Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62/EG für die Jahre 2013 bis 2017

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1 Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62/EG für die Jahre bis Zusammenfassung des Endberichts Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat UI14 Invalidenstraße Berlin 25. März 2014

2 Endbericht Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62/EG für die Jahre bis Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Z20/SEV/288.3/1220/UI23 Auftragnehmer: Alfen Consult GmbH, Weimar & Leipzig (Federführung) AVISO GmbH, Aachen Institut für Verkehrswissenschaft, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Autoren: Michael Korn (Alfen Consult) Andreas Leupold (Alfen Consult) Arnold Niederau (AVISO) Christiane Schneider (AVISO) Karl-Hans Hartwig (IVM) Raimund Scheffler (IVM) Weimar, Leipzig, Aachen, Münster, März 2014 Seite 2 von 13

3 Tabellenübersicht HINWEIS: Die Ergebnisse und Zwischenergebnisse des Gutachtens sind zum größten Teil in Tabellenform dargestellt. Diese Tabellen wurden in MS-Excel oder MS-Access erstellt und können aufgrund von Rundungen Differenzen aufweisen. Die Berechnungen erfolgten immer mit nicht gerundeten Werten. Tabelle 1: Zusammenstellung der Infrastrukturelemente bezogen auf das Gesamtnetz der Bundesautobahnen und Bundesstraßen (durchgehende Strecke und Äste)... 6 Tabelle 2: Zusammenstellung Bruttoanlagevermögen - Prognosejahre und... 7 Tabelle 3: Zusammenstellung Nettoanlagevermögen - Prognosejahre und... 8 Tabelle 4: Kalkulatorische Zinssätze für die Prognosejahre... 8 Tabelle 5: Wegekosten für die Prognosejahre - in... 9 Tabelle 6: Tabelle 7: Kostenallokation, Fahrleistungen und Mautsätze für die relevanten Fahrzeuggruppen in den Prognosejahren bis Gewichtete durchschnittliche Mautsätze für BAB und mautpflichtige BS bis Tabelle 8: Mauteinnahmen für BAB und mautpflichtige BS bis Tabelle 9: Mauteinnahmen für mautpflichtige BS mit berechnetem und Mautsatz BAB Seite 3 von 13

4 GLOSSAR AASHO-Road Test Allokation der Wegekosten verursachungsgerecht veranlassungsgerecht Bruttoanlagevermögen Durchschnittlicher gewichteter Mautsatz Nettoanlagevermögen Perpetual Inventory Method (PIM) Soziale Zeitpräferenzrate Synthetische Methode (SM) Ein in den 60er Jahren in den USA durch das Highway Research Board durchgeführter und groß angelegter Performance-Test für verschiedene Bauweisen und Materialen für Straßen in Bezug auf die Belastung mit Schwerverkehr. Verteilung der errechneten Wegekosten auf verschiedene kategorisierte Nutzergruppen und deren Fahrleistung auf den Wegen entsprechend der Verursachung von Kosten, also beispielsweise aufgrund Abnutzung durch die Überrollung der Veranlassung von Kosten, also beispielsweise aufgrund der notwendigen Dimensionierung für die Zahl der Nutzer einer Nutzergruppe oder deren spezifischen Maße und Massen Wiederbeschaffungswert des Anlagevermögens zu aktuellen Preisen (Neuwert) Mit den Fahrleistungen der jeweiligen Nutzergruppe für jeden Abschnitt gewichteter, über alle Abschnitte aufsummierter und über alle Jahre des Prognosezeitraums gemittelter Mautsatz. Wert des Anlagevermögens unter Berücksichtigung der Restlebensdauer der Anlagen (Bruttoanlagevermögen abzüglich kumulierte Abschreibungen) Bei der PIM wird das Bruttoanlagevermögen zum jeweiligen Stichtag aus den bisherigen kumulierten Investitionen in das Anlagevermögen berechnet, abzüglich der bereits vollständig abgeschrieben Vermögensbestandteile. Die soziale Zeitpräferenzrate gibt die Präferenz der Gesellschaft für Gegenwartskonsum wieder, auf den bei einer öffentlichen Investition verzichtet werden muss. Da Investitionen letztlich dazu dienen, den zukünftigen Konsum zu erhöhen, drückt sie aus, wie viele zukünftige Konsumeinheiten die heutige Gesellschaft für jede Konsumeinheit fordert, die ihr in der Gegenwart entzogen wird. Eine positive Zeitpräferenzrate ist Ausdruck für eine Minderschätzung zukünftiger Bedürfnisse gegenüber den gegenwärtigen Bedürfnissen. Die SM geht bei der Berechnung des Bruttoanlagevermögens von einem physischen Bestand an Infrastrukturelementen aus, für den im Berichtsjahr die Wiederbeschaffungspreise ermittelt werden. Tagesgebrauchtwertabschreibung Die Tagesgebrauchtwertabschreibung richtet sich nach den aktuellen Tagesgebrauchtwerten (Nettoanlagevermögen). In jeder Periode wird die Differenz zwischen den Tagesgebrauchtwerten abgeschrieben. Die Tagesgebrauchtwerte ergeben sich durch die Multiplikation der Tagesneupreise (d.h. Bruttoanlagevermögen bzw. Wiederbeschaffungsneuwert) mit dem Verhältnis von Rest- und Gesamtnutzungsdauer am Periodenanfang bzw. Periodenende. Seite 4 von 13

5 Zusammenfassung Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beauftragte im Oktober 2012 das Gutachterteam Alfen Consult GmbH, Weimar, AVISO GmbH, Aachen und Institut für Verkehrswissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (IVM), die Wegekostenrechnung für die deutschen Bundesfernstraßen als Basis für die Festsetzung der Mautsätze für die Jahre bis zu erarbeiten und die externen Kosten der Luftverschmutzung und Lärmbelästigung zu ermitteln. Das vorliegende Gutachten führt die in den Wegekostenrechnungen (WKR) von Prognos/IWW 2002 (WKR2002) und ProgTrans/IWW 2007 (WKR2007) entwickelte Methodik in weiten Teilen fort, ermittelt die Wegekosten für die Jahre bis und berechnet angemessene Mautsätze für diese Prognosejahre. Zielsetzung ist die Kostenermittlung für die Sicherstellung der langfristigen Substanzerhaltung der Straßeninfrastruktur. Das Bruttoanlagevermögen wird wie in den WKR2002/2007 zu Wiederbeschaffungswerten mittels der Methode der direkten Bestandsbewertung bzw. der sogenannten Synthetischen Methode (SM) bewertet. Als Abschreibungsmethode wird ebenfalls die Tagesgebrauchtwertabschreibung genutzt. Im Rahmen der SM werden die Bestandsaggregate des Infrastrukturnetzes zu entsprechenden Wiederbeschaffungskosten bewertet, sodass der Wiederbeschaffungswert der heutigen Infrastruktur abgeleitet werden kann. Hierfür ist ein umfassendes Bestandsregister erforderlich, in dem Lücken durch eigene Schätzungen ergänzt werden. Alternativ kommen eine Vermögensbewertung mit der Perpetual Inventory Method (PIM) und die Nutzung der linearen Abschreibung in Betracht. Die PIM und die lineare Abschreibung beruhen auf kumulativen historischen Anschaffungskosten. Entsprechende Zeitreihen der historischen Anschaffungskosten sind für das vorliegende Gutachten nicht verfügbar. Bei sonst gleichen Annahmen kommen beide Methoden prinzipiell jedoch zum gleichen Ergebnis. Unter Einbindung der laufenden Kosten für die Bewirtschaftung der Straßen werden die Wegekosten eines Betrachtungsjahres auf die Nutzer des Jahres verteilt und nach den Vorgaben der Richtlinie 1999/62/EG eine Maut für die schweren Lkw (Lkw mit einem zgg 12t) errechnet, auch wenn entsprechend Art. 7e Abs. 3 die in der Richtlinie aufgeführten Eckpunkte für die Berechnung der Wegekosten für Deutschland, dessen Mautsystem bereits vor dem eingeführt wurde, nicht verpflichtend sind (Müller & Schulz, ). Hierfür wurden in den WKR 2002/2007 verschiedene Kostenallokationsprinzipien entwickelt, die eine faire Verteilung der Kosten ermöglichen. Insgesamt sollen sich die Gesamteinnahmen aus Maut an der Höhe der gesamten Wegekosten orientieren. Die Wegekosten setzen sich aus den Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) und den laufenden Kosten zusammen. Um die Kapitalkosten zu ermitteln, werden entsprechend dem Basis- Seite 5 von 13

6 konzept der WKR 2007 zunächst das Brutto- und Nettoanlagevermögen der Bundesautobahnen, der mautpflichtigen Bundesstraßen und der sonstigen Bundesstraßen getrennt für das Basisjahr 2010 und für die Prognosejahre bis berechnet (Prognos/IWW, 2002). Darauf aufbauend werden die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) abgeleitet. Für die Ermittlung des Bruttoanlagevermögens werden die Bestandsdaten des BMVI für das Basisjahr 2010 ausgewertet: Infrastrukturelement Einheit Bundesautobahnen mautpflichtige Bundesstraßen Sonstige Bundesstraßen Grunderwerb Mio. m² nicht erhoben nicht erhoben nicht erhoben SUMME Erdbau Mio. m³ 465,36 41,01 465,28 971,65 Oberbau Mio. m² 357,44 30,88 334,11 722,43 Brücken Mio. m² 20,10 1,57 8,50 30,18 Km 159,46 16,79 118,81 295,06 Lärmschutzbauwerke Mio. m² 6,36 0,09 1,44 7,89 Stützbauwerke Mio. m² 1,00 0,15 2,66 3,81 Tunnel und Trogbauwerke Verkehrszeichenbrücken Riegellänge km 171,49 7,40 23,40 202,29 Meistereien Stück Rastanlagen unbewirtschaftet Rastanlagen bewirtschaftet Tabelle 1: Stück keine Angaben keine Angaben Stück 305 keine Angaben keine Angaben 305 Zusammenstellung der Infrastrukturelemente bezogen auf das Gesamtnetz der Bundesautobahnen und Bundesstraßen (durchgehende Strecke und Äste) Für die Prognosejahre wurde das Netz der Bundesautobahnen mit etwa 0,6 % p.a. und das Netz der Bundesstraßen mit etwa 0,3 % p.a. fortgeschrieben. Dieser Ansatz berücksichtigt die Umsetzung der laufenden Vorhaben des Investitionsrahmenplans. Der Grunderwerb wurde nicht auf Basis des Bestandes ermittelt, da hierfür keine geeigneten Bestandsangaben und Wiederbeschaffungspreise verfügbar sind. Das Bruttoanlagevermögen wird daher aus den kumulativen Ausgaben für Grunderwerb unter Anwendung einer Preisanpassung in Höhe der Allgemeinen Preisentwicklung (Inflationsausgleich) errechnet. Die Wiederbeschaffungspreise zur Ermittlung des Bruttoanlagevermögens wurden auf der Basis der Auswertung des Forschungsvorhabens Investitionskostenplausibilisierung und Umweltbewertung: Entwicklung eines kombinierten Verfahrens zur Abschätzung von Investitionskosten und zur Bewertung umwelt- und naturschutzfachlicher Wirkungen von Verkehrsinfrastrukturvorhaben in der Bundesverkehrswegeplanung, der dokumentierten Angaben in der Straßeninformationsbank Bauwerke (SIB-Bauwerke) sowie von Erfahrungswerten des BMVI und sachkundi- Seite 6 von 13

7 ger Dritter abgeleitet und auf die jeweiligen Prognosejahre fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Preise erfolgte dabei mit dem durchschnittlichen Preisindex p.a. seit Vermögen Jahr BAB Maut-BS Sonstige BS Grunderwerb 11,542 13,136 1,567 1,696 19,937 21,581 A+E-Maßnahmen 1) 2,199 2,576 0,096 0,111 1,221 1,418 Erdbau 2) 40,771 43,001 2,882 2,964 72,363 75,370 Oberbau 2) 30,849 33,930 2,606 2,803 36,187 39,131 Brücken 53,522 58,692 3,923 4,188 27,246 29,455 Tunnel 6,696 7,326 0,500 0,534 3,267 3,549 Trogbauwerke 0,736 0,806 0,172 0,184 0,669 0,727 Stützbauwerke 1,333 1,459 0,200 0,213 3,527 3,812 Ausstattung 2),3) 14,884 16,228 0,863 0,919 8,956 9,655 Meistereien 1,431 1,525 0,151 0,162 0,902 0,961 Rastanlagen 5,134 5,471 k.a. k.a. k.a. k.a. Summe 169, ,149 12,960 13, , ,660 1) landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 2) - durchgehende Strecke einschließlich Äste 3) - inklusive Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzbauwerke Tabelle 2: Zusammenstellung Bruttoanlagevermögen - Prognosejahre und Wertminderung durch Abnutzung sowie das Alter der Bauelemente führen zu einer Reduzierung des Bruttoanlagevermögens. Mithilfe von Tagesgebrauchtwerten gehen Wertminderungen in die Berechnung ein. Das Nettoanlagevermögen ergibt sich im hier vorliegenden Gutachten aus der Aggregation der Tagesgebrauchtwerte aller Infrastrukturelemente entsprechend der Altersstruktur. Da die operative Funktionalität des Netzes erhalten bleiben soll, wird für die Wegekostenrechnung unterstellt, dass Infrastrukturelemente, die vollständig abgeschrieben sind, sofort ersetzt werden und eine zyklische Erneuerung nach Ablauf der angenommenen theoretischen Lebensdauer erfolgt. Die so gebildete Abgangsfunktion spiegelt in den einzelnen Perioden nicht zwangsläufig die tatsächlichen Ausgaben wieder, da die Erhaltungsplanung auf der Basis der tatsächlichen Zustandsentwicklung erfolgt. Seite 7 von 13

8 Vermögen Jahr BAB Maut-BS Sonstige BS Grunderwerb 11,542 13,136 1,567 1,696 19,937 21,581 A+E-Maßnahmen 1) 2,199 2,576 0,096 0,111 1,221 1,418 Erdbau 2) 26,362 26,296 1,893 1,815 43,481 42,344 Oberbau 2) 17,368 17,940 1,467 1,377 18,998 19,023 Brücken 32,659 34,142 2,393 2,347 16,870 17,143 Tunnel 5,587 5,869 0,394 0,398 2,728 2,834 Trogbauwerke 0,540 0,562 0,122 0,122 0,522 0,539 Stützbauwerke 0,930 0,967 0,148 0,149 2,144 2,177 Ausstattung 2),3) 7,978 8,485 0,437 0,461 4,617 4,936 Meistereien 0,716 0,762 0,076 0,081 0,451 0,480 Rastanlagen 2,567 2,735 k.a. k.a. k.a. k.a. Summe 108, ,471 8,592 8, , ,475 1) landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 2) - durchgehende Strecke einschließlich Äste 3) - inklusive Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzbauwerke Tabelle 3: Zusammenstellung Nettoanlagevermögen - Prognosejahre und Aus dem Anlagevermögen werden die Kapitalkosten ermittelt. Die Abschreibung ergibt sich in der Tagesgebrauchtwertabschreibung aus der Differenz zwischen dem Nettoanlagevermögen am Ende der Periode und am Anfang der Periode. Die kalkulatorischen Zinsen werden unter Zugrundelegung prognostizierter Kapitalmarktzinsen für durchschnittliche Renditen von Bundeswertpapieren mit mittleren Laufzeiten auf das Nettoanlagevermögen berechnet. Die Zinssätze werden wie folgt festgelegt: Jahr Zinssatz 1,700% 2,125% 2,550% 2,975% 3,400% Tabelle 4: Kalkulatorische Zinssätze für die Prognosejahre Die laufenden Kosten betreffen die Kosten für Unterhaltung, Betriebsdienst, Polizei und Verwaltung sowie für die Mauterhebung. Die Kosten für Unterhaltung werden aus prozentualen Ansätzen hergeleitet, die sonst der Anrechnung von Unterhaltungskosten zur Ablöse von Straßeninfrastruktur bei Wechsel des Baulastträgers dienen. Die Kosten des Betriebsdienstes sowie die Mauterhebungskosten werden aus den Haushaltsansätzen des BMVI und seiner nachgeordneten Behörden zusammengestellt. Die Kosten für Polizei basieren auf der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des statistischen Bundesamtes. Seite 8 von 13

9 Insgesamt ergeben sich für die Prognosejahre folgende Wegekosten: Jahr Bundesautobahnen Abschreibung 1,830 1,887 1,945 2,001 2,055 Zinsen 1,844 2,325 2,820 3,337 3,858 Laufende Kosten 2,441 2,396 2,427 2,433 2,445 Summe 6,115 6,608 7,191 7,772 8,358 Mautpflichtige Bundesstraßen Abschreibung 0,134 0,138 0,141 0,147 0,151 Zinsen 0,146 0,182 0,218 0,255 0,291 Laufende Kosten 0,155 0,156 0,156 0,157 0,158 Summe 0,435 0,476 0,516 0,559 0,600 Sonstige Bundesstraßen Abschreibung 1,801 1,849 1,896 1,945 1,994 Zinsen 1,886 2,362 2,845 3,333 3,824 Laufende Kosten 2,678 2,684 2,693 2,699 2,706 Summe 6,356 6,896 7,433 7,977 8,524 Tabelle 5: Wegekosten für die Prognosejahre - in Für eine gerechte Anlastung der Kosten auf die einzelnen Fahrzeuggruppen erfolgt die Allokation der Kosten unter Verwendung der folgenden Allokationsprinzipien: verursachungsgerechte Anlastung von Kosten auf der Basis von Achslastäquivalenzziffern (AASHO-Faktoren), veranlassungsgerechte Anlastung von Kosten auf der Basis von gewichtsabhängig definierten Äquivalenzziffern, veranlassungsgerechte Anlastung von Kosten auf der Basis von Lärmemissionsziffern, kapazitätsabhängige Anlastung von Kosten auf Basis von Kapazitätsäquivalenzziffern, proportionale Anlastung von Kosten (insbesondere Allgemeinkosten). Dazu werden die Kosten zunächst auf der Basis von ingenieurfachlichen Überlegungen den jeweiligen Allokationsprinzipien zugeordnet. Anschließend werden die Fahrleistungen der jeweiligen Fahrzeuggruppen mit den Äquivalenzziffern multipliziert und eine Aufteilung der Kosten unter Gewichtung der adjustierten Fahrleistungen vorgenommen. Die aufgeteilten Kosten werden abschließend durch die tatsächliche Fahrleistung der jeweiligen Fahrzeuggruppe geteilt und so ein gewichteter Durchschnittsmautsatz pro Fahrzeuggruppe und Prognosejahr ermittelt. Die Fahrleistungen werden auf der Grundlage der verfügbaren Daten der Straßenverkehrszählung 2010 (SVZ2010) und der automatischen Zählstellen an Bundesfernstraßen für folgende Fahrzeugarten ermittelt: Motorräder (Mot), Pkw und Kombi (Pkw), Seite 9 von 13

10 Lieferwagen (Lfw), Busse (Bus), Lkw ohne Anhänger (LoA) und Lastzüge/Sattelzüge (Lzg) Die Ableitung der erforderlichen Prognosefaktoren für die Jahre bis erfolgte auf Basis der von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus kontinuierlichen Dauerzählstellen auf Autobahnen bzw. Bundesstraßen zur Verfügung gestellten Daten der Jahre 2005 bis Die Verkehrsentwicklungen an den Dauerzählstellen wurden mit der Entwicklung struktureller Größen wie Bruttoinlandsprodukt (BIP), Kfz-Bestand, Einwohnerzahl, etc. korreliert und entsprechende statistische Zusammenhänge (Prognosefunktionen) aus den Zeitreihen abgeleitet. Die ermittelten Prognosefaktoren wurden dann auf die einzelnen Zählstellen der SVZ2010 angewendet und die Fahrleistungen netzbezogen für - berechnet. Zur Ableitung der mautspezifischen Verkehre (Lkw 12t zgg) nach Achs- und Schadstoffklassen dienten u.a. die von dem BAG zur Verfügung gestellten abschnittsspezifischen Mautstatistiken Vorläufige Werte zum Zeitpunkt der Datenübermittlung. Seite 10 von 13

11 Kosten Fahrzeuggruppe Fahrleistung [Mrd. Fzgkm] Mautsatz [ /Fzgkm] Kosten Fahrleistung [Mrd. Fzgkm] Mautsatz [ /Fzgkm] Kosten Fahrleistung [Mrd. Fzgkm] Bundesautobahnen Mautsatz [ /Fzgkm] Kosten Fahrleistung [Mrd. Fzgkm] Mautsatz [ /Fzgkm] Kosten Fahrleistung [Mrd. Fzgkm] Mautsatz [ /Fzgkm] Motorräder 0,014 1,312 0,010 0,015 1,318 0,011 0,016 1,325 0,012 0,017 1,331 0,013 0,018 1,338 0,014 Pkw und Kombi 2, ,774 0,015 2, ,650 0,016 3, ,533 0,017 3, ,420 0,019 3, ,313 0,020 Lieferwagen 0,207 12,209 0,017 0,230 12,573 0,018 0,257 12,931 0,020 0,285 13,310 0,021 0,314 13,713 0,023 Busse 0,071 0,875 0,081 0,077 0,879 0,087 0,084 0,884 0,095 0,091 0,888 0,102 0,097 0,892 0,109 Lkw bis 12t 0,179 5,657 0,032 0,199 5,776 0,034 0,221 5,882 0,038 0,244 5,998 0,041 0,267 6,127 0,044 Lkw ab 12t 3,053 26,487 0,115 3,277 27,384 0,120 3,555 28,180 0,126 3,826 29,072 0,132 4,108 30,067 0,137 Summe Kfz 6,12 222,31 6,61 224,58 7,19 226,73 7,77 229,02 8,36 231,45 Mautpflichtige Bundesstraßen Motorräder 0,002 0,117 0,014 0,002 0,118 0,015 0,002 0,118 0,016 0,002 0,118 0,018 0,002 0,119 0,019 Pkw und Kombi 0,231 10,558 0,022 0,257 10,592 0,024 0,282 10,626 0,027 0,306 10,661 0,029 0,330 10,696 0,031 Lieferwagen 0,013 0,510 0,025 0,015 0,519 0,028 0,016 0,528 0,031 0,018 0,538 0,033 0,020 0,548 0,036 Busse 0,008 0,038 0,202 0,008 0,038 0,215 0,009 0,038 0,229 0,009 0,038 0,247 0,010 0,038 0,262 Lkw bis 12t 0,016 0,304 0,052 0,017 0,301 0,058 0,019 0,298 0,063 0,020 0,295 0,069 0,022 0,291 0,074 Lkw ab 12t 0,166 0,686 0,243 0,177 0,699 0,253 0,189 0,711 0,265 0,203 0,725 0,281 0,216 0,738 0,293 Summe Kfz 0,44 12,21 0,48 12,27 0,52 12,32 0,56 12,37 0,60 12,43 Sonstige Bundesstraßen Motorräder 0,054 2,111 0,026 0,058 2,118 0,027 0,062 2,124 0,029 0,067 2,131 0,031 0,071 2,138 0,033 Pkw und Kombi 3, ,615 0,038 4, ,932 0,041 4, ,250 0,044 4, ,570 0,047 5, ,892 0,050 Lieferwagen 0,210 4,772 0,044 0,231 4,858 0,048 0,253 4,946 0,051 0,276 5,037 0,055 0,299 5,131 0,058 Busse 0,212 0,722 0,294 0,227 0,724 0,314 0,242 0,726 0,333 0,257 0,729 0,353 0,273 0,731 0,373 Lkw bis 12t 0,245 2,960 0,083 0,263 2,918 0,090 0,279 2,871 0,097 0,295 2,827 0,104 0,310 2,785 0,111 Lkw ab 12t 1,721 6,386 0,270 1,875 6,498 0,289 2,031 6,610 0,307 2,193 6,729 0,326 2,360 6,855 0,344 Summe Kfz 6,36 120,57 6,90 121,05 7,43 121,53 7,98 122,02 8,52 122,53 Tabelle 6: Kostenallokation, Fahrleistungen und Mautsätze für die relevanten Fahrzeuggruppen in den Prognosejahren bis Seite 11 von 13

12 Für die Festsetzung der Mautsätze wird eine Spreizung nach Richtlinie 1999/62/EG von 100 % auf der Basis eines Toxizitätsvergleiches vorgenommen. Bei einer Durchschnittsbetrachtung für den Zeitraum bis ergeben sich auf der Basis der zugrunde gelegten Prognosen zur künftigen Entwicklung von Preisen, des Netzes, der Fahrleistung und der Zinsen die folgenden gewichteten durchschnittlichen Mautsätze für die mautpflichtigen Fahrzeuge. Schadstoffklasse Ø-Mautsatz Achsklasse 1 [ Cent/km] Ø-Mautsatz Achsklasse 2 [ Cent/km] Bundesautobahnen Ø-Mautsatz Achsklasse 1 [ Cent/km] Ø-Mautsatz Achsklasse 2 [ Cent/km] Mautpflichtige Bundesstraßen Kat. D S3-S1 19,4 21,0 30,7 47,0 Kat. C S4 15,2 16,4 23,9 35,2 Kat. B EEV, S5 12,2 13,2 18,9 28,5 Kat. A S6 9,7 10,5 15,3 23,5 Tabelle 7: Gewichtete durchschnittliche Mautsätze für BAB und mautpflichtige BS bis Die unter Anwendung der in der Tabelle 7 angegebenen gewichteten durchschnittlichen Mautsätze erzielbaren Einnahmen ergeben sich im Prognosezeitraum wie folgt: Jahr 2014 Bundesautobahnen Achsklasse 1 0,176 0,172 0,167 0,162 0,159 Achsklasse 2 3,477 3,451 3,383 3,343 3,329 Summe 3,65 3,62 3,55 3,51 3,49 Mautpflichtige Bundesstraßen Achsklasse 1 0,021 0,020 0,020 0,019 0,019 Achsklasse 2 0,177 0,173 0,173 0,171 0,168 Summe 0,197 0,194 0,192 0,190 0,187 Gesamt: 3,851 3,817 3,742 3,695 3,676 Tabelle 8: Mauteinnahmen für BAB und mautpflichtige BS bis Die prognostizierten jährlichen Mauteinnahmen sinken im Zeitablauf, da ein immer größer werdender Anteil der mautpflichtigen Fahrleistungen durch Fahrzeuge in der günstigsten Mautkategorie durchgeführt wird. Die durch steigende mautpflichtige Fahrleistungen zu erwartenden Mehreinnahmen werden durch den beschriebenen Effekt überkompensiert. Die prognostizierten Gesamtmauteinnahmen über den Prognosezeitraum bis für alle mautpflichtigen Straßen betragen somit 18,780 Mrd.. Bei einheitlicher Anwendung der Mautsätze der Bundesautobahnen auf Autobahnen und mautpflichtigen Bundesstraßen ergeben sich demgegenüber 504 Mio. geringere Einnahmen im Prognosezeitraum bis. Seite 12 von 13

13 Jahr berechneter Mautsatz für Maut-BS Anwendung des Mautsatzes der BAB Tabelle 9: Einnahmen auf Mautpflichtige Bundesstraßen Gesamt 0,197 0,193 0,192 0,190 0,187 0,959 0,096 0,093 0,091 0,089 0,087 0,456 Differenz: 0,101 0,100 0,101 0,101 0,101 0,504 Mauteinnahmen für mautpflichtige BS mit berechnetem und Mautsatz BAB Seite 13 von 13

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