Instruktionskurs für neugewählte Mitglieder der Finanzkommission

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1 DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Instruktionskurs für neugewählte Mitglieder der Finanzkommission Februar 2014 Zielsetzung Die Teilnehmenden des Instruktionskurses kennen die Aufgaben der Finanzkommission, sind über die Zuständigkeiten im Rechnungswesen der Gemeinden und Gemeindeverbände informiert, können die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel wie zum Beispiel Checklisten anwenden. 2 1

2 Agenda 1. Rechtsgrundlagen Aufbau des Rechnungswesens Rechte und Pflichten der Finanzkommission Prüfung der Jahresrechnung / Prüfungstechnik Prüfung des Budgets Prüfung der Aufgaben- und Finanzplanung Verschiedenes Fragen Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Grundsätze der Haushaltsführung Rechnungslegungsgrundsätze Kap. 3.1 /

3 Gesetzliche Grundlagen Gesetz und Verordnung Verfassung des Kantons Aargau (KV) SAR Unvereinbarkeitsgesetz (UG) SAR Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR) Gesetz über die Einwohnergemeinden (GG) Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden und der Gemeindeverbände (Finanzverordnung, FiV) Gesetz über die Ortsbürgergemeinden (OGG) Verordnung über die Forstreservefonds der Ortsbürgergemeinden (Forstreserveverordnung, FoV) SAR SAR SAR SAR Gesetzliche Grundlagen Gesetz und Verordnung Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FLAG) Dekret über den Finanz- und Lastenausgleich (FLAD) Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FLAV) Gesetz über die politischen Rechte (GPR) Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) Gesetz über die Verantwortlichkeit der öffentlichen Beamten und Angestellten und über die Haftung des Staates und der Gemeinden für ihre Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz, VWG) Handbuch Rechnungswesen Gemeinden (DVI) Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR) SAR SAR SAR SAR SAR SAR fachliche Ausführungen zum Rechnungswesen (gilt inhaltlich als Weisung) 6 3

4 Grundsätze der Haushaltsführung ( 85b GG) Gesetzmässigkeit Haushaltsgleichgewicht Sparsamkeit / Dringlichkeit Wirtschaftlichkeit Verursacherprinzip / Vorteilsabgeltung Zweckbindung 7 Rechnungslegungsgrundsätze ( 87a, 91a, 92a GG, 4FiV) Jährlichkeit / Periodenabgrenzung Spezifikation Vollständigkeit Vergleichbarkeit Bruttodarstellung Wesentlichkeit Richtigkeit / Rechtzeitigkeit / Nachprüfbarkeit 8 4

5 2. Aufbau des Rechnungswesens Rechnungskreise Elemente des Rechnungsmodells HRM2 Investitionsbegriff Kreditrecht HB RW Kapitel 2 HB RW Kapitel 3 9 Rechnungskreise pro selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaft = 1 Rechnungskreis traditionell: Einwohnergemeinde, Ortsbürgergemeinde, Gemeindeverbände Buchführung gemäss Gemeindegesetz und Finanzverordnung unselbständige Gemeindeanstalten (Spezialfinanzierungen) und vertragliche Vereinbarungen (z.b. regionale Feuerwehr) sind im Rechnungskreis der Einwohnergemeinde zu führen. 10 5

6 Elemente des Rechnungsmodells HRM2 HB RW Kap HB RW Kap / 9.3 HB RW Kap Kontenplan: Bilanz 1 Aktiven Die Aktiven werden in Finanz- und Verwaltungsvermögen gegliedert. 10 Finanzvermögen Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können. 14 Verwaltungsvermögen Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen. Zugänge zum Verwaltungsvermögen können nur durch Aktivierung aus der Investitionsrechnung erfolgen. Abgänge erfolgen durch Abschreibung (planmässige, ausserplanmässige) sowie bei Veräusserung. 2 Passiven Die Passiven werden in Fremdkapital und Eigenkapital gegliedert. 20 Fremdkapital 29 Eigenkapital 12 6

7 Aktiven Finanzvermögen: Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung jederzeit veräussert werden können sie sollen einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen bringen, einen Ertrag abwerfen Verwaltungsvermögen: Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen in direktem Zusammenhang mit einer Gemeindeaufgabe kann nicht veräussert werden fällt eine öffentliche Aufgabe weg, ist vorhandenes Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen zu übertragen 13 Passiven Fremdkapital: kurzfristige Verpflichtungen langfristige Verpflichtungen Rückstellungen für voraussichtliche Mittelabflüsse für die Fremdmittelaufnahme ist der Gemeinderat zuständig Eigenkapital: Verpflichtungen/Vorschüsse Spezialfinanzierungen Fonds und Rücklagen Globalbudgetbereiche Vorfinanzierungen Aufwertungsreserve / Neubewertungsreserve Finanzvermögen Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 14 7

8 Kontenplan: Funktionale Gliederung 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 2 Bildung 3 Kultur, Sport und Freizeit 4 Gesundheit 5 Soziale Sicherheit 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 7 Umweltschutz und Raumordnung 8 Volkswirtschaft 9 Finanzen und Steuern 15 Kontenplan: Artengliederung Erfolgsrechnung Aufwand 30 Personalaufwand 31 Sach- und übriger Personalaufwand 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 34 Finanzaufwand 35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 36 Transferaufwand 37 Durchlaufende Beiträge 38 Ausserordentlicher Aufwand 39 Interne Verrechnungen 16 8

9 Kontenplan: Artengliederung Erfolgsrechnung Ertrag 40 Fiskalertrag 41 Regalien und Konzessionen 42 Entgelte 43 Verschiedene Erträge 44 Finanzertrag 45 Entnahme aus Fonds und Spezialfinanzierungen 46 Transferertrag 47 Durchlaufende Beiträge 48 Ausserordentlicher Ertrag 49 Interne Verrechnungen Abschluss 90 Abschluss Erfolgsrechnung 17 Kontenplan: Funktionale Gliederung - Erfolgsrechnung 1500 Feuerwehr Feuerwehr, Ölwehr, Brandverhütung, Feuerschau, Feuerpolizei, Heustockkontrolle, Katastropheneinsätze, Feuerlöschgeräte und - einrichtungen, Löschwasserweiher, Feuerwehr- Ersatzabgaben Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals 3090 Aus- und Weiterbildung des Personals Taggelder und Kurse Sold Ausbildungsübungen und Spezialübungen 3099 Übriger Personalaufwand Vertrauensärztliche Untersuchungen (Atemschutz) 3100 Büromaterial 3101 Betriebs-, Verbrauchsmaterial Löschstoffe für Feuerwehr 3144 Unterhalt Hochbauten Feuerwehrmagazin 3150 Unterhalt Büromöbel und -geräte, Schulmobiliar 3151 Unterhalt Apparate, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge 3153 Informatik-Unterhalt (Hardware) 3158 Unterhalt immaterielle Anlagen Planmässige Abschreibungen Hochbauten allgemeiner Haushalt Planmässige Abschreibungen Mobilien VV allgemeiner Haushalt Sachgruppe 1404 Hochbauten (Feuerwehrmagazin) Sachgruppe 1406 Mobilien VV (Alarmanlage, Ausrüstung, Fahrzeuge) 18 9

10 Erfolgsausweis gekürzt Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen Beilage 1 Erfolgsrechnung Rechnung 2015 Budget 2015 Rechnung 2014 Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen 12'868' '531' '696' Abschreibungen 857' ' ' Betrieblicher Ertrag ohne Steuerertrag 1'770' '756' '902' Steuerertrag 12'842' '705' '957' Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 887' ' ' Ergebnis aus Finanzierung 10' ' ' Ausserordentliches Ergebnis 450' ' ' Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 1'347' ' ' (+ = Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss) 19 Kontenplan: Artengliederung Investitionsrechnung Ausgaben 50 Sachanlagen 51 Investitionen auf Rechnung Dritter 52 Immaterielle Anlagen 54 Darlehen 55 Beteiligungen, Grundkapitalien 56 Investitionsbeiträge 57 Durchlaufende Investitionsbeiträge 58 Ausserordentliche Investitionen 59 Übertrag an Bilanz 20 10

11 Kontenplan: Artengliederung Investitionsrechnung Einnahmen 60 Abgang von Sachanlagen 61 Rückerstattungen Investitionen auf Rechnung Dritter 62 Abgang von immateriellen Anlagen 63 Investitionsbeiträge 64 Rückzahlung von Darlehen 65 Abgang von Beteiligungen, Grundkapitalien 66 Rückzahlung von Invesititionsbeiträgen 67 Durchlaufende Investitonsbeiträge 68 Ausserordentliche Investitionseinnahmen 69 Übertrag an Bilanz 21 Kontenplan: Funktionale Gliederung - Investitionsrechnung 1500 Feuerwehr Feuerwehr, Ölwehr, Brandverhütung, Feuerschau, Feuerpolizei, Heustockkontrolle, Katastropheneinsätze, Feuerlöschgeräte und - einrichtungen, Löschwasserweiher, Feuerwehr- Ersatzabgaben Hochbauten Feuerwehrmagazin 5060 Mobilien Alarmanlage, Ausrüstung, Fahrzeuge 5620 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Gemeindeverbände 6310 Investitionsbeiträge vom Kanton AGV Löschfonds Investitionsbeitrag (Fahrzeuge, Feuerwehrmagazin) 22 11

12 Finanzierungsausweis gekürzt Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen Beilage 2 Investitionsrechnung Rechnung 2015 Budget 2015 Rechnung 2014 Investitionsausgaben 639' ' '681' Investitionseinnahmen ' Ergebnis Investitionsrechnung -639' ' '636' Selbstfinanzierung 1'766' ' ' Finanzierungsergebnis 1'127' ' '445' ( + = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag) 23 Spezialfinanzierung selbsttragend keine Steuergelder zur Aufwanddeckung Verrechnung Zinsen, Verwaltungsentschädigung Übertrag Ergebnis in Bilanz (Vorschuss/Verpflichtung) Beispiele: Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft, Elektrizitätswerk 24 12

13 Buchungsschema Spezialfinanzierung Erfolgsrechnung Bilanz Aufwand Ertrag Finanzvermögen Fremdkapital Ausgleich EK Investitionsrechnung Ausgaben Einnahmen Ausgleich Verwaltungsvermögen Verpflichtung + Vorschuss - Bilanzüberschuss -/fehlbetrag 25 Finanzkennzahlen Verschuldung Nettoschuld I pro Einwohner Nettoverschuldungsquotient Zinsbelastungsanteil HB RW Kapitel 11 Leistungsfähigkeit Selbstfinanzierungsgrad Kapitaldienstanteil Finanzierung Eigenkapitaldeckungsgrad Selbstfinanzierungsanteil 26 13

14 Geldflussrechnung ( 88c GG, 13 FiV) HB RW Kapitel 9 Die Geldflussrechnung zeigt Herkunft und Verwendung der Mittel. Sie zeigt den Geldfluss aus: betrieblicher Tätigkeit Finanzierungstätigkeit Investitionstätigkeit Sie wird über den gesamten Rechnungskreis der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen erstellt und ist Bestandteil der Jahresrechnung (Spezialfinanzierungen haben keine eigenen Geldmittel) 27 Anhang zur Jahresrechnung ( 88c Abs.1 GG, 88e Abs. 2 lit. c GG) HB RW Kapitel 4 Inhalt ( 14 Abs. 1 FiV): a) Eigenkapitalnachweis b) Rückstellungsspiegel c) Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel d) Kreditkontrolle e) Anlagespiegel f) zusätzliche Angaben zur Beurteilung der Vermögenslage 28 14

15 Investitionsbegriff ( 17 Abs. 2 FiV, 5 FiV) HB RW Kapitel 3 sachlicher Investitionsbegriff = mehrjährige Nutzungsdauer Landerwerb Verwaltungsvermögen Übertragung von Liegenschaften vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen Bauliche Investitionen Anschaffung vom Mobilien Kosten für Planungsprojekte Instandstellung/Unterhalt an Sachanlagen mit mehrjähriger Nutzungsdauer, wenn wertvermehrend (Verlängerung Nutzungsdauer, Erhöhung Kapazität oder Raumvolumen, Verbesserung Standard) 29 Investitionsbegriff ( 17 Abs. 2 FiV, 5 FiV) finanzieller Investitionsbegriff = Aktivierungsgrenze bis 1'000 Einwohner = 25'000 bis 5'000 Einwohner = 50'000 bis 10'000 Einwohner = 75'000 ab 10'001 Einwohner = 100'000 nur wenn beide Kriterien erfüllt = Investitionsrechnung, andernfalls Erfolgsrechnung 30 15

16 Kreditrecht Kredite = Bewilligung, Verpflichtung einzugehen (Ausgabenlegitimation) Kredite vor dem Eingehen neuer Verpflichtungen einholen HB RW Kapitel 3 Kredite für jene Zwecke verwenden, für die sie bewilligt wurden Kredite nur soweit in Anspruch nehmen, wie es für die öffentliche Aufgabenerfüllung erforderlich ist 31 Kreditarten Budgetkredit ( 90b - e GG) Verpflichtungskredit ( 90f - h GG) Nachtragskredit ( 90c GG) Falls der ursprüngliche Kreditbetrag nicht ausreicht Zusatzkredit ( 90i GG) Budgetkredit verfällt Ende Rechnungsjahr Verpflichtungskredit verfällt, wenn das Projekt innert 5 Jahren nicht begonnen wird 32 16

17 Kreditbewilligung ( 19 FiV) Kann mit Budget bewilligt werden: bestehende Aufgabe < 2 % budgetierte Steuererträge neue Aufgabe < 5'000 Franken oder 0.4 % budg. Steuererträge Braucht separate Vorlage, Verpflichtungskredit: bestehende Aufgabe > 2 % budgetierte Steuererträge neue Aufgabe > 5'000 Franken oder 0.4 % budg. Steuererträge Ausgaben über mehr als ein Jahr 33 Kreditkontrolle (Übersicht Verpflichtungskredite) Beilage 3 Rechnung 2015 Kreditbetrag Kumulierte Kumulierte Ausgaben bis Einnahmen bis Rechnung 2015 Budget 2015 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Verfügbarer Restkredit 0 Allgemeine Verwaltung Sanierung Fassade Gemeindehaus GV Datum / Kreditbetrag Fr. 200' ' ' ' ' ' Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Anschaffung TLF Feuerwehr GV Datum / Kreditbetrag Fr. 240' ' ' ' Beitrag AGV TLF Feuerwehr zugesichert 30 % 72' ' ' Fr. 72'000 2 Bildung Aussenanlage Schulhaus West GV Datum / Kreditbetrag Fr. 180' ' ' ' Verpflichtungskredite der Erfolgsrechnung Beitrag an Kinderkrippe für 4 Jahre 25'000 GV Datum / Kreditbetrag Fr. 100' ' ' ' ' ' Feuerwerk für 800-Jahr Feier GV Datum / Kreditbetrag Fr. 500' ' ' ' Verpflichtungskredite des Finanzvermögens Erschliessung Gewerbezone Brügglifeld GV Datum / Kreditbetrag Fr. 700' ' ' ' ' TOTAL 45' '595' ' '545' '

18 Kreditabrechnung ( 90h Abs. 1 GG) HB RW Kapitel 3 Anhang 3F zu erstellen für Ausgaben, die sich über mehrere Rechnungsjahre erstrecken Zeitpunkt: möglichst rasch nach Abschluss des Vorhabens gleiches Prüfungs-/Genehmigungsverfahren wie Jahresrechnung Rechte und Pflichten der Finanzkommission Verantwortlichkeiten im Finanz- und Rechnungswesen Stellung und Aufgaben der Finanzkommission Externe Revisions- oder Fachstellen (Geschäftsprüfungskommission) Kap

19 Verantwortlichkeiten im Finanz- und Rechnungswesen Kanton Oberaufsicht Gemeindeversammlung/Einwohnerrat Budget-/Rechnungsgenehmigung Finanzkommission Budget-/Rechnungsprüfung Beurteilung Finanzlage Gemeinderat unmittelbare Aufsicht Führung und Controlling Abteilung Finanzen Rechnungsführung/-ablage 37 Stellung und Aufgaben der Finanzkommission Stellung Stimmberechtigte Einwohnerrat Schulpflege Steuerkommission Gemeinderat Finanzkommission Wahlbüro Kommissionen Kommissionen Mitarbeitende 38 19

20 Stellung und Aufgaben der Finanzkommission Aufgaben Rechnungsprüfung Stellungnahme zum Budget weitere Aufgaben 39 Stellung und Aufgaben der Finanzkommission Rechte und Pflichten ( 94c Abs. 1 GG, 94a Abs. 4 GG) Auskunft und Einsichtnahme verlangen Inanspruchnahme von Fachstellen/externen Fachpersonen Autonomie hinsichtlich Konstituierung, Verfahren und Anhörung (Gemeinderat, Mitarbeitende) keine Entscheidungsbefugnisse (Feststellungen, Empfehlungen, Anträge) unterstehen dem Amtsgeheimnis (Schweigepflicht) 40 20

21 Stellung und Aufgaben der Finanzkommission Haftung und Konsequenzen in kantonaler Gesetzgebung: Keine Vorschriften über materielle Haftung es gelten die Bestimmungen des Verantwortlichkeitsgesetzes Interventionsrecht der staatlichen Aufsicht (Einstellung im Amt) è Konsequenz Materielle Haftung kann nur in Frage kommen bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Verursachung von Schäden zulasten der Gemeinde oder Dritter. 41 Externe Revisions- oder Fachstellen Pflicht: externe Bilanzprüfung gemäss 94c Abs. 2 GG Prüfpunkte gemäss 16 FiV / Checkliste Revisionsbericht an Gemeinderat bzw. Fiko (Feststellungen, Handlungsbedarf) natürliche Personen oder Revisionsunternehmen mit eidg. Zulassung Unvereinbarkeit im Sinne von 6 Abs. 1 Unvereinbarkeitsgesetz Prüfungszeitpunkt (vor Rechnungsprüfung durch Fiko) 42 21

22 Geschäftsprüfungskommission gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann in Gemeindeordnung vorgesehen werden in der Regel in Gemeinden mit Einwohnerrat Prüfung Rechenschaftsbericht, weitere Geschäfte gemäss Gemeindeordnung Abgrenzung Aufgaben/Kompetenzen Geschäftsprüfungskommission und Fiko mit Gemeindeordnung können der Fiko Aufgaben einer Geschäftsprüfungskommission übertragen werden Zielsetzung Prüfung der der Rechnungsprüfung Jahresrechnung / Prüfungstechnik Zielsetzung der Rechnungsprüfung Rechtliche Grundlagen Prüfungsvorbereitung Prüfungsplanung Prüfungshandlungen Prüfungstechnik Prüfungsdurchführung Prüfungsabschluss / Berichterstattung 44 22

23 Zielsetzung der Rechnungsprüfung v Ordnungsgemässe Buchführung v Formell richtige Rechnungsablage v Rechnerisch und inhaltlich richtige Ergebnisse v Schadensentdeckung v Schadensprävention v Vertrauensbildung 45 Rechtliche Grundlagen 15 FiV / Rechnung Die Rechnungen sind bis 15. März dem Gemeinderat abgeschlossen zu übergeben. Bis spätestens 15. April sind die Rechnungen der Finanzkommission zur Prüfung zu unterbreiten. Die Finanzkommission prüft die Rechnungen und erstattet dem Gemeinderat zuhanden des für die Genehmigung zuständigen Organs rechtzeitig schriftlich Bericht über das Ergebnis der Feststellungen. Sie bereinigt vorgängig Fragen formeller und materieller Art mit der Verwaltung und dem Gemeinderat

24 Rechtliche Grundlagen 16 FiV / Externe Bilanzprüfung Die jährliche externe Bilanzprüfung umfasst folgende Elemente: a) korrekte Zuweisung der Aktiven und Passiven gemäss geltendem Kontenplan, b) korrekte Übertragung der Schlussbilanz des Vorjahres in die Eingangsbilanz des Rechnungsjahres, c) formelle Prüfung der Saldonachweise der Bilanzkonti, d) Prüfung der Werthaltigkeit der bilanzierten Aktiven sowie Angemessenheit und Höhe der bilanzierten Passiven, e) Prüfung der Rechtmässigkeit allfälliger Kapitalanlagen gemäss den Bestimmungen dieser Verordnung. 47 Phasen der Prüfung Abschluss der Prüfung (Berichterstattung) Prüfungsplanung Risikobeurteilung Detailplanung Prüfungsvorbereitung Prüfungsdurchführung 48 24

25 Prüfungsvorbereitung Kap Anhang 5A Terminplanung erstellen Termine vereinbaren Zusätzliche Informationen beschaffen Jahresterminplanung Monat: Jahresterminplanung erstellen (Festlegung der Termine mit Gemeinderat, Verwaltung) Prüfung der Jahresrechnung (á Kapitel 4-6, 8) Zusätzliche Informationen und Unterlagen beschaffen (á Kapitel 5.2.2) Termin Vorbesprechung mit LeiterIn Finanzen und RessortleiterIn Finanzen des Gemeinderates (spätestens muss Rechnung dem Gemeinderat vorliegen) Evtl. Termin mit externer Revisionsstelle vereinbaren (á Kapitel 3.6) Übergabe der abgeschlossenen Jahresrechnung an Finanzkommission spätestens bis Aktenstudium und Prüfungsvorbereitung zu Hause (Handbuch, Checklisten, etc.) Termin 1. Sitzung Finanzkommission Mehrjahrensplanung á Kapitel Prüfungsprogramm á Kapitel Rechnungsprüfung gemäss Prüfungsprogramm (á Anhang 5C) Jahr: Termin 2. Sitzung Finanzkommission (je nach Prüfungsprogramm) Termin 3. Sitzung Finanzkommission (vor Schlussbesprechung mit Gemeinderat und Abteilung Finanzen) Termin Schlussbesprechung mit Gemeinderat und Abteilung Finanzen (anfangs Mai) Berichterstattung (á Kapitel 6) Berichterstattung, Abgabetermin (spätestens 14 Tage vor Gemeindeversammlung) Datum Gemeindeversammlung (spätestens 30.6.) 49 Prüfungsplanung Grundsätze Jahresrechnung und Kreditabrechnungen müssen umfassend geprüft werden Ziel ist es, mit einer Mehrjahresplanung sämtliche Bereiche abzudecken mit Hilfe der Mehrjahresplanung können Prüfungsschwerpunkte gesetzt werden 50 25

26 Prüfungsplanung Kap Anhang 5B Mehrjahresplan stellt Übersicht über jährlich wiederkehrende Prüfungsarbeiten sowie wechselnde Prüfungsschwerpunkte dar stellt sicher, dass pro Amtsperiode alle relevanten Sachgebiete einmal Gegenstand der Prüfung sind 51 Prüfungsplanung Kap Zeitliche Planung Programm für die Rechnungsprüfung festlegen Zeitaufwand für die Prüfungsarbeiten abschätzen Termine für die Schlussbesprechung und für die Abgabe der schriftlichen Berichte festlegen 52 26

27 Prüfungsplanung Kap Sachliche Planung es ist ein sinnvolles, den Verhältnissen angepasstes Programm mit jährlich wechselnden Prüfungsschwerpunkten zu erstellen die Prüfung ist aufzuteilen in jährliche Kontrollen und in periodische Schwerpunktprüfungen 53 Prüfungsplanung Kapitel Personelle Planung eine Arbeitsaufteilung unter den Fiko Mitgliedern empfiehlt sich Aufteilung der Arbeiten nach Erfahrung, Neigung, Wissen und Fähigkeiten der einzelnen Fiko Mitglieder jedes Mitglied arbeitet sich im Voraus in die zugeteilten Gebiete ein (Studium Reglemente, Weisungen, Beschlüsse, etc.) è Stellungnahmen, Berichte und Anträge an die Exekutive oder Legislative werden gemeinsam vorgetragen, sofern schriftlich erstellt, mit Kollektivunterschrift unterzeichnet 54 27

28 Prüfungsplanung Prüfungsprogramm es empfiehlt sich, die Festlegung der Prüffelder für das aktuelle Jahr an einer Sitzung zu erarbeiten berücksichtigt werden die Vorgaben der Mehrjahresplanung, eventuelle Pendenzen und Verbesserungsvorschläge aus den Vorjahren und besondere Entwicklungen im Rechnungsjahr das Programm ist so zu gestalten, dass nach der Prüfung ein abschliessendes Urteil über die Ordnungsmässigkeit der Buchhaltung und Jahresrechnung abgegeben werden kann Kap Anhang 5C das Kapitel 9 des HB Rechnungsprüfung beinhaltet Checklisten zur Prüfung, aufgeteilt in zwingend jährlich vorzunehmende Kontrollen und periodischen Schwerpunktprüfungen 55 Prüfungshandlungen E diverse Checklisten Beilage 4 Kapitel 9 Checklisten Rechnungsabschluss und -Ablage Kontrolle der formellen Richtigkeit und Vollständigkeit Erfolgsrechnung Erkennen von Aufgaben mit erhöhtem Fehlerrisiko, Schwachstellen im Controlling, Prüfung der möglichen Einnahmen und der getätigten Ausgaben Spezialfinanzierungen Prüfung der formellen und materiellen Richtigkeit, Kontrolle der korrekten Anwendung der entsprechenden Reglemente und Tarife Investitionsrechnung Kontrolle der Einhaltung des Investitionsbegriffs 56 28

29 Prüfungshandlungen E diverse Checklisten Kapitel 9 Checklisten Bilanz Vollständigkeitsprüfung durch die externe Kontrollstelle, Hinweise und vertiefte Kontrolle aufgrund des Berichts der externen Bilanzprüfung (Bsp. vertiefte Prüfung von Debitorenausständen, Mahn- und Inkassowesen Steuern, wenn Bericht externe Kontrollstelle Mängel aufdeckt) Kreditabrechnungen Prüfung der formellen und materiellen Richtigkeit, Kontrolle der Geltendmachung von Subventionsansprüchen, Vergleich der Ausgaben bzw. der erbrachten Leistungen mit Kreditbeschluss Ortsübergergemeinde / Gemeindeverbände / Aufgaben- und Finanzplanung Prüfung der formellen und materiellen Richtigkeit und Vollständigkeit 57 Prüfungshandlungen E diverse Checklisten Internes Kontrollsystem Überprüfung der Existenz eines Internen Kontrollsystems Mobilien Prüfung, ob aktivierte Mobilien in Anlagebuchhaltung oder Inventar vollständig erfasst sind Steuerbezug Kontrolle der Übernahme der Steuerbuchhaltung in die Finanzbuchhaltung, Rechtmässigkeit der Steuerabschreibungen Geldverkehrsrevision Der Gemeinderat kann der Fiko die Durchführung unangemeldeter Geldverkehrsrevisionen delegieren Personalwesen Jährliche Kontrollen Kapitel 9 Checklisten 58 29

30 Prüfungshandlungen (fakultativ) Sachgebiete für vertiefte Prüfungshandlungen Prüfung der einzelnen Verwaltungsabteilungen Prüfung der einzelnen Artengruppen Finanzkompetenzen Datenschutz Gebührenwesen Sozialhilfeausgaben Mahn- und Inkassowesen Versicherungen Personalwesen Beteiligungs- und Gewährleistungsportefeuille Kapitel 9 Checklisten 59 Prüfungstechnik Grundsätzliches im Kapitel 4 Handbuch Rechnungsprüfung werden diverse Prüfungsmethoden vorgestellt der Inhalt dieses Kapitels ist als eine Art "Werkzeugkiste" zu betrachten die Ausführungen stützen sich auf das Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung nachfolgend werden einige Methoden anhand von Beispielen erläutert Kapitel

31 Prüfungstechnik Verfahrensorientierte Prüfung setzt sich mit der internen Kontrolle und dem System, in dem Abläufe stattfinden auseinander Kap. 4.2 Ziel ist es, die Zweckmässigkeit und die Funktionstüchtigkeit der Abläufe zu untersuchen Beispiele Gebührenfakturierung: von der Erfassung der Zählerstände bis zur Bezahlung der Rechnung durch die Einwohner prüfen Verrechnung Anschlussgebühren: von der Baubewilligung bis zur definitiven Abrechnung und Zahlung prüfen 61 Prüfungstechnik Verfahrensorientierte Prüfung / Interne Kontrolle (IKS) der Gemeinderat ist zuständig für die Regelung der internen Kontrolle das Interne Kontrollsystem ist gemäss den Empfehlungen des Departementes Volkswirtschaft und Inneres aufzubauen, zu dokumentieren und zu betreiben das Interne Kontrollsystem ordnet Massnahmen an, die dazu dienen, einen ordnungsgemässen Ablauf der Verwaltungstätigkeit sicherzustellen die Fiko soll Erkenntnisse über das Interne Kontrollsystem gewinnen. Sie soll beurteilen und feststellen, ob das Interne Kontrollsystem zweckmässig und wirksam ist Kap

32 Prüfungstechnik Ergebnisorientierte Prüfung befasst sich mit einzelnen Geschäftsvorfällen der Buchhaltung geprüft werden Bestand, Bewertung oder Transaktionen die Prüfung lässt sich in direkte und indirekte Prüfungen unterteilen Kap. 4.2 Beispiele aufgrund Beleg Verbuchung in Finanzbuchhaltung überprüfen Vergleich Schulgeldansatz mit Nachbargemeinde 63 Prüfungstechnik Direkte, ergebnisorientierte Prüfung Vollständigkeitsprüfung Prüfung des Vorhandenseins des Eigentums (Beispiel: Prüfung des effektiven Vorhandenseins von Sachgütern) Bewertungsprüfung Feststellen, ob Ansätze für Bewertung angemessen, vertretbar und gesetzeskonform sind (Beispiel: Bewertung Finanzvermögen) Verkehrsprüfung Prüfung des Buchungsverkehrs einer ausgewählten Periode (Beispiel: Prüfung der Kassabuchungen über 1 Monat) Kap Prüfung der Rechnungsablage (Beispiel: Kontrolle ob Anforderungen an Rechnungsband erfüllt sind) 64 32

33 Prüfungstechnik Einzelne Prüfungsverfahren Belegprüfung Direktbestätigung und Saldobestätigung Saldonachweise Rechnerische Prüfung Abstimm- und Übertragungsprüfung Zusammenhangprüfung Kritische Durchsicht Aktenstudium Befragung, Besichtigung Kap Prüfungsdurchführung Im Anschluss an Prüfungsplanung wird in den Monaten März bis Mai die Rechnungsprüfung vorgenommen. Kap. 5.4 Folgende Punkte sind zu beachten: Prüfungshandlungen und Berichterstattung haben nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu erfolgen die Mitglieder der Fiko unterliegen der Pflicht zur Geheimhaltung aller bei ihrer Tätigkeit wahrgenommenen oder anvertrauten Tatsachen die Rechnungsprüfung muss in einem öffentlichen Lokal der Gemeinde vorgenommen werden 66 33

34 Prüfungsdurchführung der Fiko ist es untersagt, Originalrechnungsunterlagen nach Hause zu nehmen die Rechnung muss für die Prüfung eingebunden vorliegen Kap. 5.4 è Nach der Prüfung muss bestätigt werden können, dass die Jahresrechnung korrekt erstellt ist und dass die Buchhaltung ordnungsgemäss geführt wurde. 67 Prüfungsabschluss / Berichterstattung Kap. 6.1 Allgemeines zur Berichterstattung die Prüfung der Rechnung ist abgeschlossen, wenn darüber Bericht erstattet wird die Fiko berichtet über das Ergebnis ihrer Prüfung und stellt Antrag auf Genehmigung oder Ablehnung der Jahresrechnung der Begriff Berichterstattung umfasst nicht nur schriftliche Revisionsberichte, sondern auch mündliche Informationen oder ergänzende Berichte in jedem Fall hat eine kurze Schlussbesprechung mit den Geprüften/der verantwortlichen Behörde über das Ergebnis der Prüfung zu erfolgen 68 34

35 Prüfungsabschluss / Berichterstattung Kap. 6.2 Ziele der Berichterstattung geprüfte Stellen, Gemeinderat sowie die Gemeindeversammlung sollen über die Prüfungsergebnisse informiert sein Berichterstattung soll sachliche Beurteilung und Diskussion über die Jahresrechnung und das finanzielle Verhalten der Gemeinde ermöglichen und fördern durch die Berichterstattung soll ein klares Bild über die gemachten Feststellungen gegeben werden die Berichte sollen Entscheidungsgrundlagen für Verbesserungen liefern Grundlage für spätere Überwachung der beschlossenen Massnahmen Dokumentation der durchgeführten Prüfungshandlungen 69 Prüfungsabschluss / Berichterstattung Arten der Berichterstattung Berichtsform Empfänger Bemerkung Schlussbesprechung Bestätigungsbericht Erläuterungsbericht Gemeinderat Ressortleitung Finanzen Mitarbeitende Verwaltung Gemeindeversammlung / Einwohnerrat Gemeindeversammlung / Einwohnerrat Mündliche Information über das Prüfungsergebnis und Bereinigung offener Fragen. Als Grundlage dient der Entwurf des Erläuterungsberichts. Kurzgehaltener Bericht als Beilage zum Rechnungsband der Körperschaft. In diesem Bericht werden die wichtigsten Elemente der Prüfungshandlungen, das Prüfungsergebnis sowie die Anträge festgehalten. Detaillierter Bericht über Art und Umfang der Prüfungen, Prüfungsergebnisse, Feststellungen, Bemerkungen und Anträge. Kap

36 Prüfungsabschluss / Berichterstattung Schlussbesprechung die Schlussbesprechung bildet den Abschluss der Prüfung eine gute und offen geführte Schlussbesprechung fördert das Vertrauensverhältnis als Vorbereitung ist eine Traktandenliste an alle Teilnehmer zu erstellen offene Fragen formulieren, soweit dies im Rahmen der Prüfung nicht möglich war alle wichtigen Prüfungsfeststellungen sind zu behandeln Vorgaben für Gesprächsführung, Ziele und Zuständigkeiten der Fiko festlegen Ergebnisse in geeigneter Form festhalten Kap. 6.4 Anhang 6A 71 Prüfungsabschluss / Berichterstattung Bestätigungsbericht Grundlage für Antrag an Gemeindeversammlung / Einwohnerrat muss schriftlich abgefasst sein, ist ein Bestandteil des Rechnungsbands Bemerkungen sind auf wesentliche Elemente des Prüfungsergebnisses zu beschränken è Hinweis auf Verstösse gegen Gesetz und Gemeindeordnung, krasse Verletzung der Haushalt- oder Rechnungsgrundsätze è über den Inhalt des Bestätigungsberichtes entscheidet ausschliesslich die Finanzkommission Kap. 6.5 Anhang 6B 72 36

37 Prüfungsabschluss / Berichterstattung Bestätigungsbericht / Verstösse gegen gesetzliche oder reglementarische Vorschriften bei schwerwiegenden Mängeln ist die Fiko verpflichtet, der kantonalen Aufsichtsstelle (Gemeindeinspektorat) Bericht zu erstatten Kap. 6.5 ein Antrag auf Rückweisung der Jahresrechnung ist nur dann zu stellen, wenn der Mangel vor der Rechnungsgenehmigung nicht mehr behoben werden kann (es gilt jedoch der Grundsatz, dass zahlenmässige Bereinigungen erst im Folgejahr vorgenommen werden) 73 Prüfungsabschluss / Berichterstattung Erläuterungsbericht die Erstellung ist fakultativ, aber sehr empfehlenswert enthält Angaben über die Durchführung und das Ergebnis der Prüfung enthält Empfehlungen und Anträge mit Begründungen listet Verbesserungsvorschläge auf dient als Pendenzenkontrolle und Grundlage für die Schlussbesprechung über den Inhalt des Erläuterungsberichtes entscheidet ausschliesslich die Finanzkommission Kap. 6.6 Anhang 6C 74 37

38 Prüfungsabschluss / Berichterstattung Aufgabe Fiko an Gemeindeversammlung / Einwohnerrat mündlicher Bericht und Antrag an die Gemeindeversammlung oder Einwohnerrat (Grundlage dazu ist der Bestätigungsbericht) bei der Abstimmung über die Rechnung führt der Präsident/ die Präsidentin der Finanzkommission den Vorsitz Gemeinderat, Gemeindeschreiber/in und Leiter/in Abteilung Finanzen haben sich der Stimme zu enthalten Prüfung des Budgets Aufgaben und Zuständigkeiten Aufbau und Inhalt Ergebnis Budget Investitionsrechnung Prüfungshandlungen Stellungnahme zum Budget Termine HB RW Kapitel 3 Kapitel

39 Aufgaben und Zuständigkeiten Abteilung Finanzen Vorschlag Terminplanung Vorbereitung der nötigen Unterlagen Einholen und Bearbeitung der Budgetanträge Gemeinderat Führungsverantwortung Terminplanung Budgetaufstellung Festlegung Steuerfuss im Budget Antragstellung an Gemeindeversammlung 77 Aufgaben und Zuständigkeiten Finanzkommission ( 47 GG) Stellungnahme zum Budget zuhanden der Gemeindeversammlung Antragsrecht als Kommission und als Einzelperson Gemeindeversammlung Genehmigung von Budget und Steuerfuss Kanton Prüfung betreffend Ausgabendeckung, formeller Inhalt Genehmigung zum Vollzug Interventionsrecht 78 39

40 Wichtiges Führungsinstrument Auflistung der Gemeindeaufgaben (Aufwände und Erträge) Ausgabenermächtigung der Gemeindeversammlung an Gemeinderat Controlling / Einnahmen- und Ausgabenüberwachung Kommunikationsinstrument Grundlage für die Beurteilung der Finanzlage Grundlage für die Aufgaben- und Finanzplanung 79 Aufbau und Inhalt Kapitel 7 Gemeindegesetz 87a Der Aufwand inklusive Passivzinsen und Abschreibungen ist durch den Ertrag zu decken. Gemeindegesetz 87c Das Budget enthält zum Vergleich die Zahlen des vorangehenden Budgets und der letzten abgeschlossenen Rechnung einschliesslich Erfolgsausweis. Dem Budget sind die Kreditkontrolle sowie die volkswirtschaftliche Gliederung beizufügen. Wesentliche Abweichungen sind zu begründen ( 87c Abs. 2 GG)

41 Aufbau und Inhalt HB RW Kapitel 3 Erläuterungen - Antrag des Gemeinderates Ergebnis - Erfolgsausweis - Finanzierungsausweis - Kennzahlen Erfolgsrechnung - Zusammenzug nach Abteilungen - Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung - Artengliederung Zusammenzug - Artengliederung 81 Aufbau und Inhalt HB RW Kapitel 3 Investitionsrechnung - Zusammenzug nach Abteilungen - Investitionsrechnung nach funktionaler Gliederung - Artengliederung Zusammenzug - Artengliederung Kreditkontrolle Aufgaben- und Finanzplanung 82 41

42 Ergebnis Erfolgsausweis, Finanzierungsausweis, Kennzahlen siehe Beilage 1 Beilage 2 Das Ergebnis ist zu erstellen für: die Einwohnergemeinde bzw. Ortsbürgergemeinde ohne Spezialfinanzierungen die einzelnen Spezialfinanzierungen die Einwohnergemeinde bzw. Ortsbürgergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 83 Budget Investitionsrechnung Im Budget der Investitionsrechnung dürfen erfasst werden: Projekte, die früher bewilligt, aber noch nicht abgeschlossen oder abgerechnet sind Projekte, die an der Budgetgemeindeversammlung traktandiert werden Nicht erfasst werden dürfen Projekte, die erst nach der Budget Gemeindeversammlung bewilligt werden: keine Rechtsgrundlage für im Budget enthaltene Folgekosten jedoch Berücksichtigung in Aufgaben- und Finanzplanung 84 42

43 Prüfungshandlungen E Checkliste Prüfung Budgetierungsgrundsätze ( 87a GG) Beilage 5 Kapitel 7 Jährlichkeit Kalenderjahr für Budget und Rechnung Vollständigkeit Lückenlose, periodengerechte Erfassung sämtlicher Finanzvorfälle Bruttodarstellung Keine Verrechnung von Aufwänden/Erträgen, Einnahmen/Ausgaben, Aktiven/Passiven Spezifikation Aufwände/Ertrage und Ausgaben/Einnahmen nach Artengliederung 85 Prüfungshandlungen E Checkliste Prüfung finanzielle Lage Ausgabendeckung der Einwohnergemeinde und der Spezialfinanzierungen, Ergebnis Nachweis der Ausgabendeckung gemäss Aufgaben- und Finanzplanung Beurteilung Verschuldungssituation Aufgaben- und Finanzplanung Kennzahlen 86 43

44 Prüfungshandlungen E Checkliste Prüfung Erfolgsrechnung Veränderung Steuerertrag, Steuerfuss, Begründungen Erläuterungen (Abweichungen zu Vorjahresbudget bzw. letzter abgeschlossener Rechnung) Rechtmässigkeit der Ausgaben und Einnahmen Veränderung betrieblicher Aufwand, Ertrag 87 Prüfungshandlungen E Checkliste Prüfung Erfolgsrechnung Einzelne Budgetpositionen, neue Ausgaben / Aufgaben Entnahme aus Aufwertungsreserve Vornahme von internen Verrechnungen Zinsenpolitik (Aktiv- und Passivzinsen) Beurteilung der Verschuldenssituation (Kennzahlenberechnung) Notwendigkeit von Veränderungen bei den Gebühren 88 44

45 Prüfungshandlungen E Checkliste Prüfung Investitionsrechnung Einhaltung des Investitionsbegriffs (Aktivierung von Investitionen) Beantragung nötiger Verpflichtungskredite Kostenkontrolle der laufenden Verpflichtungskredite Sichten der Aufgaben- und Finanzplanung 89 Stellungnahme zum Budget Besprechung Budget mit dem Gemeinderat mündliche oder schriftliche Stellungnahme zu Handen des Gemeinderats Anhang 7B Aussagen über die finanzielle Lage der Gemeinde, die formelle Darstellung, allfällig gemachte Feststellungen und einen Antrag mündliche Stellungnahme an der Gemeindeversammlung 90 45

46 Termine Gemeindegesetz 87a Vor Beginn des Rechnungsjahres stellt das zuständige Organ das Budget auf (31. Dezember). Nichtgenehmigung des Budgets Überarbeitung des Budgets durch den Gemeinderat Budget wieder der Gemeindeversammlung vorlegen Genehmigung durch die Gemeindeversammlung Rückweisung Bei keiner Zustimmung durch die Gemeindeversammlung geht das Budget an den Regierungsrat. Dieser entscheidet endgültig über Budget und Steuerfuss (er kann Budget auch in materieller Hinsicht ändern) Prüfung der Aufgaben- und Finanzplanung Rechtliche Grundlagen Ziel und Zweck Aufgaben des Gemeinderats Beeinflussungsfaktoren Investitionsplanung Aufgaben der Finanzkommission Zusammenfassung der Aufgaben- und Finanzplanung Checkliste HB RW Kapitel

47 Rechtliche Grundlagen Kantonsverfassung 116 Umfassende Aufgaben- und Finanzplanung Gemeindegesetz 86a Der Gemeinderat erstellt eine Aufgaben- und Finanzplanung für mindestens vier Jahre und aktualisiert diese jährlich. Die Aufgaben- und Finanzplanung ist öffentlich zugänglich. Finanzverordnung 7 Regelt die Elemente, welche in der Aufgaben- und Finanzplanung enthalten sein müssen. 93 Ziel und Zweck Erreichen des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts tragbare Verschuldung am Ende der Planperiode Investitionen (Verschuldung) Leistungsfähigkeit (Finanzrahmen) Übereinstimmung 94 47

48 Aufgaben des Gemeinderats Die Aufgaben- und Finanzplanung ist für den Gemeinderat ein Planungs- und Führungsinstrument und ein Informationsmittel. Die Aufgaben- und Finanzplanung ist für mindestens vier Jahre zu erstellen und jährlich zu aktualisieren, vorzugsweise in der Budgetphase. Sie ist öffentlich ( 86a GG), jedoch nicht durch die Legislative zu genehmigen. 95 Beeinflussungsfaktoren Folgende Entwicklungen müssen berücksichtigt werden: mutmasslichen, zukünftigen Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung Entwicklung des Steuerertrags Investitionen und den damit verbundenen Finanzbedarf Folgekosten der geplanten Investitionen (Betriebs-, Zinskosten) voraussichtliche Entwicklung der Verschuldung (Nettoschuld I) HB RW Kapitel

49 Beeinflussungsfaktoren Nicht beeinflussbare Entwicklungen: konjunkturelle Veränderungen Inflationsrate Zinssätze Gesetzesänderungen auf Bundes- und Kantonsstufe Aufgaben-Neuverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden HB RW Kapitel Investitionsplanung Verwaltungsvermögen Beschaffung, Unterhalt/Erneuerung und Ersatz von Anlagen, die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind Objekte des Finanzvermögens werden nicht erfasst HB RW Kapitel 12 Zustandserhebung Anzahl/Umfang der Objekte, Anlagespiegel, Inventar, Erstellungsjahr, Angaben über Zustand, Mängel und Funktionalität Erneuerungsplanung aus Informationen der Zustandsplanung (terminlicher Handlungsbedarf) Investitionsplanung Ermittlung der Kosten aus Erneuerungsplanung (gerechnet oder geschätzt) 98 49

50 Aufgaben der Finanzkommission Investitionsprogramm Beurteilung der Investitionsausgaben und -einnahmen, Zweckmässigkeit Prognosen Plausibilität Steuerertrag, Entwicklung Bevölkerung, Steuerfuss, Zuwachsraten Finanzplan Einhaltung Haushaltsgleichgewicht ( 88g Gemeindegesetz) Stellungnahme Besprechung mit Gemeinderat, Bericht mit Stellungnahme zum Budget 99 Zusammenfassung der Aufgaben- und Finanzplanung liefert die nötigen Informationen für die Präsentation der aktuellen Finanzlage sowie der zukünftigen Entwicklung des Finanzhaushaltes Ausweis der geplanten Investitionen sowie die Entwicklung des Aufwands und Ertrags, des Gesamtergebnisses sowie des Eigenkapitals

51 7. Verschiedenes Unterlagen zur Unterstützung der Prüfung Kurse und Workshops für Finanzkommissionen Abkürzungsverzeichnis 101 Unterlagen allgemein Handbuch Rechnungswesen Kapitel 2 Aufbau Rechnungsmodell > Gemeindebezogene Projekte > HRM2 > Arbeitsunterlagen > Budget Handbuch Rechnungsprüfung Kapitel 3 Kapitel 4 Grundlagen, Rechte und Pflichten der Finanzkommission Prüfungstechnik > Gemeindebezogene Projekte > HRM2 > Handbuch > Handbuch Rechnungsprüfung

52 Unterlagen für die Prüfung des Budget Handbuch Rechnungswesen Kapitel 3 Kapitel 8 Kapitel 11 Budget Interne Verrechnungen und Verzinsungen Finanzkennzahlen Kapitel 12 Aufgaben- und Finanzplanung > Gemeindebezogene Projekte > HRM2 > Arbeitsunterlagen > Budget Handbuch Rechnungsprüfung Kapitel 7 Prüfung des Budgets (inkl. Checkliste 30.01) > Gemeindebezogene Projekte > HRM2 > Handbuch > Handbuch Rechnungsprüfung 103 Unterlagen für die Prüfung der Jahresrechnung 2013 (HRM1!) Handbuch Rechnungswesen > Finanzaufsicht > Finanz- & Rechnungswesen > Handbuch Handbuch Rechnungsprüfung Kapitel 4 Kapitel 7 Kapitel 9 Prüfungsansatz Berichterstattung Prüfungschecklisten und Arbeitspapiere > Finanzaufsicht > Rechnungsprüfung > Handbuch

53 Unterlagen für die Prüfung der Jahresrechnung 2014 (HRM2!) Handbuch Rechnungswesen > Gemeindebezogene Projekte > HRM2 > Handbuch > Handbuch Rechnungswesen (derzeit noch nicht publiziert) Handbuch Rechnungsprüfung Kapitel 5 Kapitel 6 Kapitel 8 Kapitel 9 Prüfung der Jahresrechnung Berichterstattung Prüfung der Informatik Prüfungschecklisten > Gemeindebezogene Projekte > HRM2 > Handbuch > Handbuch Rechnungsprüfung 105 Kurse und Workshops für Finanzkommissionen Februar 2014: Frühjahr 2015: Frühjahr 2016: Herbst 2016: Instruktionskurs Rechnungsprüfung mit HRM2 Instruktionskurs Aufgaben- und Finanzplanung, Kennzahlen 2017: Workshop abhängig von den Bedürfnissen der Finanzkommissionen

54 Abkürzungsverzeichnis Abs. Fiko FiV GG lit. SAR Absatz Finanzkommission Finanzverordnung Gemeindegesetz litera Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts Fragen

55 Fragen? Gemeindeabteilung Sektion Gemeindeinspektorat Tel Fax Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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