Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Verbraucherinformationen zur Kfz-Versicherung 2-6

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1 Inhltsverzeichnis Seite Allgemeine Verrucherinformtionen zur Kfz-Versicherung 2-6 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) (Stnd ) 7-38 Zustzedingungen für die DEVK Kfz-Versicherung Auto Plus (Stnd ) Zustzedingungen für die Kfz-Umweltschdenversicherung (Kfz-USV) (Stnd ) Auszug us der Stzung der DEVK Deutsche Eisenhn Versicherung Sch- und HUK-Versicherungsverein.G. Betrieliche Sozileinrichtung der Deutschen Bhn 44 Auszug us der Stzung der DEVK Allgemeine Versicherungs-AG 45 1

2 Allgemeine Verrucherinformtionen zur Kfz-Versicherung Wer ist Ihr Vertrgsprtner? Ihr Vertrgsprtner ergit sich us unserem Angeot und Ihrem Antrg. Dnch ist Ihr Vertrgsprtner entweder die DEVK Deutsche Eisenhn Versicherung Sch- und HUK-Versicherungsverein.G. Betrieliche Sozileinrichtung der Deutschen Bhn Aufsichtsrtsvorsitzender: Norert Hnsen Vorstnd: Friedrich W. Gieseler (V), Michel Klss, Gottfried Rüßmnn, Hns-Otto Umlndt Riehler Strße Köln Amtsgericht Köln Nr. 42 HRB 8234 USt-IdNr. DE oder die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG Aufsichtsrtsvorsitzender: Norert Hnsen Vorstnd: Friedrich W. Gieseler (V), Engelert Fßender, Hns-Otto Umlndt Riehler Strße Köln Amtsgericht Köln Nr. 42 HRB 7935 USt-IdNr. DE Ws ist die Huptgeschäftstätigkeit der DEVK und welche Aufsichtsehörde ist für die DEVK zuständig? Wesen und Zweck der DEVK Deutsche Eisenhn Versicherung Sch- und HUK-Versicherungsverein.G. ist in 2 der Vereinsstzung geregelt (siehe dzu Stzungsuszug uf Seite 65). Der Gegenstnd der DEVK Allgemeine Versicherungs-AG ergit sich us 2 der Unternehmensstzung (siehe dzu Stzungsuszug uf Seite 66). Zuständige Aufsichtsehörde für diese DEVK Unternehmen ist die Bundesnstlt für Finnzdienstleistungsufsicht (BFin) - Bereich Versicherungen Grurheindorfer Strße Bonn Ws sind die wesentlichen Merkmle der Versicherungsleistung? Mßgeend im Einzelnen sind für die Kfz-Versicherung die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mit den jeweils vereinrten Sonder- und Zustzedingungen, für die Auslnd-Schdenschutz-Versicherung die Allgemeinen Bedingungen für die DEVK Auslnd-Schdenschutz-Versicherung (AB Auslndschutz) und für die Schutzriefversicherung die Allgemeinen Bedingungen für die Schutzriefversicherung (AB Schutzrief). Welche Leistungen Ihre Versicherungen umfssen und wnn unsere Entschädigungszhlung fällig ist, entnehmen Sie itte den jeweils geltenden Versicherungsedingungen. Mit folgenden Informtionen wollen wir Ihnen einen ersten Üerlick üer die Leistungen der einzelnen Versicherungen geen. Diese Informtionen sind jedoch nicht schließend. Mßgelich sind die sich us den gesmten Vertrgsestimmungen ergeenden Regelungen. 2

3 Kfz-Hftpflichtversicherung Als Kfz-Hlter sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Hftpflichtversicherung zuschließen, dmit der Schdenerstz für ds Verkehrsopfer grntiert ist, und zwr uch dnn, wenn der Schädiger mittellos ist der Schdenerstzpflichtige den ngerichteten Schden nicht selst ezhlen muss. Dies könnte nämlich in zhlreichen Fällen zu einer Gefährdung seiner wirtschftlichen Existenz führen. Die Kfz-Hftpflichtversicherung schützt Sie und mitversicherte Personen vor Schdenerstznsprüchen im Rhmen der vereinrten Versicherungssumme. Wir empfehlen die Deckungssumme von 100 Mio. Euro puschl für Personen-, Sch- und Vermögensschäden. Diese Puschldeckung geht weit üer die gesetzlichen Mindestversicherungssummen hinus. Die gesetzlichen Versicherungssummen etrgen für Personenschäden je 7,5 Mio. Euro, für Schschäden 1 Mio. Euro und für Vermögensschäden Euro. Für Fhrzeuge, die der Beförderung von Personen dienen und mehr ls 9 Plätze (ohne den Fhrersitz) ufweisen, erhöhen sich diese Beträge nch Mßge der Anlge zu 4 Astz 2 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVersG). Innerhl der Puschldeckung von 100 Mio. Euro eträgt die Versicherungssumme für Personenschäden nch dem Stndrdtrif 10 Mio. Euro je geschädigte Person. Die Versicherung eines ls Pkw, Cmpingfhrzeug oder Krftrd zugelssenen und jeweils zur Eigenverwendung versicherten Fhrzeugs umfsst unter estimmten Vorussetzungen uch Schäden, die Sie ls Fhrer eines im Auslnd gemieteten Pkw verurschen (Mllorc-Police). Die DEVK Kfz-Versicherung Auto Plus enthält uch einen Autoschutzrief, der zhlreiche Leistungen entweder ls Service oder ls Kostenerstz ietet. Dzu gehören Strt-, Pnnen- und Unfllhilfe, Fhrzeug- und -rücktrnsport sowie -ergung, Schdenerstz ei Fhrzeugusfll (Fhrtkosten, Üernchtungen, Mietwgen), Krnkenrücktrnsport und Kinderrückholung. Der Komplettschutzrief ietet gegenüer Auto Plus einen erweiterten Schutz. So esteht für Sie ls Versicherungsnehmer, Ihren Ehe-/Leensprtner und Ihre minderjährigen Kinder uch Versicherungsschutz ei Reisen ohne Benutzung des versicherten Fhrzeugs. Zum Leistungsumfng gehören ußerdem umfngreiche orgnistorische Zustzleistungen, wie der Erstz von Reisedokumenten, die Vermittlung ärztlicher Betreuung und ein Reiserückholservice. Kskoversicherung Die Kskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fhrzeugs einschließlich der mitversicherten Fhrzeug- und Zuehörteile entstehen. Nicht lle Fhrzeug- und Zuehörteile gelten ohne weiteres ls mitversichert. Gegen Zuschlg zu versichernde Teile müssen im Einzelnen ngegeen werden. Welche Teile gegen Zuschlg mitversichert werden können zw. nicht kskoversicherr sind, ergit sich us A is A der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz- Versicherung (AKB). Sind zuschlgspflichtige Fhrzeug-/Zuehörteile vorhnden (m Fhrzeug efestigt oder unter Verschluss verwhrt), die mitversichert werden sollen, müssen diese im Einzelnen ngezeigt werden. Bei Nichtnge esteht die Gefhr, dss diese Teile nicht versichert sind. Wenn der Neuwert der gegen Zuschlg versicherren Teile insgesmt Euro nicht erreicht, wird nch dem Stndrdtrif uf eine Zuschlgserechnung verzichtet. Mn unterscheidet zwei Arten der Kskoversicherung: Teilkskoversicherung Hierei ist ds Fhrzeug nch dem Stndrdtrif versichert gegen: Brnd oder Explosion Entwendung, insesondere Diesthl, unerluten Geruch durch fremde Personen, Ru und unter esonderen Umständen uch Unterschlgung unmittelre Einwirkung von Sturm, Hgel, Schneelwinen, Blitzschlg und Üerschwemmung Zusmmenstoß mit Hrwild (z. B. Rehe) und Pferden, Rindern, Schfen oder Ziegen Bruchschäden n der Verglsung 3

4 Brnd- oder Schmorschäden der Verkelung durch Kurzschluss unmittelr durch Mrderiss n Keln, Schläuchen und Leitungen verurschten Schäden ei ls Pkw, Cmpingfhrzeug oder Krftrd zugelssenen und jeweils zur Eigenverwendung versicherten Fhrzeugen; Folgeschäden sind is zu einer Entschädigungsgrenze von Euro eingeschlossen. DEVK Teilksko Plus für Pkw Hierei ist ds Fhrzeug gegen die gleichen Risiken wie in der Teilkskoversicherung versichert und drüer hinus gegen den Totlschden durch Kollision mit einem nderen Krftfhrzeug. Ein Erstznspruch esteht, wenn die Reprturkosten 80 v. H. des Wiedereschffungswerts erreichen oder üersteigen. Vollkskoversicherung Hierei ist ds Fhrzeug versichert gegen die gleichen Risiken wie in der Teilkskoversicherung und drüer hinus gegen Schäden durch Unfälle, uch wenn Sie diese selst verschuldet hen; dzu zählen nicht Brems-, Betries- und reine Bruchschäden gegen Schäden durch mut- oder öswillige Hndlungen fremder Personen Ersetzt im Reprturfll: Erforderliche Wiederherstellungskosten, notwendige einfche Frcht- und werden sonstige Trnsportkosten im Totlschdenfll: Der Wiedereschffungswert m Tg des Schdens Die DEVK entschädigt für Pkw zur Eigenverwendung ei Ersterwer innerhl der ersten 12 Monte Erstzulssung sogr den Neuwert. Dies gilt ereits dnn, wenn die erforderlichen Reprturkosten 80 v. H. des Neupreises erreichen oder üersteigen. Bei Pkw und Cmpingfhrzeugen vermindert sich ei Zerstörung oder Verlust des Fhrzeugs durch Diesthl die edingungsgemäß vorgesehene Höchstentschädigung um einen Aschlg von 10 v. H. Dieser Aschlg entfällt, wenn ds versicherte Fhrzeug m Tg des Schdens mit einer von der DEVK nerknnten Wegfhrsicherung usgerüstet wr. Dies ist im Schdenfll nchzuweisen. Unfllversicherung Fhr mit Plus Im Vordergrund steht der Schutz des Fhrers, der us der eigenen Kfz-Hftpflichtversicherung keine Leistung erhlten knn. So verdoppeln sich für den Fhrer ei Pkw und Cmpingfhrzeugen die Versicherungssummen und er ht Anspruch uf weitere Zustzleistungen. Neen dem Fhrer sind uch lle erechtigten Insssen eim Geruch Ihres Fhrzeugs versichert. Ürigens, Geruch edeutet nicht nur Fhren, sondern uch Ein- und Aussteigen, Be- und Entlden, Prken, Tnken und sogr Wschen. Versichert werden können folgende Leistungen: Invliditätsentschädigung, Todesfllentschädigung, Tgegeld, Krnkenhus-Tgegeld und Genesungsgeld. DEVK Auslnd-Schdenschutz für Pkw und Cmpingfhrzeuge Bei einem Auslndsunfll wird grundsätzlich nch dem m Unfllort geltenden Recht entschädigt. Ddurch fllen die Entschädigungszhlungen zum Teil erhelich geringer us ls in Deutschlnd. Mit dem DEVK Auslnd-Schdenschutz werden Sie ei einem Auslndsunfll so gestellt, ls sei ds schdenverurschende Fhrzeug ei der DEVK hftpflichtversichert. Sie erhlten somit Schdenerstz nch den in Deutschlnd ülichen Regelungen. Ersetzt werden je Schdenereignis Personenschäden is zu der Versicherungssumme von 8 Mio. Euro je geschädigte Person und Schschäden is zu der Versicherungssumme von 8 Mio. Euro. Versicherungsschutz esteht ei Fhrten oder Reisen in Mitgliedsstten der EU, mit Ausnhme der Bundesrepulik Deutschlnd, zusätzlich in Islnd, Krotien, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. 4

5 DEVK Premium die Autoversicherung mit Komfort-Schutz Zu diesem Komfort-Schutz für Pkw gehören folgende Leistungsveresserungen: in der Kfz-Hftpflichtversicherung Schutzrief- und Auslndsreise-Krnkenversicherung für Sie ls Versicherungsnehmer, Ihren Ehe-/Leensprtner und Ihre minderjährigen Kinder, und ds uch ei Reisen ohne den versicherten Pkw - Schutzriefversicherung gilt ei Benutzung des versicherten Fhrzeugs uch für die erechtigten Fhrer und Insssen für Personenschäden eine Versicherungssumme von 12 Mio. Euro je geschädigte Person (gegenüer 10 Mio. Euro nch dem Stndrdtrif) DEVK Auslnd-Schdenschutz Kfz-Unfllversicherung (Puschlsystem, Summen: Euro für den Todesfll und Euro für den Invliditätsfll) in der Kskoversicherung ei Ersterwer Anspruch uf Neupreisentschädigung is zu 24 Monte Autoinhltsversicherung für Gegenstände des persönlichen Bedrfs Ausdehnung der Wildschäden uf den Zusmmenstoß mit Tieren ller Art Mitversicherung von Folgeschäden durch Mrderiss is Euro Hol- und Bringservice im Schdenfll eitrgsfreie Mitversicherung von Sonderusstttung is Euro Mitversicherung von im Fhrzeug verwhrten Moiltelefonen Wie hoch ist der Gesmtpreis der Versicherung und welcher Beitrg entfällt ei Aschluss von mehreren selstständigen Versicherungsverträgen uf die einzelnen Versicherungen? Diese Informtionen finden Sie in Ihrem Antrg zw. unserem Angeot. Wnn und wie ist der Versicherungseitrg zu zhlen? Bitte echten Sie dzu die Hinweise im Versicherungsschein und in den Versicherungsedingungen. Welche der Ihnen erteilten Informtionen sind efristet? Unserem Angeot können Sie jeweils entnehmen, wie lnge es gültig ist. Wodurch sich Ihr Versicherungseitrg während der Vertrgslufzeit ändern knn, ergit sich us den Versicherungsedingungen. Wie kommt der Vertrg zu Stnde und wnn eginnt der Versicherungsschutz? Der Antrg uf Aschluss einer Kfz-Hftpflichtversicherung für Zweiräder, Personen- und Komintionskrftwgen is zu 1t Nutzlst (usgenommen Txen, Mietwgen und Selstfhrervermietfhrzeuge) gilt im Rhmen des Pflichtversicherungsgesetzes ls ngenommen, wenn die DEVK ihn nicht innerhl einer Frist von zwei Wochen vom Eingng des Antrgs n schriftlich lehnt oder wegen des erhöhten Risikos ein vom llgemeinen Unternehmenstrif weichendes schriftliches Angeot unterreitet. Im Ürigen kommt der Vertrg zu Stnde, wenn Sie von der DEVK eine Erklärung zur Antrgsnnhme oder direkt den Versicherungsschein erhlten. Der Versicherungsschutz eginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein gennnten fälligen Beitrg gezhlt hen, jedoch nicht vor dem vereinrten Zeitpunkt. Vorläufigen Versicherungsschutz hen Sie nur, wenn wir dies usdrücklich zugesgt hen. Die näheren Einzelheiten sind in den Versicherungsedingungen geregelt. Wnn können Sie Ihre Vertrgserklärung widerrufen und welche Folgen ht ein wirksmer Widerruf? Sie können Ihre jeweilige Vertrgserklärung innerhl von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform (schriftliche oder ndere lesre Form) n unsere im Versicherungsschein gennnte Anschrift oder n 5

6 DEVK Versicherungen, Riehler Strße 190, Köln, zu richten und edrf keiner Begründung. Zur Whrung der Frist genügt die rechtzeitige Asendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist eginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertrgsestimmungen einschl. der Allgemeinen Versicherungsedingungen sowie die Verrucherinformtionen gemäß 7 Astz 1 und 2 VVG zugegngen sind. Im Flle eines wirksmen Widerrufs erlischt der mit Ihnen geschlossene Vertrg. Wenn der Versicherungsschutz mit Ihrer Zustimmung vor Aluf der Widerrufsfrist egonnen ht, steht der DEVK für die Zeit is zum Zugng des Widerrufs der nteilige nch dem geltenden Unternehmenstrif erechnete Beitrg und in der Kfz-Hftpflichtversicherung drüer hinus der Beitrg für die Zeit, in der sie gemäß 117 Astz 2 Versicherungsvertrgsgesetz gegenüer dem Dritten eintreten musste, zu. Wie lnge läuft der Vertrg? Der jeweilige Vertrg wird is zum :00 Uhr des lufenden Klenderjhres geschlossen. Die Vertrgsverlängerung richtet sich nch den Versicherungsedingungen. Welche Kündigungsmöglichkeiten hen Sie? Eine Vertrgskündigung ist jeweils mit Frist von einem Mont vor Aluf möglich. Die ußerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten ergeen sich us den Versicherungsedingungen. Welches Recht und welche Vertrgssprche wird ngewndt? Für den jeweiligen Vertrg und die vorvertrglichen Beziehungen gilt ds Recht der Bundesrepulik Deutschlnd. Die Vorinformtionen und die Kommuniktion mit der DEVK während der Vertrgslufzeit erfolgen usschließlich in deutscher Sprche. Welche Hilfe können Sie ei Frgen oder Meinungsverschiedenheiten mit uns in Anspruch nehmen? Sollten Sie Frgen hen, hilft Ihnen unsere für Sie zuständige Regionldirektion weiter. Wenn Sie mit der Bereitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sind, können Sie sich er uch wenden n: Den Vorstnd der oder n die Bundesnstlt für DEVK Versicherungen Finnzdienstleistungsufsicht (BFin) Riehler Strße Bereich Versicherungen Köln Grurheindorfer Strße Bonn Die DEVK ist Mitglied im Verein Versicherungsomudsmnn e.v. Sie können dmit ds kostenlose, ußergerichtliche Streitschlichtungsverfhren in Anspruch nehmen. Dies setzt u.. vorus, dss die DEVK Ihrer Beschwerde nicht geholfen ht, kein Beschwerdeverfhren ei der BFin nhängig ist und zum Beschwerdegegenstnd noch kein gerichtliches Verfhren eingeleitet wurde. Sie erreichen den Omudsmnn unter: Telefon: * Fx: * Postfch: , Berlin Internet: E-Mil: eschwerde@versicherungsomudsmnn.de * 20 Cent pro Anruf us dem deutschen Festnetz Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu eschreiten, leit hiervon unerührt. Welches Gericht für Klgen gegen uns zuständig ist, können Sie den Versicherungsedingungen entnehmen. 6

7 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) (Stnd ) A Welche Leistungen umfsst die Kfz-Versicherung? F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen A.1 Kfz-Hftpflichtversicherung für Schäden, die Sie mit Ihrem Fhrzeug Anderen zufügen A.1.1 Ws ist versichert? A.1.2 Wer ist versichert? A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? A.1.4 In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz? A.1.5 Welcher Versicherungsschutz esteht eim Führen von fremden Fhrzeugen im Auslnd? A.1.6 Ws ist nicht versichert? A.2 Kskoversicherung für Schäden n Ihrem Fhrzeug A.2.1 Ws ist versichert? A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilksko versichert? A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollksko versichert? A.2.4 Wer ist versichert? A.2.5 In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz? A.2.6 Ws zhlen wir ei Totlschden, Zerstörung oder Verlust? A.2.7 Ws zhlen wir ei Beschädigung? A.2.8 Schverständigenkosten A.2.9 Mehrwertsteuer A.2.10 Zusätzliche Regelungen ei Entwendung A.2.11 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? A.2.12 Selsteteiligung A.2.13 Ws wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile A.2.14 Zusätzliche Regelungen zum Trif Ksko-Komfort A.2.15 Versicherungsschutz ei groer Fhrlässigkeit A.2.16 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung A.2.17 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selst gefhren sind? A.2.18 Ws ist nicht versichert? A.2.19 Meinungsverschiedenheit üer die Schdenhöhe (Schverständigenverfhren) A.2.20 Fhrzeugteile und Fhrzeugzuehör A.3 Kfz-Unfllversicherung wenn Insssen verletzt oder getötet werden A.3.1 Ws ist versichert? A.3.2 Wer ist versichert? A.3.3 In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz? A.3.4 Welche Leistungen umfsst die Kfz-Unfllversicherung? A.3.5 Leistung ei Invlidität A.3.6 Leistung ei Tod A.3.7 Krnkenhustgegeld, Genesungsgeld, Tgegeld A.3.8 Zustzleistungen für den Fhrer A.3.9 Welche Auswirkungen hen vor dem Unfll estehende Krnkheiten oder Gerechen? A.3.10 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung A.3.11 Ws ist nicht versichert? B Beginn des Vertrgs und vorläufiger Versicherungsschutz B.1 Wnn eginnt der Versicherungsschutz? B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz C Beitrgszhlung C.1 Zhlung des ersten oder einmligen Beitrgs C.2 Zhlung des Folgeeitrgs C.3 Nicht rechtzeitige Zhlung ei Fhrzeugwechsel C.4 Beitrgspflicht ei Nchhftung in der Kfz-Hftpflichtversicherung G Lufzeit und Kündigung des Vertrgs, Veräußerung des Fhrzeugs G.1 Wie lnge läuft der Versicherungsvertrg? G.2 Wnn und us welchem Anlss können Sie den Versicherungsvertrg kündigen? G.3 Wnn und us welchem Anlss können wir den Versicherungsvertrg kündigen? G.4 Kündigung einzelner Versicherungsrten G.5 Form und Zugng der Kündigung G.6 Beitrgsrechnung nch Kündigung G.7 Ws ist ei Veräußerung des Fhrzeugs zu echten? G.8 Wgniswegfll (z. B. durch Fhrzeugverschrottung) H Außeretriesetzung, Sisonkennzeichen, Fhrten mit ungestempelten Kennzeichen H.1 Ws ist ei Außeretriesetzung zu echten? H.2 Welche Besonderheiten gelten ei Sisonkennzeichen? H.3 Fhrten mit ungestempelten Kennzeichen I Schdenfreiheitsrtt-System I.1 Einstufung in Schdenfreiheitsklssen (SF-Klssen) I.2 Ersteinstufung I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klsse 0 I.2.2 Sonderersteinstufung in SF-Klsse 1/2, SF-Klsse 1 oder SF-Klsse 2 I.2.3 Führerscheinsonderregelung I.2.4 Gleichgestellte Fhrerlunisse I.2.5 Anrechnung des Schdenverlufs der Kfz- Hftpflichtversicherung in der Vollkskoversicherung I.3 Jährliche Neueinstufung I.3.1 Wirksmwerden der Neueinstufung I.3.2 Besserstufung ei schdenfreiem Verluf I.3.3 Besserstufung ei Sisonkennzeichen I.3.4 Besserstufung ei Verträgen mit SF-Klssen 1/2, 1, 2, S, 0 oder M I.3.5 Rückstufung ei schdenelstetem Verluf I.4 Ws edeutet schdenfreier oder schdenelsteter Verluf? I.4.1 Schdenfreier Verluf I.4.2 Schdenelsteter Verluf I.5 Wie Sie erreichen können, dss ein Schden ls unelstend zählt I.6 Rttschutz I.7 Üernhme eines Schdenverlufs I.7.1 In welchen Fällen wird ein Schdenverluf üernommen? I.7.2 Welche Vorussetzungen gelten für die Üernhme? I.7.3 Wie wirkt sich eine Unterrechung des Versicherungsschutzes uf den Schdenverluf us? I.7.4 Üernhme des Schdenverlufs nch Betriesüergng I.8 Einstufung nch Age des Schdenverlufs I.9 Auskünfte üer den Schdenverluf J Weitere Grundlgen für die Beitrgserechnung J.1 Merkmle zur Beitrgserechnung J.2 Anündelungsrtt für Pkw J.3 Befristeter Beitrgsnchlss in der Vollkskoversicherung für Werksngehörige der deutschen Automoilhersteller J.4 Ihre Nchweispflichten zu den Merkmlen zur Beitrgserechung J.5 Beitrgserechnung für Sonderwgnisse D Welche Pflichten hen Sie eim Geruch des Fhrzeugs? D.1 Bei llen Versicherungsrten D.2 Zusätzlich in der Kfz-Hftpflichtversicherung D.3 Welche Folgen ht eine Verletzung dieser Pflichten? E Welche Pflichten hen Sie im Schdenfll? E.1 Bei llen Versicherungsrten E.2 Zusätzlich in der Kfz-Hftpflichtversicherung E.3 Zusätzlich in der Kskoversicherung E.4 Zusätzlich in der Kfz-Unfllversicherung E.5 Welche Folgen ht eine Verletzung dieser Pflichten? 7 K Beitrgsänderung uf Grund triflicher Mßnhmen K.1 Typklsse K.2 Regionlklsse K.3 Leenslter des Versicherungsnehmers und der Fhrer K.4 Trifänderung K.5 Kündigungsrecht K.6 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfngs in der Kfz-Hftpflichtversicherung K.7 Änderung der Trifstruktur

8 L Beitrgsänderung uf Grund eines ei Ihnen eingetretenen Umstnds L.1 Änderung des Schdenfreiheitsrtts L.2 Änderung von Merkmlen zur Beitrgserechnung L.3 Änderung der Regionlklsse wegen Wohnsitzwechsels L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmlen zur Beitrgserechnung L.5 Änderung der Art und Verwendung des Fhrzeugs M N O P Q R S Annhmevorussetzungen zum Trif K-Aktiv Zhlungsweise Versicherungsjhr Kurzzeitkennzeichen Bedingungsnpssung Welches Gericht ist ei Rechtsstreitigkeiten zuständig? Age Ihrer Anzeigen und Erklärungen Anhng 1: Tellen zum Schdenfreiheitsrtt-System 1 Pkw 1.1 Einstufung von Pkw in Schdenfreiheitsklssen (SF-Klssen) und Beitrgssätze 1.2 Rückstufung im Schdenfll ei Pkw 2 Krfträder 2.1 Einstufung von Krfträdern in Schdenfreiheitsklssen (SF-Klssen) und Beitrgssätze 2.2 Rückstufung im Schdenfll ei Krfträdern 3 Klein- und Leichtkrfträder 3.1 Einstufung von Klein- und Leichtkrfträdern in Schdenfreiheitsklssen (SF-Klssen) und Beitrgssätze 3.2 Rückstufung im Schdenfll ei Klein- und Leichtkrfträdern 4 Cmpingfhrzeuge 4.1 Einstufung von Cmpingfhrzeugen in Schdenfreiheitsklssen (SF-Klssen) und Beitrgssätze 4.2 Rückstufung im Schdenfll ei Cmpingfhrzeugen 5 Ürige Fhrzeuge 5.1 Einstufung von ürigen Fhrzeugen in Schdenfreiheitsklssen (SF-Klssen) und Beitrgssätze 5.2 Rückstufung im Schdenfll ei ürigen Fhrzeugen Anhng 2: Art und Verwendung von Fhrzeugen Anhng 3: Merkmle zur Beitrgserechnung 1 Individuelle Merkmle zur Beitrgserechnung ei Pkw 1.1 Jhresfhrleistung 1.2 Leenslter des Versicherungsnehmers und der Fhrer 1.3 Grge 1.4 Bestehende Wohngeäudeversicherung 1.5 Wohnungseigentum 1.6 Privtfhrer 1.7 Fmilie 1.8 BhnCrd, ÖPNV-Nutzung und Schdstoffusstoß 2 Weitere Merkmle zur Beitrgserechnung ei Pkw - Fhrzeuglter 3 Merkmle zur Beitrgserechnung ei Krfträdern 4 Merkmle zur Beitrgserechnung ei Leichtkrfträdern und Kleinkrfträdern 5 Merkmle zur Beitrgserechnung ei Mietwgen und Txen 6 Merkmle zur Beitrgserechnung ei Cmpingfhrzeugen 7 Merkmle zur Beitrgserechnung ei Lieferwgen 8 Merkmle zur Beitrgserechnung ei Lkw, Anhängern 9 Merkmle zur Beitrgserechnung ei Zugmschinen 10 Merkmle zur Beitrgserechnung ei Wechselufuten 11 Merkmle zur Beitrgserechnung ei lndwirtschftlichen Zugmschinen 12 Merkmle zur Beitrgserechnung ei selstfhrenden Areitsmschinen 13 Merkmle zur Beitrgserechnung ei Krftomniussen Anhng 4: Berufsgruppen Gilt für die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG 1 Berufsgruppe A 2 Berufsgruppe B, VB, TB 3 Berufsgruppe C, VC, TC Gilt für die DEVK Deutsche Eisenhn Versicherung 1 Berufsgruppe D, VD, TD Anhng 5: Zuordnung nch Typklssen Anhng 6: Zuordnung nch Regionlklssen Die Kfz-Versicherung umfsst je nch dem Inhlt des Versicherungsvertrgs folgende Versicherungsrten: Kfz-Hftpflichtversicherung (A.1) Kskoversicherung (A.2) Kfz-Unfllversicherung (A.3) Diese Versicherungen werden ls jeweils rechtlich selstständige Verträge geschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fhrzeug geschlossen hen. Es gilt deutsches Recht. Die Vertrgssprche ist deutsch. A Welche Leistungen umfssen die einzelnen Versicherungen? A.1 Kfz-Hftpflichtversicherung für Schäden, die Sie mit Ihrem Fhrzeug Anderen zufügen A.1.1 Ws ist versichert? und deswegen gegen Sie oder uns Schdenerstznsprüche uf Grund von Hftpflichtestimmungen des Bürgerlichen Gesetzuchs oder des Strßenverkehrsgesetzes oder uf Grund nderer gesetzlicher Hftpflichtestimmungen des Privtrechts geltend gemcht werden. Zum Geruch des Fhrzeugs gehört neen dem Fhren z. B. ds Ein- und Aussteigen sowie ds Be- und Entlden. Begründete und unegründete Schdenerstznsprüche A Sind Schdenerstznsprüche egründet, leisten wir Schdenerstz in Geld. A Sind Schdenerstznsprüche unegründet, wehren wir diese uf unsere Kosten. Dies gilt uch, soweit Schdenerstznsprüche der Höhe nch unegründet sind. Sie hen mit Ihrem Fhrzeug einen Anderen geschädigt A Wir stellen Sie von Schdenerstznsprüchen frei, wenn durch den Geruch des Fhrzeugs c Personen verletzt oder getötet werden, Schen eschädigt oder zerstört werden oder hnden kommen, Vermögensschäden verurscht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Schschden mittelr oder unmittelr zusmmenhängen (reine Vermögensschäden), 8 Regulierungsvollmcht A Wir sind evollmächtigt, gegen Sie geltend gemchte Schdenerstznsprüche in Ihrem Nmen zu erfüllen oder zuwehren und lle dfür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rhmen pflichtgemäßen Ermessens zugeen. Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und geschleppten Fhrzeugen A Ist mit dem versicherten Krftfhrzeug ein Anhänger oder Auflieger verunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz uch hieruf. Der Versicherungsschutz umfsst uch Fhrzeuge, die mit dem versicherten Krftfhrzeug geschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Hftpflichtversicherungsschutz esteht.

9 A.1.2 Dies gilt uch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder ds geschleppte oder geschleppte Fhrzeug während des Geruchs von dem versicherten Krftfhrzeug löst und sich noch in Bewegung efindet. Wer ist versichert? Der Schutz der Kfz-Hftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen): den Hlter des Fhrzeugs, den Eigentümer des Fhrzeugs, c den Fhrer des Fhrzeugs, d erechtigte Insssen, es sei denn, ein nderer Versicherer ht Versicherungsschutz zu gewähren, e den Beifhrer, der im Rhmen seines Areitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Hlter den erechtigten Fhrer zu seiner Alösung oder zur Vornhme von Lde- und Hilfsreiten nicht nur gelegentlich egleitet, f g h Ihren Areitgeer oder öffentlichen Dienstherrn, wenn ds Fhrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gerucht wird, den Omniusschffner, der im Rhmen seines Areitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Hlter des versicherten Fhrzeugs tätig ist, den Hlter, Eigentümer, Fhrer, Beifhrer und Omniusschffner eines nch A mitversicherten Fhrzeugs. nehmer sind, umfsst die Versicherung eines ls Pkw, Cmpingfhrzeug oder Krftrd zugelssenen und jeweils zur Eigenverwendung versicherten Fhrzeugs uch Schäden, die Sie, Ihr Ehegtte, eingetrgener Leensprtner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschft leender Leensprtner ls Fhrer eines im Auslnd gemieteten versicherungspflichtigen Pkw verurschen. Als Auslnd gilt der in A.1.4 eschrieene Geltungsereich mit Ausnhme von Deutschlnd. Duer des Versicherungsschutzes, Versicherungssummen A Versicherungsschutz esteht dem Zeitpunkt der Anmietung für die Duer von höchstens einem Mont. Wir leisten is zu den vereinrten Versicherungssummen. Anderweitiger Versicherungsschutz geht vor A Wir leisten nicht, soweit us einer für den gemieteten Pkw geschlossenen Hftpflichtversicherung Versicherungschutz esteht. A.1.6 Ws ist nicht versichert? Vorstz A Kein Versicherungsschutz esteht für Schäden, die Sie vorsätzlich hereiführen. Genehmigte Rennen A Kein Versicherungsschutz esteht für Schäden, die ei Beteiligung n ehördlich genehmigten krftfhrt-sportlichen Vernstltungen, ei denen es uf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit nkommt, entstehen. Dies gilt uch für dzugehörige Üungsfhrten. Die Teilnhme n ehördlich nicht genehmigten Fhrtvernstltungen stellt eine Pflichtverletzung nch D.2.2 dr. A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? Höchstzhlung A Unsere Zhlungen für ein Schdenereignis sind jeweils eschränkt uf die Höhe der für Personen-, Sch- und Vermögensschäden vereinrten Versicherungssummen. Mehrere zeitlich zusmmenhängende Schäden, die diesele Ursche hen, gelten ls ein einziges Schdenereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Diese Personen können Ansprüche us dem Versicherungsvertrg selstständig gegen uns erheen. Beschädigung des versicherten Fhrzeugs A Kein Versicherungsschutz esteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder ds Ahndenkommen des versicherten Fhrzeugs. Üersteigen der Versicherungssummen A Üersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich unsere Zhlungen nch den Bestimmungen des Versicherungsvertrgsgesetzes und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem Fll müssen Sie für einen nicht oder nicht vollständig efriedigten Schdenerstznspruch selst einstehen. Beschädigung von Anhängern oder geschleppten Fhrzeugen A Kein Versicherungsschutz esteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder ds Ahndenkommen eines mit dem versicherten Fhrzeug verundenen Anhängers oder Aufliegers oder eines mit dem versicherten Fhrzeug geschleppten oder geschleppten Fhrzeugs. Wenn mit dem versicherten Krftfhrzeug ohne gewerliche Asicht ein etriesunfähiges Fhrzeug im Rhmen ülicher Hilfeleistung geschleppt wird, esteht für dei m geschleppten Fhrzeug verurschte Schäden Versicherungsschutz. Beschädigung von eförderten Schen A Kein Versicherungsschutz esteht ei Schdenerstznsprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Ahndenkommens von Schen, die mit dem versicherten Fhrzeug efördert werden. A.1.4 In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz? Versicherungsschutz in Europ und in der EU A Sie hen in der Kfz-Hftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geogrphischen Grenzen Europs sowie den ußereuropäischen Geieten, die zum Geltungsereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nch dem im Besuchslnd gesetzlich vorgeschrieenen Versicherungsumfng, mindestens jedoch nch dem Umfng Ihres Versicherungsvertrgs. Versicherungsschutz esteht jedoch für Schen, die Insssen eines Krftfhrzeugs ülicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftsche). Bei Fhrten, die üerwiegend der Personeneförderung dienen, esteht ußerdem Versicherungsschutz für Schen, die Insssen eines Krftfhrzeugs zum Zwecke des persönlichen Geruchs ülicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseprovint). Kein Versicherungsschutz esteht für Schen unerechtigter Insssen. Ihr Schdenerstznspruch gegen eine mitversicherte Person A Kein Versicherungsschutz esteht für Sch- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Hlter oder dem Eigentümer durch den Geruch des Fhrzeugs zufügt. Versicherungsschutz esteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. ls Beifhrer Ihres Fhrzeugs verletzt werden. Interntionle Versicherungskrte (Grüne Krte) A Hen wir Ihnen eine gültige interntionle Versicherungskrte usgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Hftpflichtversicherung uch uf die dort gennnten nichteuropäischen Länder, soweit Länderezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfngs gilt A Stz 2. Nichteinhltung von Liefer- und Beförderungsfristen A Kein Versicherungsschutz esteht für reine Vermögensschäden, die durch die Nichteinhltung von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen. A.1.5 Welcher Versicherungsschutz esteht eim Führen von fremden Fhrzeugen im Auslnd? Versicherungsschutz für im Auslnd gemietete Pkw A Soweit Sie ls eine ntürliche Person Versicherungs- 9

10 Vertrgliche Ansprüche A Kein Versicherungsschutz esteht für Hftpflichtnsprüche, soweit sie uf Grund Vertrgs oder esonderer Zusge üer den Umfng der gesetzlichen Hftpflicht hinusgehen. Schäden durch Kernenergie A Kein Versicherungsschutz esteht für Schäden durch Kernenergie. mitversicherte Fhrzeugteile und Fhrzeugzuehör während einer Reprtur. Nicht versicherre Gegenstände A Nicht versicherr sind lle sonstigen Gegenstände, insesondere solche, deren Nutzung nicht usschließlich dem Geruch des Fhrzeugs dient (z. B. Hndys und moile Nvigtionsgeräte, uch ei Verindung mit dem Fhrzeug durch eine Hlterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der Insssen). A.2 Kskoversicherung für Schäden n Ihrem Fhrzeug A.2.1 Ws ist versichert? Ihr Fhrzeug A Versichert ist Ihr Fhrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge eines Ereignisses nch A.2.2 (Teilksko) oder A.2.3 (Vollksko). Ohne Zuschlg mitversicherte Teile A Vom Versicherungsschutz umfsst sind uch Fhrzeugteile und Fhrzeugzuehörteile (sofern sie strßenverkehrsrechtlich zulässig sind), die fest im Fhrzeug eingeut oder fest m Fhrzeug ngeut sind oder im Fhrzeug unter Verschluss verwhrt werden. Für die unter A fllenden Teile gilt dies nur, wenn deren Gesmtneuwert die dort ngegeene Wertgrenze nicht üerschreitet. Gegen Beitrgszuschlg mitversicherte Teile A Üerschreitet der Gesmtneuwert der nchfolgend ufgeführten Teile die Wertgrenze von Euro nch dem Stndrd-Trif und von Euro nch dem Trif K-Aktiv, ist der üersteigende Wert nur versichert, wenn dies usdrücklich vereinrt ist. Dchkoffer Doppelpedlnlge Fernseher mit Antenne Hydrulische Ldeordwnd für Lkw Individuell für ds Fhrzeug ngefertigte Sonderlckierungen und -eschriftungen sowie esondere Oerflächenehndlungen Kühlox Lutsprecher (uch mehrere) Pnzergls Postermotive unter Klrlck Rdio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommuniktions- und Leitsysteme (z. B. fest eingeute Nvigtionssysteme), keine Zuschlgserechnung ei serienmäßiger Ausstttung Seitenwgen und Verkleidungen ei Zweirädern Spezilufuten (z. B. Krn-, Tnk-, Silo-, Kühl- und Thermoufuten, Kippvorrichtungen) Spezileinrichtungen (z. B. für Werkstttwgen, Messfhrzeuge, Krnkenwgen) Spezilusrüstungen (uch Anugeräte) Telefon mit Antenne, soweit fest eingeut Vorzelt* Wohnwgeninventr, soweit fest eingeut* Zugelssene Veränderungen n Fhrwerk, Triewerk, Auspuff, Innenrum oder Krosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Fhrverhltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fhrzeugs führen * Für diese Teile ist der volle Neuwert ei der Beitrgserechnung zu erücksichtigen. A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilksko versichert? Versicherungsschutz esteht ei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fhrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nchfolgenden Ereignisse: Brnd und Explosion A Versichert sind Brnd und Explosion. Als Brnd gilt ein Feuer mit Flmmenildung, ds ohne einen estimmungsgemäßen Herd entstnden ist oder ihn verlssen ht und sich us eigener Krft uszureiten vermg. Nicht ls Brnd gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine uf dem Ausdehnungsestreen von Gsen oder Dämpfen eruhende, plötzlich verlufende Krftäußerung. Entwendung A Versichert ist die Entwendung, insesondere durch Diesthl und Ru. Unterschlgung ist nur versichert, wenn dem Täter ds Fhrzeug nicht zum Geruch im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorehlt üerlssen wird. Unefugter Geruch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise erechtigt ist, ds Fhrzeug zu geruchen. Nicht ls unefugter Geruch gilt insesondere, wenn der Täter vom Verfügungserechtigten mit der Betreuung des Fhrzeugs euftrgt wird (z. B. Reprteur, Hotelngestellter). Außerdem esteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungserechtigten steht (z. B. dessen Areitnehmer, Fmilien- oder Hushltsngehörige). Sturm, Hgel, Schneelwinen, Blitzschlg, Üerschwemmung A Versichert ist die unmittelre Einwirkung von Sturm, Hgel, Schneelwinen, Blitzschlg oder Üerschwemmung uf ds Fhrzeug. Als Sturm gilt eine wetteredingte Luftewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die ddurch verurscht werden, dss durch diese Nturgewlten Gegenstände uf oder gegen ds Fhrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die uf ein durch diese Nturgewlten vernlsstes Verhlten des Fhrers zurückzuführen sind. Zusmmenstoß mit Hrwild und Nutztieren A Versichert ist der Zusmmenstoß des in Fhrt efindlichen Fhrzeugs nch dem Stndrd-Trif und dem Trif K Aktiv mit Hrwild im Sinne von 2 Astz 1 Nr. 1 des Bundesjgdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein) und nch dem Stndrd-Trif uch der Zusmmenstoß mit Pferden, Rindern, Schfen oder Ziegen. Mrderiss A Versichert sind Schäden durch Mrderiss n Keln, Schläuchen und Leitungen ei Fhrzeugen, die ls Pkw, Cmpingfhrzeug oder Krftrd zugelssen und jeweils zur Eigenverwendung versichert sind. Hierei sind, den Trif K-Aktiv usgenommen, Folgeschäden durch Mrderiss is zu einer Entschädigungsgrenze von Euro mitversichert. Versicherungsschutz für ußerhl des Fhrzeugs unter Verschluss gehltene Teile A Der Versicherungsschutz gilt uch für folgende ußerhl des Fhrzeugs unter Verschluss gehltene Teile: ein zusätzlicher Stz Räder mit Winter- oder Sommerereifung, Dch-/Heckständer, Hrdtop, Schneeketten und Kindersitze, 10 Glsruch A Versichert sind Bruchschäden n der Verglsung des Fhrzeugs. Vgl. A Kurzschlussschäden n der Verkelung A Versichert sind Schäden n der Verkelung des Fhrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versichert.

11 Prkschäden n der Krosserie A Bei vereinrtem Trif Ksko-Komfort esteht unter folgenden Vorussetzungen uch Versicherungsschutz ei Beschädigung des Fhrzeugs durch Unfll nch A und mut- oder öswillige Hndlungen nch A.2.3.3: Totlschden mit Glsruchschden A Ist ei einem Totlschden des Fhrzeugs ein Glsruchschden entstnden, ersetzen wir den Wiedereschffungswert der Verglsungsteile, der sich us dem Verhältnis von Neupreis zum Wiedereschffungspreis des gesmten Fhrzeugs ergit. Es hndelt sich um einen Kleinschden n der Krosserie (wie Lckkrtzer oder Delle). Neupreisentschädigung ei Totlschden, Zerstörung oder Verlust A Bei Pkw (usgenommen Mietwgen, Txen und Selstfhrervermiet-Pkw) zhlen wir den Neupreis des Fhrzeugs gemäß A.2.11, nch dem Stndrd-Trif, wenn innerhl von 12 Monten und nch dem Trif K-Aktiv, wenn innerhl von 6 Monten nch Erstzulssung des Fhrzeugs ein Totlschden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Vorussetzung ist, dss sich ds Fhrzeug ei Eintritt des Schdenereignisses im Eigentum dessen efindet, der es ls Neufhrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworen ht. Ein vorhndener Restwert des Fhrzeugs wird gezogen. c Der Schden knn mittels Spezilreprtur (Smrt- Repir-Verfhren) von einer DEVK-Prtnerwerksttt eseitigt werden. Sie trgen einen Eigennteil n den Reprturkosten in Höhe von 50 Euro. Eine nsonsten zur Kskoversicherung vereinrte Selsteteiligung gilt für ds Smrt-Repir-Verfhren nicht. Sind verschiedene Krosserieteile eschädigt (z. B. Fhrertür und Kotflügel), fällt nur die Schdeneseitigung n einem dieser Teile unter den Versicherungsschutz. Außerdem ist der Versicherungsschutz uf einen Kleinschden je Versicherungsjhr egrenzt. A Wir zhlen die üer den Wiedereschffungswert hinusgehende Neupreisentschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dss die Entschädigung innerhl von zwei Jhren nch ihrer Feststellung für den Erwer eines nderen Fhrzeugs verwendet wird. A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollksko versichert? Versicherungsschutz esteht ei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fhrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nchfolgenden Ereignisse: Ereignisse der Teilksko A Versichert sind die Schdenereignisse der Teilksko nch A.2.2. Azug ei fehlender Wegfhrsperre im Flle eines Diesthls A Bei Totlschden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw, Mietwgens, Txis, Selstfhrervermiet-Pkw oder Cmpingfhrzeugs infolge Diesthls vermindert sich die Entschädigung um 10 v. H. Dies gilt nicht, wenn ds Fhrzeug zum Zeitpunkt des Diesthls durch eine selstschärfende elektronische Wegfhrsperre gesichert wr. Unfll A Versichert sind Unfälle des Fhrzeugs. Als Unfll gilt ein unmittelr von ußen plötzlich mit mechnischer Gewlt uf ds Fhrzeug einwirkendes Ereignis. Die Regelung üer die Selsteteiligung nch A.2.12 leit hiervon unerührt. Ws versteht mn unter Totlschden, Wiedereschffungswert und Restwert? A Ein Totlschden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reprtur des Fhrzeugs dessen Wiedereschffungswert üersteigen. Nicht ls Unfllschäden gelten insesondere Schäden uf Grund eines Brems- oder Betriesvorgngs oder reine Bruchschäden. Dzu zählen z. B. Schäden m Fhrzeug durch rutschende Ldung oder durch Anutzung, Verwindungsschäden, Schäden uf Grund Bedienungsfehler oder Üerenspruchung des Fhrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fhrzeug ohne Einwirkung von ußen. A Wiedereschffungswert ist der Preis, den Sie für den Kuf eines gleichwertigen geruchten Fhrzeugs m Tg des Schdenereignisses ezhlen müssen. Mut- oder öswillige Hndlungen A Versichert sind mut- oder öswillige Hndlungen von Personen, die in keiner Weise erechtigt sind, ds Fhrzeug zu geruchen. Als erechtigt sind insesondere Personen nzusehen, die vom Verfügungserechtigten mit der Betreuung des Fhrzeugs euftrgt wurden (z. B. Reprteur, Hotelngestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungserechtigten stehen (z. B. dessen Areitnehmer, Fmilien- oder Hushltsngehörige). A Restwert ist der Veräußerungswert des Fhrzeugs im eschädigten oder zerstörten Zustnd. A.2.7 Ws zhlen wir ei Beschädigung? Reprtur A Wird ds Fhrzeug eschädigt, zhlen wir die für die Reprtur erforderlichen Kosten is zu folgenden Oergrenzen: A.2.4 A.2.5 A.2.6 Ws zhlen wir ei Totlschden, Zerstörung oder Verlust? Wiedereschffungswert züglich Restwert A Bei Totlschden, Zerstörung oder Verlust des Fhrzeugs zhlen wir den Wiedereschffungswert unter Azug eines vorhndenen Restwerts des Fhrzeugs. Lssen Sie Ihr Fhrzeug trotz Totlschdens oder Zerstörung reprieren, gilt A Wer ist versichert? Der Schutz der Kskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrg uch im Interesse einer weiteren Person geschlossen ist, z. B. des Lesinggeers ls Eigentümer des Fhrzeugs, uch für diese Person. In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz? Sie hen in Ksko Versicherungsschutz in den geogrphischen Grenzen Europs sowie den ußereuropäischen Geieten, die zum Geltungsereich der Europäischen Union gehören. A Wird ds Fhrzeug vollständig und fchgerecht repriert, zhlen wir die hierfür erforderlichen Kosten is zur Höhe des Wiedereschffungswerts nch A.2.6.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nchweisen. Fehlt dieser Nchweis, zhlen wir entsprechend A Wird ds Fhrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fchgerecht für Sie repriert, zhlen wir die geschätzten Reprturkosten is zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiedereschffungswerts (siehe A und A.2.6.8). Als Reprturkosten gelten uch Kosten für den reprturedingten Erstz von Bremsflüssigkeit, Fetten, Kühl-, Frostschutz- und Reinigungsmitteln, Motor-, Getrieeund Hydrulikölen. Neupreisentschädigung ei Beschädigung A Bei Pkw (usgenommen Mietwgen, Txen und Selstfhrervermiet-Pkw) zhlen wir den Neupreis des Fhrzeugs nch den unter A gennnten Vorussetzungen uch ei Beschädigung, wenn die für die Reprtur erforderlichen Kosten 80 v. H. des Neupreises erreichen oder üersteigen. 11

12 Aschleppen A Bei Beschädigung des Fhrzeugs ersetzen wir die Kosten für ds Aschleppen vom Schdenort is zur nächstgelegenen für die Reprtur geeigneten Werksttt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüer verpflichtet ist, die Kosten zu üernehmen. Die Kosten des Aschleppens werden uf die Oergrenzen nch A ngerechnet. A.2.8 A.2.9 Schverständigenkosten Die Kosten eines Schverständigen ersttten wir nur, wenn wir dessen Beuftrgung vernlsst oder ihr zugestimmt hen. Mehrwertsteuer Mehrwertsteuer ersttten wir nur, wenn und soweit diese für Sie ei der von Ihnen gewählten Schdeneseitigung ttsächlich ngefllen ist oder Sie Aufwnd in dieser Höhe zur Schdeneseitigung htten. Die Mehrwertsteuer ersttten wir nicht, soweit Vorsteuerzugserechtigung esteht. A.2.10 Zusätzliche Regelungen ei Entwendung Wiederuffinden des Fhrzeugs A Wird ds Fhrzeug innerhl eines Monts nch Eingng der Schdennzeige wieder ufgefunden und können Sie innerhl dieses Zeitrums mit ojektiv zumutren Anstrengungen ds Fhrzeug wieder in Besitz nehmen, sind Sie zur Rücknhme des Fhrzeugs verpflichtet. A Wird ds Fhrzeug in einer Entfernung von mehr ls 50 km (Luftlinie) von seinem regelmäßigen Stndort ufgefunden, zhlen wir für dessen Aholung die Kosten in Höhe einer Bhnfhrkrte 2. Klsse für Hin- und Rückfhrt is zu einer Höchstentfernung von km (Bhnkilometer) vom regelmäßigen Stndort des Fhrzeugs zu dem Fundort. Eigentumsüergng nch Entwendung A Sind Sie nicht nch A zur Rücknhme des Fhrzeugs verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer. Folgeschäden wie Verlust von Treistoff, Wertminderung, Zulssungskosten, Üerführungskosten, Verwltungskosten, Nutzungsusfll oder Kosten eines Mietfhrzeugs. Rest- und Altteile A Rest- und Altteile sowie ds unreprierte Fhrzeug verleien ei Ihnen und werden zum Veräußerungswert uf die Entschädigung ngerechnet. A.2.14 Zusätzliche Regelungen zum Trif Ksko-Komfort Nutzung einer DEVK-Prtnerwerksttt A Bei vereinrtem Trif Ksko-Komfort esteht ei einem Kskoschden die Verpflichtung, im Flle einer Reprtur diese in einer DEVK-Prtnerwerksttt usführen zu lssen. Wird der Reprturuftrg nicht einer DEVK-Prtnerwerksttt erteilt, owohl dies möglich gewesen wäre, gilt eine Selsteteiligung von 150 Euro zw. erhöht sich eine vereinrte Selsteteiligung um diesen Betrg. Zusätzliche Serviceleistungen A Mit der Nutzung einer DEVK-Prtnerwerksttt sind folgende zusätzliche Serviceleistungen verunden: Hol- und Bringservice einschließlich Reinigungsservice kostenloses Erstzfhrzeug für die Reprturduer 3 Jhre Grntie für die usgeführten Reprturreiten Herstellergrntie, soweit diese wegen der Fhrzeugreprtur in einer DEVK-Prtnerwerksttt wegfällt. A.2.15 Versicherungsschutz ei groer Fhrlässigkeit Wir leisten uch ei gro fhrlässiger Hereiführung des Versicherungsflls. Allerdings sind wir erechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn der Fhrer infolge Genusses lkoholischer Getränke oder nderer eruschender Mittel nicht in der Lge wr, ds Fhrzeug sicher zu führen wenn ein Entwendungsschden schuldhft ermöglicht wurde. A.2.11 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? Unsere Höchstentschädigung ist eschränkt uf den Neupreis des Fhrzeugs. Neupreis ist der Betrg, der für den Kuf eines neuen Fhrzeugs in der Ausstttung des versicherten Fhrzeugs oder wenn der Typ des versicherten Fhrzeugs nicht mehr hergestellt wird eines vergleichren Nchfolgemodells m Tg des Schdenereignisses ufgewendet werden muss. Mßgelich für den Kufpreis ist die unverindliche Empfehlung des Herstellers züglich orts- und mrkenülicher Nchlässe. A.2.12 Selsteteiligung A Ist eine Selsteteiligung vereinrt, wird diese ei jedem Schdenereignis von der Entschädigung gezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, o und in welcher Höhe Sie eine Selsteteiligung vereinrt hen. A.2.16 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung A Sold wir unsere Zhlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt hen, zhlen wir diese spätestens innerhl von zwei Wochen. A Hen wir unsere Zhlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhl eines Monts nch Schdennzeige feststellen, können Sie einen ngemessenen Vorschuss uf die Entschädigung verlngen. A Ist ds Fhrzeug entwendet worden, ist zunächst zuwrten, o es wieder ufgefunden wird. Aus diesem Grunde zhlen wir die Entschädigung frühestens nch Aluf eines Monts nch Eingng der Schdennzeige. A Ihren Anspruch uf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere usdrückliche Genehmigung weder treten noch verpfänden. Zusätzliche Leistungen ei Glsruchschäden A Wird ein Bruchschden n der Windschutzscheie nicht durch Austusch, sondern nch unserer Vermittlung durch Reprtur der Scheie eseitigt, ersetzen wir die Reprturkosten ohne Azug einer vereinrten Selsteteiligung. Bei einem Austusch der Windschutzscheie wird eine vereinrte Selsteteiligung um 75 Euro reduziert, wenn der Austusch in einer DEVK-Prtnerwerksttt vorgenommen wird. Bei Bruchschäden n der Verglsung des Fhrzeugs ersttten wir uch reprturedingte Innenreinigungskosten. A.2.17 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selst gefhren sind? Fährt eine ndere Person erechtigterweise ds Fhrzeug und kommt es zu einem Schdenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen nicht zurück. Dies gilt nicht, wenn der Fhrer ds Schdenereignis vorsätzlich hereigeführt ht. Bei gro fhrlässiger Hereiführung des Schdens fordern wir unsere Leistung von der erechtigten Person in dem der Schwere ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis nur dnn zurück, wenn A.2.13 Ws wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile A Wir zhlen nicht für Veränderungen, Veresserungen und Verschleißreprturen. Eenflls nicht ersetzt werden 12 der Fhrer infolge Genusses lkoholischer Getränke oder nderer eruschender Mittel nicht in der Lge wr, ds Fhrzeug sicher zu führen

13 ein Entwendungsschden schuldhft ermöglicht wurde. Let der Fhrer ei Eintritt des Schdens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschft, fordern wir unsere Erstzleistung ei gro fhrlässiger Hereiführung des Schdens in keinem Fll zurück, sondern nur ei vorsätzlicher Verurschung. Die Sätze 1 is 4 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Hftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mieter oder der Entleiher eim sonstigen Geruch des Fhrzeugs einen Schden hereiführt. A.2.18 Ws ist nicht versichert? Vorstz A Kein Versicherungsschutz esteht für Schäden, die Sie vorsätzlich hereiführen. Rennen A Kein Versicherungsschutz esteht für Schäden, die ei Beteiligung n Fhrtvernstltungen entstehen, ei denen es uf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit nkommt. Dies gilt uch für dzugehörige Üungsfhrten. Reifenschäden A Kein Versicherungsschutz esteht für eschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz esteht jedoch, wenn die Reifen uf Grund eines Ereignisses eschädigt oder zerstört werden, ds gleichzeitig ndere unter den Schutz der Kskoversicherung fllende Schäden ei dem versicherten Fhrzeug verurscht ht. Erdeen, Aufruhr, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Mßnhmen der Sttsgewlt A Kein Versicherungsschutz esteht für Schäden, die durch Erdeen, Aufruhr, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Mßnhmen der Sttsgewlt unmittelr oder mittelr verurscht werden. Schäden durch Kernenergie A Kein Versicherungsschutz esteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.19 Meinungsverschiedenheit üer die Schdenhöhe (Schverständigenverfhren) A Bei Meinungsverschiedenheit üer die Höhe des Schdens einschließlich der Feststellung des Wiedereschffungswerts oder üer den Umfng der erforderlichen Reprturreiten entscheidet ein Schverständigenusschuss. A Für den Ausschuss enennen Sie und wir je einen Krftfhrzeugschverständigen. Wenn Sie oder wir innerhl von zwei Wochen nch Aufforderung keinen Schverständigen enennen, wird dieser von dem jeweils Anderen estimmt. A Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer Krftfhrzeugschverständiger ls Omnn, der vor Beginn des Verfhrens von dem Ausschuss gewählt werden soll. Einigt sich der Ausschuss nicht üer die Person des Omnns, wird er üer ds zuständige Amtsgericht ennnt. Die Entscheidung des Omnns muss zwischen den jeweils von den eiden Schverständigen geschätzten Beträgen liegen. A Die Kosten des Schverständigenverfhrens sind im Verhältnis des Osiegens zum Unterliegen von uns zw. von Ihnen zu trgen. A.2.20 Fhrzeugteile und Fhrzeugzuehör Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten A.2.6 is A.2.19 entsprechend. A A zeugs oder eines dmit verunden Anhängers steht (z. B. Fhren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entlden), erringen wir unter den nchstehend gennnten Vorussetzungen die vereinrten Versicherungsleistungen. Ein Unfll liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von ußen uf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfllereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfll gilt uch, wenn durch eine erhöhte Krftnstrengung n den Gliedmßen oder der Wirelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kpseln gezerrt oder zerrissen werden. A.3.2 Wer ist versichert? A Puschlsystem Mit der Kfz-Unfllversicherung nch dem Puschlsystem sind die jeweiligen erechtigten Insssen des Fhrzeugs versichert. Ausgenommen sind ei Ihnen ngestellte Berufsfhrer und Beifhrer, wenn sie ls solche ds Fhrzeug geruchen. Bei zwei und mehr erechtigten Insssen erhöht sich die Versicherungssumme um 50 v. H. und teilt sich durch die Gesmtzhl der Insssen, unhängig dvon, o diese zu Schden kommen. A Pltzsystem Mit der Kfz-Unfllversicherung nch dem Pltzsystem sind die im Versicherungsschein ezeichneten Plätze oder eine estimmte Anzhl von erechtigten Insssen des Fhrzeugs versichert. Ausgenommen sind ei Ihnen ngestellte Berufsfhrer und Beifhrer, wenn sie ls solche ds Fhrzeug geruchen. Befinden sich in dem Fhrzeug mehr erechtigte Insssen ls Plätze oder Personen im Versicherungsschein ngegeen, verringert sich die Versicherungssumme für den einzelnen Insssen entsprechend. A Erhöhung der Versicherungssumme einem Invliditätsgrd von 90 v. H. Bei zur Eigenverwendung versicherten Pkw und Cmpingfhrzeugen verdoppelt sich der uf den etreffenden Insssen entfllende Teiletrg der vereinrten Summe zw. die für diesen Pltz versicherte Summe, wenn ein Unfll zu einer duernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 90 v. H. führt. Für den Fhrer gilt usschließlich die Mehrleistung nch A.3.8. A Ws versteht mn unter erechtigten Insssen? Berechtigte Insssen sind Personen (Fhrer und lle weiteren Insssen), die sich mit Wissen und Willen des Verfügungserechtigten in oder uf dem versicherten Fhrzeug efinden oder in ursächlichem Zusmmenhng mit ihrer Beförderung eim Geruch des Fhrzeugs tätig werden. A Berufsfhrerversicherung Mit der Berufsfhrerversicherung sind versichert c die Berufsfhrer und Beifhrer des im Versicherungsschein ezeichneten Fhrzeugs, die im Versicherungsschein nmentlich ezeichneten Berufsfhrer und Beifhrer unhängig von einem estimmten Fhrzeug oder lle ei Ihnen ngestellten Berufsfhrer und Beifhrer unhängig von einem estimmten Fhrzeug. A Nmentliche Versicherung Mit der nmentlichen Versicherung ist die im Versicherungsschein ezeichnete Person unhängig von einem estimmten Fhrzeug versichert. Diese Person knn ihre Ansprüche selstständig gegen uns geltend mchen. A.3 Kfz-Unfllversicherung wenn Insssen verletzt oder getötet werden A.3.1 Ws ist versichert? A Stößt Ihnen oder einer nderen in der Kfz-Unfllversicherung versicherten Person ein Unfll zu, der in unmittelrem Zusmmenhng mit dem Geruch Ihres Fhr- 13 A.3.3 In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz? Sie hen in der Kfz-Unfllversicherung Versicherungsschutz in den geogrphischen Grenzen Europs sowie den ußereuropäischen Geieten, die zum Geltungsereich der Europäischen Union gehören.

14 A.3.4 Welche Leistungen umfsst die Kfz-Unfllversicherung? Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der nchstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen vereinrt sind. A.3.5 Leistung ei Invlidität Vorussetzungen A Invlidität liegt vor, wenn die versicherte Person durch den Unfll uf Duer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eeinträchtigt ist, die Invlidität innerhl eines Jhres nch dem Unfll ingetreten ist und die Invlidität innerhl von 15 Monten nch dem Unfll von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen ei uns geltend gemcht worden ist. Kein Anspruch uf Invliditätsleistung esteht, wenn die versicherte Person unflledingt innerhl eines Jhres nch dem Unfll stirt. Art der Leistung A Die Invliditätsleistung zhlen wir ls Kpitletrg. Ht der Versicherte ei Eintritt des Unflls ds 65. Leensjhr vollendet, zhlen wir uf Ihren Wunsch den Kpitletrg uch ls Rente nch A Berechnung der Leistung A Grundlge für die Berechnung der Leistung sind die Versicherungssumme und der Grd der unflledingten Invlidität. dem Unfll, und wr ein Anspruch uf Invliditätsleistung entstnden, leisten wir nch dem Invliditätsgrd, mit dem uf Grund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre. Leistung ls Rentenzhlung A Für eine Kpitlleistung von Euro ergeen sich die folgenden Jhresrenteneträge. Der Berechnung wird ds m Unflltg vollendete Leensjhr zu Grunde gelegt. Alter Betrg der Jhresrente Männer Fruen ,22 87, ,52 91, ,08 95, ,90 99, ,01 103, ,41 108, ,12 113, ,16 119, ,57 125, ,38 131,75 75 und drüer 162,65 138,89 Berechnung der Leistung zur progressiven Invliditätsstffel A Wenn die progressive Invliditätsstffel vereinrt ist, legen wir im Invliditätsfll der Berechnung unserer Leistung folgende Versicherungssummen zu Grunde: Für den 25 v. H. nicht üersteigenden Teil des Invliditätsgrds die für den Invliditätsfll versicherte Summe, für den 25 v. H., nicht er 50 v. H. üersteigenden Teil des Invliditätsgrds die doppelte für den Invliditätsfll versicherte Summe, Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit eines der nchstehend gennnten Körperteile und Sinnesorgne gelten usschließlich die folgenden Invliditätsgrde: c für den 50 v. H. üersteigenden Teil des Invliditätsgrds die dreifche für den Invliditätsfll versicherte Summe. c d Arm 70 % Arm is oerhl des Ellenogengelenks 65 % Arm unterhl des Ellenogengelenks 60 % Hnd 55 % Dumen 20 % Zeigefinger 10 % nderer Finger 5 % Bein üer der Mitte des Oerschenkels 70 % Bein is zur Mitte des Oerschenkels 60 % Bein is unterhl des Knies 50 % Bein is zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % ndere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör uf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmckssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionseeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentstzes. Für ndere Körperteile und Sinnesorgne emisst sich der Invliditätsgrd dnch, inwieweit die normle körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eeinträchtigt ist. Dei sind usschließlich medizinische Gesichtspunkte zu erücksichtigen. Wren etroffene Körperteile oder Sinnesorgne oder deren Funktionen ereits vor dem Unfll duernd eeinträchtigt, wird der Invliditätsgrd um die Vorinvlidität gemindert. Diese ist nch und zu emessen. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgne durch den Unfll eeinträchtigt, werden die nch is c ermittelten Invliditätsgrde zusmmengerechnet. Mehr ls 100 % werden jedoch nicht erücksichtigt. A.3.6 Leistung ei Tod Vorussetzung A Vorussetzung für die Todesfllleistung ist, dss die versicherte Person infolge des Unflls innerhl eines Jhres gestoren ist. Höhe der Leistung A Wir zhlen die für den Todesfll versicherte Summe. A.3.7 Krnkenhustgegeld, Genesungsgeld, Tgegeld Krnkenhustgegeld A Vorussetzung für die Zhlung des Krnkenhustgegelds ist, dss sich die versicherte Person wegen des Unflls in medizinisch notwendiger vollsttionärer Heilehndlung efindet. Nicht geleistet wird für einen Aufenthlt in Sntorien, Erholungsheimen und Kurnstlten. A Wir zhlen ds Krnkenhustgegeld in Höhe der versicherten Summe für jeden Klendertg der vollsttionären Behndlung, längstens jedoch für zwei Jhre dem Tg des Unflls n gerechnet. Krnkenhustgegeld ei Anlegen von Sicherheitsgurten Nchfolgende Leistung erringen wir unhängig dvon, o Sie ein Krnkenhustgegeld versichert hen. A Muss ein Inssse eines zur Eigenverwendung versicherten Pkw oder Cmpingfhrzeugs, der einen Sicherheitsgurt ngelegt ht, wegen des Unflls für mehr ls zwei Klendertge vollsttionär ehndelt werden, zhlen wir dem dritten Klendertg ein Krnkenhustgegeld. Aufnhme- und Entlssungstg werden je ls ein Klendertg gerechnet. Nicht geleistet wird für einen Aufenthlt in Sntorien, Erholungsheimen und Kurnstlten. e Stirt die versicherte Person us unfllfremder Ursche innerhl eines Jhres nch dem Unfll oder, gleichgültig us welcher Ursche, später ls ein Jhr nch 14 A Ds Krnkenhustgegeld eträgt je Klendertg der vollsttionären Behndlung 1/3 v. T. der für den Invliditätsfll und den Fll des Todes vereinrten Versiche-

15 rungssummen. Ds Krnkenhustgegeld ist uf höchstens 50 Euro je Person und Klendertg egrenzt und wird längstens für zwei Jhre dem Tg des Unflls n gerechnet gezhlt. Genesungsgeld A Vorussetzung für die Zhlung des Genesungsgelds ist, dss die versicherte Person us der vollsttionären Behndlung entlssen worden ist und Anspruch uf Krnkenhustgegeld nch A htte. A A Wir zhlen ds Genesungsgeld für die sele Anzhl von Klendertgen, für die wir Krnkenhustgegeld gezhlt hen, längstens jedoch für 100 Tge, und zwr in folgender Höhe: für den 1. is 10. Tg 100 % für den 11. is 20. Tg 50 % für den 21. is 100. Tg 25 % Mehrere vollsttionäre Krnkenhusufenthlte wegen desselen Unflls gelten ls ein ununterrochener Krnkenhusufenthlt. Der Anspruch uf Genesungsgeld entsteht mit der Entlssung us dem Krnkenhus. Tgegeld A Vorussetzung für die Zhlung des Tgegelds ist, dss die versicherte Person unflledingt in der Areitsfähigkeit eeinträchtigt und in ärztlicher Behndlung ist. A Ds Tgegeld erechnen wir nch der versicherten Summe. Es wird nch dem festgestellten Grd der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung gestuft. A Bestehen für den Versicherten ei der DEVK mehrere Unfllversicherungen, können mitversicherte Bergungskosten nur us einem dieser Verträge verlngt werden. Sofortleistung ei Schwerverletzungen A Wir erringen nch einem Unfll eine Sofortleistung in Höhe von Euro ei folgenden Verletzungen: c d Querschnittslähmung nch Schädigung des Rückenmrks, Amputtion mindestens des gnzen Fußes oder der gnzen Hnd, Schädelhirnverletzung mit zweifelsfrei nchgewiesener Hirnlutung, Schwere Mehrfchverletzung/Polytrum: Brüche lnger Röhrenknochen n zwei unterschiedlichen Gliedmßenschnitten (Beispiele: Ellen- oder Oerschenkelruch oder Schienein- und Oerrmruch) oder Bruch eider Ferseneine oder geweezerstörenden Schäden n zwei inneren Orgnen oder Komintion us mindestens zwei der folgenden Verletzungen: Bruch eines lngen Röhrenknochens, Bruch des Beckens, Bruch der Wirelsäule, Bruch eines Ferseneines, geweezerstörender Schden eines inneren Orgns, e Verrennungen II. oder III. Grds von mehr ls 30 v. H. der Körperoerfläche, A Ds Tgegeld zhlen wir für die Duer der ärztlichen Behndlung, längstens jedoch für ein Jhr dem Tg des Unflls. f Erlindung oder hochgrdige Sehehinderung eider Augen, ei Sehehinderung Sehschärfe nicht mehr ls 1/20. A.3.8 Zustzleistungen für den Fhrer Bei zur Eigenverwendung versicherten Pkw und Cmpingfhrzeugen erringen wir für den Fhrer folgende Zustzleistungen: A Ds Vorliegen einer schweren Verletzung dieser Art ist durch einen ojektiven, m Stnd medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nchzuweisen. A Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhl eines Jhres nch dem Unfll ei uns geltend gemcht wird. Verdopplung der Versicherungssumme A Der uf den Fhrer entfllende Teiletrg der vereinrten Summe nch A oder die für den Pltz des Fhrers versicherte Summe nch A verdoppelt sich. Dies gilt uch ei vereinrter progressiver Invliditätsstffel nch A und für ds mitversicherte Krnkenhustgegeld ei Anlegen von Sicherheitsgurten nch A.3.7.4, woei hier die Begrenzung uf 50 Euro je Klendertg greift. Bergungskosten A Nch einem Unfll ersetzen wir is zur Höhe eines Betrgs von Euro die entstndenen notwendigen Kosten für c Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlichrechtlich der privtrechtlich orgnisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür ülicherweise Geühren erechnet werden; ht der Versicherte für diese Kosten einzustehen, owohl er keinen Unfll htte, ein solcher er unmittelr drohte oder nch den konkreten Umständen zu vermuten wr, leisten wir eenflls Erstz, Trnsport des Verletzten in ds nächste Krnkenhus oder zu einer Spezilklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich ngeordnet, Mehrufwnd ei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten uf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nch der Verletzungsrt unvermeidr wären, Mitversicherung von Zhnehndlungs- und Zhnerstzkosten A Wurden durch ds versicherte Unfllereignis Schneideoder Eckzähne des Versicherten eschädigt oder gingen diese Zähne verloren, üernehmen wir die hierdurch entstehenden Zhnehndlungs- und Zhnerstzkosten is zu einem Höchstetrg von 300 Euro. A Soweit ein nderer Erstzpflichtiger eintritt, knn der Erstznspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemcht werden. Bestreitet ein nderer Erstzpflichtiger seine Leistungspflicht, können wir unmittelr in Anspruch genommen werden. Mitversicherung der Kosten für kosmetische Opertionen A Ein Leistungsnspruch esteht, wenn durch einen Unfll die Körperoerfläche des Versicherten derrt eschädigt oder verformt wird, dss nch Aschluss der Heilehndlung sein äußeres Erscheinungsild hierdurch duernd eeinträchtigt ist und er sich zu einer kosmetischen Opertion entschließt, um diesen Mngel zu eseitigen. Dnn üernehmen wir is zur Höhe eines Betrgs von Euro die mit der Opertion und der klinischen Behndlung im Zusmmenhng stehenden Kosten für Arzthonorre Medikmente, Verndszeug und sonstige ärztlich verordnete Heilmittel die Unterringung und Verpflegung in der Klinik. A Wir ersetzen nur Kosten für die Opertion und die klinische Behndlung des Versicherten, die is zum Aluf des 3. Jhres nch dem Unfll nfllen. d Üerführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfll. A Soweit ein nderer Erstzpflichtiger eintritt, knn der Erstznspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemcht werden. Bestreitet ein nderer Erstzpflichtiger seine Leistungspflicht, können wir unmittelr in Anspruch genommen werden. 15 A Ausgeschlossen vom Erstz sind die Kosten für Nhrungs- und Genussmittel, für Bde- und Erholungsreisen sowie für Krnkenpflege, soweit nicht die Zuziehung von eruflichem Pflegepersonl ärztlich ngeordnet wird. A Soweit ein nderer Erstzpflichtiger eintritt, knn der Erstznspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemcht werden. Bestreitet ein nderer

16 Erstzpflichtiger seine Leistungspflicht, können wir unmittelr in Anspruch genommen werden. A.3.9 Welche Auswirkungen hen vor dem Unfll estehende Krnkheiten oder Gerechen? A Wir leisten nur für Unfllfolgen. Hen Krnkheiten oder Gerechen ei der durch ein Unfllereignis verurschten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich entsprechend dem Anteil der Krnkheit oder des Gerechens im Flle einer Invlidität der Prozentstz des Invliditätsgrds, im Todesfll sowie in llen nderen Fällen die Leistung. A Beträgt der Mitwirkungsnteil weniger ls 25 v. H. unterleit die Minderung. A.3.10 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung Prüfung Ihres Anspruchs A Wir sind verpflichtet, innerhl eines Monts eim Invliditätsnspruch innerhl von drei Monten zu erklären, o und in welcher Höhe wir einen Anspruch nerkennen. Die Fristen eginnen mit dem Zugng folgender Unterlgen: Nchweis des Unfllhergngs und der Unfllfolgen, eim Invliditätsnspruch zusätzlich der Nchweis üer den Aschluss des Heilverfhrens, soweit er für die Bemessung der Invlidität notwendig ist. A Die ärztlichen Geühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsnspruchs entstehen, üernehmen wir ei Invlidität is zu 1 v. T. der versicherten Summe, ei Tgegeld is zu einem Tgegeldstz, ei Krnkenhustgegeld mit Genesungsgeld is zu einem Krnkenhustgegeldstz. Fälligkeit der Leistung A Erkennen wir den Anspruch n oder hen wir uns mit Ihnen üer Grund und Höhe geeinigt, zhlen wir innerhl von zwei Wochen. Vorschüsse A Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nch fest, zhlen wir uf Ihren Wunsch ngemessene Vorschüsse. A Vor Aschluss des Heilverfhrens knn eine Invliditätsleistung innerhl eines Jhres nch dem Unfll nur is zur Höhe einer vereinrten Todesfllsumme ensprucht werden. Neuemessung des Grdes der Invlidität A Sie und wir sind erechtigt, den Grd der Invlidität jährlich, längstens is zu drei Jhren nch dem Unfll, erneut ärztlich emessen zu lssen. Bei Kindern is zur Vollendung des 14. Leensjhres verlängert sich diese Frist von drei uf fünf Jhre, jedoch nicht üer die Vollendung des 18. Leensjhres hinus. Dieses Recht muss von uns zusmmen mit unserer Erklärung üer die Anerkennung unserer Leistungspflicht nch A , A.3.11 Ws ist nicht versichert? Strftt A Kein Versicherungsschutz esteht ei Unfällen, die der versicherten Person ddurch zustoßen, dss sie vorsätzlich eine Strftt egeht oder versucht. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit A Kein Versicherungsschutz esteht ei Unfällen der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, uch soweit diese uf Trunkenheit eruhen, sowie durch Schlgnfälle, epileptische Anfälle oder ndere Krmpfnfälle, die den gnzen Körper der versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz esteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfllereignis verurscht worden sind, ds unter diesen Vertrg oder unter eine für ds Vorfhrzeug ei uns geschlossene Kfz-Unfllversicherung fällt. Rennen A Kein Versicherungsschutz esteht ei Unfällen, die sich ei Beteiligung n Fhrtvernstltungen ereignen, ei denen es uf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit nkommt. Dies gilt uch für dzugehörige Üungsfhrten. Erdeen, Aufruhr, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Mßnhmen der Sttsgewlt A Kein Versicherungsschutz esteht ei Unfällen, die durch Erdeen, Aufruhr, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Mßnhmen der Sttsgewlt unmittelr oder mittelr verurscht werden. Kernenergie A Kein Versicherungsschutz esteht ei Schäden durch Kernenergie. Bndscheien, innere Blutungen A Kein Versicherungsschutz esteht ei Schäden n Bndscheien sowie ei Blutungen us inneren Orgnen und Gehirnlutungen. Versicherungsschutz esteht jedoch, wenn üerwiegende Ursche ein Unfll nch A ist. Infektionen A Kein Versicherungsschutz esteht ei Infektionen. Bei Wundstrrkrmpf und Tollwut esteht jedoch Versicherungsschutz, wenn die Krnkheitserreger durch ein versichertes Unfllereignis sofort oder später in den Körper gelngen. Bei nderen Infektionen esteht Versicherungsschutz, wenn die Krnkheitserreger durch ein versichertes Unfllereignis, ds nicht nur geringfügige Hut- oder Schleimhutverletzungen verurscht, sofort oder später in den Körper gelngen. Bei Infektionen, die durch Heilmßnhmen verurscht sind, esteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmßnhmen durch ein unter diesen Vertrg fllendes Unfllereignis vernlsst wren. Psychische Rektionen A Kein Versicherungsschutz esteht ei krnkhften Störungen infolge psychischer Rektionen, uch wenn diese durch einen Unfll verurscht wurden. Buch- und Unterleisrüche A Kein Versicherungsschutz esteht ei Buch- oder Unterleisrüchen. Versicherungsschutz esteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrg fllende gewltsme, von ußen kommende Einwirkung entstnden sind. von Ihnen vor Aluf der Frist usgeüt werden. Leistung für eine mitversicherte Person A Sie können die Auszhlung der uf eine mitversicherte Person entfllenden Versicherungssumme n sich nur mit deren Zustimmung verlngen. B Beginn des Vertrgs und vorläufiger Versicherungsschutz Der Versicherungsvertrg kommt ddurch zustnde, dss wir Ihren Antrg nnehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugng des Versicherungsscheins. Atretung A Ein Anspruch uf die Leistung knn vor der endgültigen Feststellung ohne unsere usdrückliche Genehmigung weder getreten noch verpfändet werden. 16 B.1 Wnn eginnt der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz eginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein gennnten fälligen Beitrg gezhlt hen, jedoch nicht vor dem vereinrten Zeit-

17 punkt. Zhlen Sie den ersten oder einmligen Beitrg nicht unverzüglich nch Zugng des Versicherungsscheins, richten sich die Folgen nch C.1.2. B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz Bevor der Beitrg gezhlt ist, hen Sie nch folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: Kfz-Hftpflichtversicherung B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsestätigung us oder nennen wir Ihnen ei elektronischer Versicherungsestätigung die Versicherungsestätigungs- Nummer, hen Sie in der Kfz-Hftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinrten Zeitpunkt, spätestens dem Tg, n dem ds Fhrzeug unter Verwendung der Versicherungsestätigung zugelssen wird. Ist ds Fhrzeug ereits uf Sie zugelssen, eginnt der vorläufige Versicherungsschutz dem vereinrten Zeitpunkt. Ksko- und Kfz-Unfllversicherung B.2.2 In der Ksko- und der Kfz-Unfllversicherung hen Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies usdrücklich zugesgt hen. Der Versicherungsschutz eginnt zum vereinrten Zeitpunkt. Üergng des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz B.2.3 Sold Sie den ersten oder einmligen Beitrg nch C.1.1 gezhlt hen, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz üer. Rückwirkender Wegfll des vorläufigen Versicherungsschutzes B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrg unverändert ngenommen hen und Sie den im Versicherungsschein gennnten ersten oder einmligen Beitrg nicht unverzüglich (spätestens jedoch innerhl von zwei Wochen) nch Zugng des Versicherungsscheins ezhlt hen. Sie hen dnn von Anfng n keinen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zhlung zu vertreten hen. Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes B.2.5 Sie und wir sind erechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nch Aluf von zwei Wochen Zugng der Kündigung ei Ihnen wirksm. Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf B.2.6 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrg nch 8 Versicherungsvertrgsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugng Ihrer Widerrufserklärung ei uns. C.2 Zhlung des Folgeeitrgs Rechtzeitige Zhlung C.2.1 Ein Folgeeitrg ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitrgsrechnung ngegeenen Zeitpunkt fällig und zu zhlen. Nicht rechtzeitige Zhlung C.2.2 Zhlen Sie einen Folgeeitrg nicht rechtzeitig, fordern wir Sie uf, den rückständigen Beitrg zuzüglich des Verzugsschdens (Kosten und Zinsen) innerhl von zwei Wochen Zugng unserer Mhnung zu zhlen. C.2.3 C.2.4 C.2.5 Tritt ein Schdenereignis nch Aluf der zweiwöchigen Zhlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht ezhlt, hen Sie keinen Versicherungsschutz. Wir leien jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zhlung nicht zu vertreten hen. Sind Sie mit der Zhlung dieser Beträge nch Aluf der zweiwöchigen Zhlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrg mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung knn mit unserer Mhnung dergestlt erklärt werden, dss sie mit dem Aluf der Zhlungsfrist wirksm wird. Unsere Kündigung wird unwirksm, wenn Sie die rückständigen Beträge innerhl eines Monts nch der Kündigung, oder, wenn sie mit der Fristestimmung verunden worden ist, innerhl eines Monts nch Fristluf zhlen. Für Schdenereignisse, die in der Zeit nch Aluf der zweiwöchigen Zhlungsfrist is zu Ihrer Zhlung eintreten, hen Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz esteht erst wieder für Schdenereignisse nch Ihrer Zhlung. C.3 Nicht rechtzeitige Zhlung ei Fhrzeugwechsel Versichern Sie nstelle Ihres isher ei uns versicherten Fhrzeugs ein nderes Fhrzeug ei uns (Fhrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrg ei nicht rechtzeitiger Zhlung des ersten oder einmligen Beitrgs die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgeeitrg nch C.2.2 is C.2.5 n. Dnn erufen wir uns nicht uf den rückwirkenden Wegfll der vorläufigen Deckung nch B.2.4. Dfür müssen folgende Vorussetzungen gegeen sein: Zwischen dem Ende der Versicherung des isherigen Fhrzeugs und dem Beginn der Versicherung des nderen Fhrzeugs sind nicht mehr ls sechs Monte vergngen, Fhrzeugrt und Verwendungszweck der Fhrzeuge sind gleich, Beitrg für vorläufigen Versicherungsschutz B.2.7 Für den Zeitrum des vorläufigen Versicherungsschutzes hen wir Anspruch uf einen der Lufzeit entsprechenden Teil des Beitrgs. Bei Nchhftung in der Kfz-Hftpflichtversicherung esteht uch eine Beitrgspflicht nch C.4. zum Vertrg für ds isherige Fhrzeug wr der Versicherungsschutz ei dessen Wegfll in Krft und nicht durch einen Zhlungsverzug eeinträchtigt. Kündigen wir ds Versicherungsverhältnis wegen Nichtzhlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgeühr entsprechend C.1.2 verlngen. C Beitrgszhlung C.1 Zhlung des ersten oder einmligen Beitrgs Rechtzeitige Zhlung C.1.1 Der erste oder einmlige Beitrg ist sofort nch Aschluss des Vertrgs fällig und unverzüglich nch Zugng des Versicherungsscheins zu zhlen. Der Beginn des Versicherungsschutzes richtet sich nch B.1. C.4 Beitrgspflicht ei Nchhftung in der Kfz-Hftpflichtversicherung Bleien wir in der Kfz-Hftpflichtversicherung uf Grund 117 Astz 2 Versicherungsvertrgsgesetz gegenüer einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrges zur Leistung verpflichtet, hen wir Anspruch uf den Beitrg für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nch 116 Astz 1 Versicherungsvertrgsgesetz leien unerührt. Nicht rechtzeitige Zhlung C.1.2 Wir können vom Vertrg zurücktreten, solnge der Beitrg nicht gezhlt ist. Der Rücktritt ist usgeschlossen, wenn Sie die Nichtzhlung nicht zu vertreten hen. Nch dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgeühr verlngen. Diese eträgt, gerechnet dem entrgten Beginn des Versicherungsschutzes is zu unserem Rücktritt, ei einer Versicherungsduer is zu 1 Mont 15 v. H. is zu 2 Monten 25 v. H. is zu 3 Monten 30 v. H. von mehr ls 3 Monten 40 v. H. des Jhreseitrgs. 17 D Welche Pflichten hen Sie eim Geruch des Fhrzeugs? D.1 Bei llen Versicherungsrten Vereinrter Verwendungszweck D.1.1 Ds Fhrzeug drf nur zu dem im Versicherungsvertrg ngegeenen Zweck verwendet werden.

18 Berechtigter Fhrer D.1.2 Ds Fhrzeug drf nur von einem erechtigten Fhrer gerucht werden. Berechtigter Fhrer ist, wer ds Fhrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungserechtigten gerucht. Außerdem dürfen Sie, der Hlter oder der Eigentümer des Fhrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dss ds Fhrzeug von einem unerechtigten Fhrer gerucht wird. Fhren mit Fhrerlunis D.1.3 Der Fhrer des Fhrzeugs drf ds Fhrzeug uf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fhrerlunis enutzen. Außerdem dürfen Sie, der Hlter oder der Eigentümer ds Fhrzeug nicht von einem Fhrer enutzen lssen, der nicht die erforderliche Fhrerlunis ht. D.2 Zusätzlich in der Kfz-Hftpflichtversicherung Alkohol und ndere eruschende Mittel D.2.1 Ds Fhrzeug drf nicht gefhren werden, wenn der Fhrer durch lkoholische Getränke oder ndere eruschende Mittel nicht in der Lge ist, ds Fhrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Hlter oder der Eigentümer des Fhrzeugs dieses nicht von einem Fhrer fhren lssen, der durch lkoholische Getränke oder ndere eruschende Mittel nicht in der Lge ist, ds Fhrzeug sicher zu führen. Hinweis: Auch in der Ksko- und Kfz-Unfllversicherung esteht für solche Fhrten nch A.2.15 zw. A , A kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz. Nicht genehmigte Rennen D.2.2 Ds Fhrzeug drf nicht zu Fhrtvernstltungen und den dzugehörigen Üungsfhrten verwendet werden, ei denen es uf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit nkommt und die ehördlich nicht genehmigt sind. Hinweis: Behördlich genehmigte krftfhrt-sportliche Vernstltungen sind vom Versicherungsschutz gemäß A usgeschlossen. Auch in der Ksko- und Kfz-Unfllversicherung esteht für Fhrten, ei denen es uf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit nkommt, nch A , A kein Versicherungsschutz. D.3 Welche Folgen ht eine Verletzung dieser Pflichten? Leistungsfreiheit zw. Leistungskürzung D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, hen Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten gro fhrlässig, sind wir erechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nch, dss Sie die Pflicht nicht gro fhrlässig verletzt hen, leit der Versicherungsschutz estehen. D.3.2 Wir können Ihnen die Verletzung der Pflicht us D.2.1 Stz 2 nicht entgegenhlten, soweit Sie durch den Versicherungsfll ls Fhrzeuginssse, der ds Fhrzeug nicht geführt ht, einen Personenschden erlitten hen. Aweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsflls noch für den Umfng unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht rglistig verletzen. Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Hftpflichtversicherung D.3.3 In der Kfz-Hftpflichtversicherung ist die sich us D.3.1 ergeende Leistungsfreiheit zw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüer uf den Betrg von höchstens je Euro eschränkt. Entsprechendes gilt, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefhrerhöhung ( 23, 26 Versicherungsvertrgsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. E Welche Pflichten hen Sie im Schdenfll? E.1 Bei llen Versicherungsrten Anzeigepflicht E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schdenereignis, ds zu einer Leistung durch uns führen knn, innerhl einer Woche nzuzeigen. E.1.2 Ermittelt die Polizei, die Sttsnwltschft oder eine ndere Behörde im Zusmmenhng mit dem Schdenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies und den Fortgng des Verfhrens (z. B. Strfefehl, Bußgeldescheid) unverzüglich nzuzeigen, uch wenn Sie uns ds Schdenereignis ereits gemeldet hen. Aufklärungspflicht E.1.3 Sie sind verpflichtet, lles zu tun, ws der Aufklärung des Schdenereignisses und zur Feststellung unserer Leistungspflicht dienen knn. Dies edeutet insesondere, dss Sie unsere Frgen zu den Umständen des Schdenereignisses whrheitsgemäß und vollständig entworten müssen und den Unfllort nicht verlssen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Sie hen unsere für die Aufklärung des Schdeneregnisses erforderlichen Weisungen zu efolgen. Schdenminderungspflicht E.1.4 Sie sind verpflichtet, ei Eintritt des Schdenereignisses nch Möglichkeit für die Awendung und Minderung des Schdens zu sorgen. Sie hen hierei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutr, zu efolgen. E.2 Zusätzlich in der Kfz-Hftpflichtversicherung Bei ußergerichtlich geltend gemchten Ansprüchen E.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemcht, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhl einer Woche nch der Erheung des Anspruchs nzuzeigen. Anzeige von Kleinschäden E.2.2 Wenn Sie einen Schschden, der vorussichtlich nicht mehr ls 500 Euro eträgt, selst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schdenfll erst nzeigen, wenn Ihnen die Selstregulierung nicht gelingt. Bei gerichtlich geltend gemchten Ansprüchen E.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemcht (z. B. Klge, Mhnescheid), hen Sie uns dies unverzüglich nzuzeigen. E.2.4 Sie hen uns die Führung des Rechtsstreits zu üerlssen. Wir sind erechtigt, uch in Ihrem Nmen einen Rechtsnwlt zu euftrgen, dem Sie Vollmcht sowie lle erforderlichen Auskünfte erteilen und ngeforderte Unterlgen zur Verfügung stellen müssen. Bei drohendem Fristluf E.2.5 Wenn Ihnen is spätestens zwei Tge vor Fristluf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mhnescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsehelf einlegen. E.3 Zusätzlich in der Kskoversicherung Anzeige des Versicherungsflls ei Entwendung des Fhrzeugs E.3.1 Bei Entwendung des Fhrzeugs sind Sie weichend von E.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich nzuzeigen. Einholen unserer Weisung E.3.2 Vor Beginn der Verwertung oder der Reprtur des Fhrzeugs hen Sie unsere Weisungen einzuholen, soweit die Umstände dies gesttten, und diese zu efolgen, soweit Ihnen dies zumutr ist. D.3.4 Gegenüer einem Fhrer, der ds Fhrzeug durch eine vorsätzlich egngene Strftt erlngt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei. 18 Anzeige ei der Polizei E.3.3 Üersteigt ein Entwendungs-, Brnd- oder Wildschden den Betrg von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, ds Schdenereignis der Polizei unverzüglich nzuzeigen.

19 E.4 Zusätzlich in der Kfz-Unfllversicherung Anzeige des Todesflls innerhl 48 Stunden E.4.1 Ht der Unfll den Tod einer versicherten Person zur Folge, müssen die us dem Versicherungsvertrg Begünstigten uns dies innerhl von 48 Stunden melden, uch wenn der Unfll schon ngezeigt ist. Uns ist ds Recht zu verschffen, eine Oduktion durch einen von uns euftrgten Arzt vornehmen zu lssen. Ärztliche Untersuchung, Gutchten, Entindung von der Schweigepflicht E.4.2 Nch einem Unfll sind Sie verpflichtet, c d unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen, den ärztlichen Anordnungen nchzukommen, die Unfllfolgen möglichst zu mindern, druf hinzuwirken, dss von uns ngeforderte Berichte und Gutchten lsld erstellt werden, gung erhelich hinusgeht, sind wir ußerdem von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des von uns zu zhlenden Mehretrgs vollständig frei. Bei gro fhrlässiger Verletzung dieser Pflichten sind wir erechtigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehretrgs in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen Pflichten mitversicherter Personen F.1 Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. Ausüung der Rechte F.2 Die Ausüung der Rechte der mitversicherten Personen us dem Versicherungsvertrg steht nur Ihnen ls Versicherungsnehmer zu, soweit nichts nderes geregelt ist. Andere Regelungen sind: e f sich von einem von uns euftrgten Arzt untersuchen zu lssen, woei wir die notwendigen Kosten, einschließlich eines Ihnen entstehenden Verdienstusflls, trgen, Ärzte, die Sie uch us nderen Anlässen ehndelt oder untersucht hen, ndere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden von der Schweigepflicht im Rhmen von 213 Versicherungsvertrgsgesetz zu entinden und zu ermächtigen, uns lle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Geltendmchen von Ansprüchen in der Kfz-Hftpflichtversicherung nch A.1.2, Geltendmchen von Ansprüchen durch nmentlich Versicherte in der Kfz-Unfllversicherung nch A Auswirkungen einer Pflichtverletzung uf mitversicherte Personen F.3 Sind wir Ihnen gegenüer von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies uch gegenüer llen mitversicherten Personen. Frist zur Feststellung und Geltendmchung der Invlidität E.4.3 Bechten Sie uch die 15-Montsfrist für die Feststellung und Geltendmchung der Invlidität nch A E.5 Welche Folgen ht eine Verletzung dieser Pflichten? Leistungsfreiheit zw. Leistungskürzung E.5.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 is E.4 geregelten Pflichten, hen Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten gro fhrlässig, sind wir erechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nch, dss Sie die Pflicht nicht gro fhrlässig verletzt hen, leit der Versicherungsschutz estehen. Eine Ausnhme hiervon gilt in der Kfz-Hftpflichtversicherung: Mitversicherten Personen gegenüer können wir uns uf die Leistungsfreiheit nur erufen, wenn die der Leistungsfreiheit zu Grunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder wenn diese Umstände der mitversicherten Person eknnt oder infolge groer Fhrlässigkeit nicht eknnt wren. Sind wir zur Leistung verpflichtet, gelten nstelle der vereinrten Versicherungssummen die in Deutschlnd geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen. Entsprechendes gilt, wenn wir trotz Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch gegenüer dem geschädigten Dritten Leistungen erringen. Der Rückgriff gegen Sie leit uch in diesen Ausnhmefällen estehen. E.5.2 Aweichend von E.5.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nchweisen, dss die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsflls noch für die Feststellung oder den Umfng unserer Leistungspflicht ursächlich wr. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht rglistig verletzen. Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Hftpflichtversicherung E.5.3 In der Kfz-Hftpflichtversicherung ist die sich us E.5.1 ergeende Leistungsfreiheit zw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüer uf den Betrg von höchstens je Euro eschränkt. E.5.4 Hen Sie die Aufklärungs- oder Schdenminderungspflicht nch E.1.3 und E.1.4 vorsätzlich und in esonders schwerwiegender Weise verletzt (insesondere ei unerlutem Entfernen vom Unfllort, unterlssener Hilfeleistung, ewusst whrheitswidrigen Angen uns gegenüer), erweitert sich die Leistungsfreiheit uf einen Betrg von höchstens je Euro. G Lufzeit und Kündigung des Vertrgs, Veräußerung des Fhrzeugs G.1 Wie lnge läuft der Versicherungsvertrg? Vertrgsduer G.1.1 Die Lufzeit Ihres Vertrgs ergit sich us Ihrem Versicherungsschein. Automtische Verlängerung G.1.2 Ist der Vertrg mit einer Lufzeit von einem Jhr geschlossen, verlängert er sich zum Aluf um jeweils ein weiteres Jhr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrg kündigen. Dies gilt uch, wenn für die erste Lufzeit nch Aschluss des Vertrgs deshl weniger ls ein Jhr vereinrt ist, um die folgenden Versicherungsjhre zu einem estimmten Klendertg, z. B. dem 1. Jnur eines jeden Jhres, eginnen zu lssen. Versicherungskennzeichen G.1.3 Der Versicherungsvertrg für ein Fhrzeug, ds ein Versicherungskennzeichen führen muss (z. B. Mof), endet mit dem Aluf des Verkehrsjhres, ohne dss es einer Kündigung edrf. Ds Verkehrsjhr läuft vom 1. März is Ende Ferur des Folgejhres. Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Hftpflichtversicherung E.5.5 Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Asicht, sich oder einem nderen ddurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des erlngten Vermögensvorteils vollständig frei. Besonderheiten in der Kfz-Hftpflichtversicherung ei Rechtsstreitigkeiten E.5.6 Verletzen Sie vorsätzlich Ihre Anzeigepflicht nch E.2.1 oder E.2.3 oder Ihre Pflicht nch E.2.4 und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die üer den Umfng der nch Sch- und Rechtslge geschuldeten Entschädi- 19 Verträge mit einer Lufzeit unter einem Jhr G.1.4 Ist die Lufzeit usdrücklich mit weniger ls einem Jhr vereinrt, endet der Vertrg zu dem vereinrten Zeitpunkt, ohne dss es einer Kündigung edrf. G.2 Wnn und us welchem Anlss können Sie den Versicherungsvertrg kündigen?

20 Kündigung zum Aluf G.2.1 Sie können den Vertrg zum Aluf kündigen. Die Kündigung ist nur wirksm, wenn sie uns spätestens einen Mont vor Aluf zugeht. Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.2.2 Sie sind erechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird mit deren Zugng ei uns wirksm. Kündigung nch einem Schdenereignis G.2.3 Nch dem Eintritt eines Schdenereignisses können Sie den Vertrg kündigen. Die Kündigung muss uns innerhl eines Monts nch Beendigung der Verhndlungen üer die Entschädigung zugehen oder innerhl eines Monts zugehen, nchdem wir in der Kfz-Hftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht nerknnt oder zu Unrecht gelehnt hen. Ds gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Hftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es üer den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lssen. Außerdem können Sie in der Kfz-Hftpflichtversicherung den Vertrg is zum Aluf eines Monts seit der Rechtskrft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergngenen Urteils kündigen. G.2.4 Sie können estimmen, o die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Aluf des Vertrgs, wirksm werden soll. G.3 Wnn und us welchem Anlss können wir den Versicherungsvertrg kündigen? Kündigung zum Aluf G.3.1 Wir können den Vertrg zum Aluf kündigen. Die Kündigung ist nur wirksm, wenn sie Ihnen spätestens einen Mont vor Aluf zugeht. Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.3.2 Wir sind erechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird nch Aluf von zwei Wochen nch ihrem Zugng ei Ihnen wirksm. Kündigung nch einem Schdenereignis G.3.3 Nch dem Eintritt eines Schdenereignisses können wir den Vertrg kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhl eines Monts nch Beendigung der Verhndlungen üer die Entschädigung oder innerhl eines Monts zugehen, nchdem wir in der Kfz-Hftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht nerknnt oder zu Unrecht gelehnt hen. Ds gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Hftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es üer den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lssen. Außerdem können wir in der Kfz-Hftpflichtversicherung den Vertrg is zum Aluf eines Monts seit der Rechtskrft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergngenen Urteils kündigen. Die Kündigung wird nch Aluf von einem Mont nch ihrem Zugng ei Ihnen wirksm. Kündigung ei Veräußerung oder Zwngsversteigerung des Fhrzeugs G.2.5 Veräußern Sie ds Fhrzeug oder wird es zwngsversteigert, geht der Vertrg nch G.7.1 oder G.7.6 uf den Erwerer üer. Der Erwerer ist erechtigt, den Vertrg innerhl eines Monts nch dem Erwer, ei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhl eines Monts Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerer knn estimmen, o der Vertrg mit sofortiger Wirkung oder zum Aluf des Vertrgs endet. G.2.6 Schließt der Erwerer für ds Fhrzeug eine neue Versicherung und legt er ei der Zulssungsehörde eine Versicherungsestätigung vor, gilt dies utomtisch ls Kündigung des üergegngenen Vertrges. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksm. Kündigung ei Nichtzhlung des Folgeeitrgs G.3.4 Hen Sie einen usstehenden Folgeeitrg zuzüglich Kosten und Zinsen trotz unserer Zhlungsufforderung nch C.2.2 nicht innerhl der zweiwöchigen Frist gezhlt, können wir den Vertrg mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung knn mit unserer Mhnung dergestlt erklärt werden, dss sie mit dem Aluf der Zhlungsfrist wirksm wird. Unsere Kündigung wird unwirksm, wenn Sie die rückständigen Beträge innerhl eines Monts nch der Kündigung, oder, wenn sie mit der Fristestimmung verunden worden ist, innerhl eines Monts nch Fristluf zhlen (siehe uch C.2.4). Kündigung ei Verletzung Ihrer Pflichten ei Geruch des Fhrzeugs G.3.5 Hen Sie eine Ihrer Pflichten ei Geruch des Fhrzeugs nch D verletzt, können wir innerhl eines Monts, nchdem wir von der Verletzung Kenntnis erlngt hen, den Vertrg mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nchweisen, dss Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch gro fhrlässig verletzt hen. Kündigung ei Beitrgserhöhung G.2.7 Erhöhen wir uf Grund unseres Beitrgsnpssungsrechts nch K.1 is K.4 den Beitrg, können Sie den Vertrg innerhl eines Monts nch Zugng unserer Mitteilung üer die Beitrgserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksm, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitrgserhöhung wirksm werden würde. Wir teilen Ihnen die Beitrgserhöhung spätestens einen Mont vor dem Wirksmwerden mit und weisen Sie uf Ihr Kündigungsrecht hin. Zusätzlich mchen wir ei einer Beitrgserhöhung nch K.4 den Unterschied zwischen isherigem und neuem Beitrg kenntlich. Kündigungsrecht ei geänderter Verwendung des Fhrzeugs G.2.8 Ändert sich die Art und Verwendung des Fhrzeugs nch L.5 und erhöht sich der Beitrg ddurch um mehr ls 10 v. H., können Sie den Vertrg innerhl eines Monts nch Zugng unserer Mitteilung ohne Einhltung einer Frist kündigen. Kündigungsrecht ei geänderter Verwendung des Fhrzeugs G.3.6 Ändert sich die Art und Verwendung des Fhrzeugs nch L.5 können wir den Vertrg mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie nchweisen, dss die Änderung weder uf Vorstz noch uf groer Fhrlässigkeit eruht, wird die Kündigung nch Aluf von einem Mont nch ihrem Zugng ei Ihnen wirksm. Kündigungsrecht ei Veränderung der Trifstruktur G.2.9 Ändern wir unsere Trifstruktur nch K.7 können Sie den Vertrg innerhl eines Monts nch Zugng unserer Mitteilung der Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksm, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksmwerdens der Änderung. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens einen Mont vor Wirksmwerden mit und weisen Sie uf Ihr Kündigungsrecht hin. Kündigungsrecht ei Bedingungsänderung G.2.10 Mchen wir von unserem Recht zur Bedingungsnpssung nch Q Geruch, können Sie den Vertrg innerhl eines Monts nch Zugng unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksm, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksmwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens einen Mont vor dem Wirksmwerden mit und weisen Sie uf Ihr Kündigungsrecht hin. 20 Kündigung ei Veräußerung oder Zwngsversteigerung des Fhrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwngsversteigerung des Fhrzeugs nch G.7 können wir dem Erwerer gegenüer kündigen. Wir hen die Kündigung innerhl eines Monts dem Zeitpunkt uszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwngsversteigerung Kenntnis erlngt hen. Unsere Kündigung wird einen Mont nch ihrem Zugng eim Erwerer wirksm. G.4 Kündigung einzelner Versicherungsrten G.4.1 Die Kfz-Hftpflicht-, Ksko- und Kfz-Unfllversicherung sind jeweils rechtlich selstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge erührt ds Fortestehen nderer nicht. G.4.2 G.4.3 Sie und wir sind erechtigt, ei Vorliegen eines Kündigungsnlsses zu einem dieser Verträge die gesmte Kfz-Versicherung für ds Fhrzeug zu kündigen. Kündigen wir von mehreren für ds Fhrzeug geschlossenen Verträgen nur einen und teilen Sie uns

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