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Transkript:

Gemeinde Emmerting Seite: 1495 Niederschrift über die 73.öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14.01.2014 im Sitzungssaal der Gemeinde Emmerting Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte. Vorsitzender: 1. Bgm. Josef Maier 2. Bgm. Stefan Kammergruber 3. Bgm. Siegfried Ribesmeier GRin Gisela Kriegl GR Helmut Radecker GR Franz Kastenhuber GR Herbert Bergmann GR Erwin Frank GR Konrad Waitzhofer GRin Olga Antesberger GR Josef Sandhöfner GR Georg Dr. Lößel GR Andreas Schaffer GR Erwin Scheiwein GR Florian Ott Die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt. Entschuldigt fehlten GR Fellner und, GR Maier Unentschuldigt fehlten Wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) haben die Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung des Gegenstandes der Gegenstände Nr.: nicht teilgenommen. Die Gemeinderatsmitglieder waren bei der Beratung und Beschlussfassung über Gegenstand Nr. nicht anwesend. Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen: GL Schmidhammer Vorsitzender: Schriftführerin: 1. Bgm. Josef Maier Inge Schaffer

1496 A.) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 10.12.2013 3. Aktuelle Bürgerfragestunde 4. Bauanträge/Vermessungen 4.1 Elina und Johann Dautfest, Grünbachstr. 22, 84547 Emmerting Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Flst.Nr. 291 an der Unteren Dorfstraße 4.2 Bebauungsplan Nr. 2 Zentrum Parzelle 8; Voranfrage BVI Immobilien Walter Zaglauer Bau von Garagen 4.3 Alexander und Claudia Noneder, Fellmerstr. 4, 84547 Emmerting Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports vor dem Haus in Holzbauweise mit Glas bzw. Plexiglas 5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; hier: Widmung Verbindungsweg Kolping-Knoglerstraße 6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; hier: Einziehung Teilstück Sengstraße 7. Vollzug des Bay. WaldG; Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis Gutsverwaltung Huber, Dorfen 8. Kinderkrippe Oberemmerting; Ankauf von Spielgeräten im Außenanlagenbereich 9. Verschiedenes 9.1 Schließanlage Kinderkrippe; Nachtragsangebot Firma Kasberger 9.2 Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Alz (Fkm 0,0 bis 36,1) im Landkreis Altötting 9.3 Schlüsselzuweisung 2014 9.4 Kinderschutzbund Burghausen 9.5 Straßenbeleuchtung 9.6 Bürgerversammlung 2013 10. Wünsche und Anträge 10.1 Beleuchtung Knoglerstraße LED 10.2 Hundehaltung Wild 10.3 Umweltmarkt 10.4 Hochleistungsinternet Informationsforum im Landratsamt Altötting 10.5 Probenraum für Theatergruppe 10.6 Allgemeine Nutzung des Sitzungssaals 10.7 Vorhänge im Sitzungssaal 10.8 Ablagerungen im Bereich Penny-Markt 10.9 Rieselfelder in der Knoglerstraße 10.10 Jugendliche auf dem Hartplatz 10.11 Bürgerball 2014 10.12 Neugestaltung des Ortszentrums - Aufstellen von Sitzbänken 12.13 Bebauungsplanänderung Seniorenheim 12.14 SPD-Kinderfasching 12.15 Uhr für neuen Sitzungssaal

1497 A.) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit Bgm. Maier begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und den Vertreter der Presse. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest. Für die heutige Sitzung haben sich die GRe Fellner und Maier entschuldigt. Glückwünsche zum Geburtstag spricht er GR Frank aus. Mit der Zurückstellung von TOP 5. Erweiterung Baugebiet Nr. 6 West; Annahme der Planung (Straße/Kanal) besteht auf Anfrage Einverständnis. 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 10.12.2013 Das öffentliche Sitzungsprotokoll vom 10.12.2013 wird in der bestehenden Form genehmigt. Beschlussfassung: anwesend) 12 : 0 (GR Schaffer und GR Frank, waren in der letzten Sitzung nicht 3. Aktuelle Bürgerfragestunde Es liegen keine Fragen vor. 4. Bauanträge/Vermessungen 4.1 Elina und Johann Dautfest, Grünbachstr. 22, 84547 Emmerting Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Flst.Nr. 291 an der Unteren Dorfstraße Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für Unteremmerting und entspricht den Vorgaben der Satzung. Die Nachbarunterschrift Ribesmeier konnte vom Bauherrn nicht erbracht werden. Ansonsten sind die Nachbarunterschriften vollständig. Die Erschließung ist derzeit nicht gesichert, da noch kein Anschluss an den öffentlichen Kanal möglich ist. Die Wasserleitung wurde in der Privatstraße bereits verlegt. 2. Bgm. Kammergruber stellt fest, dass bei einem Anschluss über die Privatstraße (Neumaier) eine vertragliche Vereinbarung (Dienstbarkeit - auch gegenüber der Gemeinde) erforderlich sein wird. Außerdem ist abzuklären, ob der Kanalanschluss von der Unteren Dorfstraße oder von der Privatstraße erfolgen soll. Da Unklarheiten in Bezug auf die Abstandsflächen bestehen, ist auch hier eine Klärung herbei zu führen. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. Die angeführten Fragen sind zu klären. Beschlussfassung: 14 : 0

1498 4.2 Bebauungsplan Nr. 2 Zentrum Parzelle 8; Voranfrage BVI Immobilien Walter Zaglauer Bau von Garagen Bgm. Maier verweist auf eine Anfrage der Firma BVI, Herr Zaglauer, in Bezug auf die geänderte Bebauung für das Grundstück Parzelle 8 statt Wohnbebauung zwei Garagentrakte mit insgesamt 9 Garagen. Der Voranfrage ist ein entsprechender Lageplan beigefügt, den Bgm. Maier zur Einsichtnahme den Gemeinderäten vorlegt. GR Dr. Lößel erscheint zur Sitzung Nach eingehender Beratung läßt Bgm. Maier über den Antrag in der vorliegenden Form abstimmen. Abstimmungsergebnis: 2 : 13 Der Antrag wird mit folgender Begründung abgelehnt: Mit der Änderung und der Errichtung von insgesamt 9 Garagen auf Parzelle 8 besteht kein Einverständnis. Diese Parzelle befindet sich im erweiterten Zentrumsbereich; sie ist umgeben von einer geordneten Wohnbebauung. 2 Garagentrakte würden sich in die vorhandene Umgebung nur schlecht einfügen. Zudem ist doch eine größere Lärmbelästigung an der Zufahrtsstraße (Privatstraße) durch PKW zu erwarten. Es besteht auch die Gefahr, dass der Hofbereich als Spielplatz benutzt wird (Fußballspielen und Torwandschießen auf die Garagentore). Weiters befindet sich im unmittelbaren Bereich der kombinierte öffentliche Geh- und Radweg; der unmittelbare Blick auf die Garagentrakte stellt daher auch keine Attraktivität des Umfeldes dar. Bgm. Maier stellt abschließend fest, dass lt. Herrn Zaglauer das betreffende Grundstück für eine Wohnbebauung bisher nicht zu verkaufen war. Da in der Gemeinde ständig Anfragen nach Baugrundstücken eingehen, kann er diese Argumentation nicht ganz nachvollziehen. Er wird Herrn Zaglauer mitteilen, dass er gerne bereit ist, bei Anfragen von Bauinteressenten das Grundstück anzubieten und die Interessenten an Herrn Zaglauer verweisen wird. 4.3 Alexander und Claudia Noneder, Fellmerstr. 4, 84547 Emmerting Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports vor dem Haus in Holzbauweise mit Glas bzw. Plexiglas Nach eingehender Diskussion wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten von der Mehrheit des Gemeinderates festgestellt, dass der Errichtung wie beantragt aus optischen Gründen nicht zugestimmt werden kann. Vorgeschlagen wurde, die Entfernung des Vordachs und eine Anbindung des Carports an das Wohnhaus. Bgm. Maier lässt über den Antrag, wie vorgelegt, abstimmen. Abstimmungsergebnis: 4 : 11

1499 Man einigt sich dahingehend, dem Bauherrn die Ablehnungsgründe des Gemeinderates mitzuteilen und vorzuschlagen, die Planung nochmals zu überarbeiten. Bei Beseitigung des Vordachs und Anbindung des Carports an das Wohnhaus würde einer Genehmigung grundsätzlich nichts entgegenstehen. Des weiteren sollte der Lageplan eine ordnungsgemäße Bemaßung und Aussagen zur Dachentwässerung enthalten. 5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; hier: Widmung Verbindungsweg Kolping-Knoglerstraße Der Verbindungsweg zwischen Kolping- und Knoglerstraße ist vor Ort bereits vorhanden; notwendige notarielle Beurkundungen wurden im Vorfeld durchgeführt. Ausstehend ist noch die Widmung nach dem BayStrWG. Auf ein neues Karteiblatt für beschränkt-öffentliche Wege ist zu setzen: Beschlussfassung: 15 : 0 Geh- und Radweg zwischen der Kolping- und Knoglerstraße,. Nr. 346/ 2 Gemarkung Emmerting Teilstrecke von km 0,000 bis km 0,100 Anfangspunkt: Abzweigung Kolpingstraße, km 0,000 Endpunkt: Einmündung in die Knoglerstraße, km 0,100 Träger der Straßenbaulast ist auf die gesamte Länge von insg. 0,100 km die Gemeinde Emmerting. 6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; hier: Einziehung Teilstück Sengstraße In der GR-Sitzung am 13.08.2013 wurde einstimmig beschlossen, ein Teilstück der Sengstraße lt. Lageplan v. 13.08.2013 einzuziehen. Die Absicht der Einziehung wurde gemäß Art. 8 BayStrWG drei Monate ortsüblich bekanntgemacht. Bedenken und Anregungen wurden während dieser Zeit nicht vorgebracht. Eine endgültige Beschlussfassung über die Einziehung ist noch notwendig bzw. jetzt nach Ablauf der ortsüblichen Bekanntmachung möglich. Ein Teilstück der Sengstraße kurz nach der Unterführung bis Einmündung in die Brucker Straße wird als öffentliche Straße eingezogen (s. beil. Lageplan v. 13.08.2013). Beschlussfassung: 15 : 0 Die notarielle Beurkundung ist zu den im Vorfeld getroffenen Bedingungen vorzunehmen.

1500 7. Vollzug des Bay. WaldG; Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis Gutsverwaltung Huber, Dorfen Mit Schreiben vom 03.12.2013 übersendet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Antrag der Gutsverwaltung Huber Andreas, Kommerz-Meindl-Str. 1 a, 84405 Dorfen auf Erteilung einer Erstaufforstungserblaubnis für das Grundstück flst.nr. 77 der Gemarkung Emmerting mit der Bitte um Stellungnahme. Das Thema Erstaufforstungsflächen in Emmerting wird allgemein sehr kritisch betrachtet, da aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für die Gemeinde Emmerting eine Ausweitung der Bebauung, sei es gewerblich oder zur Wohnbebauung nur der Bereich in Richtung Bruck in Frage kommt. Des weiteren wird auch der Verlauf der 220 kv-leitung sowie auch die neu geplante 380 kv Leitung angesprochen, die eine Bebauung vieler Flächen einschränkt. 2. Bgm. Kammergruber schlägt ein Gespräch mit der Stadt Burghausen vor, bei dem die Problematik angesprochen und darum gebeten wird über anderweitige Lösungen in Bezug auf Ausgleichsflächen nachzudenken. GR Kastenhuber bezieht sich auf den Einspruch des Herrn Wolfgang Maier in Bezug auf die Erstaufforstungsgenehmigung für das Grundstück 77/3 und schlägt vor, die hier angeführte Begründung in die Stellungnahme der Gemeinde mit einfließen zu lassen. Bgm. Maier lässt über den Antrag in der vorliegenden Form abstimmen: Abstimmungsergebnis: 0 : 15 Die Gemeinde Emmerting nimmt zum vorliegenden Antrag des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 03.12.2013 wie folgt Stellung: Die Gemeinde Emmerting spricht sich aus folgenden Gründen gegen die Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis im oben genannten Bereich aus: Begründung: Die Hauptleitung der Wasserleitung der Verwaltungsgemeinschaft Emmerting verläuft beinahe in der Mitte der Grundstücks; beidseits dieser Hauptversorgungsleitung ist ein Abstand von 3 m einzuhalten; d. h. insgesamt 6 Meter. Wesentliche Belange der Landeskultur werden berührt, da Emmerting größere Waldflächen und relativ geringe Flächen besitzt, die landwirtschaftlich genutzt werden. Durch die geplante Aufforstung würden die landwirtschaftlichen Flächen nochmals reduziert. In unmittelbarer Nähe befinden sich mehrere Anwesen, für die durch eine Aufforstungsmaßnahme Nachteile entstehen würden. Bereits jetzt ist ein Gewerbegebiet an der Oberen Dorfstraße vorhanden. Vorstellbar ist eine Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans bzw.

1501 eine Aufstellung eines Bebauungsplans um weitere Flächen Richtung Bruck zu erschließen. Durch die beantragte Aufforstung würde die Gemeinde Emmerting in ihren Planungen eingeschränkt. Eine von der Gemeinde Emmerting im Jahr 2009 im unteren Bereich von Bruck angestrebte Flächennutzungsplanänderung zum Zweck der Erschließung weiterer Gewerbeflächen scheiterte am Anbindungsgebot des LEP. Die Gemeinde Emmerting beabsichtigt weiterhin das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans im Teilbereich Bruck fortzuführen um Gewerbeflächen erschließen zu können. Die Aufforstung weiterer Flächen im Bereich Bruck würde eine Anbindung an die bestehende Bebauung unmöglich machen. Die angeführten Gründe im Einspruch von Herrn Maier Wolfgang vom 22.02.2013 in Bezug auf die Erstaufforstung des Grundstücks Flst.Nr. 77/3 (Antragsteller Franz Tichy) sind auf die beantragte Erstaufforstung für das Grundstück Flst.Nr. 77 vollinhaltlich anzuwenden. Das Einspruchsschreiben liegt dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. 8. Kinderkrippe Oberemmerting; Ankauf von Spielgeräten im Außenanlagenbereich GR Ott stellt den Gestaltungsplan sowie die Kostenaufstellung für die Außenanlagen der Kinderkrippe vor. Die Kostenaufstellung beinhaltet das Angebot der Firma Spielgeräte Maier, Altenmarkt, in Höhe von 7.376,49 sowie die geschätzten Kosten für die Erstellung durch den Bauhof und die Schlosserarbeiten. Pos. 1 Kleinkinderschaukel "El Dorado" 820,65 Pos. 2 Landhaus "klein" 1551,03 Pos. 3 Spielkombination Serie B2 2436,27 Pos. 3.1 Techn.Prüfbericht vom TÜV 75,00 Pos. 4 Sandkastenabdeckung / Sonnenschutz 701,40 Pos. 5 Rundholzeinfassung für Sandkasten 454,71 Pos. 5.1 Verbindungseisen für o.a. Einfassung 48,76 Pos. 5.2 Verbindungseisen winklig 110,91 Pos. 6 Frachtkostenanteil 0,00 6198,73 19% Mehrwertsteuer 1177,76 Gesamtbetrag in Euro : 7376,49 Geschätzte Kosten für Maßnahmen Bauhof,

1502 wie Erstellung der Betonfundamente, Aufstellen der Spielgeräte, Herrichten Gelände und Einsaat ca. Euro : 5000,00 Schlosseranteil bei Sonneschutzbefestigungen an Stahkonstruktion ca. Euro 200,00 Gesamtkosten in Euro brutto : 12576,49 In Bezug auf die Bepflanzung der Anlage sowie die Auswahl der Pflanzen wird vorgeschlagen, den Gartenbauverein Emmerting mit einzubinden. Erste Anlaufstelle, so GR Kastenhuber, sollte Herr Jobst vom LRA AÖ sein. GR Bergmann fragt nach dem Termin der Fertigstellung und schlägt vor, den Einweihungstermin auf oder vor den 30.04.2014 zu setzen, da die Einweihung noch von Bgm. Maier vollzogen werden sollte. GR Frank spricht den Höhenunterschied zum Nachbargrundstück an. GR Ott teilt mit, dass er bereits mit dem Eigentümer und dem Bauhofleiter dieses Thema besprochen hat. Der Zaun wird nur bis zur Garage gezogen und die bereits vorhandenen Nagelflursteine werden mit einer Bepflanzung versehen. Mit der Anschaffung der Spielgeräte, wie im Angebot der Firma Maier, Altenmarkt, vom 10.01.2014 aufgeführt in Höhe von 7.376,49 besteht grundsätzlich Einverständnis. Beschlussfassung: 15 : 0 9. Verschiedenes Die weiteren erforderlichen Maßnahmen, wie Erstellung der Betonfundamente, Herrichten des Geländes und Einsaat, usw. werden vom gemeindlichen Bauhof übernommen. In Bezug auf die Auswahl der Pflanzen wird mit Herrn Jobst, LRA AÖ, Verbindung aufgenommen. Außerdem wird an den Gartenbauverein Emmerting mit der Bitte um Ausführung der Bepflanzung herangetreten. Die Fertigstellung der Anlage sollte bis 30.04.2014 erfolgen, so dass die Einweihung der Anlage noch in die Amtszeit von 1. Bgm. Maier fällt. 9.1 Schließanlage Kinderkrippe; Nachtragsangebot Firma Kasberger Mit Mail vom 08.01.2014 übersendet Herr Wiesbauer das Nachtragsangebot der Firma Kasberger über drei zusätzliche elektronische Schließzylinder im Rahmen der neuen Schließanlage. Das Nachtragsangebot beruht auf einem nachträglichen Wunsch des

1503 Kindergartenpersonals, auch die beiden Schlafräume und den Wickelraum abschließen zu können. Die Betreuerinnen befürchten, dass die Kinder die Räume ohne Aufsicht betreten könnten und eine Gefahr durch unbeaufsichtigtes Hochklettern auf den Wickeltisch oder bei offenstehenden Fenstertüren (Lüften im Schlafraum) bestehen könnte. Zum Zeitpunkt der Angebotseinholung waren bei den betroffenen Türen in Abstimmung mit dem Personal Blindzylinder vorgesehen. Das Angebot der Firma Kasberger, Neuötting, beläuft sich auf 938,91. Nach kurzer Beratung über die Frage, warum hier nicht auch ganz normale Schlüssel den Zweck erfüllen, ergeht folgender Das Nachtragsangebot der Firma Kasberger, Neuötting vom 20.12.2013 in Höhe von 938,91 wird hiermit genehmigt. Beschlussfassung: 12 : 3 GR Ott fragt an, ob die Leihzylinder an Herrn Fellner zurückgegeben wurden. Dies wird abgeklärt. 9.2 Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Alz (Fkm 0,0 bis 36,1) im Landkreis Altötting Bgm. Maier bezieht sich auf die Anfrage von GR Kastenhuber aus der letzten Bauausschusssitzung in Bezug auf eine neue Verordnung bzgl. Überschwemmungsgebiet Untere Alz. Mit Schreiben vom 13.01.2014 hat das LRA AÖ Wasserrecht einen Ordner mit Übersichtsplan, Erläuterungsbericht des WWA TS, einen Verordnungsentwurf und ein Muster für die öffentliche Bekanntmachung übersandt. Die Unterlagen zum ermittelten Überschwemmungsgebiet liegen in der Zeit vom 27.01. 26.02.2014 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Der Gemeinde wird bis21.02.2014 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. 9.3 Schlüsselzuweisung 2014 Bgm. Maier gibt die vorläufige Schlüsselzuweisung für 2014 mit 679.744 bekannt. 9.4 Kinderschutzbund Burghausen Mit Schreiben vom 12.12.2013 bedankt sich der Kinderschutzbund für den gewährten Zuschuss.

1504 9.5 Straßenbeleuchtung Bgm. Maier teilt mit, dass Herr Mitteregger von den Bayernwerken eine Neuaufteilung der Straßenbeleuchtung im Bereich Thoma-/Hermann-Löns-/Eichendorffstraße vornehmen wird. Für die Neuinstallation Ecke Adalbert-Stifter-Str. wird er ebenfalls ein Angebot vorlegen. 9.6 Bürgerversammlung 2013 Bgm. Maier gibt bekannt, dass die Bürgerversammlung am 26.02.2014 stattfindet. 10. Wünsche und Anträge 10.1 Beleuchtung Knoglerstraße LED GR Radecker fragt an, ob die Leuchtmittel ausgetauscht werden. Bgm. Maier antwortet, dass lt. Herrn Mitteregger die Leuchtmittel bis Mitte 2014 auf LED umgerüstet werden. 10.2 Hundehaltung Wild GR Kastenhuber fragt nach der Bescheiderteilung. Bgm. Maier erwidert, dass der Bescheid erlassen wurde. GR Kastenhuber wünscht einen Abdruck des Bescheides. Bgm. Maier sagt Erledigung zu. 10.3 Umweltmarkt GR Kastenhuber bittet darum den Termin für die Bauarbeiten Ortszentrum abzuklären, da im Mai auch die Durchführung des Umweltmarktes stattfindet. Bgm. Maier sagt eine Abklärung zu. Falls es hier Überschneidungen geben sollte, kann allerdings auch auf den Kirchenvorplatz oder in den Schulhofbereich ausgewichen werden.

1505 10.4 Hochleistungsinternet Informationsforum im Landratsamt Altötting 2. Bgm. Kammergruber berichtet von seiner Teilnahme an einem Forum für Kommunalpolitiker im Landratsamt Altötting in Sachen Hochleistungsinternet, bzw. auch neue Förderprogramme der Regierung, die die Kosten für die Gemeinden überschaubar machen. Angesichts der Tatsache, dass der Bau einer neuen Glasfasertrasse bereits fest projektiert ist und der Verlauf vom Landkreis Rottal-Inn her durch den Landkreis Altötting nach Burghausen direkt an Emmerting vorbei führen wird, hält 2. Bgm. Kammergruber es unbedingt für überlegenswert ein Konzept für Emmerting, evtl. in einem kleinen Kreis, zu erarbeiten. In Hinblick auf die sich positiv entwickelnde Situation stellt Bgm. Maier fest, dass sich im Nachhinein die Entscheidung der Gemeinde von einer Glasfaserkabelverlegung vorerst Abstand zu nehmen als richtig heraus gestellt hat.. 10.5 Probenraum für Theatergruppe 2. Bgm. Kammergruber fragt an, ob Einverständnis damit besteht, dass die Theatergruppe im neuen Sitzungssaal bis Ende März ihre Proben abhält. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten für die Probentermine der Theatergruppe einverstanden. Beschlussfassung: 15 : 0 10.6 Allgemeine Nutzung des Sitzungssaals GR Kastenhuber greift den vorstehenden TOP nochmals auf und stellt die Frage, ob der Sitzungssaal auch für andere Veranstaltungen, z.b. Vereinssitzungen, Tagungen usw. zur Verfügung gestellt werden kann, da die Räumlichkeit aufgrund des Ausbauzustands sich doch dafür bestens eignen würde. Bgm. Maier sagt zu, entsprechende Überlegungen anzustellen, da insbesondere in Bezug auf die Schlüssel für die Rathaushaustüre (VG Schließanlage) eine Lösung gefunden werden müsste. 10.7 Vorhänge im Sitzungssaal GRin Kriegl spricht die Vorhänge an, die ihrer Meinung nach farblich nicht zu den Sitzmöbeln passen. Leider habe man beim Aussuchen der Vorhänge die Farbe der Sitzmöbel nicht ausreichend berücksichtigen können, so dass sich im Nachhinein erst herausstellt, dass die beiden Blautöne nicht miteinander harmonieren. 2. Bgm. Kammergruber schlägt vor, die Vorhänge momentan zu belassen. Beim weiteren Umbau des Rathauses wird man für diese Vorhänge sicherlich (gleiche Fenstergröße usw.)

1506 Verwendung finden und dann den Sitzungssaal mit farblich passenden Vorhängen ausgestalten. Mit diesem Vorschlag besteht Einverständnis. 10.8 Ablagerungen im Bereich Penny-Markt GR Waitzhofer berichtet von Strauchgut- und anderen Ablagerungen im Bereich des aufgeschütteten Hügels beim Penny-Markt. Er schlägt vor, die Bauhofmitarbeiter mit den Aufräumarbeiten zu beauftragen. 3. Bgm. Ribesmeier rät an, zuerst mit dem Grundstückseigentümer zu reden. GR Ott hält es für sinnvoll ein Schild, z.b. Schutt abladen verboten aufzustellen. Bgm. Maier bittet Herrn Fuchs um einen entsprechenden Artikel in der Presse. Unabhängig davon werden die Bauhofmitarbeiter diesen Bereich begutachten, bzw. reinigen. 10.9 Parkstreifen in der Knoglerstraße Des weiteren spricht GR Waitzhofer die Parkbuchten in der Knoglerstraße, bzw. die mit Steinen aufgefüllten Flächen zwischen den Parkbuchten. Beim Wegfahren der Kraftfahrzeuge wird dieser Bereich überfahren und es entstehen unschöne Furchen. Die Bauhofmitarbeiter sollten von Zeit zu Zeit mit dem Eisenrechen diese Steinfelder wieder in einen ansehnlichen Zustand bringen. Bgm. Maier sagt Erledigung zu. 10.10 Jugendliche auf dem Hartplatz GR Waitzhofer teilt mit, dass trotz Absperren der Hartplatz von Jugendlichen zum Ball spielen benutzt wird. 10.11 Bürgerball 2014 3. Bgm. Ribesmeier erinnert daran, dass am 08.02.2014 der Bürgerball der Gemeinden Emmerting und Mehring stattfindet und bittet um Teilnahme. 10.12 Neugestaltung des Ortszentrums - Aufstellen von Sitzbänken GR Ott spricht nochmals das Aufstellen der Sitzbänke im Bereich der Karrerwiese an und weist darauf hin, dass hier aufgrund des baldigen Baubeginns eine Entscheidung getroffen werden muss (Fundamente usw.).

1507 Bgm. Maier teilt hierzu mit, dass im Rahmen der nächsten Bauausschusssitzung geplant ist, zusammen mit Herrn Mitteregger von den Bayernwerken und der Firma Siteco, bezüglich Standorte für die Beleuchtung eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Bei dieser Gelegenheit kann dann auch über die Standorte der Sitzbänke entschieden werden. 12.13 Bebauungsplanänderung Seniorenheim GR Scheiwein berichtet von einem Gespräch mit Herrn Jung vom BRK, bei dem dieser nach dem Stand der Bebauungsplangenehmigung gefragt hat. Bgm. Maier erwidert, dass zur Zeit noch das SAP-Gutachten fehlt. Ihm wurde jedoch Vorlage bis zum 04.02.2014 zugesagt, so dass eine Beschlussfassung am 11.02.2014 in der Gemeinderatssitzung erfolgen kann. 12.14 SPD-Kinderfasching GR Scheiwein berichtet von der Absicht der SPD und der offenen Jugendarbeit, den Kinderfasching am 16.02.2014 wiederum in der Schulturnhalle abzuhalten. Er bittet um das Einverständnis des Gemeinderates. Grundsätzlich besteht mit der Durchführung des Kinderfaschings in der Schulturnhalle Einverständnis. Beschlussfassung: 14 : 1 Mit der Durchführung des Kinderfaschings der SPD in der Schulturnhalle besteht grundsätzlich Einverständnis. Absprache mit der Schulleiterin ist erforderlich. 12.15 Uhr für neuen Sitzungssaal GR Frank vermisst im neuen Sitzungssaal eine Uhr. 2. Bgm. Kammergruber antwortet, dass derartige Einrichtungsgegenstände nach und nach angeschafft werden. Ende des öffentlichen Teils