REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich?

Ähnliche Dokumente
Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

Erstellung des Dossiers eines SIEF-Mitglieds

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

IUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme. Berlin, 25. September 2012 Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide

REACH Dossier- & Stoffbewertung

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten?

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien

REACH AUS LIEFERANTENSICHT

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

PBT Bewertung Schließen von Datenlücken

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

Amtsblatt der Europäischen Union L 69/7

CLP-Fragen, die für federführende Registranten von Belang sind

REACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz

REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk

(Text von Bedeutung für den EWR)

SIEF: Herausforderung gemeinsames Dossiers und gemeinsamer Datensatz Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi

Umwelt Forum Saar Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017

Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Berlin, 14. Juni 2016

Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG

Leitfaden zur Registrierung unter REACH. Teil C: Anforderungen für t/a

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Bremen, 9. November 2016

REACH-IT Vorregistrierung und Registrierung

REACH aus Sicht der Behörde

IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung

REACH und TPEs. Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette. Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide

Rohwasserrelevante Chemikalien mit Verwendung im Rahmen der REACH-Verordnung

Anforderung der ECHA an ein Registrierungsdossier - Completeness Check, Business Rules

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

Wer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien

Was ist REACH? 2015 DEKRA Assurance Services GmbH Verwertung, Weitergabe und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung von DEKRA.

Identifizierung und Bewertung von PBT-Stoffen Worum geht es? Was wird getan?

Sicherheitsdatenblatt

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.

BfR-Forschungsprojekt zeigt: Datengrundlage vieler REACH-Registrierungsdossiers muss vervollständigt werden

Ziele der REACH-Umsetzung aus Sicht des Umweltbundesamts

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld

REACH EXCEL TOOL. 19. März Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg -

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Kommunikation zu Stoffen in Erzeugnissen: Vorgaben der REACH-Verordnung. Berlin, 26. April Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien

Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung Europäische Chemikalienagentur

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld

Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe

Neues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen)

1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis

Prüfstrategien zur Erkennung von toxischen Eigenschaften

REACH-Konferenz Sachsen-Anhalt Halle, 28. April 2016 Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss

Welcher Stoff soll registriert werden? Anna-Maria Zellermann Bundesstelle für Chemikalien Nürnberg, 20. Juli 2016

Übersicht. Unterstützung von KMUs REACH 2018

REACH/CLP Künftige Auswirkungen auf die Artikel 16-Strategie

VERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung

Die EU-Verordnung REACH

REACH und angrenzende Rechtgebiete

LEITLINIEN IN KÜRZE. Registrierung

Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten

Anwendertraining REACH EXCEL TOOL

Grundsätzliches Vorgehen

Praxis-Seminar (neu): REACH - Registrierung am Februar 2016 in Berlin

Arbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH

REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON

REACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016

Strategien für nachgeschaltete Anwender - Stoffsicherheitsbericht des NA - Scaling. Dr. Raimund Weiß Bundesstelle für Chemikalien

REACH - Grundzüge der neuen europäischen Chemikalienpolitik

Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling

REACH. Das Chemikalienrecht der Europäischen Union

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr.

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es?

Häufig gestellte Fragen zu Erzeugnissen

EFEO-/IFRA- Leitlinien zur Umweltbewertung von komplexen Naturstoffen (NCS)

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß

Häufig gestellte Fragen zum Sicherheitsdatenblatt

Chemikaliengesetz ChemG Gesetz zum Schutz für gefährlichen Stoffen

Fragen und Antworten zu Anfragen und zur Identifizierung von Stoffen

Grundzüge der REACH-Verordnung

Dr. Dirk Lamm 18. Okt 2010

REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien

REACH Erfahrungen als Importeur und Händler

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015

REACH 2018 Wie die ECHA bei den Vorbereitungen hilft

Transkript:

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Angelina Weiß, Bundesstelle für Chemikalien

Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12 und Anhänge VII und VIII und warum lohnt es sich den Anhang III zu kennen? Abweichungen von dem Standardprüfprogramm Die Spalte 2 Anhang XI Updates der IT-Tools REACH-IT und IUCLID 6

Die Strategie. Menge des Stoffs Artikel 25 REACH-Anhänge = Datenanforderungen Existierende Information: In Literaturdaten In Studien älter als 12 Jahre Zu strukturell ähnlichen Stoffen Anhang XI Informationslücken Abweichung von Datenanforderung Spalte 2, Anhang XI Informationslücken schließen: Datenteilung im SIEF bzw. Test durchführen

Artikel 10: Vorzulegende Informationen In Form eines technischen Dossiers zu erstellen in IUCLID Informationen gemäß Anhang VI: 1. Allgemeine Angaben über den Registrierungspflichtigen 2. Identifizierung des Stoffes 3. Angaben zu Herstellung und Verwendung des Stoffes/der Stoffe 4. Einstufung und Kennzeichnung 5. Leitlinien für die sichere Verwendung 6. Expositionsbezogene Informationen Einfache Studienzusammenfassung der nach Anhang VII-XI vorzulegenden Informationen

Artikel 10: Vorzulegende Informationen Nur relevant für Stoffe, die in Mengen 10 t/a Stoffsicherheitsbericht und Registrant registriert werden! Qualifizierte Studienzusammenfassung Nur relevant für die der Erstellung nach Anhang eines VII-XI vorzulegenden Informationen Stoffsicherheitsberichtes! Versuchsvorschläge Nur relevant für Stoffe, die in Mengen 100 t/a hergestellt oder importiert werden! Antrag Informationen nicht Stichwort: zu veröffentlichen confidentiality claim

Artikel 12: Mengenabhängige Informationsanforderungen 1 10 t/a 10 100 t/a nicht-phase-in Stoffe: Anhang VII Abschnitt 7: PC-Eigenschaften Abschnitt 8: toxikologische Angaben Abschnitt 9: Angaben zur Ökotoxikologie Phase-in Stoffe: Anhang III Kriterien werden nicht erfüllt: Reduzierung der Informationsanforderungen auf Abschnitt 7; ansonsten: Informationen wie nicht-phase-in Stoffe Zusätzlich zu Anhang VII der Anhang VIII: ergänzende Angaben zu Abschnitten 8 und 9

Informationsanforderungen 1-10 t/a Zusätzlich für 10-100 t/a 1-10 t/a + Anhang III

Anhang III: Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarerund toxischer Stoffe (PBT) uns sehr persistenter und sehr (vpvb) bioakkumulierbarer Stoffe

Anhang III: Schlussfolgerung Eine Reduzierung der Datenanforderungen auf Abschnitt 7 PC- Eigenschaften ist möglich, wenn keineder Kriterien des Anhang III erfüllt sind. Das heißt konkret: reduziert werden kann, wenn der Stoff Kein CMR, PBT oder vpvb eine eingeschränkte Verwendung hat oder ungefährlich für die Gesundheit und Umwelt ist

Anhang III: ECHA-Liste

Anhang III: technisch umgesetzt in IUCLID 6 CMR, PBT, vpvb ECHA-Liste

Anhang III: technisch umgesetzt in IUCLID 6 Weit verbreitet oder diffuse Verwendung Gefährlich für Gesundheit oder Umwelt Begründung

Anhang III Weitere Überlegung: Artikel 74 Absatz (2): Bei Registrierung 1-10 t/a bei vollem Datensatz, braucht keine Gebühr entrichtet zu werden Gebühren nach VO 2015/864:

Abweichungen vom Standardprüfprogramm: Spalte 2 Anhang VII, Abschnitt 7 Im Registrierungsdossier muss eine Begründung für das Nicht-einreichen gegeben werden Im Registrierungsdossier dürfen keine widersprüchlichen Angaben enthalten sein

Abweichungen vom Standardprüfprogramm: Anhang XI Abschnitt 1: Die Durchführung einer Prüfung ist wissenschaftlich nicht notwendig 1. Nutzung vorhandener Daten 2. Beweiskraft der Daten (weight of evidence) 3. Quantitative oder qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung ((Q)SAR)* 4. In-vitro-Prüfungen 5. Stoffgruppen- und Analogiekonzept** (grouping und read across) *http://echa.europa.eu/guidance-documents/guidance-on-information-requirements-and-chemical-safety-assessment http://echa.europa.eu/web/guest/support/information-toolkit **http://echa.europa.eu/support/grouping-of-substances-and-read-across und http://echa.europa.eu/documents/10162/13628/raaf_en.pdf

Abweichungen vom Standardprüfprogramm: Anhang XI Abschnitt 1: Die Durchführung einer Prüfung ist wissenschaftlich nicht notwendig 1. Nutzung vorhandener Daten 2. Beweiskraft der Daten 3. Quantitative oder qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung ((Q)SAR)* 4. In-vitro-Prüfungen 5. Stoffgruppen- und Analogiekonzept** Abschnitt 2: Die Durchführung einer Prüfung ist technisch nicht möglich Beispiele:Stoff ist leicht flüchtig, hochaktiv, instabil, Brand-oder Explosionsgefahr bei Kontakt mit Wasser

Abweichungen vom Standardprüfprogramm: Anhang XI Abschnitt 2: Die Durchführung einer Prüfung ist technisch nicht möglich Beispiele:Stoff ist leicht flüchtig, hochaktiv, instabil, Brand-oder Explosionsgefahr bei Kontakt mit Wasser Abschnitt 3: Stoffspezifische expositionsabhängige Prüfung Auf Prüfungen nach Anhang VIII Abschnitte 8.6 (28 Tage Kurzzeittox. Bei wh. Applikation) und 8.7(Reproduktionstest), sowie nach den Anhängen IX und X kann verzichtet werden, sofern entsprechende Expositionsszenarienbei der Stoffsicherheitsbeurteilung entwickelt wurden

IT-Tools REACH-IT und IUCLID 6 IUCLID 6: erscheint 29. April 2016

IT-Tools REACH-IT und IUCLID 6 REACH-IT: erscheint 21. Juni 2016 Ab dann nur noch IUCLID 6 gültig.

Moratorium der Leitlinien zu REACH Bis zur Registrierungsfrist 01. Juni 2018 werden die ECHA Leilinien (21 Stück) nicht mehr geändert. Ausnahmen: Leitlinien zur Registrierung (Nano-Anhang) Leitlinien zur Identifizierung von Stoffen (Einführung von SIP) Leitlinien für Erzeugnisse (EuGH Urteil zu SVHC in Erzeugnissen) Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten (OSOR DurchführungsVO)

Zusammenfassung Jeder Registrant muss Informationen gemäß Anhang VI einreichen: 1. Allgemeine Angaben über den registrierungspflichtigen 2. Identifizierung des Stoffes/der Stoffe 3. Angaben zur Herstellung und Verwendung des Stoffes/der Stoffe 4. Einstufung und Kennzeichnung 5. Leitlinien für die sichere Verwendung 6. Expositionsbezogene Informationen für registrierte Stoffe im Mengenbereich zwischen 1-10 t/a je Hersteller oder Importeur Standarddatenanforderungen gemäß Anhang VII: 7. Angaben zu physikalisch-chemischen Eigenschaften 8. Toxikologische Angaben 9. Angaben zur Ökotoxikologie Reduzierungauf physikalisch-chemische Eigenschaften, sofern keineder Kriterien des Anhang III erfüllt sind

Zusammenfassung Jeder Registrant muss Informationen gemäß Anhang VI einreichen: 1. Allgemeine Angaben über den registrierungspflichtigen 2. Identifizierung des Stoffes/der Stoffe 3. Angaben zur Herstellung und Verwendung des Stoffes/der Stoffe 4. Einstufung und Kennzeichnung 5. Leitlinien für die sichere Verwendung 6. Expositionsbezogene Informationen für registrierte Stoffe im Mengenbereich zwischen 1-10 t/a je Hersteller oder Importeur Standarddatenanforderungen gemäß Anhang VII: 7. Angaben zu physikalisch-chemischen Eigenschaften 8. Toxikologische Angaben 9. Angaben zur Ökotoxikologie für Stoffe, die in Mengen von 10-100 t/a hergestellt oder registriert werden: Zusätzlich Informationen nach Anhang VIII Stoffsicherheitsbeurteilung und Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes

Fragen? Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!