Prüfungsschemata der Gewährleistungsrechte

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1 Prüfungsschemata der Gewährleistungsrechte I. KV, Nacherfüllung AGL.: 437 Nr. 1 ivm 439 I, 434 (genau zitieren, welche Art Mangel vorliegt) (3) bei Gefahrübergang, 434 I S. 1, 446 oder 447 (4) kein Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs a) Unmöglichkeit der Nacherfüllung (beide Alternativen) nach 275 I b) Leistungsverweigerungsrecht des Verkäufers nach 275 II, III c) Leistungsverweigerungsrecht nach 439 III (5) kein Ausschluss der Gewährleistungsrechte / kein Haftungsausschluss (vertraglich oder (6) keine Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs, 438 II. Rücktritt vom Vertrag/Rückzahlung des Kaufpreises A: Nacherfüllung möglich AGL.: 346 I ivm 437 Nr. 2 Alt. 1 ivm 323, 434 (genau zitieren, welche Art Mangel vorliegt) (1) wirksamer Vertrag, 346 (2) Rücktrittserklärung, 349 (3) Rücktrittsgrund/Rücktrittsrecht, 346 I - vertraglich vorbehalten ODER - gesetzlich 437 Nr. 2 Alt. 1 i.v.m. 323 (a) wirksamer Kaufvertrag (b) Mangelhaftigkeit der Kaufsache, 434 (c) bei Gefahrübergang, 434 I S. 1, 446 oder 447 (d) zusätzliche Voraussetzungen von 323 (wegen 437) gegenseitiger Vertrag fälliger u. durchsetzbarer Leistungsanspruch Nichtleistung/nicht vertragsgemäße Leistung Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung und erfolgloser Fristablauf, 323 I - Ausn.: Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach 323 II oder 440 Kein Ausschluss des Rücktrittsrechts ( 323 V 2, VI) V 2, Pflichtverletzung unerheblich VI, Gläubigerverschulden, Gläubigerverzug (e) kein Ausschluss der Gewährleistungsrechte / kein Haftungsausschluss (vertraglich oder (f) keine Verfristung des Rücktrittsrechts, 438, 218 1

2 B: Nacherfüllung nicht möglich AGL.: 346 I ivm 437 Nr. 2 Alt. 1 ivm 326 V, 434 (genau zitieren, welche Art Mangel vorliegt) (1) wirksamer Vertrag, 346 (2) Rücktrittserklärung, 349 (3) Rücktrittsgrund/Rücktrittsrecht, 346 I - vertraglich vorbehalten ODER - gesetzlich 437 Nr. 2 Alt. 1 i.v.m. 326 V (a) wirksamer Kaufvertrag (b) Mangelhaftigkeit der Kaufsache, 434 (c) bei Gefahrübergang, 434 I S. 1, 446 oder 447 (d) zusätzliche Voraussetzungen von 326 V (wegen 437) gegenseitiger Vertrag Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht (= Pflicht zur Nacherfüllung) nach 275 [ Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung und erfolgloser Fristablauf wegen 326 V ausdrücklich nicht erforderlich] Kein Ausschluss des Rücktrittsrechts ( 323 V 2, VI), wegen Verweis in 326 V V 2, Pflichtverletzung unerheblich VI, Gläubigerverschulden, Gläubigerverzug (e) kein Ausschluss der Gewährleistungsrechte / kein Haftungsausschluss (vertraglich oder (f) keine Verfristung des Rücktrittsrechts, 438, 218 III. KV, Minderung des Kaufpreises AGL.: 437 Nr. 2 Alt. 2 ivm 441 I 1, 323 oder 326 V, 434 (genau zitieren, welche Art Mangel vorliegt) (3) bei Gefahrübergang, 434 I S. 1, 446 oder 447 (4) Vorliegen der Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts - erforderlich wegen Wortlaut des 441 I 1 statt zurückzutreten... (5) Erklärung der Minderung ggü. dem Verkäufer, 441 I 1 (7) keine Verfristung des Minderungsrechts, 438, 218 (Eckert SchR BT, Rn 300) 2

3 IV. KV, Schadensersatz statt der Leistung (mangelbedingter Minderwert/ entgangener Gewinn) A: Nacherfüllung möglich AGL.: 437 Nr. 3 Alt. 1 ivm 280 I, III, 281 I, 434 (genau zitieren, welche Art Mangel vorliegt) (4) zusätzliche Voraussetzungen von 280 I, III, 281 I (wegen 437) = Grundtatbestand des 280 I (vgl. (a)-(c)) und zusätzliche Voraussetzungen des 281 (vgl. (d)) (d) zusätzliche Erfordernisse für den SE statt der Leistung nach 281 aa) fälliger und durchsetzbarer Leistungsanspruch bb) Nichtleistung/nicht vertragsgemäße Leistung cc) Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung und erfolgloser Fristablauf, 281 I - Ausn.: Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach 281 II oder 440 (5) / (e) ersatzfähiger Schaden 3

4 B: Nacherfüllung von Anfang an unmöglich AGL.: 437 Nr. 3 Alt. 1 ivm 311a II 1, 434 (genau zitieren, welche Art Mangel vorliegt) (4) zusätzliche Voraussetzungen des 311 a II (wegen 437) (a) wirksamer Vertrag, 311 a I (b) Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht infolge anfänglicher Unmöglichkeit nach 275 (Unmöglichkeit muss sich auf Erfüllung und Nacherfüllung beziehen) (c) Vertretenmüssen i.s.v. 311 a II = Kennen/Kennenmüssen der Unmöglichkeit (5) / (d) ersatzfähiger Schaden C: Nacherfüllung wird nachträglich unmöglich AGL.: 437 Nr. 3 Alt. 1 ivm 280 I, III, 283 S. 1, 434 (genau zitieren, welche Art Mangel vorliegt) (4) zusätzliche Voraussetzungen von 280 I, III, 283 S. 1 (wegen 437) = Grundtatbestand des 280 I (vgl. (a)-(c)) und zusätzliche Voraussetzungen des 283 (vgl. (d)) (d) zusätzliche Erfordernisse für den SE statt der Leistung nach 283 Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht infolge nachträglicher Unmöglichkeit nach 275 (Unmöglichkeit muss sich auf Erfüllung und Nacherfüllung beziehen) (5) / (e) ersatzfähiger Schaden 4

5 V. KV, einfacher Schadensersatz (Mangelfolgeschaden, Schaden an den übrigen Rechtsgütern des K) AGL.: 437 Nr. 3 Alt. 1 ivm 280 I, 434 (genau zitieren, welche Art Mangel vorliegt) (4) zusätzliche Voraussetzungen von 280 I (wegen 437) (5) / (d) ersatzfähiger Schaden Umfang: negatives Interesse VI. KV, Aufwendungsersatz AGL.: 437 Nr. 3 Alt. 2 ivm 280 I, 434 (genau zitieren, welche Art Mangel vorliegt) (4) zusätzliche Voraussetzungen von 284 (wegen 437) (a) Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs auf SE statt der Leistung - erforderlich wegen Wortlaut des 284 Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung... (b) getätigte Aufwendungen (c) im Vertrauen auf den Erhalt der mangelfreien Leistung (d) Zweckverfehlung nur infolge der Pflichtverletzung (5) kein Ausschluss der Gewährleistungsrechte / kein Haftungsausschluss (vertraglich oder (6) keine Verjährung des Anspruchs, 438 5

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