JK 2/06, StGB 2 Abs. 3 / 3. RÜ 2001, 123; JuS 2002, 123; JK 5/01, StGB 9 / 1 ; JA 2001, 276. NJW 2010, 784 JuS 2010, 828

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1 Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil 1 Normen Aktenzeichen Fundstellen Leitsatz/Inhalt Geltungsbereich StGB 2 (2 StR 122/05) 3 ff. OLG Stuttgart (1 Ws 288/03) (1 StR 184/00) 9 OLG Oldenburg (1 Ss 185/12) 11 (GSSt 2/11) (3 StR 312/10) (2 StR 104/09) (5 StR 506/06) JK 2/06, StGB 2 Abs. 3 / 3 RÜ 2004, 474 RÜ 2001, 123; JuS 2002, 123; JK 5/01, StGB 9 / 1 ; JA 2001, 276 JA 2013, 791 JuS 2012, 852 JuS 2011, 561 NJW 2010, 784 JuS 2010, 828 RÜ 2007, 421 Zur Relevanz der Verjährung bei der Ermittlung des milderen Rechts Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf im Ausland begangene Hehlereihandlungen Volksverhetzung (Auschwitzlüge) durch einen Ausländer im Internet auf ausländischem Server Beihilfe zu einer im Ausland durchgeführten Abtreibung Anwendbarkeit deutschen Strafrechts und Anforderungen an die Beihilfe Ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt handelt bei der Wahrnehmung der ihm in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben nicht als Amtsträger i.s. des 11 I Nr. 2 lit. c StGB. Die Deutsche Bahn Netz AG ist eine sonstige Stelle i.s. des 11 I Nr. 2 lit. c StGB Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind Amtsträger isd 11 I Nr. 2 lit. c StGB Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft als Amtsträger? Tatbestand Wahlfeststel- JuS 2014, 753 Rechtsfigur der ungleichartigen Wahlfeststellung ver-

2 lung (2 StR 495/12) JA 2014, 710 stößt gegen Art. 103 II GG, am Beispiel Diebstahl und Hehlerei (2 StrR JA 2014, 710; NStZ Die ungleichartige Wahlfeststellung ist verfassungswidrig 495/12) 2014, 392 OLG Koblenz (1 Ss 238/02) RÜ aktuell, 8/2003, 360 Keine Wahlfeststellung zwischen Unterschlagung und Verstrickungsbruch Objektive Zurechnung OLG Hamm (5 RVs 102/15) BeckRS 2015, JuS 2016, 80 Der Erfolg ist auch dann zurechenbar, wenn der Geschädigte die Unfallstelle zu dem Zeitpunkt bereits passiert gehabt hätte, zu dem der Beschuldigte bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit am Unfallort eingetroffen wäre; denn auch in einem solchen Fall verwirklichen sich die Gefahren des Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit, vor denen die Geschwindigkeitsregeln gerade schützen. (4 StR 369/12) (5 StR 491/11) JuS 2013, 466 JuS 2011, 372 RÜ 2011, 229 JA 2011, 474 Pflichtgemäßes Alternativverhalten im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt war der Unfall bei herabgesetzter Geschwindigkeit vermeidbar? Der verneint die Tatherrschaft eines Arztes bei der Abgabe eines Rauschgiftes an vollverantwortliche Konsumenten OLG Stuttgart RÜ 2008, 434 Keine Zurechnung von Schäden, die sich als Folge eines offensichtlich unvernünftigen Rettungsversuches darstellen JK 11/04, StGB vor 13 Eigenverantwortliche Selbstgefährdung und einverständliche (3 StR 120/03) / 17 Fremdgefährdung (3 StR 327/03) (5 StR 66/03) JK 9/04, StGB vor 13 / 16 RÜ 2003, 363 Voraussetzungen des rechtmäßigen Alternativverhaltens: Die Ursächlichkeit der Ausgangsgewährung eines erkennbar tatgeneigten Patienten durch Leitungspersonal einer psychiatrischen Klinik kann nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil ein anderes Geschehen möglicherweise zu denselben Taten geführt hätte. Abgrenzung einverständliche Fremdtötung von Beihilfe zur Selbsttötung 2

3 BayObLG (5 St RR 179/02) OLG Celle (32 Ss 78/00) (2 StR 204/00) (1 StR 638/99) OLG Rostock (1 Ws 10/97) 14 (3 StR 372/08) Vorsatz, 16 (4 StR 450/09) (5 StR 548/08) (5 StR 46/08) (4 StR 639/07) KG (1 Ss 180/06) JK 8/03, StGB vor 13 / 14 Abgrenzung der Teilnahme an bewusster Selbstgefährdung von Fremdgefährdung bei überlegenem Sachwissen RÜ 2002, 411 Kein Zurechnungsausschluss wegen bewusster Selbstgefährdung des Unfallopfers bei Ablehnung einer lebensrettenden Operation mit Mortalitätsquote von 5 bis 15 %, da nicht offenkundig unvernünftig RÜ 2000, 507; JK 11/01, StGB vor 13 / 13 RÜ 2000, 331; JK 2/01, StGB 222 / 5 JK 9/01, StGB 13 / 32 RÜ 2009, 435 JuS 2010, 453 RÜ 2009, 231 JA 2009, 70 RÜ 2008, 441 RÜ 2007, 91 Erfolgszurechnung bei vorsätzlichem Eingreifen eines Dritten, wenn dieses an das Handeln des Täters anknüpft Zurechnungsausschluss bei bewusster Selbstgefährdung (Heroinfall) Keine Zurechnung wegen Zuordnung zu fremden Verantwortungsbereich; Garantenstellung der Polizei Abkehr von der Interessentheorie bei Bankrott und Untreue: Tätigwerden im Geschäftskreis des Geschäftsherrn als maßgebliches Kriterium Der Vorsatz ist bei Steinwürfen von der Autobahnbrücke anhand einer strikten Einzelfallbetrachtung zu beurteilen (Verkehrslage, Sichtverhältnisse etc.) Voraussetzungen und Feststellung des bedingten Tötungsvorsatzes (insbes. Gesamtwürdigung aller Tatumstände und Hemmschwellentheorie) Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung bei räuberischem Einfordern von Geld aus Drogengeschäften Tötungsvorsatz bei Verfolgungsfahrten Von einer bewussten und gewollten Gefährdung darf nicht ohne weiteres auf das In-Kauf-Nehmen des Verletzungserfolges geschlossen werden Bedingter Tötungsvorsatz bei lebensgefährdenden Schüssen RÜ 2005, 206 (1 StR 233/04) JK 2/03, StGB 15 / 7 Umgekehrter dolus generalis; unwesentliche Kausal- 3

4 Erhebliche Abweichung vom Kausalverlauf bei Erfolgsverursachung vor Versuchsbeginn (umgekehrter dolus generalis) Bedingter Tötungsvorsatz bei lebensgefährlichen Gewalthandlungen (Billigungstheorie; Hemmschwellentheorie) Rechtswidrigkeit (5 StR 613/01) abweichung, wenn bereits vor der Handlung vor der erfolgsverursachenden Handlung die Schwelle zum Versuch überschritten ist (3 StR 303/01) (2 StR 166/01) RÜ 2002, 166; JuS 2002, 1058; JA 2002, 745 RÜ 2001, Notwehr, 32 (3 StR 199/15) OLG Hamm (9 U 103/14) (1 StR 606/14) (2 StR 473/14) (5 StR 134/14) (1 StR 630/13) RÜ 2016, 100 JA 2016, 150 RÜ 2015, 644 JK 12/15, 32 II StGB RÜ 2015, 578 JuS 2016, 177 NStZ 2015, 151 JuS 2015, 465 JuS 2014, 946; NStZ 2014, 451 Keine Notwehr und kein Notwehrexzess ohne Verteidigungswillen Zur Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung gegenüber demjenigen, der sich schuldlos über die zur vorläufigen Festnahme nach 127 StPO berechtigenden tatsächlichen Umstände irrt. Keine Notwehr gegen Hoheitsträger, deren Handeln vom strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriff gedeckt ist. Auch eine Überschreitung der durch Provokation gezogenen Notwehrgrenzen kann nach 33 StGB entschuldigt sein. Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur dann zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht. Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines bis dahin noch nicht in Erscheinung getretenen Messers allerdings in der Regel anzudrohen. Erforderlichkeit und Gebotenheit eines gefährlichen Messereinsatzes bei einer schuldhaften Provokation

5 OLG Celle JuS 2014, 80 (1 RVs 38/13) AG Erfurt JA 2014, 472 (910 Js 1195/13 JuS 2013, Ds) JA 2013, 69 (4 StR 197/12) JA 2013, 708 (4 StR 551/12) OLG Celle (2 Ws 17-21/13) (2 StR 311/12) OLG Hamburg (3 14/12) (3 StR 450/10) (2 StR 375/11) (3 StR 66/11) JuS 2013, 1042 JuS 2013, 563 JuS 2012, 1039 JuS 2012, 465 JuS 2012, 263; JA 2012, 227 JuS 2011, 940 der Notwehrlage Rechtfertigung durch Nothilfe beim Einsatz lebensgefährlicher Mittel Notwehr gegen Anpusten mit Zigarettenrauch - Angriff auf Ehre, körperliches Wohlbefinden und Gesundheit Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung bei einem unbewaffneten Angreifer Ein Gegenangriff des Notwehrübenden auf Rechtsgüter des Angreifers stellt Angriffsabwehr nur dar, wenn Wille der drohenden Rechtsverletzung entgegenzutreten zum Ausdruck kommt. Verteidigungswille ist relevantes Handlungsmotiv, auch wenn andere nicht dominierende Beweggründe hinzutreten. Liegen die objektiven Voraussetzungen der Notwehr vor und fehlt es allein an den subjektiven Voraussetzungen des Notwehrtatbestandes, so entfällt das Erfolgsunrecht der begangenen Tat und es bleibt bei einer Strafbarkeit wegen Versuchs. Sofortiger gefährlicher Messereinsatz als erforderliche Verteidigung ohne vorherige Androhung Gegenüber einem rechtwidrigen Anfertigen von Bildnissen (Presse) ist der Angeklagte zur Notwehr berechtigt. Er muss sich nicht darauf beschränken, sein Gesicht zu verdecken, sondern darf die Verteidigung wählen, die den Angriff sofort und endgültig beendet. Keine Putativnotwehr bei tatsächlich bestehendem Angriff, über dessen vermeintlich bevorstehende Intensivierung sich der Täter irrt Schusswaffeneinsatz in Putativnotwehr (Hell s- Angels-Fall) Gegen den Versuch eines Schuldners, die im Wege der Selbsthilfe erlangte Sache dem Geschädigten mit Gewalt abzunehmen, darf sich dieser im Rahmen des 5

6 (3 StR 66/11) OLG Koblenz (2 Ss 234/10) (1 StR 351/10) (2 StR 483/10) (5 StR 141/09) (2 StR 163/09) (5 StR 384/08) AG Rudolstadt (635 Js 22279/06 s Ds jug.) (1 StR 429/06) OLG Hamm (1 Ss 316/05) (2 StR 237/05) (1 StR 99/05) LG Frankfurt a.m. (5/27 KLs 7570 Js /03) RÜ 2011, 432 JuS 2011, 655 JuS 2011, 369 JA 2011, 233; JuS 2011, 272 RÜ 2011, 232 JuS 2010, 172 RÜ 2009, 572 JA 2009, 306 JK 2/08, StGB 32/32 Erforderlichen und Gebotenen verteidigen Notwehr gegen Besitzentziehung nach erlaubter Selbsthilfe-Wegnahme Anforderungen an die Erforderlichkeit beim Einsatz eines Taschenmessers Strafrechtliche Beurteilung eines Messereinsatzes im Rahmen einer vom Täter irrtümlich angenommenen Notwehrlage (Putativnotwehr) Zur Einschränkung des Notwehrrechts bei vorhergegangenen einverständlicher Prügelei ; actio illicita in causa Notwehreinschränkung nach provoziertem Angriff Notwehrhandlungen nach provoziertem Angriff Erforderlichkeit der Notwehr und Notwehrüberschreitung bei asthenischen Effekten ( 33 StGB) Zur Notwehr gegen den Angriff eines Betrunkenen JK 10/07, StGB 32 / 31 Fehlender Verteidigungswille bei Notwehr RÜ 2006, 40 JuS 2006, 466 RÜ 2006, 31 JK 5/06, StGB 32 /30 JA 2006, 490 RÜ 2005, 537; JK 1/06, StGB 32 / 29 RÜ 2005, 258 Einschränkung des Notwehrrechts bei schuldhaft herbeigeführter Notwehrlage und schuldlos handelndem Angreifer Einschränkung des Notwehrrechts bei provozierter Notwehrlage Verteidigung durch lebensbedrohlichen Messerstich Nothilfe durch Folterdrohung Fall Daschner RÜ 2005, 82 Verdeckungsmord in Notwehr? 6

7 (1 StR 286/04) (2 StR 82/04) (4 StR 267/02) (1 StR 403/02) (3 StR 503/01) (3 StR 490/01) (1 StR 48/01) (3 StR 331/00) (5 StR 629/99) BSG (B 9 VG 1/98 R) (4 StR 558/99) 34 OLG Naumburg (2 Ss 58/12) RÜ 2004, 595; JA 2005, 91 JK 5/04, StGB 32 / 28 RÜ 2003, 265; JuS 2003, 716; JA 2004, 272; JK 1/04, StGB 32 / 41; JA 2004, 298 JK 5/03, StGB 32 / 27 RÜ 2002, 310; JA 2003, 8 RÜ 2001, 366; JuS 2002, 88; Jura 2002, 114; JA 2001, 922 RÜ 2001, 78; JuS 2001, ; Jura 2001, 534 JK 3/01, StGB 32 / 26 RÜ 2000, 113 JuS 2000, 848; Jura 2001, 30 JuS 2013, 1139 Rechtfertigung polizeilichen Schusswaffengebrauchs Notwehr bei wechselseitigen Angriffen Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes zur Abwehr eines erpresserischen Angriffs Notwehreinschränkungen in engen Gemeinschaftsverhältnissen und bei Provokationen Einschränkung des Notwehrrechts bei schuldhaft herbeigeführter Notwehrlage Erforderliche Verteidigung durch ungewollt abgefeuerten tödlichen Schuss Keine Einschränkung des Notwehrrechts trotz schuldhaft provozierter Notwehrlage, wenn durch die Notwehr ein tödlicher Angriff abgewehrt werden soll (s.a. gleiche Entsch. zu Mittäterschaft) Kein Notwehrrecht bei Tötung eines Grenzpostens durch Fluchtwilligen Einschränkung des Notwehrrechts gegenüber schuldlos Irrenden Beendigung der Notwehrlage, wenn der Angreifer durch Würgegriff bewusstlos geworden ist Geeignetheit erfolgreiche Abwendung des Schadens nicht ganz unwahrscheinlich; Die Information der zuständigen Behörde kommt nur dann als ein milderes Mittel zur Abwehr einer Gefahr in Betracht, wenn der Beschuldigte mit deren Eingreifen auch rechnen kann; 7

8 OLG Düsseldorf (III-5 Ss 63/05) (5 StR 474/00) 127 StPO OLG Celle (32 Ss 176/14) BayObLG (5 St RR 209/02) AG Grevenbroich (5 Ds 6 Js 136/00) (4 StR 558/99) 859 II BGB (4 StR 92/15) (2 StR 328/98) RÜ 2006, 41 RÜ 2001, 216; JK 12/01, StGB 34 / 3; JA 2001, 627 JuS 2015, 565 JK 6/03, StPO 127 / 5 RÜ 2002, 272 RÜ 2000, 203; JA 2000, 630 JA 2015, 874 JA 2000, 188 Fehlendes subjektives Rechtfertigungselement führt zur Versuchsstrafbarkeit Rechtfertigender Notstand bei Dauerdelikt Überlassen eines Betäubungsmittels zur freiverantwortlichen Selbsttötung Zur Ausübung des Festnahmerechts nach 127I StPO muss gegen einen Verdächtigen mindest ein starker Tatverdacht im Sinne eines dringenden Tatverdachts vorliegen. Ein leichter Verdacht rechtfertigt die Festnahme nicht. In einem solchen Fall darf der Verdächtige sein Notwehrrecht ausüben. 127 deckt auch Anwesenheitssicherung, wenn Gefahr besteht, der Täter werde sich der Strafverfolgung entziehen Festnahme und Selbsthilferecht ( 229 BGB) des Taxifahrers bei Verdacht eines Eingehungsbetrugs des Fahrgast Festnahmehandlung, die zur ernsthaften Gesundheitsschädigung oder unmittelbaren Lebensgefährdung führen, sind auch dann unzulässig, wenn die Festnahme anders nicht ausgeführt werden kann; Rechtfertigung über 32 aber möglich Für eine Rechtfertigung im Wege der Besitzkehr nach 859 II BGB ist kein Raum, wenn der konkrete Besitz einer Sache als solcher bei Strafe verboten ist und eine im Anschluss an eine Besitzentziehung geübte Besitzkehr deshalb erneut zu einer strafrechtswidrigen Besitzlage führen würde. Besitzkehr rechtfertigt Gewaltanwendung gegen verbotene Eigenmacht auch mittels eines Messers; sein gezielter Einsatz kann aber rechtsmissbräuchlich sein 8

9 Einwilligung (1 StR 134/11) (3 StR 239/10) (4 StR 549/06) (1 StR 300/03) JA 2012, 70 JuS 2011, 468; RÜ 2011, 372 JA 2008, 70 JA 2005, 252 Zu den Anforderungen an die Indizienbewertung bei der Annahme einer hypothetischen Einwilligung Umfang der Aufklärungspflicht bei möglicherweise notwendig werdender Folgeoperation ( Zitronensaft- Fall ) Grenzen einer hypothetischen Einwilligung bei ärztlichem Eingriff Hypothetische Einwilligung bei ärztlichen Aufklärungsfehlern 9 Schuld 35 (1 StR 483/02) a.l.i.c. (2 StR 135/00) 33 (2 StR 109/06) 20, 21 (1 StR 59/12) (5 StR 93/04) (3 StR 435/02) RÜ 2003, 315; JA 2004, 99 JuS 2001, 540 JK 6/07, StGB 33/4 JA 2012, 871 JK 5/05, StGB 21 / 2 a + b RÜ aktuell 11/2003, 84; JA 2004, 104 Entschuldigte Tötung eines Familientyrannen ; anderweitige Abwendbarkeit der Gefahr Actio libera in causa bei verminderter Schuldfähigkeit Notwehr, Putativnotwehr und (intensiver) Notwehrexzess Keine pauschale Beurteilung der Schuldunfähigkeit und Möglichkeit der uneingeschränkten Schuldfähigkeit bei mehr als 3 Zur Verminderung der Schuldfähigkeit durch selbstverschuldete Trunkenheit (hier: bei Gewaltdelikten) Keine Strafmilderung bei Eintritt verminderter Schuldfähigkeit während der Begehung der Tat Irrtümer 16 (1 StR 449/13) JA 2014, 153 Die irrige Vorstellung, der Angreifer simuliere nur und warte in Wahrheit auf eine passende Gelegenheit, den Angriff fortzuführen, kann einen Erlaubnistatbestandsirrtum der Angegriffenen begründen.

10 (2 StR 163/13) LG Aachen (71 Ns-607 Js 784/08-146/11) (2 StR 145/11) (5 StR 46/08) OLG Frankfurt (1 Ss 220/05) (3 StR 137/03) 17 KG (4) 1 Ss 552/11 (327/11) JuS 2014, 366 Tatbestandsirrtum bei fehlerhaften Tätervorstellung bzgl. Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils bei der Erpressung JuS 2013, 851 Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Subsumtionsirrtum Lkw-Führer unterliegt einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, wenn er ein Ereignis nicht als Unfall im Straßenverkehr i.s. des 142 I StGB bewertet hat. JuS 2012, 365 Geht der Täter irrtümlich davon aus, dass der Getötete seine Tötung ernstlich verlangt habe, dann greift 16 II StGB ein, so dass die Privilegierung gem. 216 I StGB zu seinen Gunsten zur Anwendung kommen kann. Ein solcher Tatbestandsirrtum ist aber nicht anzunehmen, wenn der Täter diejenigen Umstände kannte, aus denen sich die mangelnde Ernstlichkeit des Tötungsverlangens ergibt. RÜ 2008, 643 Kein Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit bei räuberischem Einfordern vermeintlich geschuldeten Geldes aus Drogengeschäften RÜ 2006, 485 Irrtum über Genehmigungserfordernis als Tatbestands- oder Verbotsirrtum RÜ 2003, 500 Ein Irrtum eines Erpressers über die Unrechtmäßigkeit der von ihm erstrebten Bereicherung liegt nicht schon dann vor, wenn er sich nach den Anschauungen der einschlägig kriminellen Kreise als berechtigter Inhaber eines Anspruchs gegen das Opfer fühlt. Maßgeblich ist vielmehr, ob er sich vorstellt, dass dieser Anspruch auch von der Rechtsordnung anerkannt wird und er seine Forderung demgemäß mit gerichtlicher Hilfe in einem Zivilprozess durchsetzen könnte. Jus 2013, 79 Die unklare Rechtslage (Sportwettenvermittlung) ist bei der Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums zu beachten. 10

11 16, 17 (ETI) LG Köln (151 Ns 169/11) OLG Stuttgart (1 Ss 296/05) (5 StR 712/98) JuS 2012, 850 JuS 2006, 1032 RÜ 2000, 65; JK 5/00, StGB 226 / 9 Zur Annahme eines unvermeidbaren Verbotsirrtums bei ungeklärten Rechtsfragen (Beschneidung) Private Sportwettenvermittlung und unvermeidbarer Verbotsirrtum Erweitert ein Arzt eigenmächtig eine Operation, so liegt mutmaßliche Einwilligung nur vor, wenn sonst eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit bestünde 11 Versuch Tatentschluss Unmittelbares Ansetzen (2 StR 17/10) (2 StR 75/13) KG ((2) 121 Ss 157/12 (33/12)) KG (3) 121 Ss 40/12 (26/12) (1 StR 540/10) (3 StR 28/06) (3 StR 61/02) (2 StR 281/04) RÜ 2010, 437 JA 2013, 949 JA 2013, 552 JuS 2012, 1135 Sukzessive Qualifikation des fehlgeschlagenen Versuchs einer räuberischen Erpressung: offen gelassen. Tatplan abhängig von bestimmten äußeren Umständen, dann kann dies ggf. ein Vorbehalt sein, dass aus Tätersicht die Schwelle zum Versuch noch nicht überschritten ist Unmittelbares Ansetzten zum Trickdiebstahl mit dem Wash-Wash-Verfahren noch kein Versuchsbeginn durch die bloße Anwesenheit am Tatort und die Besprechung weiterer Modalitäten Zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuchten Computerbetrug JA 2011, 390 Maßgebliche Täuschungshandlung für versuchten Betrug bei mehraktigem Geschehen ist diejenige, die unmittelbar zur Vermögensverfügung führen soll RÜ 2006, 374 Versuchsbeginn bei Brandstiftung JK 10/06, StGB 22 / 24 RÜ 2005, 306 Versuchtes oder vollendetes Handeltreiben bei erfolglosen Ankaufbemühungen? JuS 2005, 186 Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Klingeln an der Haustür

12 (3 StR 303/01) (1 StR 137/01) (3 StR 48/01) (2 StR 43/99) Rücktritt, 24 (3 StR 89/15) (3 StR 645/14) (2 StR 78/14) (4 StR 367/14) JK 11/02, StGB 22 / 22 Versuchsbeginn bei sukzessiver Erfolgsverwirklichung JK 2/02, StGB 22 / 20; JA 2002, 102 JK 1/02, StGB 22 / 20 RÜ 2001, 409 RÜ 2015, 642 RÜ 2015, 437 JA 2015, 549 JuS 2015, 657 JuS 2015, 367 Versuchsbeginn bei unbewusster Mitwirkung des Opfers und Abgrenzung Vorsatz Fahrlässigkeit Versuchsbeginn bei Trickdiebstahl Unmittelbares Ansetzen bei unmittelbar, mittelbar und gemeinschaftlich begangenen Abrechnungsbetrug Stehen äußere Umstände einer Tatvollendung nicht entgegen, kann es gleichwohl an der Freiwilligkeit des Abbruchs der weiteren Tatasuführung fehlen, wenn willensunabhängige Tatumstände das Weiterhandeln unmöglich machen. Solche können gegeben sein, wennd er Täter an der weiteren Tatbegehung wegen unwiderstehlicher innerer Hemmungen, etwa infolge Schocks oder seelischen Drucks gehindert ist. Beendeter Versuch bei Gleichgültigkeit bzgl. Tod des Opfers Eine Korrektur des Rücktrittshorizonts ist insbesondere dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch vom Tatort wegbewegen kann. Strafbefreiender Rücktritt von fehlgeschlagenem Versuch ausgeschlossen. Dies, wenn der Täter erkennt oder nach seiner Vorstellung davon ausgeht, dass er die Tötung seines Opfers mit den bereits eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur bewirken kann, wobei es auf die Tätersicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung ankommt. Fehlschlag einzelner Angriffsakte steht der Annahme eines Rücktritts nicht von vornherein entgegen. 12

13 (3 StR 134/14) (4 StR 158/14) (2 StR 78/14) (1 StR 735/13) (5 StR 229/13 (5 StR 54/12) (3 StR 337/11) JA 2015, 149 JuS 2014, 1041; NStZ 2014, 569 RÜ 2015, 234 JA 2014, 547 JuS 2014, 461 JA 2014, 70 JuS 2013, 362 JuS 2012, 947 Ein Rücktritt von wiederholter Ausführungshandlung ist auch bei noch einsetzbaren artverschiedenen Tatmitteln möglich. Einem freiwilligen Rücktritt nach außertatbestandlicher Zielerreichung steht selbst die Absicht des Täters auf Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolges nicht entgegen Bei der Prüfung des Rücktritts vom versuchten Tötungsdelikt muss bei entsprechender Sachlage eine mögliche Korrektur des Rücktrittshorizonts erörtert werden Ist das Opfer eines Totschlagversuchs nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage, den Tatort zu verlassen, kann aufgrund einer Korrektur des Rücktrittshorizonts von einem unbeendeten Versuch auszugehen sein. Rücktritt vom versuchten Mord Anforderungen an die Urteilsdarstellungen für die Annahme eines Fehlschlages bzw. eines beendeten Versuchs Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt äußerer Geschehensablauf ermöglicht Rückschlüsse auf innere Einstellung des Täters Schießt der Täter innerhalb weniger Sekunden mit bedingtem Tötungsvorsatz ohne zeitliche Zäsur auf mehrere Personen, so sind mehrere tateinheitlich verwirklichte versuchte Tötungsdelikte gegeben, bei denen die Voraussetzungen des Rücktritts nach 24 StGB hinsichtlich jedes im Versuchsstadium stecken gebliebenen Tötungsverbrechens gesondert zu prüfen sind. Im Rahmen eines einheitlichen Tatgeschehens ist eine mehrfache Korrektur des Rücktrittshorizonts möglich. 13

14 (1 StR 20/11) (3 StR 298/11) (4 StR 268/11) (2 StR 536/10) (2 StR 278/09) (2 StR 571/08) (4 StR 280/09) (3 StR 384/09) (3 StR 257/09) (4 StR 233/08) (2 StR 458/07) (2 StR 336/07) (2 StR 34/07) JuS 2012, 82 RÜ 2011, 777 JA 2011, 869 JA 2011, 551 JuS 2011, 78 JuS 2010, 79 Ein strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch scheidet aus, wenn der Täter den Erfolgseintritt für möglich hält und lediglich auf seine Beschleunigung verzichtet. Es liegt kein fehlgeschlagener Versuch vor, wenn der Täter vor Unmöglichwerden der Tatvollendung bereits wirksam zurückgetreten ist. Rücktritt vom (unbeendeten) Versuch bei mehreren Beteiligten Bestimmung des Rücktrittshorizonts beim Tötungsversuch Rücktritt des Unterlassungs-Nebentäters (Zeitpunkt der Versuchsbeendigung anhand der Lehre vom Rücktrittshorizont) Rücktritt und Gesamtbetrachtungslehre JK 3/10, StGB 24 II/40 Fehlschlag des Versuchs bei mehreren Beteiligten RÜ 2010, 22 RÜ 2009, 641 JA 2010, 70 JA 2009, 392 JK 8/09, StGB 24/39 JA 2008, 545 Umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts nur bei engstem Zusammenhang mit der letzten Tathandlung Fehlschlag bei notwendigem Abweichen vom ursprünglichen Plan Rücktritt bei mehraktigem Geschehensablauf Rücktritt bei sinnlos gewordenem weitergehenden Tatplan RÜ 2008, 173 Abgrenzung des beendeten vom fehlgeschlagenen JuS 2008, 370 Versuch (vollendeter Schwangerschaftsabbruch Jura 2009, 53 durch Mordversuch an der Schwangeren) (hohe JK 1/09, StGB 24/37 Examensrelevanz!) JA 2007, 656 Teilrücktritt vom Versuch der Qualifikation des 177 IV Nr. 1 14

15 Täterschaft und Teilnahme (4 StR 67/06) (3 StR 470/06) (5 StR 151/06) (4 StR 216/05) (3 StR 112/04) (4 StR 326/04) (2 StR 149/04) (1 StR 402/03 (3 StR 112/04) (4 StR 281/02) (2 StR 251/02) 25 I (3 StR 336/15) JK 5/07, StGB 24/36 RÜ 2007, 250 JuS 2006, 1135 JK 3/06, StGB 24 / 35 JA 2006, 330 JA 2005, 171; JK 4/05, StGB 24 / 33 RÜ 2005, 195; JK 12/05, StGB 24 / 34 RÜ 2005, 41; JA 2005, 410 JK 1/05, StGB 24 / 32 RÜ 2004, 540 RÜ 2003, 166; JA 2003, 629 RÜ 2002, 555; JK 6/03, StGB 24 / 31; JA 2003, 277; JA 2003, 836; JuS 2003, 619; JuS 2003, 641 RÜ 2016, 29 Zum subjektiven Fehlschlag und dem Erreichen eines außertatbestandlichen Handlungsziels beim Rücktritt Rücktritt vom mehraktigen Tötungsversuch Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz und Rücktritt vom Versuch Zu den Anforderungen an einen strafbefreienden Rücktritt nach 24 StGB bei mehreren Einzelakten Rücktritt vom Versuch bei Brandstiftungsdelikten; Anforderungen bei Verhinderung der Tatvollendung Rücktritt vom mehraktigen Tötungsversuch Freiwilliger Rücktritt; Korrektur des Rücktrittshorizonts Rücktritt des nach Tatbeginn schuldunfähig gewordenen Täters; Freiwilligkeit des Rücktritts Rücktritt bei suboptimaler Vollendungsverhinderung Rücktritt vom mehraktigen Unterlassungsversuch; fehlgeschlagener Versuch des Unterlassens Rücktritt bei erfolgreicher, aber nicht bestmöglicher Erfolgsverhinderung Allein die vorherige Kenntnis von den Taten eines anderen Tatbeteiligten und der Wille, diese als gemeinsame anzusehen, kann eine Mittäterschaft nicht begründen. 15

16 (5 StR 538/01) 25 I 2. Alt (3 StR 231/12) (2 StR 384/07) (1 StR 453/02) (5 StR 281/01) (5 StR 281/01) (5 StR 632/98) 25 II (5 StR 575/12) JK 09/04, StGB 25 I / 8 JA 2013, 71 RÜ 2008, 99 JK 7/08, StGB 25 I Alt. 2 / 9 RÜ 2004, 40 JK 9/03, StGB 13 / 34; JuS 2004, 17 RÜ 2003, 71 RÜ 2000, 153 JuS 2013, 943 Fahrlässige Täterschaft und straflose fahrlässige Beihilfe; In einer psychiatrischen Klinik mit Leitungsfunktionen betraute Personen können wegen fahrlässiger Tötung bzw. fahrlässiger Körperverletzung strafbar sein, wenn sie einem erkennbar tatgeneigten Patienten Ausgang gewähren und dieser den Ausgang zur Begehung von Tötungs- bzw. Körperverletzungsdelikten missbraucht. Wer Tatmittler unter Verheimlichung seiner wahren Absichten dazu veranlasst, gegen ein Opfer Gewalt anzuwenden, deren Wirkung er anschließend wie beabsichtigt selbst zu einer Wegnahme ausnutzt, macht sich wegen Raubes in mittelbaren Täterschaft strafbar. Keine mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft bei sonst nur mittäterschaftlichem Zusammenwirken Mittelbare Täterschaft kraft unternehmerischer Organisationsherrschaft Totschlag durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft Mittelbare Unterlassungstäterschaft durch Nichtaufhebung des Schießbefehls (Mauerschützenfall) Mauerschützenfall Exzesszurechnung bei tatsituativer einverständlichen Vorsatzerweiterung; Zurechnung von Mittäter- Handlungen, mit denen ein anderer nach den Umständen des Einzelfalls rechnen muss, mit denen der Mittäter einverstanden ist oder die ihm gleichgültig sind. 16

17 (3 StR 119/12) (2 StR 259/09) (4 StR 488/08) (4 StR 164/09) (1 StR 174/08) (2 StR 516/06) (2 StR 206/04) (5 StR 218/04) (4 StR 108/03) (1 StR 191/02) (1 StR 93/02) Jus 2013, 177 RÜ 2009, 779 JA 2009, 655 misst dem Tatherrschaftskriterium bei der Abgrenzung Mittäterschaft und Anstiftung eine maßgebliche Bedeutung zu. Mittäter an Vortat scheidet als tauglicher Täter einer Hehlerei aus. Der Annahme von Mittäterschaft steht nicht entgegen, dass der Beteiligte am Tatort nicht anwesend ist und sich zur mittelbaren Tatausführung Dritter bedient. Keine Strafbarkeit bei Exzess eines Mittäters Folter eines Mitgefangenen RÜ 2009, 576 Reichweite und Grenzen der Erfolgszurechnung bei sukzessiver Mittäterschaft RÜ 2008, 639 Eigenmächtige aliud-tat der anderen Beteiligten JK 7/09, StGB 25 II/16 RÜ 2007, 370 Kuriertätigkeit als täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmittel? RÜ 2005, 41 Mittäter oder Gehilfe Zurechnung täterbezogener Mordmerkmale RÜ 2004, 656 Zurechnung des von einem Mittäter vorsätzlich verursachten Todes RÜ 2003, 504; Die Ausführungshandlung eines vermeintlichen Mittäters ist den anderen Beteiligten als unmittelbares JK 8/04, StGB 25 II / 15 Ansetzen isd 22 StGB zuzurechnen, wenn er die ihm nach dem Tatplan zugedachte Handlung tatsächlich ausführt. JK 10/03, StGB 25 II / Bloße Anwesenheit bei der Tat und deren Billigung 14 begründet noch keine Mittäterschaft. RÜ 2002, 515 Mittäterschaftliche Zurechnung, wenn dem Täter die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist (kein Exzess) 17

18 (3 StR 349/01) 26 (3 StR 216/07) OLG Bamberg (2 Ss 73/05) (3 StR 392/06) (1 StR 250/05) (2 StR 229/04) (3 StR 10/00) OLG Oldenburg (SS 40/99) 27 (2 StR 29/14) RÜ 2002, 118 JK 6/08, StGB 26 / 8 RÜ 2007, 641 RÜ 2007, 137 RÜ 2005, 650 RÜ 2005, 198; JA 2005, 682; JuS 2005, 1051 JK 2/01, StGB 26 / 7 JK 1/00, StGB 26 / 6 JK 7/15, 27 StGB NStZ-RR 2015, 81 StV 2015, 277 Mittäter durch Mitwirkung an der Tatplanung Zu den Grenzen strafbarer Anstiftung durch polizeiliche Lockspitzel Beihilfe oder versuchte Anstiftung zur Falschaussage? Vollendungsvorsatz des Teilnehmers beim Unternehmensdelikt Anstiftung durch Wecken allgemeiner Tatbereitschaft Kettenanstiftung zum Auftragsmord; Irrtum des Anstifters über Mordmerkmale des Täters; Für die Anstiftung zum Heimtückemord genügt bedingter Vorsatz des Anstifters, der auch gegeben sein kann, wenn der Anstifter aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit der Tatausführung einverstanden ist. Fehlt beim Anstifter der Vorsatz hinsichtlich des tatsächlich vorliegenden Mordmerkmals der Heimtücke, stellt sich der Anstifter jedoch vor, der Täter werde aus Habgier handeln, so ist tateinheitlich zur Anstiftung zum Totschlag eine versuchte Anstiftung zum Mord gegeben. Anstiftung und Beihilfe zur Anstiftung Anstiftung zum Testkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten Der bedingte Gehilfenvorsatz muss sich auf sämtliche Merkmale des Tatbestands der geförderten Tat beziehen, d.h. beim Untreuetatbestand auch auf die Verursachung eines Nachteils für den Geschädigten. 18 (5 StR 468/12) JK 11/14, StGB 27/27 NZWiSt 2014, 139 Beihilfe zum versuchten gemeinschaftlichen Betrug durch Lastschrifteinzug nicht bestehender Forderungen

19 OLG Köln (1 Ws 146/10) (4 StR 488/08) (3 StR 384/07) (4 StR 48/06) (3 StR 139/06) OLG Düsseldorf (III 2 Ss 24/05-16/05) (1 Ss 9/04) (2 StR 206/04) (4 StR 533/03) (5 StR 489/02) JA 2011, 472 JK 12/09, StGB 27/21 RÜ 2008, 32 JA 2007, 308 RÜ 2007, 28; JA 2007, 309; JuS 2007, 382; JK 12/07, StGB 27 I / 20 RÜ 2005, 530 JK 04/06, StGB 27 / 19 RÜ 2005, 417 RÜ 2005, 41 RÜ 2004, 595 JK 4/04, StGB 27 / 18 Strafbare Beihilfe bei berufsneutralen Handlungen nur bei Wissen um den eindeutigen Willen des Haupttäters Beihilfe durch Unterlassen zur Tat eines aktiv Handelnden Grenzen der sukzessiven Beihilfe zum Diebstahl Keine Beihilfe nach Beendigung der Haupttat Beihilfe zur Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA Vorsatz und Kausalität bei der Beihilfe Psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort? Wer einem Ausländer die Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet durch die Entlohnung seiner Arbeitsleistung erleichtert, leistet auch dann Beihilfe zu dessen unerlaubtem Aufenthalt, wenn der Ausländer unabhängig davon zur Fortsetzung seines Aufenthalts fest entschlossen ist und er keiner Bestärkung seines Tatentschlusses mehr bedurfte. Mittäter oder Gehilfe Zurechnung täterbezogener Mordmerkmale Normatives Stufenverhältnis zwischen Nichtanzeige einer geplanten Straftat und Beteiligung an der anzeigepflichtigen Tat Gleichstellung berufstypischer mit neutralen Beihilfehandlungen durch den (hier: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch objektiv neutrale Handlung) 19

20 (3 StR 153/03) (3 StR 237/01) (4 StR 453/00) RÜ 2003, 497 Beihilfe durch Unterlassen setzt nicht voraus, dass die unterlassene Handlung den Taterfolg verhindert hätte; es genügt, dass die erwartete Handlung die Tat des Begehungstäters erschwert hätte. JK 12/02, StGB 27 / 16 Psychische Beihilfe RÜ 2001, 264; JuS 2002, 751; JuS 2001, 1128 Keine Beihilfe durch berufstypische äußerlich neutrale Handlungen (Mauerschützenfall) 20 LG Bochum (12 Kls 35 Js 409/98) 28 (4 StR 243/05) (2 StR 206/04) 30 I (1 StR 405/12) RÜ 2000, 285 RÜ 2006, 87 JA 2005, 412 JuS 2013, 748 Beihilfe des Bankangestellten durch Beratung eines Kunden über anonymen Transfer von Wertpapieren ins Ausland Obwohl Mord und Totschlag als selbstständige Tatbestände zu begreifen sind, ist der Unrechtsgehalt des Totschlags im Mord enthalten, weil die vorsätzliche Tötung i.s.d. 212 StGB notwendiges Merkmal auch des 211 StGB ist. Bei versuchter Anstiftung zum Mord darf deshalb auch bei einer doppelten Milderung des Strafrahmens gem. 49 StGB im Hinblick auf 30 Abs. 1 S. 2 StGB und auf 28 Abs. 1 StGB die Mindeststrafe für eine versuchte Anstiftung zum Totschlag nicht unterschritten werden. Macht der Anstifter zu einem Auftragsmord dem Täter keine näheren Vorgaben über die Art der Tötung, so liegt es nahe, dass er auch mit einer heimtückischen Tötung einverstanden ist. Divergierende Mordmerkmale bei Täter und Teilnehmer Ausreichend ist, dass der Täter es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat, das der Aufgeforderte die Aufforderung ernst nehmen und durch sie zur Tatbestimmt werden könnte.

21 (2 StR 87/10) (4 StR 243/05) (1 StR 503/04; 1 StR 227/05) 30 II (5 StR 581/10) (2 StR 165/08) (3 StR 140/07) (2 StR 72/06) (2 StR 315/01) JA 2010, 664 RÜ 2006, 87 RÜ 2005, 534 RÜ 2011, 369 JA 2009, 547 Jura 2009, 695 JK 9/09, StGB 30/7 RÜ 2007, 597; JA 2008, 146 JA 2006, 824 JuS 2002, 505; JA 2002, 628 Versuchte Anstiftung als mitbestrafte Vortat, wenn der Auffordernde das Verbrechen selbst begeht bzw. zu begehen versucht Obwohl Mord und Totschlag als selbstständige Tatbestände zu begreifen sind, ist der Unrechtsgehalt des Totschlags im Mord enthalten, weil die vorsätzliche Tötung i.s.d. 212 StGB notwendiges Merkmal auch des 211 StGB ist. Bei versuchter Anstiftung zum Mord darf deshalb auch bei einer doppelten Milderung des Strafrahmens gem. 49 StGB im Hinblick auf 30 Abs. 1 S. 2 StGB und auf 28 Abs. 1 StGB die Mindeststrafe für eine versuchte Anstiftung zum Totschlag nicht unterschritten werden. Macht der Anstifter zu einem Auftragsmord dem Täter keine näheren Vorgaben über die Art der Tötung, so liegt es nahe, dass er auch mit einer heimtückischen Tötung einverstanden ist. Rücktritt vom unerkannt fehlgeschlagenen Anstiftungsversuch Verabredung zum Verbrechen ist auch bei Anonymität der Beteiligten möglich, soweit jeder von ihnen trotzdem den Tatbeitrag des jeweils tatsächlich anderen einfordern kann Für die Einordnung der Tat als Verbrechen kommt es auf die Person des Anzustiftenden an Voraussetzungen einer Verbrechensverabredung Keine Verabredung zu einem Verbrechen bei Zusage einer bloßen Beihilfe Eine Verbrechensverabredung ist nicht gegeben, wenn der Beteiligte nur als Gehilfe tätig werden will 21

22 Unterlassen 31 (1 StR 503/04) JA 2006, 91 Rücktritt vom Versuch der Anstiftung 22 Abgrenzung Tun/Unterlasse n Abgrenzung von Tun und Unterlassen bei Fahrlässigkeit (Quasi- )Kausalität Garantenstellung OLG Hamburg (1 Rev 13/15) (2 StR 454/09) (2 StR 239/02) (5 StR 281/01) (2 StR 295/11) (4 StR 71/11) (5 StR 394/08) (1 StR 272/09) (2 StR 329/09) (4 StR 227/09) JuS 2015, 945 NStZ-RR 2015, 209 RÜ 2010, 644; JA 2010, 908 RÜ 2003, 268 RÜ 2003, 71; JK 9/03, StGB vor 13 / / 34 JA 2012, 470 JA 2012, 392 RÜ 2011, 1142 Der Behandlungsabbruch als neuer Zentralbegriff in der Sterbehilfe-Debatte Infektion eines Patienten bei einer Herzoperation Quasikausalität, wenn mehrere parallel handlungspflichtige Garanten gleichzeitig untätig bleiben; Totschlag durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft Das Spannungsverhältnis von Ingerenz und freiverantwortlicher Selbstgefährdung des Opfers ( Cleanmagic -Fall) Garantenstellung des Vorgesetzten/Betriebsinhabers umfasst Verhinderung betriebsbezogener Straftaten und nicht Straftaten, die Mitarbeiter lediglich bei Gelegenheit seiner Tätigkeit im Betrieb begeht Garantenstellung aufgrund dienstlicher Stellung RÜ 4/2010 Von der Stadt übernommene abgeleitete (Überwacher-) Garantenpflicht des Gutachters, der mit großen Schneemassen belastete Dachkonstruktion einer öffentlichen Eishalle kontrolliert. NStZ 2010, 221 JA 2010, 306 JuS 2010, 453 Garantenstellung des Wohnungsinhabers bei Drogenhandel des Mitbewohners nur bei besonderer Beschaffenheit der Wohnung (Garantenpflicht aus Herrschaftsstellung) Garantenpflicht der Mutter bei heimlicher Hausgeburt

23 (5 StR 394/08) (5 StR 324/07) OLG Celle (32 Ss 99/07) (4 StR 669/07) OLG Stuttgart (2 Ws 297/07) (2 StR 239/02) LG Kiel (VIII Ks 2/03) OLG Stuttgart (1 Ws 15/03) (3 StR 414/02) RÜ 2009, 636 JuS 2009, 1142 JK 2/10, StGB 13/42 JK 8/08, StGB 13 / 40 JA 2008, 471 RÜ 2008, 372 ZJS 2008, 404 JA 2008, 737 JK 11/08, StGB 13 I/2 RÜ 2008, 101 JK 4/04, StGB 13 / 38 RÜ 2004, 194; JK 10/04, StGB 13 / 39 Garantenpflicht zur Verhinderung überhöhter Abrechnung für den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts Zu den Anforderungen an die Garantenstellung Garantenpflicht eines Betreuers zur Verhinderung von Straftaten Garantenstellung und Kausalität zur fahrlässigen Tötung bei Nichtaufklärung eines Vorgesetzten über Fahrzeugmängel Grenzen der Beistandspflicht bei 221 StGB und der Garantenstellung wegen tatsächlicher Gewährübernahme Zur Abgrenzung von aktivem Tun und Unterlassen bei mehrdeutigen Verhaltensweisen (hier: durch ärztliches Fehlverhalten) Weder die Geschwistereigenschaft allein noch der hinzutretende Umstand, dass beide Geschwister zusammen eine Wohnung bewohnen, deren Miete sie sich teilen und in der sie eigene Zimmer haben, begründet unter ihnen eine Garantenstellung für die Unversehrtheit von Leib und Leben des jeweils anderen. Maßgebend ist vielmehr, ob der zur Handlung aufgerufene Geschwisterteil den anderen in seine tatsächliche Obhut genommen hat. JK 1/04, StGB 263 / 71 Allgemeine vertragliche Pflichten aus gegenseitigen Rechtsgeschäften reichen zur Begründung einer Garantenstellung bei unechten Unterlassungsdelikten nicht aus. JK 12/03, StGB 13 / 35 Pflicht des Wohnungsinhabers zur Verhinderung von Straftaten Dritter (Mieter lagern BtM in Wohnung und verkaufen diese dort) 23

24 Fahrlässigkeit (3 StR 153/03) (4 StR 185/02) (4 StR 289/01) (2 StR 582/99) (2 StR 326/99) RÜ 2003, 497; JuS 2004, 82; JK 2/04, StGB 13 / 37; JA 2004, 354 JK 11/03, StGB 13 / 35 JK 1/03, StGB 13 / 33 RÜ 2000, 421; JuS 2001, 958; JK 3/01, StGB 13 / 31; JA 2001, 191 Die strafrechtliche Garantenpflicht unter Ehegatten endet, wenn sich ein Ehegatte vom anderen in der ernsthaften Absicht getrennt hat, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wiederherzustellen. Übernahme einer durch pflichtwidriges Vorverhalten begründeten Garantenpflicht durch einen Dritten Garantenstellung und pflicht bei arbeitsteiliger Beseitigung einer Gefahrenquelle im Schienenverkehr Garantenstellung nach berechtigter Notwehr JK 10/00, StGB 13 / 29 Garantenpflicht des Polizeibeamten bei außerdienstlich erlangten Kenntnissen nur bei Straftaten, die wie Dauerdelikte während seiner Dienstzeit fortwirken 24 (1 StR 494/13) (3 StR 158/12) (3 StR 140/12) (4 StR 558/11) JA 2014, 392 JA 2013, 152 JA 2012, 632 Grds. keine Handlungsherrschaft des Substitutionsarztes eines opiatabhängigen Patienten bei missbräuchlicher Verwendung des Medikamentes durch den Patienten. Arzt lediglich Täter, wenn selbstschädigende/-gefährdende Handlung des Patienten nicht eigenverantwortlich erfolgte. Feststellung des bedingten Tötungsvorsatzes in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit und revisionsgerichtliche Überprüfung Hemmschwellentheorie erschöpft sich in dem Hinweis aus sorgfältige Überprüfung der Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes.

25 Konkurrenzen AG Garmisch- Partenkirchen, Urteil vom Cs 11 Js 24093/08 (1 StR 272/09) (4 StR 328/08) JuS 2011, 844 Es stellt kein pflichtwidriges Unterlassen dar, wenn der Veranstalter eines Bergrennens vor dem Start nicht kontrolliert, ob die zuvor über kalte Witterungsbedingungen und die Notwendigkeit warmer Laufbekleidung aufgeklärten Starter sich tatsächlich angemessen angezogen haben. Ein den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit ausschließender Vertrauenstatbestand kann nur bei solchen Teilnehmern entstehen, die sich ihrerseits den Vorgaben des Veranstalters entsprechend verhalten. JA 2010, 552 Anforderungen an die Annahme einer Quasi- Kausalität bzw. des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs beim Fahrlässigkeitsdelikt durch Unterlassen (mangelhafte Sicherheitskontrolle des beauftragten Ingenieurs; Eishalle Bad Reichenhall) RÜ 2009, 164 JuS 2009, 370 ZJS 2009, 194 JA 2009, 389 Die Abgrenzung zwischen Selbst- und Fremdgefährdung bei Fahrlässigkeitsdelikten richtet sich nach der Herrschaft über den Geschehensablauf 25 allgemein BVerfG (2 BvR 1895/05) (2 StR 516/04) OLG Zweibrücken (1 Ss 23/03) 52 (1 StR 14/13) RÜ 2007, 257 JK 12/05, StGB 152 a / 3 JK 12/03, OwiG 19 / 1 ( 52 ff.) JA 2013, 551 Mehrfache Bestrafung bei einheitlichem Unterlassungsdauerdelikt? Konkurrenzverhältnis der Tatbestandsalternativen der 152 a I Nr. 2, 146 I Nr. 2, 267 I Zu den Konkurrenzen bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf derselben Fahrt Konkurrenzverhältnis zwischen Täuschung durch aktives Tun und durch Unterlassen bei mehrjähriger Gewährung von Eigenheimzulage aufgrund täuschender Bauunterlagen

26 (3 StR 422/11) (2 StR 91/09) (5 StR 344/08) (3 StR 408/08) (2 StR 329/08) (2 StR 203/07) (1 StR 455/05) (1 StR 357/05) (2 StR 183/04) (4 StR 268/04) (1 StR 347/04) (2 StR 294/03) (4 StR 529/03) JA 2012, 554 RÜ 2009, 784 JK 11/09, StGB 52/14 JA 2009, 391 RÜ 2009, 645 JA 2008, 899 In aller Regel keine natürliche Handlungseinheit bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter unterschiedlicher Träger Vielfache Irreführung eines Patienten über billigere Verfügbarkeit eines Krebsmittels als mehrfacher Betrug Wiederaufleben einer straflosen Nachtat bei verjährter Haupttat Abgrenzung von Gesetzeskonkurrenz und Tateinheit Gesetzeskonkurrenz: mitbestrafte Nachtat JK 1/08, StGB 52, Tateinheit von Körperverletzung und Schwangerschaftsabbruch 218, 224 I Nr. 5 / 13 JK 5/06, StGB 52/12 Zum Konkurrenzverhältnis zwischen versuchter Nötigung und vollendeter Bedrohung RÜ 2006, 198 Konkurrenzverhältnis zwischen Hehlerei und Geldwäsche RÜ 2005, 91 Keine Tateinheit kraft Absichtsverwirklichung nach fehlgeschlagenem Versuch RÜ 2005, 90 Natürliche oder juristische Handlungseinheit zwischen zwei Morden RÜ 2004, 655 Tateinheit oder Gesetzeseinheit im Verhältnis von 306 a und 306 c StGB? JuS 2004, 927 Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden (hier: versuchter Mord), begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen. RÜ 2004, 430 Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit 26

27 Tatmehrheit bei Zusammentreffen von Diebstahl an einer Scheckkarte und anschließendem Computerbetrug Strafzumessung (1 StR 470/00) (4 StR 650/99) 53 (1 StR 512/00) RÜ 2001, 554; JuS 2002, ; JK 5/02, StGB 243 / 5; JA 2002, 541 JuS 2000, 925; JA 2000, 748; JK 10/00, StGB 251 / 7 RÜ 2001, 173; JuS 2001, 718; JK 12/01, StGB 263 a / 12 Tateinheit zwischen Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung (keine Konsumtion der Sachbeschädigung) Tateinheit, nicht Gesetzeskonkurrenz, des versuchten Raubes mit Todesfolge und der Körperverletzung mit Todesfolge (GSSt 1/07) (3 StR 50/07) BVerfG (2 BvR 750/06) (4 StR 572/05) BverfG (2 BvR 761/06) 49 I (3 StR 35/02) (1 StR 538/01) 57a BVerfG (2 BvR 578/02, 2 BvR 796/02) JA 2008, 474 JK 9/08, StGB 46/4 RÜ 2007, 541; EMRK Art. 6 I S. 1 JK 2/07, StGB 46 / 2 JK 12/06, StGB 46 I/1 Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung durch Vollstreckungslösung Rechtsfolgen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung Keine Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer bei der Strafzumessung bei Mord Altersrabatt bei hohem Alter des Angeklagten? RÜ 2006, 486 Reduzierung lebenslanger Freiheitsstrafe wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung? RÜ aktuell 10/2003, 76; Keine Strafmilderung gem. 21 StGB bei selbstverschuldeter Trunkenheit JK 12/03, 21 / 1 ( 49) RÜ 2002, 313 Kein minder schwerer Fall des Mordes bei 30-jähriger Verfahrensdauer (NS-Täter) JA 2007, 745 Strafrestaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

28 69 (GSSt 2/04) Art. 20 GG, Art. 6 EMRK Art. 20 GG, Art. 6 EMRK, fair trial (2 StR 97/14) BVerfG 209/14) (2BvR JA 2005, 845 RÜ 2016, 24 RÜ 2015, setzt voraus, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen. Die rechtsstaatswidrige Provokation einer Straftat durch Angehörige von Strafverfolgungsbehörden o- der von ihnen gelenkte Dritte hat regelmäßig ein Verfahrenshindernis zur Folge. Verfassungsmäßigkeit der Strafabschlagslösung bei rechtsstaatswidriger Tatprovokation: Eine staatlich veranlasste Tatprovokation verstößt gegen das Gebot des fairen Verfahrens. Eine Kompensation des Verstoßes erfolgt regelmäßig mittels einer abschlägigen Strafzumessung (Strafzumessungslösung). 28

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