GEMEINDERAT DER STADTGEMEINDE STEYREGG

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1 GEMEINDERAT DER STADTGEMEINDE STEYREGG Sitzungsdatum Sitzungsbeginn Sitzungsort Dienstag, 6. Mai Uhr Gemeindesitzungssaal V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Anwesende SBU Bürgermeister (Vorsitzender) Mag. Johann Würzburger Vizebürgermeisterin Karin Mayrhofer Stadtrat Johann Schmitsberger Gemeinderätin Irma Stroh Peter Schinagl Gemeinderätin Claudia Kraupatz Gemeinderätin Katharina Dutschek Stefan Beißmann Erwin Kreindl Ing. Ernst Matschl Karl Derntl FPÖ Johann Honeder Gemeinderätin Irma Himmelbauer es fehlen entschuldigt: StR Mag. Wegschaider ÖVP GR David Lackner ÖVP GR Günter Gintenreiter SPÖ GR Paula Althuber SPÖ ÖVP Vizebürgermeisterin Mag. Edith Auinger-Pfund Josef Grasböck Richard Wöger Christian Pilz Mag. Markus Raml Günther Gupfinger Friedrich Matscheko -Ersatzmitglied Anna Lehner -Ersatzmitglied Helga Lasinger SPÖ Stadtrat Gerhard Hintringer Stadtrat Peter Grassnigg Gemeinderätin Elisabeth Auberger Rudolf Simbrunner Gemeinderätin Gabriela Neulinger Ing. Dieter Ehrengruber Mag. Peter Gintenreiter -Ersatzmitglied Manfred Haider -Ersatzmitglied Franz Hackl Schriftführung: Amtsleiter Helmut Heuschober, Patricia Braun

2 Seite 2 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Nr. T O P Seite 1 VFI & Co KG Steyregg; Rechnungsabschluss und Geschäftsbericht der VFI Steyregg & Co KG für das Jahr 2013; Beratung und Beschlussfassung 2 Stadtgemeinde Steyregg; Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 5 sowie Änderung Nr.2 zum ÖEK Nr. 2 (Maximilian Gusenbauer, Steyregg) Umwidmung von Teilbereichen der Parzelle 182/3, KG Steyregg, von Grünland in Bauland-Wohngebiet; Beratung und Beschlussfassung 3 Stadtgemeinde Steyregg; Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 6 sowie Änderung Nr. 3 zum ÖEK Nr. 2 (Dietmar Wögerbauer, Steyregg) Umwidmung von Teilbereichen 10 der Parzellen 523/12, 556/3, 556/4, 556/6, 556/10, 556/11, 556/23 und 556/24, alle KG Pulgarn, von Grünland in Bauland-Wohngebiet sowie Waldanpassung; Beratung und Beschlussfassung 4 SBU-sfraktion; Nachwahl in verschiedene Ausschüsse; Fraktionswahl 11 5 Stadtgemeinde Steyregg; Zur Kenntnisnahme des Berichts der Prüfungsausschusssitzung vom 20. März 2014; Beratung und Beschlussfassung 6 Stadtgemeinde Steyregg; Ehrung von Gemeindearzt Medizinalrat Dr. Maximilian Lindner; 14 Beratung und Beschlussfassung 7 Allfälliges 17 D r i n g l i c h k e i t s a n t r a g 1 Stadtgemeinde Steyregg; Abschluss eines Übereinkommens mit der ÖBB Infrastruktur AG bezüglich einer Kostenübernahme für die Erneuerung der Sicherungsanlage der Eisenbahnkreuzung Pulgarn; Beratung und Beschlussfassung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung vom Bürgermeister rechtzeitig einberufen wurde, b) die Verständigung hiezu an alle smitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung ergangen ist und durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde, c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung: 1. VFI Steyregg & Co KG; Rechnungsabschluss und Geschäftsbericht der VFI Steyregg & Co KG für das Jahr 2013; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: GF Stingeder) 2. Stadtgemeinde Steyregg; Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 5 sowie Änderung Nr. 2 zum ÖEK Nr. 2 (Maximilian Gusenbauer, Steyregg) Umwidmung von Teilbereichen der Parzelle 182/3, KG Steyregg, von Grünland in Bauland-Wohngebiet; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: StR Schmitsberger) 3. Stadtgemeinde Steyregg; Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 6 sowie Änderung Nr. 3 zum ÖEK Nr. 2 (Dietmar Wögerbauer, Steyregg) Umwidmung von Teilbereichen der Parzellen 523/12, 556/3, 556/4, 556/6, 556/10, 556/11, 556/23 und 556/24, alle KG Pulgarn, von Grünland in Bauland-Wohngebiet sowie Waldanpassung; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: StR Schmitsberger) 4. SBU-sfraktion; Nachwahl in verschiedene Ausschüsse; Fraktionswahl 5. Stadtgemeinde Steyregg; Zur Kenntnisnahme des Berichts der Prüfungsausschusssitzung vom 20. März 2014; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: GR Gupfinger) 6. Stadtgemeinde Steyregg; Ehrung von Gemeindearzt Medizinalrat Dr. Maximilian Lindner; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bürgermeister Mag. Würzburger) 7. Allfälliges

3 Seite 3 Der Bürgermeister berichtet, dass die Verhandlungsschrift der ssitzung vom 13. März 2014 zur Genehmigung aufliegt. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass folgender Dringlichkeitsantrag vorliegt: Dringlichkeitsantrag Gemäß 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird beantragt, folgender Angelegenheit die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung der ssitzung vom vor dem Punkt Allfälliges zu behandeln: Stadtgemeinde Steyregg; Abschluss eines Übereinkommens mit der ÖBB Infrastruktur AG bezüglich einer Kostenübernahme für die Erneuerung der Sicherungsanlage der Eisenbahnkreuzung Pulgarn; Beratung und Beschlussfassung Begründung: Das BMVIT wurde nach Beratungen im Stadtrat aufgefordert, das Kostenteilungsverfahren zügig durchzuführen. Dieser Aufforderung wurde auch nachgekommen. Nun stellt sich allerdings heraus, dass dieses Kostenteilungsverfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Ungunsten der Gemeinde ausgehen wird und dazu noch mit höheren Kosten gerechnet werden muss. Um die tatsächliche Durchführung des Verfahrens rechtzeitig zu beenden ist die dringliche Behandlung erforderlich. Steyregg, Bürgermeister Mag. Würzburger Der Bürgermeister informiert, dass sich die Begründung der Dringlichkeit inzwischen grundlegend geändert habe. Ein ergänzender Aktenvermerk dazu liege vor. Die Dringlichkeit sei aber nach wie vor gegeben. Er lässt über die Zuerkennung der Dringlichkeit abstimmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU ÖVP SPÖ FPÖ nicht bei der Abstimmung: Die Dringlichkeit gilt somit als zuerkannt. TOP 1: VFI Steyregg & Co KG; Rechnungsabschluss und Geschäftsbericht der VFI Steyregg & Co KG für das Jahr 2013; Beratung und Beschlussfassung GF Stingeder bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: 210/2014/Sti A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Der Rechnungsabschluss 2013 sowie der Geschäftsbericht 2013 des Vereins zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde Steyregg & Co KG liegen hiermit dem vor. Dieser hat nach eingehender Prüfung und Kenntnisnahme den Bürgermeister zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung sein Stimmrecht entsprechend auszuüben.

4 Seite 4 1. Einnahmen-/Ausgabenrechnung 2013 G E S C H Ä F T S B E R I C H T Die Einnahmen-/Ausgabenrechnung 2013 schließt mit Einnahmen von Euro ,54 und Ausgaben von Euro ,54. Es wird ein Verlust in der Höhe von Euro ,86 erwirtschaftet, der im AOHH verrechnungstechnisch darzustellen ist und zu einer Verminderung des Eigenkapitals führt. Der Verlust ist großteils auf den Abschreibungsbetrag und auf die Darlehenszinsen sowie auf die Beratungskosten für die nachträgliche Erstellung der Bilanzen zurückzuführen. a) Soll-Rechnung: HW Gruppe / Bezeichnung Einnahmen % d.ohh Ausgaben % d.ohh 0 Vertretungskörper und allg. Verwaltung 0,00 0, ,70 12,55 2 Unterricht, Erziehung, Sport, Wissensch ,70 68, ,54 86,06 3 Kunst, Kultur und Kultus ,48 9, ,48 1,20 9 Finanzwirtschaft ,36 21,75 209,82 0,20 Soll-Überschuss Vorjahr Summe ,54 100, ,54 100,00 Soll-Überschuss/Fehlbetrag Ordentlicher Haushalt: 0,00 b) Ist-Rechnung: a) E/A Rechnung lfd. 0,00 b) Projekthaushalt ,14 c) haushaltunwirksame Gebarung Verwahrgelder 9.509,36 Vorschüsse ,54 Gesamt-Ist-Fehlbetrag ,96 2. Einnahmen und Ausgaben nach Gruppen und Abschnitten a) Folgende Abschnitte werden bei den einzelnen Gruppen bewirtschaftet: Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung in Höhe von Euro ,54 teilt sich auf folgende Gruppen und Abschnitte auf: Gruppe Abschnitt Bezeichnung Einnahmen Ausgaben 0 Vertretungskörper u. allgemeine Verwaltung 0, ,70 In der Gruppe "0" sind Einnahmen und Ausgaben vorgesehen für: O10 Hauptverwaltung Gemeindeamt 0, ,70 Gruppe Abschnitt Bezeichnung Einnahmen Ausgaben 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft , ,54 In der Gruppe "2" sind Einnahmen und Ausgaben vorgesehen für: 210 Allgemeinbildende Pflichtschulen (VS+HS) , , Volksschule Steyregg 7.300,00 0, Hauptschule Steyregg 0,00 0,00

5 Seite 5 Gruppe Abschnitt Bezeichnung Einnahmen Ausgaben 3 Kunst, Kultur und Kultus , ,48 In der Gruppe "3" sind Einnahmen und Ausgaben vorgesehen für: 321 Musikprobelokal , ,48 Gruppe Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Abschnitt 9 Finanzwirtschaft ,36 209,82 In der Gruppe "9" sind Einnahmen und Ausgaben vorgesehen für: 910 Geldverkehr 138,50 209, Beteiligungen 0,00 0, Ergebnisverrechnung ,86 0,00 b) Gewinn- und Verlustrechnung 2013: Nettoeinnahmen Mietzinse ,00 Betriebskosten ,18 Zinsen aus Geldverkehr ,50 Sonstige Einnahmen , ,68 Nettoausgaben geringwertige Wirtschaftsgüter / Ausstattung 042/400 0,00 Verwaltung und Vertriebsaufwand ,00 laufende Instandhaltungsaufwendungen ,95 Steuern, KESt etc ,88 Betriebskosten ,99 Rechtsanwalts- und Beratungskosten ,70 Porto ,00 Übrige - sonstige Leistungen 171,00 Darlehenszinsen ,84 Bankspesen ,18 Versicherung ,44 Summe der Nettoausgaben ,98 Zwischensumme ,70 abzüglich Abschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens ,56 Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-) ,86 3. Kapitalflussrechnung: Bezeichnung Anfangsstand Endstand Raiffeisenbank Steyregg 3.874, ,96 Cash-Flow gewöhnliche Betriebstätigkeit Einnahmen ,91 abz. Ausgaben ,91 0,00

6 Seite 6 Cash-Flow Investitionstätigkeit Einnahmen ,90 abz. Ausgaben , ,14 Cash-Flow Finanzierungstätigkeit Einnahmen ,54 abz. Ausgaben , ,18 Zwischensumme ,96 Kontrollsumme ,96 4. Kapitalkonten: a) Kapitalevidenz - Eigenkapital: Bezeichnung Kapitalkonten Zugang 2013 Abgang 2013 Endstand Gemeinde-Pflichteinlage 1.000,00 0,00 0, ,00 Ergebnis Verrechnungskonto ,03 0, , ,89 Sonstige Zuzahlungen - LZ/BZ , ,00 0, ,00 Sonstige Zuzahlungen - Einlage von ,00 0,00 0, ,00 Gde-Liegenschaften (bzw. Gebäuden) Summe , , , ,11 Kapitalstand EUR ,97 zuzüglich Einlage von BZ-Mittel EUR ,00 zuzüglich Einlage von LZ-Mittel EUR ,00 zuzüglich Einlage von Eigenmittel der Gemeinde EUR 0,00 zuzüglich Liquiditätszuschuss der Gemeinde EUR 0,00 zuzüglich Einlage von Gemeindeliegenschaften (bzw. Geb.) EUR 0,00 zuzüglich Arbeitsleistungen EUR 0,00 zuzüglich Gewinn aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung EUR 0,00 abzüglich Verlust aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung EUR ,86 abzüglich Entnahmen der Gemeinde EUR 0,00 Kapitalstand ,11 b) Fremdkapital: Bezeichnung Schulden Zugang 2013 Tilgung 2013 Zinsen 2013 Endstand Schulden nach Projekten Generalsan.-BA 01 (Bawag PSK) ,84 0, , , ,09 Generalsan.-BA 02 (Bawag PSK) ,66 0, , , ,53 Generalsan.-BA 03 (Raiba) ,79 0, , , ,81 Generalsan.-BA 05 (Unicredit) 0, ,00 0, , ,00 Zwischenfinanzierung Raiba-Baukonto , , ,31 0,00 22,17 Gesamtsumme , , , , ,60

7 Seite 7 5. Projekthaushalt: Der Projekthaushalt sieht Einnahmen in Höhe von Euro 1, ,90 und Ausgaben in Höhe von Euro 1, ,26 vor und es besteht daher ein Überschuss in der Höhe von Euro ,64. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Überschuss (+)/ Abgang (-) Volks- und Hauptschule Generalsanierung , , , Zwischenfinanzierung-Baukonto Schulsan , ,31 22, Beteiligungen und Kapitalkonten , , ,70 Summe , , ,64 Projekthaushalt Vorhabensbegründungen Volks- und Hauptschule Generalsanierung Überschuss: Euro ,77 Die Schulgeneralsanierung hat im Juli 2009 mit der Sanierung der Sanitäreinrichtungen (BA 01) begonnen. Im Jahr 2010 wurde der Einbau der neuen Mittelschule (BA 02) durchgeführt. Im Jahr 2011 wurde die Adaptierung der Klassenräume und die Sanierung der Elektroinstallation (BA 03) durchgeführt. Im Jahr 2012 wurde die Essensausgabe, das Konferenzzimmer IMS, die Direktion VS und weiters die Elektroinstallation (BA 04) saniert. Die Bauarbeiten wurden im Jahre 2013 mit der thermischen Sanierung, der Heizung und der Adaptierung weiterer Klassen sowie der weiteren Elektrosanierung (BA 05) fortgesetzt. Die Kosten für diese Sanierung betrugen im Jahr 2013 Euro ,56 und setzen sich wie folgt zusammen: Planung, Bauleitung etc. Euro ,00 Bauarbeiten Euro ,70 Nebenkosten (Spesen Baukto.) Euro 540,86 Die Bauarbeiten für den BA 05 werden im Jahr 2014 fortgesetzt. Der Überschuss resultiert aus der vorläufigen höheren Zuzählung des Darlehens für den BA 05. Wie weit das Darlehen, das bis 2016 tilgungsfrei ist, letztendlich tatsächlich ausgenützt wird, wird die Endabrechnung des BA 05 zeigen. Die Gesamtbaukosten der bisherigen Sanierungsmaßnahmen betragen bisher Euro 1, ,23. An Darlehen wurde bisher ein Betrag in Höhe von Euro ,-- aufgenommen. An BZ-Mittel-Einlage konnten bisher Euro ,-- und an LZ-Mittel-Einlage ebenfalls Euro ,-- verbucht werden. Einschließlich BA 05 und obengenanntem Darlehen ist somit ein Überschuss von etwa Euro ,--,-- gegeben. Zwischenfinanzierung Baukonto Schulsanierung Überschuss: Euro 22,17 Dieses Zwischenfinanzierungskonto (Baukonto) wurde vorübergehend eingerichtet, um bis zur jeweiligen Darlehensaufnahme den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Da für den BA 05 das Darlehen bereits großteils aufgenommen wurde, wird das Baukonto zurzeit kaum ausgenutzt. Beteiligungen und Kapitalkonten Überschuss: Euro ,70 Bei diesem Vorhaben sind ausgabenseitig der Verlust aus dem Ordentlichen Haushalt in Höhe von Euro ,86 sowie die Tilgungen für die Darlehen (Euro ,86) ausgewiesen. Einnahmenseitig findet die Neutralisierungsbuchung der AfA statt (Euro ,56). Dem wird seitens der Buchhaltung empfohlen, den Bürgermeister zu beauftragen, dem Rechnungsabschluss sowie dem Geschäftsbericht der VFI Steyregg & Co KG für das Jahr 2013 in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen. Steyregg, Stingeder

8 Seite 8 Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Rechnungsabschluss und Geschäftsbericht der VFI Steyregg & Co KG für das Jahr 2013 zu genehmigen. GR Mag. Raml fordert namens der ÖVP-Fraktion den raschen Ausbau der Volks- und Hauptschule Steyregg unter der Maßgabe der zu erwartenden Schülerzahlen. Der Bürgermeister informiert dazu, dass bei der Sanierung nach der Realisierung des umfangreichen Bauabschnittes BA05 eine Pause eingelegt werden müsste. Dies bedeute zwar nicht völligen Stillstand, aber ein weiterer großer Bauabschnitt wäre derzeit finanziell nicht leistbar. Amtsleiter Heuschober bedankt sich bei Geschäftsführer Hannes Stingeder für dessen umfangreiche Arbeit, die zur Erstellung des Rechnungsabschlusses und Geschäftsberichtes der VFI Steyregg & Co KG geleistet werden musste. Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag abstimmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU ÖVP SPÖ FPÖ nicht bei der Abstimmung: Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 2: Stadtgemeinde Steyregg; Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 5 sowie Änderung Nr. 2 zum ÖEK Nr. 2 (Maximilian Gusenbauer, Steyregg) Umwidmung von Teilbereichen der Parzelle 182/3, KG Steyregg, von Grünland in Bauland-Wohngebiet; Beratung und Beschlussfassung StR Schmitsberger bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis: GZ.: 031-2/1-6/5/El A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Herr Maximilian Gusenbauer, 4221 Steyregg, Lachstätter Straße 14, hat die Stadtgemeinde Steyregg mit Schreiben vom ersucht, einen Teilbereich der Parzelle 182/3, KG Steyregg, im Gesamtausmaß von ca m², von derzeit Grünland mit landwirtschaftlich genutzter Fläche in Bauland Wohngebiet umzuwidmen. Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, dass die Umwidmung aus ortsplanerischer Sicht vertretbar ist. Begründung: Die im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 6 bisher als Grünland ausgewiesene Fläche grenzt im Norden, Westen und Süden an landwirtschaftliche Flächen (Grünland bzw. Wald). Im Osten befindet sich, durch eine öffentliche Straße getrennt, bereits gewidmetes Bauland (Wohngebiet). Im unmittelbaren Nahbereich befindet auch der Wohnpark Hasenberg. Die gesamte zur Umwidmung beantragte Fläche wurde bereits bei der letzten Überarbeitung der Regionalen Grünzone gemäß regionalem Raumordnungsprogramm Linz-Umland 2. aus den Grünen Linien herausgenommen. Diese wiederum neu beantragte Umwidmung war bereits bei der Erstellung des FLW-Planes Nr. 6 Gegenstand von mehreren Stellungnahmen:

9 Seite 9 Massive Bedenken wurden seitens der Abteilung Naturschutz geäußert, ebenso gab es eine ablehnende Haltung aus agrarfachlicher Sicht. Der Forderung des Forsttechnischen Dienstes - vor Bebauung der Fläche ein Entwässerungskonzept zu erstellen wird selbstverständlich entsprochen. Das Gebiet ist verkehrstechnisch und infrastrukturell voll erschlossen. Die geplante Umwidmung deckt sich derzeit nicht mit den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2.00, daher ist eine Abänderung in diesem Bereich notwendig (ÖEK 2.02). Auf diesem Grundstück soll unter anderem Bauland für den Eigenbedarf geschaffen werden. Aus ortspalterischer Sicht kann die beantragte Umwidmung aufgrund der Lage im Gemeindegebiet selbst (Verbindung zum Hauptort), der vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen und der bereits bestehenden unmittelbar anschließenden Wohngebietswidmungen als v e r t r e t b a r angesehen werden. Der hat nun zu beschließen, ob ein Änderungsverfahren gemäß 33 und 34 des ROG 1994 eingeleitet werden soll, oder ob von einer Umwidmung Abstand genommen wird. Steyregg, FOI Elias StR Schmitsberger stellt den Antrag, das Änderungsverfahren einzuleiten. Der Bürgermeister meint, dass es scheinbar Missverständnisse gegeben habe, die zu den verschiedenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden geführt hätten. Der sollte dem Umwidmungsersuchen aber zustimmen. GR Pilz gibt bekannt, dass die ÖVP-Fraktion dem Antrag zustimmen werde. StR Hintringer berichtet, dass es in der SPÖ-Fraktion unterschiedliche Meinungen gebe. StR Grassnigg ergänzt, dass es vor allem im Hinblick auf die Gerechtigkeit problematisch wäre, dem Ansuchen zuzustimmen. Zum Beispiel hätten auch die Landwirte Landl und Fellner Umwidmungsansuchen gestellt, die negativ beschieden worden wären. Die zur Umwidmung vorgesehene Fläche wäre nicht gerade als bestes Bauland zu bezeichnen. Auch wenn derzeit nur von einer Einzelumwidmung die Rede sei, so wäre doch klar, dass in einigen Jahren dort eine ganze Siedlung entstehen würde. Aus Sicht der Familie Gusenbauer wäre dies vielleicht positiv, aber es gebe eben auch andere Sichtweisen und es wären sicher kritische Stimmen aus der Bevölkerung zu erwarten. Er werde jedenfalls seine Meinung nicht ändern und gegen den Antrag stimmen. GR-Ersatz Haider hingegen meint, dass die Infrastruktur für eine weitere Bebauung vorhanden sei und daher die Umwidmung gerechtfertigt wäre. Der Bürgermeister lässt über den Antrag von StR Schmitsberger abstimmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU ÖVP SPÖ 4 2 (Grassnigg, Neulinger) 3 (Simbrunner, Ing. Ehrengruber, Auberger) FPÖ nicht bei der Abstimmung: Der Antrag gilt somit als angenommen.

10 Seite 10 TOP 3: Stadtgemeinde Steyregg; Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 6 sowie Änderung Nr. 3 zum ÖEK Nr. 2 (Dietmar Wögerbauer, Steyregg) Umwidmung von Teilbereichen der Parzellen 523/12, 556/3, 556/4, 556/6, 556/10, 556/11, 556/23 und 556/24, alle KG Pulgarn, von Grünland nd Bauland-Wohngebiet sowie Waldanpassung; Beratung und Beschlussfassung StR Schmitsberger bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis: GZ.: 031-2/1-6/6/El A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Herr Dietmar Wögerbauer, 4221 Steyregg, Stadtplatz 2, hat die Stadtgemeinde Steyregg mit Schreiben vom ersucht, einen Teilbereich der Parzelle 523/12, KG Pulgarn, im Gesamtausmaß von ca m², von derzeit Grünland mit forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Bauland Wohngebiet umzuwidmen sowie den Entfall des bestehenden 10 m breiten Streifen Freifläche im Bauland (ca m² auf verschiedenen Teilbereichen von den Parzellen 556/3, 556/4, 556/6, 556/10, 556/11, 556/23 und 556/24, alle KG Pulgarn). Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, dass die Umwidmung aus ortsplanerischer Sicht vertretbar ist. Begründung: Im Zuge des ursprünglichen Widmungsverfahrens Wohnpark-Hasenberg wurde im süd-westlichen Bereich eine Sicherheitszone zum bestehenden Wald von 20 m Abstand fixiert: Ein 10 m breiter Streifen ist als Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung im unmittelbaren Anschluss an den Wald ausgewiesen worden, ein weiterer 10 m breiter Streifen im Bauland selbst ist als Freifläche im Bauland definiert. Diese Parameter sind im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 6 unverändert: Im Westen und Süden grenzt Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung an. Im Norden und Osten befindet sich Bauland Wohngebiet. Im Ansuchen des Antragstellers wurde angeführt, dass über einen Waldstreifen, der im westlichen Bereich angrenzt, eine Rodungsbewilligung erteilt wurde. Eine Skizze über die zukünftige Ausformung des Sicherheitsabstandes liegt ebenfalls bei. Durch das Verschieben der Baulandgrenze um 13 m Richtung Süd-Westen - incl. eines Schutzstreifens von 3 m Breite soll die Möglichkeit geschaffen werden, Bauten für den ruhenden Verkehr (oberirdische Garagen bzw. eine Tiefgarage) zu errichten. Durch diesen Schutzstreifen (Ff Die Errichtung von baulichen Anlagen ist ausgeschlossen) soll der notwendige Gebäudeabstand Garage zur Widmungsgrenze gewährleistet werden. Diese Maßnahmen sollen zur Entlastung der angespannten Parkplatzsituation in diesem Bereich dienen. Seinerzeitige Planungen haben Einrichtungen für den ruhenden Verkehr zu wenig berücksichtigt. Diese beantragte Umwidmung - mit dem Ziel der Entspannung der Verkehrssituation liegt daher auch im öffentlichen Interesse, was auch die geringfügige Verschiebung, um einen 10 m breiten Streifen, der regionalen Grünzone gem. regionalem Raumordnungsprogramm Linz-Umland II, in diesem Bereich rechtfertigen würde. Das Gebiet ist verkehrstechnisch und infrastrukturell voll erschlossen. Eine Abänderung des OEK Nr. 2 ist in diesem Bereich ebenfalls erforderlich, wenngleich es sich nur um eine marginale Anpassung handelt. Aus ortsplanerischer Sicht können die beantragten Abänderungen bzw. Umwidmungen v e r t r e t e n werden. Der hat nun zu beschließen, ob ein Änderungsverfahren gemäß 33 und 34 des ROG 1994 eingeleitet werden soll, oder ob von einer Umwidmung Abstand genommen wird. Steyregg, FOI Elias StR Schmitsberger stellt den Antrag, das Änderungsverfahren einzuleiten.

11 Seite 11 Der Bürgermeister betont, dass im Verfahren selbstverständlich die verschiedenen Behörden wie Agrarbehörde und Naturschutzbehörde beteiligt werden würden. StR Hintringer berichtet von einem Lokalaugenschein den er vorgenommen habe und meint, dass bei sensibler Vorgangsweise nichts gegen eine Umwidmung einzuwenden wäre. Der Bürgermeister lässt über den Antrag von StR Schmitsberger abstimmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU ÖVP SPÖ FPÖ nicht bei der Abstimmung: Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 4: SBU-sfraktion; Nachwahl in verschiedene Ausschüsse; Fraktionswahl Der Bürgermeister bringt folgenden Wahlvorschlag der SBU-Fraktion zur Kenntnis: Steyregger Bürgerinitiative für Umwelt und Lebensqualität SBU-Fraktion im Steyregg, 6. Mai 2014 der Stadtgemeinde Steyregg WAHLVORSCHLAG Gemäß 33 Abs. 1 OÖ. GemO 1990 werden aufgrund des Mandatsverzichtes von Frau GR Ute Friedl seitens der SBU-Fraktion folgende Mitglieder des es zur Wahl in die Ausschüsse vorgeschlagen: Umweltausschuss als Ersatzmitglied StR Johann Schmitsberger als Obmann(frau) GR Claudia Kraupatz Planungsausschuss als Obmann-Stellvertreter GR Peter Schinagl Straßenausschuss als Ersatzmitglied GR Katharina Dutschek Kultur- und Tourismusausschuss als Ersatzmitglied GR Peter Schinagl Sozialausschuss als Ersatzmitglied GR Karl Derntl

12 Seite 12 Prüfungsausschuss als Mitglied GR Erwin Kreindl und als Ersatzmitglied GR Stefan Beißmann Die Fraktionsmitglieder: Mag. Johann Würzburger eh., Karin Mayrhofer eh., Johann Schmitsberger eh., Irma Stroh eh., Peter Schinagl eh., Katharina Dutschek eh., Erwin Kreindl eh., Karl Derntl eh., Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Wahlvorschlag anzunehmen und lässt die SBU-sfraktion darüber abstimmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU ÖVP SPÖ FPÖ nicht bei der Abstimmung: Der Wahlvorschlag gilt somit als angenommen. TOP 5: Stadtgemeinde Steyregg; Zur Kenntnisnahme des Berichts der Prüfungsausschusssitzung vom 20. März 2014; Beratung und Beschlussfassung GR Gupfinger bringt folgenden Amtsbericht und den Bericht der Prüfungsausschusssitzung vom 20. März 2014 zur Kenntnis: GZ.: /2014/Sti A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Laut 91 Abs.3 GemO 1990 sind die Ergebnisse der Prüfungsausschusssitzungen dem vorzulegen. Der Bericht folgender Sitzung muss aus diesem Grund noch vom zur Kenntnis genommen werden: Prüfungsausschusssitzung am 20. März 2014 Tagesordnungspunkte dieser Sitzung waren die Überprüfung des Vorhandenseins eines Sicherheitsbeauftragten und die Überprüfung der Sicherheit des Bau- und Wirtschaftshofes (Vorhandensein und Vorlage einer Arbeitsplatzevaluierung, Vorhandensein von Sicherheitsbegehungen, Begehung des Bau- und Wirtschaftshofes). Der Obmann des Prüfungsausschusses bringt dazu einen entsprechenden Bericht ein. Steyregg, Stingeder Bericht mit Anträgen des Prüfungsausschusses an den gemäß 91 Abs. 3 OÖ. Gemeindeordnung Überprüfung des Vorhandenseines eines Sicherheitsbeauftragten; Beratung und Beschlussfassung Der Prüfungsausschuss stellte fest, dass es einen sicherheitstechnischen Beauftragten gibt. Laut Gesetz ist es im Regelfall Amtsleiter Heuschober, der sich der Firma Glatz Technik, einem autorisierten Planungs- und Überprüfungsunternehmen bedient.

13 Seite 13 Der Obmann stellte den Antrag, dies dem zur Kenntnis zu bringen. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 2. Überprüfung der Sicherheit des Bau- und Wirtschaftshofes; Beratung und Beschlussfassung a. Überprüfung des Vorhandenseins und entsprechender Vorlage einer Arbeitsplatzevaluierung b. Gibt es jährliche Sicherheitsbegehungen (Protokolle, Berichte) c. Begehung des Bau- und Wirtschaftshofes durch den Prüfungsausschuss und Einweisung durch den Bauhofleiter Der Prüfungsausschuss überprüfte das Vorhandensein einer Arbeitsplatzevaluierung. Die Protokolle der Firma Glatz Technik lagen dem Ausschuss vor. Der Obmann stellte den Antrag, dies dem zur Kenntnis zu bringen. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Prüfungsausschuss stellte fest, dass es jährliche Sicherheitsbegehungen gibt. Die Berichte lagen vor und die festgestellten Mängel müssen abgearbeitet werden. Zusätzlich gibt es weitere Sicherheitsüberprüfungen der Tore, der Fahrzeuge, Hebebühnen etc. Der Obmann stellte den Antrag, dies dem zur Kenntnis zu bringen. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Gemeinsam mit dem Betriebsleiter Herrn Ing. Meisinger und Herrn Wöckinger gab es eine Führung im Bau- und Wirtschaftshof. Dem Prüfungsausschuss wurden die einzelnen Hallen, Arbeitsplätze und der Maschinen- und Fuhrpark gezeigt und erklärt, wozu diese eingesetzt werden. Der Prüfungsausschuss wurde auch über die Entwicklung des Bauhofes informiert und stellte fest, dass die Adaptierung in einen modernen Bauhof noch nicht abgeschlossen ist. Einige Mängel wurden auch von der Firma Glatz Technik dokumentiert und sind mittelfristig umzusetzen. Der Obmann stellte den Antrag, dem zu empfehlen, das Amt zu beauftragen, noch offene Maßnahmen (temperierter, räumlich abgetrennter Wartungsbereich, Brandschutzbereiche, etc.) zu erheben, die zur Behebung notwendigen Kosten zu erfassen, eine Zeitleiste zur Realisierung zu erstellen und die Ausarbeitung zur Entscheidung dem in der Sitzung am 3. Juli 2014 vorzulegen. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Obmann stellte den Antrag, über den gemeinsam erstellten Bericht abzustimmen. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Prüfungsausschuss stellt den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. GR Gupfinger stellt den Antrag, den vorliegenden Bericht der Prüfungsausschusssitzung vom 20. März 2014 zur Kenntnis zu nehmen. Der Bürgermeister lässt darüber abstimmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU ÖVP SPÖ FPÖ nicht bei der Abstimmung: Der Antrag gilt somit als angenommen.

14 Seite 14 TOP 6: Stadtgemeinde Steyregg; Ehrung von Gemeindearzt Medizinalrat Dr. Maximilian Lindner; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis: GZ.: 062/2014/Heu A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Medizinalrat Dr. Lindner war in der Zeit vom 13. Oktober 1981 bis 31. März 2014 als Gemeindearzt unserer Stadtgemeinde tätig. Er hat sich während dieser 33-jährigen Dienstzeit große Verdienste um das Gesundheitswesen in der Gemeinde erworben und es wird daher beantragt, ihm den Ehrenring der Stadtgemeinde Steyregg zu verleihen. Der gegenständliche Amtsbericht ist deshalb so kurz gehalten, um die Laudatio anlässlich der Verleihungsfeier nicht vorwegzunehmen. Steyregg, AL Heuschober Der Bürgermeister stellt den Antrag, Medizinalrat Dr. Maximilian Lindner den Ehrenring zu verleihen. Er lässt über seinen Antrag abstimmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU ÖVP SPÖ FPÖ nicht bei der Abstimmung: Der Antrag gilt somit als angenommen. Der Bürgermeister nimmt den Dringlichkeitsantrag in Behandlung: Dringlichkeitsantrag Gemäß 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird beantragt, folgender Angelegenheit die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung der ssitzung vom vor dem Punkt Allfälliges zu behandeln: Stadtgemeinde Steyregg; Abschluss eines Übereinkommens mit der ÖBB Infrastruktur AG bezüglich einer Kostenübernahme für die Erneuerung der Sicherungsanlage der Eisenbahnkreuzung Pulgarn; Beratung und Beschlussfassung Begründung: Das BMVIT wurde nach Beratungen im Stadtrat aufgefordert, das Kostenteilungsverfahren zügig durchzuführen. Dieser Aufforderung wurde auch nachgekommen. Nun stellt sich allerdings heraus, dass dieses Kostenteilungsverfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Ungunsten der Gemeinde ausgehen wird und dazu noch mit höheren Kosten gerechnet werden muss. Um die tatsächliche Durchführung des Verfahrens rechtzeitig zu beenden ist die dringliche Behandlung erforderlich. Steyregg, Bürgermeister Mag. Würzburger

15 Seite 15 GZ.: 650-5/2014/Heu A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am In der ssitzung am 12. Dezember 2013 lag dieses Übereinkommen erstmalig zur Beschlussfassung vor. Damals hat sich der dafür entschieden, das Übereinkommen nicht abzuschließen, da eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig war und gehofft werden durfte, dass dessen Entscheidung eine Zahlungspflicht der Gemeinde entfallen lassen würde. Die Entscheidung des VfGH ist nun gefallen und jene Gemeinden, die für den Neubau von Sicherungsanlagen auf Bahnübergängen zur Kasse gebeten werden sollten, können sich freuen: auf Grund eines Formalfehlers im Verfahren entfällt vorläufig die Zahlungspflicht. Steyregg vermutete, auch zu jenen Gemeinden zu gehören, unterliegt aber damit einem Irrtum: Nur der Neubau einer Sicherungsanlage (Lichtanlage, Schrankenanlage) auf bisher ungesicherten Bahnübergängen war von dem VfGH-Erkenntnis erfasst. In Steyregg hingegen wurde am Bahnübergang Pulgarn nichts geändert, nur die vorhandene Signalanlage wurde auf den technisch letzten Stand gebracht. Diese Maßnahme ist von der Gemeinde mitzufinanzieren. Die ÖBB haben in einem Gespräch mit der Gemeinde angeboten, den jährlichen Teilzahlungsbetrag von etwa Euro 6.000,-- durch ein zweites, sehr moderates Übereinkommen zu relativieren. In diesem zweiten Übereinkommen könnte sich die Gemeinde bereit erklären, künftig den Winterdienst auf dem Parkplatz bei der Haltestelle Pulgarn zu übernehmen. Die Gemeinde könnte dafür allerdings einen Betrag in Rechnung stellen, der jenem des ersten Übereinkommens entspricht. Bis auf die marginalen Kosten des Winterdienstes auf dem Parkplatz wäre damit eine sehr günstige Lösung erreicht. Die Gemeindevertretung hat aber dieses Angebot bisher nicht angenommen. Die Aufforderung an das BMVIT, das Kostenteilungsverfahren nun zügig durchzuführen, hat bei den ÖBB nun auch eine Reaktion ausgelöst. So beabsichtigen die ÖBB, künftig auch die Erhaltungskosten für den Bahnübergang Pulgarn der Gemeinde in Rechnung zu stellen. Ein völlig legales Unterfangen! Die jährlichen Kosten für die Erhaltung werden vom BMVIT mit etwa Euro ,-- beziffert, die Gemeinde hätte davon die Hälfte zu tragen. Damit steht die Gemeinde vor der Situation, dass das Kostenteilungsverfahren zu ihren Ungunsten enden wird und darüber hinaus noch weitere Kosten entstehen werden. Auch wenn das Rechtsempfinden für eine weitere rechtliche Auseinandersetzung sprechen würde, erscheint es unter Beachtung des doch erheblichen Risikos angeraten, den kooperativen Weg zu wählen. Es darf daher ersucht werden, das Übereinkommen zu genehmigen, das erwähnte ausgleichende zweite Übereinkommen wird dem rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Steyregg, AL Heuschober GZ.: 650-5/2014/Heu Ergänzender A k t e n v e r m e r k zum Amtsbericht Dringlichkeitsantrag GR-Sitzung Das BMVIT, Mag. Heindl, wurde heute nochmals telefonisch kontaktiert. Dabei wurde konkret hinterfragt, warum die ÖBB bisher keine Erhaltungskosten verrechnet hätten. Die klare Antwort war: Weil die ÖBB da keine harte Linie verfolgen. Der Vorstand der ÖBB handle dabei sogar ungesetzlich, da die Kosten an die Gemeinden weiter verrechnet werden müssten. Dies war aber bisher nicht der Fall. Es gibt natürlich aber auch keine Garantie, dass die ÖBB bei Wohlverhalten der Gemeinde nicht doch Erhaltungskosten verrechnen würde. Mag. Heindl wies darauf hin, dass der Gemeinde nun 3 Möglichkeiten offen stehen würden: 1. Das Übereinkommen wird abgeschlossen und ein weiteres ausgleichendes Übereinkommen bezüglich Winterdienst am Haltestellenparkplatz folgt. 2. Das Kostenteilungsverfahren wird wie beantragt durchgeführt. Dieser Antrag impliziert allerdings, dass sich die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast deklariert und sich somit der Entscheidung der vorgesehenen Kommission unterwirft. 3. Die Gemeinde bestreitet, Träger der Straßenbaulast zu sein und zieht logischerweise damit auch den Antrag auf Durchführung des Kostenteilungsverfahrens zurück. Die Frage, wer tatsächlich als Träger der Straßenbaulast anzusehen ist, wird dann durch ein ordentliches Gericht (nach Klage der ÖBB) zu klären sein.

16 Seite 16 Bei genauer Betrachtung entspricht wohl nur die dritte Möglichkeit den Intentionen der Gemeinde am nächsten. Bei Wahl dieser Option muss aber darauf hingewiesen werden, dass das Risiko eines Gerichtsverfahrens in keiner Weise eingeschätzt werden kann, da es keine Präzedenzfälle gibt. Steyregg, AL Heuschober Frau GR Stroh fordert, dass in diesem Fall alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten. Es wäre nicht einzusehen, dass Steyregg die Kosten zu tragen hätte, obwohl die Hauptnutzer des Bahnübergangs aus dem Bezirk Perg kämen. GR Mag. Gintenreiter stellt die Frage, ob die Gemeinde in dieser Angelegenheit bereits rechtsfreundlich vertreten wäre. Der Amtsleiter antwortet, dass dies bis nicht als notwendig erachtet worden wäre. Bisher habe man gehofft, dass sich das Land Oberösterreich als Träger der Straßenbaulast deklarieren würde, dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Der Bürgermeister wirft ein, dass es in ganz Österreich keinen ähnlich gelagerten Fall gebe und daher auch keine Erfahrungen über den Ausgang des Verfahrens vorliegen würden. Er spricht sich für die Vorgangsweise entsprechend Punkt 3 des ergänzenden Aktenvermerkes aus. Der Amtsleiter informiert weiter, dass das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes auf Steyregg deswegen nicht anzuwenden sei, weil beim Bahnübergang Pulgarn nur eine technische Erneuerung vorgenommen worden sei und nicht überhaupt eine Verbesserung der Gefahrensituation vorgenommen worden wäre. StR Grassnigg verweist auf einen Bericht in der letzten Ausgabe der OÖ. Gemeindezeitung, in welchem die Einleitung eines eigenen Verfahrens beim Verfassungsgerichtshof durch die Gemeinde angedeutet worden sei. Er spreche sich daher dafür aus, ein solches Verfahren einzuleiten. StR Hintringer meint, dass die zentrale Frage wäre, warum die Gemeinde Träger der Straßenbaulast sein sollte, obwohl der Stadtgemeinde kein Quadratmeter Grund gehöre und sie auch in keiner Weise Erhaltungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführe. Er stelle daher den Antrag, eine Kostenbeteiligung nach dem Eisenbahngesetz solange abzulehnen, als nicht bewiesen worden sei, dass es sich beim Bahnübergang um eine Gemeindestraße handle. Der Antrag auf Durchführung des Kostenteilungsverfahrens wäre demnach zurückzuziehen. GR Mag. Raml weist darauf hin, dass der zweigleisige Ausbau der Summerauerbahn 2017 oder später realisiert werden würde. Bis zu diesem Zeitpunkt erscheine es als gerechtfertigt, über die Schneeräumung des Parkplatzes nachzudenken. Gleichzeitig sollte das Risiko einer Klage durch Einholung eines Gutachtens bewertet werden. Er stelle daher den Antrag, ein solches Gutachten einzuholen. GR Mag. Gintenreiter schlägt vor, folgende Verfassungsrechtsexperten wegen der Erstellung eines Gutachtens zu kontaktieren: Univ. Prof. Dr. Binder, Univ. Prof. Dr. Hauer und Dr. Mario Steinkellner. Die Kosten für dieses Gutachten sollten mit Euro 2.000,-- zzgl. MWSt. limitiert werden.

17 Seite 17 Nach kurzer weiterer Diskussion lässt der Bürgermeister über den von StR Hintringer gestellten Antrag betreffend die Zurückziehung des Antrages auf Durchführung eines Kostenteilungsverfahrens beim BMVIT abstimmen. Gleichzeitig lässt er über den von GR Mag. Raml gestellten Antrag betreffend die Einholung eines Rechtsgutachtens abstimmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU ÖVP SPÖ 8-1 (Mag. Gintenreiter) FPÖ nicht bei der Abstimmung: Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 7: Allfälliges a) Aufgrund einer Anfrage von StR Hintringer in der letzten Stadtratsitzung verweist der Bürgermeister auf folgenden Aktenvermerk: GZ.: 650-4/2014/Gu Laufende Beiträge an Verkehrsverbund A k t e n v e r m e r k Die Stadtgemeinde Steyregg leistet jährlich Beiträge an zwei verschiedene Verkehrsverbunde. Dabei handelt es sich zum einen um den OÖ. Verkehrsverbund, dessen Gesamtsumme sich im Jahr 2014 auf insgesamt Euro ,07 beläuft. Dieser Beitrag ist vierteljährlich zu entrichten. Laut Auskunft von Herrn DI. Haider, Amt der oö. Landesregierung vom 20. März 2014 wird der jährliche Beitrag für den OÖ. Verkehrsverbund ab dem Jahr 2015 reduziert, da ab nächstem Jahr alle Gemeinden in den OÖ. Verkehrsverbund einzahlen müssen. Bisher waren nur ausgewählte (betroffene) Gemeinden zur Leistung dieses Beitrages verpflichtet. Weiters leistete die Gemeinde Steyregg bisher einmal jährlich eine Zahlung an den Gemeinde-Verkehrsverbund in der Höhe von ca. Euro Dieser Beitrag wird seit dem Jahr 2014 von der Beitragsleistung gemäß 3.2 OÖ. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz abgelöst. Im Zuge dieser Änderung wurde der Beitrag auf Euro ,00 erhöht, der ebenfalls wie der Beitrag für den OÖ. Verkehrsverbund vierteljährlich zu bezahlen ist. Herr DI. Haider teilte mit, dass die Reduzierung des OÖ. Verkehrsverbund-Beitrages mit der Erhöhung der Beitragsleistung gem. 3.2 OÖ. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz ein Nullsummenspiel ergäbe und sich die Gesamtleistung an Verkehrsverbunde seitens der Stadtgemeinde Steyregg nicht großartig ändern würde. Steyregg, Gusenbauer b) Der Bürgermeister informiert, dass der Verfassungsgerichtshof im Zusammenhang mit der von Altbürgermeister Buchner eingebrachten Beschwerde beschlossen habe, ein Gesetzprüfungsverfahren einzuleiten. Über den Ausgang des Verfahrens lasse dieser Beschluss noch keine Prognose zu.

18 Seite 18 c) Der Bürgermeister verliest folgendes Schreiben der SPÖ-sfraktion: SPÖ-sfraktion 20. März 2014 Wechsel in der Fraktionsführung Herrn Bürgermeister Mag. Hans Würzburger Stadtamt Steyregg Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Nachstehende und unterzeichnete Mitglieder der SPÖ-sfraktion geben einen Wechsel in der Vorsitzführung der Fraktion bekannt. Ab 1. April 2014 übernimmt den Vorsitz und die Stellvertretung. Herr Stadtrat Gerhard Hintringer Herr Stadtrat Peter Grassnigg Um Kenntnisnahme wird höflich ersucht. Peter Grassnigg eh. Gerhard Hintringer eh. Rudolf Simbrunner eh. Paula Althuber eh. Günter Gintenreiter eh. Gabriele Neulinger eh. Franz Hackl eh. Manfred Haider eh. Elisabeth Auberger eh. d) GR Gupfinger ersucht, die Betriebe im Gewerbegebiet hinsichtlich des Standes des Projekts für die Verbesserung des Hochwasserschutzes gelegentlich zu informieren. Der Bürgermeister sagt diese Information zu. e) GR-Ersatz Haider weist auf Großveranstaltung am 14. Juni 2014 im Schloss Steyregg, den Mühlviertler Wandertag der Senioren hin und ersucht um Unterstützung der Gemeinde. Der Bürgermeister erklärt, dass sich das Engagement der Gemeinde im Rahmen halten müsste, für die Aufstellung der gemeindeeigenen Zelte beim Schloss aber gesorgt werden würde. f) StR Hintringer berichtet, dass bei der Hauszufahrt Hörmann in der Weih-Leite ein schwarzer Asphaltwulst vorhanden sei, der für die motorisierten Verkehrsteilnehmer möglicherweise zu Beeinträchtigungen oder Gefährdungen führen könnte. Der Bürgermeister sagt eine diesbezügliche Klärung zu. g) Frau GR Auberger stellt die Frage, wie weit die Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Ortsteil Windegg gediehen sei. Der Bürgermeister antwortet, dass nach Beratungen im Straßenausschuss derzeit Angebote eingeholt würden. h) GR Gintenreiter regt an, dass die bereits sehr ausgeprägten Schlaglöcher beim so genannten Gräberfeld in Windegg beseitigt werden sollten.

19 Seite 19 i) Frau Vzbgm. Mag. Auinger-Pfund weist darauf hin, dass die Kanaldeckel in der Straße Am Predigtstuhl einigermaßen tief gesunken wären und eine Prüfung erfolgen sollte. Der Bürgermeister sagt eine Besichtigung zu. j) Frau Vzbgm. Mayrhofer lädt die Mitglieder des es zur Maiandacht am 12. Mai 2014 vor dem Probelokal der Theater- und Liedertafel ein. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Bürgermeister die Sitzung um Uhr. Vorsitzender: Bürgermeister Mag. Johann Würzburger Schriftführung: AL Helmut Heuschober Patricia Braun

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