N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 06/2013) Donnerstag, 01. August 2013, Uhr

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Transkript:

MARKT ERGOLDSBACH E-026/7 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 06/2013) über die Sitzung des Marktgemeinderates Ergoldsbach am im Rathaus-Sitzungssaal Ergoldsbach Donnerstag, 01. August 2013, 19.00 Uhr Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler 3. Bürgermeisterin Heike Berger die Mitglieder des Marktgemeinderates MGR Karl-Heinz Böhm MGR Franz Deinhart MGR Alfons Gmelch MGR Lorenz Heilmeier MGR Johann Hummel MGR Karl Kolbinger MGR Alfred Mittermeier MGR Josef Paintner MGR`in Luise Petz MGR Helmuth Radlmeier MGR Josef Rosenwirth MGR Konrad Schweiberger ab TOP 2 MGR Günter Wisgalla MGR Wilhelm Wittmann Abwesend: MGR Georg Eichstetter (entschuldigt) MGR`in Franziska Gruber-Schmid (entschuldigt) MGR Jürgen Simmerl (entschuldigt) MGR Maximilian Wittmann (entschuldigt) Ortssprecher Marcus Plendl, Martinshaun (entschuldigt) Sonstige Anwesende: Ortssprecher Alfred Ammer, Paindlkofen Schriftführer: VAng. Robert Meindl Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.25 Uhr Zuhörer: 4 Presse: Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.

Tagesordnung: 01. August 2013 A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 13. Juni 2013 P. 2 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 33 Sondergebiet Photovoltaikanlage Siegensdorf ; hier: Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB sowie 4 Abs. 2 BauGB und Feststellungsbeschluss P. 3 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 40 Sondergebiet Photovoltaikanlage Siegensdorf ; hier: Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss P. 4 Antrag von Herrn Dr. Josef Kindermann auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Muldenstraße-Erweiterung und Einziehung des Eigentümerweges Nr. 1 Muldenstraße Flst.Nr. 740/23, Gemarkung Ergoldsbach P. 5 Antrag von Herrn Martin Oßner in der Bürgerversammlung am 04. April 2013 auf Asphaltierung des Geh- und Radweges in Paindlkofen P. 6 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: Sitzungsverlauf: A) Öffentlicher Teil: Herr Bürgermeister Robold begrüßte die anwesenden Damen und Herren zur Marktgemeinderatssitzung recht herzlich. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest und erkundigte sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Vor Eintritt in die Tagesordnung sprach Herr Bürgermeister Robold Herrn MGR Hummel, Frau 3. Bürgermeisterin Berger sowie Herrn MGR Böhm zum Geburtstag, auch im Namen des Gremiums, seine herzlichsten Glückwünsche aus und wünschte ihnen alles Gute. P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 13. Juni 2013 Mit 16 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 13. Juni 2013 genehmigt. P. 2 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 33 Sondergebiet - 2 -

Photovoltaikanlage Siegensdorf ; hier: Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB sowie 4 Abs. 2 BauGB und Feststellungsbeschluss Der Marktgemeinderat hat am 21.03.2013 beschlossen, den genehmigten Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 33 Sondergebiet Photovoltaikanlage Siegensdorf zu ändern. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB hat der Marktgemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 13.06.2013 gebilligt. Der Flächennutzungsplan-Entwurf mit dem Erläuterungsbericht in der Fassung vom 13.06.2013 wurde gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.06.2013 bis 29.07.2013 öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wurde mit Bekanntmachung vom 14.06.2013, ausgehängt am 19.06.2013 und abgenommen am 30.07.2013, hingewiesen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.06.2013 von der Auslegung benachrichtigt. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen nachfolgende Stellungnahmen ein. 2.1 Vom Landratsamt Landshut Untere Bauaufsichtsbehörde ging keine Stellungnahme ein. 2.2 Vom Landratsamt Landshut Untere Immissionsschutzbehörde ging keine Stellungnahme ein. 2.3 Das Landratsamt Landshut Untere Naturschutzbehörde hat mit Schreiben vom 23.07.2013 mitgeteilt, dass keine Äußerung erfolgt. 2.4 Von der Regierung von Niederbayern ging keine Stellungnahme ein. 2.5 Vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ging keine Stellungnahme ein. 2.6 Vom Vermessungsamt Landshut ging keine Stellungnahme ein. 2.7 Das Landesamt für Denkmalpflege, München, teilte mit Schreiben vom 26.06.2013 folgende Stellungnahme mit: Herr MGR Schweiberger erscheint im Sitzungssaal. Bodendenkmalpflegerische Belange: - 3 -

In unmittelbarer Nähe zum Planungsgebiet liegt folgendes Bodendenkmal: D-2-7339-0031: Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. Gemäß Art. 7.1 DSchG bedürfen Bodeneingriffe aller Art auch in jenen Bereichen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, in denen Bodendenkmäler vermutet oder den Umständen nach angenommen werden müssen. Diese Erlaubnis ist in einem eigenständigen Verfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Vorhaben gegebenenfalls die fachlichen Anforderungen formulieren. Wir weisen darauf hin, dass die erforderlichen Maßnahmen abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und rechtzeitig geplant werden müssen. Sollte die archäologische Ausgrabung als Ersatz für die Erhaltung des Bodendenkmals notwendig sein, sind hierbei auch Vorund Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept, Konservierung und Verbleib der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff. [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2). Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage: http://www.blfd.bayern.de/download_area/texte/index.php (Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern). In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008, Az.: 1 BvR 2296/08 & BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal als Archiv des Bodens ]) vorzunehmen. Bau- und kunstdenkmalpflegerische Belange: Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege von der Planung nicht betroffen. Mit 17 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, München, hinsichtlich einer redaktionellen Änderung zu den Bodendenkmälern wurde Kenntnis genommen. Eine Abstimmung mit dem Kreisarchäologen des Landratsamtes Landshut hat bereits stattgefunden. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde wird beantragt und Sondagegrabungen in Abstimmung mit dem - 4 -

Kreisarchäologen durchgeführt. Das Bodendenkmal wurde bereits unter dem Punkt 16.5 nachrichtlich in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Nach telefonischer Abstimmung wird folgende redaktionelle Anpassung im Bebauungsplan zu dem Hinweis 3.0 Bodendenkmäler aufgenommen: Im Bereich von Bodendenkmälern sowie im Bereich, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, wie im Planungsgebiet, bedürfen jegliche Bodeneingriffe einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. 2.8 Das Landratsamt Landshut, Hr. Dipl.-Ing. Valenta, hat mit Bestätigung vom 19.07.2013 mitgeteilt, dass keine Äußerung erfolgt. 2.9 Das Staatliche Bauamt Landshut teilte mit Schreiben vom 26.06.2013 mit, dass ein Nachweis zu erbringen ist, dass eine Blendung des Verkehrs auf der B15 ausgeschlossen ist. Mit 17 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Schreiben des Staatlichen Bauamtes Landshut vom 26.06.2013 wurde Kenntnis genommen. Die B15 verläuft ab ca. 860 m Entfernung im Osten. Aufgrund des bestehenden Bewuchses und der gegebenen Topografie ist eine Blendung des Verkehrs auf der B15 nicht gegeben. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Landshut ist diese Ergänzung ausreichend. Die Begründung und der Umweltbericht wurden bereits entsprechend ergänzt. 2.10 Das Landratsamt Landshut Gesundheitsamt hat mit Bestätigung vom 20.06.2013 mitgeteilt, dass aus hygienischer Sicht keine Einwände erhoben werden. 2.11 Vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Bereich Forsten -, Landshut, ging keine Stellungnahme ein. 2.12 Das Amt für Landwirtschaft und Forsten, Landshut, hat mit Schreiben vom 01.07.2013 mitgeteilt, dass keine Äußerung erfolgt. 2.13 Das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern hat mit Formblatt vom 28.06.2013 mitgeteilt, dass keine Äußerung erfolgt. 2.14 Vom Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Niederbayern -, Landshut, ging keine Stellungnahme ein. 2.15 Die Tiefbauabteilung des Landkreises Landshut teilte mit Schreiben vom 25.06.2013 mit, dass keine Äußerung erfolgt, weil die Kreisstraße nicht betroffen ist. - 5 -

2.16 Das Kath. Pfarramt Ergoldsbach teilte mit Bestätigung vom 19.06.2013 mit, dass keine Äußerung erfolgt. 2.17 Das Evangelische Pfarramt Neufahrn/Ndb., Ergoldsbach, teilte mit Formblatt vom 01.07.2013 mit, dass keine Äußerung erfolgt. 2.18 Von der E.ON Netz GmbH, Regensburg, ging keine Stellungnahme ein. 2.19 Von der Deutschen Telekom AG ging keine Stellungnahme ein. 2.20 Von der Deutschen Post Bauen GmbH, Nürnberg, ging keine Stellungnahme ein. 2.21 Von der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau ging keine Stellungnahme ein. 2.22 Die Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz, Deggendorf, teilte mit Bestätigung vom 17.07.2013 mit, dass weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht werden. 2.23 Von der Kreishandwerkerschaft, Landshut, ging keine Stellungnahme ein. 2.24 Der Bayerische Bauernverband, Landshut, teilte mit Schreiben vom 16.07.2013 mit, dass die Stellungnahme vom 29.04.2013 im vollen Umfang aufrecht erhalten bleibt. Bei der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aufgrund der Anlage darauf zu achten, dass das auf der Fläche anfallende Oberflächenwasser schadlos abgeleitet wird und es zu keiner Beeinträchtigung der unterliegenden Vorfluter bzw. der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke kommt. Zum Weiteren ist die geforderte Bepflanzung, insbesondere mit hochwachsenden Bäumen, entlang der nördlichen Planungsgebietsgrenze zum öffentlichen Feld- und Waldweg so zu gestalten, dass die Benutzbarkeit dieses öffentlichen Feld- und Waldweges auch zukünftig nicht durch überhängende und hereinwachsende Äste beeinträchtigt wird. Mit 17 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes, Landshut, vom 16.07.2013 hinsichtlich des anfallenden Oberflächenwassers und der Bepflanzung wurde Kenntnis genommen. Beim Bau der Anlage wird darauf geachtet, dass das anfallende Oberflächenwasser schadlos abgeleitet wird. - 6 -

Entlang der nördlichen Planungsgebietsgrenze zum öffentlichen Feld- und Waldweg sind Obstbäume festgesetzt. Diese sind mindestens 2 m vom Wegrand entfernt. In der textlichen Festsetzung Punkt 5.2 wurde nachfolgender Passus ergänzt: Überhängende und hereinwachsende Äste dürfen den im Norden angrenzenden Feldweg nicht beeinträchtigen. 2.25 Der Zweckverband zur Wasserversorgung Ergoldsbach-Neufahrn teilte mit Bestätigung vom 16.07.2013 mit, dass keine Äußerung erfolgt. 2.26 Vom Zweckverband zur Wasserversorgung Rottenburger Gruppe, Rottenburg, ging keine Stellungnahme ein. 2.27 Die Erdgas Südbayern GmbH, Dingolfing, hat mit Schreiben vom 24.06.2013 mitgeteilt, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen. In den Bereichen der ausgewiesenen Konzentrationsflächen befinden sich derzeit keine Versorgungsleitungen der ESB. 2.28 Von der Gemeinde Neufahrn i. NB ging keine Stellungnahme ein. 2.29 Der Markt Mallersdorf-Pfaffenberg teilte mit Bestätigung vom 16.07.2013 mit, dass keine Äußerung erfolgt. 2.30 Die Gemeinde Hohenthann teilte mit Schreiben vom 18.07.2013 mit, dass keine Einwendungen bestehen. 2.31 Die Gemeinde Postau teilte mit Formblatt vom 21.06.2013 mit, dass keine Äußerung erfolgt. 2.32 Der Markt Essenbach teilte mit Bestätigung vom 27.06.2013 mit, dass keine Äußerung erfolgt. 2.33 Von der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach ging keine Stellungsnahme ein. 2.34 Vom Bayernwerk AG, Altdorf, ging keine Stellungnahme ein. 2.35 Vom Kreisheimatpfleger des Landkreises Landshut, Stefan Rieder, ging keine Stellungnahme ein. 2.36 Von der Deutschen Bahn, München, ging keine Stellungnahme ein. - 7 -

2.37 Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg, teilte mit Schreiben vom 25.07.2013 mit, dass gegen die Bauleitplanung keine Einwände bestehen. 2.38 Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, teilte mit Schreiben vom 09.07.2013 mit, dass der Planung zugestimmt wird. 2.39 Der Bund Naturschutz Bayern, Landshut, teilte urlaubsbedingt verspätet mit Schreiben vom 28.07.2013 folgende Stellungnahme mit (Eingang 31.07.2013): Der Bund Naturschutz bedankt sich für die Beteiligung am o. g. Verfahren und nimmt wie folgt Stellung dazu: Der Bund Naturschutz stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet Photovoltaikanlage Siegensdorf nur zu, wenn im Bebauungsplan/Grünordnungsplan bei Textlichen Festsetzungen unter Punkt 5.1 der Text wie folgt ergänzt wird: Es wird eine ein- bis zweimalige Mahd der Flächen pro Jahr festgesetzt. Das Mähgut ist umgehend aus der Fläche zu entfernen. Mulchen ist nicht zulässig. Diese o.g. Maßnahme hat den Sinn, die Flächen auszumagern und somit zugunsten einer reichen Artenvielfalt zu verbessern. Die Verwendung einer Regelsaatgutmischung RSM 8.1 ist zwar lobenswert, trägt allein dazu aber nicht bei. So sieht es nach unserem Wissen auch die Untere Naturschutzbehörde. Bei sämtlichen bisher errichteten Freilandflächenanlagen im Landkreis Landshut wurde die von der Naturschutzbehörde gestellte Forderung übernommen. Schließlich sollen Solarfelder nicht allein einer rentablen Stromgewinnung dienen, sondern gleichzeitig auch einen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten. PS: Urlaubsbedingt konnte ich erst heute die Stellungnahme abgeben. Ich bitte um Entschuldigung für die Terminüberschreitung um einen Tag. Mit 17 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Schreiben des Bund Naturschutzes aus Landshut vom 28.07.2013 wurde Kenntnis genommen. Der Forderung wird gemäß einer redaktionellen Konkretisierung der Textlichen Festsetzung gemäß der Stellungnahme und dem Beschlussvorschlag der unteren Naturschutzbehörde zum Bebauungsplan Rechnung getragen. Mit 17 : 0 Stimmen wurde beschlossen: F e s t s t e l l u n g s b e s c h l u s s Der Marktgemeinderat stellt die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 33 Sondergebiet Photovoltaikanlage Siegensdorf in der Fassung vom 01.08.2013, mit dem Erläuterungs- und Umweltbericht in der Fassung vom 01.08.2013 fest. - 8 -

Das Deckblatt Nr. 33 wird dem Landratsamt Landshut zur Genehmigung vorgelegt. P. 3 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 40 Sondergebiet Photovoltaikanlage Siegensdorf ; hier: Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss Der Beratungspunkt wurde wegen fehlender Unterlagen von der Tagesordnung abgesetzt. P. 4 Antrag von Herrn Dr. Josef Kindermann auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Muldenstraße-Erweiterung und Einziehung des Eigentümerweges Nr. 1 Muldenstraße Flst.Nr. 740/23, Gemarkung Ergoldsbach Herr Bürgermeister Robold teilte mit, dass Herr Dr. Josef Kindermann seinen Antrag zurückgezogen hat. P. 5 Antrag von Herrn Martin Oßner in der Bürgerversammlung am 04. April 2013 auf Asphaltierung des Geh- und Radweges in Paindlkofen Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Martin Oßner in der Bürgerversammlung am 04. April 2013 einen Antrag auf Asphaltierung des Geh- und Radweges in Paindlkofen gestellt hat. - 9 -

Vom Marktgemeinderat wurde angeregt, dass vor einer Entscheidung geklärt werden sollte, ob die Anlieger bei der Erstellung eines Gehweges mitzahlen müssen und ob die Bäume entfernt werden müssen. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob der jetzige Weg eine Gefahrenstelle darstellt. Mit 17 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag des Herrn Martin Oßner in der Bürgerversammlung am 03. April 2013 auf Asphaltierung des Geh- und Radweges in Paindlkofen wurde Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Asphaltierung des Gehweges zu ermitteln und ob für die Anlieger nach der Erschließungsbeitragssatzung eine Beitragspflicht besteht. Des Weiteren muss geklärt werden, ob die Bäume entfernt werden müssen. Nach Klärung der offenen Fragen, soll erneut im Marktgemeinderat ü- ber den Antrag beraten werden. P. 6 Mitteilungen, Berichte und Anfragen - 10 -

Herr Bürgermeister Robold verlas ein Schreiben des Landratsamtes Landshut, in welchem im Rahmen einer Verkehrsschau am 06.06.2013, mit Vertretern der Polizei, der Tiefbauabteilung des Landkreises Landshut und der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Landshut diverse Anträge bzw. Anregungen bezüglich Maßnahmen an Kreisstraßen in der Marktgemeinde Ergoldsbach behandelt wurden. Zur Kreisstraße LA 10 in Höhe Leonhardshaun wurde Antrag bei der Bürgerversammlung auf Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h gestellt. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde die Strecke abgefahren und insbesondere die Sichtweiten bei den Einfahrten von den öffentlichen Straßen und Wegen in die Kreisstraße überprüft. Der Streckenabschnitt ist übersichtlich. Auch die bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erforderlichen Sichtweiten von 200 m sind grundsätzlich vorhanden. Soweit einzelner Bewuchs die Sichtverhältnisse etwas beeinträchtigt, wäre dieser zu entfernen. Vor dem Beginn geschlossener Ortschaften dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist. Diese Voraussetzung wird hier jedoch nicht erfüllt, weil die Ortstafel von Osterhaun aus Richtung B 15 aus ausreichender Entfernung einwandfrei zu sehen ist und der vorausschauend fahrende Verkehrsteilnehmer zur Ortstafel hin seine Fahrgeschwindigkeit ohne Probleme auf 50 km/h reduzieren kann. Insgesamt besteht hier bei weitem keine die allgemeinen Verkehrsrisiken erheblich übersteigende Gefahrenlage, aufgrund dessen wir nach den gesetzlichen Vorschriften des 45 Abs. 9 Satz 2 berechtigt wären, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h zu verfügen. Zur Kreisstraßen LA 10 und LA 28 in Osterhaun ging ein Antrag mit Unterschriftenliste bezüglich der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der geschlossenen Ortschaft Osterhaun ein. Bei Beurteilung der örtlichen Verhältnisse ergibt sich keine die allgemeinen Verkehrsrisiken erheblich übersteigende Gefahrenlage, die nach den gesetzlichen Vorschriften des 45 Abs. 9 Satz 2 StVO berechtigen würde, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen. So ist z.b. auf einer Straßenseite ein größtenteils ausreichend breiter Gehweg vorhanden. Soweit es einige unübersichtliche Hofausfahrten gibt, wurden Verkehrsspiegel errichtet. Besondere Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenheime, die aufgrund ihrer besonderen Situierung im Einzelfall erhebliche Gefahren heraufbeschwören könnten, sind ebenfalls nicht vorhanden. Sicherlich haben die Verkehrsteilnehmer an einigen wenigen engeren Stellen ihr Fahrverhalten aufeinander einzustellen, was aber ohne größere Probleme möglich ist. Die Auswertung der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen ergibt im übrigen nur einen relativen geringen Prozentsatz von erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Zur Kreisstr. LA 37, Kreisverkehr in Ergoldsbach, wurde Antrag auf Einbau einer markierten Führung beim Kreisverkehr gestellt. Nachdem sich im Kreisverkehr vor einigen Monaten ein tödlicher Verkehrsunfall ereignete, wurde ohnehin eine Überprüfung der Örtlichkeit im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten erforderlich. Bei unserer Begehung musste jedoch zu unserem Bedauern festgestellt werden, dass aus Platzgründen an dieser beengten Örtlichkeit für die Fußgänger und Radfahrer keine bessere Situation geschaffen werden kann. Dies gilt insbesondere für Querungshilfen, da diese nicht in ausreichender Breite (mindestens 2 m, besser noch breiter) bei ausreichender Fahrspurbreite geschaffen werden können. - 11 -

Zur Kreisstr. LA 37 wurde ein Antrag von Herrn Nigl auf Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h wegen Verkehrslärm gestellt. Es gibt für eine Straße dieser Klassifizierung und dieses Verkehrsaufkommens (856 Kfz/24 nach Verkehrsmengenkarte 2005; damit zumindest damals unter Kreisstraßendurchschnitt; neuere Zählergebnisse liegen noch nicht vor) keinen Grund für die Annahme, dass die Richtwerte der Lärmschutzrichtlinie StV als Orientierungshilfe zur Ermittlung der Tatbestandsvoraussetzung "Schutz vor Lärm" des 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO überschritten werden. Von einem "extremen" Verkehrsaufkommen, wie von Herrn Nigl behauptet, kann nicht die Rede sein. Selbst in der Nähe von Bundesstraßen errechnet sich oftmals noch keine Richtwertüberschreitung. Damit ist es der unteren Straßenverkehrsbehörde verwehrt, in der Rottenburger Straße aus Lärmschutzgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabzureduzieren. Dies würde innerhalb kürzester Zeit zu einer völligen Aushebelung der gesetzlichen Vorschriften über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften führen. Das Ansuchen wegen Aufbringung eines Flüsterbelags haben wir zuständigkeitshalber an die Tiefbauabteilung des Landkreises weitergeleitet. Weiter teilte Herr Bürgermeister Robold mit, dass mit dem Bau des Abschnitts der B 15 neu von Kläham nach Essenbach begonnen wurde. Die Einweihung des Abschnitts von Neufahrn bis Kläham wird voraussichtlich im Dezember stattfinden. Unser Antrag auf Erstellung eines Radweges entlang der LA 9 nach Kläham wird voraussichtlich nächstes oder übernächstes Jahr ausgeführt. Frau MGR'in Petz teilte mit, dass im neuen Kreisverkehr in Siegensdorf einige Buckel sind. Herr Bürgermeister Robold sagte hierzu, dass der Kreisel vom Straßenbauamt abgenommen wurde und nach Mitteilung korrekt gebaut wurde. Herr MGR Wilhelm Wittmann teilte mit, dass sich am Goldbach das Indische Springkraut sehr vermehrt. Nachdem die Pflanzen bald absamen, sollte ein Zuschnitt erfolgen. Dieses Thema sollte auch bei der Bürgermeisterversammlung angesprochen werden, nachdem sich dieses Unkraut nicht nur bei uns verbreitet. Herr Bürgermeister Robold sagte hierzu, dass er bei den Fachbehörden vorsprechen wird, was gegen dieses Unkraut zu tun ist. Herr MGR Heilmeier fragte, ob die Lärmschutzwand in Unterdörnbach noch gebaut wird? Herr Bürgermeister Robold teilte hierzu mit, dass die Autobahndirektion den Grunderwerb nicht tätigen konnte. Die Autobahndirektion Südbayern bemüht sich derzeit um weitere Alternativen. Herr MGR Mittermeier teilte mit, dass die Brücke von Kläham nach Martinshaun auf 12 to begrenzt werden sollte. Die CSU Fraktion sieht im Falle eines Einsturzes ein haftungsrechtliches Problem. Über den Antrag sollte in der nächsten Marktgemeinderatssitzung beraten werden. Frau MGR'in Petz fragte, ob die Babyschaukeln bei den Spielplätzen im Sportzentrum und im neuen Baugebiet schon aufgestellt wurden? Herr Bürgermeister Robold sagte, er wird beim Bauhof nachfragen wann diese aufgestellt werden können. Herr MGR Wilhelm Wittmann fragte, ob eine Schließung von Spielplätzen erwogen wird? - 12 -

Herr Bürgermeister Robold teilte hierzu mit, dass zwei neue Spielgeräte am Spielplatz in Jellenkofen aufgestellt werden, aber die Schließung eines anderen Spielplatzes ist nicht vorgesehen. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! - 13 -