Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28. Januar 2014

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1 Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.Januar 2014 Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Bürgermeister Korz die Gemeinderäte, die Presse und die Zuhörer zur ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr Fragen der Zuhörer Punkt 1 Herr Stute vom Bürgerverein Steinegg fragt den Gemeinderat wie er zu dem Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung des Altenheims in eine staatliche Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im Ortsteil Steinegg steht. Bürgermeister Korz weist darauf hin, dass über diesen Antrag unter TOP 8 beraten wird. Herr Henry Thiel bittet aufgrund der Tatsache, dass im Anschluss an die Beratung des TOP 8 keine Fragen gestellt werden können zuzulassen, dass im Anschluss an die Beratung über das Baugesuch Fragen der Zuhörer zugelassen werden. Herr Schäfer bittet darum den Tagesordnungspunkt 8 vorzuziehen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig nach der Beratung des TOP 8 Fragen aus der Zuhörerschaft zuzulassen. Außerdem stimmt er einstimmig zu, den TOP 8 vorzuziehen und nach TOP 2 zu behandeln. Frau Elke Leicht aus dem OT Steinegg hat als Nachbarin eine Anhörungsmitteilung zum Baugesuch Nutzungsänderung ehemaliges Pflegeheim erhalten. Sie bittet um Erläuterung was ein Sonderbau nach 38 Landesbauordnung ist. Bürgermeister Korz erläutert die Gesetzesvorschrift des 38 Abs. 1 Nr. 3 der Landesbauordnung Baden-Württemberg. l Bekanntgaben Punkt 2 Bürgermeister Korz gibt folgende nichtöffentliche Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2013 bekannt: - Stellungnahme der Gemeinde zur fachtechnischen Prüfung der Bauausgaben für die Jahre durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg - Beauftragung eines Planungsbüros mit der Ausarbeitung eines Plankonzepts für Gewerbeflächen beim Gewerbegebiet West - Bekanntgabe des Ergebnisses der Stellenbewertung für den Gemeindebauhof - Erhöhung des Beschäftigungsumfang für eine Beschäftigte im Kindergarten Steinegg - Einstellung von zwei Berufspraktikantinnen in den Gemeindekindergärten

2 Punkt 3 Europawahl am 25.Mai 2014 a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks b) Bestimmung der Wahlräume c) Bildung der Wahlvorstände Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung die Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks, die Bestimmung der Wahlräume und die Bildung der Wahlvorstände wie folgt: a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks Wahlbezirk 001/01 Ortsteil Neuhausen (Rathaus) Wahlbezirk 001/02 Ortsteil Neuhausen (Kindergarten) Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg Der Briefwahlbezirk umfasst die Gesamtgemeinde und wird im ehemaligen Rathaus, Neuhausen, Pforzheimer Straße 20, Neuhausen eingerichtet. b) Bestimmung der Wahlräume Wahlbezirk 001/01 Ortsteil Neuhausen - Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Straße 20, Neuhausen Wahlbezirk 001/02 Ortsteil Neuhausen - Kindergarten Neuhausen, Pforzheimer Str. 37, Neuhausen Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg - Ehem. Rathaus, Hauptstr. 61, Neuhausen-Hamberg Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn - Ehem. Rathaus, Hohenwarter Straße 4, Neuhausen-Schellbronn Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg - Feuerwehrgebäude beim ehem. Rathaus, Schauinslandstr. 9, Neuhausen-Steinegg

3 c) Bildung der Wahlvorstände Wahlbezirk 001/01 Neuhausen (Rathaus) Bürgermeister Joachim Lutz Aquila Kunkis Korz Silvia Didio Martin Wagner Marlies Duczek Jürgen Lehn Bernd Stotz Wahlbezirk 001/02 Neuhausen (Kindergarten) Beate Philipp Thomas Arlitt Gabriele Vogt Gabriele Stickel Ralf Pierny Alexander Morlock Regina Gotzmann Peter Morlock Wahlbezirk 002/01 Hamberg Ursula Fauth Ludmila Saitz Silke Hartmann Michael Erhard Brigitte Guster Bernd Wohlfahrt Ralph Holzhauer Marita Rasokat

4 Wahlbezirk 003/01 Schellbronn Martin Schuler Ralf Hildinger Bruno Langer Rainer Behrendt Michael Jenisch Hubert Münzberg Katja Masur Ulrich Fix Wahlbezirk 004/01 Steinegg Hannelore Lorenz Heinz Gerber Emil Stengele Katja Einloft Frank Gerlich Jörg Braun Monika Jost-Fütterer Oliver Herr Briefwahlbezirk Neuhausen Beate Ostenrieder Rita Mast Joachim Metzenbauer Gerdi Kloos Bianca Fröschle Andreas Bogner Jessica Schneider Silvia Györfi

5 Punkt 4 Kommunalwahlen am 25.Mai 2014 a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks b) Bestimmung der Wahlräume c) Bildung des Gemeindewahlausschusses d) Bildung der Wahlvorstände Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung die Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks, die Bestimmung der Wahlräume sowie die Bildung des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände wie folgt: a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks Wahlbezirk 001/01 Ortsteil Neuhausen (Rathaus) Wahlbezirk 001/02 Ortsteil Neuhausen (Kindergarten) Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg Der Briefwahlbezirk umfasst die Gesamtgemeinde und wird im ehemaligen Rathaus, Neuhausen, Pforzheimer Straße 20, Neuhausen eingerichtet. b) Bestimmung der Wahlräume Wahlbezirk 001/01 Ortsteil Neuhausen - Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Straße 20, Neuhausen Wahlbezirk 001/02 Ortsteil Neuhausen - Kindergarten Neuhausen, Pforzheimer Str. 37, Neuhausen Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg - Ehem. Rathaus, Hauptstr. 61, Neuhausen-Hamberg Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn - Ehem. Rathaus, Hohenwarter Straße 4, Neuhausen-Schellbronn Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg - Feuerwehrgebäude beim ehem. Rathaus, Schauinslandstr. 9, Neuhausen-Steinegg

6 c) Bildung des Gemeindewahlausschusses stellvertr. Beisitzer Bürgermeister Joachim Lutz Aquila Kunkis Marlies Duczek Korz Silvia Didio Jürgen Lehn Martin Wagner Bernd Stotz d) Bildung der Wahlvorstände Wahlbezirk 001/01 Neuhausen (Rathaus) Die Aufgaben des Wahlvorstandes übernimmt der Gemeindewahlausschuss, wobei die stellvertretenden Beisitzer des Gemeindewahlausschusses hierbei ordentliche Beisitzer des Wahlvorstandes sind. Wahlbezirk 001/02 Neuhausen (Kindergarten) Beate Philipp Thomas Arlitt Gabriele Vogt Gabriele Stickel Ralf Pierny Alexander Morlock Regina Gotzmann Peter Morlock Wahlbezirk 002/01 Hamberg Ursula Fauth Ludmilla Saitz Silke Hartmann Michael Erhard Brigitte Guster Bernd Wohlfahrt Ralph Holzhauer Marita Rasokat

7 Wahlbezirk 003/01 Schellbronn Martin Schuler Ralf Hildinger Bruno Langer Rainer Behrendt Michael Jenisch Hubert Münzberg Katja Masur Ulrich Fix Wahlbezirk 004/01 Steinegg Hannelore Lorenz Heinz Gerber Emil Stengele Katja Einloft Frank Gerlich Jörg Braun Monika Jost-Fütterer Oliver Herr Briefwahlbezirk Neuhausen Beate Ostenrieder Rita Mast Joachim Metzenbauer Gerdi Kloos Bianca Fröschle Andreas Bogner Jessica Schneider Silvia Györfi

8 Punkt 5 Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2014 Sachvortrag: Der Haushaltsplanentwurf 2014 wurde vom Finanzausschuss am 10. Dezember eingehend vorberaten. Als Beratungsgrundlage hat der Gemeinderat den 2. Entwurf des Haushaltsplans 2014 bereits erhalten. Gegenüber dem 1. Entwurf haben sich in der Finanzausschusssitzung und nach der Finanzausschusssitzung Änderungen ergeben. Kämmerer Schuler erläutert den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 abschnittweise. Bürgermeister Korz weist darauf hin, dass im Bereich der Gebühren, insbesondere bei den Wasser- und Abwassergebühren, den Friedhofsgebühren und den Kindergartengebühren aufgrund der gestiegenen Kosten Neukalkulationen erforderlich sind. Der stellvertretenden Bürgermeister, Gemeinderat Günter Holzhauer, bemerkt zum Haushaltsplanentwurf 2014 folgendes: Nach der mittelfristigen Finanzplanung die Gemeinde für das Jahr 2014 konnte die Gemeinde mit einem Überschuss im Verwaltungshaushalt von ,-- rechnen. Dass in dem vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes nunmehr eine Zuführungsrate von ,--, das sind 63 % mehr als in der Finanzplanung veranschlagt, dem Vermögenshaushalt zugeführt werden können, ist höchst erfreulich. Damit bewegt sich die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts auf dem Niveau des Vorjahres ( ) und zeigt damit eine gewisse Stabilität. Zu den erfreulichen Entwicklungen im Verwaltungshaushalt gehören der Anteil an der Einkommenssteuer ( ) und die Schlüsselzuweisungen vom Land ( ). Diesen Erhöhungen stehen jedoch weitaus größere Ausgaben bei der Gewerbesteuerumlage ( ), bei der Finanzausgleichsumlage ( ) und für die Kreisumlage ( ) gegenüber. Nach wie vor nicht zufriedenstellend ist die Entwicklung bei der Gewerbesteuer. Der Ansatz von 1,3 Millionen Euro entspricht dem Betrag im Vorjahr. Obwohl die allgemeine wirtschaftliche Lage gut ist und sich auch stabilisiert hat, zeigt sich hier noch keinerlei Auswirkung auf das Gewerbesteueraufkommen unserer Gemeinde. Sicherlich muss man berücksichtigen, dass gute Betriebsergebnisse der Unternehmen erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung zu höheren Steuereinnahmen bei der Gemeinde führen. Derzeit sind jedoch überhaupt keine Tendenzen erkennbar, die auf wesentliche Nachzahlungen an Gewerbesteuer schließen lassen. Dies müssen Gemeinderat und Verwaltung so zur Kenntnis nehmen und die Ausgabenpolitik danach ausrichten.

9 Im Vermögenshaushalt mit einem Volumen von sind weniger veranschlagt als im Vorjahr ( ). Gleichzeitig können wir feststellen, dass die Mittel für Investitionen jedoch um höher sind als ursprünglich im Finanzplan vorgesehen. Ursächlich hierfür ist vor allem der Ansatz von für die notwendige Kanalsanierung in Neuhausen (Restfinanzierung erfolgt im Jahr 2015 mit nochmals ) und die Sanierung der Toiletten im Kindergarten Schellbronn mit Die Finanzierung der gesamten Ausgaben des Vermögenshaushalts erfolgt in der Hauptsache durch eine Entnahme aus der Rücklage mit und die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in Höhe von Dies sind allein 75,7 % der Ausgaben des Vermögenshaushalts. Auch nach der Entnahme in 2014 verbleibt nach derzeitigem Kenntnisstand noch eine Rücklage von Sie erscheint angemessen und ausreichend und erlaubt es, auch im kommenden Jahr nochmals eine Entnahme zu tätigen. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass für unsere Gemeinde eine Rücklage in einer Größenordnung von bis 1 Million unerlässlich ist, damit haushaltsmäßige Risiken, die immer wieder auftreten können, jederzeit abgedeckt werden können. Ein Abschmelzen der Rücklage stellt meines Erachtens ein zu hohes Risiko für die Gemeinde dar. Da dies der letzte Haushalt ist, der von dem amtierenden Gremium verabschiedet wird, möchte ich noch auf zwei Punkte hinweisen. Im Jahr 2009 hatte die allgemeine Rücklage einen Stand von rund 2,2 Millionen Euro. Am Ende dieses Jahres wird der Rücklagenbetrag voraussichtlich bei 1,8 bis 2 Millionen Euro liegen. Somit ergibt sich keine nennenswerte Veränderung. Auch bei der Entwicklung der Schulden in den letzten fünf Jahren ergibt sich, dass trotz einer Kreditaufnahme von 1 Million Euro nur eine Erhöhung von Euro eingetreten ist, was letztlich eine Tilgung von im Zeitraum von 2009 bis 2014 bedeutet. Ich glaube, dass dies Ergebnisse sind, die sich sehen lassen können. Es zeigt, dass die Gemeindefinanzen stabil und geordnet sind. Auch der vorliegende Haushalt steht auf einer soliden Grundlage. Das Zahlenwerk ist in sich schlüssig und nachvollziehbar. Es ist erfreulich, dass die Finanzierung der Investitionsvorhaben ohne Kreditaufnahme möglich ist. Auch bei den Hebesätzen für die Gemeindesteuern besteht keine Veranlassung zu einer Änderung. Dem Gemeinderat dürfte es deshalb nicht schwer fallen, dem Haushaltsplan 2014 seine Zustimmung zu geben. Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die bei der Erstellung des Haushalts für das Jahr 2014 mitgewirkt haben. Es ist ein umfangreiches Zahlenwerk, das zunächst aufbereitet und auch erläutert werden muss. Besonders bedanken möchte ich mich bei unserem Bürgermeister und bei unserem Kämmerer sowie seinem Stellvertreter. Sie haben ohne Zweifel die Hauptlast getragen. Dafür herzlichen Dank. Bedanken möchte ich mich auch für die gute und ausführliche Beratung im Finanzausschuss und die umfangreichen und sorgfältig ausgearbeiteten Vorlagen für den Gemeinderat. Ich gehe davon aus, dass ich diesen Dank auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen aussprechen darf. Auf Nachfrage aus dem Gremium ob Mittel für Sanierungsarbeiten für das Freibad bereit Gestellt sind, antwortet der Vorsitzende, dass für die Dachsanierung aus den Jahren 2012 bzw Mittel bereit stehen.

10 Danach wird folgender Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 einstimmig beschlossen: Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Neuhausen für das Haushaltsjahr 2014 Auf Grund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698) hat der Gemeinderat am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je Euro davon im Verwaltungshaushalt Euro im Vermögenshaushalt Euro 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit- aufnahmen für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 Euro 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 Euro. 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Euro. Neuhausen, den Korz, Bürgermeister

11 Punkt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2012 des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde Neuhausen Sachvortrag: Die Bilanz und die Jahreserfolgsrechnung 2012 des Wasserversorgungsbetriebes wurden unter folgenden Vorgaben aus dem Abschnitt 8150 der Jahresrechnung der Gemeinde Neuhausen entwickelt: 1. Verzinsung des Trägerdarlehens 2. Verzinsung des Kassenvorgriffs in Höhe von ,20 mit 6,00 % p.a. 3. Berechnung des Verwaltungskostenbeitrags entsprechend dem Muster GPA. Nach der vorliegenden Erfolgsrechnung wurde im Jahr 2012 ein Verlust in Höhe von ,54 (VJ ,90 ) ausgewiesen. Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2011 ergaben sich folgende wesentlichen Veränderungen: A. Mehreinnahmen / Mindereinnahmen 1. Die Erträge aus dem Verkauf von Wasser haben sich gegenüber dem Vorjahr 2011 um 3.074,44 auf ,28 erhöht, wobei der Wasserverkauf mit m³ gegenüber dem Vorjahr mit m³ um 953 cbm höher war. 2. Bei den Erlösen aus Bauwasserhausanschlüssen sowie im Bereich von Hauswasseranschlussreparaturen sind die Erlöse mit 1.476,43 gegenüber 2011 um 3.387,70 niederer als wurden weniger Hauswasseranschlüsse hergestellt und keine Rohrbrüche auf privatem Gelände repariert. 3. Bei der Auflösung von Hausanschlusskostenrückersätzen ergab sich eine Verringerung von 672,40 gegenüber Die Erträge aus der Auflösung von Wasserversorgungsbeiträgen verringern sich um 2.581,29 auf ,56. Die Gesamterlöse haben sich gegenüber 2011 bei unverändertem Wasserpreis um 3.566,95 verringert. (Vorjahr ,48 Wasserpreiserhöhung).

12 B. Mehrausgaben / Minderausgaben 1. Die Kosten für die Unterhaltung der Verteilungsanlagen - ohne Bauhofkosten haben sich gegenüber 2011 um ,41 auf verringert wurden20 Rohrbrüche repariert. (Vorjahr Bedingt durch den geringeren Einsatz von Wassermeister Bogner und Gemeindearbeiter Baer verringerte sich der Aufwand für den Einsatz des Gemeindebauhofes um ,92 auf , Der Zinsaufwand hat sich durch die Erhöhung des Kassenvorgriffs 2012 um 6.620,81 auf ,71 erhöht. 4. Die Kosten für den Wasserbezug vom Wasserverband Biet waren mit bei um cbm niederen Wasserbezug als 2011 um ,07 höher als Zu berücksichtigen ist hier jedoch die Erstattung des Wasserververbandes die in 2011 um 29,721,04 höher war als Bezogene Wassermenge m³ Vorjahr m³ Einstandspreis pro Kubikmeter bezogener Wassermenge ,2449 Vorjahr 1,048 Die verkaufte Wassermenge betrug im Jahr m³ Vorjahr m³ Der Wasserverlust betrug im Jahr ,61 % Vorjahr 15,96 % Der Wasserverbrauch pro Kopf und Einwohner betrug Liter (5.258 Einwohner) Die Abschreibungen auf Sachanlagen erhöhte sich geringfügig durch Anlagenzugänge um 75,40 auf ,86.

13 C. Kassenvorgriff und Verlustvortrag Der Kassenvorgriff Ist-Mehrausgaben - hat sich um ,54 auf ,20 erhöht. Der Verlustvortrag aus den Vorjahren setzt sich zum 01. Januar 2011 wie folgt zusammen: Jahresverlust 1997 Restbetrag , , , , , , , , ,90 Summe ,36 zuzüglich Jahresverlust ,54 Verlustvortrag zum ,90 Die wichtigsten Punkte des Abschlusses sind im Jahresbericht erläutert. Ohne Aussprache wird folgender Beschluss entsprechend dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig gefasst: 1. Der steuerliche Abschluss für den Wasserversorgungsbetrieb der Gemeinde Neuhausen wird wie folgt festgestellt: 1.1 Bilanzsumme , davon entfallen auf der Aktivseite aus das - Anlagevermögen ,03 - Umlaufvermögen , davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,97 - die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 - die Wertberichtigungen ,00 - die Verbindlichkeiten , Jahresverlust , Summe der Erträge , Summe der Aufwendungen ,02 2. Behandlung des Jahresverlustes 2.2 a) Der Jahresverlust 2012 in Höhe von ,54 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

14 Punkt 7 Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer Sachvortrag: Aufgrund 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 66 Landesbesoldungsgesetz, 65 Abs. 7 Landesbesoldungsgesetz (GBL. Vom S. 793) ist die Sitzungsvergütung für Protokollführer durch eine Satzung zu regeln. Eine Regelung anderer Gemeinden ist beigefügt. Aus der Mitte des Gemeinderats wird darauf hingewiesen, dass die Entschädigungssätze an der unteren Grenze der vergleichbaren Gemeinden liegen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Satzung über die Sitzungsvergütung: Gemeinde Neuhausen Enzkreis Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 66 des Landesbesoldungsgesetzes (GBl. Vom S. 793) hat der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen am 28. Januar 2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Sitzungsvergütung (1) Beamten, denen Dienstbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zustehen, wird eine Vergütung für die Protokollführung in Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse gezahlt, sofern die Sitzung außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit stattfindet und die Arbeitsleistung nicht durch Dienstbefreiung ausgeglichen wird. (2) Die Sitzungsvergütung beträgt 25,00 für jeden Sitzungstag, höchstens 100,00 für den Kalendermonat. Sie wird nachträglich mit den laufenden Bezügen gezahlt. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2014 in Kraft.

15 Punkt 8 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Baugenehmigung Nutzungsänderung eines Altenheims in eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge, Sonderbau gemäß 38 Abs. 2 NR. 13 Landesbauordnung (LBO), auf dem Grundstück Flst.Nr. 37, Liebenzeller Straße 1, Gemarkung Steinegg Der Antrag auf Baugenehmigung, Bauherrin Enzkreis, vom ist am 20. Dezember 2013 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Mit Schreiben vom , bei der Gemeindeverwaltung am eingegangen, hat das Landratsamt Enzkreis, Amt für Baurecht und Naturschutz, mitgeteilt, dass die Antragsunterlagen vollständig beim Landratsamt eingegangen sind und um Stellungnahme gebeten wird. Bürgermeister Korz erläutert die vorliegenden Planunterlagen und die Berechnung der beantragten 50 Plätze für die Unterbringung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen. Bei der Berechnung wurden pro Person 7 qm zugrunde gelegt. Aus der Mitte der Zuhörer wird die Frage gestellt, ob das Landratsamt, das nicht Grundstücksbesitzer ist, einen Bauantrag stellen kann. Außerdem wird nachgefragt, ob außer der Nutzungsänderung auch bauliche Veränderungen beantragt sind. Bürgermeister erläutert, dass man auch einen Bauantrag stellen kann, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Es sind keine wesentlichen Veränderungen der Außenansicht bzw. der Gebäudeteile geplant. In der weiteren Beratung, bei der Bürgermeister Korz darauf hinweist, dass nur über den Bauantrag zu entscheiden ist, kommt zum Ausdruck, dass die Gemeinderäte eine Belegung des ehemaligen Alten- und Pflegeheims St. Josef mit fünfzig Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen als nicht gebiets- und sozialverträglich ansehen. Auf der Grundlage von 34 Baugesetzbuch in Verbindung mit 15 Baunutzungsverordnung bestehen für den Gemeinderat rechtliche Bedenken an der Gebiets- bzw. Sozialverträglichkeit der geplanten Nutzungsänderung.. Der Vorsitzende erläutert auf Nachfrage aus dem Gemeinderat das weitere Verfahren, wenn der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen versagen würde. Die Gemeinde müsste das Ergebnis dem Landratsamt Enzkreis mit Begründung mitteilen. Danach würde das Landratsamt seine Rechtsauffassung mit der Bitte um Zustimmung mitteilen. Sollte die Gemeinde nicht zustimmen, würde das Landratsamt im Rahmen der Gesetze das Einvernehmen der Gemeinde im Wege der Ersatzvornahme herstellen.

16 Auf Nachfrage aus der Mitte der Zuhörer erklärt Bürgermeister Korz, dass die Flüchtlinge bzw. Asylbewerber auf die Berechnung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinde im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes angerechnet werden. Einen direkten Zuschuss an die Gemeinde gibt es nicht. Der Landkreis erhält pro Person einen einmaligen Zuschuss in Höhe von ,00. Nach weiterer Diskussion stellt Gemeinderat Butz einen Schlussantrag nach 21 Abs. 3 Buchst. b der Geschäftsordnung des Gemeinderats Neuhausen. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat bei einer Enthaltung und ohne Gegenstimme folgende Stellungnahme: Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird versagt, da die beantragte Nutzungsänderung zur Errichtung einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft für 50 Asylbewerber und Flüchtlinge als nicht gebietsverträglich beurteilt wird. Punkt 9 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geld- u. Sachspenden an die Gemeinde Neuhausen Gemeinderat Reinhold Auer rückt wegen Befangenheit vom Sitzungstisch ab. Sachvortrag: Gemäß 78 Abs. 4 GemO ist seit die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen durch den Gemeinderat im Einzelfall zu beschließen. Folgende Spende wurde der Gemeinde Neuhausen zugewendet:

17 Datum: a b c d Spender: Betrag Spendenart Verwendungszweck Hinweis auf Geschäftsbeziehung Auer, Reinhold Mörikestr Neuhausen 60,00 Geldspende KIGA Steinegg Gemeinderat Fa. Alexander Seer Reichenbacher Str Pforzheim-Huchenfeld 200,00 Geldspende Sozialfond Fa. Holzhauer GmbH Forststr Neuhausen 2.275,88 Sachspende Dachdeckerarbeiten Pavillion KIGA Hamberg KIGA Hamberg Sparkasse Pforzheim/Calw Marktplatz Heimsheim 400,00 Geldspende alle 4 KIGA s ortliches Unternehmen örtliches Unternehmen ötliche Bank Die Verwaltung schlägt vor, die Spenden a - d im Einzelfall anzunehmen. Ohne Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die Annahme der Spenden Ziffer a bis d.

18 Punkt 10 Verschiedenes Gemeinderätin Jutta Dittrich regt an, die VR Bank im Enzkreis und die Sparkasse Pforzheim Calw zu bitten in den drei Ortsteilen Schellbronn, Hamberg und Steinegg Bankautomaten vor allem für die älteren Mitbürger aufzustellen nachdem die Zweigstellen geschlossen worden sind. Der Vorsitzende erwidert, dass Zweigstellen wegen zu wenig Kundenfrequenz geschlossen worden sind. Er wird jedoch die Bitte an die VR Bank und die Sparkasse weiter leiten. Gemeinderat Hartmut Lutz frägt nach dem Stand des Zuschussverfahrens für das geplante Feuerwehrfahrzeug Hamberg. Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass das Verfahren läuft. Gemeinderat Mühlthaler bittet auf Anforderung durch die Kath. Verrechnungsstelle Abschlagszahlungen auf den bewilligten Zuschuss zu den Sanierungskosten des St. Wolfgangzentrums nach Baufortschritt zu leisten. Ende der öffentlichen Sitzung.

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