Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis



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Transkript:

Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis Seitenzahl: 5 Simrockstraße 11 53113 Bonn T +49 (0) 2 28.9 11 41-0 F +49 (0) 2 28.9 1141-41 bonn@viandensommer.de Sachsenring 83 50677 Köln T +49 (0) 2 21.93 1227-0 F +49 (0) 2 21.93 1227-27 koeln@viandensommer.de www.viandensommer.de

STEUERLICHE GRUNDSÄTZE IN DER ZAHNARZTPRAXIS 2 1. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE AUSWERTUNG/GEWINNERMITTLUNG IN DER ZAHNARZTPRAXIS 1.1 Grundlage Finanzbuchhaltung Grundlage der Gewinnermittlung chronologische und sachliche Zuordnung sämtlicher Geschäftsvorfälle Bankkonten / Kasse Kontenplan für Zahnärzte monatliche Auswertungen: Summen- und Saldenlisten Betriebswirtschaftliche Auswertungen als vorläufige Gewinnermittlung 1.2 Einnahmen- /Ausgabenrechnung übliche Form der Gewinnermittlung in der Zahnarztpraxis Gegenüberstellung Betriebseinnahmen (Geldzuflüsse) und Betriebsausgaben (Geldabflüsse) Ausnahme: Abschreibungen

STEUERLICHE GRUNDSÄTZE IN DER ZAHNARZTPRAXIS 3 2. DIE WICHTIGSTEN BETRIEBSEINNAHMEN UND BETRIEBSAUSGABEN 2.1 Betriebseinnahmen 2.1.1 Vergütungen der KZV monatliche Abschlagzahlungen vierteljährliche Schlußzahlungen Zahlungen für Prothetik etc. 2.1.2 Eigenanteile von Kassenpatienten 2.1.3 Honorare von Kassen- bzw. Privatpatienten 2.1.4 Sonstige Honorare für Vorträge Honorare für Lehrtätigkeit Verkauf von Praxisgegenständen 2.2 Betriebsausgaben 2.2.1 Raumkosten laufende Miete Nebenkosten (Heizung etc.) Strom etc. 2.2.2 Personalkosten Löhne und Gehälter soziale Abgaben 2.2.3 Fremdlabor und Material 2.2.4 Reparaturen 2.2.5 Abschreibungen

STEUERLICHE GRUNDSÄTZE IN DER ZAHNARZTPRAXIS 4 2.2.6 Sonstige vorweggenommene Betriebsausgaben Porto, Telefon Steuerberatungskosten 2.3 Gestaltungsmöglichkeiten 2.3.1 Verschieben von Einnahmen 2.3.2 Verschieben von Ausgaben 2.3.3 Abschreibungen

STEUERLICHE GRUNDSÄTZE IN DER ZAHNARZTPRAXIS 5 3. ALLGEMEINES STEUERRECHT FÜR DEN ZAHNARZT Die wichtigsten Steuerarten im Überblick 3.1 Einkommensteuer 3.1.1 Sieben Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte (z. B. Renten, Vermittlungsprovisionen, private Veräußerungsgeschäfte) 3.1.2 Ermittlung der Einkünfte jede Einkunftsart gesondert Gewinneinkunftsarten Betriebseinnahmen./. Betriebsausgaben = Gewinn Überschußeinkunftsarten Einnahmen./. Werbungskosten = Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten Die in einer Gewinneinkunftsart der Erzielung von Einkünften dienenden Wirtschaftsgüter einschließlich der Schulden bilden das Betriebsvermögen (z. B. Behandlungseinheit) Wirtschaftsgüter, die der Erzielung von Einkünften aus einer Überschußeinkunftsart dienen, sind Privatvermögen (z. B. Mietshaus)

STEUERLICHE GRUNDSÄTZE IN DER ZAHNARZTPRAXIS 6 positive und negative Einkünfte werden saldiert: Gewinn aus Zahnarztpraxis 130.000,00 Verluste aus Vermietung und Verpachtung 30.000,00 Summe der Einkünfte 100.000,00 3.1.3 Zu versteuerndes Einkommen Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten/Gesamtbetrag der Einkünfte./. Sonderausgaben./. außergewöhnliche Belastungen = Einkommen./. Kinderfreibeträge = zu versteuerndes Einkommen 3.1.4 Einkommensteuertarif linear-progressiver Tarif Grundfreibetrag 8.004,00 / 16.007,00 (Nullzone) für 2010 ansteigender Grenzsteuersatz von 15,0 % bis 42,0 % für zu versteuerndes Einkommen von 8.005,00 / 16.008,00 bis 52.882,00 / 105.763,00 (Progressionszone) für 2010 konstanter Grenzsteuersatz 42,0 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.883,00 / 105.764,00 (Proportionalzone) für 2010 Grenzsteuersatz / durchschnittlicher Steuersatz Grundtabelle / Splittingtabelle 3.2 Gewerbesteuer persönliche Steuerpflicht: jeder Gewerbebetrieb Bemessungsgrundlage: Gewerbeertrag Gewerbesteuer ist neben Einkommensteuer zusätzlich zu leisten Freiberufler wie Zahnärzte zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer

STEUERLICHE GRUNDSÄTZE IN DER ZAHNARZTPRAXIS 7 Risiken bestehen bei: Praxislabor Verkauf von Zahnpflegemitteln Anstellung von Zahnärzten Zweigpraxis Örtliche/überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften 3.3 Umsatzsteuer indirekte Steuer Steuerschuldner: Unternehmer Bemessungsgrundlage: Netto-Entgelt, auf das der Steuersatz von 19 % oder 7 % angewandt wird. belastet wird allein der private Endverbrauch von Lieferungen und Leistungen durch Überwälzung der Steuer auf den Endverbraucher über den Preis Verkauf eines Autos: Nettopreis 30.000,00 Umsatzsteuer 19 % 5.700,00 Bruttopreis 35.700,00 Steuerbefreiung für zahnärztliche Leistungen Vorsteuerabzug Erbringt ein Unternehmer nur umsatzsteuerfreie Leistungen (z. B. Zahnarzt), ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Umsatzsteuerpflichtig ist die Lieferung und Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten, soweit sie der Zahnarzt in seiner Praxis (Eigenlabor) hergestellt oder wiederhergestellt hat. Der Steuersatz beträgt 7 %. Insoweit besteht auch Berechtigung zum Vorsteuerabzug. (Manuskript eines Vortrags von Ulrich Stoffers)