Aufgaben- und Finanzplanung 2018 bis 2022
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- Ernst Böhmer
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1 Gemeinde 5024 Küttigen Aufgaben- und Finanzplanung 2018 bis 2022 Stand
2 Erläuterungen zu den nachfolgenden Aufgaben- und Finanzplänen Einwohnergemeinde 1. Einleitung Gemäss 116 Abs. 2 der Kantonsverfassung und 86 a des Gemeindegesetzes haben die Gemeinden für eine auf die zukünftigen Aufgaben ausgerichtete Aufgaben- und Finanzplanung zu sorgen. Der Aufgaben- und Finanzplan ist rechtlich nicht verbindlich. Er ist öffentlich zugänglich, jedoch durch die Legislative nicht zu genehmigen. Er wird jährlich überarbeitet und dient dem Gemeinderat als Planungs- und Führungsinstrument sowie der Bevölkerung als Informationsmittel über die künftige finanzielle Entwicklung der Gemeinde. 2. Ausgangslage Der Finanzplan zeigt auf wie sich der Gemeinde-Finanzhaushalt aufgrund der heutigen Erkenntnisse und der politischen Absichten des Gemeinderates sowie des finanzpolitischen Umfeldes mittelfristig entwickelt. Somit bildet er die Grundlage für eine ausgewogene Finanz- und Steuerpolitik. 3. Grundlagen und Ergebnisse 3.1. Investitionsplan Aufgaben- und Finanzplanung Der vorliegende Investitionsplan über die Jahre ist unterteilt in "Projekte in Bau", "Projekte beschlossen" und "Projekte geplant". Er enthält im Vergleich zum Voranschlag auch die erst an der folgenden Sommergemeindeversammlung zur Genehmigung vorliegenden zusätzlichen Investitionen. Dadurch erklärt sich die gegenüber dem Voranschlag allenfalls veränderte Nettoschuld. Die gesamten aktuell aufgezeichneten Nettoinvestitionen betragen Fr. 39'136'000.00, wovon in den Vorjahren bereits Kosten von Fr. 16'208' angefallen sind. Die noch zu erwartenden Kosten belaufen sich somit auf Fr. 22'928' In der vorliegenden Planperiode werden Kosten im Umfang von Fr. 21'928' erwartet, sodass noch Fr. 1'000' für die Jahre ab 2023 verbleiben. Schwergewichtsmässig sind die Investitionen in 1'000 Fr. wie folgt vorgesehen: Bereich Bis 2016 Ab 2023 Kindergarten und Schulliegenschaften Amtliche Vermessung / Bauamt / Feuerwehr / Zivilschutz / Sanierung altes Gemeindehaus Untersuchung und Sanierung Altdeponie Ritzer inkl. Spielfeldersanierungen I-IV Kunstrasen Spielfeld VI, neues Gebäude, Parkierung, Erschliessung und Umgebung Sportanlage Ritzer Kostenbeitr.an Ausbauten von Kant.strassen innerorts 12' ' '200 1' '100 1' '625 2'025-5' '580 1' ' Seite 2
3 Bereich Ausbauten und Sanierungen Gemeindestrassen Aufwendungen Umweltschutz und Raumordnung Kostenbeiträge moderne Melioration Kostenbeiträge an Vereine zur Abgeltung von Aktivitäten mit gemeinnützigem Charakter Bis 2016 Ab Total 16'208 6'410 4'968 5'765 3'420 4'340-2'975 1'000 Die einzelnen Investitionen können Sie im Detail dem Investitionsplan Aufgaben- und Finanzplanung entnehmen Plan-Erfolgsrechnung Durch den laufend zunehmenden Aufwand sowie die jährlich steigenden Abschreibungen als Folge der hohen Investitionen reduziert sich das operative Ergebnis ab der Prognose 2017 in den negativen Bereich, was über die ganze Planperiode ein negatives Gesamtergebnis von -Fr. 293' verursacht. Im Jahr 2017 wird noch mit einem Steuerfuss von 103 % bzw. einem Steuersoll bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen von Fr. 17'290' gerechnet. Im Rahmen der optimierten Aufgabenteilung per 1. Januar 2018 wird ein Steuerfussabtausch von 3 % an den Kanton vorgenommen. Der Küttiger Steuerfuss wird dadurch auf 100 % gesenkt und der Kantonssteuerfuss erhöht sich um 3 % auf neu 112 %. Im Voranschlag 2018 wurde entgegen der zurückhaltenden Zuwachsempfehlung des Kantonalen Steueramtes von 1,5 % mit einem Zuwachs von 3 % gerechnet. Dies aufgrund der jeweils höheren jährlichen Ertragsentwicklung im Vergleich zum Durchschnitt aller aargauischen Gemeinden für den Kanton. Diese eher optimistische Variante wurde zudem in der Hoffnung gewählt, die an den Kanton abzutretenden 3 Steuerprozente damit einerseits wieder aufzufangen und andererseits die Mehrerträge der letzten Jahre, welche zwar zum grösseren Teil als Folge der notwendig gewordenen Aufarbeitung bei den Veranlagungen entstanden sind, zu beenden. Für das Jahr 2019 wurde mit 2,5 %, 2020 mit 3 % und 2021 und 2022 mit je 3,5 % gerechnet. Bei den Quellensteuern wurde auf der Basis des effektiven Ertrages 2016 mit einem Zuwachs von 3,7 % (je 1,65 % für die Jahre 2017 und 2018) gerechnet. Für die Folgejahre wurde mit 2,1-2,9 % gerechnet. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen wurde auf der Basis des effektiven Ertrages 2016 für die Jahre 2017 und 2018 ein Zuwachs von 11,8 % bzw. je 5,9% vorgesehen. Für die Jahre 2019 und 2020 wurde gemäss Prognose des Kantons mit einem Nullwachstum und für die Jahre 2021 und 2022 mit je einem Zuwachs von 5 % gerechnet. 3.3 Übersicht Aufgaben- und Finanzplanung Die planmässigen Abschreibungen erhöhen sich durch die vorgesehenen hohen Investitionen von Fr. 1'664' im Jahr 2017 auf Fr. 2'483' per Ende 2022 bzw. total Fr. 12'005' Zusammen mit dem verbleibenden operativen Ergebnis von Fr. 293' und abzüglich der vorgesehenen Entnahmen aus Fonds von Fr. 138' ergibt sich über die gesamte Planperiode eine Selbstfinanzierung von Fr. 11'574' an die vorgesehenen Investitionen von 21' Daraus resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 10'354' Inklusive Spezialfinanzierungen wird über die gesamte Planperiode ein Mittelbedarf von Fr. 15'062' beansprucht. Die Nettoschuld I erreicht im Jahr 2021 den Höchststand von Fr. 5'857' Seite 3
4 4. Gesetzliche Grundlagen, deren Einhaltung nachzuweisen sind 4.1. Mittelfristiges Haushaltsgleichgewicht Die kumulierten operativen Ergebnisse der Erfolgsrechnung müssen mittelfristig (Zeitspanne von 4-6 Jahre) ausgeglichen sein. Ist dies nicht sichergestellt, sind die Ausgaben zu kürzen und/oder die Einnahmen entsprechend festzusetzen. Mit den vorliegenden Ergebnissen ist das Haushaltsgleichgewicht während der Planperiode mit einem Gesamtergebnis von Fr. 293' beinahe gewährleistet resp. nur geringfügig unterschritten Nettoschuld I pro Einwohner Die Nettoschuld I pro Einwohner wird als Gradmesser für die Verschuldung verwendet. Eine Pro-Kopf-Verschuldung bis Fr. 2' kann als tragbar eingestuft werden. Bei der Beurteilung ist ergänzend die finanzielle Leistungsfähigkeit massgebend (Selbstfinanzierungsanteil berücksichtigen). Während der vorliegenden Planperiode wird im Jahr 2021 mit Fr pro Einwohner der höchste Wert erreicht Entwicklung Selbstfinanzierungsgrad Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Ein Selbstfinanzierungsgrad von über 100 % weist auf eine hohe Eigenfinanzierung hin. Der Anteil sollte nicht unter 50 % betragen. Jährliche Schwankungen beim Selbstfinanzierungsgrad sind nicht ungewöhnlich, langfristig sollte ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 % angestrebt werden. Als Folge der hohen Nettoinvestitionen während der Planperiode liegt der Selbstfinanzierungsgrad im sehr tiefen Bereich von minimal 23 % im Jahr 2017 bis maximal 57 % im Jahr Nach Beendigung der hohen Investitionen wird dafür im Jahr 2022 als Folge der zu erwartenden hohen Rückerstattungen für Bevorschussungen für die Sanierung der Altdeponie Ritzer ein Selbstfinanzierungsgrad von -78 % erreicht. 4.4 Entwicklung Eigenkapitaldeckungsgrad Der Eigenkapitaldeckungsgrad zeigt, welche frei verfügbaren Reserven zur Deckung allfälliger Defizite bestehen. Ein Deckungsgrad von über 100 % weist auf einen hohen Reservebestand hin. Der Deckungsgrad muss mindestens 30 % betragen. Mit Werten von über 300 % während der ganzen Planperiode ist diese Vorgabe erfüllt. Der hohe Eigenkapitaldeckungsgrad besteht insbesondere als Folge der im Rahmen des neuen Rechnungsmodells HRM2 aufgewerteten Grundstücke und Liegenschaften. Daraus sind keine finanziellen Mittel geflossen, welche für die hohen Investitionen in den Jahren eingesetzt werden könnten. Dies erklärt auch den sehr tiefen Selbstfinanzierungsgrad in den erwähnten intensiven Investitionsjahren. 5. Wasserwerk Während der vorliegenden Planperiode sind nach Abzug der zu erwartenden Anschlussgebühren Nettoinvestitionen von Fr. 2'982' vorgesehen. Nach Abzug der voraussichtlichen Selbstfinanzierung von Fr. 2'652' ergibt sich über die gesamte Planperiode ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 330' Dies allerdings mit einer ab 2019 eingerechneten Erhöhung des Wasserpreises von Fr. 1.70/m3 + MWST auf Fr. 2.00/m3 + MWST und mit lediglich geringen Investitionen im Jahr 2020 sowie gänzlich fehlenden Investitionen in den Jahren 2021 und Zur möglichen Reduktion der bis Ende 2019 stark ansteigenden Schuld bei der Einwohnergemeinde auf mutmasslich Fr. 1'900' und der zusätzlich zu erwartenden notwendigen Investitionen wird aufgrund einer mittelfristigen Aufgaben- und Finanzplanung der Sommergemeindeversammlung 2018 ein entsprechender Vorschlag unterbreitet. Die im vorliegenden Finanzplan aufgezeigte finanzielle Entwicklung von einem Guthaben bei der Einwohnergemeinde von Fr. 122' per anfangs 2017 zu einer Schuld per Ende 2022 von Fr. 208'000.00, welche aufgrund der eingerechneten Wasserpreiserhöhung sowie den minimalsten Investitionen ab niedrig ausfällt, ist bis zur Erstellung der mittelfristigen Aufgaben- und Finanzplanung noch wenig aussagekräftig. Seite 4
5 6. Abwasserbeseitigung Über die gesamte Planperiode sind nach Abzug der eingestellten Anschlussgebühren Nettoinvestitionen von Fr. 4'637' berücksichtigt. Nach Abzug der voraussichtlichen Selbstfinanzierung von lediglich Fr. 139' verbleibt somit ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 4'498' Die eigenen Mittel bzw. das Nettovermögen per anfangs 2017 von Fr. 2'904' werden dadurch vollumfänglich beansprucht, sodass zur Restfinanzierung bis Ende Planperiode ein Vorschuss der Einwohnerkasse von Fr. 1'594' beansprucht wird. Im Rahmen der bevorstehenden mittelfristigen Aufgaben- und Finanzplanung bei der Wasserversorgung wird diese gleichzeitig auch für die Abwasserbeseitigung erarbeitet und der Sommergemeindeversammlung 2018 ebenfalls ein entsprechender Vorschlag unterbreitet. 7. Politische Absichten des Gemeinderates Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, sämtliche aus heutiger Sicht notwendigen Investitionen und Unterhaltsaufwendungen in die Finanzpläne aufzunehmen. Nur in dieser Vollständigkeit kann erreicht werden, dass die Planung ein weitgehend verlässliches Bild für die nächsten Jahre abgibt. Sowohl die einzelnen aufgeführten Objekte als auch die geschätzten Aufwendungen sind mit den Ressortverantwortlichen detailliert besprochen und teilweise durch externe Sachverständige geprüft worden. Im Rahmen einer mittelfristigen Aufgaben- und Finanzplanung wird dies bis zur Erstellung des Finanzplanes auch für die Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserwerk und Abwasserbeseitigung aktualisiert. Die vorliegende Finanzplanperiode ist geprägt von verschiedenen grösseren Vorhaben wie die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehr- und Werkgebäudes, die nötige Ablösung der Feuerwehrfahrzeuge, die Sanierung der Zivilschutzanlage Stock, die Auflösung und der Verkauf der Landparzellen der Kindergärten Bohnlet, Rain und Stockfeld, der Umbau eines Pavillons auf Stock für den Kindergarten, die Sanierung des Turnhallengebäudes auf Stock, die Sanierung des Turnhallenschulhauses Dorf (2. Etappe), die Sanierung der Altdeponie Ritzer, die Erstellung eines neuen Gebäudes auf der Sportanlage Ritzer, der Einbau eines Kunstrasens auf dem Spielfeld 6 der Sportanlage Ritzer und die Sanierung der übrigen Spielfelder, der Ausbau des Knotens Rombacherhof, die Belagssanierung und der Gehwegausbau Staffeleggstrasse, die Sanierung der Brandackerstrasse sowie weitere Sanierungen von Gemeindestrassen. Zudem stehen auch bei den Eigenwirtschaftsbetrieben Wasserwerk und Abwasserbeseitigung verschiedene Massnahmen und Sanierungen an. Als Folge der vorstehend aufgeführten Investitionen und Sanierungen steigen die Schulden exklusive Wasserwerk und Abwasserbeseitigung bis Ende 2022 sukzessive auf rund Fr. 5'900' an und können als Folge der zu erwartenden hohen Rückerstattungen für die Bevorschussungen im Rahmen der Sanierung der Altdeponie Ritzer per Ende 2022 wieder auf mutmasslich Fr. 600' reduziert werden. Die vorgesehenen Investitionen sind aus heutiger Sicht mit dem bestehenden Steuerfuss von 103 % bis 2017 und 100 % ab 2018 zuzüglich erhöhter Kantonssteuerfuss von 3 % im Rahmen der Inkraftsetzung der optimierten Aufgabenteilung per 1. Januar 2018 an den Kanton realisierbar. Sollten jedoch durch den Kanton weitere Aufgaben und/oder Kostenbelastungen auf die Gemeinden übertragen werden, muss möglicherweise die Höhe des Steuerfusses neu beurteilt werden. Küttigen, 13. November 2017 Der Gemeinderat Seite 5
6 Investitionsplan Aufgaben- und Finanzplanung Funktion Bezeichnung Betrag Ab 2023 Projekte in Bau 23'046 3'937 2' '138 1'925-4' Proj./San./Erw.FW.-/Werkgebäude (50%) 1' Beitrag Kanton FW-/Werkgebäude (50%) Beitrag AGV für Pionierfahrzeug FW Beitrag AGV für Tanklöschfahrzeug FW Ersatz Pionierfahrzeug Feuerwehr Ersatz Tanklöschfahrzeug Feuerwehr Proj./San.Erw.FW.-/Werkgebäude (50%) 1' Beitrag Kanton FW-/Werkgebäude (50%) Proj./Neubau Schulh. Dorf inkl. Umgebung 10' Beitrag Swisslos Sportfonds Schulanl. Dorf Proj.Innensan./Umnutz. Türmlischulh. Dorf 1' BB für Unters.+San.Altdep.Ritzer (40%) -4' KB für Unters.+San.Altdep.Ritzer (30%) -3' Beitr.für Unters.+San.Altdep.Ritzer and.nutzer -1' Unters. + Sanierung Altdeponie Ritzer 10' K'anteil Lärmsch.massn. Bib.st. + Hauptstr K'anteil Proj./Ausf. Knoten Rombacherhof 1' Proj./Ausf.Knoten Biberst.str./alte Stockstr Radstreif. Biberst.str./Stockweg-Fluhweg Proj. / San. Burghaldeweg (RK 14-18) San. KS 4004-Tannenbächli (RK 14-18) San. KS 4583 Rombachbächli Gemeindebeitrag moderne Melioration Projekte beschlossen 3'050 2' Amtliche Vermessung Anteil Gemeinde Beitrag AGV für Pers.transp.fahrzeug FW Ersatz Pers.transp.fahrzeug Feuerwehr Proj.kredit San. Turnh.schulhaus Dorf 113 Seite 1/3
7 Investitionsplan Aufgaben- und Finanzplanung Funktion Bezeichnung Betrag Ab Teilinnensan.Turnh.schulh.Dorf + Küche Kunstrasen Spielfeld VI Sportanl. Ritzer 1' Beitrag Swisslos Sportfonds Spielfeld VI Inv.kostenbeitrag an Tennisclub Küttigen Sanierung + Übernahme Bohnletweg Sanierung Rainstrasse Süd (RK 14-18) Sanierung Haselrainstrasse (RK 14-18) Erneuerung dezentrale Sammelstellen Bachöffnung Tannenbächli Beitrag Kanton für Bachöffnung T'bächli Planung + Erweiterung Gemeinsch.grab Kostenbeitrag Gemeinde Biberstein Projekte geplant 13' '300 4' '415 1'765 1' Sanierung altes Gemeindehaus Beitrag AGV für Atemschutzfahrzeug FW Beitrag AGV für Mehrzweckfahrzeug FW Beitrag AGV für Schlauchverl.anhäng. FW Ersatz Atemschutzfahrzeug Feuerwehr Ersatz Mehrzweckfahrzeug Feuerwehr Ersatz Schlauchverlegeanhänger Proj. + San. Zivilschutzanlage Stock 1' Landverkauf Kinderg. Rain + Stockfeld -1' Landverkauf Kindergarten Bohnlet Umbau eines Pav. auf Stock in Kindergarten San. + Umbau Turnhallengebäude Stock 2' San. Turnh.schulhaus Dorf 2. Etappe 1' Sanierung Schulküche Stock San.- und Umbaumassnahmen Spittel Sanierung Musikpavillon Stock Seite 2/3
8 Investitionsplan Aufgaben- und Finanzplanung Funktion Bezeichnung Betrag Ab Umgebung und Aussenanlage Schule Stock Proj./Erst. neues Geb. Sportanlage Ritzer 3' Beitrag Swisslos Sportfonds Gard.gebäude Proj.+ Def. Spielfeldersan. I-IV Ritzer Beitrag Fussballclub an Gard.gebäude Parkierung, Erschliessung, Umgebung Ritzer Belagssan./Gehweg Staffeleggstrasse Personenunterführung Stock Diverse Anschaffungen Bauamt San.massnahm. Gde.strassen ' Sanierung Brandackerstrasse ausserorts Neubau Veloständer Löchli Hochwasserschutzmassn. Rombachbächli Total Investitionsprojekte 39'136 6'410 4'968 5'765 3'420 4'340-2'975 1'000 Seite 3/3
9 Plan-Erfolgsrechnung Budget Prognose 2017 Einwohnerzahl 6'100 6'100 6'150 6'200 6'270 6'340 6'400 Steuerfuss 103% 103% 100% 100% 100% 100% 100% Betrieblicher Aufwand 21'426 21'962 21'535 22'372 22'920 23'550 24' Personalaufwand 5'014 5'155 5'252 5'348 5'411 5'476 5' Sach- und übriger Betriebsaufwand 3'107 3'358 2'744 2'721 2'695 2'836 2' Abschreibungen Verwaltungsvermögen inkl '664 1'664 1'806 1'839 2'082 2'131 2' Einlagen in Fonds Transferaufwand ohne '641 11'785 11'733 12'464 12'732 13'107 13'456 davon Finanzausgleichsabgaben Betrieblicher Ertrag 21'703 21'619 21'677 22'052 22'625 23'298 23' Fiskalertrag 18'359 18'275 18'348 18'796 19'342 20'013 20' /1 Einkommens- und Vermögenssteuern natürliche Pers. 17'290 17'290 17'279 17'711 18'242 18'880 19' Abschreibungen Steuerforderungen Quellensteuern Gewinn- und Kapitalsteuern juristische Pers Sondersteuern und übriger Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte 1'942 1'942 1'888 1'888 1'888 1'888 1' Verschiedene Erträge Entnahmen aus Fonds Transferertrag 1'152 1'152 1'204 1'131 1'158 1'160 1'161 davon Finanzausgleichsbeiträge Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis /48 Ausserordentliches Ergebnis davon Abtragung Bilanzfehlbetrag Gesamtergebnis Mittelfristiges Haushaltsgleichgewicht 2018 mit operativem Ergebnis gerechnet 5'373 mit Gesamtergebnis gerechnet 5'197
10 Eigenkapital Aufgaben- und Finanzplanung Aufwertungsreserve übr. Anlagen Anfang Jahr 36'746 36' Aufwertungsreserve Grundstücke Anfang Jahr 15'984 15'984 15'984 15'984 15'984 15' Entnahme Aufwertungsreserve Umbuchung Aufwertungsreserve 0-36' Aufwertungsreserve Ende Jahr 52'730 15'984 15'984 15'984 15'984 15' Bilanzüberschuss/-fehlbetrag Anfang Jahr 19'011 18'838 55'929 55'818 55'707 55' Abtragung Bilanzfehlbetrag (30%) Gesamtergebnis Umbuchung Aufwertungsreserve 0 36' Bilanzüberschuss/ -fehlbetrag Ende Jahr 18'838 55'929 55'818 55'707 55'621 55'464 Relevantes Eigenkapital 71'568 71'913 71'802 71'691 71'605 71'448 Mindestkapitalisierung 30 % 6'071 6'608 6'470 6'718 6'890 7'084 Eigenkapitaldeckungsgrad 354% 327% 333% 320% 312% 303%
11 Schuldenübersicht Bestehende Kredite/Darlehen Betrag Zinssatz Anfangsbestand 0 0 Neuaufnahme Kredite/Darlehen Kapitalbedarf gemäss Planung 1' % 1'000 Kapitalbedarf gemäss Planung 5' % 5'500 Kapitalbedarf gemäss Planung 2' % 2'000 Kapitalbedarf gemäss Planung 2' % 2'500 Kapitalbedarf gemäss Planung -6' % -6'000 Rückzahlung Kredite/Darlehen Bestand Kredite/Darlehen 0 1'000 6'500 8'500 11'000 5'000
12 Übersicht Aufgaben- und Finanzplanung Einwohnerzahl Steuerfuss Abschreibungen aus Anlagebuchhaltung Abschreibungen aus Investitionsplan Abschreibungen Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Abtragung Bilanzfehlbetrag (30 %) Gesamtergebnis Mittelfristiges Haushaltsgleichgewicht 2018 mit operativem Ergebnis gerechnet mit Gesamtergebnis gerechnet Nettoinvestitionen Selbstfinanzierung Finanzierungsergebnis ( + = Überschuss / - = Fehlbetrag) Mittelbedarf aus Finanzierungsergebnis Rückzahlung Darlehen/Kredite Veränderungen Anlagen Finanzvermögen Finanzierungsbedarf Spezialfinanzierungen Mittelbedarf (+ = Bedarf / - = Überschuss) Aufnahme Darlehen/Kredite Bestand Darlehen/Kredite Aufwertungsreserve übr. Anlagen Anfang Jahr Aufwertungsreserve Grundstücke Anfang Jahr Entnahme Aufwertungsreserve Umbuchung Aufwertungsreserve Aufwertungsreserve Ende Jahr Bilanzüberschuss / -fehlbetrag Anfang Jahr Abtragung Bilanzfehlbetrag (30 %) Gesamtergebnis Umbuchung Aufwertungsreserve Bilanzüberschuss / -fehlbetrag Ende Jahr Nettoschuld I (+ = Schuld / - = Vermögen) Nettoschuld I je Einwohner (in CHF) 6'100 6'150 6'200 6'270 6'340 6' % 100% 100% 100% 100% 100% 1'664 1'806 1'592 1'592 1'592 1' '664 1'806 1'839 2'082 2'131 2' '373 5'197-6'410-4'968-5'765-3'420-4'340 2'975 1'453 2'131 1'708 1'951 2'025 2'306-4'957-2'837-4'057-1'469-2'315 5'281 4'957 2'837 4'057 1'469 2'315-5' ' ' '006 7'501 3'731 5'544 2'059 2'514-6' '000 5'500 2'000 2'500-6' '000 6'500 8'500 11'000 5'000 36'746 36' '984 15'984 15'984 15'984 15'984 15' ' '730 15'984 15'984 15'984 15'984 15'984 19'011 18'838 55'929 55'818 55'707 55' ' '838 55'929 55'818 55'707 55'621 55'464-4'741-1'924 2'113 3'562 5'
13 Kennzahlen Aufgaben- und Finanzplanung Nettoschuld I Einwohner Nettoschuld I je Einwohner (in CHF) -4'741-1'924 2'113 3'562 5' '100 6'150 6'200 6'270 6'340 6' Aufwertungsreserve 52'730 15'984 15'984 15'984 15'984 15' Bilanzüberschuss / -fehlbetrag 18'838 55'929 55'818 55'707 55'621 55'464 Relevantes Eigenkapital 71'568 71'913 71'802 71'691 71'605 71'448 Operativer Aufwand Vorjahr 20'238 22'025 21'568 22'392 22'965 23'613 Eigenkapitaldeckungsgrad 354% 327% 333% 320% 312% 303% Selbstfinanzierung Nettoinvestitionen Selbstfinanzierungsgrad 1'453 2'131 1'708 1'951 2'025 2'306 6'410 4'968 5'765 3'420 4'340-2'975 23% 43% 30% 57% 47% -78%
14 Entwicklung Nettoschuld I je Einwohner 1'500 1' Fr '000-1'500-2'
15 Entwicklung Nettoinvestitionen/Selbstfinanzierung 8'000 6'000 4'000 in 1'000 Fr. 2' ' '000 Nettoinvestitionen Selbstfinanzierung
16 Gemeinde Küttigen Investitionsplan Wasserwerk Total Ab 2023 Investitionsprojekte Sanierungsmassnahmen Grundeigentümerbeiträge Ausrüstung Notwasserversorgung Beschichtung Reservoir Rieden Beschichtung Reservoir Königstein KS Tannenbächli (RK 14-18) Sanierung Burghaldeweg (RK 14-18) Sanierung neue Stockstrasse (RK 14-18) Sanierung Ahornweg (RK 14-18) Sanierung Rainstrasse Süd (RK 14-18) Sanierung Riedenstrasse Süd (RK 14-18) Sanierung Haselrainstrasse (RK 14-18) Sanierung Wasserleitung Riedenstr./Hauptstr. (IBA) Ersatz neue Stockstr. (abgesenktes Teilstück) San. neue Stockstr. (Teilst.Schulh.-Bush.stelle) Sanierung Knoten Rombacherhof Anschlussgebühren Nettoinvestitionsausgaben / -einnahmen 2'982 1' '
17 Gemeinde Küttigen Abonnenten (Anzahl Grundgebühren) A 1'655 1'665 1'675 1'685 1'695 1'705 Zählermiete je Abonnent (versch. Zählergrössen) B Wasserverkauf m3 C 410' ' ' ' ' '000 Ansatz je m3 D Wasserankauf m3 E 590' ' ' ' ' '000 Ansatz je m3 F Hydrantenzahl G Ansatz je Stk. H Grundtaxen A*B Wasserverkauf C*D Hydrantenentschädigung G*H Übriger Betriebsertrag (Pauschalbeiträge AGV) Betrieblicher Ertrag I 988 1'011 1'165 1'194 1'227 1'260 Wasserankauf E*F Übr. Betriebsaufwand * Umlegungen nach Bedarf Vorprojekt San.massnahmen nach SWE-Plan 20 San. Benkenstrasse (RK 14-18) 43 Betrieblicher Aufwand * K Betriebliches Ergebnis * I-K Nettofinanzaufwand (-) / -ertrag (+) 2.00 % = Selbstfinanzierung L Nettoinvestitionsausgaben Plan 1' ' Selbstfinanzierung L = Finanzierungsfehlbetrag / -überschuss M Nettoschuld EB '354 1'883 1' Finanzierungsfehlbetrag / -überschuss M = Nettoschuld SB 732 1'354 1'883 1' * ohne Abschreibungen Finanzplan Wasserwerk
18 2'000 Wasserwerk 1'800 1'600 1'400 1'200 1' Nettoschuld
19 Gemeinde Küttigen Investitionsplan Abwasserbeseitigung Total Ab 2023 Investitionsprojekte Sanierungsmassnahmen Grundeigentümerbeiträge Neubau Regenbecken Aabach Massnahmen GEP 1 Stufe 3 2' Hochwasserentlastung HESK 9 Tannenbächli (Widler) Neubau Fangkanal Löchli Sanierung Rombachbächli KS 3711 (RK 14-18) / Knotenber Sanierung KS 4583 Rombachbächli Strassenentwässerung Rombachbächli Sanierung Aabach KS 903 (RK 14-18) Sanierung Schächte Tannenbächli KS 4004 (RK 14-18) Sanierung KS KS 2683 Benkenstrasse (RK 14-18) Sanierung neue Stockstrasse (abgesenktes Teilstück) Erstellung GEP inkl. Werkplan 1' Sanierung Knoten Rombacherhof Umhängen Brunnen an Meteorwasserleitungen (RK 14-18) Anschlussgebühren -1' Nettoinvestitionsausgaben / -einnahmen 4'637 1' '013 1'
20 Gemeinde Küttigen Zu verrechnender Gebäudeinhalt m3 A 1'890'000 1'905'000 1'912'000 1'920'000 1'930'000 1'945'000 Ansatz pro m3 Gebäudeinhalt B Zu verechnender Wasserverkauf m3 C 360' ' ' ' ' '000 Ansatz pro m3 Wasserverkauf D Abwassergebühr Gebäudeinhalt A*B Abwassergebühr Wasserverkauf C*D Gebührenertrag Strassenentwässerung Übriger Betriebsertrag Betrieblicher Ertrag I Betriebsbeitrag an ARA Übriger Betriebsaufwand * San. KS Rombachtäli (RK 14-18) 55 Massnahmen GEP 2 Stufe 2 60 Erneuerung Steuerung Regenrückhaltebecken Giessenweg 41 San. KS KS 4256 (RK 14-18) 22 Leitungsverlegungen nach Bedarf (RK 14-18) Vorprojekte Sanierungsmassnahmen nach SWE-Plan 15 Entwässerungsleitung Benkenstrasse (IBA) 40 Betrieblicher Aufwand * K Betriebliches Ergebnis * I-K Nettofinanzaufwand (-) / -ertrag (+) 2.00 % = Selbstfinanzierung L Nettoinvestitionsausgaben Plan 1' '013 1' Selbstfinanzierung L = Finanzierungsfehlbetrag / -überschuss M 1' ' Nettoschuld EB -2'904-1' '069 1'908 + Finanzierungsfehlbetrag / -überschuss M 1' ' = Nettoschuld SB -1' '069 1'908 1'594 * ohne Abschreibungen Finanzplan Abwasserbeseitigung
21 2'500 Abwasserbeseitigung 2'000 1'500 1' '000-1'500 Nettoschuld
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