Budget 2019 HRM2 gemäss Art. 29 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV), BSG vom 23.

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1 Einwohnergemeinde Merzligen Gemeindeverwaltung Schulgasse 3, 3274 Merzligen t , f gemeindeverwaltung@merzligen.ch Gemeinden (FHDV), BSG vom 23. Februar 2005 Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 1

2 Inhalt Teil 1 Vorbericht Auf einen Blick (Management Summary) Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell Allgemeines Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Art. T2-4 Abs. 1 GV) Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Art. T2-4 Abs. 2 GV) Neues Verwaltungsvermögen Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Erläuterungen Allgemeines Erfolgsrechnung nach Sachgruppen (SG) Personalaufwand (SG 30) Sach- und übriger Betriebsaufwand (SG 31) Abschreibungen Verwaltungsvermögen (SG 33) Finanzaufwand (SG 34) Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen (SG 35) Transferaufwand (SG 36) Ausserordentlicher Aufwand (SG 38) Interne Verrechnungen (SG 39) Fiskalertrag (SG 40) Regalien und Konzessionen (SG 41) Entgelte (SG 42) Verschiedene Erträge (SG 43) Finanzertrag (SG 44) Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen (SG 45) Transferertrag (SG 46) Ausserordentlicher Ertrag (SG 48) Interne Verrechnungen (SG 49) Erfolgsrechnung nach Funktionen Grafische Darstellung von Aufwand und Ertrag Grafischer Budgetvergleich 2018/ Investitionsrechnung Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 2

3 Allgemeiner Haushalt (steuerfinanzierter Haushalt) Spezialfinanzierung Abwasser (gebührenfinanzierter Haushalt) Spezialfinanzierung Abfall (gebührenfinanzierter Haushalt) Sachanlagen des Finanzvermögens Ergebnis Übersicht Gesamthaushalt (allgemeiner Haushalt inkl. Spezialfinanzierungen) Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Finanzierungsergebnis Ergebnis allgemeiner Haushalt (steuerfinanzierter Haushalt d.h. Gesamthaushalt exkl. Spezialfinanzierungen) Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser (gebührenfinanzierter Haushalt) Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall (gebührenfinanzierter Haushalt) Erfolgsrechnung Zusammenzug nach Sachgruppen Zusammenzug nach Funktionen Investitionsrechnung Zusammenzug nach Sachgruppen Zusammenzug nach Funktionen Eigenkapitalnachweis Auswertungen Kommentar zu den Auswertungen Verpflichtungen bzw. Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen (Konto 290) Vorfinanzierungen (Konto 293) Reserven (Konto 294) Neubewertungsreserve Finanzvermögen (Konto 296) Bilanzüberschuss/-fehlbetrag (Konto 299) Antrag des Gemeinderates Genehmigung Budget Teil 2 Erfolgsrechnung nach Sachgruppen Teil 3 Erfolgsrechnung nach Funktionen Teil 4 Investitionsrechnung nach Sachgruppen Teil 5 Investitionsrechnung nach Funktionen Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 3

4 Teil 1 Vorbericht 0. Auf einen Blick (Management Summary) Das vorliegende Budget geht von einer Herabsetzung der Gemeindesteueranlage um 0.35 Einheiten, von 1.90 auf 1.55 Einheiten aus. Eine Steuersenkung in diesem Umfang ist vorgesehen, weil der Gemeinderat im Jahr 2019 bzw. im Jahr 2020 den Eingang eines zusätzlichen und ausserordentlich hohen Einkommensteuerertrags in Aussicht hat und weil der Bilanzüberschuss (Eigenkapital) aufgrund der grossen Ertragsüberschüsse der letzten drei Jahre, um CHF , auf stattliche CHF angestiegen ist. Der Bilanzüberschuss (Eigenkapital), sind die Mittel welche der Gemeinde zur Verfügung stehen, um künftige Aufwandüberschüsse des allgemeinen (steuerfinanzierten) Haushalts zu decken. Teilt man den aktuellen Bilanzüberschuss von CHF durch CHF , was in Merzligen ca. einem Steueranlagezehntel entspricht, ergibt dies eine Reserve von nicht ganz 20 Steueranlagezehntel. Gemäss dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) liegt der Mittelwert aller Gemeinden des Kantons Bern (2016, ) bei 7.5 Steueranlagezehntel, wobei das AGR einen Bilanzüberschuss von mehr als 8 Steueranlagezehntel, als viel bezeichnet. In Merzligen entsprechen 8 Steueranlagezehntel rund CHF Dementsprechend beabsichtigt der Gemeinderat, in den kommenden Jahren nicht weiter Steuergelder anzuhäufen, sondern den hohen Bilanzüberschuss abzubauen. Wie der Finanzplan zeigt, sollte eine Gemeindesteueranlage von 1.55 Einheiten, entsprechend momentan absehbarer Gegebenheiten und vorbehältlich unerwarteter Ereignisse bzw. Entwicklungen, über zwei bis drei Jahre tragbar sein, und zu der vom Gemeinderat angestrebten Reduktion des hohen Bilanzüberschusses führen. Dem budgetierten Aufwandüberschuss von CHF (allgemeiner, steuerfinanzierter Haushalt) im Jahr 2019 folgt voraussichtlich im Jahr 2020 ein Ertragsüberschuss von CHF Die nachfolgenden Defizite in den Jahren 2021 bis 2023 betragen zwischen CHF und CHF pro Jahr. Der Gemeinderat beabsichtigt, die Ansätze der Abwassergebühren wie folgt zu erhöhen: Abwasserverbrauchsgebühr pro m 3 neu mindestens CHF 2.30 anstatt CHF 2.20, Abwassergrundgebühr pro Wohnung/Betrieb neu mindestens CHF anstatt CHF Bei den Kehrichtgebühren hat die Finanzkommission dem Gemeinderat eine Gebührensenkung beantragt. Der Gemeinderat wird die Angelegenheit prüfen. Die übrigen Steuer- und Gebührenansätze bleiben unverändert. Der Gesamthaushalt (allgemeiner Haushalt und Spezialfinanzierungen) schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Im allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) wird ein Aufwandüberschuss von CHF ausgewiesen. Die Spezialfinanzierungen (gebührenfinanziert) schliessen mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Dieser setzt sich aus einem Aufwandüberschuss in der Spezialfinanzierung Abwasser von CHF und einem Ertragsüberschuss in der Spezialfinanzierung Abfall von CHF zusammen. Hier die grafische Darstellung: Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 4

5 Gesamthaushalt CHF - 203' Allgemeiner Haushalt (steuerfinanziert) CHF - 200' Spezialfinanzierungen (gebührenfinanziert) CHF - 2' Spezialfinanzierung Abwasser CHF - 6' Spezialfinanzierung Abfall CHF 3' Das Ergebnis des Budgets 2019 im Vergleich: Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Gesamthaushalt Allgemeiner Haushalt Spezialfinanzierung Abwasser Spezialfinanzierung Abfall Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell Allgemeines Das wurde nach dem neuen Rechnungslegungsmodell Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (), gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG ]), erstellt Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Art. T2-4 Abs. 1 GV) Zum Zeitpunkt der Einführung von, am 1. Januar 2016, war das bestehende Verwaltungsvermögen mit Ausnahme des Verwaltungsvermögens im Bereich Abwasser (Sonderfall, siehe 1.2.2) bereits vollständig abgeschrieben. Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 5

6 Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Art. T2-4 Abs. 2 GV) Das Verwaltungsvermögen im Bereich Abwasser wird linear in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung im Jahr vor der Einführung von abgeschrieben. Dies entspricht einem jährlichen Abschreibungssatz von CHF Zum Zeitpunkt der Einführung von, am 1. Januar 2016, betrug das Verwaltungsvermögen im Bereich Abwasser CHF Folglich war es bereits per 31. Dezember 2016 vollständig abgeschrieben Neues Verwaltungsvermögen Auf neuen Vermögenswerten, d.h. nach Einführung von, werden die planmässigen Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nutzungsdauer (Anhang 2 GV) berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer ab Inbetriebnahme des Objektes. Wird ein Objekt unterjährig in Betrieb genommen, ist mit dem Jahresabschluss eine ganze Abschreibungstranche (nicht pro rata) zu belasten. Die Abschreibungen auf neuem Verwaltungsvermögen betragen im Jahr 2019 CHF Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen betreffen nur den allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert, d.h. ohne Spezialfinanzierungen) und werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren. Weil für das Jahr 2019 in der Erfolgsrechnung des allgemeinen Haushalts (vor zusätzlichen Abschreibungen) ein Aufwandüberschuss von CHF ausgewiesen wird, müssen keine zusätzliche Abschreibungen budgetiert werden. Die Auflösung solcher finanzpolitischer Reserven ist gemäss Art. 85 Abs. 3 und 4 GV i.v. mit Anhang 3 GV nur zulässig, wenn im Rechnungsjahr ein Aufwandüberschuss des allgemeinen Haushalts resultiert und das Verhältnis zwischen Bilanzüberschuss und Summer der Steuereinnahmen und Zahlungen aus oder an den Finanzausgleich unter einen bestimmten Wert (Bilanzüberschussquotient BÜQ < 30 %) fällt Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Die Investitionsrechnung erfasst jene Ausgaben und Einnahmen, die eigene oder subventionierte Vermögenswerte Dritter mit mehrjähriger Nutzungsdauer schaffen oder verbessern. Das Ergebnis der Investitionsrechnung verändert das Verwaltungsvermögen (Art. 89 GV). Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von CHF (maximal bis zur Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrechnung. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis. Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 6

7 2. Erläuterungen 2.1. Allgemeines Das basiert auf folgenden Ansätzen: Steueranlagen Gemeindesteueranlage 1.55 Einheiten neu (bisher 1.90 Einheiten) Liegenschaftssteueranlage 1.2 Promille des amtlichen Wertes unverändert Hundetaxe für den ersten Hund CHF unverändert für jeden weiteren Hund CHF unverändert Abwassergebühr exkl. MWST (jährlich wiederkehrend) Verbrauchsgebühr pro m 3 CHF (mindestens) Grundgebühr pro Wohnung/Betrieb CHF (mindestens) neu (bisher CHF 2.20) neu (bisher CHF ) Kehrichtgebühr (jährlich wiederkehrend) Einpersonenhaushalte CHF unverändert Mehrpersonenhaushalte CHF unverändert Das sieht folgendes Resultat vor: Gesamthaushalt Aufwand CHF Ertrag CHF Ergebnis CHF Erfolgsrechnung nach Sachgruppen (SG) Personalaufwand (SG 30) Budget 2018 Rechnung Der Personalaufwand steigt gegenüber dem Budget 2018 um CHF Die Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals sowie die Arbeitgeberbeiträge nehmen zu. Begründet wird diese Zunahme durch eine Reserve für allfällige Lohnerhöhungen beim Verwaltungspersonal. Die Arbeitgeberbeiträge verändern sich grundsätzlich im Verhältnis zum Lohnaufwand. Die Arbeitgeberbeiträge an die Familienausgleichskasse steigen im Vergleich zum Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 7

8 Budget 2018 erheblich, weil die Familienzulagen (Kinderzulagen) ab 2019 anders verbucht werden Sach- und übriger Betriebsaufwand (SG 31) Budget 2018 Rechnung Der Sach- und übrige Betriebsaufwand steigt gegenüber dem Budget 2018 um CHF Der Material- und Warenaufwand nimmt aus folgenden Gründen ab: Durchführung des grossen Seniorenausflugs fällt weg (findet nur in geraden Jahren statt), es muss voraussichtlich kein Streusalz für den Winterdienst eingekauft werden (genügend Reserve vorhanden), für die Pflege der Linde im Lindenring wird mit etwas weniger Aufwand gerechnet (der Gesundheitszustand des Baumes hat sich verbessert). Der Aufwand für nicht aktivierbare Anlagen nimmt aufgrund der folgenden vorgesehenen Anschaffungen zu: Ersatz komplette IT-Infrastruktur Gemeindeverwaltung (zwei Computer, ein Notebook, Softwarelizenzen). Der Aufwand für Dienstleistungen und Honorare nimmt aus folgenden Gründen zu: Im Zusammenhang mit einem Baubewilligungsverfahren wird ein ausserordentliches fachliches Gutachten benötigt und das Bau- und Nutzungsreglement (BNR) muss im Jahr 2019 an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) angepasst werden. Der bauliche und betriebliche Unterhalt nimmt zu. In der Liegenschaft an der Schulgasse 1 sind Malerarbeiten im Treppenhaus und die Sanierung des Kanalisationshausanschlusses vorgesehen. In der Liegenschaft an der Schulgasse 3 steht der Fensterersatz bevor. Bei den Gemeindestrassen müssen Risse saniert werden. Weiter ist die Sanierung des zweiten Teilstücks des Flurwegs Obermoos geplant. Bei den Strassenlampen sind vermehrt altersbedingte Ausfälle zu reparieren. Wie bereits in den vergangenen zwei Jahren (2017 und 2018) sollen wieder einige Schachtdeckel ersetzt werden; diesmal fünf und nicht nur vier Stück. Beim Friedhof steht weiterhin der Ersatz des Thujahaages durch eine neue Umzäunung inkl. Umgebungsgestaltung an. Hingegen entfällt im Jahr 2019 die Pflege des Grabens zwischen Wald Hermrigenwald/Ischlag und Parzelle Stöcklere. Der Aufwand für Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen nimmt aufgrund der Umstellung auf die neue IT-Infrastruktur- und Software (inkl. Relaunch Webseite) und wegen der Revision des Schneepfluges zu Abschreibungen Verwaltungsvermögen (SG 33) Budget 2018 Rechnung Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 8

9 Die Abschreibungen Verwaltungsvermögen steigen gegenüber dem Budget 2018 um CHF Die Zunahme bei den Abschreibungen ist auf die vorgesehene Investition in der Funktion Abwasserentsorgung zurückzuführen. Im Jahr 2019 soll die Kanalisationsleitung in der St. Niklausgasse vom Schacht Nr. 5.3 bis zum Schacht Nr. 18 VS, zwischen Flückiger (St. Niklausgasse 14) und Held (St. Niklausgasse 2), saniert werden Finanzaufwand (SG 34) Budget 2018 Rechnung Der Finanzaufwand steigt gegenüber dem Budget 2018 um CHF Der Aufwand für Liegenschaften des Finanzvermögens nimmt zu. In der Liegenschaft an der Schulgasse 1 sind Malerarbeiten im Treppenhaus, die Sanierung des Kanalisationshausanschlusses sowie Parkettunterhalt in einer der Mietwohnungen vorgesehen. In der Liegenschaft an der Schulgasse 3 steht der Fensterersatz bevor Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen (SG 35) Budget 2018 Rechnung Die Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen bleiben gegenüber dem Budget 2018 unverändert. Die Gemeinde muss jährlich mindestens 60 % des mutmasslichen Wertverzehrs der Abwasseranlagen in die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Werterhalt einzahlen. Auf diese Weise steht der Gemeinde nach Ablauf der Nutzungsdauer der Abwasseranlagen der entsprechende Anteil des Wiederbeschaffungswerts zur Verfügung. Zudem müssen unter neu auch die Abwasseranschlussgebühren der Spezialfinanzierung Abwasseranlagen Werterhalt zugeführt werden. Sie dürfen aber der oben erwähnten Einlage angerechnet werden. Die Gemeinde Merzligen legt jährlich den Minimalwert von 60 % in die erwähnte Spezialfinanzierung ein, dies entspricht aktuell einem Betrag von CHF Im Jahr 2019 ist ein Ertrag aus Anschlussgebühren in der Höhe von CHF zu erwarten. Folglich setzt sich die Einlage im Jahr 2019 aus CHF , Einlage Wiederbeschaffungswert und CHF , Einlage Anschlussgebühren zusammen Transferaufwand (SG 36) Budget 2018 Rechnung Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 9

10 Der Transferaufwand sinkt gegenüber dem Budget 2018 um CHF Unter den Transferaufwand fallen Zahlungen an Bund, Kanton (z.b. Finanz- und Lastenausgleich) und andere Gemeinden. Der Schulverband Hermrigen-Merzligen sowie der Schulverband Nidau belasten der Einwohnergemeinde Merzligen den Beitrag an den Lastenausgleich Lehrergehälter im Verhältnis der Schülerzahlen weiter. Der Anteil Lehrergehälter Primarstufe fällt tiefer aus. Ebenso der Anteil Lehrergehälter Sekundarstufe I. Die Betriebs- und Investitionsfolgekosten (Sachaufwand exkl. Lehrergehälter) des Schulverbands Hermrigen-Merzligen steigen. Unter anderem weil der Schulverband Hermrigen-Merzligen im Jahr 2019 Heizöl einkaufen muss. Der Schulverband Nidau wird für die Sekundarstufe I und die Integration voraussichtlich tiefere Betriebskosten (Sachaufwand exkl. Lehrergehälter) in Rechnung stellen. Beim Gemeindebeitrag an den Lastenausgleich Ergänzungsleistungen ist mit einer Zunahme zu rechnen. Ebenfalls eine Zunahme zeichnet sich beim Lastenausgleich neue Aufgabenteilung ab. Entsprechend der Zunahme der Feuerwehrersatzabgaben steigt der an die Regio-Feuerwehr Aarberg zu leistende Verbandsbeitrag. Hingegen sinkt, der an den Regionalen Sozialdienst Aarberg zu bezahlende Aufwand Ausserordentlicher Aufwand (SG 38) Budget 2018 Rechnung Der ausserordentliche Aufwand steigt gegenüber dem Budget 2018 um CHF Im Jahr 2019 werden zwei Planungsmehrwerte zur Zahlung fällig. Der Ertrag ist in die Spezialfinanzierung Planungsmehrwertabschöpfung einzulegen. Hingegen ist, anders als 2018, keine Einlage in die finanzpolitische Reserve vorgesehen Interne Verrechnungen (SG 39) Budget 2018 Rechnung Die internen Verrechnungen steigen gegenüber dem Budget 2018 um CHF Die gesamten Betriebs- und Investitionsfolgekosten (Sachaufwand exkl. Lehrergehälter) des Schulverbands Hermrigen-Merzligen werden unter dem Jahr der Funktion 2120 Primarstufe belastet. Mit dem Jahresabschluss wird im Verhältnis der Schülerzahlen ein Anteil der Funktion 2110 Kindergarten belastet und der Funktion 2120 Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 10

11 Primarstufe gutgeschrieben. Die interne Verrechnung der Betriebs- und Investitionsfolgekosten des Schulverbands verändert sich entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahlen. Zudem nimmt der Aufwand auch insgesamt zu Fiskalertrag (SG 40) Budget 2018 Rechnung Der Fiskalertrag sinkt gegenüber dem Budget 2018 um CHF Grundlage für die Budgetierung des Fiskalertrags bilden die Prognosedaten und Statistiken der kantonalen Steuerverwaltung. Das vorliegende Budget geht von einer Herabsetzung der Gemeindesteueranlage um 0.35 Einheiten, von 1.90 auf 1.55 Einheiten aus. Eine Steuersenkung in diesem Umfang ist vorgesehen, weil der Gemeinderat im Jahr 2019 bzw. im Jahr 2020 den Eingang eines zusätzlichen und ausserordentlich hohen Einkommensteuerertrags in Aussicht hat und weil der Bilanzüberschuss (Eigenkapital) aufgrund der grossen Ertragsüberschüsse der letzten drei Jahre, um CHF , auf stattliche CHF angestiegen ist. Der Bilanzüberschuss (Eigenkapital), sind die Mittel welche der Gemeinde zur Verfügung stehen, um künftige Aufwandüberschüsse des allgemeinen (steuerfinanzierten) Haushalts zu decken. Teilt man den aktuellen Bilanzüberschuss von CHF durch CHF , was in Merzligen ca. einem Steueranlagezehntel entspricht, ergibt dies eine Reserve von nicht ganz 20 Steueranlagezehntel. Gemäss dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) liegt der Mittelwert aller Gemeinden des Kantons Bern (2016, ) bei 7.5 Steueranlagezehntel, wobei das AGR einen Bilanzüberschuss von mehr als 8 Steueranlagezehntel, als viel bezeichnet. In Merzligen entsprechen 8 Steueranlagezehntel rund CHF Dementsprechend beabsichtigt der Gemeinderat, in den kommenden Jahren nicht weiter Steuergelder anzuhäufen, sondern den hohen Bilanzüberschuss abzubauen. Wie der Finanzplan zeigt, sollte eine Gemeindesteueranlage von 1.55 Einheiten, entsprechend momentan absehbarer Gegebenheiten und vorbehältlich unerwarteter Ereignisse bzw. Entwicklungen, über mindestens zwei bis drei Jahre tragbar sein, und zu der vom Gemeinderat angestrebten Reduktion des hohen Bilanzüberschusses führen. Dem budgetierten Aufwandüberschuss von CHF (allgemeiner, steuerfinanzierter Haushalt) im Jahr 2019 folgt voraussichtlich im Jahr 2020 ein Ertragsüberschuss von CHF Die nachfolgenden Defizite in den Jahren 2021 bis 2023 betragen zwischen CHF und CHF pro Jahr. Bei den Einkommenssteuern ist gegenüber dem Budget 2018 (Steueranlage 1.9) eine Abnahme um CHF auf CHF und gegenüber der Rechnung 2017 (Steueranlage 1.9) eine Abnahme um CHF zu erwarten. Die Vermögenssteuern nehmen voraussichtlich um CHF auf CHF ab. Die übrigen direkten Steuern (Grundstückgewinnsteuern, Sonderveranlagungen, Liegenschaftssteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern) nehmen entsprechend dem Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 11

12 Durchschnitt der letzten fünf Jahre voraussichtlich um CHF auf CHF zu Regalien und Konzessionen (SG 41) Budget 2018 Rechnung Die Regalien und Konzessionen sinken gegenüber dem Budget 2018 um CHF Gestützt auf die Abrechnung 2017 ist damit zu rechnen, dass die Gemeindeentschädigung der BKW AG tiefer ausfällt als im Budget Entgelte (SG 42) Budget 2018 Rechnung Die Entgelte steigen gegenüber dem Budget 2018 um CHF Es wird davon ausgegangen, dass die Feuerwehrersatzabgaben steigen. Der Abwassergebührenertrag basiert jeweils auf Verbrauchszahlen des Vorjahres. Es wird mit einem Anstieg gerechnet Verschiedene Erträge (SG 43) Budget 2018 Rechnung Die verschiedenen Erträge steigen gegenüber dem Budget 2018 um CHF Im Jahr 2019 werden zwei Planungsmehrwerte zur Zahlung fällig Finanzertrag (SG 44) Budget 2018 Rechnung Der Finanzertrag sinkt gegenüber dem Budget 2018 um CHF Verzicht auf Erläuterungen, weil nur geringe Veränderung. Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 12

13 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen (SG 45) Budget 2018 Rechnung Die Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen steigen gegenüber dem Budget 2018 um CHF Verzicht auf Erläuterungen, weil nur geringe Veränderung Transferertrag (SG 46) Budget 2018 Rechnung Der Transferertrag sinkt gegenüber dem Budget 2018 um CHF Unter den Transferertrag fallen Zahlungen von Bund, Kanton (z.b. Finanz- und Lastenausgleich) und andere Gemeinden. Beim Disparitätenabbau Gemeinden zeichnet sich aufgrund der hohen Steuereinnahmen der letzten drei Jahre und der damit verbundenen komfortablen finanziellen Lage eine weitere Abnahme ab. Merzligen erhält für jedes Kind mit gesetzlichem Wohnsitz in der Gemeinde, das im Kanton Bern die obligatorische öffentliche Volksschule besucht, einen Schülerbeitrag gutgeschrieben. Mit diesen Schülerbeiträgen können ungefähr 20 % der durchschnittlichen Lehrergehaltskosten abgedeckt werden, die vom Schulverband Hermrigen- Merzligen und vom Schulverband Nidau weiterverrechnet werden. Die Schülerbeiträge bleiben insgesamt stabil. Die Verteilung zwischen Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe I verschiebt sich jedoch Ausserordentlicher Ertrag (SG 48) Budget 2018 Rechnung Der ausserordentliche Ertrag steigt gegenüber dem Budget 2018 um CHF Die Entnahme aus der Spezialfinanzierung Werterhalt/Unterhalt Liegenschaften fällt aufgrund der zahlreichen Liegenschaftsunterhalts- und Sanierungsprojekte entsprechend hoch aus. Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 13

14 Interne Verrechnungen (SG 49) Budget 2018 Rechnung Die internen Verrechnungen steigen gegenüber dem Budget 2018 um CHF Erläuterungen siehe unter 39 Interne Verrechnungen. Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 14

15 2.3. Erfolgsrechnung nach Funktionen Grafische Darstellung von Aufwand und Ertrag Aufwand Allgemeine Verwaltung 15% Finanzen, Steuern 13% Ordnung, Sicherheit, Verteidigung 3% Umweltschutz, Raumordnung 16% Bildung 26% Verkeher, Nachrichtenübermittlung 9% Soziale Sicherheit 17% Kultur, Sport, Freizeit, Kirche 1% Ertrag Allgemeine Verwaltung 1% Ordnung, Sicherheit, Verteidigung 2% Bildung 6% Verkeher, Nachrichtenübermittlung 2% Umweltschutz, Raumordnung 12% Finanzen, Steuern 76% Volkswirtschaft 1% Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 15

16 Grafischer Budgetvergleich 2018/2019 1'650'000 1'500'000 1'350'000 1'200'000 1'050' ' ' ' ' ' '000 0 Aufwand 2018 Aufwand 2019 Ertrag 2018 Ertrag Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung erfasst alle Ausgaben und Einnahmen ab CHF , die eigene oder subventionierte Vermögenswerte Dritter mit mehrjähriger Nutzungsdauer schaffen oder verbessern. Investitionen verursachen Folgekosten, unter anderem zählen dazu die Abschreibungen. Investitionen werden nach Nutzungsdauer linear abgeschrieben, erstmals im Jahr der Fertigstellung. Die Verbuchung der Abschreibung erfolgt in der jeweiligen Funktion. Die in der Investitionsrechnung budgetierten Vorhaben, dürfen nicht als Budgetkredite beschlossen werden. Sie müssen dem zuständigen finanzkompetenten Organ als separater Verpflichtungskredit zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Für das Jahr 2019 sind gesamthaft Nettoinvestitionen (Investitionsausgaben abzüglich Investitionseinnahmen) in der Höhe von CHF geplant. Diese verteilen sich wie folgt: Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 16

17 Allgemeiner Haushalt (steuerfinanzierter Haushalt) Projekt Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen Kanalisationssanierung Gemäss Kostenzusammenstellung der AWEnida AG, Biel vom 28. Mai 2016 müssen für Kanalisationsleitungssanierungen in den nächsten zehn Jahren 2019 bis 2028 Investitionen in der Höhe von CHF getätigt werden. Im Jahr 2019 soll die Leitung in der St. Niklausgasse vom Schacht Nr. 5.3 bis zum Schacht Nr. 18 VS, zwischen Flückiger (St. Niklausgasse 14) und Held (St. Niklausgasse 2), saniert werden. Der Kostenvoranschlag rechnet mit Ausgaben in der Höhe von insgesamt CHF inkl. MWST Spezialfinanzierung Abwasser (gebührenfinanzierter Haushalt) Projekt Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen Genereller Entwässerungsplan (GEP) Die Gemeindeversammlung hat am 20. Mai 2015 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF für die Überprüfung des Entwässerungskonzepts sowie für die Zustandsaufnahmen von bisher noch nicht bzw. vor 2005 instand gestellten Gemeindeleitungen und von privaten Abwasserleitungen, Hausanschlüsse und Versickerungsanlagen beschlossen. Für die Vornahme der Arbeiten wurden bisher Investitionsausgaben in der Höhe von CHF getätigt. Im Jahr 2019 sind Ausgaben in der Höhe von CHF im Investitionsbudget eingestellt. Das Amt für Wasser und Abwasser (AWA) des Kantons Bern hat der Einwohnergemeinde Merzligen für die Zustandserhebung und Sanierung der privaten Abwasseranlagen einen Fondsbeitrag in der Höhe von CHF (140 Gebäude à CHF ) zugesichert. Die Auszahlungen erfolgen grundsätzlich bei vorliegenden Teil- bzw. Schlussabrechnungen. Gestützt auf das Sollprinzip sind zugesicherte Investitionsbeiträge beim Rechnungsabschluss im Verhältnis der Ausgaben in der Bilanz zu aktivieren, was im Jahr 2019 voraussichtlich rund CHF ausmacht Spezialfinanzierung Abfall (gebührenfinanzierter Haushalt) Es sind keine Investitionen vorgesehen Sachanlagen des Finanzvermögens Wenn die Gemeinde in ihre Liegenschaften des Finanzvermögens investiert, spricht man aus finanzrechtlicher Sicht nicht von Investitionen sondern von Anlagen. Anlagen sind Finanzvorfälle, welche die Zusammensetzung des Finanzvermögens, jedoch nicht dessen Höhe verändert (Art. 113 GV). Im Finanzvermögen werde jene Vermögenswerte bilanziert, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben veräussert werden können (Art.74 GV). Das Finanzvermögen erscheint zum Verkehrswert bzw. bei erstmaliger Bewertung zum Anschaffungs- oder Herstellwert, in der Bilanz. Das Finanzvermögen ist jährlich per Bilanzstichtag neu zu bewerten. Liegenschaften allerdings nur alle fünf Jahre. Bei eingetretener dauerhafter Wertevermietung oder bei Verlust des Finanzvermögens, sind die Bilanzwerte Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 17

18 sofort zu berichtigen. In der Sogenannten Anlagebuchhaltung aktivierbar, ist nur der wertvermehrende Teil des Finanzvermögens. Für das Jahr 2019 sind gesamthaft Nettoanlagen (Anlageausgaben abzüglich Anlageeinnahmen) in der Höhe von CHF geplant. Diese verteilen sich wie folgt: Projekt Ausgaben Einnahmen Nettoanlagen Liegenschaften, Schulgasse 3, Duplexwohnung EG/OG, Küchenersatz Die Küche wurde lange Zeit von einer Grossfamilie genutzt. Sie ist deutlich mehr abgenutzt als die anderen Küchen der Liegenschaft. Für den Ersatz der Küche ist mit Kosten von insgesamt ca. CHF zu rechnen. Davon beträgt der Anteil Verwaltungsvermögen CHF 0.00 (0 %, dient nicht der öffentlichen Aufgabenerfüllung). Der Anteil Finanzvermögen beträgt CHF (100 %, Renditeabsicht), davon sind CHF (2/3, werterhaltender Anteil) als Aufwand in der Erfolgsrechnung budgetiert, während CHF (1/3, wertvermehrender Anteil) zu den Sachanlagen des Finanzvermögens gehören und direkt in der Bilanz aktiviert werden. Projekt Ausgaben Einnahmen Nettoanlagen Liegenschaften, Schulgasse 3, Fensterersatz Laut Energieanalyse und Sanierungsempfehlung der CSD Ingenieure AG vom 11. März 2014 stammen die Fenster der Liegenschaft an der Schulgasse 3 aus dem Jahr 1986 (Baujahr). Nach 30 Jahren sind sie am Ende der erwarteten Lebensdauer angelangt. Für den Ersatz ist mit Kosten von insgesamt ca. CHF zu rechnen. Davon beträgt der Anteil Verwaltungsvermögen CHF (30 %, dient der öffentlichen Aufgabenerfüllung). Er ist als Aufwand in der Erfolgsrechnung budgetiert. Der Anteil Finanzvermögen beträgt CHF (70 %, Renditeabsicht), davon sind CHF (2/3, werterhaltender Anteil) als Aufwand in der Erfolgsrechnung budgetiert, während CHF (1/3, wertvermehrender Anteil) zu den Sachanlagen des Finanzvermögens gehören und direkt in der Bilanz aktiviert werden. Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 18

19 3. Ergebnis 3.1. Übersicht Gesamthaushalt (allgemeiner Haushalt inkl. Spezialfinanzierungen) Erfolgsrechnung Betrieblicher Aufwand CHF Betrieblicher Ertrag CHF Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF Finanzaufwand CHF Finanzertrag CHF Ergebnis aus Finanzierung CHF Operatives Ergebnis CHF Ausserordentlicher Aufwand CHF Ausserordentlicher Ertrag CHF 90' Ausserordentliches Ergebnis CHF Gesamtergebnis Erfolgsrechnung: Aufwandüberschuss CHF Das Ergebnis des Gesamthaushalts umfasst die Ergebnisse des allgemeinen Haushalts (steuerfinanziert) und des gebührenfinanzierten Haushalts, d.h. der Spezialfinanzierungen Abwasser und Abfall. Das Ergebnis des Gesamthaushalts wird erst seit der Einführung von ausgewiesen. Unter HRM1 existierte diese Grösse noch nicht. Gegenüber dem Budget 2018 (Ertragsüberschuss, CHF ) schliesst das Budget 2019 (Aufwandüberschuss, CHF ) mit einer Schlechterstellung von CHF ab. Stellt man das der Rechnung 2017 (Ertragsüberschuss, CHF ) gegenüber, zeigt sich eine Schlechterstellung von CHF Investitionsrechnung Investitionsausgaben CHF Investitionseinnahmen CHF Ergebnis Investitionsrechnung: Ausgabenüberschuss CHF Die Nettoinvestitionen fallen im Vergleich mit dem Budget 2018 (CHF ) um CHF höher aus. Stellt man das der Rechnung 2017 (CHF ) gegenüber, sind die Nettoinvestitionen um CHF höher. Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 19

20 Finanzierungsergebnis Selbstfinanzierung (Summe der selbst erwirtschafteten Mittel) Ergebnis Gesamthaushalt 90 CHF Abschreibungen Verwaltungsvermögen 33 + CHF Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 35 + CHF Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 45 - CHF WB Darlehen VV CHF 0.00 WB Beteiligungen VV CHF 0.00 Abschreibungen Investitionsbeiträge CHF 0.00 Zusätzliche Abschreibungen CHF 0.00 Einlagen in das Eigenkapital CHF Aufwertung Finanzvermögen CHF 0.00 Entnahmen aus dem Eigenkapital CHF Selbstfinanzierung CHF Nettoinvestitionen Ergebnis Investitionsrechnung 5./. 6 - CHF Finanzierungsergebnis: Finanzierungsfehlbetrag CHF (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag Der Finanzierungsfehlbetrag von CHF muss durch Fremdmittel finanziert werden, sofern er nicht durch vorhandene Liquidität finanziert werden kann. Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 20

21 3.2. Ergebnis allgemeiner Haushalt (steuerfinanzierter Haushalt d.h. Gesamthaushalt exkl. Spezialfinanzierungen) Betrieblicher Aufwand CHF Betrieblicher Ertrag CHF Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF Finanzaufwand CHF Finanzertrag CHF Ergebnis aus Finanzierung CHF Operatives Ergebnis CHF Ausserordentlicher Aufwand CHF Ausserordentlicher Ertrag CHF Ausserordentliches Ergebnis CHF Gesamtergebnis Erfolgsrechnung: Aufwandüberschuss CHF Das Ergebnis des allgemeinen Haushalts (steuerfinanziert) ist Vergleichbar mit den Ergebnissen unter HRM1. Gegenüber dem Budget 2018 (Ertragsüberschuss, CHF ) schliesst das Budget 2019 (Aufwandüberschuss, CHF ) mit einer Schlechterstellung von CHF ab. Stellt man das der Rechnung 2017 (Ertragsüberschuss, CHF ) gegenüber, zeigt sich eine Schlechterstellung von CHF Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 21

22 3.3. Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser (gebührenfinanzierter Haushalt) Betrieblicher Aufwand CHF Betrieblicher Ertrag CHF Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF Finanzaufwand CHF 0.00 Finanzertrag CHF Ergebnis aus Finanzierung CHF Operatives Ergebnis CHF Ausserordentlicher Aufwand CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung: Aufwandüberschuss CHF Der für das Jahr 2019 budgetierte Aufwandüberschuss (Verlust) in der Funktion Abwasser von CHF ist um CHF höher als im Budget 2018 (Aufwandüberschuss, CHF ) und um CHF tiefer als in der Rechnung 2017 (Aufwandüberschuss, CHF ). Das Defizit kann noch einmal, vollumfänglich über das Eigenkapital, Spezialfinanzierung Abwasser, gedeckt werden. Deren Bestand wird nach Entnahme des Fehlbetrags per Ende 2019 jedoch nur noch rund CHF betragen. Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 22

23 3.4. Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall (gebührenfinanzierter Haushalt) Betrieblicher Aufwand CHF Betrieblicher Ertrag CHF Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF Finanzaufwand CHF 0.00 Finanzertrag CHF Ergebnis aus Finanzierung CHF Operatives Ergebnis CHF Ausserordentlicher Aufwand CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung: Ertragsüberschuss CHF Die Funktion Abfall schliesst mit einem Ertragsüberschuss (Gewinn) von CHF ab. Dies sind CHF weniger als im Budget 2018 (Ertragsüberschuss, CHF ) und CHF weniger als in der Rechnung 2017 (Ertragsüberschuss, CHF ). Dies hat eine Einlage in das Eigenkapital, Spezialfinanzierung Abfall, zur Folge. Deren Bestand wird nach Einlage des Betrages per Ende 2019 rund CHF betragen. Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 23

24 4. Erfolgsrechnung 4.1. Zusammenzug nach Sachgruppen Sachgruppe Budget 2018 Rechnung Aufwand Personalaufwand Sach- und übriger Betriebsaufwand 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 34 Finanzaufwand Einlagen in Fonds- und Spezialfinanzierungen 36 Transferaufwand Ausserordentlicher Aufwand 39 Interne Verrechnungen Ertrag Fiskalertrag Regalien und Konzessionen 42 Entgelte Verschiedene Erträge Finanzertrag Entnahmen aus Fonds- und Spezialfinanzierungen 46 Transferertrag Ausserordentlicher Ertrag 49 Interne Verrechnungen Abschluss Abschluss Erfolgsrechnung Total Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 24

25 4.2. Zusammenzug nach Funktionen Funktionen Budget 2018 Rechnung Allgemeine Verwaltung Nettoergebnis Ordnung, Sicherheit, Verteidigung Nettoergebnis Bildung Nettoergebnis Kultur, Sport, Freizeit Nettoergebnis ' Gesundheit Nettoergebnis Soziale Sicherheit Nettoergebnis Verkehr, Nach richtenübermitt- lung Nettoergebnis Umweltschutz, Raumordnung Nettoergebnis Volkswirtschaft Nettoergebnis Finanzen, Steuern Nettoergebnis Total Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 25

26 5. Investitionsrechnung 5.1. Zusammenzug nach Sachgruppen Sachgruppe Budget 2018 Rechnung 2017 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 5 Ausgaben Sachanlagen Immaterielle Anlagen Übertrag an Bilanz Einnahmen Investitionsbeiträge für eigene Rechnung 69 Übertrag an Bilanz Total Zusammenzug nach Funktionen Funktionen Budget 2018 Rechnung 2017 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 1 Ordnung, Sicherheit, Verteidigung Nettoergebnis Verkehr, Nach richtenübermitt- lung Nettoergebnis Umweltschutz, Raumordnung Nettoergebnis Finanzen, Steuern Nettoergebnis Total Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 26

27 6. Eigenkapitalnachweis 6.1. Auswertungen Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 27 Seite 27

28 6.2. Kommentar zu den Auswertungen Der Eigenkapitalnachweis zeigt die theoretischen Ursachen der Veränderung der einzelnen Eigenkapitalpositionen. Er erhöht die Transparenz und vereinfacht damit die Analyse der finanziellen Situation. Das Eigenkapital umfasst: Verpflichtungen bzw. Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen Vorfinanzierungen (Finanzpolitische) Reserven (durch zusätzliche Abschreibungen) Neubewertungsreserve Finanzvermögen Bilanzüberschuss/-fehlbetrag (Saldo aus den kumulierten Ertrags- und Aufwandüberschüssen der Erfolgsrechnung, unter HRM1 als Eigenkapital bezeichnet) Verpflichtungen bzw. Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen (Konto 290) Die Spezialfinanzierungen Abwasser und Abfall wurden bereits unter Ziffer 3.3 und 3.4 erläutert Vorfinanzierungen (Konto 293) Die Vorfinanzierungen beinhalten die Spezialfinanzierungen des allgemeinen Haushalts und die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Werterhalt. Spezialfinanzierung Ortsbildpflegfonds Der Ortsbildpflegefonds wird gemäss Art Abs. 2 des Bau- und Nutzungsreglements der Einwohnergemeinde Merzligen mit jährlichen Einlagen von maximal CHF gespiesen und mit einem Höchstbetrag von CHF limitiert. Die Spezialfinanzierung hat den Maximalbestand von CHF erreicht. Weil im Jahr 2019 keine Entnahme vorgesehen ist, entfällt folglich auch die Einlage. Spezialfinanzierung Dorfleben Die Spezialfinanzierung wird geäufnet durch jährlich im Budget einzustellende Einlagen zulasten der Erfolgsrechnung sowie durch Kostenbeteiligungen, Spenden, Vermächtnisse, Überschüsse aus Anlässen und anderen Zuwendungen. Die Einlage erfolgt folglich im Umfang des budgetierten Nettoaufwands in der Funktion 3293 Spezialfinanzierung Dorfleben. Dies entspricht im Jahr 2019 einem Betrag von CHF Die Entnahme ist gleich hoch. Sofern der Bestand der Spezialfinanzierung per Ende Jahr CHF übersteigt, wird keine Einlage zulasten der Erfolgsrechnung mehr vorgenommen. Spezialfinanzierung Planungsmehrwertabschöpfung Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 14. Januar 2003 werden bei Umzonungen 40 % des Planungsmehrwertes abgeschöpft und in die Spezialfinanzierung Planungsmehrwertabschöpfung eingelegt. Das Guthaben dieser Spezialfinanzierung wird verwendet zur Finanzierung von Unterhalt, Sanierung, Erweiterung und Erneuerung der Infrastruktur der Gemeinde Merzligen sowie für die Finanzierung von Abgeltungen, Geometer-, Notariats-, Grundbuch- und übrigen Kosten im Zusammenhang mit Ein-, Aus- und Umzonungen, die im öffentlichen Interesse erfolgen. Über den Zeitpunkt und die Höhe der Verwendung des Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 28

29 Guthabens entscheidet in jedem Fall und unabhängig von den ordentlichen Kreditkompetenzen der Gemeinderat mittels Beschluss. Für das Jahr 2019 sind Erträge in der Höhe von CHF aus der Planungsmehrwertabschöpfung zu erwarten. Folglich werden CHF in die Spezialfinanzierung Planungsmehrwertabschöpfung eingelegt. Entnahmen sind im Jahr 2019 nicht vorgesehen. Der Bestand wird per Ende 2019 voraussichtlich CHF betragen. Spezialfinanzierung Werterhalt/Unterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens Vom aktuellen anrechenbaren Gebäudeversicherungswert aller Liegenschaften des Finanzvermögens wird jährlich 1 % in die Spezialfinanzierung eingelegt. Dies entspricht aktuell einem Betrag von CHF Zusätzlich dürfen unter gewissen Umständen Ertragsüberschüsse aus der Erfolgsrechnung in die Spezialfinanzierung eingelegt werden. Die Spezialfinanzierung wird bis maximal 10 % (CHF ) des aktuellen, anrechenbaren Gebäudeversicherungswertes (CHF ) aller Liegenschaften des Finanzvermögens geäufnet. Entnommen werden der Spezialfinanzierung der Gebäudeunterhalt, soweit er nicht den Mietern weiterbelastet werden kann, sowie der werterhaltende Teil von Anlagen im Finanzvermögen. Dies sind im Jahr 2019 voraussichtlich CHF Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Werterhalt Die Gemeinde muss jährlich mindestens 60 % des mutmasslichen Wertverzehrs der Abwasseranlagen in die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Werterhalt einzahlen. Auf diese Weise steht der Gemeinde nach Ablauf der Nutzungsdauer der Abwasseranlagen der entsprechende Anteil des Wiederbeschaffungswerts zur Verfügung. Zudem müssen unter neu auch die Abwasseranschlussgebühren der Spezialfinanzierung Abwasseranlagen Werterhalt zugeführt werden. Sie dürfen aber der oben erwähnten Einlage angerechnet werden. Die Gemeinde Merzligen legt jährlich den Minimalwert von 60 % in die erwähnte Spezialfinanzierung ein, dies entspricht aktuell einem Betrag von CHF Im Jahr 2019 ist ein Ertrag aus Anschlussgebühren in der Höhe von CHF zu erwarten. Folglich setzt sich die Einlage im Jahr 2019 aus CHF , Einlage Wiederbeschaffungswert und CHF , Einlage Anschlussgebühren zusammen. Der Aufwand zur Abschreibung von Nettoinvestitionen im Bereich Abwasser darf der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Werterhalt entnommen werden. Dies sind im Jahr 2019 voraussichtlich CHF Reserven (Konto 294) Im Jahr 2018 müssen voraussichtlich erstmals seit der Einführung von zusätzliche Abschreibungen in der Höhe von CHF in die finanzpolitischen Reserven eingelegt werden. Weil für das Jahr 2019 in der Erfolgsrechnung des allgemeinen Haushalts (vor zusätzlichen Abschreibungen) ein Aufwandüberschuss von CHF ausgewiesen wird, müssen für das Jahr 2019 keine zusätzliche Abschreibungen budgetiert werden. Zusätzliche Abschreibungen betreffen nur den allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert, d.h. ohne Spezialfinanzierungen) und werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Die Auflösung solcher finanzpolitischer Reserven ist gemäss Art. 85 Abs. 3 und 4 GV i.v. mit Anhang 3 GV nur zulässig, wenn im Rechnungsjahr ein Aufwandüberschuss des allgemeinen Haushalts resultiert und das Verhältnis zwischen Bilanzüberschuss und Summer der Steuereinnahmen und Zahlungen aus oder an den Finanzausgleich unter einen bestimmten Wert (Bilanzüberschussquotient BÜQ < 30 %) fällt. Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 29

30 Neubewertungsreserve Finanzvermögen (Konto 296) Mit der Einführung von per 1. Januar 2016 wurde das Finanzvermögen neu bewertet. Die Neubewertung richtete sich nach der Gemeindeverordnung (Anhang zu Art. 81 Abs. 3 Ziff. 3 der Übergangsbestimmungen). Das Total der Aufwertung von CHF wurde ins Bilanzkonto Neubewertungsreserve Finanzvermögen eingebucht. Diese steht während den ersten fünf Jahren ab Einführung von zur Verfügung, um allfällige Wertverluste aus der periodischen Neubewertung des Finanzvermögens zu decken. Jeweils am Bilanzstichtag wird das Finanzvermögen neu bewertet und entsprechend wertberichtigt. Eine Ausnahme bilden die Liegenschaften. Für Liegenschaften (ohne Baurechte) erfolgt die Neubewertung mindestens alle fünf Jahre sowie bei Änderung des amtlichen Wertes. Bei eingetretenem dauerhaften Wertverlusts des Finanzvermögens ist die Wertberichtigung sofort vorzunehmen. Kann der Wertverlust nicht der Neubewertungsreserve belastet werden, wird dieser ab dem sechsten Jahr in erster Priorität der Schwankungsreserve und in zweiter Priorität der Erfolgsrechnung belastet. Mit Reglement können ab dem sechsten Jahr nach Einführung von Neubewertungsgewinne der Schwankungsreserve zugewiesen werden. Andernfalls ist die Aufwertung erfolgswirksam. Das Finanzvermögen wird zum Anschaffungs- oder Herstellungswert bilanziert. Entstehen der Gemeinde keine Kosten, wird der Zugang zum Verkehrswert bilanziert. Der Bestand der Neubewertungsreserve Finanzvermögen wird sich voraussichtlich nicht verändern Bilanzüberschuss/-fehlbetrag (Konto 299) Für das Jahr 2019 wird im allgemeinen Haushalt (steuerfinanzierter Haushalt d.h. Gesamthaushalt exkl. Spezialfinanzierungen) ein Aufwandüberschuss in der Höhe von CHF erwartet. Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 30

31 7. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 22. November 2018: a) Genehmigung der Steueranlage von 1.55 Einheiten für die Gemeindesteuern. b) Genehmigung der Steueranlage von 1.2 Promille des amtlichen Wertes für die Liegenschaftssteuern. c) Genehmigung des bestehend aus: Aufwand Ertrag Gesamthaushalt CHF CHF Aufwandüberschuss CHF Allgemeiner Haushalt CHF CHF Aufwandüberschuss CHF Spezialfinanzierung Abwasser CHF CHF Aufwandüberschuss CHF Spezialfinanzierung Abfall CHF CHF Ertragsüberschuss CHF Merzligen, 13. November 2018 Einwohnergemeinde Merzligen Hans Peter Wälti Gemeindepräsident Martina Schott Gemeindeverwalterin Merzligen, 13. November 2018 ms Seite 31

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