Geschäftsfähigkeit. 104 Nr. 1 geschäftsunfähig 104 Nr beschränkt geschäftsfähig , 113 voll geschäftsfähig 2
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- Joseph Kolbe
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1 Privatrecht
2 Geschäftsfähigkeit Minderjährige Volljährige 104 Nr. 1 geschäftsunfähig 104 Nr beschränkt geschäftsfähig , 113 voll geschäftsfähig 2
3 Willenserklärung empfangsbedürftig Wird unter Abwesenden wirksam mit Zugang (130) Wird unter Anwesenden wirksam mit Vernehmen durch den Empfänger. Nicht empfangsbedürftig Wird wirksam mit Abgabe. z. B. z. B. Vertragsantrag ( 145) Anfechtung ( 143) Testament ( 1937) Auslobung ( 657)
4 Verträge Arten Merkmale Beispiele jeder Zwei übereinstimmende Willenserklärungen Kauf Schenkung gegenseitige Jeder übernimmt eine Verpflichtung, um eine Gegenleistung zu erhalten. Ich gebe, damit Du gibst. Kauf Miete Dienstvertrag Werkvertrag
5 Der Vertragsschluss im Supermarkt Meinung a) Meinung b) Antrag Kunde (Kasse) Kaufhaus (Regal / Preisauszeichnung) Annahme Kassierer durch Einscannen Kunde (Kasse)
6 Meinung a) Meinung b) Antrag Kunde (Kasse) Kaufhaus (Regal / Preisauszeichnung) Annahme --- Kunde (Kasse) Anfechtung gem. 119 nichtig gem. 142
7 Die Irrtümer gem. 119 BGB 1. Inhaltsirrtum : Der Erklärende verkennt die rechtliche Bedeutung seiner Erklärung, hält z. B. ein Schock für 50 Stück. 2. Erklärungsirrtum : Der Erklärende erklärt etwas anderes als er eigentlich will, d. h. er verspricht, verschreibt, vergreift sich. 3. Eigenschaftsirrtum : Der Erklärende hat eine falsche Vorstellung von einer verkehrswesentlichen Eigenschaft einer Sache (Farbe, Größe, Echtheit u.s.w.) oder einer Person (z.b. Kreditwürdigkeit oder Ausbildung). Keine Eigenschaft in diesem Sinne ist der Wert als solcher.
8 Der Bordesholmer B bestellt in einem Kölner Brauhaus beim Inhaber K halven Hahn in der Erwartung ein halbes Hähnchen zu bekommen. Als K ihm - dem Sprachgebrauch im Raum Köln entsprechend - ein Brötchen mit Schnittkäse und Senf serviert, weist B dieses mit der Bemerkung zurück, das hätte er nicht bestellt. K stellt das Brötchen trotzdem auf den Tisch und verlangt später die Bezahlung. Zu Recht?
9 Anspruchsgrundlage 433 II (über 651) Kaufvertrag über Sache: 90 2 WE: Bestellung objektiv übereinstimmend ja: halven Hahn wirksam: keine Bedenken Demnach wäre KV gegeben Aber nichtig gem. 142 I? anfechtbares RG 119 I Inhaltsirrtum Ursächlichkeit ( wenn anzunehmen ist,...) angefochten gem. 143 Erklärung des B als Anfechtung auszulegen gem. 133, 157 richtiger Gegner gem. 143 II fristgerecht gem. 121 I Also KV nichtig Zahlungsverlangen nicht zu Recht
10 Irrtum... in den Fällen des sonst 119 z. B. Motivirrtum kein Anfechtungsrecht Anfechtungsrecht falls Anfechtung erklärt: Rechtsgeschäft bleibt 142 wirksam anfängliche Nichtigkeit ggf. Rückabwicklung gern. 812
11 Habe verstanden, Frau Schnitzelmann, aber ich brauche Ihre Kündigung noch schriftlich.
12 Die Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften Grundsätzlich können Rechtsgeschäfte formfrei vorgenommen werden. Gesetzliche Formerfordernisse Form Zum Beispiel Schriftform , 623, 766 Elektronische Form Signaturgesetz Textform 126a 126b 559b Notarielle Beurkundung Öffentliche Beglaubigung Kann Schriftform ersetzen Vereinbarte Formerfordernisse 127
13 280 I BGB Schuldverhältnis Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis o Hauptpflicht o Nebenpflicht ( 241 ) Beweislast beim Gläubiger I Kläger Schaden durch die Verletzung verursacht Schadensersatzpflicht grundsätzlich gegeben Ausnahme: Der Schuldner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Beweislast beim Schuldner I Beklagten
14 3 Schritte bei der AGB Prüfung 1 Handelt es sich begrifflich um AGB? 305 I 2 Sind die AGB wirksam einbezogen? durch ausdrücklichen Hinweis beim Vertragsschluss oder durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses in beiden Fällen erforderlich: die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme vom Inhalt der AGB und das Einverständnis des Vertragspartners 305 II 3 Ist die fragliche Klausel inhaltlich zulässig?
15 Die vier Voraussetzungen wirksamer Vertretung 1. Zulässigkeit der Vertretung: Es darf sich nicht um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft handeln. 2. Eigene WE: Der Handelnde muss - anders als ein Bote einen Entscheidungsspielraum haben. 3. Abgabe der Erklärung im fremden Namen, sog. Offenkundigkeitsprinzip. (Beachte 164 I 2) 4. Handeln innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht. Das kann sein - eine gesetzliche Vertretungsmacht, z. B. der Eltern gern eine Vollmacht, d.h. eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht ( 166 II)
16 Der Verzug des Schuldners mit der Erbringung der Leistung Schuldnerverzug Sach- oder Dienstleistung Geldleistung 286 ff, 280, 281
17 Wenn der Schauspieler Jules B. von seinen Gläubigern Mahnbriefe bekam, schrieb er zurück: Sehr geehrter Herr, ich stecke an jedem Ersten alle unbezahlten Rechnungen in einen Hut und begleiche dann jeweils die, die ich als erste herausziehe. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich Sie, wenn Sie mich weiterhin bedrängen, von der Teilnahme an der nächsten Ziehung ausschließen werde.
18 Der säumige Käufer Kaufvertrag K / V (beide Händler) Drucker HP ,00 Euro Lieferung durch V mit Übergabe der Rechnung V verlangt den Kaufpreis und 10% Zinsen seit
19 Als verzugsbegründende Mahnung genügt jede eindeutige und bestimmte Aufforderung, mit der der Gläubiger eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt. BGH,
20 Voraussetzungen des Schuldnerverzuges Grundsätzlich oder Entgeltforderungen 286 I 286 II 286 III Nichtleistung und Fälligkeit und Mahnung I Klage / Mahnbescheid Kalendertermin vereinbart Termin kalendermäßig berechenbar Leistungsverweigerung oder besondere Gründe Wie oben, aber spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung 286 IV Keine Entlastung
21 Das Abstraktionsprinzip beim Sachkauf Verpflichtungsgeschäft Kaufvertrag 433 zur Übergabe und Übereignung der Ware zur Zahlung des Kaufpreises Erfüllungsgeschäft Übereignung 929 1) der Ware 2) des Kaufpreises Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft sind in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhängig.
22 Rechte des Käufers bei Nichtleistung Eigene Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zurückhalten, falls keine Vorleistungspflicht vereinbart ist ( 320). Leistung einklagen wenn der Schuldner nicht rechtzeitig leistet, gem. 280, 286 Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen Frist setzen und nach deren Ablauf zurücktreten ( 323)
23 Ein Sachmangel liegt gem. 434 vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat sich nicht für die vorausgesetzte Verwendung eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet... die Sache nicht den Werbeaussagen des Verkäufers oder des Herstellers entspricht die Sache mangelhaft montiert wurde die Sache mit mangelhafter Montageanleitung geliefert wurde Maßgebender Zeitpunkt: Gefahrübergang, d.h. Übergabe ( 446)
24 Rechte des Käufers bei Mängeln im Überblick Ist die Sache mangelhaft, so erfüllt der Verkäufer seine Pflicht aus 433 Abs.1 S.2 nicht; der Käufer kann dann gem. 437: Nacherfüllung auf Kosten des Verkäufers verlangen: Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache vom Vertrag zurücktreten (nach Fristsetzung) den Kaufpreis mindern (nach Fristsetzung) Schadensersatz verlangen
25 Die Nacherfüllung unterbleibt zu Recht verweigert trotz Fristsetzung verweigert schlägt fehl ist unmöglich 437 Rechte des Käufers bei Mängeln Nacherfüllung auf Kosten des Verkäufers verlangen Ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern Schadensersatz verlangen oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
26 Die Minderung 1) Voraussetzungen wie Rücktritt Aber: Mangel kann unerheblich sein ( 441 Abs. 1) 2) Geltendmachung: durch Erklärung ( 441 Abs. 1) 3) Wirkung: Herabsetzung des Kaufpreises ( 441 Abs.3) Zum Beispiel: Wert der Sache Vereinbarter Kaufpreis 100,- 120,- auf 50% auf 50% 50,- 60,-
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