Der Erste Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

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1 Der Erste Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Stadtrat Brams fragt bezüglich TOP 6 nach, warum über ein Bauvorhaben im Burger Feld entschieden werden soll, wenn seines Wissens noch keine Baugrundstücke verkauft wurden. Der Erste Bürgermeister erläutert dem Gremium, dass es sich bei diesem Grundstück um ein zurückbehaltenes Privatgrundstück innerhalb des Bebauungsplanes Burger Feld handelt. Weitere Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht. 1.) Kanalsanierung Frauensattling - Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung Vom Landkreis Landshut ist geplant die Asphaltdeckschicht der Ortsdurchfahrt von Frauensattling (Straße Kr LA5) zu sanieren. Im Jahre 2016 soll der sanierungsbedürftige Teil des bestehenden Mischwasserkanals in der Straße Im Dorf (Kr LA5) durch Errichtung eines neuen Schmutzwasser- und Regenwasserkanals ersetzt und bis zum Stauraumkanal bzw. Pumpwerk Frauensattling geführt werden. Zwei geschädigte Haltungen des bestehenden Mischwasserkanals im östlichen Bereich der Straße Im Dorf (Kr LA5) werden in diesem Zuge durch einen neuen Mischwasserkanal saniert. Der Teich im Süden von Frauensattling - zur Rückhaltung des Regenwassers - ist im Rahmen der Maßnahme zu vergrößern. Das bestehende Naturbad ist von den Baumaßnahmen nicht betroffen. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom wurde über die erforderlichen Baumfällarbeiten informiert und diese noch im Februar 2016 (vor der Brutzeit) vom Stadtbauhof umgesetzt. Die Kostenberechnung für die baulichen Arbeiten wurde vom Büro Sehlhoff mit brutto Euro ermittelt. Im Haushalt 2016 sind ausreichend Mittel für die Planung und Ausführung der Maßnahme eingestellt. Vom Büro Sehlhoff wird die Entwurfsplanung in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt. Stadträtin Floegel möchte hinsichtlich des hohen Stromverbrauches (hervorgerufen durch Fremdwassereintritt in das bestehende Kanalnetz) von ca Euro/Jahr wissen, ob sich durch die Teilerneuerung des Kanales hier eine Kostenreduzierung ergibt. Herr Zettl erklärt, dass die Stromkosten reduziert werden. Die Durchführung der Maßnahme ist noch für das Jahr 2016 geplant. Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die vorgestellte Entwurfsplanung für die Kanalsanierung Frauensattling und ermächtigt die Verwaltung die weiteren Schritte zu veranlassen.

2 2.) Vorabmaßnahme Abwasseranschluss BG Grub-Süd: Auftragserteilung Kanalbauarbeiten Die Kanalbauleistungen für den Abwasseranschluss des Baugebietes Grub-Süd wurden beschränkt ausgeschrieben. Neun Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am lagen der Bauverwaltung sieben gültige Angebote vor. Nach Schließung der Submission ergibt sich vorerst nachstehende Reihung: 1. Fa. Wimmer Bau GmbH, Wurmsham ,13 brutto 2. Fa. Haberl GmbH, Massing 3. Fa. Max Streicher GmbH, Deggendorf 4. Fa. Andreas Bauer GmbH, Mitterskirchen 5. Fa. Würzinger KG, Johanniskirchen 6. Fa. Breiteneicher GmbH, Vilsbiburg 7. Fa. Georg Pritsch GmbH & Co. KG, Herrngiersdorf ausgeschieden 8. Fa. SEM Bau GmbH, Tann Zimmern kein Angebot erhalten 9. Fa. Josef Hübl, Velden kein Angebot erhalten Für die Baumaßnahme wurden HH-Mittel in Höhe von ,- (für Planungs- und Bauleistungen) eingestellt und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung, so dass die Finanzierung gesichert ist. Der Bau- und Umweltausschuss überträgt der Fa. Wimmer Bau GmbH, Wurmsham auf der Grundlage ihres Angebots vom die Leistungen für die Kanalbauarbeiten zum Angebotsendpreis von brutto ,13. 3.) Deckensanierung Pfründestraße / Teilbereich Kirchstraße : Vorstellung der geschätzten Kosten In der Bau- und Umweltausschusssitzung am wurde dem Fachbereich 3 beauftragt, eine überschlägige Kostenermittlung für die notwendigen Straßenbauarbeiten vorzunehmen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Im Wesentlichen umfasst dieses Bauvorhaben folgende Maßnahmen: Deckschichtsanierung wie im (rot) dargestellten Bereich; Teilbereich Kirchstraße ca. 620 m 2, Pfründestraße ca. 880 m 2 Deckschichtsanierung Gehsteigbereich wie (grün) dargestellt; ca. 230 m 2, Granitborde sanieren (ausrichten bzw. austauschen) Der Höhensprung Fahrbahn / Gehsteig im Zufahrtsbereich der Feuerwehr (auf einer Länge von ca. 40 m) wird im Zuge der Asphaltierarbeiten auf ca. 3 cm reduziert; die Granitborde sowie der Asphalt in dem Gehsteigbereich sind in Ordnung Die Gesamtbaukosten für die Straßensanierungsarbeiten des Teilbereichs Kirchstraße und der Pfründestraße wurden vom Tiefbautechniker Klose auf ca brutto (inkl. Fahrbahnmarkierung) geschätzt. Die Bauausführung kann im Frühjahr / Sommer 2017 erfolgen.

3 Die Kostenschätzung beruht auf einer derzeitigen Annahme, dass die Asphalttragschicht und die Frostschutzschicht in ausreichender Stärke dimensioniert sind. Eine Überprüfung erfolgt im Zuge der Fernwärmeleitungsarbeiten im Jahr Auf Anfrage erläutert Bauamtsleiter Binner dem Gremium, dass die Parkplätze vor der Grundschule während der Sommerferien zeitgleich mit dem Fernwärmeleitungsbau erneuert werden. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Asphaltdeckschicht- und Gehsteigarbeiten im Bereich Pfründestraße / Teilbereich Kirchstraße entsprechend dem vorgestellten Umfang als eigenständige Maßnahme für 2017 einzuplanen und die entsprechenden Haushaltsmittel für 2017 anzumelden. 4.) Überschlägige Ermittlung der Kosten zur Sanierung der städtischen Einfamilienhäuser Seyboldsdorfer Str. 22 und Veldener Straße 17 Das Stadtbauamt wurde beauftragt die überschlägigen Kosten zur Sanierung der städtischen Gebäude Seyboldsdorfer Str. 22 und Veldener Straße 17 zu ermitteln. Ziel war ein einfacher Gebäudestandard evtl. als Wohnraum für Flüchtlinge mit Bleiberecht. Auf Grundlage der Fotodokumentation und örtlichen Besichtigung von Herrn Ecker wurden die wesentlichen Gewerke einer ersten Bewertung unterzogen und der Sanierungsaufwand abgeschätzt. Bei beiden Gebäuden kann festgestellt werden, dass ein Rückbau bis zum Rohbau notwendig ist und die Ausbauarbeiten inkl. der Elektro- und HLS-Leistungen vollständig neu zu errichten sind. Einfamilienhaus Seyboldsdorfer Str. 22 Die Rückbaukosten wurden mit ca. 15 bis 20% der Neubaukosten geschätzt, zuzüglich 5% Risikozuschlag für evtl. schadstoffbelastetes Material (z.b. Wellplatten des Daches) und evtl. schadhaftes Außenmauerwerk. Die Ausbaukosten inkl. der Elektro- und HLS-Leistungen wurden mit 55 bis 60% der Neubaukosten geschätzt. Somit ergibt sich ein geschätzter Sanierungskostenaufwand von ca. 80% der Neubaukosten. Ausgehend von Neubaugesamtkosten brutto in Höhe von ca. 295 Euro je cbm Umbauten Raum als Berechnungsgrundlage und mit Annahme eines Sanierungsaufwandes von 80% der Neubaukosten ermittelt sich ein überschlägiger Kostenaufwand von über Darüber hinaus sind teilweise Wohnraumhöhen von ca. 2,0 m gegeben. Auf Grund des sehr schlechten Bauzustandes und der geringen Raumhöhen ist unter Beachtung der wirtschaftlichen Aspekte eine weitergehende Planung mit anzustrebender Sanierung nicht zu empfehlen.

4 Einfamilienhaus Veldener Str. 17 Die Rückbaukosten wurden mit ca. 10 bis 15% der Neubaukosten geschätzt, zuzüglich 5% Risikozuschlag für evtl. schadstoffbelastetes Material (z.b. Wandverkleidung) und evtl. schadhafte Tragkonstruktion. Die Ausbaukosten inkl. der Elektro- und HLS-Leistungen wurden mit 55 bis 60% der Neubaukosten geschätzt. Somit ergibt sich ein Sanierungskostenaufwand von ca. 75% der Neubaukosten. Ausgehend von Neubaugesamtkosten brutto in Höhe von ca. 295 Euro je cbm Umbauten Raum als Berechnungsgrundlage und mit Annahme eines Sanierungsaufwandes von 75% der Neubaukosten ermittelt sich ein überschlägiger Kostenaufwand von über Darüber hinaus sind teilweise sehr niedrige Wohnraumhöhen gegeben. Auf Grund des sehr schlechten Bauzustandes und der geringen Raumhöhen ist unter Beachtung der wirtschaftlichen Aspekte eine weitergehende Planung mit anzustrebender Sanierung nicht zu empfehlen. Die Fotodokumentation der Gebäude kann im Intranet eingesehen werden. Im Anschluss des Sachvortrages durch Bauamtsleiter Binner wird im Gremium über die grundsätzliche Vorgehensweise der alten Wohnhäuser, die im Besitz der Stadt Vilsbiburg sind, diskutiert. Der 1. Bürgermeister Haider erläutert dem Gremium, dass z.b. das Wohnhaus in der Veldener Straße, HsNr. 17, zum Abriss zur Aufweitung der Engstelle erworben wurde. Das Wohnhaus in der Seyboldsdorfer Straße, HsNr. 22, sollte als Tauschobjekt dienen. Da es nicht zum Tausch gekommen ist, kann das Haus wieder verkauft werden. Der 2. Bürgermeister Sarcher schlägt vor, das Wohnhaus in der Oberen Stadt, HsNr. 33, zu prüfen und ggf. dann zu sanieren. Derzeit gibt es eine Förderung durch den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 30 %. Bürgermeister Haider sieht mit dem derzeitigen Personal keine Möglichkeit noch mehr Projekte im Jahr 2016 anzustoßen. Außerdem steht das Gebäude unter Denkmalschutz, was den Arbeitsaufwand noch zusätzlich erhöht. Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, das Gebäude hinsichtlich einer möglichen Renovierung zu prüfen. Die Kosten sollen dann dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Einfamilienhäuser Seyboldsdorfer Str. 22 und Veldener Straße 17 eine weitergehende Planung mit anzustrebender Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Wohnhaus Obere Stadt 33 auf eine mögliche Renovierung zu prüfen. Das Ergebnis soll dann dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden.

5 5.) Informationen: Zu diesem Tagesordnungspunkt wird bekannt gegeben, dass für das Jahr 2016 geplant ist, 20 Bäume im Stadtgebiet zu pflanzen das der Straßengraben in der Seyboldsdorfer Straße (ortsauswärts rechts) gegenüber der Zufahrt zum neuen Baugebiet um ca. 20 m verlängert wird. Die Baukosten betragen brutto ca Euro. Das Grundstück geht vom Landkreis an die Stadt Vilsbiburg über. Für den zu errichtenden Hochboard wird ein Zuschuss beim Landkreis beantragt. Die Bauarbeiten werden im Rahmen der Brückensanierungsarbeiten oder beim Bau des Kreisels zum Burger Feld ausgeführt. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, bei der Verkehrsbehörde nachzufragen, warum kein Fußgängerüberweg bzw. keine Querungshilfe in diesem Bereich errichtet wird. Es soll eine schriftliche Stellungnahme eingefordert werden. der Landkreis saniert die Brücke in der Seyboldsdorfer Straße. In diesem Zusammenhang wird der Gehsteig an der Brücke im Bereich der Straße Am Bahndamm abgesenkt und weiter Richtung Am Bahndamm auf ca. 5 m fortgeführt. Die Kostenbeteiligung der Stadt Vilsbiburg an der Maßnahme beträgt brutto 2.974,75 Euro. Da eine Fußgängerbehelfsbrücke errichtet wird, war es notwendig, zwei Fichten zu entfernen. die B 299 Umgehung wird ab dem Kreisel bis zur Veldener Straße saniert. Es war vorgesehen, den Verkehr durch die Stadt zu leiten. Die Verwaltung und die Polizei haben sich mit dem Staatlichen Bauamt soweit verständigen können, dass der Verkehr aus Richtung Landshut großräumig über Gerzen auf die B 388 geleitet wird. Aus Richtung Neumarkt St. Veit wird der Verkehr durch Vilsbiburg geleitet. Es wird geprüft, ob die Ampelschaltungen soweit verändert werden können, dass Rückstaus verhindert und der Verkehrsfluss verbessert werden kann 6.) Anträge auf Vorbescheid: a) Gangkofner Jürgen und Ulrike, Vilsbiburg; Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Baugebiet Burger Feld Für die Parzelle 50 im Baugebiet Burger Feld ist ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht worden. Die vorgesehene Bebauung weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab: die Firstrichtung soll um 90 gedreht werden die Baugrenzen werden überschritten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bauherren Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob eventuell ein Grundstückstausch in Frage kommt. Beschluss: - 8 : 1 Stimmen - Der Bau- und Umweltausschuss erteilt keine Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Burger Feld.

6 b) Schneider Josef, Vilsbiburg; Errichtung von Dachgauben auf dem bestehenden Dach und Ausbau des Dachgeschoßes Kreuzweg 2 Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kreuzweg. In den Festsetzungen sind die Errichtung von Dachgauben und der Dachbodenausbau ausgeschlossen. Deshalb sind zur Verwirklichung des Vorhabens Befreiungen nötig. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Erweiterung der Wohnfläche und die Errichtung der dafür nötigen Dachgauben befürwortet werden sollte. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kreuzweg. Die Stadt erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben sowie zu den nötigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Anschließend wird die Sitzung nichtöffentlich fortgeführt Haider, Erster Bürgermeister Brandmeier, Schriftführer

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