GEMEINDE DÖTLINGEN Landkreis Oldenburg

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Transkript:

GEMEINDE DÖTLINGEN Landkreis Oldenburg 24. Flächennutzungsplanänderung Eilers Energie Aschenstedt frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( 4 (1) BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 (1) BauGB) ABWÄGUNGSVORSCHLÄGE 04.09.2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger Straße 86-26180 Rastede Tel.: 04402/911630 - Fax: 04402/911640 e-mail: info@diekmann-mosebach.de

24. FNP-Änderung: frühzeitige Behörden-/TÖB-Beteiligung keine Träger öffentlicher Belange von folgenden Stellen wurden keine in der Stellungnahme vorgebracht: 1. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg 2. Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Oldenburg-Süd Löninger Straße 68 49661 Cloppenburg 3. Landwirtschaftskammer Niedersachsen Forstamt Weser-Ems, Geschäftsstelle Oldenburg Gertrudenstraße 22 26121 Oldenburg 4. Niedersächsische Landesforsten Forstamt Ahlhorn Vechtaer Straße 3 26197 Ahlhorn 5. ExxonMobil Production Deutschland GmbH Riethorst 12 30659 Hannover 6. Vodafone Kabel Deutschland GmbH Heisfelder Straße 2 26789 Leer 7. Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen Am Wall 165-167 28195 Bremen 8. Deutsche Bahn AG DB Immobilien Hammerbrookstraße 44 20097 Hamburg 9. Gemeinde Ganderkesee Mühlenstraße 2 27777 Ganderkesee 10. Gemeinde Großenkneten Markt 1 26197 Großenkneten 11. Samtgemeinde Harpstedt Amtsfreiheit 1 27243 Harpstedt 12. Stadt Wildeshausen Am Markt 1 27793 Wildeshausen

24. FNP-Änderung: frühzeitige Behörden-/TÖB-Beteiligung Träger öffentlicher Belange von folgenden Stellen wurden in der Stellungnahme vorgebracht: 1. Landkreis Oldenburg Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen 2. Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Abteilung Archäologie Ofener Straße 15 26122 Oldenburg 3. Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst Marienstraße 34 30171 Hannover 4. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Kaiserstraße 27 23122 Oldenburg 5. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake 6. Hunte-Wasseracht, Huntlosen Sannumer Straße 4 26197 Großenkneten 7. EWE NETZ GmbH Fischstraße 35 27749 Delmenhorst 8. Deutsche Telekom Technik GmbH Technische Infrastruktur Niederlassung Nord, PTI 12 Hannoversche Straße 6-8 49084 Osnabrück

24. FNP-Änderung: Abwägung: frühzeitige Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (1) BauGB) 1 Landkreis Oldenburg Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Sie haben uns gemäß 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange frühzeitig an der Aufstellung zum o. g. Bauleitplan beteiligt. Nach fachlicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie zur vorliegenden Planung folgende lind Hinweise: Immissionsschutz Gegen das oben genannte Planungsvorhaben bestehen aus immissionsfachlicher Sicht Bedenken, da es sich um eine Anlage nach der 12. BlmSchV handelt. Die Belange der Störfallvorsorge gem. 50 BlmSchG wurden nicht berücksichtigt. Naturschutz Gemäß den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass der B-Plan gem. der Überleitungsvorschrift in 245c BauGB bereits den neuen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Der Umweltbericht ist entsprechend der Vorgaben in Anlage 1 des BauGB anzufertigen. Darüber hinaus werden Aussagen zur Wahrung der artenschutzrechtlichen Belange nach 44 BNatSchG erforderlich. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen sowie der Kompensationsbeschreibung in die Begründung mit aufzunehmen sind. Außerdem ist darzulegen, wie die Kompensation dauerhaft gesichert wird. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ausführungen zur Berücksichtigung der Belange der Störfallvorsorge gem. 50 BlmSchG werden im Weiteren in der Begründung zur 24. Flächennutzungsplanänderung ergänzt. Der gemäß Richtlinie KAS 32 der Kommission für Anlagensicherheit einzuhaltenden Achtungsabstand zwischen Biogasanlagen und schutzbedürftigen Gebieten i. S. 50 BlmSchG wird durch das Planvorhaben berücksichtigt. Nach Angaben der zuständigen Immissionsschutzbehörde des Landkreises Oldenburg beträgt der Achtungsabstand des vorliegenden Anlagentyps, beim dem es sich um einen Störfallbetrieb nach der 12. BlmSchV handelt, 250 m ausgehend vom größten Lagerbehälter der Anlage. In diesem Radius befinden sich keinerlei schutzbedürftige Nutzungen, so dass kein Gefährdungspotenzial besteht. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da der Änderungsbereich der 24. Flächennutzungsplanänderung identisch mit dem Geltungsbereich des parallelen Bebauungsplanes Nr. 78 ist, wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung gem. 2 (4) Satz 1 BauGB ein Umweltbericht mit einer umfassenden Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen des gesamten Planvorhabens erstellt. Somit findet bereits zeitgleich für den Änderungsbereich der 24. Flächennutzungsplanänderung eine ausführliche Ermittlung der Belange des Umweltschutzes gem. 1 (6) Nr. 7 BauGB statt. Insofern kann die Umweltprüfung im Flächennutzungsplanverfahren gem. 2 (4) Satz 5 BauGB auf die zusätzlichen oder anderen erheblichen Umweltauswirkungen beschränkt werden. Durch die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes werden jedoch keine anderen Umweltauswirkungen erwartet, als die im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 78 abschließend aufgeführten Aspekte. Der Inhalt des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 78 gilt daher gleichermaßen für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und liegt den Verfahrensunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung bei.

24. FNP-Änderung: Abwägung: frühzeitige Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (1) BauGB) 2 Planzeichnung Die maßgebliche Fassung der BauNVO ist auf der Planzeichnung anzugeben. Für die Angabe bzgl. der Präambel ist das Muster für Flächennutzungspläne (Anlage 12) der Verwaltungsvorschriften zum Baugesetzbuch (VV- BauGB), in der 2011 aktualisierten Version, zu verwenden. Begründung In Ziff. 3 der Begründung ist sowohl auf den B-Plan Nr. 78 als auch auf die 18. FNP-Änderung zur Steuerung von Biogasanlagen einzugehen. Da geplant ist ein gemeinsames Sondergebiet Tierhaltung / Energetische Nutzung von Biogas auszuweisen, muss geprüft werden, ob der Geltungsbereich mit der jeweiligen Steuerungsplanung übereinstimmt. Sofern im Rahmen der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht eine Sonderbaufläche (S), sondern bereits ein sonstiges Sondergebiet (SO) dargestellt werden soll, muss in Ziffer 5.1 der Begründung folgende Gesetzesgrundlage angegeben werden: gem. 1 (2) Nr. 11 BauNVO. Die Planzeichnung wird ergänzt. Die Präambel wird entsprechend überarbeitet. Auf die genannten Steuerungsplanungen wird in der Begründung zur 24. Flächennutzungsplanänderung im Weiteren eingegangen. Im Flächennutzungsplan wird ein Sondergebiet (SO) Tierhaltung / Energetische Nutzung von Biogas gem. 1 (2) Nr. 10 BauGB dargestellt. Der betreffende Abschnitt in der Begründung wird korrigiert. Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Abteilung Archäologie Ofener Straße 15 26122 Oldenburg Seitens der Archäologischen Denkmalpflege werden zu o. g. Planungen keine Bedenken oder vorgetragen. Das Plangebiet liegt zwar in einer archäologisch reichhaltigen Region, aus dem bereits überwiegend bebauten Areal sind nach unserem derzeitigen Kenntnisstand aber keine archäologischen FundsteIlen bekannt. Da die Mehrzahl archäologischer Funde und Befunde jedoch obertägig nicht sichtbar sind, können sie auch nie ausgeschlossen werden. Der Hinweis auf die Meldepflicht von Bodenfunden ist bereits in den Planungsunterlagen enthalten und sollte unbedingt beachtet werden. Die denkmalschutzrechtlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

24. FNP-Änderung: Abwägung: frühzeitige Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (1) BauGB) 3 Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst Marienstraße 34 30171 Hannover Sie haben im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens oder einer vergleichbaren Planung das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Hameln - Hannover (Dezernat 5 - Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)) als Träger öffentlicher Belange gem. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Meine Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte der Rückseite; diese Stellungnahme ergeht kostenfrei. Sofern in meinen anliegenden Ausführungen eine weitere Gefahrenerforschung empfohlen wird, mache ich darauf aufmerksam, dass die Gemeinden als Behörden der Gefahrenabwehr auch für die Maßnahmen der Gefahrenerforschung zuständig sind. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Maßnahme der Gefahrenerforschung kann eine historische Erkundung sein, bei der alliierte Kriegsluftbilder für die Ermittlung von Kriegseinwirkungen durch Abwurfmunition ausgewertet werden (Luftbildauswertung). Der KBD hat nicht die Aufgabe, alliierte Luftbilder zu Zwecken der Bauleitplanung oder des Bauordnungsrechts kostenfrei auszuwerten, die Luftbildauswertung ist vielmehr gem. 6 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) in Verbindung mit 2 Abs. 3 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) auch für Behörden kostenpflichtig. Sofern eine solche kostenpflichtige Luftbildauswertung durchgeführt werden soll, bitte ich um entsprechende schriftliche Auftragserteilung Es kann nicht unterstellt werden, dass keine Kampfmittelbelastung im Planungsbereich vorliegt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im parallelen Bebauungsplan Nr. 78 wird der nachrichtliche Hinweis aufgenommen, dass sofern bei Erdund Bauarbeiten Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Minen o.ä.) aufgefunden oder festgestellt werden, umgehend der Kampfmittelbeseitigungsdienst, Hannover zu benachrichtigen ist.

24. FNP-Änderung: Abwägung: frühzeitige Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (1) BauGB) 4 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- u. Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Kaiserstraße 27 23122 Oldenburg Das Plangebiet o. g. Bauleitplanungen liegt jeweils mit deutlichem Abstand südlich der K 237 lserloyer Straße und östlich der L 872 Wildeshauser Straße im Ortsteil Aschenstedt. Durch Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Tierhaltunq / Energetische Nutzung von Biogas werden mit der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 die planrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines vorhandenen Tierhaltungsbetriebes mit Biogasanlage geschaffen. Das Plangebiet ist über die vorhandene Gemeindestraße Brennereiweg erschlossen. Die straßenbaurechtlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Belange des Landes Niedersachsen sowie des Landkreises Oldenburg, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Oldenburg (NLStBV-OL), als Straßenbaulastträger der L 872 bzw. der K 237 sind nicht betroffen. oder Hinweise sind von hier nicht vorzutragen. Nach Abschluss des Verfahrens bitte ich unter Bezug auf Ziffer 38.2 der Verwaltungsvorschriften zum BauGB um Übersendung von jeweils einer Ablichtung der gültigen Bauleitplanungen einschließlich Begründung. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake Wir haben von der oben genannten Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Dötlingen Kenntnis genommen. Sofern sichergestellt ist, dass durch die geplante Änderung die Versorgungsanlagen des OOWV weder freigelegt, überbaut, bepflanzt noch sonst in ihrer Funktion gestört werden, haben wir keine Bedenken. Inwieweit das vorhandene Versorgungsnetz einer Erweiterung bedarf, bleibt vorbehalten. Eventuelle Sicherungs- bzw. Umlegungsarbeiten können nur zu Lasten des Veranlassers oder nach den Kostenregelungen bestehender Verträge durchgeführt werden. Die erschließungstechnischen Hinweise werden zur Kenntnis und im Zuge weiterer Baumaßnahmen im Plangebiet entsprechend berücksichtigt.

24. FNP-Änderung: Abwägung: frühzeitige Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (1) BauGB) 5 Die Einzeichnung der vorhandenen Versorgungsanlagen in dem anliegenden Lageplan ist unmaßstäblich. Die genaue Lage der Leitungen gibt Ihnen der Dienststellenleiter Herr Scholz von unserer Betriebsstelle in Wildeshausen, Tel: 04431/997911, in der Örtlichkeit an. Hunte-Wasseracht, Huntlosen Sannumer Straße 4 26197 Großenkneten Da die Oberflächenentwässerung der Geltungsbereiche bereits durch Versickerung auf' den Betriebsgrundstücken geregelt ist, bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Zu den externen Kompensationsmaßnahmen werden noch keine Angaben gemacht. Wir bitten darum, diese Maßnahmen mit uns abzustimmen, falls in der Nähe Verbandsgewässer verlaufen sollten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Nach derzeitigem Planungsstand werden durch die geplanten externen Kompensationsmaßnahmen im parallelen Bebauungsplan Nr. 78 keine Verbandsgewässer berührt. EWE NETZ GmbH Fischstraße 35 27749 Delmenhorst Unsere Netze werden täglich weiterentwickelt und verändern sich dabei. Dies kann im betreffenden Planbereich über die Laufzeit Ihres Verfahrens/ Vorhabens zu Veränderungen im zu berücksichtigen - den Leitungs- und Anlagenbestand führen. Wir freuen uns Ihnen eine stets aktuelle Anlagenauskunft über unser modernes Verfahren der Planauskunft zur Verfügung stellen zu können - damit es nicht zu Entscheidungen auf Grundlage veralteten Planwerkes kommt. Bitte informieren Sie sich deshalb gern jederzeit über die genaue Art und Lage unserer zu berücksichtigenden Anlagen über unsere Internetseite https:/iwww.ewe-netz.de/geschaeftskunden/servicelleitungsplaene-abrufen. Die erschließungstechnischen Hinweise der Telekom werden zur Kenntnis genommen und im Zuge weiterer Baumaßnahmen im Plangebiet entsprechend berücksichtigt. Die Aufstellung oder Veränderung von Leitplanungen kollidiert in der Regel nicht mit unserem Interesse an einer Bestandswahrung für unsere Leitungen und Anlagen. Sollte sich hieraus im nachgelagerten Prozess die Notwendigkeit einer Anpassung unserer Anlagen, wie z. B. Änderungen, Beseitigung, Neuherstellung der Anlagen an anderem Ort (Versetzung) oder anderer Betriebsarbeiten ergeben, sollen dafür die gesetzlichen Vorgaben, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Planungsgrundsätze der EWE NETZ GmbH gelten. Gleiches gilt auch für die Neuherstellung, z. B.

24. FNP-Änderung: Abwägung: frühzeitige Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (1) BauGB) 6 Bereitstellung eines Stationsstellplatzes. Die Kosten der Anpassungen bzw. Betriebsarbeiten sind von dem Vorhabenträger vollständig zu tragen und der EWE NETZ GmbH zu erstatten, es sei denn der Vorhabenträger und die EWE NETZ GmbH haben eine anderslautende Kostentragung vertraglich geregelt. Wir bitten Sie, uns auch in die weiteren Planungen einzubeziehen und uns frühzeitig zu beteiligen. Zur effizienten Bearbeitung von Anfragen und Stellungnahmen bauen wir unsere elektronischen Schnittstellen kontinuierlich aus. Bitte schicken Sie uns Ihre Anfragen und Mitteilungen zukünftig an unser Postfach Deutsche Telekom Technik GmbH Technische Infrastruktur Niederlassung Nord, PTI 12 Hannoversche Straße 6-8 49084 Osnabrück Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Die erschließungstechnischen Hinweise der Telekom werden zur Kenntnis genommen und im Zuge weiterer Baumaßnahmen im Plangebiet entsprechend berücksichtigt. Die Telekom hat bezüglich der o. g. Bauleitplanung derzeit weder noch Bedenken. Bei Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z, B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. (Internet: https:lltrassenauskunft-kabel.telekom.de oder mailto: Planauskunft.Nord@telekom.de). Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.

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Abwägung: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Verfahren gem. 3 (1) BauGB) 1 05.09.2017