Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB. Stand

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1 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versiherung AKB Stnd VOLKSWOHL BUND Shversiherung AG Südwll Dortmund VBS K Seite 1

2 Inhltsverzeihnis A Welhe Leistungen umfsst Ihre Kfz- Versiherung? 5 A.1 Kfz-Hftpflihtversiherung für Shäden, die Sie mit Ihrem Fhrzeug nderen zufügen 5 A.1.1 Ws ist versihert? 5 A.1.2 Wer ist versihert? 5 A.1.3 Bis zu welher Höhe leisten wir (Versiherungssummen)? 5 A.1.4 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 6 A.1.5 Ws ist niht versihert? 6 A.2 Kskoversiherung für Shäden n Ihrem Fhrzeug 6 A.2.1 Ws ist versihert? 6 A.2.2 Welhe Ereignisse sind in der Teilksko versihert? 7 A.2.3 Welhe Ereignisse sind in der Vollksko versihert? 7 A.2.4 Wer ist versihert? 8 A.2.5 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 8 A.2.6 Ws zhlen wir ei Totlshden, Zerstörung oder Verlust? 8 A.2.7 Ws zhlen wir ei Beshädigung? 8 A.2.8 Besonderheiten ei vereinrtem Werksttt-Servie 9 A.2.9 Shverständigenkosten 9 A.2.1 ehrwertsteuer 9 A.2.11 Zusätzlihe Regelungen ei Entwendung 9 A.2.12 Bis zu welher Höhe leisten wir (Höhstentshädigung)? 9 A.2.13 Selsteteiligung 1 A.2.14 Ws wir niht ersetzen und Rest- und Altteile 1 A.2.15 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung 1 A.2.16 Können wir unsere Leistung zurükfordern, wenn Sie niht selst gefhren sind? 1 A.2.17 Ws ist niht versihert? 1 A.2.18 einungsvershiedenheit üer die Shdenhöhe (Shverständigenverfhren) 1 A.2.19 Fhrzeugteile und Fhrzeugzuehör 1 A.2.2 GAP-Dekung für fremdfinnzierte Pkw (Differenzksko) 1 A.2.21 Die Brems-, Betries- und Bruhshden-Dekung (BBB-Dekung) 11 A.3 Kfz-Shutzrief Hilfe für unterwegs ls Servie oder Kostenerstttung 12 A.3.1 Ws ist versihert? 12 A.3.2 Wer ist versihert? 12 A.3.3 Versiherte Fhrzeuge 12 A.3.4 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 12 A.3.5 Hilfe ei Pnne oder Unfll 12 A.3.6 Zusätzlihe Hilfe ei Pnne, Unfll oder Diesthl 13 A.3.7 Hilfe ei Krnkheit, Verletzung oder Tod uf einer Reise 13 A.3.8 Zusätzlihe Leistungen ei einer Auslndsreise 14 A.3.9 Ws ist niht versihert? 14 A.3.1 Anrehnung ersprter Aufwendungen, Atretung 14 A.3.11 Verpflihtung Dritter 15 A.4 Kfz-Unfllversiherung nh dem Pushlsystem wenn Insssen verletzt oder getötet werden 15 A.4.1 Ws ist versihert? 15 A.4.2 Wer ist versihert? 15 A.4.3 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 15 A.4.4 Welhe Leistungen umfsst die Kfz- Unfllversiherung? 15 A.4.5 Leistung ei Invlidität 15 A.4.6 Leistung ei Tod 16 A.4.7 Welhe Auswirkungen hen vor dem Unfll estehende Krnkheiten oder Gerehen? 16 A.4.8 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung 16 A.4.9 Ws ist niht versihert? 16 A.5 Fhrershutz-Versiherung (FSV) - wenn der Fhrer verletzt oder getötet wird 16 A.5.1 Ws ist versihert? 16 A.5.2 Wer ist versihert? 17 B A.5.3 Versiherte Fhrzeuge 17 A.5.4 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 17 A.5.5 Welhe Leistung umfsst die Fhrer- Shutzversiherung? 17 A.5.6 Fälligkeit unserer Zhlung, Atretung 17 A.5.7 Ws ist niht versihert? 17 A.5.8 Verpflihtung Dritter 17 A.5.9 Wird im Shdenfll der SFR des Kfz- Hftpflihtvertrges elstet? 17 A.6 Auslnd-Shdenshutzversiherung für Unfälle im Auslnd, ei denen der Unfllgegner hftet 17 A.6.1 Ws ist versihert? 17 A.6.2 Wer ist versihert? 18 A.6.3 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 18 A.6.4 Versihertes Fhrzeug 18 A.6.5 Zeitlihe Einshränkung 18 A.6.6 Ws ist niht versihert? 18 A.6.7 Wird im Shdenfll der SFR des Kfz- Hftpflihtvertrges elstet? 18 A.7 Kfz-Umweltshden-Versiherung für öffentlihrehtlihe Ansprühe nh dem Umweltshdensgesetz 18 A.7.1 Ws ist versihert? 18 A.7.2 Wer ist versihert? 18 A.7.3 Versiherungssumme, Höhstzhlung und Selsteteiligung 18 A.7.4 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? 18 A.7.5 Ws ist niht versihert? 19 Beginn des Vertrgs und vorläufiger Versiherungsshutz 19 B.1 Wnn eginnt der Versiherungsshutz? 19 B.2 Vorläufiger Versiherungsshutz 19 C Beitrgszhlung 19 D E F C.1 Zhlung des ersten oder einmligen Beitrgs 19 C.2 Zhlung des Folgeeitrgs 2 C.3 Niht rehtzeitige Zhlung ei Fhrzeugwehsel 2 C.4 Zhlungsperiode 2 C.5 Beitrgspfliht ei Nhhftung in der Kfz- Hftpflihtversiherung 2 Welhe Pflihten hen Sie eim Geruh des Fhrzeugs? 2 D.1 Bei llen Versiherungsrten 2 D.2 Zusätzlih in der Kfz-Hftpflihtversiherung und Umweltshdenversiherung 2 D.3 Welhe Folgen ht eine Verletzung dieser Pflihten? 21 Welhe Pflihten hen Sie im Shdenfll? 21 E.1 Bei llen Versiherungsrten 21 E.2 Zusätzlih in der Kfz-Hftpflihtversiherung 21 E.3 Zusätzlih in der Kskoversiherung 21 E.4 Zusätzlih eim Kfz-Shutzrief 21 E.5 Zusätzlih in der Kfz-Unfll- und in der Fhrershutz- Versiherung 22 E.6 Zusätzlih in der Auslnd Shdenshutz- Versiherung 22 E.7 Zusätzlih in der Umweltshden-Versiherung 22 E.8 Welhe Folgen ht eine Verletzung dieser Pflihten? 22 Rehte und Pflihten der mitversiherten Personen 23

3 G H Lufzeit und Kündigung des Vertrgs, Veräußerung des Fhrzeugs, Wgniswegfll 23 G.1 Wie lnge läuft der Versiherungsvertrg? 23 G.2 Wnn und us welhem Anlss können Sie den Versiherungsvertrg kündigen? 23 G.3 Wnn und us welhem Anlss können wir den Versiherungsvertrg kündigen? 24 G.4 Kündigung einzelner Versiherungsrten 25 G.5 Form und Zugng der Kündigung 25 G.6 Beitrgsrehnung nh Kündigung 25 G.7 Ws ist ei Veräußerung des Fhrzeugs zu ehten? 25 G.8 Wgniswegfll (z.b. durh Fhrzeugvershrottung) 25 Außeretriesetzung, Sisonkennzeihen, Fhrten mit ungestempelten Kennzeihen 25 H.1 Ws ist ei Außeretriesetzung zu ehten? 25 H.2 Welhe Besonderheiten gelten ei Sisonkennzeihen? 25 H.3 Fhrten mit ungestempelten Kennzeihen 26 I Shdenfreiheitsrtt-System 26 I.1 Einstufung in Shdenfreiheitsklssen (SF-Klssen)26 I.2 Ersteinstufung 26 I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klsse 26 I.2.2 Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klsse ½ oder SF-Klsse 2 26 I.2.3 Sonderersteinstufung eines Pkw oder otorrdes üer den Prtnerrtt 26 I.2.4 Anrehnung des Shdenverlufs der Kfz- Hftpflihtversiherung in der Vollkskoversiherung 27 I.2.5 Führersheinsonderregelung 27 I.2.6 Gleihgestellte Fhrerlunisse 27 I.2.7 Sonderersteinstufung eines Pkw üer den I.2.8 Einzelfhrerrtt 27 Sondereinstufung eines mit Wehselkennzeihen zugelssenen Fhrzeugs 28 I.3 Jährlihe Neueinstufung 28 I.3.1 Besserstufung ei shdenfreiem Verluf 28 I.3.2 Besserstufung ei Sisonkennzeihen 28 I.3.3 Besserstufung ei Verträgen mit SF-Klssen 2, ½, S, oder 28 I.3.4 Rükstufung ei shdenelstetem Verluf 28 I.3.5 Rttshutz in der Kfz-Hftpfliht- und Vollkskoversiherung 28 I.4 Ws edeutet shdenfreier oder shdenelsteter Verluf? 29 I.4.1 Shdenfreier Verluf 29 I.4.2 Shdenelsteter Verluf 29 I.5 Wie Sie eine Rükstufung vermeiden können 29 I.6 Üernhme eines Shdenverlufs 29 I.6.1 I.6.2 I.6.3 I.6.4 In welhen Fällen wird ein Shdenverluf üernommen? 29 Welhe Vorussetzungen gelten für die Üernhme? 29 Wie wirkt sih eine Unterrehung des Versiherungsshutzes uf den Shdenverluf us? 3 Üernhme des Shdenverlufs nh Betriesüergng 3 I.7 Einstufung nh Age des Shdenverlufs 3 I.8 Auskünfte üer den Shdenverluf 3 J Beitrgsänderung ufgrund trifliher ßnhmen 31 J.1 Typklsse 31 J.2 Regionlklsse 31 J.3 Trifänderung 31 J.4 Kündigungsreht 31 J.5 Gesetzlihe Änderung des Leistungsumfngs in der Kfz-Hftpflihtversiherung 31 J.6 Änderung des Shdenfreiheitsrtt-Systems 31 K Beitrgsänderung ufgrund eines ei Ihnen eingetretenen Umstnds 31 K.1 Änderung des Shdenfreiheitsrtts 31 K.2 Änderung von erkmlen zur Beitrgserehnung und deren Auswirkungen 31 K.3 Änderung der Regionlklsse wegen Wohnsitzwehsels 31 K.4 Ihre itteilungspflihten zu den erkmlen zur Beitrgserehnung 32 K.5 Änderung der Art und Verwendung des Fhrzeugs 32 L einungsvershiedenheiten und Gerihtsstände 32 L.1 Wenn Sie mit uns einml niht zufrieden sind 32 L.2 Gerihtsstände 32 Zhlungsweise und Zhlungsweg 32 N Änderung der Versiherungsedingungen 33 O Leistungserweiterungen KomfortPlus und EsySmrt KomfortPlus 33 O.1 Leistungsgrntie 33 O.2 Erweiterte Eigenshdendekung 33 O.3 Lwinen und urenshäden 33 O.4 Fhrzeugteile 33 O.5 Entwendung der Fhrzeugshlüssel 33 O.6 Durh Tierisse verurshte Folgeshäden 33 O.7 Hvrieshäden 33 O.8 Shäden durh Anhänger 33 O. 9 Neupreisentshädigung 33 O.1 Kufpreisentshädigung 33 O.11 Wie Sie eine Rükstufung vermeiden können 34 P Aweihende Regelungen EsySmrt Komfort und EsySmrt Komfort Plus 34 P.1 Bis zu welher Höhe leisten wir? 34 P.2 Fhrzeugreinigung 34 P.3 Erstz von Zulssungskosten 34 P.4 Anzeigefristen 34 P.5 Anzeige von Kleinshäden 34 P.6 Fhrzeugnutzung 34 Anhng 1: Tellen zum Shdenfreiheitsrtt-System 34 1 Pkw Einstufung von Pkw in SF-Klssen und Beitrgssätze Rükstufung im Shdenfll ei Pkw 35 2 Krfträder Einstufung von Krfträdern in SF-Klssen und Beitrgssätze Rükstufung im Shdenfll ei Krfträdern 36 3 Leihtkrfträder (LKR) Einstufung von Leihtkrfträdern in SF-Klssen und Beitrgssätze Rükstufung im Shdenfll ei LKR 36 4 Cmpingfhrzeuge (Wohnmoile) Einstufung von Cmpingfhrzeugen (Wohnmoilen) in Shdenfreiheitsklssen (SF-Klssen) und Beitrgs-sätze Rükstufung im Shdenfll ei Cmpingfhrzeugen (Wohnmoilen) 37 5 Lieferwgen, Lkw, Zugmshinen (usgenommen lndwirtshftlihe) Einstufung von Lieferwgen, Lkw, Zugmshinen (usgenommen lndwirtshftlihe) in Shdenfreiheitsklssen (SF-Klssen) und Beitrgssätze Rükstufung im Shdenfll ei Lieferwgen, Lkw, Zugmshinen (usgenommen lndwirtshftlihe)37 Anhng 2: Berufsgruppen (Trifgruppen) 38 1 Berufsgruppe A 38 2 Berufsgruppe B 38 Anhng 3: Art und Verwendung von Fhrzeugen 38 VBS K Seite 3

4 1 < - entfällt - > 38 2 Leihtkrfträder 38 3 < - entfällt - > 38 4 Krfträder 38 5 Pkw 38 6 ietwgen 38 7 Txen 38 8 Selstfhrvermietfhrzeuge 38 9 Lesingfhrzeuge 38 1 Krftomniusse Cmpingfhrzeuge Werkverkehr Gewerliher Güterverkehr Umzugsverkehr Wehselufuten Lndwirtshftlihe Zugmshinen elkwgen und ilhsmmel-tnkwgen Sonstige lndwirtshftlihe Sonderfhrzeuge ilhtnkwgen 39 2 Selst fhrende Areitsmshinen Lieferwgen Lkw Zugmshinen Trikes Quds 39 VBS K Seite 4

5 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versiherung A Die Kfz-Versiherung umfsst je nh dem Inhlt des Versiherungsvertrgs folgende Versiherungsrten: - Kfz-Hftpflihtversiherung (A.1) - Kskoversiherung (A.2) - Kfz-Shutzrief (A.3) - Kfz-Unfllversiherung (A.4) - Fhrershutz-Versiherung (A.5) - Auslnd-Shdenshutzversiherung (A.6) - Kfz-Umweltshden-Versiherung (A.7) Diese Versiherungsrten werden ls jeweils rehtlih selstständige Verträge geshlossen. Ihrem Versiherungsshein können Sie entnehmen, welhe Versiherungen Sie für Ihr Fhrzeug geshlossen hen. Es gilt deutshes Reht. Die Vertrgssprhe ist deutsh. Welhe Leistungen umfsst Ihre Kfz- Versiherung? A.1 Kfz-Hftpflihtversiherung für Shäden, die Sie mit Ihrem Fhrzeug nderen zufügen A.1.1 Ws ist versihert? Sie hen mit Ihrem Fhrzeug einen Anderen geshädigt A Wir stellen Sie von Shdenerstznsprühen frei, wenn durh den Geruh des Fhrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Shen eshädigt oder zerstört werden oder hnden kommen, Vermögensshäden verursht werden, die weder mit einem Personen- noh mit einem Shshden mittelr oder unmittelr zusmmenhängen (reine Vermögensshäden), und deswegen gegen Sie oder uns Shdenerstznsprühe ufgrund von Hftpflihtestimmungen des Bürgerlihen Gesetzuhs oder des Strßenverkehrsgesetzes o- der ufgrund nderer gesetzliher Hftpflihtestimmungen des Privtrehts geltend gemht werden. Zum Geruh des Fhrzeugs gehört neen dem Fhren z.b. ds Ein- und Aussteigen sowie ds Be- und Entlden. Begründete und unegründete Shdenerstznsprühe A Sind Shdenerstznsprühe egründet, leisten wir Shdenerstz in Geld. A Unegründete Shdenerstznsprühe wehren wir uf unsere Kosten. Dies gilt uh, wenn zu hohe Shdenerstznsprühe gestellt werden. Regulierungsvollmht A Wir sind evollmähtigt, gegen Sie geltend gemhte Shdenerstznsprühe in Ihrem Nmen zu erfüllen oder zuwehren und lle dfür zwekmäßig ersheinenden Erklärungen im Rhmen pflihtgemäßen Ermessens zugeen. Gleihes gilt für die Awehr von öffentlihrehtlihen Ansprühen, insesondere Feuerwehrkostenesheiden, sowie zur Age notwendiger Erklärungen nh öffentlihem Reht, die zur Regulierung des Shdenflls erforderlih sind. itversiherung von Anhängern, Aufliegern und geshleppten Fhrzeugen A Ist mit dem versiherten Krftfhrzeug ein Anhänger oder Auflieger verunden, erstrekt sih der Versiherungsshutz uh hieruf. Der Versiherungsshutz umfsst uh Fhrzeuge, die mit dem versiherten Krftfhrzeug geshleppt oder geshleppt werden, wenn für diese kein eigener Hftpflihtversiherungsshutz esteht. Dies gilt uh, wenn sih der Anhänger oder Auflieger oder ds geshleppte oder geshleppte Fhrzeug während des Geruhs von dem versiherten Krftfhrzeug löst und sih noh in Bewegung efindet. Führen fremder Fhrzeuge im Auslnd (llor-polie) A Die Versiherung eines Personenkrftwgens, eines Krftrds oder Cmpingfhrzeugs umfsst uh Kfz- Hftpflihtshäden, die Sie ls Fhrer eines von Ihnen gemieteten, versiherungspflihtigen Fhrzeugs uf einer Reise in den Ländern, in denen nh A in der Kfz- Hftpflihtversiherung Versiherungsshutz esteht, verurshen. Ausgenommen ist Deutshlnd. A.1.2 A.1.3 Versiherungsshutz esteht uh, wenn niht Sie selst, sondern Ihr mit Ihnen in häusliher Gemeinshft leender Ehe- oder Leensprtner ds gemietete Fhrzeug fährt. Der Versiherungsshutz esteht nur für die gesetzlihe Hftpfliht us dem Geruh eines ngemieteten Pkw, Cmpingfhrzeugs oder Krftrdes und soweit niht Versiherungsshutz us der Kfz-Hftpflihtversiherung des gemieteten Fhrzeugs oder einer nderen Versiherung esteht. Der Versiherungsshutz esteht dem Zeitpunkt der Anmietung für die Duer von mximl einem ont. Unsere Leistungen für ein Shdenereignis sind jeweils eshränkt uf die Höhe der Versiherungssummen, die Sie mit uns in der Kfz-Hftpflihtversiherung für Ihr Fhrzeug vereinrt hen. Die Höhe Ihrer Versiherungssummen können Sie dem Versiherungsshein entnehmen. Wer ist versihert? Der Shutz der Kfz-Hftpflihtversiherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversiherte Personen): d e f g h den Hlter des Fhrzeugs, den Eigentümer des Fhrzeugs, den Fhrer des Fhrzeugs, den Beifhrer, der im Rhmen seines Areitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Hlter den erehtigten Fhrer zu seiner Alösung oder zur Vornhme von Lde- und Hilfsreiten niht nur gelegentlih egleitet, Ihren Areitgeer oder öffentlihen Dienstherrn, wenn ds Fhrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstlihe Zweke geruht wird, den Omniusshffner, der im Rhmen seines Areitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Hlter des versiherten Fhrzeugs tätig ist, den Hlter, Eigentümer, Fhrer, Beifhrer und Omniusshffner eines nh A mitversiherten Fhrzeugs, Ihren Eheprtner, Ihren eingetrgenen Leensprtner oder Ihren mit Ihnen in häusliher Gemeinshft leenden Leensprtner ls Fhrer eines fremden versiherungspflihtigen Fhrzeugs nh A.1.1.6, Diese Personen können Ansprühe us dem Versiherungsvertrg selstständig gegen uns erheen. Bis zu welher Höhe leisten wir (Versiherungssummen)? Höhstzhlung A Unsere Zhlungen für ein Shdenereignis sind jeweils eshränkt uf die Höhe der für Personen-, Sh- und Vermögensshäden vereinrten Versiherungssummen. ehrere zeitlih zusmmenhängende Shäden, die diesele Urshe hen, gelten ls ein einziges Shdenereignis. Die Höhe Ihrer Versiherungssummen können Sie dem Versiherungsshein entnehmen. VBS K Seite 5

6 A Bei Shäden von Insssen in einem mitversiherten Anhänger gilt die im Versiherungsshein dokumentierte Versiherungssumme. Hinweis: Für die EsySmrt Trife gelten weihende Versiherungssummen. Siehe Punkt P Üersteigen der Versiherungssummen A Üersteigen die Ansprühe die Versiherungssummen, rihten sih unsere Zhlungen nh den Bestimmungen des Versiherungsvertrgsgesetzes und der Kfz- Pflihtversiherungsverordnung. In diesem Fll müssen Sie für einen niht oder niht vollständig efriedigten Shdenerstznspruh selst einstehen. A.1.4 In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? Versiherungsshutz in Europ und in der EU A Sie hen in der Kfz-Hftpflihtversiherung Versiherungsshutz in den geogrphishen Grenzen Europs sowie den ußereuropäishen Geieten, die zum Geltungsereih der Europäishen Union gehören. Ihr Versiherungsshutz rihtet sih nh dem im Besuhslnd gesetzlih vorgeshrieenen Versiherungsumfng, mindestens jedoh nh dem Umfng Ihres Versiherungsvertrges. Interntionle Versiherungskrte (Grüne Krte) A Hen wir Ihnen eine interntionle Versiherungskrte usgehändigt, erstrekt sih Ihr Versiherungsshutz in der Kfz-Hftpflihtversiherung uh uf die dort gennnten nihteuropäishen Länder, soweit Länderezeihnungen niht durhgestrihen sind. Hinsihtlih des Versiherungsumfngs gilt A Stz 2. A.1.5 Ws ist niht versihert? Vorstz A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die Sie vorsätzlih und widerrehtlih hereiführen. Krftfhrt-sportlihe Vernstltungen A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden, die ei Beteiligung n ehördlih genehmigten krftfhrtsportlihen Vernstltungen, ei denen es uf die Erzielung einer Höhstgeshwindigkeit nkommt, entstehen. Dies gilt uh für dzugehörige Üungsfhrten. Hinweis: Die Teilnhme n ehördlih niht genehmigten Rennen stellt eine Pflihtverletzung nh D.2.2 dr. Beshädigung des versiherten Fhrzeugs A Kein Versiherungsshutz esteht für die Beshädigung, die Zerstörung oder ds Ahndenkommen des versiherten Fhrzeugs. Beshädigung von Anhängern oder geshleppten Fhrzeugen A Kein Versiherungsshutz esteht für die Beshädigung, die Zerstörung oder ds Ahndenkommen eines mit dem versiherten Fhrzeug verundenen Anhängers oder Aufliegers oder eines mit dem versiherten Fhrzeug geshleppten oder geshleppten Fhrzeugs. Versiherungsshutz esteht jedoh, wenn mit dem versiherten Krftfhrzeug ohne gewerlihe Asiht ein etriesunfähiges Fhrzeug im Rhmen üliher Hilfeleistung geshleppt wird und dei m geshleppten Fhrzeug Shäden verursht werden. Beshädigung von eförderten Shen A Kein Versiherungsshutz esteht ei Shdenerstznsprühen wegen Beshädigung, Zerstörung oder Ahndenkommens von Shen, die mit dem versiherten Fhrzeug efördert werden. Versiherungsshutz esteht jedoh für Shen, die Insssen eines Krftfhrzeugs üliherweise mit sih führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftshe). Bei Fhrten, die üerwiegend der Personeneförderung dienen, esteht ußerdem Versiherungsshutz für Shen, die Insssen eines Krftfhrzeugs zum Zweke des persönlihen Geruhs üliherweise mit sih führen (z.b. Reisegepäk, Reiseprovint). Kein Versiherungsshutz esteht für Shen unerehtigter Insssen. Ihr Shdenerstznspruh gegen eine mitversiherte Person A Kein Versiherungsshutz esteht für Sh- oder Vermögensshäden, die eine mitversiherte Person Ihnen, dem Hlter oder dem Eigentümer durh den Geruh des Fhrzeugs zufügt. Versiherungsshutz esteht jedoh für Personenshäden, wenn Sie z. B. ls Beifhrer Ihres Fhrzeugs verletzt werden. A Aweihend zu A esteht Versiherungsshutz für Shshäden, die von Ihnen oder mitversiherten Personen mit Ihrem Personenkrftwgen n nderen, uf Sie zugelssenen Pkw sogennnte Eigenshäden verursht werden. Eine Eintrittspfliht esteht nur dnn, wenn die Verpflihtung zur Leistung uh ei einem Fremdshden estehen würde. Vorussetzung für unsere Leistung ist, dss sih der Shden niht uf Ihrem Grundstük ereignet ht. Ferner hen Sie ei derrtigen Shäden eine Selsteteiligung in Höhe von 5 Euro je Shdenereignis zu trgen. Unsere Entshädigungsleistung ist uf 1. Euro je Versiherungsjhr mximiert. Nihteinhltung von Liefer- und Beförderungsfristen A Kein Versiherungsshutz esteht für reine Vermögensshäden, die durh die Nihteinhltung von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen. Vertrglihe Ansprühe A Kein Versiherungsshutz esteht für Hftpflihtnsprühe, soweit sie ufgrund Vertrgs oder esonderer Zusge üer den Umfng der gesetzlihen Hftpfliht hinusgehen. Shäden durh Kernenergie A Kein Versiherungsshutz esteht für Shäden durh Kernenergie. A.2 Kskoversiherung für Shäden n Ihrem Fhrzeug A.2.1 Ws ist versihert? Ihr Fhrzeug A Versihert ist Ihr Fhrzeug gegen Beshädigung, Zerstörung, Verlust oder Totlshden infolge eines Ereignisses nh A.2.2 (Teilksko) oder A.2.3 (Vollksko). Vom Versiherungsshutz umfsst sind uh dessen unter A und A ls mitversihert ufgeführte Fhrzeugteile und ls mitversihert ufgeführtes Fhrzeugzuehör, sofern sie strßenverkehrsrehtlih zulässig sind (mitversiherte Teile). Beitrgsfrei mitversiherte Teile A Soweit in A und/oder A niht nders geregelt, sind folgende Fhrzeugteile und folgendes Fhrzeugzuehör des versiherten Fhrzeugs ohne ehreitrg mitversihert: fest im Fhrzeug eingeute oder fest m Fhrzeug ngeute Fhrzeugteile, fest im Fhrzeug eingeutes oder m Fhrzeug ngeutes oder im Fhrzeug unter Vershluss verwhrtes Fhrzeugzuehör, ds usshließlih dem Geruh des Fhrzeugs dient (z.b. Shonezüge, Pnnenwerkzeug) und nh llgemeiner Verkehrsnshuung niht ls Luxus ngesehen wird, im Fhrzeug unter Vershluss verwhrte Fhrzeugteile, die zur Beheung von Betriesstörungen des Fhrzeugs üliherweise mitgeführt werden (z.b. Siherungen und Glühlmpen), VBS K Seite 6

7 d e f g Shutzhelme (uh mit Wehselsprehnlge), solnge sie estimmungsgemäß geruht werden oder mit dem gestellten Fhrzeug so fest verunden sind, dss ein unefugtes Entfernen ohne Beshädigung niht möglih ist, Plnen, Gestelle für Plnen (Spriegel) ei Güterfhrzeugen, folgende ußerhl des Fhrzeugs unter Vershluss gehltene Teile: - ein zusätzliher Stz Räder mit Winter- oder Sommerereifung, - Dh-/Hekständer, Hrdtop, Shneeketten und Kindersitze, - Pktshen n Zweirädern (vershweißt/vershrut oder mit integriertem Siherheitsshloss m Träger efestigt), uterfssungsgeräte (On-Bord-Unit). Ahängig vom Gesmtneuwert mitversiherte Teile A Die nhfolgend unter is e ufgeführten Teile sind ohne Beitrgszushlg mitversihert, wenn sie im Fhrzeug fest eingeut oder m Fhrzeug fest ngeut sind: - ei Pkw, Krfträdern, Anhängern is zu einem Gesmtneuwert der Teile von 1. Euro rutto. - ei sonstigen Fhrzeugrten (z.b. Lkw, Zugmshinen) is zu einem Gesmtneuwert der Teile von 1. Euro rutto, d e Rdio- und sonstige Audiosysteme, Video-, tehnishe Kommuniktions- und Leitsysteme (z.b. fest eingeute Nvigtionssysteme (einshließlih CD/DVD, fest eingeute Freispreheinrihtung), zugelssene Veränderungen n Fhrwerk, Triewerk, Auspuff, Innenrum oder Krosserie (Tuning), die der Steigerung der otorleistung, des otordrehmoments, der Veränderung des Fhrverhltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fhrzeugs führen, individuell für ds Fhrzeug ngefertigte Sonderlkierungen und -eshriftungen sowie esondere Oerflähenehndlungen, Beiwgen und Verkleidungen ei Krfträdern, Leihtkrfträdern, Kleinkrfträdern, Trikes, Quds und Fhrzeugen mit Versiherungskennzeihen, Spezilufuten (z.b. Krn-, Tnk-, Silo-, Kühl- und Thermoufuten) und Spezileinrihtungen (z.b. für Werkstttwgen, essfhrzeuge, Krnkenwgen). Ist der Gesmtneuwert der unter is e ufgeführten Teile höher ls die gennnte Wertgrenze, ist der üersteigende Wert nur mitversihert, wenn dies usdrüklih vereinrt ist. In diesem Fll wird ein Beitrgszushlg erhoen. Bis zur gennnten Wertgrenze verzihten wir uf eine Kürzung der Entshädigung wegen Unterversiherung. Niht versiherre Gegenstände A Niht versiherr sind lle sonstigen Gegenstände, insesondere solhe, deren Nutzung niht usshließlih dem Geruh des Fhrzeugs dient (z.b. Hndys und moile Nvigtionsgeräte, uh ei Verindung mit dem Fhrzeug durh eine Hlterung, Reisegepäk, persönlihe Gegenstände der Insssen). A.2.2 Welhe Ereignisse sind in der Teilksko versihert? Versiherungsshutz esteht ei Beshädigung, Zerstörung, Verlust oder Totlshden des Fhrzeugs einshließlih seiner mitversiherten Teile durh die nhfolgenden Ereignisse: Brnd und Explosion A Versihert sind Brnd und Explosion. Als Brnd gilt ein Feuer mit Flmmenildung, ds ohne einen estimmungsgemäßen Herd entstnden ist oder ihn verlssen ht und sih us eigener Krft uszureiten vermg. Niht ls Brnd gelten Shmor- und Sengshäden. Explosion ist eine uf dem Ausdehnungsestreen von Gsen oder Dämpfen eruhende, plötzlih verlufende Krftäußerung. Entwendung A Versihert ist die Entwendung, insesondere durh Diesthl und Ru. Untershlgung ist nur versihert, wenn dem Täter ds Fhrzeug niht zum Geruh in seinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorehlt üerlssen wird. Unefugter Geruh ist nur versihert, wenn der Täter in keiner Weise erehtigt ist, ds Fhrzeug zu geruhen. Niht ls unefugter Geruh gilt insesondere, wenn der Täter vom Verfügungserehtigten mit der Betreuung des Fhrzeugs euftrgt wird (z.b. Reprteur, Hotelngestellter). Außerdem esteht kein Versiherungsshutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungserehtigten steht (z.b. dessen Areitnehmer, Fmilien- oder Hushltsngehörige). Sturm, Hgel, Blitzshlg, Üershwemmung A Versihert ist die unmittelre Einwirkung von Sturm, Hgel, Blitzshlg oder Üershwemmung uf ds Fhrzeug. Als Sturm gilt eine wetteredingte Luftewegung von mindestens Windstärke 8 gemäß der Beufort-Skl. Eingeshlossen sind Shäden, die ddurh verursht werden, dss durh diese Nturgewlten Gegenstände uf oder gegen ds Fhrzeug geworfen werden. Ausgeshlossen sind Shäden, die uf ein durh diese Nturgewlten vernlsstes Verhlten des Fhrers zurükzuführen sind. Zusmmenstoß mit Tieren A Versihert ist der Zusmmenstoß des in Fhrt efindlihen Fhrzeugs mit Tieren ller Art. Glsruh A Versihert sind Bruhshäden n der Verglsung des Fhrzeugs. Folgeshäden sind niht versihert. Nur wenn eine Reprturrehnung vorgelegt wird, üernehmen wir uh die Einukosten einshließlih der Kosten für die enötigten Dihtungen. Wir verzihten uf den Azug der Selsteteiligung ei Glsshäden, wenn die eshädigte Verglsung ohne Austush nh Astimmung mit uns durh eine von uns empfohlene Werksttt repriert wird. Wir ersetzen is zu einem Betrg von 5 Euro die erforderlihen und nhgewiesenen Kosten für die Reinigung des Fhrzeuginnenrumes. Hinweis: Für die EsySmrt Trife gelten weihende Entshädigungsgrenzen. Siehe Punkt P Kurzshlussshäden n der Verkelung A Versihert sind Shäden n der Verkelung des Fhrzeugs durh Kurzshluss. Folgeshäden sind niht versihert. Tieriss A Versihert sind Shäden durh Tieriss n Fhrzeugen, die ls Pkw, Cmpingfhrzeug oder Krftrd zugelssen sind. Shäden im Fhrzeuginnenrum sind vom Versiherungsshutz usgeshlossen. A.2.3 Durh Tieriss verurshte Folgeshäden ller Art, insesondere weitergehende Shäden m Fhrzeug selst, sind nur für Pkw is zu einer Höhe von 1.5 Euro versihert. Vorussetzung für den Erstz eines Folgeshdens (z. B. Reprtur oder Austush von Steuergeräten, Lenkungsteilen, otoren) ist, dss der Shden ursählih uf den Tierissshden zurükzuführen ist. Welhe Ereignisse sind in der Vollksko versihert? Versiherungsshutz esteht ei Beshädigung, Zerstörung, Verlust oder Totlshden des Fhrzeugs einshließlih seiner mitversiherten Teile durh die nhfolgenden Ereignisse: VBS K Seite 7

8 Ereignisse der Teilksko A Versihert sind die Shdenereignisse der Teilksko nh A.2.2. Unfll A Versihert sind Unfälle des Fhrzeugs. Als Unfll gilt ein unmittelr von ußen plötzlih mit mehnisher Gewlt uf ds Fhrzeug einwirkendes Ereignis. Niht ls Unfllshäden gelten insesondere Shäden ufgrund eines Brems- oder Betriesvorgngs oder reine Bruhshäden. Dzu zählen z.b. Shäden m Fhrzeug durh rutshende Ldung oder durh Anutzung, Verwindungsshäden, Shäden ufgrund Bedienungsfehler oder Üerenspruhung des Fhrzeugs und Shäden zwishen ziehendem und gezogenem Fhrzeug ohne Einwirkung von ußen, es sei denn, diese Shäden sind lut Versiherungsshein mitversihert. ut- oder öswillige Hndlungen A Versihert sind mut- oder öswillige Hndlungen von Personen, die in keiner Weise erehtigt sind, ds Fhrzeug zu geruhen. Als erehtigt sind insesondere Personen nzusehen, die vom Verfügungserehtigten mit der Betreuung des Fhrzeugs euftrgt wurden (z.b. Reprteur, Hotelngestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungserehtigten stehen (z.b. dessen Areitnehmer, Fmilien- oder Hushltsngehörige). Einshränkungen eim Erstz von Reifen A Versihert sind zerstörte oder eshädigte Reifen nur dnn, wenn sie durh ein Ereignis zerstört oder eshädigt wurden, ds gleihzeitig uh ndere versiherte Shäden n dem Fhrzeug verursht ht. A.2.4 A.2.5 A.2.6 Wer ist versihert? Der Shutz der Kskoversiherung gilt für Sie und, wenn der Vertrg uh im Interesse einer weiteren Person geshlossen ist, z.b. des Lesinggeers ls Eigentümer des Fhrzeugs, uh für diese Person. In welhen Ländern esteht Versiherungsshutz? Sie hen in Ksko Versiherungsshutz in den geogrphishen Grenzen Europs sowie den ußereuropäishen Geieten, die zum Geltungsereih der Europäishen Union gehören. Ws zhlen wir ei Totlshden, Zerstörung oder Verlust? Wiedereshffungswert züglih Restwert A Bei Totlshden, Zerstörung oder Verlust des Fhrzeugs zhlen wir den Wiedereshffungswert unter Azug eines vorhndenen Restwerts des Fhrzeugs. Lssen Sie Ihr Fhrzeug trotz Totlshdens oder Zerstörung reprieren, gilt A Neupreisentshädigung ei Totlshden und Entwendung A Bei Pkw (usgenommen ietwgen, Txen, Selstfhrervermiet-Pkw, Oldtimern) zhlen wir den Neupreis des Fhrzeugs gemäß A.2.12, - wenn innerhl von 15 onten nh der Erstzulssung ds Fhrzeug entwendet wird oder ein Totlshden eingetreten ist. Vorussetzung ist, dss sih ds Fhrzeug ei Eintritt des Shdenereignisses im Eigentum dessen efindet, der es ls Neufhrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworen ht (Erstesitz). Als Neufhrzeuge gelten uh Pkw, die für einen Zeitrum von is zu einem ont uf den Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelssen wren. Drüer hinus muss der von uns euftrgte Guthter feststellen, dss die erforderlihen Kosten der Wiederherstellung mindestens 8% des Neupreises etrgen. Ein vorhndener Restwert des Fhrzeugs wird gezogen. Kufpreisentshädigung ei Totlshden und Entwendung A Bei Pkw (usgenommen ietwgen, Txen, Selstfhrervermiet-Pkw, Oldtimern), die ls Geruhtfhrzeug erworen wurden und ei erstmliger Zulssung uf Sie niht älter ls 6 onte wren, zhlen wir den gezhlten und durh Vorlge eines shriftlihen Kufvertrgs nhgewiesenen Kufpreis des Fhrzeugs gemäß A.2.12, - wenn innerhl von 6 onten nh der erstmligen Zulssung uf Sie ds Fhrzeug entwendet wird oder ein Totlshden eingetreten ist. Die Höhstentshädigung ist egrenzt uf 11 % des Wiedereshffungswertes gem. A Ein vorhndener Restwert des Fhrzeugs wird gezogen. A Wir zhlen die üer den Wiedereshffungswert hinusgehende Neupreisentshädigung oder Kufpreisentshädigung nur in der Höhe, in der gesihert ist, dss die Entshädigung innerhl eines Jhres nh ihrer Feststellung für die Reprtur des Fhrzeugs oder den Erwer eines nderen Fhrzeugs verwendet wird. Azug ei fehlender Wegfhrsperre im Flle eines Diesthls A Bei Totlshden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw oder Cmping-Krftfhrzeuges infolge Diesthls vermindert sih die Entshädigung um 1 %. Dies gilt niht, wenn ds Fhrzeug zum Zeitpunkt des Diesthls durh eine selstshärfende elektronishe Wegfhrsperre gesihert wr. Die Regelung üer die Selsteteiligung nh A.2.13 leit hiervon unerührt. Ws versteht mn unter Totlshden, Wiedereshffungswert und Restwert? A Ein Totlshden liegt vor, wenn die erforderlihen Kosten der Reprtur des Fhrzeugs dessen Wiedereshffungswert üersteigen. A Wiedereshffungswert ist der Preis, den Sie für den Kuf eines gleihwertigen geruhten Fhrzeugs m Tg des Shdenereignisses ezhlen müssen. A Restwert ist der Veräußerungswert des Fhrzeugs im eshädigten oder zerstörten Zustnd. Erstz von Zulssungskosten A Im Fll eines wirtshftlihen Totlshdens ersetzen wir Ihnen is zu einem Betrg von 1 Euro durh Rehnung nhgewiesene Zulssungskosten für ein uf Sie zugelssenes Erstzfhrzeug, wenn dieses wieder ei uns versihert wird. A.2.7 Hinweis: Für die EsySmrt Trife gelten weihende Entshädigungsgrenzen. Siehe Punkt P Ws zhlen wir ei Beshädigung? Reprtur A Wird ds Fhrzeug eshädigt, zhlen wir die für die Reprtur erforderlihen Kosten is zu folgenden Oergrenzen: Wird ds Fhrzeug vollständig und fhgereht repriert, zhlen wir die hierfür erforderlihen Kosten is zur Höhe des Wiedereshffungswerts nh A.2.6.6, wenn Sie uns dies durh eine Rehnung nhweisen. Fehlt dieser Nhweis, zhlen wir entsprehend A Wird ds Fhrzeug niht, niht vollständig oder niht fhgereht repriert, zhlen wir die erforderlihen Kosten einer vollständigen Reprtur is zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiedereshffungswerts (siehe A und A.2.6.7). Ashleppen A Bei Beshädigung des Fhrzeugs ersetzen wir die Kosten für ds Ashleppen vom Shdenort is zur nähstgele- VBS K Seite 8

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