Schallgutachten. - gemäß TA Lärm -

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1 Schallgutachten - gemäß TA Lärm - Neubau der Biogasanlage Prognose der Geräuschimmissionen im Einwirkungsbereich der Biogasanlage und des Satelliten-BHKW Gutachten Nr. (393) vom Schallgutachten im Auftrag der Dünenfähr Energie GmbH & Co. KG Herr Schröder Rademoorweg 50, Loxstedt über Ingenieurbüro Prof. Dr. Jörg Oldenburg Frau Kuhlmann Dorfstraße 58, Oederquart Ausfertigung 0 von 3 Umfang: 13 Seiten (Anhang: --- Seiten) Info@dBCon.de Landesverband vereidigter Sachverständiger LVS Hamburg / Schleswig-Holstein im BVS Verband freier Ingenieure für Straßenbau in Hamburg e.v. - VFIS

2 Seite 2 von 13 I N H A L T 1. Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen 3 3. Lage-, Planungs- und Betriebsbeschreibung 4 4. Schalltechnische Anforderungen 6 5. Immissionsorte 8 6. Nutzungsgeräusche 8 7. Immissionsberechnung 9 8. Ergebnisse und Beurteilung Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen Hinweise zur Aufstellung des B-Planes Dokumentenlenkung und Abschlusserklärung 13

3 Seite 3 von Aufgabenstellung In der Gemeinde Loxstedt ist die Errichtung einer Biogasanlage mit einer Leistung von zunächst 150 kw el. geplant. Der Standort liegt gemäß Flächennutzungsplan auf landwirtschaftlicher Nutzfläche nordöstlich von Loxstedt. Die Anlage wird über den Rademoorweg an der nordwestlichen Grundstücksgrenze erschlossen. Der Abstand zur nächstliegenden Wohnbebauung beträgt ca. 150 m. Außerdem soll ein Satelliten-BHKW mit einer Leistung von 350 kw el in Bexhövede auf dem Gelände der Gärtnerei Krebs (Entfernung ca m) installiert werden. Im Rahmen der baurechtlichen Genehmigung für den Neubau der Biogasanlage wird für die zu erwartenden Schallimmissionen eine Schallimmissionsprognose gefordert. Dabei soll bereits die Situation betrachtet werden, die im Falle einer zukünftigen Erweiterung der Anlage von 500 kw auf 1,5 MW Leistung eintritt. Die Betriebsgeräusche, die durch den Betrieb der Biogasanlage entstehen, sollen nach TA Lärm [3] prognostiziert und beurteilt werden. Mit der Erstellung des Gutachtens wurde die dbcon durch die Dünenfähr Energie GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Schröder, über das Ingenieurbüro Prof. Dr. Jörg Oldenburg, Frau Kuhlmann beauftragt. 2. Grundlagen [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Neufassung vom [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom [3] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom [4] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeine Berechnungsverfahren vom Oktober 1999 [5] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [6] VDI 2571 vom August 1976, Schallabstrahlung von Industriebauten [7] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Veröffentlichung der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 192 der Reihe Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz vom [8] Lageplan der BGA, MT-Energie GmbH, vom [9] Angaben zu den Betriebsabläufen, Hr. Schröder, vom [10] Lageplan des Satelliten-BHKW, MT-Energie GmbH, [11] Flächennutzungsplan im Bereich Loxstedt, Gemeinde Loxstedt, Fr. Neumann, [12] Rechenprogramm SoundPLAN, Version 7.0 vom

4 Seite 4 von 13 [13] Schallleistungsangaben zu den BHKW, 2G Energietechnik GmbH, Herr Frodeno, vom Lage-, Planungs- und Betriebsbeschreibung Die Biogasanlage wird in Loxstedt, in einem sich in Aufstellung befindlichen B-Plan, der als Gebietsnutzung Sondergebiet Biogas festlegt, errichtet. Das nächstgelegene Wohngebäude liegt mit einem Abstand von ca. 150 m nordöstlich der Anlage im Außenbereich. Die verkehrliche Erschließung der Anlage erfolgt über den Rademoorweg. Der gesamte Einflussbereich ist weitestgehend als eben anzusehen. Ein Übersichtsplan ist in Bild 2 zu ersehen. Bild 1: Biogasanlage N Die Anlage wird mit Mais- und Grassilage und Gülle betrieben. Anlagen der zunächst geplanten Größenordnung (500 kw) sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz [1] als nicht genehmigungsbedürftige Anlagen zu betrachten. Die zum späteren Zeitpunkt geplante Größenordnung (1,5 MW) ist dagegen im Sinne des BImSchG eine genehmigungsbedürftige Anlage. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens sind die Anlagen nach der TA Lärm [3] hinsichtlich der schalltechnischen Anforderungen zu beurteilen. Die Biogasanlage in Loxstedt besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:

5 Seite 5 von 13 Fahrsiloanlage zur Lagerung von Silage Vorgrube Biomassedosierer, 2 Stk. Fermenter, 2 Stk. Nachgärer Gärproduktlager, 2 Stk. BHKW-Anlage im Container, Gasmotor externe BHKW-Anlage im Container, Gasmotor Bild 2: Übersicht Biogasanlage Loxstedt, Immissionspunkte IO 1 M Rademoorweg B71 Betriebsfläche (ca. 3,1 ha) Loxstedt Dünenfähr Energie GmbH & Co. KG Der Betrieb der Biogasanlage ist weitgehend automatisiert. Der Bedien- und Arbeitseinsatz beschränkt sich neben der Beschickung der Anlage und Entsorgung der Reste im Wesentlichen auf Kontroll-, Reparatur und Wartungsarbeiten. Die Silage wird in der Erntezeit auf dem Fahrsilo gelagert (Fläche ca m²) und bei Bedarf nachgeliefert. Von dort wird sie mit dem Frontlader über die

6 Seite 6 von 13 Feststoffannahme in den Gärprozess eingebracht. Der Transport von der Annahme in die Gärbehälter erfolgt über Spiralförderschnecken. Die Biogaserzeugung findet unter anaeroben, mesophilen Bedingungen statt. Die in dem Gärbehälter angeordneten Rührwerke sorgen dafür, dass die Substrate schnell in den Gärprozess eingerührt werden. Der Betrieb der Rührwerke erfolgt zeitgesteuert. Das vergorene Substrat wird aus dem Fermenter in die Gärrestspeicher gefördert. Für die Durchmischung des Substrates sind auch die Gärrestspeicher mit Rührwerken ausgerüstet. Das vergorene Substrat wird diskontinuierlich abgetankt und ausgebracht. Die geplanten BHKW haben eine elektrische Leistung von 150 kw el. (BHKW auf dem Anlagengelände) und 350 kw el. (Satelliten-BHKW auf dem Gelände der Gärtnerei Krebs in Bexhövede, siehe Bild 4). Die Be- und Entlüftung des BHKW-Containers erfolgt temperaturabhängig. Die Frischluft gelangt über Zuluftschalldämpfer in den Container, wird über den Luftfilter der Aggregate angesaugt und als Verbrennungsluft genutzt. Steigt die Temperatur im Container, sorgt ein temperaturgesteuerter Abluftventilator für einen höheren Luftwechsel. Das in einem Abgassammelrohr gesammelte Abgas wird über einen Schalldämpfer der Schornsteinanlage zugeführt und tritt durch das Abgasrohr senkrecht ins Freie (Schornsteinmündung ca. 10 m über Gelände). Bei den Betriebszeiten ist zwischen dem biologischen Betrieb der Vergärungsanlagen und dem Geschäftsbetrieb zu unterscheiden. Der biologische Betrieb der Vergärungsanlagen sowie der Betrieb der BHKWs zur Stromerzeugung ist durchgehend 24 Std. pro Tag vorgesehen. Dieser Betrieb läuft automatisch ohne permanent erforderliche Anwesenheit von Betriebspersonal. Der Geschäftsbetrieb, bestehend aus Belieferung und Beschickung der Anlage mit Substraten und das Ausbringen des Gärrestes, tritt nur tagsüber auf. Die Belieferung mit Silage erfolgt als Kampagnenbetrieb in der Erntezeit. Die Gülle wird in regelmäßigen Abständen angefahren und in der Vorgrube zwischengelagert. Die Andienung der Anlage mit Biomasse und die Ausbringung der Gärreste erfolgt über die Zufahrt zum Rademoorweg. Die Silagelagerflächen werden jeweils von einer ca. 3,5 m hohen Stützwand voneinander getrennt. 4. Schalltechnische Anforderungen Die Beurteilung der Schallimmissionen erfolgt nach TA Lärm [3]. Der Tag-Beurteilungspegel bezieht sich auf den 16-stündigen Bezugszeitraum von 06:00 22:00 Uhr. Für die Betriebsaktivitäten in den Ruhezeiten werktags Uhr und Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr und Uhr wird in allgemeinen und reinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten ein Ruhezeitenzuschlag von 6 db(a) erhoben. In der

7 Seite 7 von 13 Bezugszeit nachts ( Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel maßgebend. Nach TA Lärm können bei Prognosen pauschale Impulszuschläge von 3 db oder 6 db je nach Auffälligkeit bei der Bildung der Beurteilungspegel berücksichtigt werden, sofern keine näheren Informationen über die Impulshaltigkeit vorliegen. Treten in einem Geräusch am Immissionsort ein oder mehrere Einzeltöne deutlich hörbar hervor, so ist je nach Auffälligkeit ein Tonzuschlag von 3 db oder 6 db bei der Bildung des Beurteilungspegels hinzuzurechnen. Die TA Lärm setzt folgende Immissionsrichtwerte für den Tages- und Nachtzeitraum fest: Tabelle 1: Immissionsrichtwerte Einwirkungsorte Tag db(a) Nacht db(a) Gewerbegebiete Kern-, Dorf-, Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Einzelne Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) und am Tag um nicht mehr als 30 db(a) überschreiten. Die Art der in der obigen Tabelle bezeichneten Gebiete ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Für Ereignisse, die wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb der Anlage zu erwarten sind, gelten die Bestimmungen für seltene Ereignisse gemäß Pkt 7.2 TA Lärm [3]. Sie sind begrenzt auf eine bestimmte Zeitdauer, aber nicht mehr als zehn Tage oder Nächte eines Kalenderjahres und nicht mehr als jeweils zwei aufeinanderfolgende Wochenenden. Die Grenzwerte liegen hier unabhängig von der Gebietseinstufung bei 70 db(a) am Tage und 55 db(a) in der Nacht. Die TA Lärm stellt auf die Gesamtlärmbelastung aller nach dieser Verwaltungsvorschrift zu beurteilenden Anlagen ab. Neben der zu prüfenden Anlage bzw. dem zu prüfenden Betrieb sind somit auch Vorbelastungen durch bereits vorhandene Anlagen bzw. Betriebe sowie durch bau- oder planungsrechtlich ausgewiesene zukünftige gewerbliche Nutzungen zu berücksichtigen. Nach Nr der TA Lärm ist der von einer Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf die Prüfung, ob die Immissionsrichtwerte mit Berücksichtigung der Vorbelastung durch andere Anlagen eingehalten werden, als nicht relevant anzusehen, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) unterschreitet.

8 Seite 8 von Immissionsorte Als maßgeblicher Immissionsort wird das Wohngebäude nördlich der Anlage betrachtet. Gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Loxstedt [11] liegt das maßgebliche Gebäude im Außenbereich auf landwirtschaftlichen Flächen. Gemäß gängiger Genehmigungspraxis werden Gebäude im Außenbereich der Schutzbedürftigkeit einer Mischnutzung M zugeordnet. Tabelle 2: Immissionsorte IO Lage Nutzung 1 Rademoorweg 57 M 2 Steertmoorstr. 2 WA Die Lagen der Immissionsorte sind in Bild 2 und Bild 4 dargestellt. 6. Nutzungsgeräusche Angaben zu den jeweiligen Schallleistungen der einzelnen Geräuschquellen werden, soweit nicht in den Grundlagen aufgeführt, von ähnlich aufgebauten Biogasanlagen verwendet, die von unserem Büro an anderen Standorten beurteilt wurden. Siehe hierzu Bild 3. Bei den Berechnungen sind wir von folgenden Emissionsansätzen ausgegangen, die sich bereits auf die Erweiterung der Biogaslage auf 1,5 MW beziehen: Tabelle 3: Ansätze für Schallleistungen Emittent Beschreibung Zeit bzw. Anzahl Schallleistung Zusatzbelastung Radlader Beschickung der Feststoffannahme von der Silageplatte 1 h/tag L w =106 db(a) zuzgl. L I = 6 db, Flächenschallquelle Schlepper Abtransport der Gärreste 6-22 Uhr, 30 min/h L w = 101 db(a) zuzgl. L I = 6 db, Linienschallquelle Abtankplatz Abtankvorgang auf dem Abtankplatz 6-22 Uhr, 15 min/h L w = 80 db(a) / m² zuzgl. L I = 6 db, Flächenschallquelle (24 m²) Schlepper Gülle-Anlieferung Uhr, 10 min/h L w = 101 db(a) zuzgl. L I = 6 db, Linienschallquelle Abtankplatz Gülle-Abtankvorgang auf dem Abtankplatz Uhr, 5 min/h L w = 80 db(a) / m² zuzgl. L I = 6 db, Flächenschallquelle (24 m²) Biomassedosierer Dosierung des Substates in den 20 min/h L w = 86 db(a), Punktschallquelle (2 Stk.) Fermenter BHKW BHKW-Container mit Zu- und Abluftöffnungen 24 h je Tag L w = 93,4 db(a), Punktschallquelle (65 db(a) in 10 m Entfernung) BHKW Satelliten BHKW-Container mit Zu- und Abluftöffnungen 24 h je Tag L w = 84,4 db(a), Punktschallquelle (56 db(a) in 10 m Entfernung)

9 Seite 9 von 13 Emittent Beschreibung Zeit bzw. Anzahl Schallleistung Zusatzbelastung Silageauffüllung (seltenes Ereignis) Silageanlieferung Anlieferung der Silage mit Zugmaschine und Hänger, 6 Anlieferungen/h à 10 min 6-22 Uhr L w = 101 db(a) zuzgl. L I = 6 db, Linienschallquelle Festfahren der Silage Festfahren der Silage mittels zweier Schlepper 6-22 Uhr L w = 101 db(a) zuzgl. L I = 6 db (je Schlepper), Flächenschallquelle Spitzenpegel Druckluftbremse Zischen der Druckluftbremse einer Zugmaschine in ungünstiger Stellung zum IO 1 x L w = 115 db(a), Punktschallquelle 7. Immissionsberechnung Grundlage der Ausbreitungsberechnung ist das digitale Geländemodell. Dieses Modell wurde auf der Basis der uns zur Verfügung gestellten Pläne erzeugt, indem die Umrisse und Höhen der Gebäude übernommen wurden. Die Berechnungen werden mit dem Schallausbreitungsprogramm SoundPLAN Version 7.0 [12] durchgeführt. Ausgehend von den Schallleistungen werden die Immissionspegel in Abhängigkeit der Entfernungen zwischen den Schallquellen und dem Immissionsort rechnerisch ermittelt. Reflexionen an Gebäuden werden berücksichtigt sowie Flächen- und Linienschallquellen werden programmintern in Teilelemente zerlegt. Bild 3: Übersicht der Schallquellen Gülleanlieferung/Gärresteabtransport (Schlepper) Feststoffeintrag Feststoffeintrag Silageanlieferung Schlepper Radlader BHKW Abtankplatz Festfahren der Silage (2 Schlepper)

10 Seite 10 von 13 Bild 4: Standort des BHKW Satelliten Bexhövede BHKW BHKW BHKW IO 12 WA 8. Ergebnisse und Beurteilung Für die Emissionsansätze der Anlieferungsvorgänge und für den Betrieb des Radladers werden jeweils Impulszuschläge von 6 db vergeben. Zuschläge für Ruhezeiten werden nur für Wohngebiete W vergeben. Für die Mischflächen M sind Ruhezeitenzuschläge nach TA Lärm [3] nicht vorgesehen. Tonhaltige oder informationshaltige Geräusche sind bei bestimmungsmäßigen Betrieb der Biogasanlage nicht zu erwarten. Die Berechnungsergebnisse sind nachfolgend aufgeführt. Tabelle 4: Beurteilungspegel Zusatzbelastung Nutzung Immissionsrichtwert tags / nachts Zusatzbelastung aus Betrieb der Biogasanlage tags IO 1 Rademoorweg 57, EG M 60 / 45 49,8 1. OG 49,1 IO 2 Steertmoorstr. 15, EG WA 55 / 40 36,0 1. OG 35,5 L r nachts 35,4 34,8 34,0 33,6 Überschreitungen der Immissions-richtwerte L tags nachts [db] [db] Durch die Nutzung der Biogasanlage und des BHKW Satelliten werden die Immissionsrichtwerte für die nächstgelegenen Wohngebäude eingehalten und tags um mindestens 10,2 db(a) und nachts um mindestens 6,0 db(a) an den Immissionsorten unterschritten. Da die Beurteilungspegel die Richtwerte an den Wohngebäuden um mehr als 6 db(a) unterschreiten, ist die Lärmbelastung hier als nicht relevant anzusehen. Eine Gesamtlämbetrachtung gem. Nr

11 Seite 11 von 13 der TA Lärm entfällt demnach. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Schallpegel des BHKW Satelliten (gesamtes Container-Modul) auf L pa = 56 db(a) in 10m Abstand begrenzt wird. Tabelle 5: Beurteilungspegel Zusatzbelastung Silageauffüllung (seltenes Ereignis) Zusatzbelastung aus Nutzung Immissionsrichtwert tags / nachts Betrieb der Biogasanlage tags IO 1 Rademoorweg 57, EG M 70 / 55 51,0 1. OG 51,7 IO 2 Steertmoorstr. 15, EG WA 70 / 55 35,6 1. OG 36,1 L r nachts 34,8 35,4 33,6 34,0 Überschreitungen der Immissions-richtwerte L tags nachts [db] [db] Auch durch die Betriebsgeräusche aus dem Kampagnenbetrieb für die Befüllung der Silagelagerflächen zu Erntezeiten (Seltenes Ereignis) werden die Immissionsrichtwerte am Tage eingehalten und um mindestens 18,3 db(a) unterschritten. Nachts hat der Kampagnenbetrieb keine Veränderungen zur Folge. Tabelle 6: Spitzenpegel IO 1 Rademoorweg 57, EG 1. OG Spitzenpegel Nutzung Immissionsrichtwert aus Betrieb tags / nachts der Biogasanlage tags L max nachts MI 90 / 65 63,2-63,6 - Überschreitungen der Immissions-richtwerte L tags nachts [db] [db] Die zulässigen Spitzenpegel werden ebenfalls an allen Immissionsorten eingehalten und um mindestens 26,4 db(a) unterschritten. Nachts und am Standort des BHKW Satelliten treten diese Spitzenpegel nicht auf. 9. Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen Nach der TA Lärm gilt folgende Regelung:

12 Seite 12 von 13 Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück in Wohngebieten sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Geräusche des der Anlage zuzuordnenden Verkehrsaufkommens auf öffentlichen Straßen außerhalb des Betriebsgeländes sind somit grundsätzlich getrennt von den Anlagengeräuschen zu betrachten. Die Ermittlung und Beurteilung der anlagenbezogenen Verkehrsgeräusche erfolgt nach der 16. BImSchV [2] mit Berücksichtigung der Verkehrsgeräuschimmissionen durch den sonstigen Verkehr. In der 16. BImSchV sind folgende Immissionsgrenzwerte definiert: Mischgebiete (M) 64 db(a) tags 54 db(a) nachts Wohngebiete (W) 59 db(a) tags 49 db(a) nachts Die Straßenverkehrslärmimmissionen werden auf der Grundlage der RLS-90 [5] in Abhängigkeit von folgenden Parametern berechnet: - Verkehrsaufkommen (durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen DTV) - maßgebende stündliche Verkehrsstärke M (Tag = M t / Nacht M n ) - Lkw - Anteil p (> 2,8 t) (Tag p t / Nacht p n ) - Zulässige Höchstgeschwindigkeit - Art der Fahrbahnoberfläche. Nach den RLS-90 wird die Immissionshöhe bei Gebäuden in Höhe der Geschossdecke des zu schützenden Raumes (0,2 m über der Fensteroberkante) angenommen. Die Straßenverkehrslärmberechnungen nach RLS-90 liefern Beurteilungspegel für den Tag 06:00 22:00 Uhr und für die Nacht 22:00 06:00 Uhr. Da auf dem Rademoorweg eine Vermischung des Anlagenverkehrs mit dem übrigen Verkehr zu erwarten ist, ist das anlagenbezogene Verkehrsaufkommen nicht maßnahmenauslösend im Sinne der Regelung der TA Lärm.

13 Seite 13 von Hinweise zur Aufstellung des B-Planes Damit die Grenzwerte an den umliegenden Immissionsorten nicht überschritten werden, sind die in Tabelle 7 angegebenen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) einzuhalten. Die zugrundegelegte Betriebsfläche (3,1 ha) ist in Bild 2 eingezeichnet. Tabelle 7: Zulässige immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) IFSP L w Tag db(a) / m² Nacht db(a) / m² maximal zulässige Schallleistung pro m² Dokumentenlenkung und Abschlusserklärung Für den Inhalt dieses Gutachtens ist Dipl.-Ing. Arno P. Goldschmidt verantwortlich. Der Unterzeichner erstellte dieses Gutachten nach dem derzeitigen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen dienten die angegebenen Unterlagen und die Angaben der Beteiligten. Dieses Gutachten darf gemäß der Aufgabenstellung unter Berücksichtigung meines Urheberrechts als Ganzes oder in sachlich zusammengehörigen Teilen vervielfältigt werden. Eine Veränderung dieses Gutachtens oder die Zusammenstellung von Textauszügen ist unzulässig. Jegliche Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe an Dritte sowohl als Schriftstück als auch in Auszügen bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Das Gutachten wird in 3 Ausfertigungen erstellt. Ein Belegexemplar verbleibt beim Sachverständigen. Änderungen, Berichtigungen und Ergänzungen zu diesem Gutachten mit der Nr. (393) bedürfen der Schriftform und sind als solche zu kennzeichnen. Rev. Stand Inhalt Freigabe TA Ersterstellung --- Kaltenkirchen, den Tobias Abelt Dipl.-Ing. Arno P. Goldschmidt

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