IBK BERATUNG MESSUNG PLANUNG BAULEITUNG GUTACHTEN

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1 IBK SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ BERATUNG MESSUNG PLANUNG BAULEITUNG GUTACHTEN Auftraggeber: Kommune: Stadt Würselen - Fachbereich 3 - Morlaixplatz Würselen Projekt: Bebauungsplan Nr. 190 "Kapellenfeldchen" Untersuchungsauftrag: Schallimmissionstechnische Bestandsaufnahme über die Gewerbeflächen im nördlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 143 "Gewerbegebiet Aachener Kreuz" im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN / TA Lärm De-Gasperi-Straße / Adenauerstraße Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag IBK 07/2011 Ingenieurbüro Telefon / Telefax / Schillerstraße Alsdorf USt-IdNr.: DE mail@ibk-schallimmissionsschutz.de Internet:

2 IBK Schallimmissionsschutz Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS: SEITE 1 Situation und Aufgabenstellung 3 2 Bearbeitungsgrundlagen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Normen, Literatur Verwendete Unterlagen und Angaben 5 3 Schalltechnische Forderungen Bauliche Nutzung Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach DIN Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 9 4 Berechnungs- und Beurteilungsmethode 10 5 Betriebsbeschreibungen / Maßgebliche Emittenten Adenauer Straße 9-11, Praktiker Deutschland GmbH De-Gasperi-Straße o. Nr. (Parkhaus Wohnwelt Pallen GmbH & Co. KG) De-Gasperi-Straße 6, Küchentreff Lüttgen & Jüttendonk GmbH De-Gasperi-Straße 8, Schmölders GmbH De-Gasperi-Straße 10, Familie Pathania De-Gasperi-Straße 12, Metallgroßhandel J. Lothmann GmbH & Co. KG Berücksichtigte Schallleistungen von Maschinen und Geräten 30 6 Maßgebende Immissionsorte 31 7 Vorhandene Immissionssituation 32 8 Beurteilung 33 9 Schlussbemerkung 34 Anlage 1 Planunterlagen Blatt 1 Übersicht, Lage des Plangebietes, untersuchte Betriebe M = 1 : 5000 Blatt 2 Lagepläne zur Berechnung, Übersicht der Betriebseinrichtungen und Schallquellen M = verschiedene

3 IBK Schallimmissionsschutz Seite 3 1 Situation und Aufgabenstellung Die Bauland Würselen GmbH & Co. KG beabsichtigt im Süden der Stadt Würselen auf derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen der Bebauung östlich der Oppener Straße und der Bebauung westlich der Dobacher Straße ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Für das erforderliche Baurecht stellt hierzu die Stadt Würselen, vertreten durch den Fachbereich 3, den Bebauungsplan Nr. 190 mit der Bezeichnung "Kapellenfeldchen" auf. Nördlich grenzt das Plangebiet an die fußläufige Verbindungsachse zwischen der Salmanusstraße und dem Mauerfeldchen unweit des Medizinischen Zentrums Marienhöhe. Nach Süden wird das Plangebiet durch die Landstraße 136 (Hauptstraße) begrenzt. Das Baugebiet soll von Süden über einen neuen Kreisverkehrsplatz an der bisherigen T-Kreuzung Hauptstraße / Adenauerstraße an das vorhandene Straßennetz angebunden werden. Durch eine entsprechende Gebietsausweisung von Mischgebieten (MI), aber auch von allgemeinen Wohngebieten (WA) sollen die vorhandenen städtebaulichen Strukturen auf der Basis des aktuellen Flächennutzungsplanes, gemäß dem örtlich festzustellenden Gebietscharakter und in Anlehnung an rechtskräftige Bebauungspläne in der Umgebung in dem Bebauungsplan Nr. 190 festgesetzt werden. Die Lage des Plangebietes im Stadtgebiet Würselen ist der Übersicht Blatt 1 der Anlage 1 zu entnehmen. Südlich des Bebauungsplanes Nr. 190 schließt sich das großflächige "Gewerbegebiet Aachener Kreuz" an, welches zwischen der L 23 (Stolberger / Verlautenheidener Straße) im Westen sowie den Autobahnen A 4 im Süden bzw. A 44 im Osten begrenzt wird. Da eine Beaufschlagung im Baugebiet aus den Gewerbeflächen im Geltungsbereich des maßgebenden Bebauungsplanes Nr. 143 oberhalb der Orientierungswerte der städtebaulichen Planung bzw. der Richtwerte der TA Lärm nicht ausgeschlossenen werden kann, soll die vorhandene Immissionssituation an der schutzbedürftigen Bebauung am südlichen Rand des Plangebietes festgestellt werden. Da aufgrund der unterschiedlichen Betriebe und der vielfältigen, stark schwankenden Emissionen Messungen nur Zufallsergebnisse zu den Immissionen aus den derzeit vorhandenen Betrieben darstellen und außerdem durch die vorherrschende Ge-

4 IBK Schallimmissionsschutz Seite 4 räuschsituation durch den Straßenverkehr ohne längere Fahrbewegungsunterbrechungen praktisch nicht durchführbar sind, galt es den Immissionsbestand für die Beurteilungszeiträume Tagzeit und Nachzeit auf rechnerischem Wege vergleichbar dem Verfahren bei Immissionsprognosen zu gewerblichen Anlagen nach TA Lärm für maßgebende Immissionsorte an der geplanten, schutzbedürftigen Bebauung zu ermitteln. 2 Bearbeitungsgrundlagen 2.1 Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Normen, Literatur - BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. November 2010 (BGBl. I S.1728) geändert worden ist. - BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist. - BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) - TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom , sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - DIN Schallschutz im Städtebau - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - DIN Mittelung von Schallpegeln - DIN 45645/1 Einheitliche Ermittlung der Beurteilungspegel für Geräuschimmissionen - VDI-Richtlinie 2571 Schallabschirmung von Industriebauten - Parkplatzlärmstudie Schriftenreihe Heft 89, 6. Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz

5 IBK Schallimmissionsschutz Seite 5 - Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebshöfen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Heft 192 Hessisches Amt für Umweltschutz - Leitfaden zur Prognose von Lkw-Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw; Merkblatt Nr. 25, Landesumweltamt NRW Die Anwendung der Richtlinien und Normen erfolgte in der jeweils aktuellen Fassung. 2.2 Verwendete Unterlagen und Angaben Für die schallimmissionstechnische Untersuchung wurden vom Auftraggeber und von der Stadt Würselen folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt. - Deutsche Grundkarte (DGK5), digital, Blatt "Weiden" einschließlich georeferenziertes Luftbild - Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Würselen, M = 1 : 5000; Stand: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 190 (Rechtsplan), digital (PDF-Format), ohne Maßstab; Stand: Städtebaulicher Entwurf des Bebauungsplanes, ohne Maßstab; Stand: Bebauungsplan Nr. 143 "Gewerbegebiet Aachener Kreuz", 2. Änderung mit textlichen Festsetzungen, M = 1 : 2000; Stadt Würselen, Fachbereich 3; Stand: DXF-Daten zum Geländebestand, Höhenschichtlinien und vermessungstechnische Aufnahme der straßenbegleitenden Topografie (Rad-/Gehweg, Böschungen etc.); Stadt Würselen, Fachbereich 3; Stand: DXF-Daten zum geplanten Kreisverkehrsplatz, ohne Höhenbezug; Stadt Würselen, Fachbereich 3; Stand: DXF-Daten zum Liegenschaftskataster, Flurstücks- und Parzellengrenzen der vorhandenen Gebäude im Umfeld; Stadt Würselen, Fachbereich 3; Stand:

6 IBK Schallimmissionsschutz Seite 6 - Bauaktenauszüge der untersuchten Firmen am Nordrand des Gewerbegebietes "Aachener Kreuz": Praktiker Baumarkt: Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung des Praktiker-Baumarktes inkl. Bau- und Betriebsbeschreibung vom , Lageplänen, Grundrissen, Ansichten etc. mit verschiedenen Maßstäben, "Schalltechnisches Gutachten SI- WÜ zu den Geräuschimmissionen von einer Lkw-Umfahrt", WFA- Institut GmbH, Schartstraße 28, Stolberg; Stand: Parkhaus Fa. Wohnwelt Pallen GmbH & Co. KG: Bauantrag zum Neubau eines Parkhauses vom inkl. Baubeschreibung, Betriebszeiten, Lageplänen, Grundrissen, Schnitten, Ansichten etc. mit verschiedenen Maßstäben, Teilbaugenehmigung vom mit Beiblatt und Baugenehmigung der Stadt Würselen vom Küchentreff Lüttgen & Jüttendonk GmbH: Bauantrag zum Neubau einer Betriebshalle vom inkl. Baubschreibung, Bauantrag zur Nutzungsänderung "Vorher Lager für Küchen, jetzt Küchenstudio" vom (Vereinfachtes Genehmigungsverfahren) inkl. Betriebsbeschreibung, Baugenehmigung der Stadt Würselen vom Schmölders GmbH: Bauantrag zu Garagenerweiterung und Nutzungsänderung eines Garagenteils als Gewerberaum vom inkl. Baubeschreibung Metallgroßhandel J. Lothmann GmbH & Co. KG: Bauantrag für die Errichtung eines Hauses mit Lagerhalle vom inkl. Bau- und Betriebsbeschreibung, Lageplan, Grundriss und Ansichten mit verschiedenen Maßstäben, Bauschein Nr.: 300/71 des Kreises Aachen vom inkl. Beiblatt - Auszüge zu den untersuchten Betrieben aus dem Gewerbemelderegister der Stadt Würselen, Stand: 04/ Ergebnisse der Verkehrserhebung zum Parkhaus der Fa. Wohnwelt Pallen GmbH & Co. KG, IGEPA Verkehrstechnik GmbH, Ardennenstraße 30, Eschweiler; Stand: Sofern die Planungsunterlagen keine Angaben über das Datum der Aufstellung bzw. den aktuellen Bearbeitungsstand enthalten, ist das Eingangsdatum der Bereitstellung der Unterlagen vermerkt.

7 IBK Schallimmissionsschutz Seite 7 3 Schalltechnische Forderungen In 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, in der Bauleitplanung die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden. Es sind die Belange des Umweltschutzes in Abwägung zu den übrigen Planungsabsichten zu berücksichtigen. Dieses gilt umso mehr bei Neuplanungen, wenn eine geplante Bebauung an vorhandene Gewerbeflächen oder an sonstige, das Gebiet vorbelastende Schallquellen heranrücken soll oder neue Straßen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung geplant sind. Aus immissionstechnischer Sicht berühren Planvorhaben, bei denen schutzbedürftige Baugebiete an vorhandene Industrie- oder Gewerbegebiete heranrücken, neben den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die schalltechnischen Forderungen der DIN in Bezug auf die Bauleitplanung und die TA Lärm in Bezug auf den Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche aus genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die den Anforderungen des zweiten Teils des BImSchG unterliegen. Verbindlich für die Bauleitplanung ist zunächst die DIN 18005, in deren Beiblatt 1 die Orientierungswerte für die städtebauliche Planung die Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens bilden. Im Rahmen der Genehmigung und Realisierung von gewerblichen Einrichtungen gilt die TA Lärm. Da die Angaben im Beiblatt 1 zur DIN eine mit der Gebietsausweisung verbundene wünschenswerte Orientierung für die Immissionsbelastung bezüglich der damit verbundenen Erwartungshaltung an die Wohnruhe darstellt, und die TA Lärm strengere Maßstäbe setzt bzw. abweichende Kriterien beurteilt, sind für die Realisierbarkeit von Vorhaben bereits im Rahmen der Bauleitplanung zumindest in abschätzender Form auch die Richtwerte und weitergehenden Vorgaben der TA Lärm vorausschauend zu beachten. Da die Orientierungswerte wie auch die Richtwerte den Maßstab für die Beurteilung der Summe der Immissionen aus allen Betrieben beschreiben, ist sowohl für die Ausweisung weiterer Industrie- und Gewerbeflächen bzw. für die Ansiedlung weiterer Betriebe, die zusätzliche Geräusche emittieren, als auch die Kenntnis bereits verbrauchter Immissionskontingente (Vorbelastung) an den maßgebenden Immissions-

8 IBK Schallimmissionsschutz Seite 8 orten im neuen Baugebiet von Bedeutung. Nachfolgend sind die Orientierungs- bzw. Richtwerte beschrieben. Als Beurteilungszeiträume gelten gleichermaßen für die Tagzeit Nachtzeit von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr 3.1 Bauliche Nutzung Der vorliegende städtebauliche Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 190 nimmt den vorhandenen Gebietscharakter des Umfeldes auf und sieht sowohl freistehende Einfamilienhäuser aber auch mehrgeschossige Häuser oder Hausgruppen mit unterschiedlichen Gebietsausweisungen für Misch- und Wohngebiete vor (vgl. Anlage 1, Blatt 2). Für einen ca. 70 m breiten parallel zur L 136 verlaufenden Baustreifen sieht der Bebauungsplanentwurf Nr. 190 "Kapellenfeldchen" die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) vor. Weiter nördlich sind Bauflächen innerhalb der Gebietsausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen (WA). Südlich des Plangebietes befindet sich das "Gewerbegebiet Aachener Kreuz", der hier rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 143 weist überwiegend Gewerbe- und Sonderbauflächen aus. Südlich der Hauptstraße befinden sich in ca. 40 m Abstand zum südlichen Rand des geplanten Baugebietes und der hier vorgesehenen Mischgebietsausweisung erste gewerblich genutzte Flächen mit unterschiedlichen Betrieben (u. a. Parkhaus "Wohnwelt Pallen", Metallgroßhandel Lothmann, Praktiker- Baumarkt). Ebenso besteht für eine derzeit noch unbebaute ca m² große Restfläche zwischen der Hauptstraße und dem Praktiker-Baumarkt Baurecht innerhalb des nach Abstandserlass gegliederten Bebauungsplanes Nr Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach DIN Das Beiblatt 1 der DIN 18005, Teil 1 von Mai 1987 gibt nachfolgende Orientierungswerte zur Beurteilung der Immissionen aus Gewerbegeräuschen für die städtebauliche Planung für die hier vorgesehenen Gebietsausweisungen vor:

9 IBK Schallimmissionsschutz Seite 9 Gebietsnutzung Orientierungswerte in db(a) Tag Nacht Allgemeine Wohngebiete WA Dorf- und Mischgebiete MD, MI Die Orientierungswerte nach DIN sind keine Grenzwerte, sondern Hilfswerte für die städtebauliche Planung, deren Berücksichtigung der Abwägung unterliegt. Die Einhaltung dieser Orientierungswerte oder ihre Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betroffenen Gebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Lärmschutz zu erfüllen. 3.3 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Zum Schutz und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche sind in der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) Immissionsrichtwerte festgesetzt worden, die durch die Geräusche von allen auf einen Immissionsort einwirkenden gewerblichen Anlagen zusammen nicht überschritten werden sollen. Wo diese Richtwerte bereits ausgeschöpft sind, dürfen keine weiteren Anlagen mehr genehmigt werden, durch die die Schallimmission relevant erhöht werden würde. Gemäß TA Lärm dort Ziffer 6.1 gelten für die örtlich vorhandenen und planerisch zu berücksichtigenden Gebietsnutzungen folgende Immissionsrichtwerte für die Beurteilung von Immissionen aus gewerblichen Anlagen außerhalb von Gebäuden. Gebietsnutzung Tag Richtwerte 1) in db(a) Nacht Allgemeine Wohngebiete WA 55 2) 40 Kern-, Dorf- und Mischgebiete MK, MD, MI ) 2) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage maximal um 30 db(a) und in der Nacht maximal um 20 db(a) überschreiten. In den gekennzeichneten Gebieten ist für Zeiten mit einer erhöhten Empfindlichkeit ein Zuschlag für die erhöhte Störwirkung zu berücksichtigen. Bei der

10 IBK Schallimmissionsschutz Seite 10 Ermittlung des Beurteilungspegels ist der Zuschlag K R = 6 db(a) an Werktagen in den Teilzeiten von bis und von bis Uhr, an Sonn- und Feiertagen von bis 09.00, von bis und von bis Uhr entsprechend einzubeziehen. Bei der Ermittlung der Beurteilungspegel sind die entsprechenden Zuschläge für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit der einwirkenden Geräusche je nach Störwirkung von 3 bis 6 db(a), in Einzelfällen gar darüber hinaus, zu berücksichtigen. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilenden Anlagen relevant beitragen. 4 Berechnungs- und Beurteilungsmethode Das großflächige "Gewerbegebiet Aachener Kreuz" stellt im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 190 zunächst in seiner Gesamtheit eine unbekannte Größenordnung einer Geräuschvorbelastung am südlichen Rand des Plangebietes aus gewerblich genutzten Grundstücken dar. In Abstimmung mit dem Fachbereich 3 der Stadt Würselen sowie der Städteregion Aachen, Abteilung Immissionsschutz, wurde der Untersuchungsaufwand auf die augenscheinlich maßgeblichen Gewerbeflächen am nördlichen Rand des Bebauungsplanes Nr. 143 "Gewerbegebiet Aachener Kreuz" eingegrenzt. Die Geräuschvorbelastung im geplanten Baugebiet sollte aus folgenden Baugrundstücken ermittelt werden: Adenauerstraße 9-11 De-Gasperi-Straße o. Nr. (Parkhaus "Wohnwelt Pallen") De-Gasperi-Straße 6 De-Gasperi-Straße 8 De-Gasperi-Straße 10 De-Gasperi-Straße 12 Der Immissionsbestand war auf rechnerischem Wege vergleichbar zu Immissionsprognosen nach TA Lärm in Baugenehmigungsverfahren zu ermitteln. Die schalltechnischen Berechnungen wurden in dieser Untersuchung mittels eines in Fachkreisen verbreiteten und anerkannten Rechenprogramms (SoundPLAN Version 7.0) auf

11 IBK Schallimmissionsschutz Seite 11 einem Personalcomputer durchgeführt. Dabei wurden die mathematischen Vorgaben und Algorithmen der unter Ziffer 2 benannten Normen und Richtlinien angewendet. Für die Ermittlung der Immissionsverhältnisse aus den vorhandenen Betrieben wurde aus den zur Verfügung gestellten Planunterlagen sowie durch die Digitalisierung der Lagekoordinaten und der ergänzenden Eingabe der Höhenverhältnisse und der Verarbeitung zur Verfügung gestellter Datensätze ein annähernd der Örtlichkeit entsprechendes Berechnungsmodell erstellt, in dem die relevanten Schallquellen der einzelnen Betriebe unter Berücksichtigung der Schallleistungen, der Einwirkzeiten und der Ereignishäufigkeiten eingearbeitet wurden. Zur Feststellung und der angemessenen Berücksichtigung der relevanten Schallquellen der einzelnen Betriebe fanden Betriebsbesichtigungen und -befragungen über Betriebsmerkmale, die Arbeitszeiten und die Zahl der Beschäftigten, die Arbeitsabläufe, die eingesetzten Maschinen und Geräte und deren Laufzeiten, sowie Ladeund Lieferbetrieb, die Entsorgung und den Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgelände bei den Firmen im Untersuchungsbereich im nördlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 143 "Gewerbegebiet Aachener Kreuz" statt. Nach Erfordernissen wurden in der Örtlichkeit die Raumschallpegel in relevanten Betriebsräumen auf messtechnischem Wege bestimmt bzw. an oder in relevanten Betriebsbereichen Immissionsmessungen zur Abgleichung des Berechnungsmodells durchgeführt. Die betrachteten Betriebe sowie die festgestellten maßgebenden Schallquellen und deren Charakteristik sowie die Einwirkzeiten sind nachfolgend unter der Ziffer 5 beschrieben. Aus den Messungen, Betriebsbeobachtungen und vorliegenden Betriebsbeschreibungen bzw. aus den Befragungen und den zur Verfügung gestellten Bauaktenauszügen wurden die maßgeblichen Emittenten bestimmt. Diese wurden in das Schallausbreitungsmodell als Flächen-, Linien- oder Punktschallquellen eingebracht. Zur Berücksichtigung abgestrahlter Schallleistung wurde auf eigene Erfahrungswerte mit gleichartigen Anlagen, auf durchgeführte Messungen sowie auf Herstellerangaben und auf Angaben in der einschlägigen Literatur zurückgegriffen. Zur Berücksichtigung der Schallabstrahlung von den Gebäuden wurden nach Erfordernis die Raumschallpegel entsprechend der vorhandenen Nutzung der Räume ermittelt bzw. eingeschätzt und die Schalldämmungen der Außenbauteile aus der Bau-

12 IBK Schallimmissionsschutz Seite 12 beschreibung bzw. nach den Herstellerangaben oder den örtlichen Einschätzungen bestimmt. Die Schallabstrahlung von Gebäuden ergibt sich aus den relevanten Außenbauteilen zu lauten Räumen. Im Berechnungsmodell werden mit Hilfe der vom Immissionsort in 1-Gradteilung ausgesandten Suchstrahlen die Schallquellen geortet und ausgehend von der Schallleistung unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsbedingungen (Reflexion, Absorption, Abschirmung, Beugung) die Immissionsteilpegel aus den einzelnen Schallquellen nach den in den einschlägigen Richtlinien und Normen angegebenen Berechnungsverfahren ermittelt. Das Berechnungsverfahren für die Immissionen berücksichtigt die in der TA Lärm vorgesehene Korrektur für die meteorologischen Bedingungen gemäß den Vorgaben der DIN ISO vereinfachend ohne Bezug auf eine Messstation nach den Empfehlungen des Landesumweltamtes NRW mit C 0 = 2 db(a) und liegt somit auf der sicheren Seite. Die Berechnung der Emissionen und Immissionen aus den typischen Geräuschen der Parkplätze erfolgte in Anlehnung an die Bayerische Parkplatzlärmstudie in der derzeit gültigen Fassung. Unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten, der Zuschläge für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sowie für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit wurden die Beurteilungspegel gebildet. Die vorhandenen Gebäude wurden soweit möglich aus den zur Verfügung gestellten Kartenwerken in das Berechnungsmodell nach Lage und Höhe übernommen. Von maßgeblicher Bedeutung für die Schallausbreitung sind die topografischen Verhältnisse, reflektierende und abschirmende Einrichtungen wie Gebäude und Wände sowie Dämpfungsbereiche. Die berechneten Immissionsbeurteilungspegel ergeben sich u. a. in Abhängigkeit von den Höhenverhältnissen im Plangebiet. Das den Berechnungen zugrunde liegende Ausbreitungsmodell ist für die berechneten Immissionen verbindlich, insbesondere dort, wo sich abschirmende Einrichtungen und Gebäude zwischen den Schallquellen und Berechnungsaufpunkten befinden. Sollten sich die Höhenverhältnisse oder die Vorgaben zur geplanten Bebauung gravierend ändern, so hat dies

13 IBK Schallimmissionsschutz Seite 13 Auswirkungen auf die Immissionsverhältnisse, den Schallschutz und die Beurteilung. In diesem Falle sollte eine Überprüfung dieser Untersuchung erfolgen. Da die Berechnungen mit einem auf der Basis der geltenden Richtlinien arbeitenden anerkannten PC-Programm durchgeführt wurden, wurde auf die Angabe der verwendeten Formeln und Algorithmen in diesem Untersuchungsbericht verzichtet. 5 Betriebsbeschreibungen / Maßgebliche Emittenten Auf der Grundlage der von der Stadt Würselen zur Verfügung gestellten Sammelauskunft aus dem städtischen Gewerbemelderegister über die vorhandenen, angemeldeten Betriebe innerhalb des nördlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 143 "Gewerbegebiet Aachener Kreuz" wurden die Firmen zwischen dem und dem an unterschiedlichen Werktagen aufgesucht und zu Betriebszeiten, Betriebsabläufen, eingesetzten Maschinen und Geräten sowie Anlieferungen und sonstigem Fahrzeugverkehr etc. auf dem Betriebsgelände befragt. In einigen Betrieben war auch eine Betriebsbesichtigung möglich, andere wurden in Ergänzung der durchführten Befragung beobachtet bzw. von außen eingeschätzt oder durch interne Immissionsmessungen eingestuft. Aus den Angaben der Geschäftsleitungen der jeweiligen Betriebe und eigenen Erfahrungswerten wurden die relevanten Schallquellen in das Berechnungsmodell eingearbeitet. Aus den zur Verfügung gestellten Bauakten, den dort aufgefundenen Architektenzeichnungen und Angaben zum jeweiligen Bauvorhaben sowie auf der Basis eigener örtlicher Einschätzungen wurde die Schalldämmung der Umfassungsbauteile von relevanten Räumen (Fenster, Türen, Tore, Dächer, usw.) eingeschätzt. Nachstehend sind die für die Immissionen maßgebenden Kriterien zu den Betrieben zusammenfassend beschrieben. Die Lage und die Bezeichnung der Betriebe kann dem Übersichtsplan Blatt 1 sowie den Lageplänen zur Berechnung Blatt 2 in der Anlage 1 entnommen werden. Das Berechnungsmodell für die Ermittlung der Immissionsbeurteilungspegel kann auf Wunsch beim Gutachter eingesehen werden.

14 IBK Schallimmissionsschutz Seite Adenauer Straße 9-11, Praktiker Deutschland GmbH Die Praktiker Deutschland GmbH betreibt an der Adenauerstraße 9-11 (laut Kataster 7-9) im Gewerbegebiet Aachener Kreuz einen von deutschlandweit rund 240 Standorten. Als Komplettanbieter bietet die Filiale ein breites Warensortiment aus den Bereichen Bauen, Renovieren, Werkstatt, Wohnen, Garten und Freizeit an. Dabei umfasst das Angebot eine Vielzahl unterschiedlicher Artikel wie u. a. Fliesen, Tapeten, Teppiche, Farben, Holz, Lampen, Gartenprodukte, Elektrogeräte u. v. m., die sich am hiesigen Standort auf ca m² Verkaufsfläche verteilen. Ergänzt wird das Angebot durch eine Anzahl von Serviceleistungen, die vom Holzzuschnitt bis zum Anhängerverleih reichen. Der Bebauungsplan Nr. 143 "Gewerbegebiet Aachener Kreuz" weist entsprechend für die Parzellen 715, 716, 717, 949 und 950 eine Sonderbaufläche (SO) mit der Zweckbestimmung "Bau- und Heimwerkermarkt / Gartencenter" aus. Das Betriebsgelände wird von Südwesten über die Adenauerstraße über zwei Zufahrten erschlossen. Beginnend an der Adenauerstraße ist darüber hinaus an der Nordwestseite des Marktgebäudes, parallel zur nordöstlichen Grundstücksgrenze und vorbei an der südöstlichen Grenze über den Kundenparkplatz eine Lkw-Umfahrt für die Warenanlieferung eingerichtet. Zwischen der Adenauerstraße und dem Eingang zum Baumarkt befindet sich ein Kundenparkplatz mit ca. 200 Stellplätzen. Ein Teil der Stellplätze im westlichen Teil des Betriebsgeländes ist durch Ausstellungsstücke (Gartenhäuser) und einem Zelt für Lagerzwecke zugestellt, so dass sich die Gesamtanzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze auf ca. 140 reduziert. Der Wareneingang bzw. die Innenlagerflächen sowie der Raum für den Holzuschnitt befinden sich im östlichen Teil des Betriebsgeländes. An der Nordwestseite des Baumarktes stehen darüber hinaus teilweise eingezäunte Außenlagerflächen zur Verfügung. Entlang der Lkw-Umfahrt und insbesondere im östlichen Teil des Betriebsgeländes sind weitere Lagerflächen, überwiegend für Palettenwaren (Steine, Fliesen, Blumenerde, usw.), eingerichtet. Östlich des Wareneingangs befinden sich darüber hinaus einige Sammelbehälter für Reststoffe sowie Entsorgungscontainer (Mulden-, Roll- und Presscontainer).

15 IBK Schallimmissionsschutz Seite 15 Aus den zur Verfügung gestellten Bauaktenauszügen konnte abgeleitet werden, dass der seit über 20 Jahren an der Adenauerstraße ansässige Baumarkt zuletzt im Jahr 2003 baulich erweitert worden ist. Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Verkaufsflächen und dem Bau einer Lkw-Umfahrt wurde im Genehmigungsverfahren im Jahr 2002 eine schalltechnische Untersuchung durch das WFA-Institut (Gutachten Nr. SI-WÜ170102) hierzu erstellt. Das Gutachten betrachtet lediglich das Befahren von Lkw des Betriebsgeländes (Umfahrt) in den vorgegebenen Stückzahlen innerhalb der Öffnungszeiten der Warenannahme. Die mit dem Gesamtbetrieb verbundenen Geräusche wie u. a. Staplerverkehr, Ladetätigkeiten, Kundenparkplatz, usw. bleiben hier unberücksichtigt. Rückschlüsse zu einer möglichen Beaufschlagung des geplanten Baugebietes "Kapellenfeldchen, Bebauungsplan Nr. 190" durch Geräusche, die dem Praktikermarkt im Sinne der TA Lärm zuzurechnen sind, können dem Gutachten und den Genehmigungsverfahren aus 2002/03 nicht entnommen werden. Von daher wurde die örtliche Filialleitung, ergänzt durch eigene Ortsbesichtigungen und Beobachtungen, zu Betriebszeiten, Betriebsabläufen, eingesetzten Maschinen und Geräten sowie Anlieferungen und sonstigem Fahrzeugverkehr etc. auf dem Betriebsgelände befragt. Hieraus ließen sich die schalltechnisch relevanten Betriebsabläufe wie folgt ableiten: Kundenparkplatz Der Baumarkt ist werktags (Mo. - Fr.) von 9.00 bis Uhr und samstags von 8.00 bis Uhr geöffnet. Der mit Verbundsteinpflaster angelegte Kundenparkplatz bzw. das Betriebsgelände ist durch Schranken vor 7.30 Uhr und nach Uhr verschlossen. Nach Angaben der Filialleitung sind über den Jahreszeitraum gesehen im Mittel ca bis Kunden täglich zu verzeichnen. Im Rahmen von Aktionen und Sonderangeboten werden deutlich mehr Kunden registriert. Im Sinne einer mittleren Maximalbetrachtung im Regelbetrieb ist nach den Angaben der Filialleitung von Kunden auszugehen, wobei im Rahmen dieser Bestandsaufnahme unterstellt wird, dass jeder Kunde zwei Pkw-Fahrzeugbewegungen (Ein- und Ausfahrt) auf dem Betriebsgelände bzw. dem Kundenparkplatz erzeugt. Der Personenbelegungsgrad der Fahrzeuge ist dabei aus schalltechnischer irrelevant. Unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten sowie einer Vor- und Nachlaufzeit im Rahmen der Nutzung des Parkplatzes ergibt sich bei 12 Stunden Nutzungszeit, Fahrzeug-

16 IBK Schallimmissionsschutz Seite 16 bewegungen und ca. 140 zur Verfügung stehenden Stellplätzen eine Frequentierung von rund 1,8 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde. Warenanlieferung, Außenlagerflächen und Gabelstaplerverkehr Die Warenannahme erfolgt werktags (Mo. - Fr.) in der Zeit zwischen 8.00 und Uhr. Samstags ist Warenannahme geschlossen. Im Wareneingang bzw. innerhalb des Lagers wird zwischen 8.00 und Uhr gearbeitet. Nach den Angaben der Filialleitung ist davon auszugehen, dass bis zu 25 Lkw / Lastzüge sowie weitere 15 Transporter (z. B. Pritschenwagen) verschiedene Waren innerhalb der o. g. Öffnungszeiten anliefern. Hierzu fahren die Lieferfahrzeuge von der Adenauerstraße auf das Betriebsgelände (Lkw-Umfahrt) und halten im nördlichen Teil vor einer Lichtsignalanlage, die ständig auf Rot geschaltet ist. Die Lkw-Fahrer melden sich in der Verwaltung / im Wareneingang an und erhalten erst eine Erlaubnis zum Weiterfahren, wenn die Ladezone im östlichen Teil des Betriebsgeländes frei ist. Die schalltechnische Untersuchung unterstellt daher, dass mit jeder Einfahrt eines Lkw / Lastzuges / Transporters ein Parkvorgang an der Lichtsignalanlage erfolgt. Die mittlere Ladedauer ist bei den Lkw / Lastzügen mit maximal eine Stunde, bei den Transportern mit bis zu 30 Minuten in Ansatz zu bringen. Je nach Materialanlieferung kann eine Entladung auch direkt an den seitlichen Lagerflächen nördlich des Gebäudes erfolgen. Ebenso sind Ladetätigkeiten auf den Flächen zwischen der Adenauerstraße und dem Gartencenter am hier vorhandenen Lagerzelt zu berücksichtigen. Für die Entladung kommen auf den Außenlagerflächen zwei gasbetriebene Gabelstapler zum Einsatz. Im Bereich des Wareneingangs werden ergänzend Handhubwagen oder elektrisch betriebene Mitgängerflurförderzeuge ("Ameisen") benutzt. Anhand der Beschreibung der Filialleitung zum Ablauf der Anlieferungen und der Auswertung der jährlichen Einsatzstunden der beiden Gasgabelstapler (Inspektionsnachweise) kann abgeleitet werden, dass am Wareneingang, auf den Außenlagerflächen sowie entlang der Lkw-Umfahrt insgesamt ein Staplerverkehr von 4 Stunden im Tagesverlauf berücksichtigt werden muss. Die Schallleistung eines gasbetriebenen Gabelstaplers wird mit L WA = 105 db(a) bei den Berechnungen in Ansatz gebracht.

17 IBK Schallimmissionsschutz Seite 17 Holzzuschnitt Im östlichen Teil des Betriebsgeländes verfügt der Praktiker-Baumarkt innerhalb des Gebäudes über eine Serviceeinrichtung für die Kunden, die Fachabteilung Holzzuschnitt. In einem vom Baumarkt abgetrennten ca. 90 m² großen Raum befinden sich ein kleines Holzlager sowie eine stationäre Kreissäge. In der Südostfassade des Gebäudes ist ein Rolltor eingelassen, über das die Holzanlieferung erfolgt. Das Tor bleibt nach Angaben der Filialleitung durchgehend geschlossen und wird nur zu Ladezwecken geöffnet. Die Einrichtung der Abteilung entspricht einer kleinen, herkömmlichen Schreinerei, in der innerhalb der Öffnungszeit des Baumarktes gearbeitet werden kann. Nach Angaben der Filialleitung ist in der Abteilung allerdings nicht von einem kontinuierlichen Dauerbetrieb auszugehen, vielmehr wird hier nur nach Kundenbedarf ca. 30 Mal am Tag für wenige Minuten Holz zugeschnitten. Innerhalb des Raumes ist während des Holzuschnittes von einem Raumschallpegel von 95 db(a) auszugehen. Die Dauer der Sägearbeiten variieren stark. Nicht selten wird die Kreissäge nach Angaben der Filialleitung nur für einzelne Schnitte benötigt, so dass die Einsatzzeit nur 1 bis 2 Minuten andauert. Im Mittel ist davon auszugehen, dass insgesamt bis drei Stunden am Tag geräuschintensive Arbeiten in dem Werkraum durchgeführt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist von einem Raumschallpegel von 75 db(a) entsprechend einem Lagerraum ohne Einsatz von lauten Geräten und Maschinen auszugehen. Aus den Vorgaben der Filialleitung lässt sich ein mittlerer Raumschallpegel über eine Zeitdauer von 11 Stunden innerhalb der Öffnungszeit von 90 db(a) ableiten. Für die Außenwände in Gasbetonfertigteilbauweise darf ohne weiteren Nachweis eine Schalldämmung von R' w = 45 db, für das Rolltor und eine Fluchttür eine Schalldämmung von R' w = 20 db im geschlossenen Zustand unterstellt werden. Für das Dach in wärmegedämmter Stahltrapezblechbauweise wird eine Dämmung von R' w = 30 db in Ansatz gebracht. Im Dachbereich ist für den Rauchabzug im Brandfall eine ca. 1 m x 2 m große RWA-Klappe installiert, für die auf der sicheren Seite liegend eine geringe Schalldämmung von R' w = 15 db angenommen wird. Im Rahmen der Holzanlieferung ist für den zu beurteilenden Werktag von einem Lkw auszugehen, der östlich des Gebäudes vor dem Rolltor direkt entladen wird. Die Ladedauer beträgt weniger als eine Stunde, die entsprechenden Fahr- und Haltevor-

18 IBK Schallimmissionsschutz Seite 18 gänge des Lieferwagens wurden bei den Berechnungen berücksichtigt. Die Entladung erfolgt in der Regel von Hand und ist schalltechnisch nicht relevant. Entsorgungscontainer In der nordöstlichen Ecke des Betriebsgeländes auf den Außenlagerflächen befinden sich einige Sammelbehälter für Restmüll sowie Roll- und Muldencontainer zur Entsorgung weiterer Wertstoffe, die im Baumarkt anfallen. Neben einem Rollcontainer für Holzreste und zwei Muldencontainern für Grünabfälle befindet sich darüber hinaus hier ein Presscontainer für Papier, Pappen und Kartonagen. Nach den Angaben der Filialleitung ist davon auszugehen, dass jeder Container pro Woche zur Tagzeit ein Mal ausgewechselt oder geleert wird. Im ungünstigen Fall sind bis zu drei Leerungen an einem Tag nicht auszuschließen. Hierzu werden in der schalltechnischen Untersuchung entsprechend die Fahr- und Rangiervorgänge der Entsorgungsfahrzeuge sowie die Geräusche beim Aufnehmen und Absetzen der Container berücksichtigt. Der Presscontainer für Papier bzw. Kartonagen wird je nach den anfallenden Mengen einige Male während der Öffnungszeit von 9.00 bis Uhr betätigt. Ein Pressvorgang dauert ca. 45 Sekunden. Die schalltechnische Untersuchung berücksichtigt für den Presscontainer drei Vorgänge pro Stunde in der angegebenen Öffnungszeit der Filiale. Verwaltung / Sonstiges In der Praktiker-Filiale sind im Mittel zwei Personen in der Verwaltung, acht Mitarbeiter im Lager sowie ca. 20 Personen im Verkauf tätig. Je nach Saison wird der Personalstamm in Spitzenzeiten durch entsprechende Aushilfskräfte verstärkt. Die Schallabstrahlung über die überwiegend massiv ausgebildeten Umfassungsbauteile des Gebäudes ist aufgrund des Abstandes bei den hier zu betrachtenden Immissionsorten im nördlich gelegenen Baugebiet sowie der Geräuschvorbelastung aus den das Plangebiet unmittelbar tangierenden Hauptverkehrsstraßen schalltechnisch nicht relevant. Backshop Westlich des Haupteingangs der Praktiker-Baumarktfiliale ist eine Bäckereifiliale der Firma Oebel am hiesigen Standort untergebracht. Von dem Betriebsraum gehen keine beurteilungsrelevanten Emissionen aus. Der Bäckereishop ist sowohl vom Bau-

19 IBK Schallimmissionsschutz Seite 19 markt aus als auch von außen vom Kundenparkplatz zu begehen. Nach den Angaben der Filialleitung des Praktiker-Baumarktes als Vermieter der Räumlichkeiten arbeiten maximal zwei Angestellte gleichzeitig in der Filiale. Die Öffnungszeiten der Bäckerei richten sich nach denen des Baumarktes. Es ist davon auszugehen, dass die Filiale nahezu ausschließlich von Personen aufgesucht wird, die ohnehin bereits im Baumarkt einkaufen waren. Fahrzeugbewegungen auf dem Parkplatz zur Tagzeit, die ausschließlich auf die Bäckereifiliale zurückzuführen sind, konnten aus Betriebsbeobachtungen nicht abgeleitet werden. In dem Shop wird der überwiegende Teil des Lebensmittelsortimentes selbst hergestellt und gebacken. Zusätzlich ist für die hier durchzuführende Betrachtung aus den Angaben im Rahmen der Betriebsbefragung der Filialleitung des Praktikerbaumarktes abzuleiten, dass bis zu zwei Warenanlieferungen durch Kleintransporter (z. B. "Sprinter") zur Tagzeit stattfinden. Entsprechend wurden die Fahr- und Ladevorgänge südlich des Haupteingangs der Baumarktfiliale vor dem Eingang zur Bäckerei berücksichtigt. Die Be- und Entladung erfolgt von Hand und ist schalltechnisch nicht relevant. 5.2 De-Gasperi-Straße o. Nr. (Parkhaus Wohnwelt Pallen GmbH & Co. KG) An der De-Gasperi-Straße, Ecke Adenauerstraße befindet sich seit 1996 das Parkhaus der Firma Wohnwelt Pallen GmbH & Co. KG. Das Möbelhaus selber firmiert weiter westlich unter der Adresse De-Gasperi-Straße 18. Das offene Parkhaus mit 10, zueinander höhenversetzten Ebenen in Stahlskelettbauweise bietet gemäß Bauantragsunterlagen (Bauschein 302/95) den Kunden des Möbelhauses während der Öffnungszeiten von werktags (Mo.-Sa.) bis Uhr insgesamt Stellplätze für Pkw und wird von Süden über die De-Gasperi-Straße erschlossen. Zurzeit ist der Möbelfachmarkt lediglich bis Uhr geöffnet. Alle weiteren Betrachtungen zum Parkhaus sowie die Berechnungsansätze werden allerdings auf die zuvor genannten Öffnungszeiten bezogen. Dabei wird auch jeweils eine Stunde Vor- bzw. Nachlaufzeit für die Nutzung des Parkhauses berücksichtigt, so dass zwischen Uhr morgens und Uhr abends insgesamt 12 Stunden Einwirkzeit den Untersuchungen zugrunde liegen.

20 IBK Schallimmissionsschutz Seite 20 Offene Ebene 9 zur De-Gasperi-Straße nicht realisiert Ein-/Ausfahrt Ebene 3 Einfahrt Ebene 1 Ansicht Südostfassade, De-Gasperi-Straße De-Gasperi-Straße Rampe, Zufahrt Offene Ebene 9 zur De- Gasperi-Straße nicht realisiert L 136 Hauptstraße Ansicht Nordostfassade, Adenauerstraße Das Parkhaus mit einer Grundfläche von ca. 83 m x 66 m ragt aufgrund des an der De-Gasperi-Straße zur Adenauerstraße hin fallenden Geländes unterschiedlich aus dem Erdreich heraus, so dass sich zwei Zufahrtsmöglichkeiten in der Ebene 1 und Ebene 3 ergeben. Die Ebene 3 fungiert zur De-Gasperi-Straße ebenso als Ausfahrt. Im nördlichen Drittel des in Stahlskelettbauweise mit Betonfertigbauteilen hergestellten Parkhauses befinden sich innenliegende, gegenläufig befahrbare Rampen, über die die unteren und oberen Ebenen angesteuert werden können. Während die Ebene 1 und -1 teilweise unterhalb des Geländeniveaus mit gestalteten Böschungen und somit offenen Fassadenabschnitten zur natürlichen Belüftung liegen, befinden sich alle weiteren oberhalb des Geländeniveaus. Gänzlich geschlossene Fassadenabschnitte sind nicht vorhandenen. Die oberen Parkebenen 7 (teilweise), 8 und 9 sind ohne Wetterschutz vollständig offen gestaltet. Die Schallabstrahlung von dem Parkhausgebäude resultiert aus den Fahrvorgängen und den mit dem Parken verbundenen Geräuschen sowie aus dem Starten und Anfahren der Pkw in den einzelnen Parkebenen bzw. auf den Zufahrtsbereichen. Die Abstrahlung der Geräusche vom Gebäude erfolgt in erster Linie über die offenen Gebäudeseiten und die Zufahrtsbereiche, wobei diese auf der Südseite des Parkhauses realisiert sind und von daher aus dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 190 "Kapellenfeldchen" nördlich der L 136 nicht direkt einsehbar sind. Die Schallleistung von Pkw beträgt L w = 50 db(a) pro Meter und Stunde auf den Fahrstrecken von und zu den Parkplätzen.

21 IBK Schallimmissionsschutz Seite 21 Im Bereich der Parkflächen entstehen Emissionen aus dem Fahrvorgang, dem Einparken, dem Zurücksetzen, dem Zuschlagen von Türen- und Kofferraumdeckeln, dem Starten und Zurücksetzten von Pkw etc. Die hieraus entstehenden Emissionen wurden nach dem Berechnungsverfahren der Bayerischen Parkplatzlärmstudie mit den Empfehlungen für die Berechnungsmethodik für Parkhäuser ermittelt. Innerhalb des Parkhauses besteht keine konkrete Vergabe der Stellplätze an bestimmte Nutzergruppen (z. B. Kunden, Mitarbeiter), so dass die Ebenen in Abhängigkeit des Auslastungsgrades und der Zufahrtsbereiche von der De-Gasperi-Straße sehr unterschiedlich frequentiert werden. Im Rahmen einer Betriebsbefragung mit der Geschäftsführung der Firma Wohnwelt Pallen konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass keine belastbare Vorgabe seitens der Geschäftsführung zu einer möglichen Fahrzeugfrequentierung des Parkhaus, gar unterteilt nach den einzelnen Parkebenen, erfolgen kann. Von daher wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich 3 der Stadt Würselen und der Firma Wohnwelt Pallen eine Verkehrserhebung an einem nach Firmenangaben zu erwartenden, besucherstarken Werktag am Samstag, den im Zeitraum von 9.00 Uhr morgens bis Uhr abends durchgeführt. Unter anderem konnte weiterhin im Rahmen einer Ortsbegehung und ergänzend durch die Verkehrserhebung zum Parkhaus festgestellt werden, dass lediglich 985 Stellplätze aufgrund von augenscheinlich erkennbaren Ummarkierungsarbeiten in den unteren Parkebenen zur Verfügung stehen. Die Stellplatzanzahl gemäß Bauantrag beträgt 1.060, die Reduzierung ist auf die nicht zur De-Gasperi-Straße realisierte Parkebene 9 im südlichen Drittel des Parkhauses sowie auf die Ummarkierungsarbeiten zur Schaffung größerer, einzelner Stellplätze in den Ebenen 1, 3 und 5 zurückzuführen. Die weiteren Betrachtungen zum Parkhaus gehen daher von den tatsächlichen Gegebenheiten mit insgesamt 985 Stellplätzen aus. Die Anzahl der Stellplätze verteilt sich in den einzelnen Parkebenen wie folgt. Ebene -1 Ebene 1 Ebene 2 61 Stellplätze 124 Stellplätze 59 Stellplätze Zufahrt über Ebene 1 (Rampe) Ausfahrt über Ebene 3

22 IBK Schallimmissionsschutz Seite 22 Ebene 3 Ebene 4 Ebene 5 Ebene 6 Ebene 7 Ebene 8 Ebene Stellplätze 59 Stellplätze 144 Stellplätze 59 Stellplätze 161 Stellplätze 59 Stellplätze 114 Stellplätze Zu-/Ausfahrt über Ebene 3 Die Fahrzeugbewegungen im Parkhaus verteilen sich auf den Ebenen entsprechend den angebotenen bzw. belegten Stellplätzen. Bei der Verkehrserhebung wurden neben den Ein- und Ausfahrten auch die Anzahl der parkenden Fahrzeuge in den jeweiligen Ebenen (Stellplatzbelegung) zu jeder vollen Stunde registriert. Somit war es möglich die am stärksten frequentierten Parkebenen im Tagesverlauf zu erfassen und entsprechende Ganglinien für die Zeit zwischen Uhr morgens und Uhr abends abzuleiten. Das ermittelte Verkehrsaufkommen im Rahmen der Nutzung des Parkhauses am stellt dem Grunde nach ein einzelnes Zufallsereignis dar. Aus den Angaben der Firmenleitung und eigenen Betriebsbeobachtungen lassen sich allerdings keine Hinweise ableiten, die die ermittelten Zahlen und damit die Grundlage für die weiteren schalltechnischen Berechnungen in Frage stellen würden. Die Zahlen sind durchaus als repräsentativ für den Regelbetrieb zu bezeichnen. Ein weiterer Teil der Kunden des Möbelfachmarktes nutzt die vorhandenen Stellplätze entlang des weiteren Verlaufs der De-Gasperi-Straße im öffentlichen Straßenraum sowie die auf dem Betriebsgelände des Haupthauses eingerichteten Stellplätze. Diese Straßenrandparker bzw. die hieraus resultierenden Fahr- und Parkbewegungen sind schalltechnisch aufgrund des Abstandes zum geplanten Baugebiet nicht relevant und werden nicht weiter betrachtet. Im Sinne einer mittleren Maximalbetrachtung nach den Forderungen der TA Lärm wurden zur hinreichenden Berücksichtigung höherer Auslastungen des Parkhauses an Werktagen, an denen ggf. mit noch größeren Kundenmengen zu rechnen ist, in Abstimmung mit dem Planungsamt der Stadt Würselen die gezählten Fahrzeugmengen pauschal um 30% hochgerechnet. Die Abschätzung der Immissionen aus den Fahrzeuggeräuschen aus dem Parkhaus der Firma Wohnwelt Pallen dürfte somit auf

23 IBK Schallimmissionsschutz Seite 23 der sicheren Seite liegen. Zusammenfassend gehen die weiteren Berechnungen von folgenden Fahrzeugmengen an den beiden Einfahrten bzw. an der Ausfahrt des Parkhauses aus. Einfahrt Ausfahrt Uhrzeit Ebene 1 (Rampe) Ebene 3 Gesamt Ebene Summe Im Zusammenhang mit den Erhebungsdaten der Verkehrszählung, der Aufnahme der Stellplatzbelegungen in den einzelnen Ebenen im Tagesverlauf und den an verschiedenen Tagen stundenweise durchgeführten, ergänzenden Betriebsbeobachtungen sowie anhand der Schilderungen der Geschäftsführung der Firma Wohnwelt Pallen lassen sich folgende Betriebsmerkmale und Parkgewohnheiten wie folgt ableiten, die abschließend in die schalltechnischen Berechnungen als Eingangsgrößen eingeflossen sind: a) Die Ebenen -1, 1 und 2 verfügen zusammen über 244 Stellplätze, die über die Einfahrtsrampe in der Ebene 1 erschlossen werden. Fahrzeuge, die die Ebene 1 als Einfahrtebene nutzen, parken nahezu ausschließlich in den Ebenen 1 und 2

24 IBK Schallimmissionsschutz Seite 24 und verlassen das Parkhaus wieder über die Ausfahrtebene 3. Während in der Ebene -1 im gesamten Tagesverlauf bis auf Einzelparker aufgrund des großzügig bemessenen Stellplatzangebotes faktisch keine Fahr- und Parkbewegungen stattfinden, so verteilen sich in den Ebenen 1 und 2 daher die zuvor hochgerechneten Fahrzeugzahlen. Es ergeben sich schlussfolgernd hier 422 Fahrzeugbewegungen im Tagesverlauf, dies entspricht 0,21 Fahrzeugbewegungen pro Stellplatz und Stunde in der Zeit zwischen und Uhr. In der Zeit nach Uhr wurde das Parkhaus nicht mehr genutzt, zurzeit der Erhebung war das Möbelhaus bereits um Uhr geschlossen. b) In Abhängigkeit des Stellplatzangebotes der Raumgeometrie und der Absorptionseigenschaften der Parkebene 1 errechnet sich ein stundenbezogener, aufgerundeter Raumschallpegel von L I = 65 db(a). Ungünstig wird dieser Wert auch in der Ebene -1 und 2 bei der Schallabstrahlung über die offenen Fassaden über den Zeitraum von 12 Stunden (09.00 bis Uhr) durchgehend in Ansatz gebracht. c) Die Ebenen 3 bis 5 bieten zusammen eine Stellplatzanzahl von 348 und werden, wie die darüber liegenden Ebenen 6 bis 9, über die Einfahrtebene 3 erschlossen. Aus den stundenweise erhobenen Stellplatzbelegungen und den gezählten Einfahrten ist abzuleiten, dass mehr als 70% aller Fahr- und Parkvorgänge im Parkhaus in den Ebenen 3 bis 5 stattfinden. In der Ebene 3 konnte stundenweise zwischen Uhr morgens und Uhr nachmittags eine Vollauslastung des Stellplatzangebotes registriert werden. In den beiden darüber liegenden Ebenen 4 und 5 standen allerdings immer noch ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Es wurde festgestellt, dass die über die Ebene 3 einfahrenden, hochgerechneten 846 Fahrzeuge im Tagesverlauf fast ausschließlich in den Ebenen 3 bis 5 parken. d) Zu den Parkvorgängen in der Ebene 3 konzentrieren sich weitere Fahrzeugbewegungen aus den unteren und oberen Ebenen aufgrund der Ausfahrt zur De- Gasperi-Straße. Dies wurde in den Berechnungen durch Zuschläge beim sogenannten Durchfahranteil gemäß den Ansätzen der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. e) Aus allen Bewegungen im Tagesverlauf in der Ebene 3, ohne den Durchfahranteil aus den unteren Ebenen, lassen sich im Mittel 0,6 Fahrzeugbewegungen pro

25 IBK Schallimmissionsschutz Seite 25 Stellplatz und Stunde in der Zeit zwischen und Uhr ableiten. In Abhängigkeit des Stellplatzangebotes der Raumgeometrie und der Absorptionseigenschaften der Parkebene 3 errechnet sich ein stundenbezogener, aufgerundeter Raumschallpegel von L I = 70 db(a). Ungünstig wird dieser Wert auch in den Ebenen 4 bis 6, auch wenn hier faktisch deutlich weniger Fahrzeugbewegungen stattfinden, bei der Schallabstrahlung über die offenen Fassaden über den Zeitraum von 12 Stunden (09.00 bis Uhr) durchgehend in Ansatz gebracht. f) Die oberhalb der Ebene 6 vorhandenen Ebenen 7 bis 9, von denen die Ebene 7 teilweise und die Ebenen 8 bzw. 9 offene Parkdecks darstellen, werden praktisch im Regelbetrieb nicht genutzt. Auch unter Zugrundelegung der 30% hochgerechneten Zähldaten stünden in den unteren Ebenen mehr als ausreichend Stellplätze zur Verfügung, ohne dass die obersten Ebenen genutzt werden müssten. Am Erhebungstag wie auch an keinem weiteren Tag der stichprobenhaft durchgeführten Betriebsbeobachtungen wurden die offenen Parkdecks (Ebenen 7 bis 9) genutzt. g) Im Sinne einer wohlwollenden Abschätzung der Geräuschimmissionen im geplanten Baugebiet nördlich der Hauptstraße wurde dennoch in Abstimmung mit dem Planungsamt der Stadt Würselen zugunsten der Anwohner ein fiktiver Frequentierungsansatz auf den obersten Parkdecks mit insgesamt 232 offenen Stellplätzen von 0,1 Fahrzeugbewegungen pro Stellplatz und Stunde, entsprechend ca. 280 weiteren Fahrzeugbewegungen hier gewählt. Auch damit liegt die Untersuchung zu den vom Parkhaus ausgehenden Fahrzeuggeräuschen auf der sicheren Seite. 5.3 De-Gasperi-Straße 6, Küchentreff Lüttgen & Jüttendonk GmbH Die Firma Küchentreff Lüttgen & Jüttendonk GmbH befindet sich an der De-Gasperi- Straße 6. Die Firma betreibt im Erd- und 1. Obergeschoss des Gebäudes Ausstellungsräume für Küchen. Zum Tätigkeitsschwerpunkt der Firma gehören die persönliche Beratung und der Verkauf von maßgeschneiderten Küchen einschließlich Zubehör wie Armaturen, Elektrogeräte, Tische und Stühle. Die Betriebszeit wurde werktags von bis Uhr angegeben, im Rahmen des Stadtfestes oder verkaufsoffener Sonntage ist das Küchenstudio in seltenen Fäl-

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