Schul- und Kultusreferat Rechtsabteilung

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1 Telefon Telefax Schul- und Kultusreferat Rechtsabteilung Kooperationseinrichtung an der Himbselstraße; Kooperation mit dem Freistaat Bayern Beschluss des Schulausschusses des Stadtrats vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Der Freistaat Bayern hat für den Standort an der Himbselstraße 1 ein Gebäude für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung umgebaut. Es handelt sich um ein Gebäude in direkter Nähe zum Englischen Garten. Bereits am hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lochner-Fischer, Muckendorfer (SPD) vom , betreffend Ganztägige Kindertageseinrichtungen in bayerischen Ministerien und Behörden, mitgeteilt, dass eine Kindertageseinrichtung an diesem Standort geschaffen werden solle. Es wurde hierbei auf die für die geplante Nutzung günstige zentrale Lage im Münchner Stadtteil Lehel hingewiesen. Die Einrichtung stehe insgesamt rund 100 Behörden im näheren Einzugsbereich zur Verfügung. Die Realisierung der geplanten Maßnahme ist inzwischen weit fortgeschritten. Der Abschluss der Bauarbeiten wird noch für dieses Jahr erwartet. Anfang 2005 kann die Einrichtung in Betrieb gehen. Die Landeshauptstadt München kooperiert bereits bei zwei Einrichtungen mit dem Freistaat Bayern. Es handelt sich um die Einrichtungen an der Arabellastraße 1 (Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) und an der Deroystraße 20 a (Oberfinanzdirektion München). Entsprechend dem bewährten Modell wünscht der Freistaat Bayern auch hier die Einräumung von Belegrechten in der Kooperationseinrichtung im Umfang von 50% minus einem Platz gegen Überlassung der Räumlichkeiten. Im Haus Nr. 1 an der Himbselstraße werden demnach der Landeshauptstadt München Räume zum Betrieb einer städtischen Kooperationseinrichtung mit zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe angeboten. Aufgrund der Raumgrößen können maximal 44 Kindergartenkinder und 12 Krippenkinder in die Einrichtung aufgenommen werden. 1. Bedarf

2 Seite 2 a) Kindergartenbereich Der Standort Himbselstraße liegt im nördlichen Teil des Lehels im 1. Stadtbezirk, der nach den bis heute geltenden Grundlagen der Bedarfsberechnung zu 80,8% versorgt ist. Eltern suchen meist in der Nähe des Wohnortes und, wenn dies nicht zum Erfolg führt, in der Nähe der Arbeitsstelle nach einem Betreuungsplatz. Wegen der zahlreichen Arbeitsplätze im Stadtzentrum ist hier die tatsächliche Nachfrage wesentlich höher als dies allein aufgrund der Wohnbevölkerung zu erwarten wäre. Der relativ geringe Versorgungsgrad wiegt im Hinblick auf den Umstand, dass die Nachfrage nach Kindergartenplätzen im Stadtzentrum überdurchschnittlich ist, deshalb besonders schwer. Der kleinräumige Bereich Lehel-Nord zwischen Prinzregentenstraße, Isar und Englischem Garten ist zudem versorgungstechnisch besonders problematisch. Es gibt in diesem Bereich keinen öffentlichen Kindergarten und nur einen einzigen privaten Kindergarten, den Kindergarten in der Dianastraße 2 mit 18 Plätzen. In dem Viertel wohnen heute jedoch bereits 82 Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren. Geeignete städtische Flächen für die Errichtung städtischer Kindergärten stehen in diesem Bereich nicht zur Verfügung. Es besteht somit Bedarf für die Errichtung eines Kindergartens mit insgesamt 44 Plätzen. 23 dieser Plätze wären nach den allgemein geltenden Kriterien zu vergeben, über die Vergabe von 21 Plätzen würde der Freistaat Bayern als Belegrechtsinhaber entscheiden. b) Krippenbereich Die Himbselstraße liegt im Planungsbereich 01/0 Altstadt-Lehel. Die Einstufung dieses Bereichs erfolgte in die Prioritätengruppe 4, Rangfolge 13. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 32,81% und liegt somit über dem gesamtstädtischen Durchschnitt und über dem Planungsrichtwert von 20%. Auch hier gibt es jedoch zahlreiche Bewerber auf den Wartelisten der umliegenden Krippen. Der Freistaat Bayern hat besonders großes Interesse gerade an den Krippenplätzen. Wie bereits deutlich wurde, würde es dem Freistaat Bayern keinerlei Probleme bereiten, die Plätze über seine Belegrechte hinaus vollständig durch Kinder von Beschäftigten belegen zu lassen. Auch hier würde es sich im Wesentlichen um Münchner Kinder handeln. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Bedarf an den angebotenen 44 Kindergartenund 12 Krippenplätzen besteht. 2. Vertragsinhalt a) Sachkosten Der Freistaat Bayern wird eine Kooperationseinrichtung mit zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe zur Verfügung stellen. Insgesamt können hier 56 Kinder betreut werden. Der Freistaat verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die nach diesem Vertrag zu überlassenden Räume, die Einrichtung, Ausstattung und die Freifläche die Voraussetzungen für die Anerkennung von zwei Kindergartengruppen mit 44 Kindergartenplätzen und an die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe mit 12 Krippenplätzen sowie alle sonstigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen und Sicherheitsanforderungen an Kooperationseinrichtungen erfüllen.

3 Seite 3 Die Räume werden vom Freistaat möbliert und voll ausgestattet zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung und Ausstattung der Kooperationseinrichtung muss zumindest dem Standard vergleichbarer Kooperationseinrichtungen der Landeshauptstadt München entsprechen. Der Freistaat Bayern trägt die Kosten für die Gestaltung und zweckentsprechende Ausstattung der Freifläche. Der Freistaat stellt zudem einmalig die bei der Landeshauptstadt München für eine Kooperationseinrichtung mit zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe übliche Erstausstattung mit Spiel- und Lernmaterial, die Haushaltswaren und Büromaterial gemäß den Ausstattungskatalogen der Landeshauptstadt München zur Verfügung. b) Laufende Sachkosten Der Freistaat Bayern trägt den baulichen Unterhalt der Einrichtung und verpflichtet sich zu der zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs notwendigen Ergänzung, Reparatur oder Erneuerung der Ausstattung. Der Freistaat Bayern übernimmt die Pflege und Unterhaltung der Freifläche einschließlich dem etwa erforderlichen Winterdienst. Der Freistaat Bayern übernimmt die Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Müll, Kosten für Unterhalt und Pflege der Freiflächen, Hausmeister, Straßenreinigung, Schneeräumung etc.). Die Landeshauptstadt München entrichtet als Anteil an den Nebenkosten einen Betrag von 2,50 monatlich pro m² zuzüglich einer Pauschale von 25 für die Freifläche, d.h. insgesamt monatlich. Eine Erhöhung ist vor dem nicht möglich. Nach Ablauf dieser Bindungsfrist kann der Freistaat Bayern das Entgelt in Höhe der prozentualen Steigerung der Nebenkosten anpassen, höchstens jedoch bis zu den tatsächlich anfallenden Nebenkosten. Die für den Betrieb der Kooperationseinrichtung anfallenden laufenden Sachkosten werden zum jeweiligen Haushalt angemeldet. Hierzu gehören neben der oben bezeichneten Nebenkostenpauschale auch die sonstigen laufenden Kosten, wie z.b. für Reinigung, Essen, Ersatzbeschaffung von Spielwaren, Lernmittel und Verbrauchsmaterial, d.h. insgesamt monatlich. c) Personalkosten Die Landeshauptstadt München ist Träger der Einrichtung, d.h. das Personal der Einrichtung ist bei der Landeshauptstadt München beschäftigt. Nach den üblichen städtischen Vorgaben wird für zwei Kindergartenganztagsgruppen und eine Krippengruppe in einer Kooperationseinrichtung folgendes Personal benötigt: (Kosten in Jahresmittelbeträgen) Leitung, Vb/IVb Stellv. Leitung, Vc+Z Erzieher/innen/Vollzeit VIb/Vc/Vc+Z á = Erzieher/innen/Teilzeit Vib/Vc/ Vc+Z á = Kinderpfleger/innen/Vollzeit VII/VIb, á =

4 Seite 4 1 Hauswirtschaftsleiter/in VII/VIb Reinigungsarbeiter/in L1/2/2a á = Insgesamt entstehen hier Kosten in Höhe von Die üblichen staatlichen Zuschüsse des Freistaats Bayern für die beiden Kindergartengruppen betragen ca jährlich. Die Zuschüsse für die Krippengruppe sind von der Aufnahme in das Kontingent des Krippenförderplans abhängig. Diese Frage ist derzeit noch zu klären. d) Belegplätze Der Vertrag wird mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen geschlossen, dem die Federführung für dieses Projekt obliegt. Die Stadt stellt dem Ministerium für Kinder von Dienstkräften des Freistaats Bayern bis zu 21 Plätze in der Kindergartengruppe und bis zu 6 Plätze in der Krippengruppe als Belegplätze zur Verfügung. Die Zahl der Belegplätze ist mit der Maßgabe beschränkt, dass die Zahl der öffentlich vergebenen Plätze die über Belegrechte vergebenen Plätze mindestens um einen Platz übersteigt. Die übrigen Plätze, sowie die eventuell vom Freistaat Bayern nicht in Anspruch genommene Belegplätze, können von der Stadt entsprechend der geltenden Kooperationseinrichtungssatzung vergeben werden. Für die Kinder, die Belegplätze des Freistaats erhalten, gelten, mit Ausnahme der Auswahlkriterien, die Regelungen der städtischen Kooperationseinrichtungssatzung und der städtischen Kooperationseinrichtungsgebührensatzung. Der Freistaat Bayern hat zudem zugesichert, dass er Belegplätze an Kinder mit Wohnsitz außerhalb Münchens nur dann vergibt, wenn die Wohnortkommune ihren Förderanteil übernimmt oder die Landeshauptstadt München in sonstiger Weise von diesen Kosten befreit wird. e) Vertragslaufzeit Das Vertragsverhältnis beginnt mit Inbetriebnahme der Kooperationseinrichtung und endet am Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, soweit nicht eine der Vertragsparteien rechtzeitig kündigt. f) Sonstiges Die Zusammenarbeit zwischen Kooperationseinrichtung und dem Staatinstitut für Frühpädagogik wird begrüßt. Es wird angestrebt die Nachbarschaft zu den staatlichen Museen für gemeinsame Projekte zu nutzen. 3. Abwicklung Die Beschaffung der fest eingebauten Sportgeräte im Mehrzweckraum und sonst aller der Baumaßnahme zuzurechnenden Gegenstände, der Küchenausstattung, etc. erfolgt unmittelbar durch den Freistaat Bayern. Der Freistaat Bayern übernimmt auch die Ausstattung der Freifläche. Die Landeshauptstadt München beschafft die sonstige Ausstattung, d.h. die Einrichtung und das Spiel- und Lernmaterial. Hierfür werden der Landeshauptstadt München vom Freistaat Bayern insgesamt

5 Seite 5 zur Verfügung gestellt. Dies entspricht der Summe, die üblicherweise bei der Errichtung einer städtischen Kooperationseinrichtung dieser Größe aufgewendet wird. Die Einrichtung steht unmittelbar vor Baufertigstellung. Der Freistaat Bayern wird noch im Jahr an die Landeshauptstadt München für Bestellungen überweisen. Im Jahr 2005 wird ein Restbetrag in Höhe von zur Verfügung gestellt. Die Ausstattung soll spätestens zu Beginn des Kindergartenjahres 2005/2006 komplett sein. Die Anerkennung/Betriebserlaubnis wird von der Regierung von Oberbayern erteilt. Die Verantwortung für die Schaffung der Voraussetzungen für die Erteilung der Anerkennung mit Ausnahme der personellen Voraussetzungen liegt gemäß dem Vertrag beim Freistaat Bayern. 4. Beteiligung Die Stadtkämmerei, das Personal- und Organisationsreferat und das Sozialreferat haben der Beschlussvorlage zugestimmt. Im Rahmen seiner Zuständigkeit für Hortangelegenheiten wurde der Kinder- und Jugendhilfeausschuss um Vorberatung gebeten. Die Korreferentin des Schulreferats und der Korreferent des Sozialreferats, Frau Stadträtin Brunner und Herr Stadtrat Benker, die zuständigen Verwaltungsbeirätinnen des Schulund Sozialreferats, Frau Stadträtin Hirsch und Frau Stadträtin Gebhardt, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Ein Anhörungsrecht der Bezirksausschüsse besteht nicht. II. Antrag der Referentin 1. Der Schulausschuss stimmt dem Abschluss des Vertrages gemäß den im Vortrag genannten Rahmenbedingungen zu. 2. Der Schulausschuss stimmt der Schaffung der stellenplan- und haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Beschäftigung des im Vortrag genannten Personals zu. 3. Zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten für die Kooperationseinrichtung müssen im Haushalt des Schul - und Kultusreferates im UA 4644 die Mittel für das Haushaltsjahr 2005 um erhöht werden. Für das Haushaltsjahr 2006 sind Mittel in Höhe von einzustellen.

6 Seite 6 III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Dr. Gertraud Burkert Elisabeth Weiß-Söllner 2. Bürgermeisterin Stadtschulrätin IV. Abdruck von I mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - HA II an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an das Sozialreferat an das Personal- und Organisationsreferat V. Wiedervorlage im Schulreferat RA, Neuhauser Straße 39, München Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An zur Kenntnis. Am i.a.

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