Amtsblatt. Amtliche Nachrichten. Appell an alle Holzwerber! der Gemeinde Schwanfeld. Jahrgang 37 Donnerstag, 21. Februar 2008 Nr.
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- Marta Lange
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1 der Gemeinde Schwanfeld Jahrgang 37 Donnerstag, 21. Februar 2008 Nr. 04 Amtliche Nachrichten Amtsblatt Die Gemeinde gratuliert: Platz 3 bei TV Total Auch mit etwas zeitlichem Abstand ist die Schwanfelderin Steffi List noch ganz begeistert: Es hat einen unglaublichen Spaß gemacht, unter so professionellen Bedingungen Musik zu machen, so ihr Resümee nach ihrer Teilnahme bei Stefan Raabs Song-Contest bei Pro 7 (kl. Foto). Über 7000 Bewerber ließ sie hinter sich und schaffte es in die Sendungen von TV Total. Sie setzte sich gegen eine starke Konkurrenz durch, erreichte das Finale und belegte einen hervorragenden 3. Platz. In ihrem Wohnort Schwanfeld sollte die erfolgreiche Musikerin bereits am Neujahrsempfang geehrt werden, so Bürgermeister Hans-Georg Eichelbrönner. Da dies der inzwischen vielbeschäftigten Musikerin aus terminlichen Gründen nicht möglich war, wurde diese Ehrung im Rathaus nachgeholt. Bgm. Hans-Georg Eichelbrönner beglückwünscht Steffi List zu ihrem großen Erfolg bei Stefan Raab. Als Geschenk überreichte er eine Dorfchronik und einen Blumenstrauß. Ihr Traum von einem Plattenvertrag ging noch nicht in Erfüllung, trotzdem ist sie mit ihrem Ergebnis sehr zufrieden. Ihre TV-Auftritte führten zu vielen Engagements. Mit ihrer 1 Band ist sie bis Ende September bereits an jedem Wochenende ausgebucht. Zielstrebig arbeitet sie weiter an ihrer Karriere. Ein besonderes Anliegen ist für sie ihr eigenes Projekt: Mit selbst komponierten Songs hat sie bereits eine CD aufgenommen. Auch bei überregionalen Auftritten wird sie ihr Werk vorstellen. Jetzt braucht sie noch einen Investor und Vermarkter: Mit der Plattenfirma Universal-Music laufen bereits Verhandlungen, so Steffi List. (Bericht und Bild von Helmut Bausenwein) Appell an alle Holzwerber! In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat erneut - wie im letzten Jahr - einen Holzwerber vom zukünftigen Holzverstrich ausgeschlossen, weil dieser sich bei der Abfuhr seines ersteigerten Holzes aus dem Gemeindewald nicht an die vorgegebenen Rückegassen gehalten hatte. Dadurch entstanden ausgerechnet in der eingezäunten Aufforstung der Abteilung Tasche erhebliche Schäden durch tiefe Traktorspuren. Falls er die Spuren nicht selbst beseitigt, wird ihm der Aufwand, der im Zuge der Ersatzvornahme durch den Bauhof entsteht, in Rechnung gestellt. Deshalb der nochmalige Appell an alle Holzwerber: Benutzen Sie bei der Holzabfuhr die gekennzeichneten Rückegassen. Das Befahren des Waldbodens außerhalb dieser Wege hat schwerwiegende Folgen für den Waldboden. Die Bodenverdichtung ist ein bleibender Schaden, denn die Wurzeln der Bäume können sich nicht mehr in tieferen und luftarmen Bodenschichten halten. Auch wenn vielleicht äußerlich die Spuren des Befahrens nach einiger Zeit kaum noch zu sehen sind, so ergeben sich dennoch eine erhöhte Windwurfanfälligkeit und eine größere Gefährdung des Waldes in trockenen Sommern. Die Bäume sind nicht mehr tief verankert und tiefer liegende Wasservorräte können nicht mehr erreicht werden - um nur zwei Beispiele zu nennen. Verbindliche Regeln ergingen schriftlich an alle Holzwerber. Mit Ihrer Teilnahme am Holzverstrich haben Sie diese Regeln anerkannt. Bitte halten Sie sich daran, um das vertrauensvolle Verhältnis zur Gemeinde nicht zu gefährden! H.-G. Eichelbrönner, Bgm.
2 Kommunalwahl am Die Wahlberechtigten werden um Beachtung folgender Hinweise gebeten: 1. Stimmbezirke Die Gemeinde ist für die Kommunalwahl in 2 Stimmbezirke eingeteilt. Die Wahllokale befinden sich im Bürgerzentrum und im Pfarrsaal. Der Wahlbenachrichtigungskarte kann die Zuordnung zum jeweiligen Wahllokal entnommen werden. 2. Ausstellung von Briefwahlunterlagen Für die Wahl des Bürgermeisters, des Gemeinderates und des Kreistages am können im allgemeinen Ausstellungsverfahren Briefwahlunterlagen bis Freitag, / Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld beantragt werden. Darüber hinaus können in Fällen der plötzlichen Erkrankung Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag am / Uhr ebenfalls in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld beantragt werden. 3. Auszählung Die Auszählung der Bürgermeisterwahl, Gemeinderatsund Kreistagswahl findet nicht in den Wahllokalen statt, sondern erfolgt in der Schulturnhalle. Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft geschlossen Am Montag, ist wegen der Nacharbeiten zur Kommunalwahl die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld für den Parteiverkehr geschlossen. Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt; Durchführung der Probealarmierung im Jahre 2008 Der nächste Probealarm (1 Minute Dauerton, 2x unterbrochen) für die Sirenen findet am Samstag, 01. März 2008 um Uhr statt. Um Beachtung wird gebeten. Kindergarten Unbekannte Täter haben in der Nacht zum Samstag am Kindergarten mehrere Schmierereien an der Fassade zur Bachseite angebracht. Die Hauswand wurde unter anderem mit einem Hakenkreuz und anderen teilweise verfassungswidrigen Symbolen mit Farbe besprüht. Wer aus der Gemeinde kann zu diesem Vorfall sachdien liche Hinweise geben, die zur Aufklärung beitragen können. Thomas Tanzberger Häckselplatz geöffnet Der Häckselplatz an den Kleingärten am Kembach ist ab sofort bis Sa geöffnet. Es dürfen folgende Materialen angeliefert werden: Holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm (Baum- und Strauchschnitt) Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe wie Gras, Boden, Steine, Metall- und Kunststoffteile eingebracht werden. Ebenso ist die Annahme von Wurzelstöcken nicht zulässig, weil diese mit dem eingesetzten Gerät nicht zerkleinert werden können. Aus gegebenem Anlass verweisen wir auch darauf, dass alle sonstigen Gartenabfälle wie krautige Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt, Fallobst, Laub usw. nicht auf den Häckselplatz gehören. Diese kompostierbaren Abfälle gehören entweder: * auf den eigenen Komposthaufen (evt. nach Vorzerkleinerung: viele Gartenbau- und Eigenheimervereine verleihen Gartenhäcksler) * in die Biotonne * zu den Kompostanlagen des Landkreises in Gerolzhofen und auf der Kreismülldeponie Rothmühle (Anlieferung bis 1cm kostenlos). Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen des Gewässer- und Naturschutzes und aus Gründen der Handhabung nur Häckselgut und dies wiederum nur zu bestimmten Zeiten angenommen werden kann. H.-G. Eichelbrönner 1. Bürgermeister 2
3 Schulanmeldung für alle Orte des Schulverbandes Schwanfeld Mittwoch, 02. April 2008 Grundschule Schwanfeld von Uhr Bestimmungen zum Schuljahr 2008/09 Schulpflicht: Im Vorjahr zurückgestellt: geb regulär: geb auf Antrag: geb Auf Antrag mit schulpsychologischem Gutachten: geb. ab Anmerkung: Eltern können für ein Kind, das zwischen dem geboren ist, auf Antrag die Schulaufnahme verschieben und diese erst im Schuljahr 2009/10 wahrnehmen. Dieses Verschieben ist nur einmal möglich und bedeutet keine Zurückstellung. Eltern, die nicht am Informationsabend für die ABC-Schützen am teilgenommen bzw. sich noch nicht in die Terminliste für die Schulanmeldung eingetragen haben, werden gebeten sich deswegen umgehend telefonisch mit der Schule (Tel / 253) in Verbin-dung zu setzen. Zur Anmeldung bitte Geburtsurkunde/Stammbuch, Untersuchungsheft zum Nachweis über die U9 und bei Alleinerziehenden den Sorgerechtsbeschluss mitbringen! Landratsamt Schweinfurt Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I Nr. 66 v ), der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom in den derzeit geltenden Fassungen. Das Landratsamt Schweinfurt erlässt zur Durchsetzung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Klärschlämmen aus Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße 1000 EW (Einwohnergleichwerte) folgende 3 Allgemeinverfügung: 1. Klärschlammerzeuger/-besitzer (oder beauftragte Dritte), die Klärschlamm zum Aufbringen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden abgeben oder abgeben wollen oder Abnehmer, die Klärschlamm auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufbringen oder aufbringen wollen, sind verpflichtet, den zur Nutzung vorgesehenen Klärschlamm vor der Abgabe bzw. vor der Annahme zur Aufbringung auf PFT (perfluorierte Tenside) der chemischen Verbindungen von Perfluorbutansulfonsäure (PFBS), Perfluorhexansäure (PFHxA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), Perfluorheptansäure (PFHpA), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansulfonsäureamid (PFOSA), Perfluornonansäure (PFNoA), Perfluordecansäure (PFDA), Perfluordecansulfonsäure (PFDS) und Perfluordodecanssäure (PFDoA) zu untersuchen. Die Abnahme von Klärschlamm und Klärschlammprodukten, welche zur Aufbringung auf landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzflächen vorgesehen und geeignet sind, ist erst von dem Zeitpunkt an zulässig, zu dem, zuzüglich zu den Nachweispflichten gemäß der AbfKlärV, die Untersuchungen auf PFT durch den Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage oder dem beauftragten Dritten vorgenommen worden sind und das Prüfergebnis mit Angabe des beauftragten Labors dem Landratsamt Schweinfurt vorgelegt wurde. 2. Klärschlammerzeuger/-besitzer, die eine Lagerung und/oder Behandlung von Klärschlämmen in Anlagen vorsehen und nach der Behandlung/Lagerung eine Abgabe von Klärschlämmen, Klärschlammkomposten oder gemischen beabsichtigen, welche für landschaftsbauliche Maßnahmen oder Rekultivierungsmaßnahmen genutzt werden sollen, sind verpflichtet, die vorgesehenen Klärschlämme, Klärschlammkomposten oder -gemischen vor der Abgabe auf PFT (perfluorierte Tenside) der chemischen Verbindungen von Perfluorbutansulfonsäure (PFBS), Perfluorhexansäure (PFHxA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), Perfluorheptansäure (PFHpA), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansulfonsäureamid (PFOSA), Perfluornonansäure (PFNoA), Perfluordecansäure (PFDA), Perfluordecansulfonsäure (PFDS) und Perfluordodecansäure (PFDoA) zu untersuchen. Das Untersuchungsergebnis, das beauftragte Labor sowie die beabsichtigte Art der Verwertung sind dem Landratsamt Schweinfurt vor der Abgabe mitzuteilen.
4 Die Abnahme von Klärschlamm und Klärschlammprodukten, welche für landschaftsbauliche Maßnahmen oder Rekultivierungsmaßnahmen genutzt werden sollen und geeignet sind, ist erst von dem Zeitpunkt an zulässig, zu dem, zuzüglich zu den Nachweispflichten gemäß der AbfKlärV, die Untersuchungen auf PFT durch den Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage oder dem beauftragten Dritten vorgenommen worden sind, und das Prüfergebnis mit Angabe des beauftragten Labors dem Landratsamt Schweinfurt vorgelegt wurde.. 3. Die Untersuchung von Klärschlamm, welcher für bodenbezogene Nutzungen vorgesehen ist, auf PFT ist in Abständen von längstens einem Jahr durch den Klärschlammerzeuger zu wiederholen. Die Untersuchungsergebnisse sind dem Landratsamt vorzulegen. 4. Die Probennahmen zur Untersuchung der Klärschlämme sind analog nach den Vorgaben über die Probennahme nach Anhang 1 der AbfKlärV vorzunehmen. 5. Klärschlämme, Klärschlammkomposte oder - gemische, deren PFT-Gehalt den Vorsorgewert von 100 µg/kg TS überschreitet, sind für eine bodenbezogene Nutzung nicht geeignet und die Aufbringung auf Böden nicht zulässig. Der Ursache für die Belastung ist vom Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage nachzugehen. 6. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. 7. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung werden für sofort vollziehbar erklärt und sind auf zwei Jahre befristet. 8. Andere Rechtsvorschriften, insbesondere Untersuchungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie Aufbringungsverbote der AbfKlärV, bleiben unberührt. Hinweis: Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung beim Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, Schweinfurt (2.Stock, Zi.-Nr. 272), aus. Sie kann während der üblichen Dienstzeit eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarder Str. 26, Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten ( Freistaat Bayern ) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im hier betroffenen Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Schweinfurt, Hahn Regierungsdirektor Landkreis Schweinfurt. Werbung für die Urlaubsregion Schweinfurter Land Touristik Service Zentrum bei der C-B-R in München Klappern gehört zum Handwerk: Das Team des Touristik Service Zentrums Schweinfurter Land (TSZ) wirbt heuer wieder fleißig bei Messen und Märkten für das Angebot in der Urlaubsregion Schweinfurter Land. Neben allgemeinen Informationen über Städte, Gemeinden, Freizeit- und Naturerlebnis steht erneut der Radtourismus im Mittelpunkt. Die Touristiker aus dem Schweinfurter Land werben auch für Veranstaltungshighlights (beispielsweise die Fränkischen Passionsspiele), Historisches, Kunst, Kultur und für die Gastronomiebetriebe im Landkreis. Mit im Gepäck sind der neue Freizeitkalender, die Radwanderwegekarte, das Gastgeberverzeichnis und die Imagekarte fürs Schweinfurter Land. Nach dem Messeauftritt im Januar bei der Internationalen Grünen Woche in Berlin war das TSZ vor einigen Tagen bei der Rad 08 in Fürth. Bei dieser Fachmesse des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) präsentierten die Landkreise Schweinfurt und Kitzingen gemeinsam ihr neues Radwegenetz, die zahlreichen Themenrouten, Möglichkeiten für einen Familienurlaub in der Region sowie das Natur- und Freizeitangebot. 4 Jetzt geht s direkt weiter nach München: In der Landeshauptstadt findet vom 14. bis 18. Februar 2008 die C-B-R (Caravan-Boot-Reisemarkt) statt. Das Schweinfurter Land präsentiert sich am Valentinstag am Stand des Fränkischen
5 Weinlands gemeinsam mit dem Bocksbeutelweingut Scheller aus Stammheim und der Stammheimer Weinprinzessin Christine Endres. Am 15. Februar 2008 ist das TSZ am Steigerwald-Stand zusammen mit dem Weingut Stefan Pfister aus Kammerforst. Am Montag, 18. Februar 2008, wirbt dann noch die Tourist-Information Gerolzhofen für die Region, ebenfalls gemeinsam mit dem Weingut Pfister. Im März steht für das Touristik Service Zentrum noch die DONA auf dem Pogramm: Erstmals präsentiert sich dann das Schweinfurter Land bei der Messe in Regensburg mit einem eigenen Stand. Fundsache 1 Cityroller wurde am in der Wipfelder Straße gefunden. Der/Die Verlierer/in kann den Cityroller in der Verwaltungsgemeinschaft abholen. Die Gemeinde gratuliert am Frau Eberhardt Olga, Neuheiligenthal 2 zum Herrn Fickert Dieter, Neuheiligenthal 4 zum Frau Borst Hedwig, Kembachstr. 33 zum Frau Räder Mathilde, Am Berg 12 zum Herrn Fischer Horst, Kembachstr.11 zum Herrn Strobel Hans, Vogelweidestr. 7 zum Herrn Gülland Manfred, Nibelungenstr. 11 zum Frau Schulz Rita, Adenauerplatz 14 zum Herrn Schneider Bruno, Hauptstr. 60 zum Frau Kamm Herta, Raiffeisenstr. 4 zum Frau Schürger Rosemarie, Ansbachring 12 zum 65. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe (05) Mittwoch, 27. Februar 08 Nächste Ausgabe 6.März 2008 (Nr. 05) 5
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