Grundstücksverkauf der Stadt Marl

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BEKANNTMACHUNG DES FÜR DAS GRUNDSTÜCK ULMER HÖH IN DÜSSELDORF

23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Transkript:

Grundstücksverkauf der Stadt Marl Wohnbaugrundstück West im Stadtteil Marl-Sinsen auf dem Gelände der ehemaligen Haardschule an der Schulstraße Bebauungsplan Nr. 222, ehemalige Haardschule 1

Allgemeine Beschreibung des Grundstücks Die Stadt Marl veräußert im Stadtteil Marl-Sinsen aus dem Grundstück der ehemaligen Haardschule eine Fläche von ca. 1.118 m² zu einem Mindestkaufpreis von 160,00 /m². Die Grundstücksfläche ist Teilfläche von, Gemarkung Marl, Flur 180, Flurstück 1080, u.a. Das Schulgebäude wurde 2012 abgerissen. 1. Lage Das Grundstück liegt am östlichen Ortsrand von Marl im Stadtteil Marl-Sinsen an der Schulstraße, die sich hier als West / Ostachse der Stadt Marl fortsetzt und die Verbindung zu der Nachbarstadt Oer- Erkenschwick darstellt. Die Schulstraße ist als Landesstraße L 798 gewidmet. Baulastträger ist die Stadt Marl. Eine Verkehrsbelastung von ca. 7.000 Fahrzeugen pro Tag ist dokumentiert. Vom Ortsteil Sinsen sind es ca. 7 km bis zum Stadtkern von Marl. Geschäfte für den täglichen Bedarf sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Über die verkehrsgünstige Anbindung an die A 43 und die L551, wie auch durch den nahe gelegenen Bahnhof Marl-Sinsen, sind die Ballungszentren gut erreichbar. Busverbindungen in unmittelbarer Nähe ermöglichen das Erreichen von anderen Stadtteilen, Geschäften und Bahnhof. Im Norden des geplanten Baugebietes erstreckt sich das Erholungsgebiet "Die Haard", welches zahlreiche Möglichkeiten zum Radfahren, Wandern, Spazierengehen und Reiten bietet. 2. Erschließung Das Grundstück wird zukünftig über eine private Erschließungsfläche erschlossen, die über eine zukünftige öffentliche Verkehrsfläche an die Schulstraße angebunden wird. Bis zur Fertigstellung dieser öffentlichen Verkehrsfläche wird die Erschließung über das Grundstück der Stadt Marl gewährleistet und durch Baulast gesichert. Die private Erschließungsfläche ist anteilig mit zu erwerben. Der Anteil richtet sich nach der Grundstücksgröße. Die private Erschließungsfläche wird im Rahmen der Erschließungsmaßnahme des Gesamtbaugebietes mit hergestellt. Die Kosten für Erwerb und Herstellung sind im Kaufpreis enthalten. 3. Planungsrecht und Gestaltung Das hier angebotene Grundstück ist eingebunden in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 222 der Stadt Marl, zwischen der Schulstraße und dem Seidelbastweg, auf dem Gelände der ehemaligen Haardschule. Es ist mit Geschosswohnungen in barrierefreien Ausführungen in zweigeschossiger Bauweise mit Staffelgeschoss oder zurückgesetztem dritten Geschoss zu bebauen. Die Bebaubarkeit des Grundstücks wird nach 34 BauGB beurteilt. Planungsrechtlich wird das Grundstück zukünftig in dem Bebauungsplan mit WA festgesetzt. Es sind für Wohnungen <60 m² und rollstuhlgerechte Wohnungen 1 Stellplatz und für alle anderen Wohnungen 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen. Das Baukonzept soll sich nach den Allgemeinen Anforderungen und Planungsgrundlagen für barrierefreie Lebensräume entsprechend der Richtlinie 6008 des VDI richten. 2

Das Grundstück ist auch in dem Zusammenhang mit dem Erwerb des ehemaligen Schulgebäudes mit Grundstück, welches von der Stadt Marl separat angeboten wird und unmittelbar westlich angrenzt, als Anbaumöglichkeit zu nutzen. (Siehe Angebot der Stadt Marl Ehemaliges Schulgebäude mit Grundstück an der Schulstraße ) 4. Umgebungsplanung Die weitere Planung sieht auf auf dem Gelände der ehemaligen Haardschule den Bau von ca. 30 Wohneinheiten in Einzelhaus- und Doppelhausausführungen vor. Die Vermarktung der Grundstücke ist ab Anfang 2016 nach Fertigstellung der vorläufigen Erschließung beabsichtigt. Die Kaufpreise inklusive der Erschließungskosten werden sich entsprechend der Lage, Ausrichtung und Größe an dem aktuellen Bodenrichtwert orientieren. Unter dem Motto Mehrgenerationswohnen soll hier, in bevorzugter Lage an der Haard, ein Wohngebiet mit verschiedenen Wohnformen entstehen. Es sind sowohl Wohnhäuser für junge Familien, für die Generation 50+, wie auch Seniorenwohnungen geplant. Dieses Konzept beinhaltet überwiegend Einfamilienhäuser in unterschiedlicher Bauweise auf ca. 350 m² bis 400 m² großen Grundstücken. 5. Altlasten und Bodenbeschaffenheit Im Bereich des angebotenen Grundstücks hat ein Teil der ehemaligen Schule gestanden. Die Bereiche der ehemaligen Unterkellerung wurden nach Abriss mit dem recycelten Material aus dem Abriss verfüllt. In dem Bereich der abgerissenen Gebäude ist eine Kellerwand (siehe Anlage 7) aus statischen Gründen für die momentane Befahrbarkeit nicht entfernt worden. Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes existieren nicht. 6. Dienstbarkeiten und Baulasten Es besteht Lastenfreiheit in Abteilung II des Grundbuchs, Stellplatz- und Erschließungsbaulasten sind vorhanden, werden aber im Rahmen der Entwicklung des Baugebietes auf die zukünftige private Erschließung verlagert. 7. Kampfmittel Die Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Arnsberg ergab zwei verdächtige Blindgängereinschlagsstellen im gesamten Bebauungsgebiet. Im Rahmen einer Untersuchung wurden aber keine Hinweise auf Kampfmittel festgestellt. 8. Veräußerungsmodalitäten Das Grundstück wird zum einem Mindestkaufpreis von 160,00 /m² angeboten. Der Erwerber hat zusätzlich 4.100 anteilige Grunderwerbskosten an der privaten Erschließungsfläche, 13.600 anteilige Herstellungskosten der privaten Erschließungsfläche, Vermessungskosten und Vertragskosten zu leisten. Es besteht die Verpflichtung des Erwerbers zur Beurkundung des Vertrages innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Verkaufsbeschlusses durch den Rat der Stadt Marl. Wird diese Frist 3

von Seiten des Erwerbers nicht eingehalten sieht sich die Stadt Marl nicht mehr an den Ratsbeschluss gebunden. Eine Bebauungsverpflichtung innerhalb der auf den Abschluss des Kaufvertrages folgenden drei Jahre wird im Kaufvertrag geregelt und grundbuchlich gesichert. Kommt der Erwerber dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich die Stadt Marl vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten. 9. Bewerbungsvoraussetzungen Für das Wohnbaugrundstück West hat der Bewerber mit seinem Kaufpreisangebot in einem Nutzungskonzept sein Vorhaben (Konzeptunterlagen höchstens bis DIN A 3) zu beschreiben. Folgende Bedingungen sind einzuhalten und im Angebot nachzuweisen: Mindestkaufpreis 160,00 /m² 4.100 anteilige Grunderwerbskosten an der privaten Erschließungsfläche 13.600 anteilige Herstellungskosten der privaten Erschließungsfläche Bebauungskonzept Finanzierungsnachweis einer Bank oder Sparkasse über den gebotenen Kaufpreis Die Bewerbungsunterlagen müssen in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis Vergabesache, nicht öffnen Kennwort: Wohnbaugrundstück West, Schulstraße bis zum 18.02.2015, 24.00 Uhr bei folgender Adresse eingereicht werden: Planungs-und Umweltamt der Stadt Marl Amt 61/01 Submissionsstelle Liegnitzer Straße 5 45768 Marl 10. Auswahlverfahren Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Berwerbungsfrist geöffnet. Ein Vergabegremium wird eine Vorprüfung vornehmen und entsprechend dem Rat der Stadt Marl Vorschläge zur Beschlussfassung unterbreiten. Der Rat der Stadt Marl ist frei in seiner Entscheidung über die Vergabe. 11. Bemerkung Weitere Fragen zum Grundstück sind bis zum 05.01.2015 per E-Mail an georg.wipprecht@marl.de und/oder bernd.grothusmann@marl.de zu richten. 4

12. Anlagenverzeichnis 1. Microlage im Kreis Recklinghausen 2. Macrolage im Stadtgebiet 3. Lage im Stadtgebiet 4. Lage im Kataster 5. Lage im geplanten Bebauungsgebiet 6. Bebauungsplanentwurf 7. Ehemaliger Gebäudebestand mit verfüllten Flächen 5

Anlage 1: Microlage im Kreis Recklinghausen (ohne Maßstabsangabe) 6

Anlage 2: Macrolage Stadt Marl (ohne Maßstabsangabe) 7

Anlage 3: Lage im Stadtgebiet (ohne Maßstabsangabe) 8

Anlage 4: Lage des Verkaufsgrundstücks im Kataster (nicht maßstabsgerecht) 9

Anlage 5: Lage des Grundstücks im Bebauungsplan (ohne Maßstab) 10

Anlage 6 : Bebauungsplanentwurf (ohne Maßstab) 11

Anlage 7: ehemaliger Gebäudebestand mit verfüllten Flächen (ohne Maßstab) 12