Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Kennziffer Verwaltungsfachangestellte/r VFA 015/016 in Weimar am 7. Mai 2010 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet Wirtschafts- und Sozialkunde Hilfsmittel: Zeit: Erreichbare Punktzahl: Bearbeitungshinweis: VSV Thüringen oder eine andere vergleichbare Gesetzessammlung (Textausgabe), nicht programmierbarer Taschenrechner 90 Minuten 100 Punkte Die Aufgaben sind zu bearbeiten. Die Antworten sind - soweit möglich - unter Angabe der einschlägigen Rechtsvorschriften zu begründen. Zeitpunkt des Beginns: Zeitpunkt der Abgabe:
Teil I Staats- und Verfassungsrecht Gesamtpunkte: 34 Aufgaben: 1. Nennen Sie die obersten Bundesorgane! 7 Punkte 2. Erklären Sie die Begriffe Immunität und Indemnität! 3. Nennen und erklären Sie die Organisationsprinzipien der Bundesregierung! 4. Wer hat das Recht der Gesetzesinitiative? 5. Nach der unterschiedlichen Beteiligung des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren des Bundes werden zwei verschiedene Arten von Gesetzen unterschieden. Nennen Sie diese! Bei welchem dieser Gesetze ist die Stellung des Bundesrates stärker und warum? 9 Punkte
Teil II Vertragsrecht Sachverhalt 1: Die Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr Katrin Schmal wurde am 21.03.1993 geboren. Am 17.04.2010 kauft sie sich eine neue Schultasche. Ihre Eltern wissen nichts vom Kauf. Aufgabe: Stellen Sie fest, ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist! Begründen Sie Ihre Auffassung unter Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlagen! 1 Sachverhalt 2: Die Verwaltungsangestellte Monika Meier kauft am 16.03.2009 einen Rasenmäher, der noch am gleichen Tag geliefert wird. Infolge eines Produktionsfehlers versagt am 15.03.2010 der Rasenmäher. Frau Meier möchte ihre Mängelansprüche geltend machen. Der Verkäufer ist der Meinung, dass die Ansprüche bereits verjährt sind. Aufgabe: Überprüfen Sie, ob sich der Verkäufer zu Recht auf die Verjährung dieser Ansprüche berufen kann! 18 Punkte
Teil III Wirtschaftskreislauf und Wirtschaftspolitik Ifo-Geschäftsklima sinkt überraschend Konjunkturbild aber intakt (dpa-afx) Dienstag, 23. Februar 2010 Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im Februar nach zehn Anstiegen in Folge überraschend wieder eingetrübt. Der Ifo-Geschäftsklimaindex sei von 95,8 Punkten im Vormonat auf 95,2 Punkte gesunken, teilte das Ifo- Institut am Dienstag in München mit. Ökonomen zeigten sich von den Daten negativ überrascht, sehen das Konjunkturbild einer moderaten Konjunkturerholung in Deutschland aber überwiegend nicht gefährdet. Aufgaben: 1. Definieren Sie den Begriff Konjunktur! 2. Nennen und unterteilen Sie typische Konjunkturindikatoren! Gehen Sie dabei auch auf den obigen Bericht aus der Tagespresse ein! 3. Stellen Sie den Verlauf der Konjunktur in geeigneter Weise grafisch dar und ergänzen Sie die jeweiligen Konjunkturphasen! 10 Punkte 4. Welches wirtschaftspolitische Oberziel verfolgt die Bundesregierung mit ihrer Wirtschaftspolitik? 3 Punkte 5. Welche vier Unterziele sind daraus abgeleitet? 6. Erläutern Sie eines dieser Unterziele (Zielgröße und Messung)!
Lösungs- und Bewertungshinweise Teil I Staats- und Verfassungsrecht Gesamtpunkte: 34 Zu 1.: Bundestag, Art. 38 GG Bundesrat, Art. 59 GG Bundespräsident (Bundesversammlung), Art. 54 GG Bundesregierung, Art. 62 GG Gemeinsamer Ausschuss, Art. 53a GG Bundesverfassungsgericht, Art. 92 GG 7 Punkte Zu 2.: Art. 46 Abs. 1 und 2 GG: Indemnität: Rede- und Äußerungsfreiheit; Immunität Zu 3.: Strafverfolgungsfreiheit Art. 65 GG enthält drei Prinzipien, die für die Arbeit der Bundesregierung bestimmend sind: Kanzlerprinzip: Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik (Richtlinienkompetenz) und trägt dafür auch die Verantwortung (Art. 65 Satz 1 GG). Ressortprinzip: Regierungsgrundsatz, der besagt, dass der Bundesminister seinen Geschäftsbereich innerhalb der durch den Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien der Politik selbständig und unter eigener Verantwortung leitet (Art. 65 Satz 2 GG). Kollegialprinzip: Art der Führung von Behörden bzw. Regierungen, welche aus gleichberechtigten Mitgliedern bestehen, die die in geheimer Abstimmung gefassten Beschlüsse mit einer Stimme nach außen vertreten. Zu 4.: Art. 76 Abs. 1 GG Bundesregierung, Bundesrat und aus der Mitte des Bundestages (mind. 5 % der Abgeordneten) Zu 5.: Bei den Zustimmungsgesetzen ist die Stellung des Bundesrates stärker, da diese nur mit seiner Zustimmung zustande kommen können (Art. 78 GG). 9 Punkte
Teil II Vertragsrecht Zu Sachverhalt 1: - Kaufvertrag ( 433 BGB) kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag, 145 BGB und Annahme, 147 BGB) zustande - Katrin, 17 Jahre, gemäß 106 BGB beschränkt geschäftsfähig, da minderjährig über sieben Jahre - gemäß 107 BGB bedarf sie zur Wirksamkeit der Willenserklärung der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, da ihr kein lediglich rechtlicher Vorteil entsteht - Einwilligung fehlt; 108 Abs. 1 BGB Genehmigung nachträglich erforderlich; bis dahin ist die Willenserklärung und damit das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam 1 Zu Sachverhalt 2: - Kaufvertrag durch Antrag ( 145 BGB) und Annahme ( 147 BGB) zustande gekommen - wirksam, da weder Nichtigkeits- noch Anfechtungsgründe vorliegen - 433 BGB: Verkäufer ist verpflichtet, eine mangelfreie Ware zu übereignen - 434 BGB: Sachmangel liegt vor - 194 BGB: Ansprüche unterliegen der Verjährung - 438 Abs. 1 BGB: Ansprüche auf Nacherfüllung und auf Schadensersatz verjähren nach zwei Jahren; Fristbeginn (Ereignisfrist, 187 Abs. 1 BGB) Übergabe der Ware hier am 16.03.2009 - seit dieser Zeit erst ein Jahr vergangen; Ansprüche noch nicht verjährt (erst mit Ablauf des 16.03.2011) 18 Punkte
Teil III Wirtschaftskreislauf und Wirtschaftspolitik Zu 1.: Konjunktur: Zyklische Schwankungen der Wirtschaft um einen langfristigen Trend o. ä. Zu 2.: Unterteilung: - Frühindikatoren - Spätindikatoren - Präsensindikatoren Ifo-Geschäftsklimaindex: Frühindikator Zu 3.: Konjunkturphasen: - Aufschwung - Boom - Abschwung - Krise Diagramm mit zwei Achsen (BIP real und Zeit) Zu 4.: volkswirtschaftliches Oberziel: Erreichen eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Zu 5.: abgeleitete Unterziele: - Preisniveaustabilität - hoher Beschäftigungsstand - stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum - außenwirtschaftliches Gleichgewicht 10 Punkte 3 Punkte Zu 6.: Beispiel: Preisniveaustabilität Messung: anhand des Verbraucherpreisindex (VPI bzw. HVPI) Zielvorgabe: nahe, aber unter 2 %