Wartung. Brainstorming Teil 1. Was verstehen Sie unter dem Begriff:

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1 Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) kommt. Was ist das? Was hat das Gesetz mit Arbeit und Beschäftigung zu tun? Jörg Schulz und Jörg Bungart Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung BAG UB Schulterblatt Hamburg Fon: 040 / Fax: 040 / info@bag-ub.de Internet: Arbeit ist das halbe Leben!? 2. Fachtagung Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.v. 4. November Hamburg Brainstorming Teil 1 Was verstehen Sie unter dem Begriff: Wartung BAG UB 2 1

2 Brainstorming Teil 2 Was verstehen Sie unter dem Begriff: Pflege BAG UB 3 Brainstorming Teil 3 Was verstehen Sie unter dem Begriff: Wartung und Pflege BAG UB 4 2

3 69 BSHG Häusliche Pflege, Pflegegeld (3) Ist ein Pflegebedürftiger, [ ], so hilflos, daß er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfange der Wartung* und Pflege* dauernd bedarf, so ist ihm ein Pflegegeld zu gewähren. * Die Begriffe wurden so bis ca im BSHG verwendet BAG UB 5 64 Pflegegeld, SGB XII ab (3) Pflegebedürftige, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für mehrere Verrichtungen täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen (Schwerstpflegebedürftige), erhalten ein Pflegegeld in Höhe des Betrages nach 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 des Elften Buches. BAG UB 6 3

4 17b Persönliche Assistenz Entwurf FbJJ* Mai 2013 (1) Persönliche Assistenz ist die bedarfsdeckende individuelle persönliche Unterstützung oder Hilfeleistung, die es behinderten Menschen ermöglicht, gleichberechtigt mit anderen Menschen an der Gesellschaft teilzuhaben. Sie beinhaltet das Recht der behinderten Person, 1. Personalkompetenz, 2. Organisationskompetenz, 3. Anleitungskompetenz, 4. Raumkompetenz, 5. Finanzkompetenz, 6. Differenzierungskompetenz *FbJJ: Forum behinderter Juristinnen und Juristen BAG UB 7 Rechtlicher Hintergrund Leitlinien 1994: Benachteiligungsverbot im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) Nachteilsausgleich 2001: SGB IX - Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe Überwindung der Schnittstellenproblematik 2009: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Anpassung des Systems an den Menschen BAG UB 8 4

5 Eckpunkte zum BTHG Behinderungsbegriff Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Art. 1 Satz 2 BRK BAG UB 9 Eckpunkte zum BTHG Behinderungsbegriff Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit Persönliche Unterstützung und Assistenz Einführung eines Bundesteilhabegeldes Barrierefreie Informationen und unabhängige Beratung Unterstützungsleistungen inklusiv gestalten BAG UB 10 5

6 Informationen zum BTHG BAG UB 11 Leistungen für Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach SGB IX Werkstätten für behinderte Menschen ( 136) - über Personen (November 2013) ca.: Arbeitsbereich / Berufsbildungsbereich / Förderbereich Integrationsprojekte ( 132) schwerbehinderte Arbeitnehmer/innen (2012) Integrationsfachdienste ( 109) - ca Personen Beratung/ Begleitung (2012) Arbeitsassistenz ( 33, 8, Nr.3 und 102, 4) - ca Personen (2012) Unterstützte Beschäftigung ( 38a Abs. 2 InbeQ) - ca Eintritte in die Maßnahme (bis Oktober 2013) Schwerbehinderte Arbeitnehmer/innen: bei beschäftigungspflichtigen (2011) und bei nicht besch.pfl. Arbeitgebern (2010) BAG UB 12 6

7 Übersicht: Der Übergang von der Schule in den Beruf Leistungsträger Arbeit Qualifizierung Berufsvorbereitung Schule Integrationsfachdienst Berufsberatung der Agentur für Arbeit Betrieb, allg. Arbeitsmarkt / UB 38a (3) SGB IX Schule: Berufsorientierung und Berufsvorbereitung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) Berufsvorbereitung in der Berufsschule: BVJ / AVJ Integrationsbetrieb UB - Unterstützte Beschäftigung ( 38a (2) SGB IX) Budget für Arbeit WfbM-berechtigt / sozialversicherungspflichtig / Rückkehrrecht WfbM: Arbeitsbereich / Außenarbeitsplatz DIA-AM Diagnose Arbeitsmarktfähigkeit Berufsausbildung Berufsbildungsbereich der WfbM (vorh.:eingangsbereich) Förder- und Betreuungsbereich ( 136 (3) SGB IX) BAG UB Betrieblicher Berufsbildungsbereich Kultusministerium Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfeträger, Integrationsamt, Agentur für Arbeit Übergang Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Frau C. hat nach der Schule zunächst den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit psychischer Erkrankung absolviert. Weil sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollte, hat sie über einen ausgelagerten Arbeitsplatz in einer Gärtnerei einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz gefunden. BAG UB 14 7

8 Übergang Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Herr B. arbeitet seit einigen Jahren als Filmvorführer in einem Kino. Bereits in seiner Schulzeit hatte er mehrere Praktika gemacht. Dabei konnte er feststellen, welche Arbeit ihm liegt und gefällt. Für die Stelle im Kino hat er sich entschieden, weil er nette Kolleginnen und Kollegen hat und weil er selbst gerne Filme guckt. BAG UB 15 Zugänge in WfbM (2006) Anzahl der Plätze von um 16% gestiegen 41% der aufgenommenen Personen kamen direkt von der Schule - vor allem: Schule für geistige Entwicklung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Seit 2004 neues Fachkonzept - kaum Schulabgänger/innen mit geistiger Behinderung. Stattdessen: WfbM Quereinsteiger (arbeitslos, BvB, abgebrochene Ausbildung, Elternhaus, Psychiatrie, Betriebe, ) stellen 42% der Zugänge und sind zu 59% seelisch behindert hohe Fluktuationsraten (über 30%) 16% der Zugänge sind unbekannter Herkunft, darunter zu 60% Menschen mit seelischer Behinderung BAG UB 16 8

9 Übergänge aus WfbM (Detmar u.a. 2008) 189 Übergänge in Ausbildung 258 Übergänge in berufliche Bildungsmaßnahmen 961 Übergänge in Arbeitsverhältnisse Übergangsquote insgesamt: 0,16% (N = 1.408) große Länderunterschiede: 0,08% - 0,42% Übergänge in Arbeitsverhältnisse (N = 961 / 0,11%): 50% der WfbM geben mindestens 1 Übergang an 50% der WfbM haben keinen Übergang BAG UB 17 Übergänge aus WfbM in Bayern (Schachler 2012) 157 Übergänge aus 72 WfbM in Ausbildung und Arbeit Übergangsquote insgesamt: 0,14% 57 (36% von 157) Übergänge aus 5 WfbM! Fördernde Faktoren: Zusammenarbeit mit IFD und anderen Bonuszahlung durch Sozialhilfeträger Verschiedene Maßnahmen zum Übergang (mehrere Praktika etc.) Kein Zusammenhang: Lage der WfbM im regionalen Wirtschaftsraum Arbeitslosenquote im Agenturbezirk Beispiel Boxdorfer Werkstatt Nürnberg (20 Vermittlungen): Übergangsquote: 12-16% / Nachhaltigkeitsquote: 83% individuelle Maßnahmedauer: 40 Monate (nach Projektförderung: 18 M.) Personalschlüssel 1:5 (nach Projektförderung: 1:10) BAG UB 18 9

10 Beispiel: Herr Ole H., Tankstellenhelfer Hamburger Arbeitsassistenz Sonderschule für Geistigbehinderte Berufsvorbereitungsklasse Betrieblicher Berufsbildungsbereich 5 Praktika à 3-5 Monate in Friedhofsgärtnerei (4 Monate) 2x Tankstelle (3 Monate) Tennisplatzanlage (5 Monate) und Flughafen (3 Monate) Seit dem 01. Mai 2001 sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Qualifizierungsbetrieb (Eingliederungszuschuss) Arbeitsplatzsicherung: 2 Jahre regelmäßige Begleitung (1. Jahr: 200 Std., 2. Jahr: 180 Std.); anschließend 2 Nachqualifizierungen BAG UB 19 Beispiel: Frau Kerstin R., Spülhilfe ACCESS Integrationsbegleitung Erlangen Bis 2004 Schule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vom bis Betriebliches Arbeitstraining 3 Qualifizierungspraktika: 3,5 Monate Küche eines Altenheimes 4,0 Monate Bäckereifiliale 4,5 Monate Bäckereifiliale (Übernahmeoption) Seit dem sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Qualifizierungsbetrieb zunächst befristeter Arbeitsvertrag für 2 Jahre, 100 Monatsstunden Ab unbefristeter Arbeitsvertrag, 100 Monatsstunden (Eingliederungszuschuss) Arbeitsplatzsicherung: Kontinuierliche Betriebsbesuche zunächst im 2wöchigen Abstand, dann im 3-4wöchigen Abstand BAG UB 20 10

11 Beispiel: Herr David T., Produktionshelfer NIAB Fürstenwalde Bis 2003 Schule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vom bis WfbM-Berufsbildungsbereich (Holzwerkstatt + Hausmeisterbereich) WfbM-Arbeitsbereich (ausgelagerter Arbeitsplatz) Vom bis Teilnahme am Projekt von NIAB Persönliche Zukunftsplanung (Wünsche, Ziele, biografische Ressourcen) Schnupper- und Erprobungspraktika (Hausmeister, Tischlerei; je mehrere Wochen) 2x Qualifizierungspraktika in Klinkerherstellung (Produktion; 3 Monate und 6 Monate) Seit dem 16. Juni 2008 Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Qualifizierungsbetrieb (Eingliederungszuschuss) Arbeitsplatzsicherung: 4 x Job Coaching im Betrieb von insgesamt 8 Std. in 4 Monaten und verschiedene Gespräche mit Betrieb und Eltern BAG UB 21 Nachhaltigkeit der Vermittlung Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf (WfbM, IFD, Lernschwierigkeiten etc.) Bundesweite Studie verschiedener WfbM und IFD (Doose) - Vermittlungen zwischen 1990 und 1998 Nach durchschnittlich 9 Jahren noch 66% in Arbeit! Studie Landschaftsverband Westfalen-Lippe (8 IFD) - Vermittlungen zwischen 1994 und 1997 Nach bis zu 8 Jahren noch 66% in Arbeit! Evaluation KVJS (Kommunalverband Jugend u. Soziales) Baden- Württemberg (IFD) - Vermittlungen zwischen 2005 und 2012 Nach 7 Jahren noch 73% in Arbeit! BAG UB 22 11

12 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Von der einrichtungszur personenzentrierten Unterstützung Öffnung der WfbM-Leistungen für andere Anbieter unter Beibehaltung der fachlichen Anforderungen (z.b. Förderung des Übergangs) Dauerhafter Minderleistungsausgleich für voll Erwerbsgeminderte (vgl. Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, NRW, Baden-Württemberg, Hamburg) Förderung des Persönlichen Budgets Sozialraum-/ Lebensweltorientierung (z.b. Bamberg bewegt) Gesetzesentwurf in aktueller Legislaturperiode geplant (ab 2014) BAG UB 23 Aufgabe: Eingliederungshilfereform Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Personen durch präventive, rehabilitative und integrative/inklusive Angebote in die Gesellschaft eingliedern Ausgaben: 1991: Leistungsempfänger Kosten: 4,1 Mrd. 2011: Leistungsempfänger Kosten: 14,4 Mrd. BAG UB 24 12

13 Ziele: Eingliederungshilfereform Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe Ablösung des bislang dominierenden Einrichtungsbezugs durch eine personenzentrierte Hilfeleistung Feststellung von Bedarfen behinderter Menschen mit bundesweit einheitlichen Verfahren Einführung einer Gesamtsteuerung zur Koordinierung von Teilhabeleistungen wie aus einer Hand in der Verantwortung eines Trägers Entwicklung umfassender Beratungs- und Unterstützungsangebote auf regionaler Ebene Schaffung inklusiver Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt Finanzielle Entlastung der Haushalte der Länder und Kommunen BAG UB 25 Zu beachten: Eingliederungshilfereform Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Das anstehende Reformvorhaben steht im Zusammenhang des gegliederten Sozialleistungssystems: insgesamt acht Sozialleistungsträger erbringen Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe. Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sind nachrangig und werden dann gewährt, wenn nicht ein anderer Leistungsträger vorrangig zur Leistung verpflichtet ist. Um die Möglichkeiten des Sozialleistungssystems zu nutzen, bedarf es je nach individuellem Unterstützungsbedarf für manche Menschen mit Behinderung Leistungen mehrerer Träger. Wie wichtig für den betroffenen Menschen und den Erfolg der Unterstützungsmaßnahmen Kooperation und Koordination der beteiligten Akteure ist, erschließt sich von selbst. Wenn einerseits die Umsetzung noch lange nicht zufriedenstellen ist, andererseits die Zielsetzungen des SGB IX nach wie vor richtig sind - dann sind die Regelungen entsprechend so zu gestalten, dass die Möglichkeiten der Sozialleistungen auch wirklich bei den Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-BRK ankommen. BAG UB 26 13

14 Bundesleistungsgesetz ASMK 2013 und Grundlagenpapier Bund/Länder 2012 Teilhabe am Arbeitsleben Das Ziel der Reform besteht darin, mehr Menschen als bislang statt der Beschäftigung in der Werkstatt eine Beschäftigung in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes zu ermöglichen Mehr an Inklusion Gesetzliche Einführung anderer Anbieter erweitert das Wunsch- und Wahlrecht Aufhebung der gesetzlichen Monopolstellung der WfbM - Wettbewerbsprinzip Es sollen keine neuen Einrichtungen (WfbM-light) geschaffen werden, sondern auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden, wie Anbieter von Bildungsleistungen Integrationsfachdienste Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes einschließlich Integrationsunternehmen und Beschäftigungsgesellschaften Leistungsmodule sollen Kombination von Leistungen unterschiedlicher Anbieter ermöglichen Beschränkung der Anbieter auf einzelne Leistungen sind möglich. Die derzeit an WfbM gebundenen Nachteilsausgleiche sollen auf andere Anbieter übertragen werden BAG UB 27 Bundesleistungsgesetz ASMK 2013 und Grundlagenpapier Bund/Länder 2012 Teilhabe am Arbeitsleben Qualitätsanforderungen an andere Leistungsanbieter Der Leistungsanbieter muss mindestens 1. über die erforderliche Leistungsfähigkeit und -qualität verfügen, um seine Aufgaben entsprechend den individuellen Bedürfnissen der behinderten Menschen erfüllen zu können, 2. über Fachkräfte verfügen, die eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichend Berufserfahrung besitzen und 3. über die erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen. Die Länder werden ermächtigt, das Nähere über die fachlichen Anforderungen an andere Leistungsanbieter zu bestimmen. BAG UB 28 14

15 Eingliederungshilfereform Teilhabe am Arbeitsleben Bereits praktizierte Modelle - Vorbilder Budget für Arbeit dauerhafter Lohnkostenzuschuss/Minderleistungsausgleich, Rückkehrrecht in WfbM (voll erwerbsgemindert / wesentliche Behinderung) Projektergebnisse JobBudget : Übergang WfbM allgemeiner Arbeitsmarkt mit budgetierbaren Leistungsmodulen Kooperation Integrationsdienste und WfbM Konzept eines betrieblich ausgerichteten Eingangsverfahrens und Berufsbildungsbereiches mit Persönlichem Budget BAG UB Bamberg bewegt: gemeindenahe Arbeitsplätze Virtuelle/Ambulante Werkstatt ausgelagerte Arbeitsplätze Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Tagesförderstätte/Förder- und Betreuungsbereich: Leben mit Behinderung Hamburg, Spastikerhilfe Berlin und ifs spagat Vorarlberg (Österreich) BAG UB 29 15

16 Eingliederungshilfereform Teilhabe am Arbeitsleben Bereits praktizierte Modelle - Vorbilder Beispiel - Institut für Sozialdienste spagat: Persönliche Zukunftsplanung Unterstützerkreis Individuelle integrative Wochenstruktur Schnupper- und Qualifizierungspraktika + außerbetriebliche Lernmodule Passgenaue Arbeitsplätze Arbeitsplatzsicherung Unterstützung bei der Freizeitgestaltung Mentoren im Betrieb Lohnkostenzuschuss bis zu 90% Begleitender Fachdienst Grundlage Teilhabe am Arbeitsleben: Konzept Unterstützte Beschäftigung BAG UB 31 Eingliederungshilfereform Teilhabe am Arbeitsleben Diskussion 53 Nord Können Werkstätten selbst als "andere Anbieter" agieren? Wie schon bei den Maßnahmen DIA-AM und UB diskutiert, dürften Werkstätten als Träger dieser Angebote nicht zugelassen werden. Allerdings sehen die Planungen Kooperationen zwischen WfbM und "anderen Anbietern" als Modul- und Teilzeitlösungen vor. Komplexträger, die unter ihrem Dach nicht nur Werkstätten unterhalten, können wahrscheinlich solche Angebote als eigenständige Betriebseinheit betreiben. Dient die Gesetzesänderung dem Ziel der Inklusion? Ja und nein. Eine Festeinstellung als Mitarbeiter in einem Betrieb, wie sie dem Inklusionsgedanken entspricht, ist für Werkstattberechtigte nach wie vor nur schwer erreichbar. Dazu müsste der Gesetzgeber die Gründung unabhängiger Fachdienste analog zur Hamburger Arbeitsassistenz oder zu Spagat in Vorarlberg ermöglichen. Er bleibt jedoch, offenbar aus juristischen Überlegungen, auf herkömmliche Kategorien und Maßnahmeformen fixiert. Der wesentliche Effekt der Gesetzesnovellierung wird also eine Ausdehnung und Flexibilisierung von Werkstattangeboten bleiben, aber auch dies lässt "inklusivere" Arbeitsmöglichkeiten zu und ist für die Leistungsberechtigten ein Gewinn. BAG UB 32 16

17 Eingliederungshilfereform Teilhabe am Arbeitsleben Diskussion 53 Nord Wie groß ist das Einsparpotential? Die Eingliederungshilfe ist ein bedeutender Kostenblock in den öffentlichen Ausgaben und Deutschland steht mit einem Werkstattangebot von 0,6 Plätzen auf 100 Erwerbsfähige zwischen 18 und 65 weltweit an der Spitze. Deshalb liegt es nahe, dass das neue Angebot auch unter Spargesichtspunkten konzipiert wurde. Ein Werkstattplatz bei "anderen Anbietern" wird deutlich billiger als ein Platz in einer anerkannten WfbM. Gleichzeitig wird mit attraktiven Angeboten auch die Nachfrage steigen. Nach Berechnungen der Aktion Psychisch Kranke ist das Potential an Leistungsberechtigten beim Personenkreis der seelisch Behinderten bisher zu weniger als 10 Prozent ausgeschöpft. Bleibt es beim Recht auf berufliche Teilhabe für den jetzigen Personenkreis, ist fraglich, ob unterm Strich eine Einsparung erzielt wird. BAG UB 33 Eingliederungshilfereform Teilhabe am Arbeitsleben Diskussion 53 Nord Welche Konsequenzen hat die Marktöffnung für die Werkstätten? Darauf zu hoffen, dass die neue Möglichkeit nicht oder allenfalls in den größeren Städten genutzt wird, wäre naiv. Zu verlockend erscheint für etablierte Bildungs- und Beschäftigungsträger die dauerhafte Finanzierung von Werkstattleistungen. Die neuen Angebote werden auch Abnehmer finden, speziell dann, wenn sie mit höheren Löhnen locken. Für die Werkstattbeschäftigten dürften zudem die größere Wirtschaftsnähe und die Tatsache, nicht mehr "in der Werkstatt zu arbeiten", von Bedeutung sein. Ihr Risiko ist gering: Die Sozialleistungen, insbesondere die EU-Rente nach 20 Jahren bleiben erhalten, ebenso wie das Anrecht auf einen Platz in einer anerkannten WfbM für den Fall des Scheiterns. Viele Werkstätten sehen die Gesetzesänderung mit Argwohn und befürchten einen unfairen Wettbewerb. "Andere Anbieter" seien von der Versorgungsverpflichtung befreit und könnten sich als "Rosinenpicker" betätigen, d.h. leistungsstärkere Beschäftigte abwerben, mit ihnen florierende Geschäftsfelder aufziehen und bessere Löhne zahlen. Übrig bliebe dann, so die Befürchtung, eine "Rest-WfbM", ein Sammelbecken von Leistungsschwachen, für die sich die Bedingungen zur beruflichen Teilhabe verschlechtern. BAG UB 34 17

18 Eingliederungshilfereform Teilhabe am Arbeitsleben Diskussion 53 Nord Welche Konsequenzen hat die Marktöffnung für die Werkstätten? Weniger pessimistische Akteure sind der Meinung, dass die Werkstatt alten Zuschnitts in Zeiten der Inklusion nicht unverändert weiterbestehen kann und dass der verordnete Wettbewerb, gemessen an den radikalen Werkstattschließungen in England, relativ moderat ausfällt. Es gelte also, die Herausforderung anzunehmen und sich auf die eigenen Stärken zu besinnen. Fakt ist: Bis die neuen Möglichkeiten greifen, ist noch Zeit. Das Gesetz wird nicht vor 2017/18 verabschiedet und der Aufbau neuer Angebote greift auch nicht von heute auf morgen. Werkstätten sind mit ihrem Know-how, ihrer guten Vernetzung und ihrem hohen fachlichen Renommee für einen Wettbewerb gerüstet. Sie sollten allerdings frühzeitig neue Angebote konzipieren, die "marktfähig" sind und den Anforderungen der UN-Konvention entsprechen, also Integrations- und Begegnungspotential haben. BAG UB 35 Eingliederungshilfereform Teilhabe am Arbeitsleben Diskussion 53 Nord Was können Werkstätten heute schon tun, um im Wettbewerb zu bestehen? Werkstätten sollten sich noch besser vernetzen, in den Gemeinden sichtbar sein, ihr Angebot differenzieren und es noch klarer an den unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen der Beschäftigten ausrichten. Ein Schlüsselbegriff in dieser Neujustierung heißt "Sozialraumorientierung". Dazu gehören Qualifizierungs- und Einzelarbeitsplätze in Betrieben der Region, betrieblich integrierte Arbeitsgruppen sowie Dienstleistungsangebote für die Stadt und das Umland. BAG UB 36 18

19 Eingliederungshilfereform - BAR ist ein Erfolg für Menschen mit Behinderung wenn ein echtes Teilhabe-, Wunsch- und Wahlrecht umgesetzt ist die auf Leistungen angewiesenen Menschen im Zuge eines partizipativen Teilhabemanagements künftig individuell bedarfsgerechte Unterstützung zum Arbeiten und Wohnen erhalten, auf deren Basis sie selbstbestimmt und inklusiv in ihren jeweiligen Sozialräumen leben können ein Recht auf Sparen gilt und Einkommen sowie Vermögen nicht auf Leistungen angerechnet werden zumindest Einstieg in Bundesteilhabegeld (träger)übergreifende Beratung, Bedarfsfeststellung, Leistungsplanung und Leistungskoordination umgesetzt sind Teilhabeplanung aus einer Hand eine konsequente Verzahnung und Weiterentwicklung der Angebote und Verfahren unter dem Dach des SGB IX erfolgt es gelingt, mehr Menschen mit komplexen Bedarfslagen die vollständige Partizipation im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen BAG UB 37 Eingliederungshilfereform - BAR ist ein Erfolg für Menschen mit Behinderung wenn sich die beruflichen Integrationsmöglichkeiten der Betroffenen nachhaltig verbessern, individuelle Kompetenzen stärker berücksichtigt werden, innovative Möglichkeiten zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten etabliert werden die Menschen mit Behinderung in Zukunft schneller zu den Unterstützungsleistungen kommen, die sie brauchen durch die Reform die Bereitschaft der gesamten Bevölkerung gestärkt wird, Menschen mit Behinderung im Lebensalltag als wertvolle und gleichgestellte Partner zu begreifen und anzunehmen die mit dem Stichwort Budget für Arbeit angesprochene stärkere Ausrichtung der Eingliederungshilfe auf die berufliche Teilhabe auch wesentlich behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Sinne der Inklusion konsequent fortgesetzt wird BAG UB 38 19

20 ANHANG BAG UB 39 Novellierung des Werkstättenrechts Vorschläge ehemaliger Vorstandsmitglieder der BAG:WfbM Die Werkstatt soll nur noch eine nachrangige Möglichkeit zur beruflichen Teilhabe sein, für die es eine gute Begründung geben muss. Die Bezeichnung soll von "Werkstatt für behinderte Menschen" in "Werkstatt zur Teilhabe am Arbeitsleben" (WTA) geändert werden. "Werkstatt" soll nicht mehr nur als Ort, sondern als Unterstützungsleistung verstanden werden, die auch in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes erbracht werden kann. Die Regelzeit für den Berufsbildungsbereich soll auf drei Jahre angehoben und eine sechsmonatige Erprobungszeit vorgeschaltet werden. Für den Arbeitsbereich sehen die Autoren eine Aufgliederung in einen Arbeitsförderungs- und einen Inklusionsbereich vor. Der Arbeitsförderungsbereich ist durch Arbeitspädagogik geprägt und für diejenigen vorgesehen, die dauerhaft auf die Werkstattleistung angewiesen sind. Der Inklusionsbereich ist gekennzeichnet durch hohe Arbeitsleistung und hohes Arbeitsentgelt und soll ein "Umsteigebahnhof zur Erwerbsarbeit" sein. BAG UB 40 20

21 Novellierung des Werkstättenrechts Vorschläge ehemaliger Vorstandsmitglieder der BAG:WfbM Für die Entgelte der Werkstattbeschäftigten sehen die Autoren einen verbindlichen Tarif vor, der sich am TVöD orientiert und die Zahlungen von ihrer bisherigen Willkür befreit. Werkstätten, die diese Zahlungen wirtschaftlich nicht leisten können, sollen Defizite aus dem bisherigen Arbeitsförderungsgeld decken können. Für einen existenzsichernden Lohn oder den gesetzlichen Mindestlohn wäre aber nach Ansicht der Autoren eine staatliche Subventionierung erforderlich. Der Vorschlag streicht auch die Vorgabe, spezielle (arbeits-)begleitende Dienste vorzuhalten. Deren Aufgaben sollen mittels neu formulierter fachlicher Anforderungen von allen Fachkräften abgedeckt werden, die in der Werkstatt Teilhabeleistungen erbringen. Dahinter steht die Auffassung, die Werkstatt habe eine einheitliche Zielsetzung, der alle gemeinsam verpflichtet sind, nämlich die Arbeitspädagogik. Der Vorschlag richtet sich gegen die Zweiteilung der Werkstatt in "Arbeit" und "Rehabilitation". Die Zulassungspflicht als Leistungserbringer ("Werkstattanerkennung") soll auch auf andere Träger in der beruflichen Teilhabe übertragen werden. Die Anerkennung soll von der Bundesanstalt für Arbeit auf die Länder übergehen. BAG UB 41 Initiative Inklusion Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Berufliche Orientierung: Schuljahre 2011/ /2016 (Schule und Integrationsdienst ab vorletztem Schuljahr) neue Ausbildungsplätze (à max.) neue Arbeitsplätze (à max.) Inklusionskompetenz bei Kammern BAG UB 42 21

22 Kernelemente eines Berufsorientierungsverfahrens Vor-Abgangsklasse Abgangsklasse Übergang Kompetenzanalyse Berufswegekonferenzen Praktika Netzwerkarbeit Übergänge vorbereiten Übergänge begleiten 43 Berufliche Orientierung Jugendliche nach 2-jähriger Verlängerung ( Jugendliche jährlich) 80 Mio. nach 2-jähriger Verlängerung (20 Mio. jährlich) Länder in Zusammenarbeit mit BA (Reg.Dir.) gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern für schwerbehinderte Jugendliche Durchführung durch qualifizierte Dienstleister (in den meisten Ländern: IFD) 44 22

23 Berufliche Orientierung: Fazit Fortführung nach Beendigung der Initiative Inklusion von Bund + Ländern angestrebt: Regelfinanzierung (Kultusministerien einbeziehen, Länderanteil sicher stellen) auch für Jugendliche, die nicht schwerbehindert sind Länder finanzieren ihren Teil (mind. 50 %) 45 Budget für Arbeit im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Länder: Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Baden-Württ., NRW u. Hamburg Ziel: Übergänge aus WfbM / Vermeidung WfbM-Aufnahme Zielgruppe: WfbM-berechtigte Personen (wesentliche Behinderung im Sinne der 53ff. SGB XII) voll erwerbsgemindert: nicht in der Lage 15 Stunden wöchentlich unter den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein Minderleistungsausgleich von bis zu 70% Bruttolohn (NRW: 75%) aus Mitteln der Eingliederungshilfe und z.t. Ausgleichsabgabe (SB-Status!) Finanzierung von Unterstützungsleistungen durch Fachdienst Rückkehr in WfbM möglich; in einigen Ländern unbefristet Rente wegen voller Erwerbsminderung nach 20 Jahren besteht Siehe jeweilige Länderregelungen Aktuell: Bund-Länder-Diskussion um Weiterentwicklung der EGH BAG UB 46 23

24 Persönliches Budget - 17 SGB IX Leistungen zur Teilhabe als Sachleistungen Persönliches Budget (i.d.r. Geldleistung) Doppelte Zielsetzung und hohe Erwartungen an PB: Mehr Selbstbestimmung für behinderte Menschen Kosteneinsparungen für Leistungsträger Bei innovativer und konstruktiver Nutzung berichten Budgetnehmer/innen tatsächlich von mehr Flexibilität und Selbstbestimmung Nutzung des PB bisher nur eingeschränkt für WfbM- Leistungen (BSG-Urteil vom ) BAG UB 47 Persönliches Budget - 17 SGB IX Offene Fragen und Herausforderungen zum PB: Orientierung maximaler Budgets an der Höhe bisheriger Leistungen - restriktive Auslegung der Soll -Regelung Bedarfsfeststellungsverfahren gefordert ist eine tatsächlich individuelle Bedarfsfeststellung Stärkung der Budgetnehmer/innen als KundInnen durch Ausbau finanzierter und ergebnisoffener Beratung Oft fehlende alternative Angebote (Auswahl) vor Ort Qualitätssicherung und Anerkennung der Nutzerzufriedenheit als Qualitätskriterium Leichte Sprache und barrierefreie Antragsverfahren Modularisierung und Verpreislichung der Angebote Beispiel Übergang WfbM allgemeiner Arbeitsmarkt: BAG UB 48 24

25 Unterstützte Beschäftigung Definition Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder anderen benachteiligten Gruppen beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit (tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung) in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes BAG UB 49 Entwicklung von UB in Deutschland Erste Anbieter mit Konzept UB ca. Anfang 1990er Jahre - Gründung Hamburger Arbeitsassistenz: 1992 UB Konzept (-Bausteine) werden zunehmend von Schulen, WfbM, BBW, BTZ, Integrationsprojekten etc. und v.a. IFD aufgenommen Nachweisbare Erfolge führen zur gesetzlichen Verankerung der Maßnahme UB nach 38a SGB IX Ende 2008 Start der 1. Maßnahmen UB im Mai 2009 BAG UB 50 25

26 Unterstützte Beschäftigung Prinzipien Individuelle Passung orientiert an Stärken, Interessen und Teilhabewünschen Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung Erst platzieren, dann qualifizieren auch: betriebsübergreifende Schlüsselqualifikationen, Persönlichkeitsbildung, Vorbereitung, begleitende Schulungen Unterstützung so lange wie erforderlich Ganzheitlichkeit / alle Lebensbereiche beachten Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung BAG UB 51 Unterstützte Beschäftigung Bausteine Berufsorientierung und persönliche Zukunftsplanung Fähigkeits- und Interessenprofil Praktikums- bzw. Arbeitsplatzsuche Information und Beratung der Betriebe Inner- und außerbetriebliche Unterstützung (Job Coaching, Arbeitsweg, Formales, Vernetzung, Reflexion ) BAG UB 52 26

27 Unterstützte Beschäftigung Maßnahme nach 38a SGB IX seit Januar 2009 Durch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung ( 38a SGB IX) wird ein Personenkreis anerkannt, dessen Leistungsspektrum zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt liegt. Die Maßnahme zielt auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Maßnahme UB ist budgetfähig Gemeinsame Empfehlung zu Qualitätsanforderungen (Dez. 2010) BAG UB 53 Unterstützte Beschäftigung Maßnahme nach 38a SGB IX seit Januar 2009 Maßnahme UB nach 38a SGB IX 2 Phasen: 1. Phase: individuelle betriebliche Qualifizierung (2-3 Jahre) mit Einstiegsphase (ca. 8 Wochen) Qualifizierungsphase (mehrere Monate) mit wöchentl. Bildungstag (duales Prinzip) Stabilisierungsphase (wenn Arbeitsvertrag in Aussicht) 2. Phase: bei Bedarf Berufsbegleitung zur Arbeitsplatzsicherung nach Abschluss des Arbeitsvertrags so lange wie erforderlich bzw. wiederholt möglich in der Regel schwerbehindert oder gleichgestellt nach 2 SGB IX BAG UB 54 27

28 Fach-Informations-Pool 55 Integrationsfachdienste SGB IX Vermittlung - Qualifizierung - Arbeitsplatzsicherung Kooperationen und Vernetzung ( 111 SGB IX): Der Integrationsfachdienst arbeitet insbesondere mit den zuständigen Stellen der Bundesagentur für Arbeit, dem Integrationsamt, dem zuständigen Rehabilitationsträger, insbesondere den Berufshelfern der gesetzlichen Unfallversicherung, dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und den anderen betrieblichen Interessenvertretungen, der abgebenden Einrichtung der schulischen oder beruflichen Bildung oder Rehabilitation mit ihren begleitenden Diensten und internen Integrationsfachkräften oder -diensten zur Unterstützung von Teilnehmenden an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, den Handwerks-, den Industrie- und Handelskammern sowie den berufsständigen Organisationen, wenn notwendig auch mit anderen Stellen und Personen, eng zusammen. BAG UB 56 28

29 Aus der Praxis erfolgreicher Modelle Unterstützter Beschäftigung Persönliche Zukunftsplanung Zentrale Prinzipien: Interessen, Wünsche und Träume herausfinden Ziele erarbeiten und umsetzen Die Person steuert den Prozess Fokus auf Kompetenzen und Ressourcen Unterstützungsnetzwerk aufbauen und nutzen Sollte fester Bestandteil schulischer Berufsorientierung sein Enthalten im Lehrplan der Schule für geistige Entwicklung in Bayern + Baden-Württemberg BAG UB 57 Aus der Praxis erfolgreicher Modelle Unterstützter Beschäftigung Job Coaching Ziel Passung von Anforderungen und Fähigkeiten Unterstützung zur Einarbeitung am Arbeitsplatz zur sozialen Integration im Betrieb orientiert am individuellen Bedarf Speziell geschulte Fachkräfte unterstützen Arbeitnehmer/in / Praktikant/in beraten Arbeitgeber (Kollegen, Vorgesetzte) unterstützt durch Paten (Kolleg/in, Vorgesetzte) im Betrieb Eigenes Modul Job Coaching entwickelt BAG UB 58 29

30 Das Konzept Passgenaue Arbeitsplätze Übliche Arbeitsplätze entstehen aus den Anforderungen eines Betriebes und umfassen einen bestimmten Leistungs- und Stundenumfang Passgenaue Arbeitsplätze sind neue, meist zusätzlich eingerichtete Arbeitsplätze, die auch Teile eines regulären Arbeitsplatzes umfassen können. Immer werden sie aber an den Fähigkeiten und Fertigkeiten des behinderten Menschen ausgerichtet, der dort arbeiten möchte Die Leistungsanforderungen werden dem Leistungsvermögen des behinderten Menschen angepasst Der Stundenumfang wird auf die von dieser Person für diese Arbeit benötigte Zeit festgelegt. BAG UB 59 Beispiel Eine 49 Jahre alte Bürokauffrau findet Interesse an einer Verwaltungstätigkeit im Amtsgericht. Im Rahmen einer Trainingsmaßnahme zeigt sich, dass ihre psychische Beeinträchtigung in Form einer Zwangserkrankung bei der Ausführung der Aufgaben hinderlich ist. Es gelingt ihr immer wieder nicht, bearbeitete Akten abzuschließen und an die zuständige Kollegin zu geben. Immer wieder kontrolliert sie, ob sie ihre Aufgabe korrekt erfüllt hat. Unter Hinzuziehung eines Job Coaches trainiert sie direkt am Arbeitsplatz einen Ablauf, der ihr hilft, ihre Arbeiten zeitgerecht abzuschließen. BAG UB 60 30

31 Formen der Arbeitsplatzgestaltung Job-Stripping Herauslösen von Tätigkeiten, Um- /Strukturierung des Arbeitsbereiches Job-Carving Hinzuziehen geeigneter weiterer Tätigkeiten Arbeitsplatzerfindung Neustrukturierung verschiedener Tätigkeiten zu einem geeigneten Arbeitsbereich Entwicklung von Checklisten o.ä. zur Strukturierung der Arbeit Anpassung der Anforderungen auf der sozialen Ebene z.b. Gestaltung der Zusammenarbeit im Betrieb Gestaltung der Arbeitsumgebung Veränderung von Arbeitszeit- und Pausenregelung BAG UB 61 Unterstützte Beschäftigung Ergebnisse Beschäftigung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes passgenauer Arbeitsplatz Der / Die Beschäftigte wird als wertvolle/r Mitarbeiter/in betrachtet Dem / Der Beschäftigten stehen Möglichkeiten der beruflichen Weiterqualifizierung offen Klärung der - vorläufigen - beruflichen Perspektive BAG UB 62 31

32 Einige Erfolgsfaktoren betrieblicher Teilhabe Betriebspraktika bereits während der Schulzeit und Qualifizierung im Betrieb Persönliche Zukunftsplanung mit Stärken und Potentialen und dem Aufbau von Unterstützerkreisen schnittstellenübergreifende und ggf. langfristige Begleitung durch Fachdienst optimale Passung von Anforderungen und Fähigkeiten im Betrieb vielseitiges Unterstützungsinstrumentarium lösungs- und bedarfsorientierte Beratung von Betrieb und Arbeitnehmern bzw. Arbeitsuchenden und rechtzeitige Krisenintervention Job Coach als Ansprechpartner und Unterstützer für Arbeitnehmer und Betrieb Gutes Betriebsklima sowie Mitarbeiter und Vorgesetzte als Mentoren (Ansprechpartner) im Betrieb Motivation, gute Schlüsselqualifikationen und soziale Kompetenzen des Arbeitnehmers bzw. Arbeitsuchenden gute regionale Vernetzung zwischen Leitungserbringern, Leistungsträgern, Schule und andere abgebende Organisationen sowie Betrieben individuelles, personenzentriertes Vorgehen BAG UB 63 UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 27, Arbeit und Beschäftigung: Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit ( ). BAG UB 64 32

33 Unterstützte Beschäftigung und UN-Behindertenrechtskonvention Was bedeutet Inklusion im Sinne der UN-Konvention bei einem Konzept wie UB? Der Arbeitsmarkt ist systembedingt als exklusiv zu bezeichnen. Denn: Auf dem Arbeitsmarkt wird Arbeitskraft in Zeiteinheiten zu Marktbedingungen nachgefragt, angeboten und getauscht. (Bundesagentur für Arbeit) Aber: Es gibt auch einen staatlich geförderten Arbeitsmarkt, der über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusätzliche Anreize für Arbeitgeber schafft, Arbeitsplätze anzubieten, um damit einen Marktausgleich von Angebot und Nachfrage herbeizuführen. (Bundesagentur für Arbeit) Folgerung: Der Staat hat die Verpflichtung, den Markt zu regulieren (siehe Nachteilsausgleich und Anpassung des Systems an den Menschen = Inklusion) BAG UB 65 Fakten: Unterstützte Beschäftigung - eine Utopie? Es ist festzustellen, dass immer mehr Menschen, z. B. jene mit psychischen Erkrankungen, aufgrund von Überforderungen unterschiedlichster Art, aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden. BAG UB 66 33

34 Unterstützte Beschäftigung - eine Vision! UB hat den Anspruch keine Person mit Unterstützungsbedarf auszuschließen. Daher sind im Einzelnen unterschiedlich intensive Unterstützungsformen sowie verschiedene arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen erforderlich. UB fragt nicht ob, sondern wie die Teilhabe in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes gelingen kann. Auch dauerhaft stark leistungsgeminderte, werkstattberechtigte, erwerbsunfähige Personen können mit dem Konzept UB betrieblich integriert werden, wenn der individuelle Hilfe- und Unterstützungsbedarf im notwendigen Umfang ermittelt und gegebenenfalls dauerhaft geleistet wird. BAG UB 67 Unterstützte Beschäftigung Leitfrage Wie können Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind und die manchen Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht bzw. nicht von vorneherein entsprechen, dennoch dort integriert werden und wie sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass dies möglichst dauerhaft gelingt? BAG UB 68 34

35 UN-Behindertenrechtskonvention Anspruch Auch Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf soll ermöglicht werden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Dies ist möglich, wenn man ihre individuellen Bedürfnisse an Unterstützung konsequent in den Mittelpunkt stellt und ihnen Möglichkeiten für die Teilhabe am Arbeitsleben unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts schafft. (Deutscher Bundestag 2008, S. 61) BAG UB 69 UN-Behindertenrechtskonvention Wirklichkeit Menschen mit Behinderung haben ( ) Formen des Unrechts vielfach erlebt: sowohl die Ausgrenzung aus Schule, Arbeitsmarkt, Politik oder Kultur und sogar die Verweigerung von Familienleben und Elternschaft als auch die Bevormundung durch totale Versorgungsinstitutionen. (Bielefeldt 2009, S. 11) BAG UB 70 35

36 UN-Behindertenrechtskonvention Zukunft Menschenrechtskonventionen dienen dem Empowerment der Menschen. Sie leisten dies, indem sie Ansprüche auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe formulieren, sie rechtsverbindlich verankern und mit möglichst wirksamen Durchsetzungsinstrumenten verknüpfen. ( ) Im Kern steht die Überwindung des Defizit-Ansatzes durch einen diversity-ansatz. (Bielefeldt 2009, S. 4 und 7) BAG UB 71 Inklusion ist Aufgabe der Gesamtgesellschaft Regelschulen benötigen Information, Beratung und sonderpädagogische Fachkompetenz Betriebe öffnen sich zunehmend, wenn verlässliche Ansprechpartner, Beratung und Unterstützung vorhanden sind Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in der Gemeinde Menschen mit Behinderung nehmen Teil an Planungen und Evaluation ( Nichts über uns ohne uns! ) BAG UB 72 36

37 Voraussetzungen betrieblicher Inklusion - Alternativen schaffen Konzeptionell-methodische Grundlagen Evaluation, Reflexion und fachliche Weiterentwicklung der Praxis Vernetzung der Akteure aus Schule Qualifizierung Beruf Gemeindenahe Einbindung weiterer Lebensbereiche (Wohnen, Freizeit) Einbeziehung weiterer Personenkreise mit Unterstützungsbedarf Verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen Sicherung von Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten Sicherung der Nutzung des Persönlichen Budgets Bindung der Nachteilsausgleiche an die Person statt an die Institution Verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen Umwidmung der Eingliederungshilfe für betriebliche Teilhabe Lösung der Ausschreibungsproblematik (Dumpinglöhne, Anbieterwechsel) Bedarfsgerechte Finanzierung auf lange Sicht (Begleitung + Lohnkosten) BAG UB 73 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 37

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