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Transkript:

Bürgermeisteramt Nr. 09 öffentlich 2016 Fischingen Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 23. November 2016 im Bürgersaal des Rathauses. Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.55 Uhr Bürgermeister Axel Moick Gemeinderäte Anwesend Helmut Herr, Michael Ulrich, Anke Hollnagel, Dietrich Weber, Georg Denzer, Peter Gonsowski, Bernd Schopferer Entschuldigt Axel Zangenberg Presse Frau Buch OV, Herr Cremer BZ Schriftführer Annette Iselin

Tagesordnung öffentlich: 01. Nachtrag zum Bauantrag Anbau einer Einzelgarage an Haus 5, Flst.Nr. 67/6 02. Auftragsvergabe; Abriss Gebäude Dorfstraße 15 03. Auftragsvergaben Kindergarten: a. Sonnenschutz für den Gruppenraum b. Zaun für das Außengelände 04. Auftragsvergabe; Erneuerung einer Abwasserpumpe in der Schmutzwasserpumpstation Lindenstraße 05. Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ( 2b USTG); Optionserklärung 06. Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach; Wirtschaftsplan 2017 und Finanzplanung 2017 bis 2020 07. Entgegennahme und Annahme von Spenden/Zuwendungen gem. 78 GemO 08. Bekanntgaben 09. Fragen und Anregungen Bgm Moick begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Presse, sowie die Zuhörer zur heutigen öffentlichen Gemeinderatssitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und dass Beschlussfähigkeit vorliegt. GR Zangenberg ist aus beruflichen Gründen entschuldigt. Fragen zu den heutigen TOP bestehen nicht. 01. Mit E-Mail vom 21.12.2016 wurden der Gemeinde vom Landratsamt Lörrach, Frau Gröber neue Planunterlagen für die Genehmigung der Einzelgarage an Haus 5 auf Flst.Nr. 67/6 übersandt. Dem GR wurden die Unterlagen bereits mit der Einladung weitergeleitet. Bgm Moick legt die Schnitte aus Plan 3 und 6 als Vorlage auf und erläutert diese. Im ersten Bauantrag wurde die Grünfläche gerade bis zur unteren Stellkante geplant. Laut Plan 3 ist die Stellkante 1,50m hoch, die Abböschung zur Terrasse erfolgt mit Pflanztrögen. In Plan 6 ist von der Stellkante in 1,50 m Höhe eine begrünte Abböschung bis zur Terrasse geplant. Beide Pläne wären nach Ansicht von Bgm Moick genehmigungsfähig. Eine Gehölzfläche, wie im Bebauungsplan gefordert, wäre auf der Erhöhung von 1,50 m oder der Abböschung möglich. Allerdings sind nicht alle Maße in den Plänen eingetragen. Es fehlen die Maße zu den Oberflächen und Abböschungen. Bgm Moick hat dies beim Landratsamt bemängelt, aber keine Antwort erhalten. GR Weber beanstandet, dass für den GR nicht ersichtlich ist, welche Pläne nun umgesetzt werden sollen. Außerdem fehlen wichtige Maße in den Plänen. Nach eingehender Beratung beschließt der GR einstimmig, für den Nachtrags zum Bauantrag, Anbau einer Einzelgarage an Haus 5, Flst.Nr. 67/6, keine Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans Historischer Ortskern zu erteilen. Der Nachtrag ist unklar und entscheidende Maßangaben in den Plänen fehlen. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

02. Nach Auskunft von Bgm Moick fand heute die Submission für die Abrissarbeiten des Gebäudes Dorfstraße 15 in Fischingen statt. Insgesamt wurden 4 Angebote angefordert, 2 Angebote wurde abgegeben. Zusammenstellung der angegebenen Angebote: Bieter Endbetrag nach rechnerischer Prüfung 1 74.089,40 brutto 2 49.313,60 brutto Fa. Henn, Lörrach Bgm Moick macht den Vorschlag, den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Fa. Henn, Lörrach zu vergeben. Nach Möglichkeit will die Fa. Henn den Abriss noch dieses Jahr durchführen. Der große Sandsteinbogen und weitere Teile aus Sandstein versucht man zu bergen. Die Bauüberwachung übernimmt Herr Architekt Böttcher. Mit ihm ist im Rahmen eines Kleinauftrages noch ein Vertrag für diese Leistungen zu schließen. GR Schopferer fragt an, welche Leistungen im Angebot enthalten sind. Bgm Moick teilt mit, dass der komplette Abriss incl. Keller und Sicherung der Baustelle enthalten ist. Eventuell kann der Keller auch verfüllt werden. GR Weber erkundigt sich, ob Kosten für eventuelle Schäden an Nachbargrundstücken eingerechnet wurden. Nach Auskunft von Bgm Moick ist ein Erschwerniszuschlag für die Mauer am Nachbargrundstück enthalten. Der Architekt kann die Beweissicherung zum Nachbargrundstück und zur Straße durchführen. Bgm Moick teilt mit, dass im Haushalt 2016 keine Gelder für die Abrisskosten enthalten sind. Die eingestellten Mittel sind für die Rathaussanierung verplant. Er macht somit den Vorschlag, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000,00 für die Abrisskosten bei HH-Stelle 1.8810.150.000 bebaute Grundstücke, zu beschließen. Nach eingehender Beratung fasst der GR einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Die Arbeitsvergabe für die Abbrucharbeiten auf Flst.Nr. 4181, Dorfstraße 15 erfolgt gemäß Angebot vom 18.11.2016 an die Fa. Henn, Lörrach, zum Angebotspreis von brutto 49.313,60. 2. Zur Deckung der Kosten für die Abrissarbeiten wird eine überplanmäßige Ausgabe im Haushalt 2016 in Höhe von 50.000,00 auf HH-Stelle 1.8810.150.000, bebaute Grundstücke eingestellt. 03. a. Die Vorhänge im Gruppenraum des Kindergartens sind nicht mehr brauchbar. Für den Sonnenschutz und die Akustik sollten diese ersetzt werden. Das Team des Kindergartens hat sich von einem Raumausstatter beraten lassen und der Verwaltung nun einen Kostenvoranschlag der Fa. Zöllin aus Schliengen in Höhe von 2.570,27 brutto für die Lieferung und die Montage eines neuen Verdunklungsstoffes inclusive der notwendigen Aluschienen vorgelegt. Bgm Moick übergibt dem GR Muster des Vorhangstoffes zur Ansicht.

Nach eingehender Beratung erfolgt einstimmig die Auftragsvergabe zur Lieferung und Montage eines Sonnenschutzes für den Gruppenraum im Kindergarten gemäß Angebot vom 24.10.2016 an die Fa. Zöllin, Schliengen zum Angebotspreis von brutto 2.570,27. b. Der Lattenzaun um das Außengelände des Kindergartens ist marode. Die Seite zur Brühlstraße sowie die beiden Stirnseiten müssen ersetzt werden. Die Latten lösen sich. Durch freiliegende Nägel und Schrauben stellt der Zaun eine Unfallgefahr für die Kinder dar. Bgm Moick hat 2 Angebote für einen 1m hohen Stabmattenzaun inclusive Stahlpfosten und Tor an der Brühlstraße eingeholt. Folgende Angebote wurden abgegeben: 1. 3.300,26 brutto Reinacher Montagen, Rümmingen 2. 3.943,07 brutto Das günstigere Angebot wurde von der Fa. Reinacher Montagen aus Rümmingen abgegeben. Es beinhaltet die Lieferung und Montage des Zauns. Der Stabmattenzaun ist für Kindergärten zulässig. Er ist langlebiger und stabiler als ein Holzzaun und die Kinder können nicht darüber klettern. GR Weber äußert sich kritisch zu einem Stahlzaun. Er ist der Ansicht, dass ein Holzzaun die schönere Lösung sei. GR Schopferer stimmt ihm zu. Der GR beauftragt die Verwaltung einstimmig, Angebote für einen Lattenzaun aus Holz einzuholen. Eventuell wäre die Montage auch in Eigenleistung mit den Eltern möglich. 04. Nach Auskunft von Bgm Moick hat die Abwasserpumpstation in der Lindenstraße eine Doppelpumpanlage. Eine Pumpe ist relativ neu. Die andere hat nur noch eine Förderleistung von 3 Liter anstatt 13 Liter und sollte deshalb dringend ausgewechselt werden. Der Verwaltung liegt nun ein Angebot der Fa. Rütschlin, Rheinfelden für über eine neue Abwasserpumpe in Höhe von 3.808,36 brutto vor. Die Kosten beinhalten auch den Ausbau der alten Pumpe und die Installation der neuen Pumpe. Die jährliche Wartung der Pumpen wird von der Fa. Rütschlin übernommen. Wöchentlich werden die Pumpen vom Kanalwärter des Werkhofes kontrolliert. Nach eingehender Beratung erfolgt einstimmig die Auftragsvergabe zur Lieferung und Montage einer Abwasserpumpe in der Schmutzwasserpumpstation Lindenstraße gemäß Angebot vom 07.11.2016 an die Fa. Rütschlin, Rheinfelden zum Angebotspreis von brutto 3.808,36. 05. Bgm Moick teilt mit, dass die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 01.01.2017 geändert wird. Somit fällt für die Gemeinden ab diesem Zeitpunkt für alle privatrechtlichen Einnahmen, wie z.b. Mieteinnahmen, Umsatzsteuer an. Dem GR wurde bereits ein Beschlussvorschlag zu einer Optionserklärung gemäß 27 Abs. 22 UStG übersandt. Durch

diese Erklärung kann die Besteuerung um 5 Jahre bis zum 31.12.2020 hinausgeschoben werden. Die Erklärung ist bis zum 31.12.2016 gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Bgm Moick macht somit folgenden Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für die Gemeinde Fischingen die Optionserklärung gemäß 27 Abs. 22 UStG auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bezüglich der Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig vor dem 31.12.2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Der GR stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu. 06. Bgm Moick legt einen Beschlussvorschlag der Verwaltung in Folie auf (siehe Anlage). Er teilt mit, dass in Kooperation mit der Gemeinde Efringen-Kirchen die Leerrohre für die Glasfaserkabel für die Breitbandversorgung in Fischingen bereits bis in die Verteilerkästen verlegt sind. Gemeinsam mit dem Zweckverband Breitband des Landkreises Lörrach bietet sich nun die Möglichkeit die Glasfaserkabel bis in die Häuser zu verlegen (FTTH). Die Gemeinde ist auch bereits in Verhandlung, mit anderen Versorgungsträgern in Synergie zu bauen. Um in den Genuss von Fördergeldern zu gelangen, wurde flächendeckend eine Umfrage zum Bedarf von mindestens 50 Mbit Bandbreite getätigt. Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach hat nun in seinem Wirtschaftsplan 2017 Herstellungskosten für das Ortsnetz Fischingen in Höhe von insgesamt 616.000,00 eingestellt. Abzüglich der Förderung von 160.000,00 verbleibt ein nicht gedeckter Aufwand von 456.000,00. Das Projekt wird vom Zweckverband finanziert. Die Gemeinde hat die ersten 6 Jahre lediglich die Zinsen für die Investitionen zu tragen. Erst nach 6 Jahren beginnt die Tilgung. Zu diesem Zeitpunkt ist schon mit einer Refinanzierung durch die Hausanschlüsse zu rechnen. Die Submission für einen der 3 Anbieter erfolgt in Kürze, so dass dieser vermutlich bereits im Februar 2017 feststeht. Der Tiefbau mit den Hausanschlüssen könnte somit 2017 erfolgen. Bgm Moick sollte als Vertreter der Gemeinde ermächtigt werden, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Breitbandversorgung Landkreis Lörrach dem Wirtschaftsplan 2017 zuzustimmen. GR Denzer erkundigt sich nach der Höhe der zu erwartenden Zinsen. Bgm Moick teilt mit, diese werden deutlich unter 1% liegen. Ein Zuhörer erhält das Wort. Er fragt an, ob das Glasfaserkabel in jedes Haus verlegt werden kann. Bgm Moick bejaht dies. Weiterhin erkundigt sich der Zuhörer, in welcher Weise das Kabel verlegt wird, offen oder durch Schießen. Bgm Moick erklärt, der Zweckverband wird je nach Örtlichkeit die wirtschaftlichste Lösung suchen. Nach eingehender Beratung stimmt der GR dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu. Der Vertreter der Gemeinde Fischingen wird ermächtigt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Breitbandversorgung Landkreis Lörrach den Wirtschaftsplan 2017 wie folgt zuzustimmen: Ortsnetzprojekt Fischingen Herstellungskosten sonst. Nebenkosten Gesamtkosten 12%

550.000 66.000 616.000 Förderung gesamt Nicht durch Fördermittel gedeckt 160.000 456.000 07. Bgm Moick teilt mit, dass die Gemeinde folgende Spenden erhalten hat: - 300,00 von Familie Frey, Gasthaus Tanne, Dorfstr. 31, Fischingen - 500,00 von einem anonymen Spender Beide Spender baten, dass ihre Zuwendungen in die Kameradschaftskasse der Freiwillen Feuerwehr Fischingen fließen. Nach eingehender Beratung stimmt der GR der Annahme der beiden Spenden über 300,00 und 500,00 zu. Wie von den Spendern gewünscht wird als Verwendungszweck jeweils die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Fischingen bestimmt. Bgm Moick bedankt sich nochmals ausdrücklich bei den Spendern für ihre großzügigen Zuwendungen. 08. Bekanntgaben Im Rahmen der Durchführung des Gaststättengesetzes hat der Landkreis Lörrach mit Schreiben vom 28.10.2016 für die Gourmetstation in der Vogesenstraße nochmals die räumliche Begrenzung der Gaststättenerlaubnis definiert. Laut Mitteilung des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Lörrach e.v, Frau Meinecke, wurden auf der Weiherfläche Abbruchmaterial einer Scheune zur weiteren Verarbeitung abgelagert. Nach Beendigung der Arbeiten im Frühjahr ist eine Vorstellung der Maßnahmen geplant. Die Gemeinde wurde zum Tag des Bürgerengagements mit dem Thema Geschichten im Landkreis am 02.12.2016 im Landratsamt Lörrach eingeladen. Bgm Moick verteilt entsprechende Flyer. 09. Fragen und Anregungen GR Schopferer erkundigt sich, ob die Anlieger am Riedmattenbach bereits wegen der Ablage des Grünschnittes angesprochen wurden. Bgm Moick verneint dies.

GR Gonsowski fragt an, warum die Werbefahne im Mattenberg noch hängt. Bgm Moick erklärt, dass von Seiten des Landratsamtes noch keine Entscheidung über den Bauantrag für die Fahne erfolgt ist. Weithin möchte GR Gonsowski nochmals daran erinnern, die Hinweisschilder für den Fahrradweg anzubringen. GR Weber macht darauf aufmerksam, dass der Graben vom Biotop bis zum Mattenberg und der Graben am Hummelberg noch gesäubert werden muss. Auch die Zu- und Abläufe des Biotops müssen gewährleistet sein. Die Arbeiten an den Gräben werden nach Auskunft von Bgm Moick vom Werkhof im Laufe des Winters gemacht. Wegen des Biotops möchte Bgm Moick abwarten bis der Nabu seine Arbeiten beendet hat. Außerdem bittet GR Weber darum, dass das ausgefahrene Bankett in Verlängerung der Schulstraße ausgebessert wird. Die Verwaltung wird den Werkhof beauftragen. Weiter fragt GR Weber ob die Messanlage im Hebebauwerk funktioniert. Bgm Moick bejaht dies. Die Werte werden zuverlässig gemeldet. Bezüglich des Abwasserhebewerkes in der Lindenstraße erkundigt sich GR Weber, ob die Alarmierung funktioniert, da kürzlich erhebliche Störungen aufgetreten sind. Bgm Moick teilt mit, dass bei diesem Ereignis die Technik nicht versagt hat, nur nicht entsprechend reagiert wurde. Frau Asal (Zuhörerin) teilt mit, dass sie in der Gemeinde 250 Unterschriften gegen die vorläufigen Barken auf der Verbindungsstraße nach Binzen gesammelt hat. Ihrer Ansicht nach sind diese Barken gefährlich und eine Belastung für die Umwelt. In der kommenden Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes will Frau Asal der Vorsitzenden die Unterschriften überreichen und darum bitten, dass die Barken unverzüglich entfernt werden. Es entsteht eine rege Diskussion unter allen Anwesenden über den Sinn dieser Einschränkungen. Bgm Moick erklärt, dass im März 2017 die Sanierung der Verbindungsstraße Fischingen Binzen geplant ist. Diese provisorischen Einengungen wurden auf Antrag des Gemeindeverwaltungsverbandes von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Der Verband möchte in dieser Probephase Erkenntnisse zum Fahrverhalten gewinnen. Erst dann wird auf Verbandsebene entschieden ob im Rahmen der Straßensanierung entsprechende Einengungen angebracht werden. Der GR Fischingen und Binzen soll bei der Entscheidung Mitspracherecht haben. GR Ulrich bedankt sich bei den Anwesenden für das Feedback und bittet die Bürger um Vorschläge wie die Ortsverbindungsstraße gestaltet werden könnte. Herr Schächtelin (Zuhörer) fragt an, warum am den neu asphaltierten landwirtschaftlichen Weg an den oberen Abzweigen nun ein tiefer Übergang vorhanden ist. Bgm Moick will sich das vor Ort ansehen, die Abnahme der Arbeiten ist noch nicht erfolgt. Herr Schächtelin erinnert daran, das Verbotschild für Lastwagen in der Läufelbergstraße zu versetzen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt Bgm Moick die öffentliche Gemeinderatssitzung. Vorstehende Niederschrift wurde am bekannt gegeben.

Einwände wurden erhoben.. Peter Gonsowski Bernd Schopferer. Michael Ulrich Ersatz Axel Moick Bürgermeister Annette Iselin Schriftführer