Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB. Stand

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1 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versiherung AKB Stnd VOLKSWOHL BUND Shversiherung AG Südwll Dortmund VBS K Seite 1

2 Inhltsverzeihnis A Welhe Leistungen umfsst Ihre Kfz- Versiherung? 5 A.1 Kfz-Hftpflihtversiherung für Shäden, die Sie mit Ihrem Fhrzeug nderen zufügen 5 A.1.1 Ws ist versihert? 5 A.1.2 Wer ist versihert? 5 A.1.3 Bis zu welher Höhe leisten wir (Versiherungssummen)? 5 A.1.4 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 6 A.1.5 Ws ist niht versihert? 6 A.2 Kskoversiherung für Shäden n Ihrem Fhrzeug 6 A.2.1 Ws ist versihert? 6 A.2.2 Welhe Ereignisse sind in der Teilksko versihert? 7 A.2.3 Welhe Ereignisse sind in der Vollksko versihert? 7 A.2.4 Wer ist versihert? 8 A.2.5 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 8 A.2.6 Ws zhlen wir ei Totlshden, Zerstörung oder Verlust? 8 A.2.7 Ws zhlen wir ei Beshädigung? 8 A.2.8 Besonderheiten ei vereinrtem Werksttt-Servie 9 A.2.9 Shverständigenkosten 9 A.2.1 ehrwertsteuer 9 A.2.11 Zusätzlihe Regelungen ei Entwendung 9 A.2.12 Bis zu welher Höhe leisten wir (Höhstentshädigung)? 9 A.2.13 Selsteteiligung 1 A.2.14 Ws wir niht ersetzen und Rest- und Altteile 1 A.2.15 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung 1 A.2.16 Können wir unsere Leistung zurükfordern, wenn Sie niht selst gefhren sind? 1 A.2.17 Ws ist niht versihert? 1 A.2.18 einungsvershiedenheit üer die Shdenhöhe (Shverständigenverfhren) 1 A.2.19 Fhrzeugteile und Fhrzeugzuehör 1 A.2.2 GAP-Dekung für fremdfinnzierte Pkw (Differenzksko) 1 A.2.21 Die Brems-, Betries- und Bruhshden-Dekung (BBB-Dekung) 11 A.3 Kfz-Shutzrief Hilfe für unterwegs ls Servie oder Kostenerstttung 12 A.3.1 Ws ist versihert? 12 A.3.2 Wer ist versihert? 12 A.3.3 Versiherte Fhrzeuge 12 A.3.4 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 12 A.3.5 Hilfe ei Pnne oder Unfll 12 A.3.6 Zusätzlihe Hilfe ei Pnne, Unfll oder Diesthl 13 A.3.7 Hilfe ei Krnkheit, Verletzung oder Tod uf einer Reise 13 A.3.8 Zusätzlihe Leistungen ei einer Auslndsreise 14 A.3.9 Ws ist niht versihert? 14 A.3.1 Anrehnung ersprter Aufwendungen, Atretung 14 A.3.11 Verpflihtung Dritter 15 A.4 Kfz-Unfllversiherung nh dem Pushlsystem wenn Insssen verletzt oder getötet werden 15 A.4.1 Ws ist versihert? 15 A.4.2 Wer ist versihert? 15 A.4.3 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 15 A.4.4 Welhe Leistungen umfsst die Kfz- Unfllversiherung? 15 A.4.5 Leistung ei Invlidität 15 A.4.6 Leistung ei Tod 16 A.4.7 Welhe Auswirkungen hen vor dem Unfll estehende Krnkheiten oder Gerehen? 16 A.4.8 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung 16 A.4.9 Ws ist niht versihert? 16 A.5 Fhrershutz-Versiherung (FSV) - wenn der Fhrer verletzt oder getötet wird 16 A.5.1 Ws ist versihert? 16 A.5.2 Wer ist versihert? 17 B A.5.3 Versiherte Fhrzeuge 17 A.5.4 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 17 A.5.5 Welhe Leistung umfsst die Fhrer- Shutzversiherung? 17 A.5.6 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung 17 A.5.7 Ws ist niht versihert? 17 A.5.8 Verpflihtung Dritter 17 A.5.9 Wird im Shdenfll der SFR des Kfz- Hftpflihtvertrges elstet? 17 A.6 Auslnd-Shdenshutzversiherung für Unfälle im Auslnd, ei denen der Unfllgegner hftet 17 A.6.1 Ws ist versihert? 17 A.6.2 Wer ist versihert? 18 A.6.3 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 18 A.6.4 Versihertes Fhrzeug 18 A.6.5 Zeitlihe Einshränkung 18 A.6.6 Ws ist niht versihert? 18 A.6.7 Wird im Shdenfll der SFR des Kfz- Hftpflihtvertrges elstet? 18 A.7 Kfz-Umweltshden-Versiherung für öffentlihrehtlihe Ansprühe nh dem Umweltshdensgesetz 18 A.7.1 Ws ist versihert? 18 A.7.2 Wer ist versihert? 18 A.7.3 Versiherungssumme, Höhstzhlung und Selsteteiligung 18 A.7.4 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 18 A.7.5 Ws ist niht versihert? 19 Beginn des Vertrgs und vorläufiger Versiherungsshutz 19 B.1 Wnn eginnt der Versiherungsshutz? 19 B.2 Vorläufiger Versiherungsshutz 19 C Beitrgszhlung 19 D E F C.1 Zhlung des ersten oder einmligen Beitrgs 19 C.2 Zhlung des Folgeeitrgs 2 C.3 Niht rehtzeitige Zhlung ei Fhrzeugwehsel 2 C.4 Zhlungsperiode 2 C.5 Beitrgspfliht ei Nhhftung in der Kfz- Hftpflihtversiherung 2 Welhe Pflihten hen Sie eim Geruh des Fhrzeugs? 2 D.1 Bei llen Versiherungsrten 2 D.2 Zusätzlih in der Kfz-Hftpflihtversiherung und Umweltshdenversiherung 2 D.3 Welhe Folgen ht eine Verletzung dieser Pflihten? 21 Welhe Pflihten hen Sie im Shdenfll? 21 E.1 Bei llen Versiherungsrten 21 E.2 Zusätzlih in der Kfz-Hftpflihtversiherung 21 E.3 Zusätzlih in der Kskoversiherung 21 E.4 Zusätzlih eim Kfz-Shutzrief 21 E.5 Zusätzlih in der Kfz-Unfll- und in der Fhrershutz- Versiherung 22 E.6 Zusätzlih in der Auslnd Shdenshutz- Versiherung 22 E.7 Zusätzlih in der Umweltshden-Versiherung 22 E.8 Welhe Folgen ht eine Verletzung dieser Pflihten? 22 Rehte und Pflihten der mitversiherten Personen 23

3 G H Lufzeit und Kündigung des Vertrgs, Veräußerung des Fhrzeugs, Wgniswegfll 23 G.1 Wie lnge läuft der Versiherungsvertrg? 23 G.2 Wnn und us welhem Anlss können Sie den Versiherungsvertrg kündigen? 23 G.3 Wnn und us welhem Anlss können wir den Versiherungsvertrg kündigen? 24 G.4 Kündigung einzelner Versiherungsrten 25 G.5 Form und Zugng der Kündigung 25 G.6 Beitrgsrehnung nh Kündigung 25 G.7 Ws ist ei Veräußerung des Fhrzeugs zu ehten? 25 G.8 Wgniswegfll (z.b. durh Fhrzeugvershrottung) 25 Außeretriesetzung, Sisonkennzeihen, Fhrten mit ungestempelten Kennzeihen 25 H.1 Ws ist ei Außeretriesetzung zu ehten? 25 H.2 Welhe Besonderheiten gelten ei Sisonkennzeihen? 25 H.3 Fhrten mit ungestempelten Kennzeihen 26 I Shdenfreiheitsrtt-System 26 I.1 Einstufung in Shdenfreiheitsklssen (SF-Klssen)26 I.2 Ersteinstufung 26 I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klsse 26 I.2.2 Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klsse ½ oder SF-Klsse 2 26 I.2.3 Sonderersteinstufung eines Pkw oder otorrdes üer den Prtnerrtt 26 I.2.4 Anrehnung des Shdenverlufs der Kfz- Hftpflihtversiherung in der Vollkskoversiherung 27 I.2.5 Führersheinsonderregelung 27 I.2.6 Gleihgestellte Fhrerlunisse 27 I.2.7 Sonderersteinstufung eines Pkw üer den I.2.8 Einzelfhrerrtt 27 Sondereinstufung eines mit Wehselkennzeihen zugelssenen Fhrzeugs 28 I.3 Jährlihe Neueinstufung 28 I.3.1 Besserstufung ei shdenfreiem Verluf 28 I.3.2 Besserstufung ei Sisonkennzeihen 28 I.3.3 Besserstufung ei Verträgen mit SF-Klssen 2, ½, S, oder 28 I.3.4 Rükstufung ei shdenelstetem Verluf 28 I.3.5 Rttshutz in der Kfz-Hftpfliht- und Vollkskoversiherung 28 I.4 Ws edeutet shdenfreier oder shdenelsteter Verluf? 29 I.4.1 Shdenfreier Verluf 29 I.4.2 Shdenelsteter Verluf 29 I.5 Wie Sie eine Rükstufung vermeiden können 29 I.6 Üernhme eines Shdenverlufs 29 I.6.1 I.6.2 I.6.3 I.6.4 In welhen Fällen wird ein Shdenverluf üernommen? 29 Welhe Vorussetzungen gelten für die Üernhme? 29 Wie wirkt sih eine Unterrehung des Versiherungsshutzes uf den Shdenverluf us? 3 Üernhme des Shdenverlufs nh Betriesüergng 3 I.7 Einstufung nh Age des Shdenverlufs 3 I.8 Auskünfte üer den Shdenverluf 3 J Beitrgsänderung ufgrund trifliher ßnhmen 31 J.1 Typklsse 31 J.2 Regionlklsse 31 J.3 Trifänderung 31 J.4 Kündigungsreht 31 J.5 Gesetzlihe Änderung des Leistungsumfngs in der Kfz-Hftpflihtversiherung 31 J.6 Änderung des Shdenfreiheitsrtt-Systems 31 K Beitrgsänderung ufgrund eines ei Ihnen eingetretenen Umstnds 31 K.1 Änderung des Shdenfreiheitsrtts 31 K.2 Änderung von erkmlen zur Beitrgserehnung und deren Auswirkungen 31 K.3 Änderung der Regionlklsse wegen Wohnsitzwehsels 31 K.4 Ihre itteilungspflihten zu den erkmlen zur Beitrgserehnung 32 K.5 Änderung der Art und Verwendung des Fhrzeugs 32 L einungsvershiedenheiten und Gerihtsstände 32 L.1 Wenn Sie mit uns einml niht zufrieden sind 32 L.2 Gerihtsstände 32 Zhlungsweise und Zhlungsweg 32 N Änderung der Versiherungsedingungen 33 O Leistungserweiterungen KomfortPlus und EsySmrt KomfortPlus 33 O.1 Leistungsgrntie 33 O.2 Erweiterte Eigenshdendekung 33 O.3 Lwinen und urenshäden 33 O.4 Fhrzeugteile 33 O.5 Entwendung der Fhrzeugshlüssel 33 O.6 Durh Tierisse verurshte Folgeshäden 33 O.7 Hvrieshäden 33 O.8 Shäden durh Anhänger 33 O. 9 Neupreisentshädigung 33 O.1 Kufpreisentshädigung 33 O.11 Wie Sie eine Rükstufung vermeiden können 34 P Aweihende Regelungen EsySmrt Komfort und EsySmrt Komfort Plus 34 P.1 Bis zu welher Höhe leisten wir? 34 P.2 Fhrzeugreinigung 34 P.3 Erstz von Zulssungskosten 34 P.4 Anzeigefristen 34 P.5 Anzeige von Kleinshäden 34 P.6 Fhrzeugnutzung 34 Anhng 1: Tellen zum Shdenfreiheitsrtt-System 34 1 Pkw Einstufung von Pkw in SF-Klssen und Beitrgssätze Rükstufung im Shdenfll ei Pkw 35 2 Krfträder Einstufung von Krfträdern in SF-Klssen und Beitrgssätze Rükstufung im Shdenfll ei Krfträdern 36 3 Leihtkrfträder (LKR) Einstufung von Leihtkrfträdern in SF-Klssen und Beitrgssätze Rükstufung im Shdenfll ei LKR 36 4 Cmpingfhrzeuge (Wohnmoile) Einstufung von Cmpingfhrzeugen (Wohnmoilen) in Shdenfreiheitsklssen (SF-Klssen) und Beitrgs-sätze Rükstufung im Shdenfll ei Cmpingfhrzeugen (Wohnmoilen) 37 5 Lieferwgen, Lkw, Zugmshinen (usgenommen lndwirtshftlihe) Einstufung von Lieferwgen, Lkw, Zugmshinen (usgenommen lndwirtshftlihe) in Shdenfreiheitsklssen (SF-Klssen) und Beitrgssätze Rükstufung im Shdenfll ei Lieferwgen, Lkw, Zugmshinen (usgenommen lndwirtshftlihe)37 Anhng 2: Berufsgruppen (Trifgruppen) 38 1 Berufsgruppe A 38 2 Berufsgruppe B 38 Anhng 3: Art und Verwendung von Fhrzeugen 38 VBS K Seite 3

4 1 < - entfällt - > 38 2 Leihtkrfträder 38 3 < - entfällt - > 38 4 Krfträder 38 5 Pkw 38 6 ietwgen 38 7 Txen 38 8 Selstfhrvermietfhrzeuge 38 9 Lesingfhrzeuge 38 1 Krftomniusse Cmpingfhrzeuge Werkverkehr Gewerliher Güterverkehr Umzugsverkehr Wehselufuten Lndwirtshftlihe Zugmshinen elkwgen und ilhsmmel-tnkwgen Sonstige lndwirtshftlihe Sonderfhrzeuge ilhtnkwgen 39 2 Selst fhrende Areitsmshinen Lieferwgen Lkw Zugmshinen Trikes Quds 39 VBS K Seite 4

5 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versiherung A Die Kfz-Versiherung umfsst je nh dem Inhlt des Versiherungsvertrgs folgende Versiherungsrten: - Kfz-Hftpflihtversiherung (A.1) - Kskoversiherung (A.2) - Kfz-Shutzrief (A.3) - Kfz-Unfllversiherung (A.4) - Fhrershutz-Versiherung (A.5) - Auslnd-Shdenshutzversiherung (A.6) - Kfz-Umweltshden-Versiherung (A.7) Diese Versiherungsrten werden ls jeweils rehtlih selstständige Verträge geshlossen. Ihrem Versiherungsshein können Sie entnehmen, welhe Versiherungen Sie für Ihr Fhrzeug geshlossen hen. Es gilt deutshes Reht. Die Vertrgssprhe ist deutsh. Welhe Leistungen umfsst Ihre Kfz- Versiherung? A.1 Kfz-Hftpflihtversiherung für Shäden, die Sie mit Ihrem Fhrzeug nderen zufügen A.1.1 Ws ist versihert? Sie hen mit Ihrem Fhrzeug einen Anderen geshädigt A Wir stellen Sie von Shdenerstznsprühen frei, wenn durh den Geruh des Fhrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Shen eshädigt oder zerstört werden oder hnden kommen, Vermögensshäden verursht werden, die weder mit einem Personen- noh mit einem Shshden mittelr oder unmittelr zusmmenhängen (reine Vermögensshäden), und deswegen gegen Sie oder uns Shdenerstznsprühe ufgrund von Hftpflihtestimmungen des Bürgerlihen Gesetzuhs oder des Strßenverkehrsgesetzes o- der ufgrund nderer gesetzliher Hftpflihtestimmungen des Privtrehts geltend gemht werden. Zum Geruh des Fhrzeugs gehört neen dem Fhren z.b. ds Ein- und Aussteigen sowie ds Be- und Entlden. Begründete und unegründete Shdenerstznsprühe A Sind Shdenerstznsprühe egründet, leisten wir Shdenerstz in Geld. A Unegründete Shdenerstznsprühe wehren wir uf unsere Kosten. Dies gilt uh, wenn zu hohe Shdenerstznsprühe gestellt werden. Regulierungsvollmht A Wir sind evollmähtigt, gegen Sie geltend gemhte Shdenerstznsprühe in Ihrem Nmen zu erfüllen oder zuwehren und lle dfür zwekmäßig ersheinenden Erklärungen im Rhmen pflihtgemäßen Ermessens zugeen. Gleihes gilt für die Awehr von öffentlihrehtlihen Ansprühen, insesondere Feuerwehrkostenesheiden, sowie zur Age notwendiger Erklärungen nh öffentlihem Reht, die zur Regulierung des Shdenflls erforderlih sind. itversiherung von Anhängern, Aufliegern und geshleppten Fhrzeugen A Ist mit dem versiherten Krftfhrzeug ein Anhänger oder Auflieger verunden, erstrekt sih der Versiherungsshutz uh hieruf. Der Versiherungsshutz umfsst uh Fhrzeuge, die mit dem versiherten Krftfhrzeug geshleppt oder geshleppt werden, wenn für diese kein eigener Hftpflihtversiherungsshutz esteht. Dies gilt uh, wenn sih der Anhänger oder Auflieger oder ds geshleppte oder geshleppte Fhrzeug während des Geruhs von dem versiherten Krftfhrzeug löst und sih noh in Bewegung efindet. Führen fremder Fhrzeuge im Auslnd (llor-polie) A Die Versiherung eines Personenkrftwgens, eines Krftrds oder Cmpingfhrzeugs umfsst uh Kfz- Hftpflihtshäden, die Sie ls Fhrer eines von Ihnen gemieteten, versiherungspflihtigen Fhrzeugs uf einer Reise in den Ländern, in denen nh A in der Kfz- Hftpflihtversiherung Versiherungsshutz esteht, verurshen. Ausgenommen ist Deutshlnd. A.1.2 A.1.3 Versiherungsshutz esteht uh, wenn niht Sie selst, sondern Ihr mit Ihnen in häusliher Gemeinshft leender Ehe- oder Leensprtner ds gemietete Fhrzeug fährt. Der Versiherungsshutz esteht nur für die gesetzlihe Hftpfliht us dem Geruh eines ngemieteten Pkw, Cmpingfhrzeugs oder Krftrdes und soweit niht Versiherungsshutz us der Kfz-Hftpflihtversiherung des gemieteten Fhrzeugs oder einer nderen Versiherung esteht. Der Versiherungsshutz esteht dem Zeitpunkt der Anmietung für die Duer von mximl einem ont. Unsere Leistungen für ein Shdenereignis sind jeweils eshränkt uf die Höhe der Versiherungssummen, die Sie mit uns in der Kfz-Hftpflihtversiherung für Ihr Fhrzeug vereinrt hen. Die Höhe Ihrer Versiherungssummen können Sie dem Versiherungsshein entnehmen. Wer ist versihert? Der Shutz der Kfz-Hftpflihtversiherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversiherte Personen): d e f g h den Hlter des Fhrzeugs, den Eigentümer des Fhrzeugs, den Fhrer des Fhrzeugs, den Beifhrer, der im Rhmen seines Areitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Hlter den erehtigten Fhrer zu seiner Alösung oder zur Vornhme von Lde- und Hilfsreiten niht nur gelegentlih egleitet, Ihren Areitgeer oder öffentlihen Dienstherrn, wenn ds Fhrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstlihe Zweke geruht wird, den Omniusshffner, der im Rhmen seines Areitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Hlter des versiherten Fhrzeugs tätig ist, den Hlter, Eigentümer, Fhrer, Beifhrer und Omniusshffner eines nh A mitversiherten Fhrzeugs, Ihren Eheprtner, Ihren eingetrgenen Leensprtner oder Ihren mit Ihnen in häusliher Gemeinshft leenden Leensprtner ls Fhrer eines fremden versiherungspflihtigen Fhrzeugs nh A.1.1.6, Diese Personen können Ansprühe us dem Versiherungsvertrg selstständig gegen uns erheen. Bis zu welher Höhe leisten wir (Versiherungssummen)? Höhstzhlung A Unsere Zhlungen für ein Shdenereignis sind jeweils eshränkt uf die Höhe der für Personen-, Sh- und Vermögensshäden vereinrten Versiherungssummen. ehrere zeitlih zusmmenhängende Shäden, die diesele Urshe hen, gelten ls ein einziges Shdenereignis. Die Höhe Ihrer Versiherungssummen können Sie dem Versiherungsshein entnehmen. VBS K Seite 5

6 A Bei Shäden von Insssen in einem mitversiherten Anhänger gilt die im Versiherungsshein dokumentierte Versiherungssumme. Hinweis: Für die EsySmrt Trife gelten weihende Versiherungssummen. Siehe Punkt P Üersteigen der Versiherungssummen A Üersteigen die Ansprühe die Versiherungssummen, rihten sih unsere Zhlungen nh den Bestimmungen des Versiherungsvertrgsgesetzes und der Kfz- Pflihtversiherungsverordnung. In diesem Fll müssen Sie für einen niht oder niht vollständig efriedigten Shdenerstznspruh selst einstehen. A.1.4 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? Versiherungsshutz in Europ und in der EU A Sie hen in der Kfz-Hftpflihtversiherung Versiherungsshutz in den geogrphishen Grenzen Europs sowie den ußereuropäishen Geieten, die zum Geltungsereih der Europäishen Union gehören. Ihr Versiherungsshutz rihtet sih nh dem im Besuhslnd gesetzlih vorgeshrieenen Versiherungsumfng, mindestens jedoh nh dem Umfng Ihres Versiherungsvertrges. Interntionle Versiherungskrte (Grüne Krte) A Hen wir Ihnen eine interntionle Versiherungskrte usgehändigt, erstrekt sih Ihr Versiherungsshutz in der Kfz-Hftpflihtversiherung uh uf die dort gennnten nihteuropäishen Länder, soweit Länderezeihnungen niht durhgestrihen sind. Hinsihtlih des Versiherungsumfngs gilt A Stz 2. A.1.5 Ws ist niht versihert? Vorstz A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die Sie vorsätzlih und widerrehtlih hereiführen. Krftfhrt-sportlihe Vernstltungen A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die ei Beteiligung n ehördlih genehmigten krftfhrtsportlihen Vernstltungen, ei denen es uf die Erzielung einer Höhstgeshwindigkeit nkommt, entstehen. Dies gilt uh für dzugehörige Üungsfhrten. Hinweis: Die Teilnhme n ehördlih niht genehmigten Rennen stellt eine Pflihtverletzung nh D.2.2 dr. Beshädigung des versiherten Fhrzeugs A Kein Versiherungsshutz esteht für die Beshädigung, die Zerstörung oder ds Ahndenkommen des versiherten Fhrzeugs. Beshädigung von Anhängern oder geshleppten Fhrzeugen A Kein Versiherungsshutz esteht für die Beshädigung, die Zerstörung oder ds Ahndenkommen eines mit dem versiherten Fhrzeug verundenen Anhängers oder Aufliegers oder eines mit dem versiherten Fhrzeug geshleppten oder geshleppten Fhrzeugs. Versiherungsshutz esteht jedoh, wenn mit dem versiherten Krftfhrzeug ohne gewerlihe Asiht ein etriesunfähiges Fhrzeug im Rhmen üliher Hilfeleistung geshleppt wird und dei m geshleppten Fhrzeug Shäden verursht werden. Beshädigung von eförderten Shen A Kein Versiherungsshutz esteht ei Shdenerstznsprühen wegen Beshädigung, Zerstörung oder Ahndenkommens von Shen, die mit dem versiherten Fhrzeug efördert werden. Versiherungsshutz esteht jedoh für Shen, die Insssen eines Krftfhrzeugs üliherweise mit sih führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftshe). Bei Fhrten, die üerwiegend der Personeneförderung dienen, esteht ußerdem Versiherungsshutz für Shen, die Insssen eines Krftfhrzeugs zum Zweke des persönlihen Geruhs üliherweise mit sih führen (z.b. Reisegepäk, Reiseprovint). Kein Versiherungsshutz esteht für Shen unerehtigter Insssen. Ihr Shdenerstznspruh gegen eine mitversiherte Person A Kein Versiherungsshutz esteht für Sh- oder Vermögensshäden, die eine mitversiherte Person Ihnen, dem Hlter oder dem Eigentümer durh den Geruh des Fhrzeugs zufügt. Versiherungsshutz esteht jedoh für Personenshäden, wenn Sie z. B. ls Beifhrer Ihres Fhrzeugs verletzt werden. A Aweihend zu A esteht Versiherungsshutz für Shshäden, die von Ihnen oder mitversiherten Personen mit Ihrem Personenkrftwgen n nderen, uf Sie zugelssenen Pkw sogennnte Eigenshäden verursht werden. Eine Eintrittspfliht esteht nur dnn, wenn die Verpflihtung zur Leistung uh ei einem Fremdshden estehen würde. Vorussetzung für unsere Leistung ist, dss sih der Shden niht uf Ihrem Grundstük ereignet ht. Ferner hen Sie ei derrtigen Shäden eine Selsteteiligung in Höhe von 5 Euro je Shdenereignis zu trgen. Unsere Entshädigungsleistung ist uf 1. Euro je Versiherungsjhr mximiert. Nihteinhltung von Liefer- und Beförderungsfristen A Kein Versiherungsshutz esteht für reine Vermögensshäden, die durh die Nihteinhltung von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen. Vertrglihe Ansprühe A Kein Versiherungsshutz esteht für Hftpflihtnsprühe, soweit sie ufgrund Vertrgs oder esonderer Zusge üer den Umfng der gesetzlihen Hftpfliht hinusgehen. Shäden durh Kernenergie A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden durh Kernenergie. A.2 Kskoversiherung für Shäden n Ihrem Fhrzeug A.2.1 Ws ist versihert? Ihr Fhrzeug A Versihert ist Ihr Fhrzeug gegen Beshädigung, Zerstörung, Verlust oder Totlshden infolge eines Ereignisses nh A.2.2 (Teilksko) oder A.2.3 (Vollksko). Vom Versiherungsshutz umfsst sind uh dessen unter A und A ls mitversihert ufgeführte Fhrzeugteile und ls mitversihert ufgeführtes Fhrzeugzuehör, sofern sie strßenverkehrsrehtlih zulässig sind (mitversiherte Teile). Beitrgsfrei mitversiherte Teile A Soweit in A und/oder A niht nders geregelt, sind folgende Fhrzeugteile und folgendes Fhrzeugzuehör des versiherten Fhrzeugs ohne ehreitrg mitversihert: fest im Fhrzeug eingeute oder fest m Fhrzeug ngeute Fhrzeugteile, fest im Fhrzeug eingeutes oder m Fhrzeug ngeutes oder im Fhrzeug unter Vershluss verwhrtes Fhrzeugzuehör, ds usshließlih dem Geruh des Fhrzeugs dient (z.b. Shonezüge, Pnnenwerkzeug) und nh llgemeiner Verkehrsnshuung niht ls Luxus ngesehen wird, im Fhrzeug unter Vershluss verwhrte Fhrzeugteile, die zur Beheung von Betriesstörungen des Fhrzeugs üliherweise mitgeführt werden (z.b. Siherungen und Glühlmpen), VBS K Seite 6

7 d e f g Shutzhelme (uh mit Wehselsprehnlge), solnge sie estimmungsgemäß geruht werden oder mit dem gestellten Fhrzeug so fest verunden sind, dss ein unefugtes Entfernen ohne Beshädigung niht möglih ist, Plnen, Gestelle für Plnen (Spriegel) ei Güterfhrzeugen, folgende ußerhl des Fhrzeugs unter Vershluss gehltene Teile: - ein zusätzliher Stz Räder mit Winter- oder Sommerereifung, - Dh-/Hekständer, Hrdtop, Shneeketten und Kindersitze, - Pktshen n Zweirädern (vershweißt/vershrut oder mit integriertem Siherheitsshloss m Träger efestigt), uterfssungsgeräte (On-Bord-Unit). Ahängig vom Gesmtneuwert mitversiherte Teile A Die nhfolgend unter is e ufgeführten Teile sind ohne Beitrgszushlg mitversihert, wenn sie im Fhrzeug fest eingeut oder m Fhrzeug fest ngeut sind: - ei Pkw, Krfträdern, Anhängern is zu einem Gesmtneuwert der Teile von 1. Euro rutto. - ei sonstigen Fhrzeugrten (z.b. Lkw, Zugmshinen) is zu einem Gesmtneuwert der Teile von 1. Euro rutto, d e Rdio- und sonstige Audiosysteme, Video-, tehnishe Kommuniktions- und Leitsysteme (z.b. fest eingeute Nvigtionssysteme (einshließlih CD/DVD, fest eingeute Freispreheinrihtung), zugelssene Veränderungen n Fhrwerk, Triewerk, Auspuff, Innenrum oder Krosserie (Tuning), die der Steigerung der otorleistung, des otordrehmoments, der Veränderung des Fhrverhltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fhrzeugs führen, individuell für ds Fhrzeug ngefertigte Sonderlkierungen und -eshriftungen sowie esondere Oerflähenehndlungen, Beiwgen und Verkleidungen ei Krfträdern, Leihtkrfträdern, Kleinkrfträdern, Trikes, Quds und Fhrzeugen mit Versiherungskennzeihen, Spezilufuten (z.b. Krn-, Tnk-, Silo-, Kühl- und Thermoufuten) und Spezileinrihtungen (z.b. für Werkstttwgen, essfhrzeuge, Krnkenwgen). Ist der Gesmtneuwert der unter is e ufgeführten Teile höher ls die gennnte Wertgrenze, ist der üersteigende Wert nur mitversihert, wenn dies usdrüklih vereinrt ist. In diesem Fll wird ein Beitrgszushlg erhoen. Bis zur gennnten Wertgrenze verzihten wir uf eine Kürzung der Entshädigung wegen Unterversiherung. Niht versiherre Gegenstände A Niht versiherr sind lle sonstigen Gegenstände, insesondere solhe, deren Nutzung niht usshließlih dem Geruh des Fhrzeugs dient (z.b. Hndys und moile Nvigtionsgeräte, uh ei Verindung mit dem Fhrzeug durh eine Hlterung, Reisegepäk, persönlihe Gegenstände der Insssen). A.2.2 Welhe Ereignisse sind in der Teilksko versihert? Versiherungsshutz esteht ei Beshädigung, Zerstörung, Verlust oder Totlshden des Fhrzeugs einshließlih seiner mitversiherten Teile durh die nhfolgenden Ereignisse: Brnd und Explosion A Versihert sind Brnd und Explosion. Als Brnd gilt ein Feuer mit Flmmenildung, ds ohne einen estimmungsgemäßen Herd entstnden ist oder ihn verlssen ht und sih us eigener Krft uszureiten vermg. Niht ls Brnd gelten Shmor- und Sengshäden. Explosion ist eine uf dem Ausdehnungsestreen von Gsen oder Dämpfen eruhende, plötzlih verlufende Krftäußerung. Entwendung A Versihert ist die Entwendung, insesondere durh Diesthl und Ru. Untershlgung ist nur versihert, wenn dem Täter ds Fhrzeug niht zum Geruh in seinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorehlt üerlssen wird. Unefugter Geruh ist nur versihert, wenn der Täter in keiner Weise erehtigt ist, ds Fhrzeug zu geruhen. Niht ls unefugter Geruh gilt insesondere, wenn der Täter vom Verfügungserehtigten mit der Betreuung des Fhrzeugs euftrgt wird (z.b. Reprteur, Hotelngestellter). Außerdem esteht kein Versiherungsshutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungserehtigten steht (z.b. dessen Areitnehmer, Fmilien- oder Hushltsngehörige). Sturm, Hgel, Blitzshlg, Üershwemmung A Versihert ist die unmittelre Einwirkung von Sturm, Hgel, Blitzshlg oder Üershwemmung uf ds Fhrzeug. Als Sturm gilt eine wetteredingte Luftewegung von mindestens Windstärke 8 gemäß der Beufort-Skl. Eingeshlossen sind Shäden, die ddurh verursht werden, dss durh diese Nturgewlten Gegenstände uf oder gegen ds Fhrzeug geworfen werden. Ausgeshlossen sind Shäden, die uf ein durh diese Nturgewlten vernlsstes Verhlten des Fhrers zurükzuführen sind. Zusmmenstoß mit Tieren A Versihert ist der Zusmmenstoß des in Fhrt efindlihen Fhrzeugs mit Tieren ller Art. Glsruh A Versihert sind Bruhshäden n der Verglsung des Fhrzeugs. Folgeshäden sind niht versihert. Nur wenn eine Reprturrehnung vorgelegt wird, üernehmen wir uh die Einukosten einshließlih der Kosten für die enötigten Dihtungen. Wir verzihten uf den Azug der Selsteteiligung ei Glsshäden, wenn die eshädigte Verglsung ohne Austush nh Astimmung mit uns durh eine von uns empfohlene Werksttt repriert wird. Wir ersetzen is zu einem Betrg von 5 Euro die erforderlihen und nhgewiesenen Kosten für die Reinigung des Fhrzeuginnenrumes. Hinweis: Für die EsySmrt Trife gelten weihende Entshädigungsgrenzen. Siehe Punkt P Kurzshlussshäden n der Verkelung A Versihert sind Shäden n der Verkelung des Fhrzeugs durh Kurzshluss. Folgeshäden sind niht versihert. Tieriss A Versihert sind Shäden durh Tieriss n Fhrzeugen, die ls Pkw, Cmpingfhrzeug oder Krftrd zugelssen sind. Shäden im Fhrzeuginnenrum sind vom Versiherungsshutz usgeshlossen. A.2.3 Durh Tieriss verurshte Folgeshäden ller Art, insesondere weitergehende Shäden m Fhrzeug selst, sind nur für Pkw is zu einer Höhe von 1.5 Euro versihert. Vorussetzung für den Erstz eines Folgeshdens (z. B. Reprtur oder Austush von Steuergeräten, Lenkungsteilen, otoren) ist, dss der Shden ursählih uf den Tierissshden zurükzuführen ist. Welhe Ereignisse sind in der Vollksko versihert? Versiherungsshutz esteht ei Beshädigung, Zerstörung, Verlust oder Totlshden des Fhrzeugs einshließlih seiner mitversiherten Teile durh die nhfolgenden Ereignisse: VBS K Seite 7

8 Ereignisse der Teilksko A Versihert sind die Shdenereignisse der Teilksko nh A.2.2. Unfll A Versihert sind Unfälle des Fhrzeugs. Als Unfll gilt ein unmittelr von ußen plötzlih mit mehnisher Gewlt uf ds Fhrzeug einwirkendes Ereignis. Niht ls Unfllshäden gelten insesondere Shäden ufgrund eines Brems- oder Betriesvorgngs oder reine Bruhshäden. Dzu zählen z.b. Shäden m Fhrzeug durh rutshende Ldung oder durh Anutzung, Verwindungsshäden, Shäden ufgrund Bedienungsfehler oder Üerenspruhung des Fhrzeugs und Shäden zwishen ziehendem und gezogenem Fhrzeug ohne Einwirkung von ußen, es sei denn, diese Shäden sind lut Versiherungsshein mitversihert. ut- oder öswillige Hndlungen A Versihert sind mut- oder öswillige Hndlungen von Personen, die in keiner Weise erehtigt sind, ds Fhrzeug zu geruhen. Als erehtigt sind insesondere Personen nzusehen, die vom Verfügungserehtigten mit der Betreuung des Fhrzeugs euftrgt wurden (z.b. Reprteur, Hotelngestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungserehtigten stehen (z.b. dessen Areitnehmer, Fmilien- oder Hushltsngehörige). Einshränkungen eim Erstz von Reifen A Versihert sind zerstörte oder eshädigte Reifen nur dnn, wenn sie durh ein Ereignis zerstört oder eshädigt wurden, ds gleihzeitig uh ndere versiherte Shäden n dem Fhrzeug verursht ht. A.2.4 A.2.5 A.2.6 Wer ist versihert? Der Shutz der Kskoversiherung gilt für Sie und, wenn der Vertrg uh im Interesse einer weiteren Person geshlossen ist, z.b. des Lesinggeers ls Eigentümer des Fhrzeugs, uh für diese Person. In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? Sie hen in Ksko Versiherungsshutz in den geogrphishen Grenzen Europs sowie den ußereuropäishen Geieten, die zum Geltungsereih der Europäishen Union gehören. Ws zhlen wir ei Totlshden, Zerstörung oder Verlust? Wiedereshffungswert züglih Restwert A Bei Totlshden, Zerstörung oder Verlust des Fhrzeugs zhlen wir den Wiedereshffungswert unter Azug eines vorhndenen Restwerts des Fhrzeugs. Lssen Sie Ihr Fhrzeug trotz Totlshdens oder Zerstörung reprieren, gilt A Neupreisentshädigung ei Totlshden und Entwendung A Bei Pkw (usgenommen ietwgen, Txen, Selstfhrervermiet-Pkw, Oldtimern) zhlen wir den Neupreis des Fhrzeugs gemäß A.2.12, - wenn innerhl von 15 onten nh der Erstzulssung ds Fhrzeug entwendet wird oder ein Totlshden eingetreten ist. Vorussetzung ist, dss sih ds Fhrzeug ei Eintritt des Shdenereignisses im Eigentum dessen efindet, der es ls Neufhrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworen ht (Erstesitz). Als Neufhrzeuge gelten uh Pkw, die für einen Zeitrum von is zu einem ont uf den Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelssen wren. Drüer hinus muss der von uns euftrgte Guthter feststellen, dss die erforderlihen Kosten der Wiederherstellung mindestens 8% des Neupreises etrgen. Ein vorhndener Restwert des Fhrzeugs wird gezogen. Kufpreisentshädigung ei Totlshden und Entwendung A Bei Pkw (usgenommen ietwgen, Txen, Selstfhrervermiet-Pkw, Oldtimern), die ls Geruhtfhrzeug erworen wurden und ei erstmliger Zulssung uf Sie niht älter ls 6 onte wren, zhlen wir den gezhlten und durh Vorlge eines shriftlihen Kufvertrgs nhgewiesenen Kufpreis des Fhrzeugs gemäß A.2.12, - wenn innerhl von 6 onten nh der erstmligen Zulssung uf Sie ds Fhrzeug entwendet wird oder ein Totlshden eingetreten ist. Die Höhstentshädigung ist egrenzt uf 11 % des Wiedereshffungswertes gem. A Ein vorhndener Restwert des Fhrzeugs wird gezogen. A Wir zhlen die üer den Wiedereshffungswert hinusgehende Neupreisentshädigung oder Kufpreisentshädigung nur in der Höhe, in der gesihert ist, dss die Entshädigung innerhl eines Jhres nh ihrer Feststellung für die Reprtur des Fhrzeugs oder den Erwer eines nderen Fhrzeugs verwendet wird. Azug ei fehlender Wegfhrsperre im Flle eines Diesthls A Bei Totlshden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw oder Cmping-Krftfhrzeuges infolge Diesthls vermindert sih die Entshädigung um 1 %. Dies gilt niht, wenn ds Fhrzeug zum Zeitpunkt des Diesthls durh eine selstshärfende elektronishe Wegfhrsperre gesihert wr. Die Regelung üer die Selsteteiligung nh A.2.13 leit hiervon unerührt. Ws versteht mn unter Totlshden, Wiedereshffungswert und Restwert? A Ein Totlshden liegt vor, wenn die erforderlihen Kosten der Reprtur des Fhrzeugs dessen Wiedereshffungswert üersteigen. A Wiedereshffungswert ist der Preis, den Sie für den Kuf eines gleihwertigen geruhten Fhrzeugs m Tg des Shdenereignisses ezhlen müssen. A Restwert ist der Veräußerungswert des Fhrzeugs im eshädigten oder zerstörten Zustnd. Erstz von Zulssungskosten A Im Fll eines wirtshftlihen Totlshdens ersetzen wir Ihnen is zu einem Betrg von 1 Euro durh Rehnung nhgewiesene Zulssungskosten für ein uf Sie zugelssenes Erstzfhrzeug, wenn dieses wieder ei uns versihert wird. A.2.7 Hinweis: Für die EsySmrt Trife gelten weihende Entshädigungsgrenzen. Siehe Punkt P Ws zhlen wir ei Beshädigung? Reprtur A Wird ds Fhrzeug eshädigt, zhlen wir die für die Reprtur erforderlihen Kosten is zu folgenden Oergrenzen: Wird ds Fhrzeug vollständig und fhgereht repriert, zhlen wir die hierfür erforderlihen Kosten is zur Höhe des Wiedereshffungswerts nh A.2.6.6, wenn Sie uns dies durh eine Rehnung nhweisen. Fehlt dieser Nhweis, zhlen wir entsprehend A Wird ds Fhrzeug niht, niht vollständig oder niht fhgereht repriert, zhlen wir die erforderlihen Kosten einer vollständigen Reprtur is zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiedereshffungswerts (siehe A und A.2.6.7). Ashleppen A Bei Beshädigung des Fhrzeugs ersetzen wir die Kosten für ds Ashleppen vom Shdenort is zur nähstgele- VBS K Seite 8

9 genen für die Reprtur geeigneten Werksttt, wenn niht ein Dritter Ihnen gegenüer verpflihtet ist, die Kosten zu üernehmen. Ds gilt nur, soweit einshließlih unserer Leistungen wegen der Beshädigungen des Fhrzeugs nh A die Oergrenze nh A niht üershritten wird. Azug neu für lt A Werden ei der Reprtur lte Teile gegen Neuteile usgetusht oder ds Fhrzeug gnz oder teilweise neu lkiert, ziehen wir von den Kosten der Erstzteile und der Lkierung einen dem Alter und der Anutzung der lten Teile entsprehenden Betrg (neu für lt). Bei Omniussen ist der Azug neu für lt uf die Bereifung, Btterie eshränkt, wenn ds Shdenereignis in den ersten 8 Jhren nh der Erstzulssung eintritt. Bei den ürigen Fhrzeugrten gilt dies in den ersten 3 Jhren. Bei Pkw und Krädern verzihten wir unhängig von dem Alter des Fhrzeugs druf, von den Kosten der Erstzteile und der Lkierung einem dem Alter und der Anutzung der lten Teile entsprehenden Betrg zuziehen. Üernhme von zusätzlihen Kosten und Zushlägen A Kosten für Entsorgung und Verringung sowie Zushläge uf die unverindlihe Preisempfehlung von Erstzteilen (UPE-Zushläge) werden von uns nur üernommen, wenn Sie uns diese durh Vorlge einer Rehnung nhweisen. A.2.8 Besonderheiten ei vereinrtem Werksttt-Servie Flls Sie für Ihren Pkw mit uns den Werksttt-Servie vereinrt hen, dnn gelten zusätzlih zu den Bestimmungen nh Ashnitt A.2.7 folgende Besonderheiten: Auswhl der Werksttt A Sie informieren uns im Reprturfll und wir wählen eine Werksttt us unserem Werkstttnetz us, in welher der Pkw repriert wird. Wir erteilen den Reprturuftrg und trgen die Kosten der Fhrzeugreprtur. Hierei wird eine vereinrte Selsteteiligung nh A.2.13 erüksihtigt. Diese Selsteteiligung ist von Ihnen nh erfolgter Reprtur n die Werksttt zu zhlen. Zustzleistungen ei Reprtur in der von uns usgewählten Werksttt A Wir erringen folgende Zustzleistungen: d der Pkw wird vom Shdenort oder von Ihrem Wohnsitz in die gewählte Werksttt trnsportiert für die Duer der Reprtur wird Ihnen ein Erstz-Pkw der kleinsten Klsse zur Verfügung gestellt der Pkw wird innen und ußen gereinigt der Rüktrnsport des Pkw erfolgt kostenfrei Nehmen Sie diese Zustzleistungen niht in Anspruh esteht kein Ausgleihsnspruh. Die Zustzleistungen,, d werden niht gewährt, wenn es sih eim Shdenereignis um reine Glsruhshäden hndelt. Wenn Sie selst die Werksttt wählen wollen A Wenn Sie vor Reprturverge keinen Kontkt mit uns ufnehmen oder wenn Sie uns die Werksttt niht uswählen lssen sondern den Pkw in einer nderen, von uns niht estimmten Werksttt reprieren lssen, dnn üernehmen wir nur 85 Prozent der nh den Ashnitten A.2.7 und A.2.12 erehneten Erstzleistung. Die Zustzleistungen nh A entfllen in diesen Fällen. Wenn Sie den Pkw niht reprieren lssen wollen A Wird der Wgen uf Ihren Wunsh hin niht repriert, ersetzen wir die nh A is A.2.7.3, A.2.9 is A.2.14 erehnete Leistung (ohne ehrwertsteuer) so, wie sie ei einer durh uns vernlssten Reprtur des Pkw durh eine Ihrem Wohnsitz nhegelegene Werksttt us unserem Werkstttnetz entstnden wäre. A is A gelten niht. Wnn der Werksttt-Servie niht gilt A Die Bestimmungen im Rhmen des Werksttt-Servie gelten niht, wenn A.2.9 ein Totlshden im Sinne von A vorliegt sih der Shdenfll niht in Deutshlnd ereignet ht und eine Reprtur niht in Deutshlnd erfolgt ds Fhrzeug niht repriert wird In diesen Fällen rihtet sih die Erstzleistung nh A.2.7 und A.2.12, ei Verziht uf Reprtur nh A Shverständigenkosten Die Kosten eines Shverständigen ersttten wir nur, wenn wir dessen Beuftrgung vernlsst oder ihr zugestimmt hen. A.2.1 ehrwertsteuer ehrwertsteuer ersttten wir nur, wenn und soweit diese für Sie ei der von Ihnen gewählten Shdeneseitigung ttsählih ngefllen ist. Die ehrwertsteuer ersttten wir niht, soweit Vorsteuerzugserehtigung esteht. A.2.11 Zusätzlihe Regelungen ei Entwendung Wiederuffinden des Fhrzeugs A Wird ds Fhrzeug innerhl eines onts nh Eingng der shriftlihen Shdennzeige wieder ufgefunden und können Sie innerhl dieses Zeitrums mit ojektiv zumutren Anstrengungen ds Fhrzeug wieder in Besitz nehmen, sind Sie zur Rüknhme des Fhrzeugs verpflihtet. A Wird ds Fhrzeug in einer Entfernung von mehr ls 5 km (Luftlinie) von seinem regelmäßigen Stndort ufgefunden, zhlen wir für dessen Aholung die Kosten in Höhe einer Bhnfhrkrte 2. Klsse für Hin- und Rükfhrt is zu einer Höhstentfernung von 1.5 km (Bhnkilometer) vom regelmäßigen Stndort des Fhrzeugs zu dem Fundort. Eigentumsüergng nh Entwendung A Sind Sie niht nh A zur Rüknhme des Fhrzeugs verpflihtet, werden wir dessen Eigentümer, sofern wir Entshädigungsleistungen nh A.2.6 errht hen. A.2.12 Bis zu welher Höhe leisten wir (Höhstentshädigung)? Unsere Höhstentshädigung ist eshränkt uf den Neupreis des Fhrzeugs (sofern ds Fhrzeug ls Neufhrzeug erworen wurde) zw. uf den Kufpreis des Fhrzeugs (sofern ds Fhrzeug ls Geruhtfhrzeug erworen wurde). ximl zhlen wir jedoh für - Krfträder, Quds und Trikes 15. Euro, - Pkw 8. Euro - sonstige Fhrzeuge 2. Euro sofern vertrglih nihts nderes vereinrt ist. Neupreis ist der Betrg, der für den Kuf eines neuen Fhrzeugs in der Ausstttung des versiherten Fhrzeugs oder - wenn der Typ des versiherten Fhrzeugs niht mehr hergestellt wird - eines vergleihren Nhfolgemodells m Tg des Shdenereignisses ufgewendet werden muss. ßgelih für den Neupreis - und unsere Leistungsgrenze usmhend - ist der unverindlih empfohlene Preis des Herstellers züglih orts-, mrkenüliher oder ttsähliher Nhlässe. Die Asätze A und A finden entsprehende Anwendung. Kufpreis des Fhrzeugs ist der Betrg, der von Ihnen n den Verkäufer gemäß Ihrer kufvertrglihen Vereinrung gezhlt wurde. Die Asätze A und A finden entsprehende Anwendung. 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10 A.2.13 Selsteteiligung Ist eine Selsteteiligung vereinrt, wird diese ei jedem Shdenereignis von der Entshädigung gezogen. Eine Ausnhme ildet die Regelung zum Glsruh in A Ihrem Versiherungsshein können Sie entnehmen, o und in welher Höhe Sie eine Selsteteiligung vereinrt hen. A.2.14 Ws wir niht ersetzen und Rest- und Altteile Ws wir niht ersetzen A Wir zhlen niht für Veränderungen, Veresserungen und Vershleißreprturen. Eenflls niht ersetzt werden Folgeshäden wie Verlust von Treistoff und Betriesmittel (z.b. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, Zulssungskosten, Üerführungskosten, Verwltungskosten, Nutzungsusfll oder Kosten eines ietfhrzeugs. Rest- und Altteile A Rest- und Altteile sowie ds unreprierte Fhrzeug verleien ei Ihnen und werden zum Veräußerungswert uf die Entshädigung ngerehnet. A.2.15 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung A Sold wir unsere Zhlungspfliht und die Höhe der Entshädigung festgestellt hen, zhlen wir diese spätestens innerhl von zwei Wohen. A Hen wir unsere Zhlungspfliht festgestellt, lässt sih jedoh die Höhe der Entshädigung niht innerhl eines onts nh Shdennzeige feststellen, können Sie einen ngemessenen Vorshuss uf die Entshädigung verlngen. A Ist ds Fhrzeug entwendet worden, ist zunähst zuwrten, o es wieder ufgefunden wird. Aus diesem Grunde zhlen wir die Entshädigung frühestens nh Aluf eines onts nh Eingng der shriftlihen Shdennzeige. A Ihren Anspruh uf die Entshädigung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere usdrüklihe Genehmigung weder treten noh verpfänden. A.2.16 Können wir unsere Leistung zurükfordern, wenn Sie niht selst gefhren sind? Fährt eine ndere Person erehtigterweise ds Fhrzeug und kommt es zu einem Shdenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen niht zurük. Dies gilt niht, wenn der Fhrer ds Shdenereignis gro fhrlässig oder vorsätzlih hereigeführt ht. Ht der Fhrer ds Shdenereignis gro fhrlässig hereigeführt gilt A entsprehend. Let der Fhrer ei Eintritt des Shdens mit Ihnen in häusliher Gemeinshft, fordern wir unsere Erstzleistung selst ei gro fhrlässiger Hereiführung des Shdens niht zurük, sondern nur ei vorsätzliher Verurshung. Die Sätze 1 is 4 gelten entsprehend, wenn eine in der Kfz-Hftpflihtversiherung gemäß A.1.2 mitversiherte Person, der ieter oder der Entleiher einen Shden hereiführt. A.2.17 Ws ist niht versihert? Vorstz und groe Fhrlässigkeit A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die Sie vorsätzlih hereiführen. Bei gro fhrlässiger Hereiführung des Shdens, sind wir erehtigt, unsere Leistung in einem der Shwere Ihres Vershuldens entsprehenden Verhältnis zu kürzen. Bei Pkw, Cmpingfhrzeugen und Krfträdern verzihten wir gegenüer Ihnen und dem erehtigten Fhrer gegenüer druf, unsere Leistung in einem der Shwere Ihres oder des Verhltens des Fhrers entsprehenden Verhältnis zu kürzen. Ausgenommen von diesem Verziht sind die gro fhrlässige Ermöglihung des Diesthls des Fhrzeuges oder seiner Teile und die Hereiführung des Versiherungsflles in Folge des Genusses lkoholisher Getränke oder nderer erushender ittel, z.b. Drogen. Rennen A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die ei Beteiligung n Fhrtvernstltungen entstehen, ei denen es uf Erzielung einer Höhstgeshwindigkeit nkommt. Dies gilt uh für dzugehörige Üungsfhrten. Drüer hinus esteht kein Versiherungsshutz für jeglihe Fhrten uf otorsport-rennstreken, uh wenn es niht uf Erzielung einer Höhstgeshwindigkeit nkommt (z. B. ei Gleihmäßigkeitsfhrten, Touristenfhrten). Versiherungsshutz esteht jedoh für Fhrsiherheitstrinings. Hinweis: Die Teilnhme n ehördlih niht genehmigten Rennen stellt eine Pflihtverletzung nh D.2.2 dr. Reifenshäden A Kein Versiherungsshutz esteht für eshädigte oder zerstörte Reifen. Versiherungsshutz esteht jedoh, wenn die Reifen ufgrund eines Ereignisses eshädigt oder zerstört werden, ds gleihzeitig ndere unter den Shutz der Kskoversiherung fllende Shäden ei dem versiherten Fhrzeug verursht ht. Erdeen, Kriegsereignisse, innere Unruhen, ßnhmen der Sttsgewlt A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die durh Erdeen, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder ßnhmen der Sttsgewlt unmittelr oder mittelr verursht werden. Shäden durh Kernenergie A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden durh Kernenergie. A.2.18 einungsvershiedenheit üer die Shdenhöhe (Shverständigenverfhren) A Bei einungsvershiedenheit üer die Höhe des Shdens einshließlih der Feststellung des Wiedereshffungswerts oder üer den Umfng der erforderlihen Reprturreiten entsheidet ein Shverständigenusshuss. A Für den Ausshuss enennen Sie und wir je einen Krftfhrzeugshverständigen. Wenn Sie oder wir innerhl von zwei Wohen nh Aufforderung keinen Shverständigen enennen, wird dieser von dem jeweils Anderen estimmt. A Soweit sih der Ausshuss niht einigt, entsheidet ein weiterer Krftfhrzeugshverständiger ls Omnn, der vor Beginn des Verfhrens von dem Ausshuss gewählt werden soll. Einigt sih der Ausshuss niht üer die Person des Omnns, wird er üer ds zuständige Amtsgeriht ennnt. Die Entsheidung des Omnns muss zwishen den jeweils von den eiden Shverständigen geshätzten Beträgen liegen. A Die Kosten des Shverständigenverfhrens sind im Verhältnis des Osiegens zum Unterliegen von uns zw. von Ihnen zu trgen. A.2.19 Fhrzeugteile und Fhrzeugzuehör Bei Beshädigung, Zerstörung oder Verlust von mitversiherten Teilen gelten A.2.6 is A.2.18 entsprehend. A.2.2 GAP-Dekung für fremdfinnzierte Pkw (Differenzksko) Ws ist versihert? A Hen Sie für Ihren gelesten oder kreditfinnzierten Pkw zusätzlih zu Ihrer Vollkskoversiherung die GAP- Dekung geshlossen, so sind Ihr gelester oder kreditfinnzierter Pkw und die mitversiherten Teile nh A.2.1 versihert. O Sie die GAP-Dekung geshlossen hen entnehmen Sie Ihrem Versiherungsshein. Welhe Ereignisse sind versihert? A Versiherungsshutz esteht ei Totlshden, Zerstörung oder Verlust des Fhrzeugs einshließlih seiner mitversiherten Teile durh die Ereignisse, die in der Vollkskoversiherung nh A is A versihert sind. VBS K Seite 1

11 Wer ist versihert? A Der Shutz der Differenzksko gilt für Sie und, wenn der Vertrg uh im Interesse einer weiteren Person geshlossen ist, z.b. des Lesinggeers ls Eigentümer des Pkw, uh für diese Person. In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? A Sie hen Versiherungsshutz in den geogrphishen Grenzen Europs sowie den ußereuropäishen Geieten, die zum Geltungsereih der Europäishen Union gehören. Ws ersetzen wir ei Totlshden, Zerstörung oder Verlust? A Wir ersetzen im Flle des Totlshdens, der Zerstörung oder des Verlusts des Pkw in Ergänzung zu den Regeln der Kskoversiherung nh A.2.6, A.2.9 is A.2.14 ) ei Lesingfhrzeugen die Differenz zwishen dem Wiedereshffungswert und dem sih us dem Lesingvertrg errehnenden Lesing-Restetrg m Shdentg, soweit der Lesinggeer eine entsprehende Nhforderung shriftlih geltend mht. Der Lesing-Restetrg ist die Summe der usstehenden gezinsten Lesing-Rten, nteiliger Restrte, gezinstem Lesing-Restwert und noh niht verruhter ietvoruszhlung. ) ei kreditfinnzierten Fhrzeugen die Differenz zwishen dem Wiedereshffungswert und dem sih us dem Drlehensvertrg errehnenden gezinsten Drlehensetrg m Shdentg, der ei vorzeitiger shdenedingter Beendigung zw. Kündigung des Drlehensvertrges n die Bnk zu zhlen ist. Der Betrg vermindert sih um den Zinsvorteil, den die Bnk durh die vorzeitige Beendigung des Drlehensvertrgs erlngt. Ds Drlehen muss nhweislih usshließlih zur Finnzierung des Fhrzeugs ufgenommen worden sein. Im Shdenfll hen Sie uns den Finnzierungsvertrg und die entsprehende Arehnung des Finnzierungsvertrges einzureihen Niht erüksihtigt werden vor Eintritt des Shdenflls fällig gewesene, niht gezhlte Rten sowie Verzugszinsen. Weitere Vorussetzung ist, dss die erforderlihen Reprturkosten den um den Restwert des Pkw verminderten Wiedereshffungswert üersteigen und ds Fhrzeug niht repriert wird. Die Erstzleistung ist eshränkt uf für Lesing- und Kreditverträge mrktülihe Zinsen und Lufzeiten. Bis zu welher Höhe leisten wir? A Unsere Entshädigung nh A ist eshränkt uf 2% des Wiedereshffungswertes des Pkw m Shdentg. Im Flle der gro fhrlässigen Hereiführung des Shdens gelten die Regelung in A entsprehend. Ws wir niht ersetzen A Neen den Regelungen in A.2.14 ersetzen wir keine Finnzierungs- und Ameldekosten. Bei Lesingverträgen mit Kilometerrehnungen ersetzen wir uh keine Nhforderungen des Lesinggeers wegen Üershreitung der vereinrten Kilometerleistung. Die in der Vollkskoversiherung mit Ihnen vereinrte Selsteteiligung wird niht entshädigt. Ws ist niht versihert? A Es gelten die Regelungen in A Stz 1 sowie A is A A.2.21 Die Brems-, Betries- und Bruhshden-Dekung (BBB-Dekung) Ws ist versihert? A Sie können für Ihren Lstkrftwgen, Ihre Zugmshine, Ihren Anhänger/Auflieger oder Ihre Areitsmshine zusätzlih zu Ihrer Vollkskoversiherung die BBB-Dekung shließen. O Sie die BBB-Dekung für Ihr Fhrzeug geshlossen hen entnehmen Sie Ihrem Versiherungsshein. Versihert sind dnn Ihr Fhrzeug und die mitversiherten Teile nh A.2.1. Drüer hinus sind folgende Gegenstände versihert, wenn der Shden durh ein Ereignis erfolgt, ds gleihzeitig uh ndere vom Versiherungsshutz umfsste Shäden n der versiherten She verursht ht: Trnsportänder, Siee, Shläuhe, Seile, Gurte, Riemen, Bürsten, Bereifung, Ketten, Rupen, Kel Werkzeuge ller Art (z. B. Bohrer, Brehwerkzeuge, esser, Shneiden, Sägelätter, Shleifsheien) Welhe Ereignisse sind versihert? A Versiherungsshutz esteht ei Beshädigung, Zerstörung oder Verlust des Fhrzeugs einshließlih seiner mitversiherten Teile sowie der Teile nh A und durh unvorhergesehene und plötzlih eintretende Brems-, Betries- und Bruhshäden. Wer ist versihert? A Der Versiherungsshutz in der BBB-Dekung gilt für Sie und, wenn der Vertrg uh im Interesse einer weiteren Person, z.b.: des Lesinggeers ls Eigentümer des Fhrzeugs, geshlossen ist, uh für diese Person. In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? A Sie hen in der BBB-Dekung Versiherungsshutz in den geogrphishen Grenzen Europs sowie den ußereuropäishen Geieten, die zum Geltungsereih der Europäishen Union gehören. Ws zhlen wir ei Beshädigung oder Zerstörung? A Wir leisten eine Entshädigung nh A.2.6.1, A.2.7, A.2.9, A.2.1 und A Aweihend von A wird im Rhmen der Wiederherstellung ei Shäden n otoren und Getrieen, die niht der Fortewegung des Fhrzeugs dienen (z. B. Kompressoren), Lgern und Drehkränzen ller Art, Rupen, Plniershilden, Greifern, Ldeshufeln, Löffelküeln, Eimern, Akkumultorentterien und sonstigen Teilen, die wegen erhöhten Vershleißes während der Leensduer des Fhrzeugs erfhrungsgemäß mehrfh usgewehselt werden müssen, von den Kosten für Erstzteile oder Lkierung ein dem Alter und der Anutzung entsprehender Azug (neu für lt) vorgenommen. Bis zu welher Höhe leisten wir? A Unsere Höhstentshädigung ist eshränkt uf den Neupreis des Fhrzeugs. Neupreis ist der Betrg, der für den Kuf eines neuen Fhrzeugs in der Ausstttung des versiherten Fhrzeugs oder - wenn der Typ des versiherten Fhrzeugs niht mehr hergestellt wird - eines vergleihren Nhfolgemodells m Tg des Shdenereignisses ufgewendet werden muss. ßgelih für den Kufpreis - und unsere Leistungsgrenze usmhend - ist der unverindlih empfohlene Preis des Herstellers züglih orts-, mrkenüliher oder ttsähliher Nhlässe. Selsteteiligung A Ist eine Selsteteiligung vereinrt, wird diese ei jedem Shdenereignis von der Entshädigung gezogen. Eine Ausnhme ildet die Regelung zum Glsruh in A Ihrem Versiherungsshein können Sie entnehmen, o und in welher Höhe Sie eine Selsteteiligung vereinrt hen. Hinweis: Kommt es zu einem Shdenereignis, dss sowohl eine Entshädigungsleistung in der Vollkskoversiherung ls uh in der BBB- Dekung uslöst, wird uf die jeweilige Entshädigungsleistung die jeweilige Selsteteiligung ngerehnet. Ws wir niht ersetzen A Niht ersetzt werden ohne Rüksiht uf mitwirkende Urshen: ängelshäden Wir zhlen niht für Shäden durh ängel, die ei Ashluss der Versiherung ereits vorhnden wren VBS K Seite 11

12 Ihnen oder einer Person, die üer den Einstz der versiherten She und ihrer versiherten Zustzgeräte verntwortlih zu entsheiden ht, eknnt sein mussten. Shäden durh den Einstz einer reprturedürftigen She Wir zhlen ohne Rüksiht uf die mitwirkenden Urshen niht für Shäden durh den Einstz einer erkennr reprturedürftigen She, wenn der Shden nhweislih mit der Reprturedürftigkeit in Zusmmenhng steht oder wenn die She zum Zeitpunkt des Shdens niht zumindest ehelfsmäßig mit Ihrer Zustimmung repriert wr. Betriesfolgeshäden Wir zhlen ohne Rüksiht uf die mitwirkenden Urshen niht für Shäden, die eine unmittelre Folge der duernden Einflüsse des Betriees, der üermäßigen Bildung von Rost und des Anstzes von Kesselstein, Shlmm oder sonstigen Algerungen sind. Wird infolge eines solhen Shdens ein enhrtes Fhrzeugteil eshädigt, leisten wir edingungsgemäß Entshädigung. Shäden, für die ein Dritter einzutreten ht d Wir zhlen ohne Rüksiht uf die mitwirkenden Urshen niht für Shäden, für die ein Dritter ls Liefernt, Werkunternehmer oder us Reprturuftrg einzutreten ht. Bestreitet der Dritte seine Verntwortung für den Shden. Leiten wir jedoh im vertrglih vereinrten Umfng. Shäden durh Versufen oder Vershlmmen e Wir zhlen niht für Shäden und Verluste durh Versufen oder Vershlmmen. Shäden durh esondere Einstzgefhren f Wir zhlen niht für Shäden durh esondere Gefhren des Einstzes von Areitsmshinen uf Wsserustellen, im Bereih von Gewässern, uf shwimmenden Fhrzeugen und ei Tunnelreiten oder ei Areiten unter Tge. otoren und Getrieen einshließlih Teile g Wir zhlen niht für otoren und Getriee, die der Fortewegung der versiherten She dienen, einshließlih Gelenkwelle und Differentil. Zum otor gehören folgende Teile: Anlsser, Auspuffnlge einshließlih Hlterungen, Krftstoffsystem m otor, Kühlung (Wsserpumpe, Lüfter, Thermostt- Leitungen), Kurelwelle mit Lgerung, Lihtmshine, otorlok mit Bühsen, otorremse, Nokenwelle mit Antrie, Ölpumpe, Ölwnne, Pleuel, Triewerk mit Kolen, Zylinderkopf mit eingeuten Teilen. Zum Getriee gehören folgende Teile: Längstrie (Krdn-, Gelenkwelle einshließlih Zwishenlger), Wehsel- und Shltgetriee einshließlih An- und Atriesteil, Zustzgetriee einshließlih Shltgestänge und Befestigungsteile. Ws ist niht versihert? A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, - die Sie vorsätzlih hereiführen - die ei Beteiligung n Fhrtvernstltungen entstehen, ei denen es uf Erzielung einer Höhstgeshwindigkeit nkommt. Dies gilt uh für dzugehörige Üungsfhrten. Hinweis: Die Teilnhme n ehördlih niht genehmigten Rennen stellt eine Pflihtverletzung nh D.2.2 dr - durh Kernenergie - die durh Erdeen, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder ßnhmen der Sttsgewlt unmittelr oder mittelr verursht werden. Wnn endet die BBB-Dekung? A Bei einer Kündigung der Vollkskoversiherung oder einer Umwndlung der Vollkskoversiherung in eine Teilkskoversiherung erlisht die BBB-Dekung utomtish zum gleihen Zeitpunkt, ohne dss es einer gesonderten Kündigung edrf. Die BBB-Dekung knn unhängig von der Vollkskoversiherung gekündigt werden. A.3 Kfz-Shutzrief Hilfe für unterwegs ls Servie oder Kostenerstttung A.3.1 A.3.2 A.3.3 A.3.4 A.3.5 Ws ist versihert? Wir erringen nh Eintritt der in A.3.5 is A.3.8 gennnten Shdenereignisse die dzu im Einzelnen ufgeführten Leistungen ls Servie oder ersttten die von Ihnen ufgewendeten Kosten im Rhmen dieser Bedingungen. Wer ist versihert? Versiherungsshutz esteht für Sie, den erehtigten Fhrer und die erehtigten Insssen, soweit nhfolgend nihts nderes geregelt ist. Versiherte Fhrzeuge Der Kfz-Shutzrief knn nur für Personenkrftwgen, otorräder und Wohnmoile mit einem zulässigen Gesmtgewiht von is zu vier Tonnen geshlossen werden. Versihert ist ds im Versiherungsshein ezeihnete Fhrzeug sowie ein mitgeführter Wohnwgen-, Gepäkoder Bootsnhänger. In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? Sie hen mit dem Kfz-Shutzrief Versiherungsshutz in den geogrphishen Grenzen Europs sowie den ußereuropäishen Geieten, die zum Geltungsereih der Europäishen Union gehören, soweit nhfolgend niht etws nderes geregelt ist. Hilfe ei Pnne oder Unfll Knn ds Fhrzeug nh einer Pnne oder einem Unfll die Fhrt us eigener Krft niht fortsetzen, erringen wir folgende Leistungen: Wiederherstellung der Fhrereitshft A Wir orgnisieren ein Pnnenhilfsfhrzeug zur Wiederherstellung der Fhrereitshft n der Shdenstelle (ereits Hustür). Die hierdurh entstehenden Kosten trgen wir in unegrenzter Höhe. Bei niht durh uns orgnisierter Pnnen- und Unfllhilfe ersttten wir die Kosten is zu einem Höhstetrg von 154 Euro einshließlih der vom Pnnenhilfsfhrzeug mitgeführten Kleinteile. Ashleppen des Fhrzeugs A Knn ds Fhrzeug n der Shdenstelle (ereits Hustür) niht wieder fhrereit gemht werden, sorgen wir für ds Ashleppen des Fhrzeugs einshließlih Gepäk und niht gewerlih eförderter Ldung is zur nähsten geeigneten Werksttt/Fhwerksttt und üernehmen die hierdurh entstehenden Kosten in unegrenzter Höhe. Für niht von uns orgnisiertes Ashleppen ersttten wir die Kosten is zu einem Höhstetrg von 154 Euro. Können niht lle Insssen in der Fhrerkine des Ashleppwgens mitgenommen werden, ersttten wir nhgewiesene Txifhrten is zu 52 Euro. Zusätzlih üernehmen wir die Kosten für den seprten Trnsport von Gepäk und Ldung (keine Tiere, keine gewerlih eförderten Wren) is zu 2 Euro, wenn ein Trnsport zusmmen mit dem Fhrzeug niht möglih ist. Bergen des Fhrzeugs A Ist ds Fhrzeug von der Strße gekommen, sorgen wir für seine Bergung einshließlih Gepäk und niht gewerlih eförderter Ldung und üernehmen die hierdurh entstehenden Kosten in unegrenzter Höhe. VBS K Seite 12

13 Ws versteht mn unter Pnne oder Unfll? A Unter Pnne ist jeder Betries-, Bruh- oder Bremsshden zu verstehen. Unfll ist ein unmittelr von ußen plötzlih mit mehnisher Gewlt uf ds Fhrzeug einwirkendes Ereignis. A.3.6 Zusätzlihe Hilfe ei Pnne, Unfll oder Diesthl Bei Pnne n einem Ort, der mindestens 5 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutshlnd entfernt ist oder ei Unfll oder Diesthl des Fhrzeugs, erringen wir die nhfolgenden Leistungen, wenn ds Fhrzeug weder m Shdentg noh m druf folgenden Tg wieder fhrereit gemht werden knn oder es gestohlen worden ist: Weiter- oder Rükfhrt A Wir orgnisieren die Weiterfhrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inlnd oder zu Ihrem Zielort. Dies gilt uh für die Rükfhrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Aholung des wieder fhrereiten Fhrzeugs vom Shdenort. Wir üernehmen hierei entstehende Kosten für die Fhrt vom Shdenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutshlnd oder für die Fhrt vom Shdenort zum Zielort, die Rükfhrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz, die Fhrt zum Shdenort für eine Person, wenn ds wieder fhrereite Fhrzeug dort geholt werden soll. Die Kosten ersttten wir ei einfher Entfernung unter 8 Bhnkilometern is zur Höhe der Bhnkosten 1. Klsse einshließlih Zushlägen. Bei größerer Entfernung uhen wir für Sie einen Flug der Eonomy- Klsse und üernehmen die hierfür nfllenden Flugkosten. Nhgewiesene Txikosten ersttten wir is zu 52 Euro. Üernhtung A Wir reservieren uf Wunsh eine Üernhtungsmöglihkeit im nähstgelegenen Hotel und üernehmen die Üernhtungskosten für höhstens drei Nähte is zu dem Tg, n dem ds Fhrzeug wiederhergestellt oder ufgefunden wurde. Wir ersttten is zu 77 Euro je Üernhtung und mitreisendem Insssen. Nehmen Sie unsere Leistung gemäß A in Anspruh, üernehmen wir die Üernhtungskosten nur für eine Nht. ietwgen A Wir vermitteln Ihnen ein Erstzfhrzeug und Üernehmen die Kosten für die Anmietung is zur Wiederherstellung der Fhrereitshft. Wir zhlen dei für längstens sieen Tge mximl 77 Euro je Tg. Erfolgt die Vermittlung des Erstzfhrzeuges durh uns, dnn werden eventuell nfllende Notdienstgeühren zusätzlih üernommen. Wird die Anmietung niht durh uns vernlsst, dnn werden die Kosten der Anmietung nest Notdienstgeühren im Rhmen der Höhstentshädigung is zu einem Betrg von 77 Euro je Tg üernommen. Bei Shdenfällen im Auslnd werden Erstzfhrzeugkosten für die Fhrt zu Ihrem ständigen Wohnort is zu 55 Euro üernommen, uh für eine geringere Anzhl von iettgen. Für die Anmietung im Auslnd ruhen Sie eine interntionl nerknnte Kreditkrte, d die Vorlge einer solhen im Regelfll vom Vermieter verlngt wird. Nehmen Sie unsere Leistungen gemäß A oder in Anspruh, dnn üernehmen wir keine Erstzfhrzeugkosten. Fhrzeugunterstellung A uss ds versiherte Fhrzeug is zur Wiederherstellung der Fhrereitshft oder is zur Durhführung des Trnsports zu einer Werksttt oder nh Diesthl im Auslnd und Wiederuffinden is zur Durhführung des Rüktrnsports oder der A.3.7 Verzollung zw. der Vershrottung untergestellt werden, sind wir Ihnen dei ehilflih und üernehmen die ddurh entstehenden Kosten, längstens für zwei Wohen. Hilfe ei Krnkheit, Verletzung oder Tod uf einer Reise Erkrnken Sie oder eine mitversiherte Person unvorhersehr oder stirt der Fhrer uf einer Reise mit dem versiherten Fhrzeug n einem Ort, der mindestens 5 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutshlnd entfernt ist, erringen wir die nhfolgend gennnten Leistungen. Als unvorhersehr gilt eine Erkrnkung, wenn diese niht ereits innerhl der letzten sehs Wohen vor Beginn der Reise (erstmlig oder zum wiederholten le) ufgetreten ist. Krnkenrüktrnsport A üssen Sie oder eine mitversiherte Person infolge Erkrnkung n Ihren ständigen Wohnsitz zurüktrnsportiert werden, sorgen wir für die Durhführung des Rüktrnsports und üernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rüktrnsports müssen medizinish notwendig sein. Unsere Leistung erstrekt sih uh uf die Begleitung des Erkrnkten durh einen Arzt oder Snitäter, wenn diese ehördlih vorgeshrieen ist. Wir üernehmen die is zum Rüktrnsport entstehenden, durh die Erkrnkung edingten ehrkosten für Üernhtungen für Sie und die niht erkrnkten mitversiherten Fmilienngehörigen für höhstens drei Nähte is zu je 77 Euro pro Nht und versiherte Person. Wenn Sie sih niht um Ihr mitgeführtes Gepäk kümmern können, sorgen wir für den Rüktrnsport zu Ihrem Wohnsitz und üernehmen die hierdurh entstehenden Kosten. A Rükholung von Kindern d Können Ihre minderjährigen Kinder oder Kinder, die uf Grund einer Behinderung uf ständige Betreuung ngewiesen sind, infolge der Erkrnkung Ihrer mitreisenden Begleitperson uh im Todesfll niht mehr etreut werden, sorgen wir für die Aholung der Kinder und die Begleitung is zu ihrem Wohnsitz durh eine von Ihnen oder uns usgewählte Begleitperson. Dies gilt uh, wenn die Kinder selst erkrnken und infolge Ihrer Weiterreise niht mehr etreut werden können. Zusätzlih üernehmen wir die durh die Aholung entstehenden Fhrtkosten ei einfher Entfernung unter 8 Bhnkilometern is zur Höhe der Bhnkosten 1. Klsse einshließlih Zushlägen. Bei größerer Entfernung uhen wir für Sie einen Flug der Eonomy-Klsse und üernehmen die hierfür nfllenden Flugkosten. Nhgewiesene Txikosten ersttten wir is zu 52 Euro. Bei einer Reise innerhl Europs üernehmen wir die entstehenden Üernhtungskosten is zur Aholung, höhstens für drei Nähte is zu jeweils 77 Euro pro Person.Fhrzeugholung A Können Sie infolge einer länger ls drei Tge nduernden Erkrnkung oder im Todesfll Ihr Fhrzeug niht mehr zurükfhren und steht uh kein nderer itreisender hierfür zur Verfügung, sorgen wir für die Aholung des Fhrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und trgen die Kosten des Erstzfhrers. Vernlssen Sie die Aholung selst, üernehmen wir die nhgewiesenen Kosten is zu,3 Euro je Kilometer zwishen Ihrem ständigen Wohnsitz und dem Shdenort. Ws versteht mn unter einer Reise? A Reise ist jede Awesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz is zu einer Höhstduer von fortlufend sehs Wohen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutshlnd, n VBS K Seite 13

14 A.3.8 dem Sie ehördlih gemeldet sind und sih üerwiegend ufhlten. Zusätzlihe Leistungen ei einer Auslndsreise Ereignet sih der Shden n einem Ort im Auslnd (Geltungsereih nh A.3.4 ohne Deutshlnd), der mindestens 5 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutshlnd entfernt ist, erringen wir zusätzlih folgende Leistungen: A Bei Pnne und Unfll: Erstzteilversnd Können Erstzteile zur Wiederherstellung der Fhrereitshft des Fhrzeugs n einem usländishen Shdenort oder in dessen Nähe niht eshfft werden, sorgen wir dfür, dss Sie diese uf shnellstmöglihem Wege erhlten sowie gegeenenflls Austushteile (Getriee, Ahsen, otoren) zurüktrnsportiert werden. Hierfür üernehmen wir lle entstehenden Versnd- sowie Aholkosten, niht er die Kosten der Erstzteile selst. Fhrzeugrüktrnsport nh Fhrzeugusfll Knn ds Fhrzeug m Shdenort oder in dessen Nähe niht innerhl von drei Werktgen fhrereit gemht werden und üersteigen die vorussihtlihen Reprturkosten niht den Betrg, der m Shdentg in Deutshlnd für ein gleihwertiges geruhtes Fhrzeug ufgewndt werden muss, sorgen wir für den Trnsport des Fhrzeugs zu einer Werksttt n einem nderen Ort. Wir üernehmen die hierdurh entstehenden Kosten is zur Höhe der Kosten für einen Rüktrnsport n Ihren ständigen Wohnsitz im Inlnd. ietwgen Bei Shdenfällen im Auslnd werden Erstzfhrzeugkosten für die Fhrt zu Ihrem ständigen Wohnort is zu 55 Euro üernommen, uh für eine geringere Anzhl von iettgen. Für die Anmietung im Auslnd ruhen Sie eine interntionl nerknnte Kreditkrte, d die Vorlge einer solhen im Regelfll vom Vermieter verlngt wird. Nehmen Sie unsere Leistungen gemäß A oder in Anspruh, dnn üernehmen wir keine Erstzfhrzeugkosten. Fhrzeugverzollung und -vershrottung d uss ds versiherte Fhrzeug im europäishen Auslnd nh Pnne, Unfll oder Diesthl verzollt oder vershrottet werden, üernehmen wir die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten des Trnsportes vom Shdenort zum Einstellort. Aus der Vershrottung nfllende Resterträge werden n Sie usezhlt. Gepäk und niht gewerlihe Ldung lssen wir zu Ihrem Wohnsitz trnsportieren, wenn ein Trnsport zusmmen mit den gewählten Heimreisemittel niht möglih ist. Die Kosten des Trnsportes üernehmen wir is zum Wert der Bhnfrht. Im Vorfeld ist die Freige der Ksko- Versiherung, des Lesinggeers oder des Kfz-Brief- Inhers einzuholen. Ein Diesthl muss durh eine polizeilihe Bestätigung nhgewiesen werden. Eine Verzollung oder Vershrottung erfolgt niht, wenn gesetzlihe Bestimmungen dem entgegenstehen oder ds Fhrzeug nh Diesthl in fremdes Eigentum üergegngen ist. A Bei Fhrzeugdiesthl: Fhrzeugunterstellung Wird ds gestohlene Fhrzeug nh dem Diesthl im Auslnd wieder ufgefunden und muss es is zur Durhführung des Rüktrnsports oder der Verzollung zw. Vershrottung untergestellt werden, sind wir Ihnen dei ehilflih und üernehmen die ddurh entstehenden Kosten, längstens für zwei Wohen. ietwgen Bei Shdenfällen im Auslnd werden Erstzfhrzeugkosten für die Fhrt zu Ihrem ständigen Wohnort is zu 55 Euro üernommen, uh für eine geringere Anzhl von iettgen. Für die Anmietung im Auslnd ruhen Sie eine interntionl nerknnte Kreditkrte, d die Vorlge einer solhen im Regelfll vom Vermieter verlngt wird. Nehmen Sie unsere Leistungen gemäß A oder in Anspruh, dnn üernehmen wir keine Erstzfhrzeugkosten Fhrzeugverzollung und -vershrottung uss ds versiherte Fhrzeug im europäishen Auslnd nh Pnne, Unfll oder Diesthl verzollt oder vershrottet werden, üernehmen wir die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten des Trnsportes vom Shdenort zum Einstellort. Aus der Vershrottung nfllende Resterträge werden n Sie usezhlt. Gepäk und niht gewerlihe Ldung lssen wir zu Ihrem Wohnsitz trnsportieren, wenn ein Trnsport zusmmen mit den gewählten Heimreisemittel niht möglih ist. Die Kosten des Trnsportes üernehmen wir is zum Wert der Bhnfrht. Im Vorfeld ist die Freige der Ksko- Versiherung, des Lesinggeers oder des Kfz-Brief- Inhers einzuholen. Ein Diesthl muss durh eine polizeilihe Bestätigung nhgewiesen werden. Eine Verzollung oder Vershrottung erfolgt niht, wenn gesetzlihe Bestimmungen dem entgegenstehen oder ds Fhrzeug nh Diesthl in fremdes Eigentum üergegngen ist. A Bei im europäishen Auslnd eingetretenen Todesfällen A.3.9 Steren Sie oder ein mitreisender Fmilienngehöriger uf einer Reise im europäishen Auslnd, sorgen wir nh Astimmung mit den Angehörigen für die Bestttung m Stereort oder für die Üerführung n Ihren letzten ständigen Wohnsitz im Inlnd und trgen die hierdurh jeweils entstehenden Kosten. Ws ist niht versihert? Vorstz und groe Fhrlässigkeit A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die Sie vorsätzlih hereiführen. Bei gro fhrlässiger Hereiführung des Shdens sind wir erehtigt, unsere Leistung in einem der Shwere Ihres Vershuldens entsprehenden Verhältnis zu kürzen. Rennen A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die ei Beteiligung n Fhrtvernstltungen entstehen, ei denen es uf Erzielung einer Höhstgeshwindigkeit nkommt. Dies gilt uh für dzugehörige Üungsfhrten. Hinweis: Die Teilnhme n ehördlih niht genehmigten Rennen stellt eine Pflihtverletzung nh D.2.2 dr. Erdeen, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Sttsgewlt A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die durh Erdeen, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder ßnhmen der Sttsgewlt unmittelr oder mittelr verursht werden. Shäden durh Kernenergie A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden durh Kernenergie. A.3.1 Anrehnung ersprter Aufwendungen, Atretung A Hen Sie ufgrund unserer Leistungen Kosten ersprt, die Sie ohne ds Shdenereignis hätten ufwenden müssen, können wir diese von unserer Zhlung ziehen. A Ihren Anspruh uf Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere usdrüklihe Genehmigung weder treten noh verpfänden. VBS K Seite 14

15 A.3.11 Verpflihtung Dritter A Soweit im Shdenfll ein Dritter Ihnen gegenüer ufgrund eines Vertrgs oder einer itgliedshft in einem Vernd oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflihtet ist, gehen diese Ansprühe unseren Leistungsverpflihtungen vor. A Wenden Sie sih nh einem Shdenereignis llerdings zuerst n uns, sind wir Ihnen gegenüer weihend von A zur Leistung verpflihtet. A.4 Kfz-Unfllversiherung nh dem Pushlsystem wenn Insssen verletzt oder getötet werden A.4.1 Ws ist versihert? A Stößt Ihnen oder einer nderen in der Kfz- Unfllversiherung versiherten Person ein Unfll zu, der in unmittelrem Zusmmenhng mit dem Geruh Ihres Fhrzeugs oder eines dmit verunden Anhängers steht (z.b. Fhren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entlden), erringen wir unter den nhstehend gennnten Vorussetzungen die vereinrten Versiherungsleistungen. A Ein Unfll liegt vor, wenn die versiherte Person durh ein plötzlih von ußen uf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfllereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsshädigung erleidet. A Als Unfll gilt uh, wenn durh eine erhöhte Krftnstrengung n den Gliedmßen oder der Wirelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder uskeln, Sehnen, Bänder oder Kpseln gezerrt oder zerrissen werden. A.4.2 Wer ist versihert? A Pushlsystem it der Kfz-Unfllversiherung nh dem Pushlsystem sind die jeweiligen erehtigten Insssen des Fhrzeugs versihert. Ausgenommen sind ei Ihnen ngestellte Berufsfhrer und Beifhrer, wenn sie ls solhe ds Fhrzeug geruhen. Bei zwei und mehr erehtigten Insssen erhöht sih die Versiherungssumme um 5 Prozent und teilt sih durh die Gesmtzhl der Insssen, unhängig dvon, o diese zu Shden kommen. A Ws versteht mn unter erehtigten Insssen? A.4.3 A.4.4 A.4.5 Berehtigte Insssen sind Personen (Fhrer und lle weiteren Insssen), die sih mit Wissen und Willen des Verfügungserehtigten in oder uf dem versiherten Fhrzeug efinden oder in ursählihem Zusmmenhng mit ihrer Beförderung eim Geruh des Fhrzeugs tätig werden. In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? Sie hen in der Kfz-Unfllversiherung Versiherungsshutz in den geogrphishen Grenzen Europs sowie den ußereuropäishen Geieten, die zum Geltungsereih der Europäishen Union gehören. Welhe Leistungen umfsst die Kfz- Unfllversiherung? Ihrem Versiherungsshein können Sie entnehmen, welhe der nhstehenden Leistungen mit welhen Versiherungssummen vereinrt sind. Leistung ei Invlidität Vorussetzungen A Invlidität liegt vor, wenn - die versiherte Person durh den Unfll uf Duer in ihrer körperlihen oder geistigen Leistungsfähigkeit eeinträhtigt ist, - die Invlidität innerhl eines Jhres nh dem Unfll eingetreten ist und - die Invlidität innerhl von 15 onten nh dem Unfll ärztlih festgestellt und von Ihnen ei uns geltend gemht worden ist. Kein Anspruh uf Invliditätsleistung esteht, wenn die versiherte Person unflledingt innerhl eines Jhres nh dem Unfll stirt. Art der Leistung A Die Invliditätsleistung zhlen wir ls Kpitletrg. Berehnung der Leistung A Grundlge für die Berehnung der Leistung sind die Versiherungssumme und der Grd der unflledingten Invlidität. d e Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit eines der nhstehend gennnten Körperteile und Sinnesorgne gelten usshließlih die folgenden Invliditätsgrde: Arm 7 % Arm is oerhl des Ellenogengelenks Arm unterhl des Ellenogengelenks 65 % 6 % Hnd 55 % Dumen 2 % Zeigefinger 1 % nderer Finger 5 % Bein üer der itte des Oershenkels Bein is zur itte des Oershenkels 7 % 6 % Bein is unterhl des Knies 5 % Bein is zur itte des Untershenkels 45 % Fuß 4 % große Zehe 5 % ndere Zehe 2 % Auge 5 % Gehör uf einem Ohr 3 % Geruhssinn 1 % Geshmkssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionseeinträhtigung gilt der entsprehende Teil des jeweiligen Prozentstzes. Für ndere Körperteile und Sinnesorgne emisst sih der Invliditätsgrd dnh, inwieweit die normle körperlihe oder geistige Leistungsfähigkeit insgesmt eeinträhtigt ist. Dei sind usshließlih medizinishe Gesihtspunkte zu erüksihtigen. Wren etroffene Körperteile oder Sinnesorgne oder deren Funktionen ereits vor dem Unfll duernd eeinträhtigt, wird der Invliditätsgrd um die Vorinvlidität gemindert. Diese ist nh und zu emessen. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgne durh den Unfll eeinträhtigt, werden die nh is ermittelten Invliditätsgrde zusmmengerehnet. ehr ls 1 % werden jedoh niht erüksihtigt. Stirt die versiherte Person us unfllfremder Urshe innerhl eines Jhres nh dem Unfll oder, gleihgültig us welher Urshe, später ls ein Jhr nh dem Unfll, und wr ein Anspruh uf Invliditätsleistung entstnden, leisten wir nh dem Invliditätsgrd, mit dem uf Grund der ärztlihen Befunde zu rehnen gewesen wäre. VBS K Seite 15

16 A.4.6 Leistung ei Tod A.4.9 Ws ist niht versihert? Vorussetzung A Vorussetzung für die Todesfllleistung ist, dss die versiherte Person infolge des Unflls innerhl eines Jhres gestoren ist. Höhe der Leistung A Wir zhlen die für den Todesfll versiherte Summe. A.4.7 Welhe Auswirkungen hen vor dem Unfll estehende Krnkheiten oder Gerehen? A Wir leisten nur für Unfllfolgen. Hen Krnkheiten oder Gerehen ei der durh ein Unfllereignis verurshten Gesundheitsshädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sih entsprehend dem Anteil der Krnkheit oder des Gerehens - im Flle einer Invlidität der Prozentstz des Invliditätsgrds, - im Todesfll sowie in llen nderen Fällen die Leistung. A Beträgt der itwirkungsnteil weniger ls 25 %, unterleit die inderung. A.4.8 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung Prüfung Ihres Anspruhs A Wir sind verpflihtet, innerhl eines onts - eim Invliditätsnspruh innerhl von drei onten - zu erklären, o und in welher Höhe wir einen Anspruh nerkennen. Die Fristen eginnen mit dem Zugng folgender Unterlgen: - Nhweis des Unfllhergngs und der Unfllfolgen, - eim Invliditätsnspruh zusätzlih der Nhweis üer den Ashluss des Heilverfhrens, soweit er für die Bemessung der Invlidität notwendig ist. A Die ärztlihen Geühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsnspruhs entstehen, üernehmen wir ei Invlidität is zu 1 der versiherten Summe. Fälligkeit der Leistung A Erkennen wir den Anspruh n oder hen wir uns mit Ihnen üer Grund und Höhe geeinigt, zhlen wir innerhl von zwei Wohen. Vorshüsse A Steht die Leistungspfliht zunähst nur dem Grunde nh fest, zhlen wir uf Ihren Wunsh ngemessene Vorshüsse. A Vor Ashluss des Heilverfhrens knn eine Invliditätsleistung innerhl eines Jhres nh dem Unfll nur is zur Höhe einer vereinrten Todesfllsumme enspruht werden. Neuemessung des Grdes der Invlidität A Sie und wir sind erehtigt, den Grd der Invlidität jährlih, längstens is zu drei Jhren nh dem Unfll, erneut ärztlih emessen zu lssen. Bei Kindern is zur Vollendung des 16. Leensjhres verlängert sih diese Frist von drei uf 5 Jhre. Dieses Reht muss - von uns zusmmen mit unserer Erklärung üer die Anerkennung unserer Leistungspfliht nh A.4.9.1, - von Ihnen vor Aluf der Frist usgeüt werden. Leistung für eine mitversiherte Person A Sie können die Auszhlung der uf eine mitversiherte Person entfllenden Versiherungssumme n sih nur mit deren Zustimmung verlngen. Atretung A Ihren Anspruh uf die Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere usdrüklihe Genehmigung weder treten noh verpfänden. Strftt A Kein Versiherungsshutz esteht ei Unfällen, die der versiherten Person ddurh zustoßen, dss sie vorsätzlih eine Strftt egeht oder versuht. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen / Trunkenheit A Kein Versiherungsshutz esteht ei Unfällen der versiherten Person durh Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, uh soweit diese uf Trunkenheit eruhen, sowie durh Shlgnfälle, epileptishe Anfälle oder ndere Krmpfnfälle, die den gnzen Körper der versiherten Person ergreifen. Versiherungsshutz esteht jedoh, wenn diese Störungen oder Anfälle durh ein Unfllereignis verursht sind, ds unter diesen Vertrg oder unter eine für ds Vorfhrzeug ei uns geshlossene Kfz-Unfllversiherung fällt. Rennen A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die ei Beteiligung n Fhrtvernstltungen entstehen, ei denen es uf Erzielung einer Höhstgeshwindigkeit nkommt. Dies gilt uh für dzugehörige Üungsfhrten. Hinweis: Die Teilnhme n ehördlih niht genehmigten Rennen stellt eine Pflihtverletzung nh D.2.2 dr.. Erdeen, Kriegsereignisse, innere Unruhen, ßnhmen der Sttsgewlt A Kein Versiherungsshutz esteht ei Unfällen, die durh Erdeen, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder ßnhmen der Sttsgewlt unmittelr oder mittelr verursht werden. Kernenergie A Kein Versiherungsshutz esteht ei Shäden durh Kernenergie. Bndsheien, innere Blutungen A Kein Versiherungsshutz esteht ei Shäden n Bndsheien sowie ei Blutungen us inneren Orgnen und Gehirnlutungen. Versiherungsshutz esteht jedoh, wenn üerwiegende Urshe ein unter diesen Vertrg fllendes Unfllereignis ist. Infektionen A Kein Versiherungsshutz esteht ei Infektionen. Bei Wundstrrkrmpf und Tollwut esteht jedoh Versiherungsshutz, wenn die Krnkheitserreger durh ein versihertes Unfllereignis sofort oder später in den Körper gelngen. Bei nderen Infektionen esteht Versiherungsshutz, wenn die Krnkheitserreger durh ein versihertes Unfllereignis, ds niht nur geringfügige Hut- oder Shleimhutverletzungen verursht, sofort oder später in den Körper gelngen. Bei Infektionen, die durh Heilmßnhmen verursht sind, esteht Versiherungsshutz, wenn die Heilmßnhmen durh ein unter diesen Vertrg fllendes Unfllereignis vernlsst wren. Psyhishe Rektionen A Kein Versiherungsshutz esteht ei krnkhften Störungen infolge psyhisher Rektionen, uh wenn diese durh einen Unfll verursht wurden. Buh- und Unterleisrühe A Kein Versiherungsshutz esteht ei Buh- oder Unterleisrühen. Versiherungsshutz esteht jedoh, wenn sie durh eine unter diesen Vertrg fllende gewltsme, von ußen kommende Einwirkung entstnden sind. A.5 Fhrershutz-Versiherung (FSV) - wenn der Fhrer verletzt oder getötet wird A.5.1 Ws ist versihert? A Stößt dem erehtigten Fhrer eim Lenken des versiherten Pkw ein Unfll nh A zu, erringen wir unter VBS K Seite 16

17 den nhstehenden Vorussetzungen die vereinrten Versiherungsleistungen. Sofern Dritte zur Leistung verpflihtet sind, gelten die Regelungen unter A.5.8. A Ein Unfll liegt vor, wenn der Fhrer durh ein plötzlih von ußen uf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfllereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsshädigung oder den Tod erleidet. A.5.2 A.5.3 A.5.4 A.5.5 Wer ist versihert? it der Fhrershutz-Versiherung ist der erehtigte Fhrer versihert. Der erehtigte Fhrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungserehtigten ds Fhrzeug in eigener Verntwortung lenkt. Nur der erehtigte Fhrer oder seine Hinterlieenen können Ansprühe us dem Versiherungsvertrg im Rhmen der Fhrershutz-Versiherung selstständig gegen uns erheen. Versiherte Fhrzeuge Die Fhrershutz-Versiherung knn nur gemeinsm mit einer Kfz-Hftpflihtversiherung und nur für einen Pkw geshlossen werden. Ihrem Versiherungsshein können Sie entnehmen, o Sie die Fhrershutz-Versiherung geshlossen hen. In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? Sie hen in der Fhrershutz-Versiherung Versiherungsshutz in den geogrphishen Grenzen Europs sowie den ußereuropäishen Geieten, die zum Geltungsereih der Europäishen Union gehören. Welhe Leistung umfsst die Fhrershutz- Versiherung? Erstz von Personenshäden A Die Fhrershutz-Versiherung ersetzt Personenshäden. Der Umfng der Leistung rihtet sih nh dem, ws der Fhrer oder dessen Hinterlieene erehtigterweise nh dem deutshen Reht der unerluten Hndlung fordern könnten. Höhe der Leistung A Die Leistung ist uf die Dekungssumme eshränkt, die in der für den versiherten Pkw estehenden Kfz- Hftpflihtversiherung jeweils für eine Person ls Leistungsoergrenze vereinrt ist, mximl jedoh ist die Leistung uf 12.. Euro eshränkt. A.5.6 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung Fälligkeit der Leistung A Erkennen wir den Anspruh n oder hen wir uns mit Ihnen üer Grund und Höhe geeinigt, zhlen wir innerhl von zwei Wohen nh Anerkennung oder Einigung. Vorshüsse A Steht die Leistungspfliht zunähst nur dem Grunde nh fest, zhlen wir ngemessene Vorshüsse, wenn Sie dies wünshen. Atretung A Ihren Anspruh uf die Leistung können Sie ohne unsere usdrüklihe Genehmigung vor der endgültigen Feststellung weder verpfänden noh treten. A.5.7 Ws ist niht versihert? Kein Anspruh uf Leistung esteht, wenn oder soweit A der Shden eim Be- oder Entlden oder Ein- oder Aussteigen entsteht, A der Shden durh einen Unfll entsteht und kein Siherheitsgurt getrgen wurde, es sei denn, es hndelt sih um eine erlute Ausnhme im Sinne der StVO, A der Shden vorsätzlih verursht wurde, A der Fhrer zum Unfllzeitpunkt niht im Besitz der erforderlihen Fhrerlunis ist, A der Shden eim Versuh oder Ausführung einer Strftt eintritt, A der Shden eintritt und der Fhrer unter Einfluss von Alkohol (mindestens,3 mg/l Atem-/ Blutlkoholkonzentrtion) oder erushenden itteln/drogen stnd, ohne, dss es dei uf eine Ursählihkeit nkommt, A der Fhrer ds Fhrzeug ohne Wissen und Willen der üer die Verwendung Verfügungserehtigten nutzte, A es sih um Ansprühe hndelt, die uf Grund Vertrges oder esonderer Zusge üer den Umfng der gesetzlihen Hftpfliht hinusgehen, A es sih um Shverhlte hndelt, die ereits in A.1.5 und A.4.9 usgeshlossen sind. A.5.8 Ausdrüklih usgeshlossen sind Ansprühe von Dritten (z.b. Forderungen von Sozilversiherungsträgern uf Erstz von Beiträgen) oder deren Hftpflihtversiherern. Verpflihtung Dritter A Soweit der Fhrer oder dessen Hinterlieene wegen des Unflls Leistungen von einem nderen Shdenversiherer, Sozilversiherungsträger, Sozilhilfeträger, einer privten Krnkenksse oder Dritten enspruhen können, leisten wir niht. A In Bezug uf die Leistungen eines nderen Shdenversiherers oder eines Dritten treten wir nh Atretung eventueller Ansprühe in Vorleistung, wenn ohne Ihr Vershulden und ohne Vershulden des Fhrers oder dessen Hinterlieenen die Entshädigungspfliht des Shdenversiherers oder des Dritten gnz oder teilweise niht geklärt ist. Die Pfliht zur Vorleistung erstrekt sih niht uf etwige Ansprühe, die krft Gesetzes uf Sozilversiherungsträger oder Dritte üergegngen sind. Sollte sih eine Shdenerstzpfliht eines Dritten ergeen, geht Ihr gegen den Dritten estehender Anspruh in Höhe der errhten Leistungen us der Fhrershutz-Versiherung uf uns üer. A An die Feststellung zur Höhe der Entshädigungsleistung, die durh Dritte getroffen wird, sind wir niht geunden. A.5.9 Wird im Shdenfll der Shdenfreiheitsrtt des Kfz-Hftpflihtvertrges elstet? Ein erstzpflihtiger Shden in der Fhrershutz- Versiherung elstet Ihren Shdenfreiheitsrtt in der Kfz-Hftpfliht niht. A.6 Auslnd-Shdenshutzversiherung für Unfälle im Auslnd, ei denen der Unfllgegner hftet A.6.1 Vorussetzung für ds Bestehen der Auslnd- Shdenshutzversiherung ist, dss es sih ei Ihrem Fhrzeug um einen Personenkrftwgen hndelt und dss für Ihren Pkw ei uns eine Kfz-Hftpflihtversiherung in den Trifen KomfortPlus oder EsySmrt KomfortPlus geshlossen wurde. Zum Unfllzeitpunkt muss hierfür Versiherungsshutz estehen. Ws ist versihert? Sie wurden im Auslnd durh einen Dritten geshädigt A Hen Sie mit Ihrem Personenkrftwgen im Auslnd einen Unfll, ei dem den Unfllgegner die Shuld trifft o- der für den er hftet, ersetzen wir den Shden, für den der Unfllgegner einzutreten ht, so, ls o der Unfllgegner ei uns Kfz-Hftpflihtversihert wäre. A Vorussetzung für diese Leistung ist, dss sih der Unfll im Geltungsereih gemäß A.6.3 ereignet ht. Bei dem Fhrzeug, ds den Shden verursht ht, muss es sih um ein versiherungspflihtiges Fhrzeug hndeln, ds im Auslnd zugelssen und für uns ermittelr ist. A Sie können Ihre Ansprühe direkt ei uns geltend mhen. Wir leisten is zu der im Versiherungsshein gennnten Höhe. Leistungen für Personenshäden sind jedoh uf 15.. Euro je geshädigte Person egrenzt. VBS K Seite 17

18 Welhe strßenverkehrsrehtlihen Vorshriften gelten? A Es gelten die strßenverkehrsrehtlihen Vorshriften des Unflllndes. Nh welhem Reht rihten sih unsere Leistungen? A Unsere Leistungen rihten sih nh deutshem Reht. Werden Leistungen von Dritten ngerehnet? A Leistungen eines Dritten, insesondere die eines usländishen Kfz-Hftpflihtversiherers, werden uf die Versiherungsleistung ngerehnet. A.6.2 A.6.3 A.6.4 A.6.5 A.6.6 Wer ist versihert? Versiherungsshutz esteht für Sie, lle erehtigten Fhrzeuginsssen, den Hlter und den Eigentümer des hier versiherten Personenkrftwgens. Ansprühe us diesem Vertrg können er nur Sie ls Versiherungsnehmer geltend mhen. In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? Die Auslnd-Shdenshutzversiherung gilt innerhl der EU, Islnd, Liehtenstein, Krotien, Norwegen und Shweiz. Kein Versiherungsshutz esteht innerhl Deutshlnds oder in einem der Länder nh A.6.3 Stz 1, wenn Sie in diesem einen Wohnsitz (Hupt- oder Zweitwohnsitz) hen. Versihertes Fhrzeug Versihert ist der im Versiherungsshein gennnte Personenkrftwgen. Der Versiherungsshutz erstrekt sih uh uf mitgeführtes Gepäk und die Ldung. Niht versiherr ist ein Fhrzeug, ds zur gewersmäßigen Personeneförderung oder zur gewersmäßigen Vermietung eingesetzt wird. Zeitlihe Einshränkung Wir gewähren Versiherungsshutz ei Fhrten oder Reisen im Geltungsereih nh A.6.3, die is zu 12 Wohen duern. Wenn Sie sih üer diesen Zeitrum von 12 Wohen hinus ununterrohen im Auslnd ufhlten, esteht Versiherungsshutz nur für die Shdenfälle, die sih in den ersten 12 Wohen des Aufenthltes im Auslnd ereignet hen. Ws ist niht versihert? Aufge von Rehten A Kein Versiherungsshutz esteht, soweit Sie Ansprühe oder diese Ansprühe sihernden Rehte ufgeen, die Ihnen gegen Dritte, insesondere den usländishen Kfz- Hftpflihtversiherer, zustehen, und wir deshl keinen Erstz verlngen können. Hftpflihtnsprühe gegen mitversiherte Personen A Kein Versiherungsshutz esteht für Hftpflihtnsprühe us Shäden, die eine mitversiherte Person Ihnen zufügt. Hftpflihtnsprühe der mitversiherten Personen untereinnder A Kein Versiherungsshutz esteht für Hftpflihtnsprühe der mitversiherten Person untereinnder. Groe Fhrlässigkeit uf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum A Bei gro fhrlässiger Hereiführung des Shdens durh den Fhrer uf Grund des Genusses lkoholisher Getränke oder nderer erushender ittel (z.b. Drogen, edikmente) sind wir erehtigt, unsere Leistung in einem der Shwere des Vershuldens entsprehenden Verhältnis zu kürzen. Rennen A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die ei der Beteiligung n ehördlih genehmigten krftfhrtsportlihen Vernstltungen, ei denen es uf die Erzielung einer Höhstgeshwindigkeit nkommt, entstehen. Dies gilt uh für dzugehörige Üungsfhrten. Hinweis: A.6.7 Die Teilnhme n ehördlih niht genehmigten Rennen stellt eine Pflihtverletzung nh D.2.2 dr. Wird im Shdenfll der Shdenfreiheitsrtt des Kfz-Hftpflihtvertrges elstet? Ein erstzpflihtiger Shden elstet Ihren Shdenfreiheitsrtt in der Kfz-Hftpfliht niht. A.7 Kfz-Umweltshden-Versiherung für öffentlih-rehtlihe Ansprühe nh dem Umweltshdensgesetz A.7.1 Ws ist versihert? Sie hen mit Ihrem Fhrzeug die Umwelt geshädigt A Wir stellen Sie von öffentlih-rehtlihen Ansprühen zur Snierung von Umweltshäden nh dem Umweltshdensgesetz (UShdG) frei, die durh einen Unfll, eine Pnne oder eine plötzlihe und unfllrtige Störung des estimmungsgemäßen Geruhs des Fhrzeugs (Betriesstörung) verursht worden sind. Ausgenommen vom Versiherungsshutz sind Ansprühe, die uh ohne Bestehen des Umweltshdensgesetzes ereits ufgrund gesetzliher Hftpflihtestimmungen des Privtrehts gegen Sie geltend gemht werden können. Hinweis: Diese Ansprühe sind im Allgemeinen üer die Kfz-Hftpflihtversiherung gedekt. Begründete und unegründete Ansprühe A Sind die Ansprühe nh dem Umweltshdensgesetz egründet, leisten wir Erstz in Geld. A Sind die Ansprühe nh dem Umweltshdensgesetz unegründet, wehren wir diese uf unsere Kosten. Dies gilt uh, soweit die Ansprühe der Höhe nh unegründet sind. Regulierungsvollmht A Wir sind evollmähtigt, lle uns zur Awiklung des Shdens oder der Awehr unerehtigter Innspruhnhme durh die Behörde oder einem sonstigen Dritten zwekmäßig ersheinenden Erklärungen im Rhmen pflihtgemäßen Ermessens zugeen. A.7.2 A.7.3 Kommt es in einem Versiherungsfll zu einem Verwltungsverfhren oder Rehtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Verfhrens- und Prozessführung evollmähtigt. Wir führen ds Verwltungsverfhren oder den Rehtsstreit in Ihrem Nmen uf unsere Kosten. Wer ist versihert? Astz A.1.2 dieser Bedingungen gilt entsprehend. Versiherungssumme, Höhstzhlung und Selsteteiligung Versiherungssumme, Höhstzhlung A Die Höhe der für Umweltshäden vereinrten Versiherungssumme eträgt 5.. Euro je Shdenfll, mximl 1.. Euro für lle Shdenfälle eines Jhres. Selsteteiligung A Ist eine Selsteteiligung vereinrt, wird diese ei jedem Shdenereignis von der Entshädigung gezogen. Ihrem Versiherungsshein können Sie entnehmen, o und in welher Höhe Sie eine Selsteteiligung vereinrt hen. A.7.4 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? Geltungsereih Versiherungsshutz gemäß A.7.1 esteht ußerhl des Anwendungsereihs des UShdG uh in den Ländern des Europäishen Wirtshftsrums (EWR), soweit die EU-Umwelthftungsrihtlinie (24/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versiherungsshutz nh den jeweiligen ntionlen Gesetzen esteht nur, soweit diese Ansprühe den Umfng der EU-Rihtlinie niht üershreiten. VBS K Seite 18

19 A.7.5 Ws ist niht versihert? Vorstz, Shäden durh Kernenergie A Die Regelungen A (Vorstz) und A (Kernenergie) gelten entsprehend. unvermeidre, notwendige oder in Kuf genommene Umweltshäden A Niht versihert sind Shäden, die durh etriesedingt unvermeidre, notwendige oder in Kuf genommene Einwirkungen uf die Umwelt entstehen. Ausringungsshäden A Niht versihert sind Shäden, die durh Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärshlmm, Juhe, Gülle, festem Stlldung, Pflnzenshutz-, Dünge- oder Shädlingsekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dss diese Stoffe durh plötzlihe und unfllrtige Ereignisse estimmungswidrig und unesihtigt in die Umwelt gelngen, diese Stoffe durh Niedershläge plötzlih geshwemmt werden oder in ndere Grundstüke driften. ewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltshutz dienen A Niht versihert sind Shäden, die durh ewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder n Sie gerihtete ehördlihe Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltshutz dienen, entstehen. vertrglihe Ansprühe A Niht versihert sind Ansprühe, die uf Grund vertrgliher Vereinrung oder Zusge üer Ihre gesetzlihe Verpflihtung hinusgehen. Rennen A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die ei der Beteiligung n ehördlih genehmigten krftfhrtsportlihen Vernstltungen, ei denen es uf die Erzielung einer Höhstgeshwindigkeit nkommt, entstehen. Dies gilt uh für dzugehörige Üungsfhrten. Hinweis: Die Teilnhme n ehördlih niht genehmigten Rennen stellt eine Pflihtverletzung nh D.2.2 dr. B.2.2 B.2.3 B.2.4 B.2.5 B.2.6 B.2.7 Ksko-, Kfz-Unfll-, Fhrershutz- und Auslnd- Shdenshutzversiherung In der Ksko-, der Kfz-Unfll-, der Fhrershutz- und in der Auslnd-Shdenshutzversiherung hen Sie vorläufigen Versiherungsshutz nur, wenn wir dies usdrüklih zugesgt hen. Der Versiherungsshutz eginnt zum vereinrten Zeitpunkt. Üergng des vorläufigen in den endgültigen Versiherungsshutz Sold Sie den ersten oder einmligen Beitrg nh C.1.1 gezhlt hen, geht der vorläufige in den endgültigen Versiherungsshutz üer. Rükwirkender Wegfll des vorläufigen Versiherungsshutzes Der vorläufige Versiherungsshutz entfällt rükwirkend, wenn wir Ihren Antrg unverändert ngenommen hen und Sie den im Versiherungsshein gennnten ersten oder einmligen Beitrg niht unverzüglih nh Aluf von 14 Tgen nh Zugng des Versiherungssheins ezhlt hen. Sie hen dnn von Anfng n keinen Versiherungsshutz; dies gilt nur, wenn Sie die niht rehtzeitige Zhlung zu vertreten hen. Kündigung des vorläufigen Versiherungsshutzes Sie und wir sind erehtigt, den vorläufigen Versiherungsshutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nh Aluf von zwei Wohen Zugng der Kündigung ei Ihnen wirksm. Beendigung des vorläufigen Versiherungsshutzes durh Widerruf Widerrufen Sie den Versiherungsvertrg nh 8 Versiherungsvertrgsgesetz, endet der vorläufige Versiherungsshutz mit dem Zugng Ihrer Widerrufserklärung ei uns. Beitrg für vorläufigen Versiherungsshutz Für den Zeitrum des vorläufigen Versiherungsshutzes hen wir Anspruh uf einen der Lufzeit entsprehenden Teil des Beitrgs. B Beginn des Vertrgs und vorläufiger Versiherungsshutz Der Versiherungsvertrg kommt ddurh zustnde, dss wir Ihren Antrg nnehmen. Regelmäßig geshieht dies durh Zugng des Versiherungssheins. B.1 Wnn eginnt der Versiherungsshutz? Der Versiherungsshutz eginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versiherungsshein gennnten fälligen Beitrg gezhlt hen, jedoh niht vor dem vereinrten Zeitpunkt. Zhlen Sie den ersten oder einmligen Beitrg niht rehtzeitig, rihten sih die Folgen nh C.1.2 und C.1.3. B.2 Vorläufiger Versiherungsshutz B.2.1 Bevor der Beitrg gezhlt ist, hen Sie nh folgenden Bestimmungen vorläufigen Versiherungsshutz: Kfz-Hftpflihtversiherung und Kfz-Shutzrief Händigen wir Ihnen die Versiherungsestätigung us oder nennen wir Ihnen ei elektronisher Versiherungsestätigung die Versiherungsestätigungs-Nummer, hen Sie in der Kfz-Hftpflihtversiherung und eim Kfz- Shutzrief vorläufigen Versiherungsshutz zu dem vereinrten Zeitpunkt, spätestens dem Tg, n dem ds Fhrzeug unter Verwendung der Versiherungsestätigung zugelssen wird. Ist ds Fhrzeug ereits uf Sie zugelssen, eginnt der vorläufige Versiherungsshutz dem vereinrten Zeitpunkt. C Beitrgszhlung C.1 Zhlung des ersten oder einmligen Beitrgs C.1.1 C.1.2 C.1.3 Rehtzeitige Zhlung Der im Versiherungsshein gennnte erste oder einmlige Beitrg wird 14 Tge nh Zugng des Versiherungssheins fällig. Sie hen diesen Beitrg dnn unverzüglih zu zhlen. Niht rehtzeitige Zhlung Zhlen Sie den ersten oder einmligen Beitrg niht rehtzeitig, hen Sie von Anfng n keinen Versiherungsshutz, es sei denn, Sie hen die Nihtzhlung oder verspätete Zhlung niht zu vertreten. Hen Sie die niht rehtzeitige Zhlung jedoh zu vertreten, eginnt der Versiherungsshutz erst der Zhlung. Außerdem können wir vom Vertrg zurüktreten, solnge der Beitrg niht gezhlt ist. Der Rüktritt ist usgeshlossen, wenn Sie die Nihtzhlung niht zu vertreten hen. Nh dem Rüktritt können wir von Ihnen eine Geshäftsgeühr verlngen. Diese eträgt 1 % des Jhreseitrges für jeden ngefngenen ont dem entrgten Beginn des Versiherungsshutzes is zu unserem Rüktritt, höhstens jedoh 4% des Jhreseitrges, jedoh ohne die Versiherungssteuer. VBS K Seite 19

20 C.2 Zhlung des Folgeeitrgs C.2.1 C.2.2 C.2.3 C.2.4 Rehtzeitige Zhlung Ein Folgeeitrg ist zu dem im Versiherungsshein oder in der Beitrgsrehnung ngegeenen Zeitpunkt fällig und zu zhlen. Niht rehtzeitige Zhlung Zhlen Sie einen Folgeeitrg niht rehtzeitig, fordern wir Sie uf, den rükständigen Beitrg zuzüglih des Verzugsshdens (Kosten und Zinsen) innerhl von zwei Wohen Zugng unserer Aufforderung zu zhlen. Tritt ein Shdenereignis nh Aluf der zweiwöhigen Zhlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge - einshließlih eventueller Kosten und Zinsen - noh niht ezhlt, hen Sie keinen Versiherungsshutz. Wir leien jedoh zur Leistung verpflihtet, wenn Sie die verspätete Zhlung niht zu vertreten hen. Sind Sie mit der Zhlung dieser Beträge nh Aluf der zweiwöhigen Zhlungsfrist noh in Verzug, können wir den Vertrg mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksm, wenn Sie diese Beträge innerhl eines onts Zugng der Kündigung zhlen. Hen wir die Kündigung zusmmen mit der hnung usgesprohen, wird die Kündigung unwirksm, wenn Sie innerhl eines onts nh Aluf der in der hnung gennnten Zhlungsfrist zhlen. Für Shdenereignisse, die in der Zeit nh Aluf der zweiwöhigen Zhlungsfrist is zu Ihrer Zhlung eintreten, hen Sie keinen Versiherungsshutz. Versiherungsshutz esteht erst wieder für Shdenereignisse nh Ihrer Zhlung. C.3 Niht rehtzeitige Zhlung ei Fhrzeugwehsel Versihern Sie nstelle Ihres isher ei uns versiherten Fhrzeugs ein nderes Fhrzeug ei uns (Fhrzeugwehsel), wenden wir für den neuen Vertrg ei niht rehtzeitiger Zhlung des ersten oder einmligen Beitrgs die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgeeitrg nh C.2.2 is C.2.4 n. Außerdem erufen wir uns niht uf den rükwirkenden Wegfll des vorläufigen Versiherungsshutzes nh B.2.4. Dfür müssen folgende Vorussetzungen gegeen sein: - Zwishen dem Ende der Versiherung des isherigen Fhrzeugs und dem Beginn der Versiherung des nderen Fhrzeugs sind niht mehr ls sehs onte vergngen, - Fhrzeugrt und Verwendungszwek der Fhrzeuge sind gleih. Kündigen wir ds Versiherungsverhältnis wegen Nihtzhlung, können wir von Ihnen eine Geshäftsgeühr entsprehend C.1.3 verlngen. C.4 Zhlungsperiode Beiträge für Ihre Versiherung müssen sie entsprehend der vereinrten Zhlungsperiode ezhlen. Die Zhlungsperiode ist die Versiherungsperiode nh 12 Versiherungsvertrgsgesetz. Welhe Zhlungsperiode Sie mit uns vereinrt hen, können Sie Ihrem Versiherungsshein entnehmen. Die Lufzeit des Vertrgs, die sih von der Zhlungsperiode untersheiden knn, ist in Ashnitt G geregelt C.5 Beitrgspfliht ei Nhhftung in der Kfz- Hftpflihtversiherung Bleien wir in der Kfz-Hftpflihtversiherung ufgrund 117 As. 2 Versiherungsvertrgsgesetz gegenüer einem Dritten trotz Beendigung des Versiherungsvertrges zur Leistung verpflihtet, hen wir Anspruh uf den Beitrg für die Zeit dieser Verpflihtung. Unsere Rehte nh 116 As. 1 Versiherungsvertrgsgesetz leien unerührt. D Welhe Pflihten hen Sie eim Geruh des Fhrzeugs? D.1 Bei llen Versiherungsrten D.1.1 D.1.2 D.1.3 D.1.4 Vereinrter Verwendungszwek Ds Fhrzeug drf nur zu dem im Versiherungsvertrg ngegeenen Zwek verwendet werden, siehe uh Anhng 3 zur Begriffsestimmung für Art und Verwendung des Fhrzeugs. Berehtigter Fhrer Ds Fhrzeug drf nur von einem erehtigten Fhrer geruht werden. Berehtigter Fhrer ist, wer ds Fhrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungserehtigten geruht. Außerdem dürfen Sie, der Hlter oder der Eigentümer des Fhrzeugs es niht wissentlih ermöglihen, dss ds Fhrzeug von einem unerehtigten Fhrer geruht wird. Fhren mit Fhrerlunis Der Fhrer des Fhrzeugs drf ds Fhrzeug uf öffentlihen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlihen Fhrerlunis enutzen. Außerdem dürfen Sie, der Hlter oder der Eigentümer ds Fhrzeug niht von einem Fhrer enutzen lssen, der niht die erforderlihe Fhrerlunis ht. Fhrzeuge mit Wehselkennzeihen Der Fhrer drf ein mit einem Wehselkennzeihen zugelssenes Fhrzeug uf öffentlihen Wegen oder Plätzen nur enutzen, wenn es ds nh 8 Astz 1 der Fhrzeug Zulssungsverordnung vorgeshrieene Wehselkennzeihen vollständig trägt. Außerdem dürfen Sie, der Hlter oder der Eigentümer ds Fhrzeug nur von einem Fhrer enutzen lssen, wenn es ds nh 8 Astz 1 der Fhrzeug Zulssungsverordnung vorgeshrieene Wehselkennzeihen vollständig trägt. D.2 Zusätzlih in der Kfz-Hftpflihtversiherung und Umweltshdenversiherung D.2.1 D.2.2 Alkohol und ndere erushende ittel Ds Fhrzeug drf niht gefhren werden, wenn der Fhrer durh lkoholishe Getränke oder ndere erushende ittel niht in der Lge ist, ds Fhrzeug siher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Hlter oder der Eigentümer des Fhrzeugs dieses niht von einem Fhrer fhren lssen, der durh lkoholishe Getränke oder ndere erushende ittel niht in der Lge ist, ds Fhrzeug siher zu führen. Hinweis: In der Ksko-, Kfz-Shutzrief-, Kfz- Unfllversiherung, Fhrershutz- und Auslnd Shdenshutzversiherung gelten uh die Regelungen nh A , A.3.9.1, A.4.9.2, A Niht genehmigte Rennen Ds Fhrzeug drf niht zu Fhrtvernstltungen und den dzugehörigen Üungsfhrten verwendet werden, ei denen es uf Erzielung einer Höhstgeshwindigkeit nkommt und die ehördlih niht genehmigt sind. Hinweis: Behördlih genehmigte krftfhrt-sportlihe Vernstltungen sind vom Versiherungsshutz gemäß A usgeshlossen. Auh in der Ksko-, Kfz- Shutzrief-, Kfz-Unfll-, Fhrershutz- und Auslnd Shdenshutzversiherung esteht für Fhrten, ei denen es uf die Erzielung einer Höhstgeshwindigkeit nkommt, nh A , A.3.9.2, A und A kein Versiherungsshutz. VBS K Seite 2

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