Deutscher Bundestag Drucksache 17/5195 17. Wahlperiode 23. 03. 2011 Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wissenschaftliche Redlichkeit und die Qualitätssicherung bei Promotionen stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: TausendeProfessorinnenundProfessoren,ZehntausendePromovierendeund zahlreichevertreterderwissenschaftsorganisationenhabensichanlässlichder PlagiatsaffärevonKarl-TheodorFreiherrzuGuttenberginoffenenBriefen,Unterschriftenlisten,PresserklärungenundInterviewszuWortgemeldet,umihrer EmpörungundKritikAusdruckzuverleihen,welchengeringenStellenwertdie BundesregierungderWissenschaftundwissenschaftlicherRedlichkeitbeimisst. SietratendamitdenVersuchenentgegen,PlagiateundTäuschungsversuchein derwissenschaftzubagatellisieren.wissenschaftlicherbetrugunddiebstahl geistigeneigentumssindkeinepetitessen.diesergrundsatzmussauchund geradedanngelten,wenndasbewusstseininteilenderöffentlichkeitfürdie BedeutungwissenschaftlicherRedlichkeitunddenSchutzgeistigenEigentums teilweise unterentwickelt ist. BerechtigterweisesindimZugederPlagiatsaffäreauchFragenlautgeworden, wiesichhochschulenbessergegenbetrugschützenkönnenundobdieselbstkontrollederwissenschaftverbessertwerdenmuss.schließlichwarenesnicht diegutachter,derprüfungsausschussoderdiepromotionskommissionder rechts-undwirtschaftswissenschaftlichenfakultätderuniversitätbayreuth, sonderneineinzigervonvierrezensentenderdissertationvonkarl-theodor FreiherrzuGuttenberg,demdieStilbrücheauffielenundderdemVerdachtdes Plagiatsnachging.DerdetaillierteNachweisüberdenUmfangderTäuschungen wurdedurchdiearbeithunderterinternetnutzerausallerwelterbracht,dieihre Ergebnisse in das Wiki GuttenPlag eintrugen. DiePolitik,dieWissenschaftsorganisationenunddieUniversitätensindjetzt gefordert,dieselbstkontrollmechanismenderwissenschaftinsbesonderebei Promotionenzuüberprüfen,weiterzuentwickelnundstärkerzuvereinheitlichen.DamitdashoheAnsehen,dasdiePromotionandeutschenUniversitäten imin-undimauslandgenießt,auchzukünftigerhaltenbleibt,mussdiebundesregierungihrergesamtverantwortungfürdasdeutschewissenschaftssystem gerechtwerdenunddieüberprüfungundstärkungderwissenschaftsinternen Regelungen und Mechanismen der Qualitätssicherung aktiv unterstützen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.öffentlichundunmissverständlichklarzustellen,dassBetrugundDiebstahl geistigeneigentumsinderwissenschaftkeinebagatelldeliktesindundnicht ohne Konsequenzen bleiben dürfen;
Drucksache 17/5195 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.inAbstimmungmitdenLänderndieHochschulrektorenkonferenz,denWissenschaftsratunddieGemeinsameWissenschaftskonferenzzubitten,EmpfehlungenfürdenSchutzvorTäuschungunddemVerfälschenvonDaten, denumgangmitplagiatenundzumschutzgeistigeneigentumszuentwickelnbzw.weiterzuentwickeln,sowieschrittezuvereinbaren,wieeszu einermöglichstschnellen,einheitlicherenundverbindlichenumsetzungan den Hochschulen kommen kann. Die Empfehlungen sollen MaßnahmenzumSchutzvorTäuschung,dasVorgeheninBetrugsfällen, möglichekonsequenzenundsanktionensowieparameterzurbewertung von Grenzfällen umfassen; dabeibesondereaufmerksamkeitdemschutzvorder CopyandPaste - Technikwidmen,diedurchdieInternetrevolutionalsArbeitstechnikum sichgegriffenhat,undratschlägefürdietechnischeundinstitutionelle UnterstützungderPrüferinnenundPrüferbeiderIdentifikationvonPlagiaten geben; Vorschlägeformulieren,wiedieVermittlungderGrundsätzewissenschaftlichenArbeitensbesserindenCurriculaderStudiengängeverankert werdenkannundwiediesensibilisierungfürdiebedeutungwissenschaftlicherredlichkeitschonbeidenstudierendengeschärftwerden kann; Maßnahmenumfassen,wiesichergestelltwerdenkann,dassallenPrüferinnenundPrüfernandenHochschulenAnti-Plagiatssoftwareaufdem StandderTechnikundentsprechenddenAnforderungenunterschiedlicher DisziplinenzurVerfügungstehtunddiesevondenPrüfendenauchgenutzt werden kann; 3.zumSchutzdeshohenAnsehensderdeutschenPromotiongemeinsammit denländernunddenwissenschaftsorganisationenaufeinheitlichequalitätsstandards hinzuwirken und insbesondere darauf, dass künftiganallenuniversitätendiepromovierendeneineeidesstattlicheerklärungunterzeichnenmüssen,diearbeitselbständigundlediglichunter Benutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel abgefasst zu haben; dasverhältniszwischendenpromovierendenundihrenbetreuerinnen undbetreuerndurchbetreuungsvereinbarungenundtransparentezugängezurpromotionfairundverbindlichuntereinbeziehungderfakultät undstärkererverantwortungderuniversitätverobjektiviertwirdund nichtnurdersubjektivenintimitäteinesnochweitverbreitetenmeister- Schüler-Verhältnisses überlassen bleibt; diebewertungderpromotionstärkerobjektiviertwird,indemdiewissenschaftlichegemeinschaftalsganzesstärkerindieverantwortunggenommenwird.diegemeinsamewissenschaftskonferenzsollteinkooperation mitdemwissenschaftsratundderhochschulrektorenkonferenzprüfen, welcheregelungenindenlandeshochschulgesetzenundpromotionsordnungenzumeinbezugfakultätsexternergutachterinnenundgutachter sich bewährt haben und als best practice empfohlen werden können; darüberhinausmithilfederdeutschenforschungsgemeinschaft (DFG) einanonymes Peerreview -VerfahrenfürdieBewertungbzw.dieZweitbegutachtungvonPromotionenentwickeltundgetestetwird,andemdie Fakultäten freiwillig teilnehmen können; eineinheitlichergruppenrechtlicherstatusfürallepromovierendeneingeführt wird; diestrukturiertepromotioningraduiertenschulen,graduiertenkollegsund StipendienprogrammenundmitHilfeindividuellerPromotionsvereinbarungenweitergestärktwirdundindenProgrammenauchdieSensibilität für die Bedeutung wissenschaftlicher Redlichkeit gestärkt wird;
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5195 PromovierendeaufsogenanntenQualifizierungsstellennebenihrenweisungsgebundenenAufgabenfürdenProfessoroderdieProfessorinausreichend zeitliche Freiräume haben, ihre Dissertation zu verfassen; indieleistungsabhängigebesoldungderprofessorinnenundprofessoren undindieziel-undleistungsvereinbarungenmitdenuniversitätennicht nurerfolgreichabgeschlossenepromotionenalskriteriumeingehen.auch diebetreuungvondoktorarbeiten,interneundfakultätsexternezweitgutachtertätigkeitenunddiemitwirkunganprüfungenmüssenberücksichtigt werden; diepersonalausstattungderhochschulensoverbessertwird,dassalle GutachterinnenundGutachtervonPromotionenausreichendKapazitäten haben,diebewertungvonpromotionenindernötigensorgfaltvornehmen zu können. Berlin, den 22. März 2011 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung Plagiate,DiebstahlgeistigenEigentums,Betrug,VerfälschungvonDatenund andereformenwissenschaftlichenfehlverhaltensgreifendiewissenschaftin ihrerkernsubstanzan.wissenschaftistdierationalesuchenacherkenntnisund Wahrheit.WissenschaftbrauchtWahrhaftigkeit,TransparenzunddenAustausch inderwissenschaftlichencommunity.neueforschungsergebnissebauenstets aufderarbeitvorherigerstudienaufundmüssendurchpräzisequellen-und Methodenangabennachvollziehbarsein,damitsichdiewissenschaftlicheCommunityihrerGültigkeitundihresBeitragszumwissenschaftlichenErkenntnisfortschritt vergewissern kann. FüreineTätigkeitinderWissenschaftistdiePromotiondieSchlüsselqualifikation.DerTiteldarferstgeführtwerden,wenndieDissertationveröffentlichtund füranderewissenschaftlerinnenundwissenschaftlerzugänglichist.mitihrer DissertationmüssendiePromovierendennachweisen,dasssiediewissenschaftlicheErkenntnisbildungdurcheineneigenen,originärenundinnovativenBeitragbereicherthaben.NurdannkönnensiedenhöchstenakademischenGrad erwerben.diepromotionsordnungenschreibendaherinallerregelvor,dassdie DissertationeineindividuelleundselbständigeLeistungderDoktorandinbzw. desdoktorandenistundsieeinenbeitragzurweiterentwicklungderwissenschaftlichenerkenntnisliefernmuss.imselbständigenbeitragzurwissenschaftlichenerkenntnisbildungliegtderunterschiedzudiplom-,magister-, Bachelor-oderMasterarbeiten,beidenenderoderdieStudierendelediglichzeigenmuss,einProblemausseinembzw.ihremStudiengangselbständignach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten zu können. DieweitausüberwiegendeMehrzahlallerPromotioneninDeutschlandwird redlichunduntereinhaltungderregelnguterwissenschaftlicherpraxiserarbeitet.2008konntenindeutschland25190promotionenerfolgreichabgeschlossenwerden.damitliegtdiepromotionsquoteiminternationalenvergleichausgesprochenhoch.fürdiequalitätderdeutschenpromotionsprichtdiegroße NachfrageausdemAuslandnachdeutschenPromovierten.DieZahlderaktuell PromovierendenwirdohnedemSonderfallMedizinauf50000bis65000geschätzt (vgl.bundesberichtwissenschaftlichernachwuchs2008).vielejunge DoktorandinnenundDoktorandenpromovierenunterschwierigenfinanziellen,
Drucksache 17/5195 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode familiärenundberuflichenbedingungen.diedurchschnittlichepromotionsdauerverdeutlichtdenpersönlicheneinsatz.siebeträgtindermathematikbeispielsweise4,3jahre,inderelektrotechnik6,9jahreundindensozialwissenschaften7,3jahre (vgl.lutzbornmann,jürgenenders: Waslangewährt,wird endlichgut:promotionsdaueranbundesdeutschenuniversitäten,in:beiträge zurhochschulforschung,heft1/2002).biszuzweivondreipromotionenwerdennachschätzungeninunterschiedlichenstadiendespromotionsvorhabens abgebrochen (vgl. Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2008). EsgibtjedochauchBetrugsfälle:Plagiate,Ideendiebstahl,Ghostwritingoder ManipulationvonDaten.DiskutiertwurdendieLückeninderQualitätssicherungderPromotionsverfahrenindenvergangenenJahrenvorallemvordem HintergrunddergewerblichenPromotionsberaterunddenErmittlungengegenüber100Professoren,dieunterKorruptionsverdachtstanden.Danebenistes aberauchdurchdiedigitalisierungeinervielzahlvonveröffentlichungenerheblicheinfachergeworden,mittels CopyandPaste Plagiatezuerstellenund TexteDritteralseigenewissenschaftlicheLeistungauszugeben.ImZugeder VerbreitungdesInternetsundderZugänglichkeiteinerVielzahlvonQuellenin elektronischerformhatsichdie CopyandPaste -Technikindenvergangenen Jahren in zahlreichen Lebens- und Arbeitsbereichen verbreitet. DieRegelungenzurPromotion,zurQualitätssicherungundzurinstitutionellen VerantwortungweiseninDeutschlandeineextremeSpannbreiteauf.HiermüsseneinheitlicheQualitätsstandardsvereinbartwerden.DieHochschulgesetze derländerbeschränkensichbislangaufwenigeundsehrallgemeingehaltene Eckpunkte.DieentscheidendenRegelungenfindensichindenPromotionsordnungenderFakultäten.DasführtzumBeispieldazu,dassmancherortszwar sogarstudierendebeiabgabeihrerdiplom-odermagisterarbeiteineeidesstattlicheerklärungunterzeichnenmüssen,anderortsbeidenpromovierendenaber eine strafrechtlich irrelevante, ehrenwörtliche Erklärung genügt. DiegeringeFormalisierungdesPromotionsprozesseserhöhtdieBetrugs-und Plagiatsanfälligkeit.DieinstitutionelleVerantwortungderFakultätundderUniversitätkommtgemäßdermeistenPromotionsordnungenerstbeimabschließendenPromotionsverfahrenzumTragen.VorherigeEtappen,wiedieAnnahmeals Doktorand/DoktorandininunddieBetreuungwährendderAnfertigungderDissertation,bleibeninderInformalitätdesMeister-Schüler-Verhältnisses,indem nochimmerdiemehrzahlderpromotionenindeutschlandangefertigtwerden. Experten,diesichmitderQualitätssicherunginderWissenschaftbeschäftigten, wieprofessorstefanhornbostelvominstitutfürforschungsinstitutundqualitätssicherungderdfg,bezeichnenpromotionen,beideneneindoktorandein ThemamitseinemProfessorausmachtunddannimstillenKämmerleinforscht als völligundurchsichtigeshandschlagmilieu (vgl.dertagesspiegel vom 26.August 2009). DiefrühzeitigeEinbindungderFakultätundderUniversitätauchbeinichtstrukturiertenPromotionenisteingeeignetesMittel,durchTransparenzBetrug zuerschwerenundgleichzeitigdiequalitätimpromotionsprozesszustärken. EineinheitlicherGruppenstatuserleichtertderUniversität,derFakultätundden Doktorväternund-mütterndenÜberblick,wievielePromovierendegegenwärtigbetreutwerden.TransparenteKriterienfürdieAnnahmealsDoktorandund DoktorandinundwettbewerblicheVerfahrensinddieVoraussetzung,tatsächlich diebestenauszuwählen.sohabenauchhervorragendegraduierteeinechance, dienichtamentsprechendenlehrstuhlstudierthaben.verbindlichetreffenzwischenderdoktormutterbzw.demdoktorvaterunddenpromovierendenunddie AbgabeundDiskussionvonZwischenergebnissenverbesserndieBetreuungssituationunderschwerenzugleichdenBetrug.Einsinnvollesundflexibles InstrumentkönnenindividuellangepassteBetreuungsvereinbarungensein,die auch von der Fakultät bestätigt werden.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5195 InDeutschlandistesimmernochüblich,dassderbetreuendeProfessorbzw.die betreuendeprofessorindiearbeitauchbewerten.internationalbetrachtetist dieseengekopplungvonbetreuungundbewertungeherdieausnahme.wie vielegutachtennotwendigsindundobmindestenseinfakultätsexternesgutachtenerforderlichist,regelndiedeutschenpromotionsordnungenhöchstunterschiedlich.verbindlicheregelungenzumeinbezugvonhochschullehrern,die nichtdertitelverleihendenuniversitätangehören,gibteskaum.zielmusses sein,diebewertungzuobjektivieren,indemdiewissenschaftlichegemeinschaftalsganzesstärkerindieverantwortunggenommenwird.diegemeinsamewissenschaftskonferenzsollteinkooperationmitdemwissenschaftsrat undderhochschulrektorenkonferenzprüfen,welcheregelungenindenlandeshochschulgesetzenundpromotionsordnungenzumeinbezugfakultätsexternergutachterinnenundgutachtersichbewährthabenundals bestpractice empfohlen werden können. DarüberhinaussolltemitHilfederDFGeinanonymes Peerreview -Verfahren fürdiebewertungbzw.diezweitbegutachtungvonpromotionenalsmodellprojektentwickelt,erprobtundnacheinemangemessenenzeitraumevaluiertwerden,andemdiefakultätenfreiwilligteilnehmenkönnen.nachdem Peerreview -VerfahrenbleibensowohldiejeweiligenGutachterinnenundGutachter alsauchdiebegutachtetenanonym.diegutachterinnenundgutachterkommen ausderjeweiligenfachdisziplin,abernichtausdemumfeldderpromovierenden.diedfgbietetmitihrerfächer-undfachkollegien-systematikeinengeeignetenausgangspunkt,einsolches Peerreview -Verfahren zukonzipieren. DieGrundsätzewissenschaftlicherRedlichkeitunterbesondererBerücksichtigungderNutzungdigitalerQuellenmüssenbereitsindenCurriculaderStudiengängeverankertwerden.Anti-PlagiatssoftwareundHandreichungen,welcheSoftwareinwelchenDisziplinenbesonderesgeeignetist,sollteallen PrüfendenandenHochschulenzurVerfügungstehen.DieFakultätenundUniversitätensolltendiePrüfendendurchSchulungsangeboteundzentralePlagiatsprüfstellenunterstützen.EidesstattlicheErklärungen,dieArbeiteigenständig abgefasstzuhaben,sindeingeeignetesinstrument,dieschweredesvergehens bei Plagiaten und geistigem Diebstahl deutlich zu machen. VielePromovierendeschreibenihreDoktorarbeitunterschwierigenRahmenbedingungen.ZufinanziellenEngpässen,derberuflichenUnsicherheitund familiärenverpflichtungenkommthäufigdieübermäßigebeanspruchungfür promotionsfremdeaufgabenaufsogenanntenqualifikationsstellen,sodassfür dieanfertigungderdoktorarbeitkeineangemessenezeitkapazitätenbleiben. SchwierigeArbeitsbedingungenkönnenkeineEntschuldigungfürBetrugsein. AberdiePromotionsbedingungensolltensogestaltetwerden,dassdiePromovierendenihreAufmerksamkeitaufdiePromotionrichtenunddieseauchin einemvertretbarenzeitraumerfolgreichzumabschlusskönnen.bewährthaben sichmaßnahmenzueinerstärkerenstrukturierungderpromotion,vonindividuellenpromotionsvereinbarungenüberstipendienprogrammebishinzugraduiertenschulenund-kollegs,indenendiearbeitanderdissertationimzentrumsteht.indenstrukturiertenangebotensollteauchdievermittlungguter wissenschaftlicherpraxisangemesseneberücksichtigungfinden.maßnahmen wiedasaudit familiengerechtehochschule undeineausreichendezahlqualitativhochwertigerbetreuungsplätzehelfenauchpromovierenden,kindund wissenschaftliche Karriere besser vereinbaren zu können. AuchdiedünnePersonaldeckeandenHochschulendrohtaufdieIntensitätder DoktorandenbetreuungunddieQualitätderBewertungvonPrüfungsleistungen durchzuschlagen.bundesweitfehlenlautberechnungendeswissenschaftsrates mindestens4000professuren,umdasinternationalüblichebetreuungsverhältniszwischenstudierendenundprofessurenauchindeutschlandabzubilden. DavonistauchdieBetreuungderPromovierendenbetroffen.Erschwerend
Drucksache 17/5195 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode kommthinzu,dassindenziel-undleistungsvereinbarungenmitdenuniversitätenwieauchindenevaluationenzuleistungsabhängigenbesoldungder W-ProfessurennurdieschiereAnzahlerfolgreicherPromotionenberücksichtigt wird.geradewennderselbstkontrollederwissenschafteinsohoherstellenwerteingeräumtwird,sindgewissenschafteundsorgfältigeprüfungsleistungen alsmaßgeblicherbestandteilexzellenterforschungundlehreanzuerkennen. DiefehlendeBerücksichtigungvonZweitgutachten,derTeilnahmeanden DisputationenoderdenRigorosaundderBetreuungvonDoktorandenbeider leistungsabhängigen Besoldung setzt das falsche Signal.
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