysik, Leutenbach, vom 31. Mai 2013. - 123 - Bebauungsplan 33C/19 Heilbronn-Böckingen, Südlich der Sinsheimer Straße II -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 186) Der Bebauungsplan 33C/19 Heilbronn-Böckingen zur Änderung des Bebauungsplans 33C/8 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Südlich der Sinsheimer Straße II für das Flurstück Nr. 2200 (teilweise) nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 6. Juni 2014 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 6. Juni 2014, der Gestaltungsplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 6. Juni 2014, die fachliche Stellungnahme Artenschutz von Zieger-Machauer, Oberhausen-Rheinhausen, vom 9. Dezember 2013 und die schalltechnische Untersuchung von W&W Bauphysik, Leutenbach, vom 5. Juni 2014. - 13 -

- 124 - Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Fortschreibung für das Teilgebiet Wohlgelegen und Bebauungsplan 19/11 Heilbronn/Biberach/Horkheim/Klingenberg, Wohlgelegen III -Entwurfsbeschluss- (Drucks. 197) 1. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Wohlgelegen wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 10. April 2014. Es gilt die Begründung vom 10. April 2014 mit Umweltbericht vom 3. April 2014. 2. Der Bebauungsplan 19/11 Heilbronn/Biberach/Horkheim/Klingenberg zur Änderung der Bebauungspläne 19/2, 19/4, 09B/9 und 09B/13 Wohlgelegen III für die Flurstücke Nrn.: Geltungsbereich A: 1356/3, 1367, 1367/3, 1367/4, 1367/5, 1367/6 je teilweise einschließlich; 1331/5, 1356/2 und 1357/3 je einschließlich auf Gemarkung Heilbronn. Geltungsbereich B: 2988 teilweise einschließlich auf Gemarkung Horkheim Geltungsbereich C: 1372/1 teilweise einschließlich auf Gemarkung Klingenberg Geltungsbereich D: 6650/4 und 6847 je teilweise einschließlich auf Gemarkung Biberach Geltungsbereich E: 1938/2 teilweise einschließlich auf Gemarkung Biberach Geltungsbereich F: 1368/3 teilweise einschließlich auf Gemarkung Heilbronn nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 10. Juni 2014 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 10. Juni 2014 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 10. Juni 2012 mit Umweltbericht vom 5. Juni 2014 und das Fachgutachten zum Artenschutz vom Juni 2014, der Gestaltungsplan vom 10. Juni 2014. - 14 -

- 125 - Veränderungssperre für den Bereich Heidelberger Straße 142 in Böckingen -Satzungsbeschluss- (Drucks. 187) Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich Heidelberger Straße 142 Nachdem vom Gemeinderat am 23. September 2013 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 35/19 Heilbronn-Böckingen Ecke Heidelberger Straße/Saarlandstraße gefasst worden ist, hat er am 3. Juli 2014 aufgrund der 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen. 1 Räumlicher Geltungsbereich Zur Sicherung der Planung im Bereich des künftigen Bebauungsplans 35/19 Heilbronn- Böckingen Ecke Heidelberger Straße/Saarlandstraße wird eine Veränderungssperre verhängt. Die Veränderungssperre umfasst die Flurstücke Nrn. 1949, 1949/14, 1949/15, 1949/16, 1949/17, 1949/18, 1949/19, 1949/20, 1949/21, 1949/22, 1949/23, 1949/24, 1949/25 der Gemarkung Böckingen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 27. Mai 2014 umgrenzt. 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen 1. Vorhaben im Sinne des 29 des BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des 14 Abs. 2 des BauGB erteilt werden. 3 Inkrafttreten Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in der Stadtzeitung in Kraft. - 15 -