Aus der Gemeinderatssitzung vom

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GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016

Transkript:

Aus der Gemeinderatssitzung vom 01.02.2016 Kindertagesstätten Projekt KiTa 2025 ; Beschlussfassung über die weitere Entwicklung In ihrem Statement brachte Bürgermeisterin Sabine Lutz zum Ausdruck, dass sich die Gemeinderatsmitglieder bereits seit Juni 2014 in etlichen Gesprächen, Besichtigungen und Diskussionen, auch unter Einbeziehung der Leitungen der Kindertagesstätten sowie des Elternbeirates, eingehend mit der baulichen Situation und Entwicklung der Kindertagestätten beschäftigt haben. Szenario für die Entwicklung der KiTa`s Grafenrheinfeld Ein denkbares Konzept für die KiTa`s Grafenrheinfeld könnte u. a. auch nach Auffassung der Regierung von Unterfranken beispielsweise so aussehen: 1. Bis auf Weiteres lediglich unbedingt notwendiger Bauunterhalt bei KiTa Bühl 2. Kurz- bis mittelfristige Sanierung und maßvolle Erweiterung um die fehlenden Personalräume der KiTa Fröschloch. Investitionskosten ca. 600.000 Euro zuzüglich der Kosten für eine Generalsanierung mit ca. 500.000 Euro oder der Erweiterung um eine 3. Krippengruppe (ca. 400.000 Euro;). Gesamtkosten geschätzt ca. 1,5 Mio. Euro, wobei eine Generalsanierung des bestehenden Gebäudes nicht dringend erforderlich ist. Förderung wird bei Abschluss der Maßnahme bis 31.12.2017 in Aussicht gestellt. 3. Bei einem weiterem zukünftigen Bedarf eventuell Ersatzneubau der KiTa Bühl am alten Standort oder im Kontext mit der Grundschule und Kulturhalle. Aktuell besteht hier kein Handlungsbedarf. 4. Bau einer gemeinsamen Kindertagesstätte als Ersatz für die KiTa Bühl und die KiTa Fröschloch bei gleichzeitiger Auslagerung der Schülerbetreuung in die Grundschule. Baukosten auf Grund aktueller Marktpreise zwischen 4,2 und 4,5 Mio. Euro. Förderung aus heutiger Sicht fraglich, da die Erweiterung der KiTa Fröschloch wirtschaftlicher ist. Dies wäre aus Sicht der Förderbehörde zum Beispiel ein sinnvolles und nachhaltiges Konzept. Die Regierung von Unterfranken respektiert dabei allerdings die gemeindliche Planungshoheit von Grafenrheinfeld ausdrücklich. Sowohl die KiTa-Leitungen als auch der Elternbeirat sprechen sich gegen den Neubau einer Gesamt- KiTa aus. Nach intensiver Diskussion, in der die unterschiedlichen Meinungen und Argumentation erörtert wurden, wurde auf Vorschlag der Vorsitzenden über folgende Anträge abgestimmt: 1. Der Gemeinderat beschloss den notwendigen Anbau der KiTa Fröschloch zur Schaffung der fehlenden Räumlichkeiten. Eine Generalsanierung der KiTa erfolgt derzeit nicht. 2. Die KiTa Fröschloch wird um eine Krippengruppe erweitert. 3. Den Auftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 erhält das Büro Brändlein, Wiesentheid unter Anrechnung der bisher getätigten Leistungen. Bauanträge; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4180/9

Die geplanten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar. Die beantragten Befreiungen hinsichtlich der Zahl der Geschosse, des Daches und der Abweichung der Baugrenze des Wohngebäudes und der Garage auf den Grundstück Fl.Nr. 4180/9 werden erteilt. Die Einfahrt der Garage hat verbindlich von der Südseite zu erfolgen. Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag das Einvernehmen. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr.314/1 Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Garage auf dem oben genannten Grundstück. Das Vorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfrei. Nachdem die geplante Garage die Festsetzungen des BBPL West I nicht einhält, da die nördliche Baugrenze vollständig überbaut wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Die Nachbarn haben dem geplanten Vorhaben zugestimmt. Die beantragte Befreiung von der Festsetzung des BBPL West I hinsichtlich der nördlichen Baugrenze zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 314/1 wird erteilt. Die Grundzüge der gemeindlichen Planung werden durch die Befreiung nicht berührt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Jahresrechnung 2015; Vorlage und Bekanntgabe nach Art. 102 Gemeindeordnung Der Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2015 wurde von der Finanzverwaltung ordnungsgemäß und fristgerecht erstellt. Gemäß Art. 102 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung dem Gemeinderat bekannt gegeben und vorgelegt. Kämmerer Hubert Schröder erläuterte den Anwesenden die Abwicklung des Haushaltes 2015 mit den wichtigsten Daten und Zahlen wie nachstehend dargestellt: Entwicklung Gesamthaushalt Verwaltungshaushalt (Einnahmen und Ausgaben des lfd. Betriebs)

Einnahmen Verwaltungshaushalt 2015 2015 Mehr/Weniger im Vergleich zum Haushaltsplanansatz HH-Ansatz IST-Ergebnis Ergebnis Grundsteuer A 11.500,00 12.306,75 806,75 Grundsteuer B 415.000,00 383.675,75-31.324,25 Gewerbesteuer 1.200.000,00 1.215.182,05 15.182,05 Einkommensteueranteil 1.908.000,00 1.995.082,00 87.082,00 Umsatzsteuerbeteiligung 381.000,00 429.700,00 48.700,00 Hundesteuer 5.600,00 5.735,00 135,00 Schlüsselzuweisungen 97.900,00 97.932,00 32,00 Finanzzuweisungen; 7 FAG 58.000,00 57.564,90-435,10 Grunderwerbsteueranteil 17.000,00 16.539,69-460,31 Einkommensteuerersatzleistung 155.000,00 151.370,00-3.630,00 Verwaltungs- u. Benutzungsgebühren (Päss, PV, Eintritte, KiTa, AMH, Kanal, FH sonstige) 725.100,00 682.871,92-42.228,08 Verkäufe, Mieten, Pachten 555.050,00 555.293,53 243,53 Erstattungen (Wahlen, Zoll, FFW, HS, DS, MB) 33.100,00 133.634,96 100.534,96 Innere Verrechnungen (Bauhof etc) 547.200,00 752.634,14 205.434,14 Zuweisungen (KiTa, KFZ, GS, Wald) 481.700,00 554.007,27 72.307,27 Zinsen aus Kapitalanlagen; ausgereichten Darlehen 233.250,00 224.954,71-8.295,29 Konzessionsabgaben 93.100,00 75.524,28-17.575,72 Mahngeb., SZ, Nachzahlungszinsen; AusgleichZ 5.500,00 42.725,25 37.225,25 Kalk. Einnahmen (AfA, Eigenkapitalverzinsung) 3.501.900,00 3.607.913,55 106.013,55 Zuführung vom Vermögenshaushalt (VmHH) 548.850,00 0,00-548.850,00 Summen: 10.973.750,00 10.994.647,75 20.897,75 Ausgaben Verwaltungshaushalt 2015 2015 2015 Mehr/Weniger im Vergleich zum Haushaltsplanansatz HH-Ansatz IST-Ergebnis Ergebnis Personalausgaben 2.711.600,00 2.591.954,86-119.645,14 Gebäude- u. Grundstücksunterhalt 388.100,00 253.276,54-134.823,46 Geräte, Ersatzbesch., Unterhalt 177.200,00 132.478,49-44.721,51 Mieten, Verkäufe, Erbbauzins 8.800,00 8.451,34-348,66 Bewirtschaftungskosten 484.350,00 444.853,53-39.496,47 Fahrzeughaltung 57.000,00 49.303,42-7.696,58 Verw.- u. Betriebsausgaben (Schulungen, EDV, BW, Kultur, Lehr-, Verbrauchsmittel, Dienstleist.Dritter) 547.100,00 523.489,36-23.610,64 Steuern, Geschäftsausgaben (Repräsentationen, Fachliteratur, Versicherungen, Bürobedarf, Veröffentlichungen, Telefon, Porto, Reisekosten,Beiträge 365.550,00 283.108,14-82.441,86 Erstattungen (Bund, MB Standesamt, Ldkr, HS, KiTa`s,Kläranl., Forst) 297.500,00 272.963,29-24.536,71 Innere Verrechnung (Bauhofleistungen, Mietkostenzuschüsse.) 547.200,00 752.634,14 205.434,14 Kalk. Kosten (Abschreibungen, Eigenkapitalverzinsung) 3.501.900,00 3.607.913,55 106.013,55 Zuweisungen u. Zuschüsse (Vereins-, Kulturfond Kulturhalle psch.jugendförd.,vereine,stadtrand, DLRG, Denkmalfond, FFW) 64.250,00 61.864,64-2.385,36 Zinsausgaben 0,00 0,00 0,00 Gewerbesteuerumlage 218.000,00 267.119,00 49.119,00 Kreisumlage an den Landkreis 1.553.200,00 1.480.164,99-73.035,01 Sonstige (SchwbG, Erstattungszinsen; Entschädigung Umlegung) 52.000,00 10.296,25-41.703,75 Zuführung zum Vermögenshaushalt (VmHH) 0,00 254.776,21 254.776,21 Summe: 10.973.750,00 10.994.647,75 20.897,75 Entwicklung der Zuführung an den Vermögenshaushalt (Überschuss oder Fehlbetrag)

Entgegen der ursprünglichen Planung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 548.550 konnte durch Mehreinnahmen und Minderausgaben ein Überschuss mit 254.776 erzielt werden. Überschussermittlung: Saldo Mehreinnahmen 258.300,06 Saldo Minderausgaben 545.326,15 Summe Verbesserungen 803.626,21 minus geplanter Fehlbetrag 548.850,00 Überschuss 2015 254.776,21 Positiv festzustellen war auf der Ausgabenseite, dass im Jahr 2015 für alle gemeindlichen Einrichtungen ein Kostencontrolling durchgeführt wurde. Im Ergebnis konnten hier runde 180.000 an Einsparungen erzielt werden, ohne die Standards oder den Service für den Bürger zu schmälern. Ergänzend muss auch registriert werden, dass verschiedene für das Jahr 2015 geplante Maßnahmen und Projekte nicht zur Durchführung kamen und damit in den Haushalt 2016 verschoben werden. Vermögenshaushalt (investiver Bereich) Im Einnahmenbereich musste festgestellt werden, dass die Förderung für den Digitalfunk seitens der Regierung von Unterfranken (Bewilligungsstelle) gestoppt und in das Jahr 2016 verschoben wurde. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken rühren aus den Verträgen früherer Jahre her.

Neue Gewerbeflächen konnten nicht vermarktet werden und die Zuschüsse für den Breitbandausbau verschieben sich ebenfalls nach 2016. Auch im Ausgabenbereich konnte man die Projekte nicht so umsetzen wie ursprünglich geplant. Realisiert wurden die EDV-Systemumstellung im Rathaus und in den gemeindlichen Einrichtungen; weiter die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Verwaltungstrakt des Rathauses. Der Bau des Pfarrhauses und auch die Umlegung des Neubaugebietes Erleinsweg II verzögerten sich doch erheblich, so dass auch hier die Fortführung im Jahr 2016 und 2017 erfolgen wird. Verschiebungen gab es auch in Sachen Breitbandausbau und bei den Sanierungen in der gemeinsamen Kläranlage in Bergrheinfeld. Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2015 HHST-NR. Bezeichnung Ansatz AO-Soll plus / minus 0600.9350* Rathaus; Erwerb von beweglichen Sachen 5.000,00 912,73-4.087,27 0600.9400* Rathaus; Errichtung Photovoltaik 50.000,00 13.584,97-36.415,03 0601.9350* Rathaus; EDV Ausstattung 63.000,00 38.958,22-24.041,78 1300.9350* Feuerwehr;Erwerb von beweglichen Sachen 75.000,00 33.439,13-41.560,87 1300.9400 Feuerwehr; Errichtung Photovoltaik 15.000,00 0,00-15.000,00 1300.9820 Feuerwehr; MB Feuerwehrleiter - Anteil 35.000,00 0,00-35.000,00 2110.9350* Grundschule;Erwerb beweglicher Sachen 15.000,00 7.758,89-7.241,11 3410.9350 Kulturhalle; bewegl.geräte (ab 150 ) 10.000,00 0,00-10.000,00 3520.9350* Bibliothek; Erwerb beweglicher Sachen 2.000,00 1.356,47-643,53 3700.9880* Kirchen; Investitionskostenzuschüsse 200.000,00 50.000,00-150.000,00 4601.9350* Kinderspielplätze; Gerätebeschaffung 5.000,00 579,77-4.420,23 4640.9350 KiTa Bühl; Geräte,Ausstattung 5.000,00 0,00-5.000,00 4641.9400* Kindertagesstätten; Entwicklung 50.000,00 12.242,91-37.757,09 5500.9320* Sportförderung; Darlehen Vereine 250.000,00 20.703,11-229.296,89 5500.9880* Sportvereine; Investitionskostenzuschuss 10.000,00 24.566,19 14.566,19 5600.9350* AMH; Geräte,Ausstattung (ab 150 ) 5.000,00 885,81-4.114,19 6200.9320* Wohnungsbau; Erwerb von Bauland 200.000,00 347.142,40 147.142,40 6200.9880* Wohnungsbauförderung; Altortsanierung 50.000,00 10.857,87-39.142,13 6300.9320* Straßen; Erwerb von Grundstücken 0,00 2.059,15 2.059,15 6300.9505* Straßen; Neubaugebiet"Erleinsweg II" 50.000,00 24.490,20-25.509,80 7000.9350 Kanal; Erwerb von beweglichen Sachen 0,00 1.395,85 1.395,85 7000.9500 Kanalisation (Hausanschlüsse; Inliner) 5.000,00 0,00-5.000,00 7000.9507* Kanal; Neubaugebiet "Erleinsweg II" 100.000,00 23.800,00-76.200,00 7000.9820 Kläranlage; Investitionskostenanteil 225.000,00 0,00-225.000,00 7500.9400* Friedhof; Urnenmauer 6.000,00 2.219,91-3.780,09 7710.9350* Bauhof; Erwerb beweglicher Sachen 10.000,00 629,75-9.370,25 8150.9400* Breitband; Studie, Ausbaukosten 200.000,00 1.428,00-198.572,00 8550.9350 Wald; Erwerb von beweglichen Sachen 2.000,00 0,00-2.000,00 8800.9320* Grunderwerb; Grundstückskäufe 50.000,00 7.705,00-42.295,00 8800.9321* Grunderwerb; gemeindl.grundstücke 0,00 44.578,23 44.578,23 1.693.000,00 671.294,56-1.021.705,44 9100.9000 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 548.850,00 0,00-548.850,00 9100.9100* Zuführung an die allgemeine Rücklage 0,00 4.428.152,79 4.428.152,79 548.850,00 4.428.152,79 3.879.302,79 Nach dem Vortrag bedankten sich Gemeinderat Walter Weinig und Bürgermeisterin Sabine Lutz für die ausführliche und verständliche Darstellung des gesamten Werkes beim Kämmerer Hubert Schröder.