Leitfaden zur. Organisation der Hygienemaßnahmen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden zur. Organisation der Hygienemaßnahmen"

Transkript

1 Bitte beachten: Dieser Leitfaden steht zum Ausdruck zur Verfügung. Möchten Sie die Anhänge am PC bearbeiten, bitten wir Sie den Leitfaden im Internet über Praxishandbücher Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis Leitfaden Organisation der Hygienemaßnahmen zu öffnen. Dort wird auf die einzelnen Anhänge verlinkt.

2 LANDESZAHNÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG Körperschaft des öffentlichen Rechts Leitfaden zur Organisation der Hygienemaßnahmen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

3 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Impressum Herausgeber Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Herdweg Stuttgart Telefon: / Telefax: / info@lzk-bw.de Internet: Allgemeine Hinweise Alle Rechte vorbehalten. Copyright Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Nachdruck, Vervielfältigung, Speicherung auf Datenträgern oder Verbreitung mittels elektronischer Systeme auch auszugsweise nur mit Zustimmung der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg Stand Juni 2006 Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße Stuttgart Telefon: Telefax: poststelle@rps.bwl.de Regierungspräsidium Freiburg Kaiser-Joseph-Straße Freiburg Telefon: Telefax: poststelle@rpf.bwl.de Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe Telefon: Telefax: poststelle@rpk.bwl.de Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Straße Tübingen Telefon: Telefax: poststelle@rpt.bwl.de

4 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Vorwort Nach den Grundsätzen der Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden Württemberg sind die Zahnärzte verpflichtet, ihren Beruf im Interesse der Patienten und der Allgemeinheit auszuüben. Die Hygiene in der zahnärztlichen Praxis dient wie im gesamten medizinischen Betrieb der Vorbeugung von Infektionen bei Patienten und Praxismitarbeitern. Die Verantwortung für die Hygiene obliegt dem Praxisinhaber. Er kann Maßnahmen im Rahmen der Praxishygiene je nach Qualifikation an die Mitarbeiter delegieren. Seitens der Patienten, der Öffentlichkeit und der Behörden wird die Praxishygiene auf der Basis einer erfolgreichen und dokumentierten Qualitätssicherung erwartet. Dies betrifft insbesondere: Reinigungs- und Desinfektionsverfahren; Instrumentenaufbereitung und Sterilisation; Sterilgutlagerung und Dokumentation; Gerätewartung; Entsorgung und Arbeits- und Infektionsschutz. Der Leitfaden ist Bestandteil der Praxishandbücher Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Neben den behandelten Themen wird auf weiterführende, detaillierte Informationen und Hilfsmittel in den entsprechenden Kapiteln verwiesen. Wir hoffen, mit dem vorliegenden Leitfaden eine praxisnahe, kompakte Hilfestellung für das Hygienemanagement der Zahnarztpraxis zu geben. Stuttgart, im Juni 2006 Dr. Udo Lenke Präsident Dr. Norbert Struß Vorsitzender des Ausschusses für Praxisführung

5 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Inhalt 1. Gesetzliche Vorgaben 2. Infektionsrisiken in der Zahnarztpraxis 3. Mögliche Infektionserreger 4. Infektionspräventive Maßnahmen 5. Aufbereitung von Medizinprodukten 6. Betriebsanweisungen, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen 7. Bauliche Anforderungen 8. Der systematische Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten 9. Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten 10. Transport zum Aufbereitungsbereich 11. Abfallentsorgung 12. Vorbereitung der Medizinprodukte (Vorreinigung, Zerlegen) 13. Reinigung, Desinfektion, Spülung, Trocknung 14. Kontrolle: Rückstände, Funktionsprüfung, Pflege, Instandsetzung 15. Freigabe zur Wiederverwendung nach Desinfektion 16. Kennzeichnung 17. Sterilgutverpackung 18. Sterilisation 19. Dokumentation der Sterilisation 20. Freigabe zur Wiederverwendung nach Sterilisation 21. Hygienische Lagerung 22. Flächen und Gegenstände 23. Absauganlage 24. Wasserführende Systeme 25. Abformungen, zahntechnische Werkstücke 26. Kontaminierte Wäsche 27. Meldung von Vorkommnissen nach MPSV 28. Verpflichtungen aus dem Infektionsschutzgesetz

6 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Anhang: Formblätter Praxisorganigramm Stellenbeschreibung Medizinprodukteaufbereitung Benennung der zur Freigabe der aufbereiteten Medizinprodukte berechtigten Beschäftigten Herstelleranfrage Beispiele für die Einstufung Risikobewertung von Medizinprodukten Muster-Arbeitsanweisungen zur Individualisierung AA Transport der nass- oder trockenentsorgten Medizinprodukte AA Nassentsorgung AA Trockenentsorgung AA Manuelle Instrumentenreinigung und Desinfektion AA Instrumentenreinigung im RDG nicht validiert AA Maschinelle Instrumentenreinigung und Desinfektion im RDG validiert AA Instrumentenprüfung AA Aufbereitung endodontischer Instrumente AA Verpackung der Instrumente zur Sterilisation AA Dokumentation der Sterilisations-Chargen AA Lagerung Muster-Betriebsanweisungen Muster-Hygieneplan Betriebsanweisung für Dampfsterilisatoren Dokumentationsblätter Freigabe nach thermischer Desinfektion/Sterilisation (Formular 1) Freigabe nach Reinigung und Desinfektion im validierten RDG (Formular 2) Freigabe nach manueller Reinigung und Desinfektion (Formular 3) Fehlerbehandlung bei der Medizinprodukteaufbereitung Meldung von Vorkommnissen Nosokomiale Infektionen Checkliste für die Organisation der Hygienemaßnahmen Wichtige Internetadressen Hinweis zur Nutzung des Leitfadens In der rechten Spalte finden Sie auf jeder Seite farblich codierte Hinweise (Links) auf die unterstützenden Arbeitsmittel im Anhang sowie auf weiterführende Informationen in den Praxishandbüchern. QM PHB

7 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Abkürzungsverzeichnis: AA Arbeitsanweisung Abs. Absatz ArbStättV Arbeitsstättenverordnung AS Abfallschlüssel BA Betriebsanweisung BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BioStoffV Biostoffverordnung DAHZ Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis DGHM Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie DH Dentalhygieniker/in DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information DVV Deutsche Gesellschaft zur Verhütung und Bekämpfung von Viruskrankheiten Hygieneplan Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer, Stand Februar 2006 IfSG Infektionsschutzgesetz JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz LZK Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg MPBetreibV Medizinproduktebetreiberverordnung: Verordnung über das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten MPG Medizinproduktegesetz MPSV Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung MuSchG Mutterschutzgesetz PHB QM Praxishandbücher Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis auf CD- ROM der LZK RDG Reinigungs- und Desinfektionsgerät RKI Robert-Koch-Institut UVV Unfallverhütungsvorschrift VA Verfahrensanweisung VAH Verbund für angewandte Hygiene ZFA Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ZMF Zahnmedizinische/r Fachassistent/in ZMP Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in ZMV Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in

8 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Gesetzliche Vorgaben 1. EU-Richtlinien, nationale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Rechtsprechung, Unfallverhütungsvorschriften. Es liegt kein bundeseinheitliches Hygienerecht vor, zahlreiche Vorschriften unterliegen der Umsetzung und Aufsicht auf Länderebene. Alle Hygienemaßnahmen sind Teil des vom Gesetzgeber geforderten Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen. Die wichtigsten Grundlagen sind: EU-Richtlinien (z. B. Richtlinie 93/42 EWG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Medizinproduktegesetz (MPG) Sozialgesetzbuch V (SGB V) Arbeitsschutzgesetze (z. B. BiostoffV, MuSchG, JArbSchG, ArbStättV) Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) Richtlinien von Referenzgremien (RKI-Empfehlung Infektionsprävention in der Zahnheilkunde Anforderungen an die Hygiene ) Technische Regeln und (Europa-)Normen (z. B. DIN EN 13060) Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (z. B. TRBA 250/BGR 250) Zahnarztpraxen können infektionshygienisch durch die zuständigen Behörden überwacht werden, nach: 26 MPG 36 IfSG 9 Abs. 2 ÖGDG (nur anlassbezogen; es hat seit Inkraftreten des IfSG an Bedeutung verloren) PHB QM Hygiene - Rechtliche Aspekte bei Hygieneverstößen Die Empfehlung des RKI Infektionsprävention in der Zahnheilkunde Anforderungen an die Hygiene, die am 1. April 2006 neugefasst in Kraft tritt, hat einen gesetzesähnlichen Charakter: Sie ist Bestandteil des Infektionsschutzgesetzes ( 23 Abs. 2 IfSG). In 4 Abs. 2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung findet sich ein Verweis auf eine weitere Empfehlung des Robert-Koch-Instituts und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. In der Zahnarztpraxis und im zahntechnischen Labor werden im Sinne der Biostoffverordnung (BioStoffV) u.a. nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ausgeübt, die in der Regel der Schutzstufe 2 zuzuordnen sind. Verpflichtung des Arbeitgebers: Erstellung von Betriebsanweisungen und Hygieneplan, sowie Verhaltensregeln und Maßnahmen auf der Grundlage einer praxisbezogenen Gefährdungsbeurteilung für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten: Reinigung Desinfektion Sterilisation

9 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Ver- und Entsorgung Tragen von Schutzausrüstung Anweisungen für Notfälle Arbeitsmedizinische Vorsorge Bereitstellung der erforderlichen Mittel Ausreichende, angemessene (wiederholte) Unterweisung/Belehrung Verpflichtung der Mitarbeiter: Mitwirkung, Eigenverantwortung Geeignete Desinfektionsverfahren und -mittel müssen bakterizid, fungizid und ausreichend viruzid (inklusive HBV, HCV, HIV) wirksam sein. Geeignete Desinfektionsverfahren und -mittel sind solche, die vom Robert- Koch-Institut (RKI) geprüft und anerkannt sind ( / Suchbegriff Desinfektionsmittel ) bzw. die durch den Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) nach den Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) und der Deutschen Vereinigung zur Verhütung und Bekämpfung von Viruskrankheiten (DVV) zertifiziert wurden. Entscheidende Bedeutung kommt den Herstellerangaben zu. PHB QM Hygiene-Liste der Desinfektionsmittel Infektionsrisiken in der Zahnarztpraxis 2. In der Zahnheilkunde bestehen für Patienten und die in diesem Bereich Tätigen aufgrund der Besonderheiten der zahnärztlichen Behandlung verschiedene Infektionsrisiken. Die Risiken können verringert werden durch: Anamneseerhebung, Wirksame Hygienemaßnahmen, Methoden der Arbeitssystematik (z. B Grundregel der Nichtkontamination), sowie durch anerkannte Technologien. RKI-Empf. In der Zahnheilkunde sind z. B. folgende Übertragungswege für Krankheitserreger relevant: direkter Kontakt mit Blut, Speichel oder andere potentiell infektiösen Sekreten; indirekte Übertragung, z. B. über kontaminierte Instrumente, zahntechnische Materialien, Werkstücke oder Hände; Aerosolbildung mit kontaminiertem Wasser PHB QM Arbeitsmedizinische Vorsorge und Hygiene Mögliche Infektionserreger 3. Bakterien Pilze Protozoen Viren Prionen Die Hauptgefahren in der zahnärztlichen Praxis bestehen in der Übertragung von Hepatitis B und C. Aufgrund wissenschaftlicher Erhebungen wird vermutet, dass in Deutschland 11 % der HBV-Infektionen sowie 24 % der HCV-Infektionen auf operativdiagnostische Eingriffe zurückzuführen sind. PHB QM Arbeitsmedizinische Vorsorge

10 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Folgende Tabelle verdeutlicht die Problemstellung: HBV HCV Virenträger > Neuinfektionen/hr Todesfälle nicht bekannt Infektionspräventive Maßnahmen Infektionspräventive Maßnahmen am Patienten: Anamnese Orale Antisepsis Ggf. Antibiotikaprophylaxe 2. Infektionspräventive Maßnahmen des Behandlungsteams: Händehygiene Händewaschen/Handpflege Hygienische Händedesinfektion Chirurgische Händedesinfektion Schutz vor Kontamination Schutzhandschuhe Mund-Nasen-Schutz und Augenschutz Schutzkleidung Abdeckung von Flächen und Gegenständen RKI-Empf.; Hygieneplan; PHB QM - Hygiene und Arbeitsmedizinische Vorsorge Impfprophylaxe Beschäftigungsbeschränkungen (MuSchG) Aufbereitung von Medizinprodukten 5. Die RKI-Empfehlung beschreibt die Aufbereitung von Medizinprodukten wie folgt: Mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten (z. B. von Dentalinstrumenten) dürfen nur Personen beauftragt werden, die auf Grund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen speziellen Sachkenntnisse verfügen. RKI-Empf.; MPG; MPBetreibV 4 Abs. 1 Besondere Beachtungen sollten finden: Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung Festlegung der Zuständig- und Verantwortlichkeiten Benennung der Berechtigten zur Freigabe der aufbereiteten Medizinprodukte Berücksichtigung der individuellen Qualifikation: ZFA, Auszubildende, Praktikanten, individuelle Zusatzqualifikationen Berücksichtigung der Schutzgesetze MuschG und JArbSchG Hygieneplan; Praxisorganigramm; Stellenbeschreibung Medizinprodukteaufbereitung

11 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Qualifikationen und Schulungen Zahnärztliche Approbation Berufsausbildung zur ZFA Fortbildungen zur ZMF, ZMV, ZMP, DH Interne Schulungen Externe Fortbildungen/Schulungen Freigabeberechtigung Unterweisung Regelmäßig Dokumentiert aktueller Stand der Kenntnisse Herstellerangaben Medizinprodukte (Dentalinstrumente) Einstufung der Medizinprodukte anhand einer Risikobewertung vor der Aufbereitung als unkritisch, semikritisch oder kritisch zu geeigneten Aufbereitungsverfahren (Art und Umfang) zur maximal möglichen Anzahl der Anwendungen/Aufbereitungen. Herstellerangaben Medizinprodukte (Geräte) Verpflichtung der Hersteller zu Angaben zu Betrieb, Instandhaltung, Wartung, sicherheitstechnische Überprüfungen gemäß DIN EN ISO Validierung, Prozess und Erfolgskontrolle Definition: Durch die Validierung wird der dokumentierte Beweis erbracht, dass ein Prozess oder ein System die vorher spezifizierten Anforderungen im praktischen Einsatz erfüllt. Das bedeutet z. B.: Bei der Reinigung ein optisch sauberes Instrument; Bei der Desinfektion ein Instrument von dem keine Infektionsgefahr ausgeht; Bei der Sterilisation ein Instrument frei von sämtlichen Erregern. Der Umfang der Validierungsmaßnahmen soll angemessen an Risikobewertung und Einstufung, nach anerkannten Regeln der Technik, unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft erfolgen. Entsprechende Dokumentation PHB-Anhang Unterweisung Hygiene ; Hygieneplan; Benennung der zur Freigabe der aufbereiteten Medizinprodukte berechtigten Beschäftigten, PHB-Anhang- Unterweisung Hygiene ; Hygieneplan Formular für Anfrage bei Hersteller Formular für Anfrage bei Hersteller s. o. diese Seite Betriebsanweisungen, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen 6. Betriebsanweisungen (BA), Verfahrensanweisungen (VA) und Arbeitsanweisungen (AA) sind Synonyme, die ineinander greifen und sich ergänzen. Wichtig: Musterbetriebsanweisungen/Musterarbeitsanweisungen müssen praxisspezifisch individualisiert werden! Zentrale Bedeutung haben: Muster-Hygieneplan von BZÄK und DAHZ (Individualisiert stellt er eine BA dar) RKI-Empfehlung (insbes. Fließdiagramme aus dem Anhang 1-9), DAHZ-Hygieneleitfaden Muster-Arbeitsanweisungen und Formulare der LZK

12 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Rahmen- und Musterbetriebsanweisungen Muster-Hygieneplan WAS WIE WOMIT WANN WER Haut und Hände Instrumente Flächen Spezialbereiche Sonstiges RKI-Empfehlung DAHZ-Leitfaden Individualisierung durch Praxisbetreiber Individuelle Praxisstruktur Med. Spektrum Geräte Instrumente Herstellerangaben Prozesskontrollen Individualisierte Praxisbetriebsanweisungen Individualisierter Hygieneplan WAS WIE WOMIT WANN WER Haut und xxx xxx xxx xxx Hände Instrumente xxx xxx xxx xxx Flächen xxx xxx xxx xxx Spezialbereiche xxx xxx xxx xxx Sonstiges xxx xxx xxx xxx Musterarbeitsanweisungen und -formulare Ggf. ergänzende individuelle BETRIEBSVERFAHRENS- ARBEITSANWEISUNGEN Bauliche Anforderungen 7. Anforderungen an die Abfallentsorgung und an den Aufbereitungsbereich Bei der Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes müssen im Besonderen Infektions-, Verletzungs- und Umweltrisiken beachtet werden. Es muss ein eigener Bereich für die Aufbereitung von Instrumenten (Reinigung, Desinfektion und Sterilisation) festgelegt werden. Arbeitsabläufe sind in»unreine«und»reine«zu trennen: Entweder Trennung in reine und unreine Zone oder Betriebsablauf so organisieren, dass zunächst die unreine Aufbereitung und anschließend nach Flächendesinfektion- die reinen Arbeiten durchgeführt werden (funktionelle Trennung). Weitere bauliche Anforderungen werden gestellt an: Behandlungsräume Röntgenräume Abfallentsorgung Wartezimmer/-bereich Personalräume Toiletten PHB QM Entsorgung PHB QM - Bauliche Anforderungen RKI-Empf. PHB QM - Bauliche Anforderungen

13 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Der systematische Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten 8.

14 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten 9. Die Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten erfolgt nach Herstellerangaben, Einsatzgebiet und konstruktiven- und materialtechnischen Details. Die Einstufung unterscheidet im Bereich der Zahnmedizin zwischen Medizinprodukten: unkritisch, semikritisch A, semikritisch B, kritisch A, kritisch B, (kritisch C für Zahnmedizin nicht relevant). Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten = Dentalinstrumenten lediglich Kontakt mit intakter Haut? Kontakt mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut? Durchdringung von Haut oder Schleimhaut? Zur Anwendung von Blut, Blutprodukten, sterilen Arzneimitteln? unkritisch semikritisch kritisch ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung Beispiele für die Einstufung Risikobewertung Semikritisch A Semikritisch B kritisch A kritisch B kritisch C

15 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Ein besonderes Augenmerk muss auf Übertragungsinstrumente (Hand- und Winkelstücke), Wurzelkanalinstrumente sowie rotierende und oszillierende Instrumente gelegt werden. RKI-Empf. Transport zum Aufbereitungsbereich 10. Durchführung nach individuellen Verfahrens- / Arbeitsanweisungen Sicherer Transport der Instrumente Vermeidung von Beschädigungen (kein Abwerfen) AA Transport der nass- oder trockenentsorg ten Medizinprodukte Abfallentsorgung 11. Von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gehen bei sachgemäßer Handhabung keine größeren Gefahren aus als von ordnungsgemäß entsorgtem Siedlungsabfall und ähnlichen gewerblichen und industriellen Abfällen. Ziel ist eine sichere und ordnungsgemäße Abfallentsorgung unter Vermeidung von Krankheitsübertragungen und Umweltbelastungen. Hygieneplan; RKI-Empf.; PHB QM Entsorgung Vorbereitung der Medizinprodukte (Vorreinigung, Zerlegen) 12. Evtl. Zwischenlagerung (Nass- /Trockenentsorgung) Durchführung nach individuellen Verfahrens- / Arbeitsanweisungen und Herstellerangaben Manuelle Vorreinigung, wenn Inkrustierungen spätere Reinigung unmöglich machen würden Hygieneplan; RKI-Empf.; AA Nassentsorgung ; AA Trockenentsorgung

16 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Reinigung, Desinfektion, Spülung, Trocknung 13. Manuell, chemisch: Eintauchdesinfektion Maschinell, thermisch z. B: Thermodesinfektor nicht validiert Maschinell, thermisch z. B: Thermodesinfektor validiert - Bei Verletzungsgefahr: Desinfektion vor Reinigung - Zunehmende Tendenz: Empfehlung der thermischmaschinellen Verfahren Manuelle Reinigung und Desinfektion Durchführung nach individuellen Verfahrens- / Arbeitsanweisungen / Herstellerangaben Auswahl der Verfahren Nur mit auf Wirksamkeit geprüften, geeigneten, materialverträglichen Mittel und Verfahren Ggf. Behandlung im Ultraschallbad Sichtprüfung auf Sauberkeit Abschließend thermische Desinfektion im Dampfsterilisator (nach Erfordernis, wenn vom Hersteller zugelassen, unverpackt) Freigabe Maschinelle Reinigung und Desinfektion Zu unterscheiden ist zwischen validierten und nicht validierten RDGs (Reinigungs- und Desinfektionsgeräten). Validierte Geräte erbringen den Nachweis der Desinfektion (Quantifizierbare Reinigungs- und Desinfektionsleistung: H2O-Volumen, -Druck, Temperatur, ph-wert, Dosierung von Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einwirkzeit, Kontroll- und Warnsysteme). Geräte die nicht validiert sind oder bei denen auch durch Nachrüstung keine Validierung möglich ist, gelten lediglich als Reinigungsgeräte. Hier ist zum Abschluss des Reinigungsvorganges und zur Freigabeerteilung eine abschließende thermische Nachbehandlung im Dampfsterilisator notwendig. RKI-Empf.; Hygieneplan; AA Manuelle Instrumentenreinigung und Desinfektion RKI-Empf. Anhang AA Maschinelle Instrumentenreinigung und Desinfektion im RDG - validiert AA Instrumentenreinigung im RDG nicht validiert Durchführung nach individuellen Verfahrens- / Arbeitsanweisungen / Herstellerangaben Standardanweisungen für jeden Schritt Sichtprüfung auf Sauberkeit Freigabe

17 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Kontrolle: Rückstände, Funktionsprüfung, Pflege, Instandsetzung 14. Durchführung nach individuellen Verfahrens- / Arbeitsanweisungen Freigabe: Sicht- und Funktionskontrolle, Verwendung oder weitere Aufbereitung nur, wenn Prozessablauf einwandfrei sonst erneute Reinigung und Desinfektion! Ggf. Ermittlung von Verfahrensfehlern Pflege, z. B. Ölung Ggf. Ausmusterung oder Reparatur AA Instrumentenprüfung ; Dokumentation der Fehlerbehandlung bei der Medizinprodukteaufbereitung Freigabe zur Wiederverwendung nach Desinfektion 15. Die Freigabe erfordert in jedem Falle die schriftliche Dokumentation durch eine freigabeberechtigte Person. Dokumentation der Freigabe (Formular 1 oder Formular 2 oder Formular 3); RKI-Empf. Kennzeichnung 16. Kennzeichnung von Instrumenten, wenn nur begrenzte Anzahl von Benutzungen / Aufbereitungen zugelassen (Herstellerangaben beachten). AA z. B. Aufbereitung endodontischer Instrumente ; Formular Anfrage beim Hersteller Sterilgutverpackung 17. Rekontaminationssichere geeignete und zugelassene Verpackungen Kennzeichnung der Verpackung: Information über Inhalt, Datum der Sterilisation / Verfallsdatum AA Verpackung der Instrumente zur Sterilisation

18 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Sterilisation 18. Durchführung nach individuellen Verfahrens- / Arbeitsanweisungen Methode der Wahl ist Dampfsterilisation Sterilisatortyp an Praxiserfordernissen ausrichten Was soll sterilisiert werden, wie sind die Sterilisiergüter beschaffen? (z. B.: Massive, hohle, poröse Körper, Textilien usw. ) Ggf. schriftliche Bestätigung des Herstellers über das geforderte Leistungsspektrum Herstellerangaben beachten: z. B.: Beladungsmuster Programmauswahl nach Bedarf Notwendige Wasserqualität Je nach Risikobewertung und einstufung des Sterilguts ist der entsprechende Indikator in Anwendung zu bringen. BA für Dampfsterilisatoren; PHB QM Sterilisation- DIN EN ; Formular Anfrage bei Hersteller Dokumentation der Sterilisation 19. (für Geräte für Dampfsterilisation, die die DIN EN ISO erfüllen) Installations- und Betriebsqualifikation Leistungsbeurteilung Erneute Leistungsbeurteilung Periodische Prüfungen Regelmäßige Wartung Chargenbezogene Prüfung Arbeitstägliche Routineprüfung Verfahrensfreigabe Chargenbezogene Routineprüfung Programmwahl Beladung Überprüfung des Prozessverlaufs Indikatoren Chargenfreigabe und Dokumentation Sterilgutfreigabe Einhaltung der BA BA für Dampfsterilisatoren; Dokumentation der Freigabe (Formular 1 oder Formular 2 oder Formular 3) AA Dokumentation der Sterilisations-Chargen

19 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Freigabe zur Wiederverwendung nach Sterilisation 20. Die Aufbereitung endet mit der Freigabe des Medizinproduktes zur Lagerung bzw. zur erneuten Anwendung entweder nach der Reinigung und Desinfektion bzw. - falls erforderlich - nach der Sterilisation. Wurden bei der Aufbereitung Abweichungen von einem korrekten Prozessablauf festgestellt, ist das Medizinprodukt nach Behebung des Fehlers einem erneuten Prozessdurchlauf zu unterziehen. Dokumentation der Freigabe (Formular 1 oder Formular 2 oder Formular 3) Hygienische Lagerung 21. Dauer der Lagerung richtet sich nach Art der Verpackung und Lagerungsort Generell gilt: Trocken, staubfrei, kontaminationssicher Z. B.: Lagerzeiten von verpacktem Sterilgut (individuell in jeder Praxis zu prüfen, Herstellerangaben beachten). In der Regel gilt: Offene Lagerung max. 48 Std. Einfach verpackt im Schrank bis zu 6 Monaten Doppelt verpackt im Schrank bis zu 5 hren Prinzip: First in - first out AA Lagerung PHB QM Hygiene Flächen und Gegenstände 22. Die Reinigung und Desinfektion kontaminierter Flächen richten sich nach den Anweisungen im Hygieneplan. Unnötiges Sprühen vermeiden nach Möglichkeit wischen. RKI-Empf.; Hygieneplan; PHB QM Hygiene Absauganlage 23. Durch geeignete Absaugtechniken können Infektionsrisiken erheblich minimiert werden. Desinfektion und Reinigung der Absauganlage nach den Anweisungen im Hygieneplan durchführen. RKI-Empf.; Hygieneplan; PHB QM Hygiene

20 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Wasserführende Systeme 24. Wasserführende Systeme der Behandlungseinheiten (Übertragungsinstrumente, Mundspülung) können besiedelt sein mit Mikroorganismen, wie: Bakterien, Pilzen und Protozoen insbesondere: Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, Anhaftung in Form von Biofilmen. Längere Betriebspausen führen zu einer Stagnation des Wassers, dies kann zu einer z. T. massiven Kontamination des Kühlwassers führen. RKI-Empf.; Hygieneplan Maßnahmen: Empfehlung des Einbaus wirksamer Desinfektionsanlagen Spülung wasserführender Systeme (ohne aufgesetzte Übertragungsinstrumente) vor Beginn des Arbeitstages für etwa zwei Min. benutzte Entnahmestellen 20 Sekunden spülen Ausrüstung der Kühlsysteme mit Rücklaufventilen Überprüfung der Wasserqualität Bei umfangreichen zahnärztlich-chirurgischen / oralchirurgischen Eingriffen und bei zahnärztlicher Behandlung von Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko soll zur Kühlung sterile physiologische Kochsalzlösung benutzt werden. Abformungen, zahntechnische Werkstücke 25. Um eine geschlossene Hygienekette beim Transport von Materialien und zahntechnischen Werkstücken in das zahntechnische Labor und zurück zu gewährleisten, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. RKI-Empf.; Hygieneplan; Formular Anfrage bei Hersteller Kontaminierte Wäsche 26. Kontaminierte Wäsche ist nach den einschlägigen Empfehlungen mit geeigneten Verfahren zu behandeln. RKI-Empf.; Hygieneplan; DAHZ- Hygieneleitfaden

21 Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Meldung von Vorkommnissen nach Medizinprodukte- Sicherheitsplanverordnung 27. Definition: Unter Vorkommnis versteht man jede Funktionsstörung, jeden Ausfall oder jede Änderung der Merkmale oder der Leistung eines Medizinproduktes sowie jede Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder Gebrauchsanweisung die direkt oder indirekt zum Tod oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten oder eines Anwenders oder einer anderen Person geführt haben oder hätten führen können. Ein solches Vorkommnis ist dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu melden. PHB QM Medizinprodukte ; Dokumentation Meldung von Vorkommnissen Verpflichtungen aus dem Infektionsschutzgesetz 28. Meldung meldepflichtiger Erkrankungen an das zuständige Gesundheitsamt durch den diagnostizierenden Arzt Führung einer Statistik über nosokomiale Infektionen Definition: Nach 2 Nr. 8 IfSG erfasste in Einrichtungen des Gesundheitswesens erworbene Infektionen. Vorrangiges Ziel der Qualitätssicherung im Sinne des Patienten- und Mitarbeiterschutzes muss die Prävention nosokomialer Infektionen sein. PHB QM Arbeitsmedizinische Vorsorge-Meldepflichtige Erkrankungen PHB QM Hygiene ; Dokumentation Nosokomialer Infektionen Literaturquellen: RKI-Empfehlung Infektionsprävention in der Zahnheilkunde Anforderungen an die Hygiene des Robert-Koch-Instituts (Vorabdruck vom unter veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 4/2006) Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und des DAHZ Hygieneleitfaden Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis (Hrsg.)

22 geschulte/r Mitarbeiter/in Weitere Mitarbeiter/in Zuständigkeiten: Praxisorganigramm Praxisleitung Geschulte/r Mitarbeiter/in Weitere Mitarbeiter/in Zuständigkeiten:

23 Stellenbeschreibung Medizinprodukteaufbereitung Die Zuständig- und Verantwortlichkeiten sind festzulegen; die Mitarbeiter mit Freigabeberechtigung sind unter Berücksichtigung ihrer individuellen Qualifikation zu benennen. Mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten (z. B. Dentalinstrumenten) dürfen nur Personen beauftragt werden, die auf Grund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeiten über die erforderlichen speziellen Sachkenntnisse verfügen. Die Freigabe des Medizinproduktes zur Lagerung bzw. zur erneuten Anwendung entweder nach der Reinigung und Desinfektion bzw. falls erforderlich nach der Sterilisation ist der letzte Schritt im Aufbereitungsverfahren. Sie darf nur erteilt werden, wenn der Prozessablauf insgesamt ordnungsgemäß war. Wurden bei der Aufbereitung Abweichungen von einem korrekten Prozessablauf festgestellt, ist das Medizinprodukt nach Behebung des Fehlers einem erneuten Prozessdurchlauf zu unterziehen. Name, Vorname: Tätigkeiten (z.b.) (X) Unterschrift des Mitarbeiters Unterschrift des verantwortlichen Praxisbetreibers Flächendesinfektion MP-Transport Abfallentsorgung Vorbereitung (z.b.vorreinigung) Reinigung, Desinfektion Kennzeichnung (bei begrenzter Anzahl von Aufbereitungen) Sterilisiergutverpackung Sterilisation Freigabeberechtigung

24 Benennung der zur Freigabe der aufbereiteten Medizinprodukte berechtigten Beschäftigten Die Zuständig- und Verantwortlichkeiten sind festzulegen; die Mitarbeiter mit Freigabeberechtigung sind unter Berücksichtigung ihrer individuellen Qualifikation zu benennen. Mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten (z. B. Dentalinstrumenten) dürfen nur Personen beauftragt werden, die auf Grund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeiten über die erforderlichen speziellen Sachkenntnisse verfügen. Die Freigabe des Medizinproduktes zur Lagerung bzw. zur erneuten Anwendung entweder nach der Reinigung und Desinfektion bzw. falls erforderlich nach der Sterilisation ist der letzte Schritt im Aufbereitungsverfahren. Sie darf nur erteilt werden, wenn der Prozessablauf insgesamt ordnungsgemäß war. Wurden bei der Aufbereitung Abweichungen von einem korrekten Prozessablauf festgestellt, ist das Medizinprodukt nach Behebung des Fehlers einem erneuten Prozessdurchlauf zu unterziehen. Zur Freigabe berechtigte Mitarbeiter Name, Vorname Unterschrift des Mitarbeiters Unterschrift des verantwortlichen Praxisbetreibers

25 Praxis Firma Anfrage zum Gerät / Instrument. nuar 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von Ihnen als Lieferant als Hersteller ein Medizinprodukt erworben. Es handelt sich um: Bezeichnung des MP/Geräte/ Dentalinstrumentes: Fabrikationsnummer/Seriennummer: CE-Kennzeichnung: Baujahr/Herstellungsjahr: Zu diesem Medizinprodukt fehlt mir die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache. Sollte die Gebrauchsanweisung die lt. Richtlinie 93/42/EWG, Anhang I; Abschnitt II, Nr. 13.6, erforderlichen folgenden Angaben nicht enthalten, so bitte ich, mir diese Angaben zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Ich benötige insbesondere Angaben: über geeignete Aufbereitungsverfahren, z. B. Reinigung, Desinfektion, Verpackung und ggf. Sterilisationsverfahren, einschließlich Art und Umfang. zu einer evtl. zahlenmäßigen Beschränkung der Wiederverwendung oder Sterilisierbarkeit. zu Betrieb, Instandhaltung, Wartung und sicherheitstechnischen Überprüfungen. Bitte senden Sie uns gemäß Ihrer Verpflichtung nach DIN EN ISO die Unterlagen umgehend zu. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift/Praxisstempel

26 LANDESZAHNÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG Körperschaft des öffentlichen Rechts Beispiele für die Einstufung = Risikobewertung von Medizinprodukten Unkritisch semikritisch A semikritisch B kritisch A kritisch B unkritische Medizinprodukte, die lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen Medizinprodukte semikritisch A, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung Medizinprodukte semikritisch B, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung Medizinprodukte kritisch A, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen (einschl. Wunden) und Medizinprodukte zur Anwendung von Blut, Blutprodukten und anderen sterilen Arzneimitteln ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung Medizinprodukte kritisch B, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen (einschl. Wunden) und Medizinprodukte zur Anwendung von Blut, Blutprodukten und anderen sterilen Arzneimitteln mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung Instrumente für konservierende, prothetische und kieferorthopädische Behandlung Instrumente für konservierende, prothetische und kieferorthopädische Behandlung Instrumente für invasive Behandlung Instrumente für invasive Behandlung Extraorale Teile des Gesichtsbogens Schieblehre Anmischspatel Instrumentenzange Mundspiegel Pinzetten Sonden Heidemannspatel Füllungsinstrumente Prothetik- und KFO-Zangen Abformlöffel Wangenabhalter ZEG-Ansätze Hand- u. Winkelstücke Turbinen Airflow-Ansatz Ansätze Mund- /Wasserspritze rotierende Instrumente Absaugkanülen Mundspiegel Pinzetten Sonden PA-Sonde PA-Instrumente Scharfe Löffel Skalpelle Tamponadestopfer Wundhaken Raspatorien Wurzelheber und Hebel Normtrays f. Chirurgie Hand- u. Winkelstücke (chir.) Innengekühlte chirurg. Bohrer Chirurgiemotoren Chirurg. Absaugkanülen Chirurg. Nadeln Chirurg. Bohrer Wurzelkanalinstrumente Nadelhalter Zahnzangen Fräsen Empfehlung: Innengekühlte, rotierende Instrumente, Polierbürsten und -kelche sollen nur noch als Einmalinstrumente Anwendung finden. Diese Auflistung ist nur beispielhaft und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

27 Arbeitsanweisung Transport der nass- oder trockenentsorgten Medizinprodukte Diese Arbeitsanweisung soll den sicheren und hygienischen Transport der verwendeten Medizinprodukte zum Aufbereitungsbereich sicherstellen. Pos. Arbeitsschritte Zuordnung Anweisungen Kontrolle 1. Aufnehmen des entsorgten Medizinproduktes in den Transportbehälter Schutzkleidung, Augen-, Mund- und Nasenschutz, dichte und feste Handschuhe tragen (z.b. Haushaltshandschuhe) Bei Nassentsorgung vermeiden von Flüssigkeitsspritzern 1 Achten auf Verletzungsgefahr durch scharfe Instrumente; Überprüfen der persönlichen Schutzausrüstung; evtl. auf Undichtigkeiten des Transportbehälters achten! 2. Transport zum Aufbereitungsbereich 3. Übergeben des Transportgutes im Aufbereitungsbereich Alle Beschäftigten im Untersuchungs-, Behandlungsund Wartungsbereich Unterweisung erfolgt und dokumentiert Transportbehälter dicht verschließen Transportbehälter sicher in beiden Händen halten Sicheren Transport durch angemessene Geschwindigkeit gewährleisten Überzeugen, dass Wege frei sind Schonendes Ablegen des Behälters im Aufbereitungsbereich Verschluss und Dichtigkeit des Transportbehälters; sicheres und festes Schuhwerk. Auf Dichtigkeit und Unversehrtheit des Behälters achten! Verletzungsgefahr! 1 Instrumente sind eventuell noch infektiös, da kontrollierte Desinfektion noch nicht erfolgt ist.

28 Arbeitsanweisung Nassentsorgung 1 Pos. Arbeitsschritte 1. Ablage in geeignetem Sammelbehälter Zuordnung Anweisungen Entsorgungsbehältnisse, die gegen die verwendeten Lösungen beständig sind Kontrolle Kontrolle des blasenfreien und vollständigen Eintauchens Gelenke und Maulteile von Instrumenten sind zu öffnen Funktionskontrolle 2. Abfälle und zu entsorgende Einmalartikel aussortieren 3. Sicherer und hygienischer Transport zum Aufbereitungsbereich 4. Entnahme der Instrumente 5. Gründliches Abspülen der Instrumente mit Wasser 6. Entsorgung der Desinfektionsflüssigkeit nach Ablauf der Standzeit Alle Beschäftigten im Untersuchungs-, Behandlungsund Wartungsbereich Grobe Verunreinigungen sind zu entfernen Herstellung einer wirksamen Konzentration gemäß Herstellerangaben Gemäß Hygieneplan / Entsorgung von Praxisabfällen Gemäß AA Transport Beim Umgang mit Desinfektions- und Reinigungslösungen sind Schutzhandschuhe, bei Gefahr des Verspritzens ggf. Schutzkleidung einschl. Gesichtsschutz zu tragen Es muss die völlige Entfernung der Desinfektionslösung gewährleistet sein Die zur Entsorgung der Instrumente verwendete Flüssigkeit darf nur innerhalb der Standzeit laut Herstellerangaben verwendet werden. Beseitigung der Flüssigkeit gemäß Hygieneplan / Entsorgung von Praxisabfällen Standzeit der Lösung muss kontrolliert werden Kontrolle der Standzeit und des Verschmutzungsgrades nach Herstellerangaben Unterweisung erfolgt und dokumentiert 1 Behandlung von benutzten oder kontaminierten wiederaufbereitbaren Instrumenten, Gegenständen oder Gerätschaften bis zur Reinigung und Desinfektion. Das Behandlungsgut wird in eine wässrige Lösung (empfohlen: kombinierte, nach Möglichkeit nicht fixierende Desinfektions- und Reinigungslösung) eingelegt, gelagert und transportiert.

29 Arbeitsanweisung Trockenentsorgung 1 Pos. Arbeitsschritte Zuordnung Anweisungen Kontrolle 1. Ablage in geeignetem Sammelbehälter 2. Abfälle und zu entsorgende Einmalartikel werden aussortiert 3. Bei gesonderter Aufbereitungsstelle wird der beladene Behälter sicher verschlossen und dahin transportiert Alle Beschäftigten im Untersuchungs-, Behandlungsund Wartungsbereich Gelenke und Maulteile von Instrumenten sind zu öffnen Grobe Verunreinigungen sind mit Zellstoff zu entfernen Gemäß Hygieneplan / Entsorgung von Praxisabfällen Gemäß AA Transport Funktionskontrolle Unterweisung erfolgt und dokumentiert 1 Behandlung von benutzten oder kontaminierten wiederaufbereitbaren Medizinprodukten bis zur Reinigung und Desinfektion. Das Behandlungsgut wird ohne Zugabe von Flüssigkeiten und sonstigen Zusätzen bis zur Reinigung und Desinfektion gelagert bzw. transportiert.

30 Arbeitsanweisung Manuelle Instrumentenreinigung und Desinfektion Pos. Arbeitsschritte 1. Reinigungs-/ Desinfektionslösung herstellen Zuordnung Anweisungen Lösungsansatz und Konzentration gemäß Herstellerangaben Standzeit gemäß Herstellerangaben Lösung frei von Verunreinigung? 2. Ggf. Vordesinfektion siehe AA Transport und AA Nassentsorgung 3. Entfernung grober Verschmutzungen Mit geeignetem Verfahren (z. B. Zellstoff) 4. Auseinandernehmen Flüssigkeitsdichte Handschuhe zerlegbarer Instrumente tragen 5. Reinigung: Herstellerangaben zur Materialverträglichkeit beachten a) Instrumente in Nie mit bloßen Händen in die Instrumentenwanne: Lösung fassen, In geeignete flüssigkeitsdichte Handschuhe Reinigungslösung und Gesichtsschutz tragen oder reinigende (nicht Instrumente mit Gelenken fixierender) Desinfektionslösung legen die Lösung geöffnet werden müssen vor dem Einlegen in Instrumente schonend in die Lösung einlegen, nie hineinwerfen Instrumente müssen innen und außen vollständig bedeckt sein b) Mechanische Reinigung c) Ggf. durch Wischreinigung 6. Wenn keine abschließende thermische Dampfdesinfektion erfolgt, dann ist eine chemische Desinfektion (bakterizid, fungizid, viruzid) verpflichtend Alle Beschäftigten die mit der Aufbereitung von MP betraut sind Geeignetes mechanisches Verfahren Ggf. Einlegen in Ultraschallbad nach Herstellerangaben Mit geeigneten (Flächen-) Reinigungs-/Desinfektionsmittel Nach Erfordernis RKI- Anhänge Herstellerangaben zur MP- Aufbreitung und Materialverträglichkeit beachten Nie mit bloßen Händen in die Lösung fassen, flüssigkeitsdichte Handschuhe und Gesichtsschutz tragen Instrumente mit Gelenken müssen vor dem Einlegen in die Lösung geöffnet werden Instrumente schonend in die Lösung einlegen, nie hineinwerfen Instrumente müssen innen und außen vollständig bedeckt sein Kontrolle Dosierhilfen verwenden Sichtkontrolle Sichtkontrolle Blasenfreies Eintauchen Sichtkontrolle Sichtkontrolle Blasenfreies Eintauchen

31 Nach dem zuletzt eingelegten Instrument beginnt die Desinfektionszeit Einwirkzeit gemäß Herstellerangaben beachten Instrumentenwanne stets geschlossen halten z. B. Stoppuhr Ggf. Wischdesinfektion Mit geeigneten (Flächen-) Reinigungs-/Desinfektionsmittel 7. Abspülen der Die Instrumente sollten nach Instrumente Entnahme aus dem Desinfektionsbad mit geeignetem (demineralisiertem) Wasser abgespült werden 8. Gründliches Abtrocknen Sorgfältiges Trocknen der der Instrumente Instrumente mit fusselfreiem Alle Tuch (evtl. Luft), danach Beschäftigten die Sichtkontrolle der Instrumente auf Verunreinigungen mit der Noch verunreinigte Instrumente Aufbereitung von dem Zyklus erneut zuführen 9. Funktionsprüfung MP Funktionstüchtigkeit betraut Technisch-funktionelle sind Sicherheit Unversehrtheit Pflege Ggf. Ausmusterung 10. Ggf. Kennzeichnung der Anzahl der Aufbereitungen 11. Weiterbehandlung: a) thermische Desinfektion im Dampfsterilisator (=unverpackt) In geeigneter Form Herstellerangaben beachten Nach Erfordernis RKI-Anhang Gemäß Herstellerangaben Sichtkontrolle Sichtkontrolle auf Verunreinigungen Sichtkontrolle Sicht- und Funktionskontrolle Sichtkontrolle b) Dampfsterilisation (=verpackt) 12. Freigabe Alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung Formular Dokumentation der Freigabe Kontrolle des korrekten Prozessablau fes Die Freigabe des Medizinproduktes zur Lagerung bzw. zur erneuten Anwendung entweder nach der Reinigung und Desinfektion bzw. falls erforderlich nach der Sterilisation ist der letzte Schritt im Aufbereitungsverfahren. Sie darf nur erteilt werden, wenn der Prozessablauf insgesamt ordnungsgemäß war. Wurden bei der Aufbereitung Abweichungen von einem korrekten Prozessablauf festgestellt, ist das Medizinprodukt nach Behebung des Fehlers einem erneuten Prozessdurchlauf zu unterziehen. o Dokumentation auf Formular Fehlerbehandlung (Erfassung, Analyse und Maßnahme) Unterweisung erfolgt und dokumentiert

32 Arbeitsanweisung Instrumentenreinigung im RDG nicht validiert 1 Pos. Arbeitsschritte 1. Instrumente nach der Entsorgung ins RDG schonend einsortieren 2. Nur geeignetes Instrumentarium in die Maschine einlegen 3. Instrumente einordnen (Gelenkinstrumente öffnen) 4. Instrumente mit Hohlräumen in hierfür geeignete Halterungen einsetzen Zuordnung Alle Beschäftigten die mit der Anweisungen Die vorgereinigten Instrumente müssen vor der maschinellen Reinigung gründlich abgespült werden Korrosionsbeständige bzw. bis 93 Grad thermostabile Instrumente Vorgesehene Halterungen verwenden Beladungsmuster der Hersteller beachten Beladungsmuster der Hersteller beachten (Spülschatten vermeiden) geeignetes Reinigungsmittel und Desinfektionsprogramm wählen Aufbereitung von Nach Beendigung des 5. Trocknung MP betraut Programms Gerätetür sind öffnen, damit Instrumente durch die Eigenwärme trocknen; ggf. manuell nachtrocknen 6. Erfolgskontrolle Verunreinigte Instrumente dem Zyklus erneut zuführen. Auffälligkeiten beim Zyklus führen zu erneuter Aufbereitung 7. Weiterbehandlung: a) thermische Desinfektion im Dampfsterilisator (=unverpackt) b) Dampfsterilisation (=verpackt) 8. Freigabe Alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung Nach Erfordernis RKI- Anhang Gemäß Herstellerangaben Formular Dokumentation der Freigabe Kontrolle Sichtkontrolle auf Funktion und Unversehrtheit Freigabe durch Hersteller Herstellerangaben Herstellerangaben Sichtkontrolle auf Trockenheit, Funktionsfähigkeit und Unversehrtheit Achten auf Fehlermeldung des RDG Kontrolle des korrekten Prozessablaufes Die Freigabe des Medizinproduktes zur Lagerung bzw. zur erneuten Anwendung entweder nach der Reinigung und Desinfektion bzw. falls erforderlich nach der Sterilisation ist der letzte Schritt im Aufbereitungsverfahren. Sie darf nur erteilt werden, wenn der Prozessablauf insgesamt ordnungsgemäß war. Wurden bei der Aufbereitung Abweichungen von einem korrekten Prozessablauf festgestellt, ist das Medizinprodukt nach Behebung des Fehlers einem erneuten Prozessdurchlauf zu unterziehen.

33 o Dokumentation auf Formular Fehlerbehandlung (Erfassung, Analyse und Maßnahme) Unterweisung erfolgt und dokumentiert 1 Bei nicht erfolgter oder unmöglicher Validierung ist das RDG nur als Reinigungsgerät zu betrachten. In diesem Fall ist eine abschließende thermische Desinfektion im Dampfsterilisator erforderlich

34 Arbeitsanweisung Maschinelle Instrumentenreinigung und Desinfektion im RDG validiert Pos. Arbeitsschritte 1. Instrumente nach der Entsorgung ins RDG schonend einsortieren 2. Nur geeignetes Instrumentarium in die Maschine einlegen 3. Instrumente einordnen (Gelenkinstrumente öffnen) 4. Instrumente mit Hohlräumen in hierfür geeignete Halterungen einsetzen 5. Trocknung Zuordnung Alle Beschäftigten die mit der Aufbereitung von MP betraut sind 6. Erfolgskontrolle Alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung 7. Freigabe und Dokumentation Alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung Anweisungen Die vorgereinigten Instrumente müssen vor der maschinellen Reinigung gründlich abgespült werden Korrosionsbeständige bzw. bis 93 Grad thermostabile Instrumente Vorgesehene Halterungen verwenden Beladungsmuster der Hersteller beachten Beladungsmuster der Hersteller beachten (Spülschatten vermeiden) geeignetes Reinigungsmittel und Desinfektionsprogramm wählen Nach Beendigung des Programms Gerätetür öffnen, damit Instrumente durch die Eigenwärme trocknen; ggf. manuell nachtrocknen Verunreinigte Instrumente dem Zyklus erneut zuführen. Auffälligkeiten beim Zyklus führen zu erneuter Aufbereitung. Formular Dokumentation der Freigabe Kontrolle Sichtkontrolle auf Funktion und Unversehrtheit Freigabe durch Hersteller Herstellerangaben Herstellerangaben Sichtkontrolle auf Trockenheit, Funktionsfähigkeit und Unversehrtheit Achten auf Fehlermeldung des RDG Kontrolle des fehlerfreien Aufbereitungszyklus im RDG Die Freigabe des Medizinproduktes zur Lagerung bzw. zur erneuten Anwendung entweder nach der Reinigung und Desinfektion bzw. falls erforderlich nach der Sterilisation ist der letzte Schritt im Aufbereitungsverfahren. Sie darf nur erteilt werden, wenn der Prozessablauf insgesamt ordnungsgemäß war. Wurden bei der Aufbereitung Abweichungen von einem korrekten Prozessablauf festgestellt, ist das Medizinprodukt nach Behebung des Fehlers einem erneuten Prozessdurchlauf zu unterziehen. o Dokumentation auf Formular Fehlerbehandlung (Erfassung, Analyse und Maßnahme) Unterweisung erfolgt und dokumentiert

35 Arbeitsanweisung Instrumentenprüfung Prüfung der Instrumente nach der Reinigung vor der Verpackung und Sterilisation Pos. Arbeitsschritte 1. Entnahme der Instrumente aus den Reinigungs- und Desinfektionslösungen bzw. entsprechenden -geräten 2. Besondere Kontrolle von Griffstrukturen, Gelenken oder Maulriefungen Anweisungen Beim Umgang mit Desinfektions- und Reinigungslösungen sind Schutzhandschuhe, bei Gefahr des Verspritzens ggf. Schutzkleidung einschl. Gesichtsschutz zu tragen Instrumente müssen makroskopisch sauber sein Instrumente mit Rückständen müssen nachgereinigt werden 3. Bei Flecken oder Alle Verfahrensfehler (z.b. unterlassene Verfärbungen Beschäftigten die Reinigung fabrikneuer Instrumente Ursachen prüfen vor der Sterilisation)? mit der Geeignetes Reinigungs-, Aufbereitung von Ungenügende Nachspülung? Desinfektions- oder Pflegemittel? MP Falsche Dosierung der Reinigungs-, betraut Desinfektions- oder Pflegemittel? sind Ungenügende Wasserqualität (Ionenaustauscher erschöpft)? Wasser nicht vollentsalzt? 4. Gelenke ölen Zur Pflege eingesetztes Öl oder Spray gemäß Herstellerangaben 5. Funktionsprüfung Bei Gelenkinstrumenten Gängigkeit der Gelenke prüfen Bei scharfen Instrumenten Schärfe prüfen Bei spitzen Instrumenten Widerhaken prüfen Endodontische Instrumenten auf Unversehrtheit prüfen Kontrolle Zuordnung Sichtprüfung Die Freigabe des Medizinproduktes zur Lagerung bzw. zur erneuten Anwendung entweder nach der Reinigung und Desinfektion bzw. falls erforderlich nach der Sterilisation ist der letzte Schritt im Aufbereitungsverfahren. Sie darf nur erteilt werden, wenn der Prozessablauf insgesamt ordnungsgemäß war. Wurden bei der Aufbereitung Abweichungen von einem korrekten Prozessablauf festgestellt, ist das Medizinprodukt nach Behebung des Fehlers einem erneuten Prozessdurchlauf zu unterziehen. o Dokumentation auf Formular Fehlerbehandlung (Erfassung, Analyse und Maßnahme) Unterweisung erfolgt und dokumentiert

36 Arbeitsanweisung Aufbereitung endodontischer Instrumente Pos. Arbeitsschritte Zuordnung Anweisungen Kontrolle 1. Vordesinfektion Instrumente nach Gebrauch in dem im Hygieneplan aufgeführten Gefäß lagern Nicht mehr aufbereitbare Instrumente gemäß Hygieneplan / Abfallentsorgung aussondern. Bei wieder verwendbaren Instrumenten auf vollständige Benetzung mit der Reinigungs- und Desinfektionslösung achten 2. Reinigung Ggf. nach Transport oder Ablage: Einwirkzeit gemäß Alle Herstellerangaben beachten, Beschäftigten Instrumente entnehmen und die mit der mit demineralisiertem Wasser Aufbereitung abspülen von MP Verschmutzungen der Instrumente mit einem geeigneten betraut sind Bürstchen ggf. unter Lupenkontrolle entfernen Beschädigte Instrumente gemäß Hygieneplan / Abfallentsorgung aussondern 3. Sterilisation Sterilisation aller gereinigten und getrockneten Instrumente im Autoklaven Instrumente werden in Papier- Folien-Verpackung oder geeigneten Trays bei 4. Freigabe Alle Beschäftigten mit Freigabeberechtigung geplanter Lagerung sterilisiert Chargendokumentation und Freigabe Ansatz der Lösung gemäß Herstellerangaben; Standzeit und Verschmutzungsgrad beachten; Beachtung der maximalen Verwendungsbzw. Aufbereitungszyklen gemäß Herstellerangaben z. B. Stoppuhr Sichtkontrolle Standzeit und Verschmutzungsgrad beachten Die Freigabe des Medizinproduktes zur Lagerung bzw. zur erneuten Anwendung entweder nach der Reinigung und Desinfektion bzw. falls erforderlich nach der Sterilisation ist der letzte Schritt im Aufbereitungsverfahren. Sie darf nur erteilt werden, wenn der Prozessablauf insgesamt ordnungsgemäß war. Wurden bei der Aufbereitung Abweichungen von einem korrekten Prozessablauf festgestellt, ist das Medizinprodukt nach Behebung des Fehlers einem erneuten Prozessdurchlauf zu unterziehen. o Dokumentation auf Formular Fehlerbehandlung (Erfassung, Analyse und Maßnahme) Unterweisung erfolgt und dokumentiert

RKI-Empfehlung/Risikobewertung 11.1

RKI-Empfehlung/Risikobewertung 11.1 Anhang 1 Unkritische Medizinprodukte Medizinprodukte, die lediglich mit intakter Haut in Unkritische Medizinprodukte z.b. Instrumente für Maßnahmen ohne Schleimhautkontakt (z.b. extraorale Teile des Gesichtsbogens,

Mehr

Umsetzung der Hygienerichtlinien

Umsetzung der Hygienerichtlinien Umsetzung der Hygienerichtlinien Andrea Percht, MBA Hygienefachkraft allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für f r Hygiene Richtlinien Diese Leitlinie wurde auf Basis des Medizinproduktegesetzes

Mehr

Aufbereitung von Medizinprodukten

Aufbereitung von Medizinprodukten R K I - R I C H T L I N I E N Aufbereitung von Medizinprodukten Erläuterungen zu der Übersicht Nachfolgend veröffentlichen wir eine Übersicht zur Aufbereitung von Medizinprodukten der Gruppen semikritisch

Mehr

Praktische Erfahrungen bei der Kontrolle der Aufbereitung von Medizinprodukten. Andreas Modes

Praktische Erfahrungen bei der Kontrolle der Aufbereitung von Medizinprodukten. Andreas Modes Praktische Erfahrungen bei der Kontrolle der Aufbereitung von Medizinprodukten Andreas Modes Landesdirektion Dresden Abteilung Arbeitsschutz Mail: andreas.modes@ldd.sachsen.de Tel.: 0375/3903282 Fax: 0375/3903220

Mehr

DECKBLATT. Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren

DECKBLATT. Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren DECKBLATT (diese Seite bitte nicht an HLPUG senden!) Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren für die Erhebung der Qualität des Hygienemanagements auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes

Mehr

Einteilung der Medizinprodukte nach RKI (Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten vor der Aufbereitung)

Einteilung der Medizinprodukte nach RKI (Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten vor der Aufbereitung) ÖGSV Fachkundelehrgang I 11 Einteilung der Medizinprodukte nach RKI (Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten vor der Aufbereitung) M.T. Enko 2015 Inhalt 1 Ziel des Unterrichtes:... 3 2 Änderungen

Mehr

Routine und Herausforderungen der Medizinprodukte Aufbereitung in einer modernen Zahnarztpraxis

Routine und Herausforderungen der Medizinprodukte Aufbereitung in einer modernen Zahnarztpraxis Routine und Herausforderungen der Medizinprodukte Aufbereitung in einer modernen Zahnarztpraxis Ute Wurmstich gilborn zahnärzte Kaltenweider Str. 11 D-30900 Wedemark Fachkunde I-III DGSV/SGSV 1 Grundsätzliche

Mehr

Podiumsdiskussion DGSV Kongress 2014 zur KRINKO-BfArM-Empfehlung Validierung Leitung: Dr. M.-Th.Linner, Dr. W. Michels

Podiumsdiskussion DGSV Kongress 2014 zur KRINKO-BfArM-Empfehlung Validierung Leitung: Dr. M.-Th.Linner, Dr. W. Michels Professionelle Aufbereitung von Medizinprodukten Podiumsdiskussion DGSV Kongress 2014 zur KRINKO-BfArM-Empfehlung Validierung Leitung: Dr. M.-Th.Linner, Dr. W. Michels Grundaussagen zur Validierung (1)

Mehr

Unterweisungsmodul. Biologische Arbeitsstoffe

Unterweisungsmodul. Biologische Arbeitsstoffe Unterweisungsmodul Biologische Arbeitsstoffe Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Definition Biologischer Arbeitsstoff Risikogruppe Tätigkeit - nicht gezielt versus gezielt Infektionspotenzial

Mehr

Änderungen der MPBetreibV 2014

Änderungen der MPBetreibV 2014 Änderungen der MPBetreibV 2014 3 Instandhaltung von Medizinprodukten (1) Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen

Mehr

SCHLÜSSEL: Protokoll für die vorbereitende Desinfizierung/manuelle Reinigung und Sterilisation der Schlüssel von SATELEC

SCHLÜSSEL: Protokoll für die vorbereitende Desinfizierung/manuelle Reinigung und Sterilisation der Schlüssel von SATELEC SCHLÜSSEL: Protokoll für die vorbereitende Desinfizierung/manuelle Reinigung und Sterilisation der Schlüssel von SATELEC Warnhinweise: Keine Stahlwolle oder Scheuermittel verwenden. Die Verwendung von

Mehr

9.5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV

9.5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV 9.5 -Betreiberverordnung - MPBetreibV Die -Betreiberverordnung (MPBetreibV) regelt das Errichten, Betreiben und Anwenden von n und von Zubehör für. Zubehör sind Gegenstände, Stoffe, Zubereitungen aus Stoffen

Mehr

PROTOKOLLE FÜR DIE VORDESINFEKTION, REINIGUNG UND STERILISATION ALLER ADAPTER VON PIERRE ROLLAND

PROTOKOLLE FÜR DIE VORDESINFEKTION, REINIGUNG UND STERILISATION ALLER ADAPTER VON PIERRE ROLLAND PROTOKOLLE FÜR DIE VORDESINFEKTION, REINIGUNG UND STERILISATION ALLER ADAPTER VON PIERRE ROLLAND E-Mail: satelec@acteongroup.com www.acteongroup.com Seite 1 von 8 Anweisungen für die Vordesinfektion, manuelle

Mehr

Warum? Orthopäden; 5336. Dermatologen; 3342. Urologen; 2674. Chirurgen; 3976. Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875

Warum? Orthopäden; 5336. Dermatologen; 3342. Urologen; 2674. Chirurgen; 3976. Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875 Können Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung betrieben werden? Warum? Urologen; 2674 Neurochirurgen; 491 MKG; 1027 Allgemeinärzte/ praktische Ärzte; 40.246 Orthopäden; 5336 Chirurgen; 3976 Anästhesisten;

Mehr

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009 Softwarevalidierung aus Anwendersicht DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009 Softwarevalidierung aus Anwendersicht Geräte mit automatischen Prozessabläufen zur Aufbereitung von Medizinprodukten

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 25.11.2015 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische

Mehr

Umgang mit Explantaten

Umgang mit Explantaten Umgang mit Explantaten Aktuelle Entwicklung Implantate / Explantate Warum wird dieses Thema plötzlich so wichtig? Wem gehört das Explantat? Was muß berücksichtigt werden? Welche Aufgabe betrifft die ZSVA?

Mehr

Aufbereitungsanleitung

Aufbereitungsanleitung Aufbereitungsanleitung MukoStar Patientenanwendungsteil Für den HomeCare Bereich Ausgabe 2014-07 Rev 02 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 1 1.1 Allgemeines für den HomeCare Anwendungsbereich 1 1.2 Wiederverwendbarkeit

Mehr

Derzeitige Medizinprodukte Beschaffung im Gesundheitswesen ein Systemrisiko für die Patientensicherheit?

Derzeitige Medizinprodukte Beschaffung im Gesundheitswesen ein Systemrisiko für die Patientensicherheit? Derzeitige Medizinprodukte Beschaffung im Gesundheitswesen ein Systemrisiko für die Patientensicherheit? S. Werner, F. v. Rheinbaben HygCen Germany GmbH, Schwerin / Bochum 13.04.2016 DGKH Kongress Berlin

Mehr

Zertifizierung des QM-Systems bei der Aufbereitung von Kritisch-C Produkten

Zertifizierung des QM-Systems bei der Aufbereitung von Kritisch-C Produkten Christian Witte Zertifizierung des QM-Systems bei der Aufbereitung von Kritisch-C Produkten Zur aktuellen Differenz zwischen MPBetreibV und KRINKO/BfArM-Empfehlung Verordnung über die Änderung der MPBetreibV

Mehr

Erfahrungsbericht Aufbereitung der Aneurysma-Clips in der Zentralsterilisation. 08.06.2012 Seite 0

Erfahrungsbericht Aufbereitung der Aneurysma-Clips in der Zentralsterilisation. 08.06.2012 Seite 0 Erfahrungsbericht Aufbereitung der Aneurysma-Clips in der Zentralsterilisation 08.06.2012 Seite 0 Übersicht Grundlagen Erfahrungen Herstellerangaben Aufbereitung Zusammenfassung Schlusswort 08.06.2012

Mehr

Validierung manueller Aufbereitungsprozesse von Medizinprodukten gesetzliche und normative Grundlagen

Validierung manueller Aufbereitungsprozesse von Medizinprodukten gesetzliche und normative Grundlagen Validierung manueller Aufbereitungsprozesse von Medizinprodukten gesetzliche und normative Grundlagen F. H. H. Brill Dr. Brill + Partner GmbH Institut für Hygiene und Mikrobiologie, Hamburg, www.brillhygiene.com

Mehr

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MP BetreibV)

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MP BetreibV) Z A H N Ä R Z T E K A M M E R B R E M E N KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MP BetreibV)

Mehr

Medizinprodukte-Überwachung im Land Bremen

Medizinprodukte-Überwachung im Land Bremen Medizinprodukte-Überwachung im Land Bremen Wiederaufbereitung in HNO- und urologischen Arztpraxen durch die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Referat 34, als zuständige Behörde

Mehr

Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung Hygieneforum Sande 19.06.2014 Meldung von Vorkommnissen nach der Medizinproduke-Sicherheitsplanverordnung www.klinikum-bremen-ldw.de Klinikum Links der Weser Senator-Weßling-Str. 1 28277 Bremen Meldung

Mehr

Hygiene ein wichtiger Bestandteil des QM-Systems in der Praxis

Hygiene ein wichtiger Bestandteil des QM-Systems in der Praxis Tübinger Forum 29. März 2014 Hygiene ein wichtiger Bestandteil des QM-Systems in der Praxis Karin Artz KV Baden-Württemberg 1 QM und Hygiene Hygiene Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV

Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV 1 Stand: 12/2010 Inhalt 1 Vorwort 3 2 Bestandsverzeichnis 4 3 Geräte-Stammdaten 5 4 Funktionsprüfung und erstmalige Geräteeinweisung 6 4.1 Funktionsprüfung 6 4.2 Geräteeinweisung der vom Betreiber beauftragten

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

Medizinproduktegesetz Auswirkungen und Bedeutung für die Pflege

Medizinproduktegesetz Auswirkungen und Bedeutung für die Pflege Medizinproduktegesetz Auswirkungen und Bedeutung für die Pflege. Dipl. Ing. Norbert Kamps Referent für Hilfsmittelversorgung Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. Fachgebiet

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

5. Isolierungsmaßnahmen

5. Isolierungsmaßnahmen 5. Isolierungsmaßnahmen 5.8. Durch Blut- u. andere Körperflüssigkeiten übertragbare Erreger 5.8.1. HBV, HCV, HDV Hepatitis B Erreger: Hepatitis B-Virus (HBV) gehört zu der Gruppe der Hepadna-Viren Instrumente),

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250

Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250 Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250 Safety first! Schutz vor Nadelstichverletzungen Worauf der Praxisbetreiber achten muss München, März 2011 Regierung von Oberbayern,

Mehr

Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung

Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung Ihre Unfallversicherung informiert Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung GUV-I 8537 Dieses Faltblatt informiert Sie als Arbeitgeber und Beschäftigte über Maßnahmen zu

Mehr

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung Version: 1.1.1 Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes der Stiftung Liebenau zur einheitlichen Handhabung - der Inventarisierung von Anlagen und Geräten, - der Einhaltung von gesetzlichen Prüffristen,

Mehr

Hygiene in der Zahnarztpraxis Auswertung der Begehungen, Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main Abteilung Infektiologie und Hygiene

Hygiene in der Zahnarztpraxis Auswertung der Begehungen, Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main Abteilung Infektiologie und Hygiene Hygiene in der Zahnarztpraxis Auswertung der Begehungen, 2015-2017 Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main Abteilung Infektiologie und Hygiene Gliederung Rechtliche und fachliche Grundlagen Ablauf Hygienebegehung

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Unterweisungsmodul. Medizinprodukte

Unterweisungsmodul. Medizinprodukte Unterweisungsmodul Medizinprodukte Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Was ist in der Praxis wichtig? Was heißt aktives Medizinprodukt? Aufgaben Prüfpflichten Bestandsverzeichnis Medizinproduktebuch

Mehr

WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II 2. November 2011 in Mainz

WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II 2. November 2011 in Mainz WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II in Mainz Folie 1 2 Begriffsbestimmungen 3. ist der EG-GMP Leitfaden (BAnz. S. 6887)

Mehr

Klinikum Friedrichshafen GmbH. Unterweisung Stichverletzungen

Klinikum Friedrichshafen GmbH. Unterweisung Stichverletzungen Unterweisung Stichverletzungen Einleitung Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Bitte bedenken Sie: Jede gebrauchte Kanüle könnte mit Krankheitserregern behaftet sein. Bei einer Verletzung besteht

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Aufgaben der MP-Berater und Sicherheitsbeauftragten im Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem

Aufgaben der MP-Berater und Sicherheitsbeauftragten im Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem Aufgaben der MP-Berater und Sicherheitsbeauftragten im Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem Referent: Ralf Kitschmann Seite 1/ 09-2009 30 MPG*, Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte * Achtung:

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards

Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards Seite 1/10 Folie 2 Begrüßung Schulungsziel: Zielgruppe: Zeitrahmen: Schulungsinhalt: Teilnehmer lernen Begriffe aus dem Bereich der Hygiene und des

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Zertifizierung einer Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (FAQ)

Zertifizierung einer Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (FAQ) Zertifizierung einer Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (FAQ) Marion Härtel Beraterin Zertifizierung ZSVA Expertin Medizinprodukte E-Mail: mp@herrderlage.com Tel: 030-53 000 466 Resultierend aus der

Mehr

Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich?

Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich? Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich? Karl-Heinz Stegemann -Fachkrpfl. für Hygiene und Infektionsprävention (RbP)- -Diplom-Pflegepädagoge- 1

Mehr

Regulative Aspekte der Aufbereitung chirurgischer Implantate

Regulative Aspekte der Aufbereitung chirurgischer Implantate Regulative Aspekte der Aufbereitung chirurgischer Implantate 35.Veranstaltung des Arbeitskreis Infektionsprophylaxe 16. Oktober 2012 in Potsdam 17.Oktober 2012 in Leipzig 1 Person Anja Fechner Dipl.-Ing.

Mehr

7. Desinfektion /Reinigung /Entsorgung /Sterilisation

7. Desinfektion /Reinigung /Entsorgung /Sterilisation 7. Desinfektion /Reinigung /Entsorgung /Sterilisation 7.3. Aufbereitung von Endoskopen Allgemein Personalschutz: Aufbereitung bei CJK Aufgrund konstruktiver Besonderheiten flexibler Endoskope und des endoskopischen

Mehr

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es

Mehr

Handlungsempfehlungen der LARE AG Standards im Patiententransport

Handlungsempfehlungen der LARE AG Standards im Patiententransport Handlungsempfehlungen der LARE AG Standards im Patiententransport Brigitte Finsterer Institut für Klinikhygiene, Medizinische Mikrobiologie und Klinische Infektiologie Klinikum Nürnberg Hygienemanagement

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Arbeitsanweisungen Inhaltsverzeichnis

Arbeitsanweisungen Inhaltsverzeichnis Name der Praxis Arbeitsanweisungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Aufbereitung von Medizinprodukten 1 Systematischer Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten 2 Risikobewertung und Einstufung

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Anforderungen an die Hygiene in der Zahnmedizin

Anforderungen an die Hygiene in der Zahnmedizin Fortbildungsveranstaltung 2005 für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Anforderungen an die Hygiene in der Zahnmedizin Prof. Dr. Jürgen Becker Poliklinik für Zahnärztliche Chirurgie und Aufnahme Westdeutsche

Mehr

Betroffenes Produkt: PRI Femureinschlägerkopf, 00-5901-032-00 (vollständige Liste der betroffenen Chargen siehe Anhang 1)

Betroffenes Produkt: PRI Femureinschlägerkopf, 00-5901-032-00 (vollständige Liste der betroffenen Chargen siehe Anhang 1) 22. Mai 2015 An: Betrifft: Risikomanager und Chirurgen DRINGENDER CHARGENSPEZIFISCHER RÜCKRUF EINES MEDIZINPRODUKTES Betroffenes Produkt: PRI Femureinschlägerkopf, 00-5901-032-00 (vollständige Liste der

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision: 13.11.

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision: 13.11. Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 13.11.2013 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen

Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen Fachtagung MRE in Pflegeheimen und ambulanter Pflege Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen Claudia Meinz, 11.06.2015 Pflegefachkraft, Dipl. Pflegewirtin

Mehr

Informationen zur Dampfsterilisation

Informationen zur Dampfsterilisation Dezernat V Gebäudemanagement Abt. V-2 Maschinentechnik Sanitär Uni Ost Kontakt: Tel. 22104 oder über Leitwarte 22225 Informationen zur Dampfsterilisation In vielen Einrichtungen der Universität werden

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO

Mehr

Reinigungs-, Desinfektionsund Sterilisationsanleitung

Reinigungs-, Desinfektionsund Sterilisationsanleitung Reinigungs-, Desinfektionsund Sterilisationsanleitung nach ISO 17664 Garrison Dental Solutions, LL Diese Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsanleitung wurde nach der Richtlinie ISO 17664 erstellt

Mehr

8.5. Medizinproduktegesetz

8.5. Medizinproduktegesetz 8.5. Medizinproduktegesetz 1 Zweck des Gesetzes http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/mpg/ 3 Begriffsbestimmungen Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Richtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung)

Richtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche

Mehr

MPG und VO zum 94. N. Buchrieser

MPG und VO zum 94. N. Buchrieser MPG und VO zum 94 N. Buchrieser Gesetze und Regelwerke EU-Direktive 93/42/EWG Medizinproduktegesetz Verordnung zum 94 MPG (ÖGSV-LL 11) RDG-Normen (ÖNORM EN ISO 15883 Teil 1-7) Sterilisatornormen (EN 285,

Mehr

INFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung

INFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband INFORMATION INFORMATION (überarbeitet) Abgestimmt mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Gesetzliche

Mehr

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter

Mehr

UMFRAGE: Nadelstichverletzungen in der Altenpflege

UMFRAGE: Nadelstichverletzungen in der Altenpflege Berlin, 12. Mai 2014 Hintergrund der Umfrage Seit Inkrafttreten der neuen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) im März 2014 sind nun

Mehr

Medizinprodukte Information des LAGetSi. Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1

Medizinprodukte Information des LAGetSi. Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1 Medizinprodukte Information des LAGetSi Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1 Problem Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige

Mehr

MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT. Die Aufbereitung von Medizinprodukten - Haftungsvermeidung durch Haftungsverlagerung

MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT. Die Aufbereitung von Medizinprodukten - Haftungsvermeidung durch Haftungsverlagerung KANZLEI DR. JÄKEL MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT Die Aufbereitung von Medizinprodukten - Haftungsvermeidung durch Haftungsverlagerung DGSV Kongress 2010 Fulda 08.10.2010 Inhalt Compliance

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Das BASG / AGES PharmMed

Das BASG / AGES PharmMed CMI-WORKSHOP Dipl.-Ing. Meinrad Guggenbichler Institut Inspektionen, Medizinprodukte und Hämovigilanz Das BASG / AGES PharmMed Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ist die Aufsichtsbehörde

Mehr

Arbeitskreis für Hygiene in Gesundheitseinrichtungen des Magistrats der Stadt Wien MA 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien STERILGUTVERSORGUNG

Arbeitskreis für Hygiene in Gesundheitseinrichtungen des Magistrats der Stadt Wien MA 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien STERILGUTVERSORGUNG Arbeitskreis für Hygiene in Gesundheitseinrichtungen des Magistrats der Stadt Wien MA 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien 18 Stand: 16.03.2016 STERILGUTVERSORGUNG Die internationale Normenreihe ÖNORM EN

Mehr

Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz

Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellenangaben Version 1.8 vom September 2015 Creative Commons Lizenzvertrag Stand: September 2015 Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellen Seite 1 von

Mehr

Für sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme sollte geschultes Fachpersonal eingesetzt werden. scha-de, 04.07.2007. scha-de, 04.07.

Für sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme sollte geschultes Fachpersonal eingesetzt werden. scha-de, 04.07.2007. scha-de, 04.07. Einschränkung der betrieblichen Sicherheit durch mangelhafte und nicht weisungsgemäße Instandhaltung am Beispiel von Sicherheitsarmaturen für Explosionsgefährdete Anlagen 1 Störfälle und betriebliche Schadensfälle

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis

Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis 16.Pflege-Recht-Tag Hygiene, Organisation und Recht Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis Referentin: Katrin Sprachta Rechtsanwältin Begriffsbestimmung Standard: Normalmaß,

Mehr

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation (Bei Abweichungen, die bspw. durch technischen Fortschritt entstehen können, ziehen Sie bitte immer das aktuelle Handbuch

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

Pflege und Wartung von Elektroden

Pflege und Wartung von Elektroden Pflege und Wartung von Elektroden Dipl.-Ing. (FH) Lars Sebralla Ein Meßwert der mit einer Elektrode ermittelt wird ist nur so genau wie die Elektrode selber. Grundlegende Details sollten dabei beachtet

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

STERI TECH informiert

STERI TECH informiert STERI TECH informiert Häufig gestellte Fragen Müssen Hand- und Winkelstücke nach jedem Patienten außen und innen desinfiziert werden? Eine hinreichende Sicherheit, dass die in das Innere der Übertragungsinstrumente

Mehr

Hygiene-Gutachten zur Medigenic TM Tastatur/Maus-Kombination der Firma Esterline Advanced Input Systems aus Coeur d Alene, USA

Hygiene-Gutachten zur Medigenic TM Tastatur/Maus-Kombination der Firma Esterline Advanced Input Systems aus Coeur d Alene, USA Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene Krankenhaushygiene Universitätsklinikum Giessen und Marburg GmbH Philipps-Universität Marburg Rein EDV GmbH Jakob-Krebs-Strasse 124 47877

Mehr

Hygiene und Infektionsvorbeugung

Hygiene und Infektionsvorbeugung Hygiene und Infektionsvorbeugung Isolierung Beter voor elkaar 2 Einleitung Diese Broschüre ist für Patienten gedacht, die isoliert gepflegt werden und für deren Angehörige/sonstige Personen, die diese

Mehr

Wenn Sie kein in seinen Rechten verletzter Inhaber von Schutzrechten sind, melden Sie rechteverletzende Artikel bitte unserem Sicherheitsteam:

Wenn Sie kein in seinen Rechten verletzter Inhaber von Schutzrechten sind, melden Sie rechteverletzende Artikel bitte unserem Sicherheitsteam: Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich rechteverletzender Angebote von unserem Marktplatz bemühen. Sollten Sie Inhaber gewerblicher Schutzrechte (z.b. Patente,

Mehr

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Heimgesetz -Pflege nach dem allg.- anerkanntem Stand der med.-pflegerischen Erkenntnisse -angemessene Lebensgestaltung -Schutz vor Infektionen Quelle: Krankenhausrichtlinien 1 Gesetzliche

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit

Mehr

Reinigung, Desinfektion, Pflege und Sterilisation von Turbinen, Hand- und Winkelstücken

Reinigung, Desinfektion, Pflege und Sterilisation von Turbinen, Hand- und Winkelstücken Reinigung, Desinfektion, Pflege und Sterilisation von Turbinen, Hand- und Winkelstücken Mikrobielle Kontamination von Übertragungsinstrumenten Nach Behandlung sind diese innen wie außen kontaminiert! Kontamination

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

Medizinprodukteaufbereitung aus Sicht der Bezirksregierung

Medizinprodukteaufbereitung aus Sicht der Bezirksregierung Medizinprodukteaufbereitung aus Sicht der Bezirksregierung Dr. Arno Terhechte Dezernat 24 Pharmazeutische Angelegenheiten Themen: Warum werden Betreiber inspiziert? Welche Betreibertypen werden überwacht?

Mehr

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Thomas J. Pleiss, öffentlich bestellter und vereidigter

Mehr

Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV

Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV Betreiber Bezeichnung des Medizinprodukts Sonstige Angaben zur Identifikation des Medizinprodukts Art und Typ Nomenklatur f. Medizinprodukte Loscode oder Seriennummer

Mehr

Mitarbeiterbefragung nach DIN EN ISO 9001

Mitarbeiterbefragung nach DIN EN ISO 9001 Mitarbeiterbefragung nach DIN EN ISO 9001 Angaben zur Person Vor- u. Zuname: genaue Berufsbezeichnung: Alter: Bezeichnung der Tätigkeit: Abteilung: Vorgesetzter: Arbeitssitz: (Raum/Platz Nr.) Seit wann

Mehr