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Transkript:

1 Nationalparkkuratorium Nordfriesland Husum, 27.12.2001 Der Vorsitzende lfd. Nr. 19 in der Amtszeit 1998 bis 2003 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Nationalparkkuratoriums Nordfriesland am 06. Dezember 2001 im Kreishaus Husum, Kreistagssitzungssaal Nordfriesland Beginn: Ende: 09.30 Uhr 12.05 Uhr I n h a l t Seite Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Feststellung der Niederschrift über die Sitzung am 25. September 2001 2 Errichtung von OffshoreWindenergieanlagen in der Nordsee, Informationen von den Herren Mengers und Dr. Dieterich, Finanz und Energieministerium SchleswigHolstein und Bundesumweltministerium 24 Bericht über die Trilaterale WattenmeerRegierungskonferenz am 31. Oktober 2001 in Esbjerg/Dänemark 56 Regionalplan V und Landschaftsrahmenplan 6 Selbstverständnis des Nationalparkkuratoriums 67 Festlegung der Sitzungstermine im Jahr 2002 7 Verschiedenes 7

2 TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende, Herr Landrat Dr. Bastian, begrüßt die Mitglieder des Nationalparkkuratoriums Nordfriesland, insbesondere Herrn Dr. Dieterich vom Bundesumweltministerium, Herrn Mengers vom Finanz und Energieministerium, Herrn Augst vom Umweltministerium des Landes SchleswigHolstein, Herren Dr. Scherer und Dr. KoßmagkStephan vom Nationalparkamt, die Presse, sowie die Öffentlichkeit. Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit werden vom Vorsitzenden festgestellt. 19 Mitglieder des Kuratoriums nehmen an der heutigen Sitzung teil. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. TOP 2: Feststellung der Niederschrift über die Sitzung am 25. September 2001 Herr Oetken weist auf den Beschluss des Kuratoriums über die Einführung neuer NationalparkSchilder hin (siehe Seite 6, Tagesordnungspunkt 7). Neben der Vielfalt der Pflanzenwelt des Nationalparks sollte auf den Schildern auch auf die Vielfalt der Tierwelt hingewiesen werden. Mit dieser Ergänzung wird die Niederschrift festgestellt. TOP 3: Errichtung von OffshoreWindenergieanlagen in der Nordsee, Informationen von den Herren Mengers und Dr. Dieterich, Finanz und Energieministerium SchleswigHolstein und Bundesumweltministerium In Vertretung des Staatssekretärs, Herrn Voigt, informiert Herr Mengers über den aktuellen Stand der OffshoreWindenergieanlagenPlanung. Bis zum Jahre 2010 soll der Anteil der erneuerbaren Energien verdoppelt werden. Dieses Ziel und die Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen, den Strom aus Windenergieanlagen abzunehmen, erfordert eine Überplanung der vorhandenen Netzinfrastruktur. Entsprechende Untersuchungen werden gegenwärtig in den norddeutschen Bundesländern durchgeführt. Über die Bündelung und den Verlauf von Kabeltrassen liegen noch keine konkreten Planungen vor. Innerhalb der 12smZone ist die Genehmigung für einen Windpark beantragt; dieser Antrag ruht jedoch zur Zeit. In der Außenwirtschaftszone sollen mehrere OffshoreProjekte realisiert werden. Die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie hat bereits mehrere Antragskonferenzen durchgeführt, in deren Verlauf das Land als Träger öffentlicher Belange die Forderung erhoben hat, nähere Untersuchungen über die Auswirkungen auf z. B. die Schifffahrt oder die Vogelwelt in Auftrag zu geben. Bisher ist der Untersuchungsrahmen von der Genehmigungsbehörde nicht festgelegt worden. In der Außenwirtschaftszone sind Windkraftanlagen nach der Seeanlagenverordnung zu genehmigen. Für die Errichtung von Anlagen innerhalb der 12smZone sind nach einer EURichtlinie, zwischenzeitlich in nationales Recht umgesetzt, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Diese EURichtlinie muss auch in der Außenwirtschaftszone

3 zur Anwendung kommen. Der Vorsitzende, Herr Landrat Dr. Bastian, geht auf die Beschlüsse des Kuratoriums und des Kreistages ein und stellt die Frage nach einer Trilateralen Abstimmung der Raumordnungsplanung für OffshoreWindparks. Nach den Aussagen von Herrn Dr. Dieterich setzt sich der Bund in Übereinstimmung mit dem Seerecht und des europäischen Rechts für Rechts und Planungssicherheit in der Außenwirtschaftszone ein. Nach der Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz soll das Recht der EU auch in der Außenwirtschaftszone gelten, dass heißt neben Eignungsräumen für OffshoreWindparks sollen auch Schutzgebiete für die Natur ausgewiesen werden. Eine Arbeitsgruppe des Bundes befasst sich z. Zt. mit der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windparks unter Beachtung der Aspekte Seeverkehr, Militär, Naturschutz, Landgewinnung u. a. Gegenwärtig werden 5 Suchräume einer näheren Prüfung unterzogen. Diese Suchräume liegen 70 bis 130 km westlich von Sylt weit außerhalb des Walschutzgebietes und der IBAGebiete (Important Bird Areas IBA, europaweite Liste von Gebieten, die aus Gesichtspunkten des Vogelschutzes besonders bedeutsam sind). Diese Untersuchungsgebiete, rund 1.100 km², weisen ein Potential von 6.500 bis 11.000 MW zu installierende Leistung auf. Unter fachlicher Beteiligung der zuständigen Bundesbehörden und im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium wird das Bundesverkehrsministerium entsprechende Eignungsgebiete ausweisen. Die Schutzgebiete in der Außenwirtschaftszone werden vom Bundesamt für Naturschutz festgestellt. Beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie liegen derzeit 21 Anträge mit einer Gesamtleistung von 54.000 MW zur Genehmigung vor. Zum umwelt und naturverträglichen Ausbau der OffshoreWindenergienutzung besteht weiterer Forschungsbedarf. In diesem Jahr sollen noch 3 Messplattformen (Nordsee 2, Ostsee 1) in Auftrag gegeben werden. In einer Vorbereitungsphase 2001 bis 2003 sollen Genehmigungen für PilotWindparks mit bis zu 40 Einzelanlagen ausgesprochen werden (die erste Genehmigung für ein Gebiet bei Borkum liegt vor). In der Startphase 2003 bis 2006 sollen 500 MW, in der ersten Ausbauphase 2007 bis 2010 1.000 bis 2.000 MW und in der weiteren Ausbauphase 2010 bis 2030 20 bis 25.000 MW Leistung installiert werden. Den Ausführungen von Herrn Mengers und Herrn Dr. Dieterich schließt sich eine Diskussion an. Herr Ewaldsen weist darauf hin, dass nach seinem Kenntnisstand vor der dänischen Küste innerhalb eines IBAGebietes ein Windpark errichtet werden soll. Herr Dr. Dieterich verweist auf die derzeit laufende Planung, in der ein Wildwuchs vermieden werden soll. Das EURecht muss auch von dem Mitgliedsstaat Dänemark angewandt werden. Der Vorsitzende, Herr Dr. Bastian weist auf die 10jährige Forschungs und Planungsarbeit der OffshoreWindenergie in Dänemark hin. Über die Vergütung ist im Gegensatz zu

der Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland erst nach Abschluss dieser Planungen entschieden worden. Herr Dr. Rösner bittet um Auskunft darüber, in welchem Zeitraum Eignungsgebiete für OffshoreWindparks ausgewiesen und inwieweit laufende Genehmigungsverfahren vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie bearbeitet werden. Die Frage wird von Herrn Dr. Dieterich dahingehend beantwortet, dass die vorliegenden Anträge in Richtung Eignungsgebiete gelenkt werden sollen. Seitens des Bundes besteht das Ziel, Eignungsgebiete im kommenden Jahr auszuweisen. Die Frage von Herrn Dr. Rotermund nach einer Pachteinnahme beantwortet Herr Dr. Dieterich mit dem Hinweis, dass der Bund Überlegungen anstellt, die Lizenzgebühren zu erheben. Herr Mengers hofft auf eine schnellstmögliche Änderung der Seeanlagenverordnung im Rahmen der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach dem Entwurf ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. Herr Prof. Janßen hält die wissenschaftlichen Grundlagen für die Genehmigung von OffshoreWindparks noch nicht für ausreichend. Herr Oetken vermisst die Festlegung von Kriterien für eine Grundlagenforschung zur Kabeltrassenplanung. 4 Nach den Aussagen von Herrn Dr. Dieterich soll eine umwelt und naturschutzbezogene Forschung den Ausbau der OffshoreWindenergienutzung über einen längeren Zeitraum begleiten. Die für die nächsten Jahre festgelegten Zielgrößen bis 25.000 MW zu installierende Leistung sind gemeinsam zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart worden. Durch die Messplattformen, das Befliegen über dem Meer sowie das Befahren auf dem Meer erfolgt in den nächsten Jahren eine intensive wissenschaftliche Begleitung. Entscheidungen können aber nicht solange ausgesetzt werden, bis alle Grundlagen ermittelt sind, dass heißt, es sind Kompromisse zu schließen. Die Trassenführung für die Netzanbindung ist wichtig, ist aber bei der bisherigen Diskussion in den Hintergrund getreten. Bisher liegen hierüber noch keine konkreten Planungen vor. Der Vorsitzende, Herr Dr. Bastian begrüßt den erkennbaren planungsrechtlichen Rahmen für die Errichtung von OffshoreWindparks. Den Belangen des Naturschutzes und der zukünftigen Betreiber werde durch Ausweisung von Schutz und Eignungsgebieten Rechnung getragen. Die derzeitige Planung könne als transparenter Abwägungsprozess angesehen werden. In der nächsten Sitzung des Kuratoriums wird das Thema Trassenführung für die Netzanbindung an das Festland auf die Tagesordnung gesetzt. Es muss zu einer gebündelten KabeltrassenFührung kommen. Entsprechende Fachleute, die vom Energieministerium benannt werden können, sollen zu der Kuratoriumssitzung eingeladen werden. Herr Dr. Bastian dankt den Herren Mengers und Dr. Dieterich für die Unterrichtung der Kuratoriumsmitglieder über den derzeitigen Stand der Planung von OffshoreWindparks.

5 TOP 4: Bericht über die Trilaterale WattenmeerRegierungskonferenz am 31. Oktober 2001 in Esbjerg/Dänemark Den Mitgliedern des Kuratoriums ist am 27. November 2001 eine Vorlage des Nationalparkamtes übersandt worden. Die Stellungnahmen des Kreistages Nordfriesland und der Kuratorien Dithmarschen und Nordfriesland zu den jeweiligen Entwürfen der Ministererklärung sowie Aussagen, ob und wie die Stellungnahmen in die Erklärung eingearbeitet werden konnten, sind der Vorlage zu entnehmen. Eine englische Fassung der am 31. Oktober 2001 beschlossenen Erklärung liegt den Kuratoriumsmitgliedern vor. Die deutsche Fassung wird vom Bundesumweltministerium erstellt und zu gegebener Zeit nachgereicht werden. Herr Dr. KoßmagkStephan weist in seinem Bericht über den Inhalt der Erklärung auf folgende Themen hin: Raumordnung für OffshoreWindparks Im 24 der Erklärung ist eine entsprechende Aussage über eine gemeinsame Raumordnungsplanung enthalten. Schiffssicherheit Der Aspekt Schiffssicherheit wurde in der Präambel und im Text ( 57 bis 62) sowie in einem ausführlichen Anhang 3 aufgenommen. Welterbe Eine Anmeldung des Wattenmeeres als Welterbe wurde in Esbjerg nicht beschlossen. Weitere Konsultationen/Informationen sollen innerhalb von 1 bis 2 Jahren stattfinden. PSSA Die Beantragung des Wattenmeeres als PSSAGebiet wurde verabschiedet. In einer Protokollnotiz von SchleswigHolstein wurde nochmals die Notwendigkeit weiterer Informationen in der Region verankert. Bei diesen Informationen soll nochmals deutlich gemacht werden, dass die Ausweisung PSSA keine Auswirkung auf die Wattenmeerschifffahrt, sondern nur auf die Schiffssicherheit in den Seefahrtsrouten vor dem Wattenmeer hat. Herr Augst händigt den Mitgliedern des Kuratoriums eine Zusammenfassung der Landesregierung über die wichtigsten Ergebnisse der EsbjergKonferenz aus. Nach den Ausführungen von Herrn Augst würde die UNESCO trotz der Ablehnung von Dänemark eine Anmeldung des Wattenmeeres als Welterbe vor der deutschen und niederländischen Küste akzeptieren. Das Beteiligungsverfahren soll fortgeführt werden; die Landesregierung wird auf die Region zugehen. Die geplanten PSSAInformationsveranstaltungen sollten nach Auffassung des Vorsitzenden, Herrn Dr. Bastian, als kreisweite Veranstaltungen, nicht im Rahmen von Kuratoriums bzw. KreistagsSitzungen stattfinden. Sinnvoll wäre auch eine Befragung der Kommunen, wo diese noch zusätzlichen Informationsbedarf sehen. Auf Anregung von Herrn von Wecheln sind die Reedereien und die übrigen Schifffahrtsbetriebe sowie die Krabben und Muschelfischer bei den Informationsveranstaltungen zu beteiligen.

6 In diesem Zusammenhang begrüßt Herr von Wecheln ein Schreiben des Bundesumweltministers vom 03. Dezember 2001, in der sich dieser gegenüber dem Bundesverkehrsminister dafür einsetzt, für den in der Nordsee zu charternden Hochseeschlepper die Beschränkung auf 6 m Tiefgang und 160 t Pfahlzug aufzuheben. Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Dieterich wird ein Vorbereitungskomitee bis April 2002 organisatorische, personelle und finanzielle Fragen über das Wattenmeerforum behandeln. Im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung der Wattenmeerregion wird es Aufgabe des Forums sein, bis zur nächsten Regierungskonferenz Vorschläge zu erarbeiten. Herr Harrsen kritisiert die Ergebnisse der Regierungskonferenz. Die Region muss zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, dass nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen konnten. TOP 5: Regionalplan V und Landschaftsrahmenplan Den Mitgliedern des Kuratoriums liegen die Beiträge des Nationalparkamtes zum Landschaftsrahmenplan für den Regionalplan V in schriftlicher Form seit Anfang August 2001 vor. Nach Auffassung von Herrn Harrsen hätten diese Beiträge auch im Kuratorium behandelt werden müssen, da sie Aussagen über die Zukunft enthalten. TOP 6: Selbstverständnis des Nationalparkkuratoriums Zu dem Selbstverständnis des Nationalparkkuratoriums kann nach den Ausführungen von Herrn Prof. Janßen in der heutigen Sitzung keine inhaltliche Diskussion stattfinden. Die Tätigkeit des Kuratoriums vollzieht sich nach formalen und inhaltlichen Gesichtspunkten. Formal wird der Rahmen abgesteckt durch das Nationalparkgesetz und der Kuratorienverordnung. Inhaltlich durch die Vielfalt der Themen, wie z. B. BefahrensRegelung, 1000 m Gespräche, Wattenmeerkonferenzen, Welterbe, PSSA, Vorlandmanagement, Beschilderung des Nationalparkes, Muschelfischerei, u. v. m. Die Mitglieder des Kuratoriums haben ihre Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben ( 3 Satz 1 der Kuratorienverordnung) Es sollte mit externer Moderation darüber diskutiert werden, wie die Kuratoriumsmitglieder mit diesem Auftrag umgehen. Herr Prof. Janßen befürwortet eine Veranstaltung des Kuratoriums mit einer Übernachtung auf der Insel Pellworm unabhängig von einer regulären Sitzung. Frau Petersen und Herr Harrsen befürworten eine derartige Veranstaltung. Der Vorsitzende, Herr Dr. Bastian, schlägt Herrn Prof. Nick oder Frau Leitner als Moderator/Moderatorin vor. Ein Termin sollte im 1. Quartal 2001 festgelegt werden.

Das Nationalparkamt kündigt an, sich um eine Kostenbeteiligung zu bemühen. 7 TOP 7: Festlegung der Sitzungstermine im Jahr 2002 Folgende Termine werden für das Jahr 2002 festgelegt: 07. Februar 18. April 20. Juni 29. August 28. November Jeweils Donnerstag, Beginn 09.30 Uhr, Kreishaus Husum, Kreistagssitzungssaal Nordfriesland TOP 8: Verschiedenes a) Westküstenpark Herr Ewaldsen hat anlässlich eines Besuchs im Westküstenpark in St. Peter Ording festgestellt, dass die NationalparkService ggmbh nicht mit einem Ausstellungsteil vertreten ist. Diese Feststellung trifft nach den Ausführungen von Herrn Dr. Scherer nicht zu. Derzeit wird mit allen Beteiligten an einem Infozentrumskonzept gearbeitet. Soweit von St. Peter Ording ein Engagement des NPA bzw. der NPS ggmbh in dieser Richtung gewünscht wird, wäre eine Unterstützung seitens der Gemeinde Voraussetzung. b) Befahrensregelung Herr Klein und Herr Dr. Rösner berichten über die Arbeit der Arbeitsgruppe Befahrensregelung. Herr Dr. Scherer hofft, dass das Nationalparkamt als Moderationsbehörde in Kürze dem Kuratorium ein einvernehmliches Ergebnis vorlegen kann. Der Bericht in den Husumer Nachrichten vom heutigen Tage über den derzeitigen Stand der Arbeit wird von Herrn Dr. Rösner kritisiert. Mit einem Dank an die Mitglieder und Gäste schließt der Vorsitzende um 12.05 Uhr die Sitzung des Nationalparkkuratoriums Nordfriesland. Dr. Olaf Bastian Landrat und Vorsitzender Heinz Hansen Protokollführer