Abbildung des Kreditrisikos in der Bilanz
|
|
- Dirk Kerner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT Abbildung des Kreditrisikos in der Bilanz Neue Erkenntnisse für die Bilanzierung nach HGB und IFRS aus dem Vergleich mit der wertorientierten Banksteuerung. Autoren: Dr. Stefan Kusterer, WP/StB, Geschäftsführender Gesellschafter, SUSAT & PARTNER OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München. Prof. Dr. Konrad Wimmer, Bereichsleiter, Business Center Finance, Consulting mit Schwerpunkt Banksteuerung, msg systems ag, Ismaning /München. I. Einleitung Der Vergleich der traditionellen bilanziellen Behandlung der Kreditrisikos mit der wertorientierten Banksteuerung macht deutlich, dass die übliche Differenzierung zwischen Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung nicht länger aufrechterhalten werden kann. Die folgende Darstellung beschäftigt sich schwerpunktmäig mit der Bewertung der Kundenforderungen von Kreditinstituten, wobei der traditionellen bilanziellen Behandlung die Sichtweise der wertorientierten Banksteuerung gegenübergestellt wird. II. Abbildung des Kreditrisikos in der Handels- und Steuerbilanz Bei der Bewertung von Kundenforderungen in der Bankbilanz sind die speziellen Bewertungsvorschriften ( 340e-g HBG) zu beachten. Nach 340e Abs. 1 Satz 2 HGB sind Forderungen prinzipiell nach den für Umlaufvermögen geltenden Vorschriften zu bewerten. Der krasse Ausnahmefall, dass Forderungen wie Anlagevermögen zu bewerten sind, weil Forderungen dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen, wird hier nicht weiter betrachtet. Mageblich ist die Einbringlichkeit der Forderung am Bilanzstichtag. Zu beachten ist das Prinzip der Einzelbewertung, d.h. jede Forderung ist einzeln zu beurteilen ( 252 Abs. 1 Ziffer 3 HGB) 1. Bei notleidenden bzw. uneinbringlichen Forderungen ist ein vollständiger oder teilweiser Zins- bzw. Tilgungsausfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, weswegen in Höhe des ausfallbedrohten Forderungsanteils eine Einzelwertberichtigung (EWB) zu bilden ist. Sicherheiten reduzieren soweit diese werthaltig sind den Abschreibungsbedarf. Einzelwertberichtigungen sind immer nur für die in Anspruch genommenen Kreditbeträge zu bilden. Höhere Kreditzusagen bzw. ein nicht ausgenutzter Kreditrahmen sind insoweit unbeachtlich. Bei Forderungen gegenüber Schuldnern im Ausland ist über die schuldnerspezifische Einbringlichkeit der Forderung hinaus das Länderrisiko zu beachten. Üblicherweise wird für diese Risiken eine pauschalierte Einzelwertberichtigung (P-EWB) gebildet, die sich auf die Summe der Kreditnehmer eines Landes erstreckt 2. Darin ist eine Abbildung 1 : EWB, P - EWB und PWB in der Handelsbilanz Unterscheidung in EWB, P - EWB und PWB konkreter Ausfall latenter Ausfall 1 Vgl. Bieg, Die externe Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzinstitute, 1999, S Vgl. Ellrott/St. Ring, in Beck scher Bilanzkommentar, 253 Anm Einzelwertberichtigungen sind immer nur für die Anspruch genommenen Kreditbeträge zu bilden. Höhere Kreditzusagen sind insoweit unbeachtlich. Pauschalierte Einzelberichtigung: Betrachtung einer Gruppe von Forderungen Beispiele: Länderrisiko; Forderungen aus dem Teilzahlungsgeschäft ( schematische Bewertung, die sich an Rating- / Scoringwerten orientiert; für Forderungen mit gleichartigen Risiken werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten einheitlich ermittelt ). Pauschalwertberichtigungen für die erfahrungsgem. ausfallenden, nicht schon einzelwertberichtigten Forderungen ( allgemeines Kreditrisiko: unvorhersehbare Bonitätsveränderungen des Kreditnehmers und branchenspezifisches Konjunktur- und Geschäftsrisiko ). Nicht: allgemeines Konjunktur- und Geschäftsrisiko, da dieses von den gesetzlichen bzw. freiwilligen Rücklagen abzudecken ist. 554
2 zulässige Ausnahme vom Einzelbewertungsprinzip zu sehen. Da erfahrungsgem. auch einwandfreie und anmerkungsbedürftige Forderungen ausfallen gerne wird hierfür der Begriff des latenten Ausfalls gebraucht werden zu diesem Zweck so genannte Pauschalwertberichtigungen (PWB) angesetzt. Es besteht demnach kein unmittelbarer Bezug zu einer konkreten Forderung und somit ist der nicht schon einzelwertberichtigte Forderungsbestand als Bezugsbasis heranzuziehen 3 ( siehe Abb. 1 auf S. 554 ). Die Skizze des handelsrechtlichen Rahmens wirft bereits offensichtlich folgende Fragen auf: Wie soll die Abgrenzung zwischen konkretem Ausfallrisiko (EWB, P-EWB) und latentem Ausfallrisiko (PWB) erfolgen? An welchen Kriterien ist ein konkretes Ausfallrisiko festzumachen? Relevant ist diese Frage auch für die Wertzuschreibung nach 280 Abs. 1 HGB, wenn die Gründe für die vorgenommene Abschreibung entfallen sind. Da diese Fragestellungen auch vor dem Hintergrund der steuerrechtlichen Regelungen von Bedeutung sind, ist auf die steuerbilanzielle Messung ebenfalls einzugehen. Grundsätzlich gilt das Mageblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz mit in unserem Zusammenhang folgendem Ergebnis 4. Nach 6 Abs. 2 Nr. 2 EStG sind Wirtschaftsgüter, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs zum Umlaufvermögen des Steuerpflichtigen gehört haben, in den folgenden Wirtschaftsjahren prinzipiell mit den fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass ein niedrigerer Teilwert angesetzt werden kann. Die Bank muss folglich nachweisen, dass der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. BMF- Schreiben vom IV C 2 S 2171 b 14/00). Da in diesem Fall eine handelsrechtliche Abschreibungspflicht auf den niedrigeren beizulegenden Wert besteht (der dem steuerlichen Teilwert praktisch entspricht), wird aus dem steuerlichen Abschreibungswahlrecht wegen des Prinzips der Mageblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz eine Abschreibungspflicht. Bei einer voraussichtlich nur vorübergehenden Wertminderung weichen Handels- und Steuerbilanz dagegen in der Weise voneinander ab, dass ein handelsrechtliches Abschreibungsgebot auf den niedrigeren beizulegenden Wert und ein steuerliches Abschreibungsverbot besteht. Insoweit ist das Prinzip der Mageblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz durchbrochen 5. Vor diesem Hintergrund kommt folglich den Kriterien für eine EWB/P-EWB eine hohe Bedeutung zu. 1. Kriterien der EWB-Bildung Die Bankpraxis ist ohnehin gehalten, Arbeitsanweisungen zu erstellen, die dokumentieren, anhand welcher Kriterien eine EWB-Bildung zu erfolgen hat. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk) 6 legen unter BTO fest: In den Organisationsrichtlinien sind Kriterien festzulegen, auf deren Grundlage unter Beachtung der angewandten Rechnungslegungsnormen Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen für das Kreditgeschäft (einschlielich der Länderrisikovorsorge) zu bilden sind (z.b. ein institutsinternes Forderungsbewertungsverfahren). Ein prinzipiell unstreitiges Kriterium ist die fehlende Kapitaldienstfähigkeit. Weiter bieten sich Indikatoren an, die auch beim Rating des Kunden berücksichtigt werden: Eigenkapitalverzehr; Verschuldungsgrad steigt deutlich; allgemein: Verschlechterung der Bilanzkennzahlen als wichtige Einflussgröe auf die Ratingnote. Als Zwischenergebnis kann man festhalten: Eine EWB-Arbeitsanweisung, die von der externen Revision anerkannt wird, sollte auch zu einer steuerlichen Anerkennung führen. Die Anerkennung einer Abschreibung dem Grunde nach ist damit kein eigentliches Problem. Offen ist allerdings die konkrete Höhe der Abschreibung, da von den als erfüllt geltenden Abschreibungskriterien, die ggf. kumuliert erfüllt sein müssen, noch nicht auf die konkrete Höhe der Wertberichtigung geschlossen werden kann.» Die Bankpra xis ist gehalten, Arbeitsanweisungen zu erstellen, die dokumentieren, anhand welcher Kriterien eine EWB-Bildung zu erfolgen hat. «3 Steuerrechtlich ist die PWB nach der im BMF- Schreiben vom IV B 2- S /93 angegebene Formel zu berechnen. 4 Vgl. EWB, hrsg. von Becker/Schneider, Heidelberg 2003, S. 49. Abschreibungen nach 340f HGB sind steuerlich unzulässig. 5 Vgl. Glanegger, in Schmidt, EStG-Kommentar, 6 Rz BaFin vom
3 7 Vgl. Wimmer, Bankkalkulation und Risikomanagement, Abbildung des Kreditrisikos in der IFRS-Bilanz Nach IAS ist zu jedem Bilanzstichtag zu ermitteln, ob objektive substanzielle Hinweise darauf schlieen lassen, dass eine Wertminderung (impairment) eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Z.B. nennt IAS erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners oder Vertragsbruch, wie z.b. die Nichterfüllung oder der Verzug von planmäigen Zinsoder Tilgungszahlungen. Eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte liegt nur vor, wenn einer der vorgenannten Schadensfälle oder ein anderer Ausfallgrund verlässlich schätzbare Auswirkungen auf die erwarteten Cash-flows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe hat (IAS 39.59). Hierfür können auch mehrere, nicht isolierbare Ereignisse der Vergangenheit ursächlich sein. Künftig erwartete Ereignisse dürfen unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit dagegen nicht berücksichtigt werden. Explizit ist hervorzuheben, dass nach IAS Ziffer f ) messbare Verringerungen der erwarteten künftigen Cash-flows aus einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten ein Impairment rechtfertigen, auch wenn die Verringerung noch nicht individuell innerhalb der Gruppe zugeordnet werden kann. Die pauschalierte EWB steht somit auch nach den IFRS-Regelungen auer Frage. Bei einem finanziellen Vermögenswert liegt eine Wertminderung vor, wenn der Buchwert den voraussichtlich erzielbaren Betrag (estimated recoverable amount) übersteigt. IAS spricht von der Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten, weswegen man daraus die Zulässigkeit der wie oben skizzierten pauschalierter Einzelwertberichtigung folgern kann. Hinsichtlich der Vorgehensweise bei EWB und P-EWB differenzieren die IFRS-Regelungen zwischen wesentlichen und unwesentlichen Posten. Bei wesentlichen Posten ist eine Einzelbewertung notwendig; liegen keine Gründe für eine EWB vor, so sind diese Posten in einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten mit vergleichbaren Ausfallrisiken zusammenzufassen und mit diesen gemeinsam auf eine Wertminderung hin zu bewerten (IAS 39.64). Bei unwesentlichen Posten können objektive Gründe für eine EWB-Bildung sprechen; das Kreditinstitut hat aber ein Wahlrecht, unwesentliche Posten zu einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten mit vergleichbaren Ausfallrisiken zusammenzufassen und auf Gruppenebene eine Wertberichtigung durchzuführen. Vermögenswerte, die einzeln auf eine Wertminderung hin bewertet werden und für die ein Wertminderungsaufwand erfasst wird, werden konsequenterweise nicht mehr einer Gruppenbewertung unterzogen (IAS 39.64). Damit stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien die Gruppenbildung zu erfolgen hat. IAS 39.AG87 nennt für solche Risikomerkmale z.b. die Art des Vermögenswerts, die Branche, die geographische Lage oder den Verzugsstatus. Es ist konsequent, die bei der ökonomischen Messung verwendeten Kriterien auch für die Rechnungslegung zu verwenden. Unmittelbar schlüssig ist die Feststellung, dass die Portfoliobewertung nur eine Zwischenstufe darstellt. Werden einzelne Forderungen innerhalb der Gruppe als wertgemindert identifiziert, so sind diese aus der Gruppenbewertung zu eliminieren, d.h. es greift dann das Prinzip der Einzelbewertung (IAS 39.AG88). Weiter ist es nach IAS 39.AG92 zulässig, bei der Portfoliobewertung formelbasierte oder statistische Methoden anzuwenden; u.a. sind dabei die Cash-flows für die gesamte Restlaufzeit eines Vermögenswerts zu berücksichtigen. Die Parallelen zur unten zu skizzierenden ökonomischen Bewertung sind damit offensichtlich ( s. Abb. 2 auf S. 557 ). III. Messung des Kreditrisikos in der wertorientierten Banksteuerung Banken können nur Geschäftsfelder mit einer langfristig positiven Wertschöpfung bedienen. Die Messung der Wertschöpfung erfolgt anhand der Barwertmethode, die von der klassischen Investitionsrechnung her bekannt ist 7. Die Kalkulation wird auf Basis des Zahlungsstroms des Finanzprodukts und der zum Kalkulationszeit- 556
4 punkt gültigen Zinskurve durchgeführt. Sie liefert den Margenbarwert als zentrale Steuerungsgröe. Ein einfaches Beispiel verdeutliche das Bewertungsverfahren. Kalkuliert wird ein Annuitätendarlehen mit einem Nominalbetrag von , einer Auszahlung von 100%, einer Laufzeit von 4 Jahren und einem Nominalzinssatz von 3,75% bei jährlich nachschüssiger Zahlungsweise. Die Kuponrenditen der Geld- und Kapitalmarktgeschäfte liegen vor mit 2,0% (1 Jahr), 2,5% (2 Jahre), 2,8% (3 Jahre) und 3,0% (4 Jahre). Die Diskontierung 8 ergibt einen Margenbarwert vor Risikokosten von ,32 ( siehe Tab. 1 ). Ausfallrisikobehaftete Kundengeschäfte einerseits und sichere Geld- und Kapitalmarktgeschäfte andererseits können offensichtlich nicht ohne Weiteres miteinander verglichen werden. Die Vergleichbarkeit im Hinblick auf das Ausfallrisiko erfolgt deshalb hier wie in der Bankpraxis üblich, indem auf die Ausfallwahrscheinlichkeiten des bankinternen Ratingsystems abgestellt wird. Dabei wird der erwartete Verlust (Expected Loss, EL) kalkuliert, der sich aus drei Gröen (Probabiltity-Of-Default, Exposure-At-Default, Loss-Given-Default) ableiten lässt. Ausgehend von den Ausfallraten des bankeigenen Ratingsystems wird dabei eine barwertige Prämie ermittelt, die dem Einzelgeschäft zurechenbar ist und dem erwarteten Verlust entspricht. Die Berechnung des EL umfasst mehrere Schritte, die am Beispiel erläutert werden (vgl. Tab. 2 auf S. 559 ). Die oben verwendeten Geld- und Kapitalmarktsätze sind als ausfallrisikolose Sätze zu verstehen. Zunächst sind die Cash-flows, die zu den jeweiligen Zeitpunkten ausfallbedroht sind, zu ermitteln und abzuzinsen. Der Barwert der Rest-Cashflows wird jeweils als Exposure-At-Default (EAD) der Periode bezeichnet. Im Beispiel Abbildung 2 : EWB und P-EWB nach IFRS Wesentliche Einzelposition Unwesentliche Einzelposition Einzelbewertung: obj. substantielle Hinweise EWB nein Gruppenbildung: ähnliches Kreditrisiko; obj. substantielle Hinweise EWB ja P-EWB ja P-EWB nein Analog HGB Vorrang der Einzelbewertung Tabelle 1 : Margenbarwertberechnung Nominalzinssatz 3,75% Rate ,24 Jahre heute ZBF risikolos 1 0, , , , Cash-flow / Kredit , , , , ,24 Margenbarwert vor Risiko ,32 8 Hierzu ist die Zinsstrukturkurve in Zerobondabzinsfaktoren zu transformieren. 557
5 » Die Feststellbarkeit spezifischer Ausfallrisiken einzelner Forderungen einerseits und die Vornahme von pauschalierten Einzelwertberichtigungen sowie von Pau- schalwertberichti- gungen andererseits schlieen sich gegenseitig aus. «9 Mögliche Definitionen finden sich im Konsultationspapier zu Basel II. gilt bei einem Ausfall am Ende des Jahres 4: Es kann nur noch der letzte Cash-flow ausfallen ( ,24 ). Auf t=0 abgezinst ergibt das ,36. Diese Gröe entspricht dem EAD der Periode 4. Die Bonität des Kreditnehmers bestimmt die Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis einer Definition des Ereignisses Kreditausfall 9. Zur Bewertung des Ausfallrisikos über die gesamte Laufzeit des Kundengeschäfts werden in der Bankpraxis die Ausfallwahrscheinlichkeiten je Periode benötigt (Probabiltity-Of-Default, PD). Diese Ausfallwahrscheinlichkeiten werden üblicherweise aus einer Migrationsmatrix abgeleitet und hier als bekannt unterstellt. Weiter wird die Verlustquote (Loss-Given-Default, LGD) benötigt, die verkürzt dargestellt der Verwertungsquote der gestellten Kreditsicherheiten entspricht. Multipliziert man EAD mit der Verlustquote, die hier vereinfacht 100% betragen soll, und der Ausfallwahrscheinlichkeit, so erhält man den Expected Loss der einzelnen Perioden. Aufsummiert ergibt sich die barwertige Ausfallrisikoprämie (EAD-Methode) ( siehe. Tab. 2 auf S. 559 ). IV. Folgerungen für die bilanzielle Abbildung 1. Fehlende Differenzierung in EWB, P- EWB und PWB Wie die Ausführungen zu Ziffer 2 zeigen, lässt sich prinzipiell für jede Forderung ein Ausfallrisiko ermitteln. Dieses Ausfallrisiko beruht auf einer ökonomischen Messung des Kreditrisikos, das entscheidend von der Rating-Einordnung des Schuldners zum Beurteilungszeitpunkt und in der Vergangenheit sowie aus der daraus abgeleiteten künftigen Rating-Einordnung des Schuldners abhängt. Führt diese Rating-Einordnung des Schuldners zu einem Ausfallrisiko, das der letzte Buchwert der Forderung nicht widerspiegelt, dann ist dieses (zusätzliche) Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag im Rahmen einer Forderungsabschreibung zu berücksichtigen. Umgekehrt kann eine Zuschreibung der Forderung veranlasst sein, wenn sich die Rating-Einschätzung des Schuldners wieder verbessert. Derartige Aussagen zum Kreditausfallrisiko einer Forderung sind immer forderungsspezifisch, weil der Einschätzung des Kreditausfallrisikos die Rating-Einschätzung des einzelnen Schuldners zugrunde liegt. Sachverhalte, die den einzelnen Schuldner und damit die spezifische Forderung betreffen, sind allerdings sachlogisch stets im Rahmen der Bewertung der einzelnen Forderung zu berücksichtigen und mithin eine Frage, die die Einzelbewertung betreffen. Infolgedessen kann bei der Forderungsbewertung eine Differenzierung zwischen EWB und P-EWB ebenso wenig eine Rolle spielen wie eine Differenzierung zwischen EWB/P-EWB und PWB. Die P-EWB stellt, wie bereits gezeigt, eine zulässige Ausnahme, aber auch eine Vereinfachung der EWB dar, um Länderrisiken und Risiken aus Teilzahlungsgeschäften abzubilden. Länderrisiken und Teilzahlungsrisiken betreffen tatsächlich jedoch nicht nur das einzelne Land oder einen wie auch immer gearteten Teilzahlungsmarkt, sondern jedenfalls zugleich den einzelnen, in einem bestimmten Land ansässigen Schuldner bzw. den konkreten Teilzahlungskunden. Deshalb gehen Länder- und/ oder Teilzahlungsrisiken auch in das Rating des spezifischen Schuldners und damit in das konkrete Kreditausfallrisiko einer Forderung ein. Dann aber ist kein Bedarf mehr für eine P-EWB. Sie geht aus den genannten Gründen vielmehr in der EWB einer Forderung auf. Ähnlich wie mit den P-EWB verhält es sich mit den PWB. Sie sollen das allgemeine Kreditrisiko der Forderungen, die keiner EWB unterlegen sind, abbilden, weil erfahrungsgem. auch einwandfreie und anmerkungsbedürftige Forderungen ausfallen, ohne dass ein unmittelbarer Bezug zwischen Ausfallrisiko und konkreter Forderung bestehen würde. In diesem Zusammenhang muss allerdings die Frage erlaubt sein, worin ein allgemeines Kreditrisiko überhaupt besteht. Allein die Erfahrung, dass nicht einzelwertberichtigte Forderungen erfahrungsgem. mit einer bestimmten Quote ausfallen, kann ein allgemeines Kreditrisiko jedenfalls nicht begründen. Diese Erfahrung besteht nämlich gerade nicht darin, dass nicht einzelwertberichtigte Forderungen gleichmäig mit einem bestimmten Anteil ihres Nennwerts ausfallen. Vielmehr handelt es sich um einige der nicht einzelwertberichtigten Forderungen, die erfahrungsgem. später ganz oder teilweise ausfallen. Diese Forderungsausfälle sind es, die durch 558
6 eine PWB der nicht bereits einzelwertberichtigten Forderungen erfasst werden sollen. Mit einer pauschalen Wertberichtigung wird also der Versuch unternommen, diejenigen Kreditrisiken zu berücksichtigen, die im Rahmen der EWB fälschlich nicht zum Ansatz gekommen sind. Wären nämlich zum Abschlussstichtag alle künftigen Forderungsausfälle richtig eingeschätzt worden, dann wären auch sämtliche Forderungsausfälle im Rahmen von EWB zu berücksichtigen gewesen. Wenn aber, wie oben dargestellt, Verfahren zur ökonomischen Messung des spezifischen Risikos einzelner Forderungen zur Verfügung stehen, kommen nur spezifische Kreditausfallrisiken in Betracht, die im Rahmen von EWBs ihren Niederschlag finden. Für PWBs ist folglich kein Anwendungsbereich mehr gegeben, denn sie haben ihren tatsächlichen Grund in bislang fehlenden Methoden zu spezifischen Messung des spezifischen Kreditausfallrisikos einer einzelnen Forderung. 2. Bilanzielle Behandlung analog zu Pensionsrückstellungen Wenn die Aufgabe einer Differenzierung in EWB, P-EWB und PWB zugunsten einer unter gegebenen Voraussetzungen ausschlielich vorzunehmenden EWB postuliert wird, kann die Frage entstehen, ob sich dafür nach den aktuellen IFRS Anhaltspunkte aus der Behandlung anderer Bilanzposten ergeben. Insoweit kann an die Bewertung der Pensionsrückstellungen gedacht werden 10. Bei den Bewertungsparametern für Pensionsrückstellungen handelt es zum einen um die spezifischen Zusagebedingungen gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer und zum anderen um zukunftsbezogene, teilweise statistische Daten bzw. Auswertungen. Gerade hier kann auch ein Vergleich mit der Forderungsbewertung ansetzen. Obwohl es bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen wie bei der Forderungsbewertung gewöhnlich um die Bewertung groer Grundgesamtheiten geht, stehen die Einzelbewertung und damit der einzelne Pensionsberechtigte im Vordergrund. Zu bewerten ist der spezifische Pensionsanspruch eines Pensionsberechtigten, wobei die Entwicklung des Pensionsanspruchs wegen der Abhängigkeit von persönlichen wie von allgemeinen zukunftsgerichteten Sachverhalten nicht von vornherein feststeht. Deshalb werden die einzelnen im Zeitablauf veränderlichen Bewertungsparameter geschätzt und finden Eingang in die Bewertung der für die spezifische Pensionszusage zu bildende Rückstellung. Dieselbe Grundidee liegt der geforderten ausschlielichen Einzelbewertung von Forderungen unter dem Ausschluss von P-EWB und PWB zugrunde. Auch hier werden i.d.r. groe Grundgesamtheiten zu bewerten sein, wobei die Ausfallrisiken der einzelnen Forderung im Zeitablauf variieren können und von spezifischen und allgemeinen zukunftsgerichteten, aber einem statistischen Bewertungskonzept zugänglichen Sachverhalten abhängen. Die gegenwärtige Bewertung von Pensionsrückstellungen zeigt daher, dass das für die Bewertung von Forderungen postulierte Bewertungsverfahren den IFRS konzeptionell keineswegs fremd ist. Da die Differenzierung in EWB, P-EWB und PWB wie oben vorgetragen nicht haltbar ist, bietet es sich an, die Überlegungen aus der Behand-» Es bietet sich an, die Überlegungen aus der Behandlung von Pensionsrückstellungen auf die Forderungsbewertung zu übertragen. «Tabelle 2 : Berechnung der barwertigen Ausfallrisikoprämie Jahre heute ZBF risikolos 1 0, , , , Cash-Flow / Kredit , , , , ,24 = Exposure At Default , , , ,36 Ausfallwahrscheinlichkeit 0,1000% 0,1579% 0,2099% 0,2567% Expected Loss (t), barwertig 3.072, , , ,23 Risikoprämie, barwertig ,68 10 Vgl. zu Details IAS
7 » Zusammengefasst ist die derzeitige Dreiteilung der Wertberichtigungen (EWB, P-EWB und PWB) inkonsistent und nicht mit den modernen Messmethoden der Banksteuerung in Einklang zu bringen. «Tabelle 3 : Rückstellungsverlauf Rückstellungsverlauf = barwertige Risikoprämie heute , , ,07 805,50 0 GuV-Wirkung (=Aufwand) , , , ,57 805,50 Abbildung 3: Zusammenfassung EWB und P - EWB Bildung Auflösung Auflösung Auflösung Auflösung Unterscheidung in konkret und latent ist letztendlich willkürlich und übersieht, dass für jede Forderung eine Ausfallwahrscheinlichkeit zu bestimmen ist ; deshalb: Nur Unterscheidung in EWB und P - EWB Jede Forderung ist einer EWB-Prüfung zu unterziehen, dies kann vereinfacht auch in Form einer P- EWB erfolgen. Damit wird die PWB-Bildung überflüssig ( dort wo bislang Bewertung ohne Konzeption; vgl. BMF-Schreiben ). Vorteil: exakte und intersubjektiv nachprüfbare Konzeption der Gesamtbanksteuerung wird auch für die externe Rechnungslegung genutzt; Analogie: Barwertansatz bei Pensionsrückstellungen. lung von Pensionsrückstellungen auf die Forderungsbewertung zu übertragen. Die Analogie ist schon deshalb naheliegend, als sich Sterbewahrscheinlichkeiten einerseits und Ausfallwahrscheinlichkeiten andererseits inhaltlich entsprechen. Konsequenterweise wird der Buchwert der Forderung (i.d.r. fortgeführte Anschaffungskosten i.s.d. IFRS) um den Barwert der Risikoprämie vermindert. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird allerdings nicht ein Passivposten Rückstellung gebildet, sondern die Absetzung erfolgt aktivisch, d.h. durch Reduzierung des Nominalbetrags um den Barwert der Risikoprämie. Im Unterschied zu den Pensionsrückstellungen ist nicht zwischen der Zuführungsphase und der Auflösungsphase zu differenzieren. Vielmehr ist zum Bilanzstichtag der jeweilige Barwert der Risikoprämie anzusetzen. Zusammengefasst ist die derzeitige Dreiteilung der Wertberichtigungen (EWB, P-EWB und PWB) inkonsistent und nicht mit den modernen Messmethoden der Banksteuerung in Einklang zu bringen. Die Ausführungen machen deutlich, dass der konzeptionell richtige Weg darin besteht, das für das Pricing von Krediten entwickelte versicherungsmathematische Modell ( Sterbewahrscheinlichkeiten für Kredite) auf die bilanzielle Forderungsbewertung zu übertragen. Die Bildung von PWBs erweist sich dann als überflüssig ( s. Abb. 3 ) 11. PRAXISTIPPS: Die derzeitige Differenzierung zwischen EWB, P-EWB und PWB in der Bilanzierungspraxis erweist sich als überholt. Die handelsrechtliche Bilanzierung von Kundenforderungen sollte analog zur Behandlung von Pensionsrückstellungen erfolgen. Die Frage der Wertaufholung in der Steuerbilanz bzw. der Nachweis der Teilwertabschreibung lässt sich durch die konsistente Argumentation aus der wertorientierten Banksteuerung objektivieren. 11 Die Berechnung der einzelnen Jahre wird aus Platzgründen hier nur für den zweiten Bilanzstichtag und unter der vereinfachenden Annahme einer konstanten Zinsstrukturkurve angegeben. Die skizzierte Neuausrichtung der bilanziellen Bewertung von Kundenforderungen führt zu einer weiteren Annäherung zwischen Bilanzierung und Banksteuerung und reduziert somit den Arbeitsaufwand. 560
Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund
MehrIAS. Übung 7. ) Seite 1
IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
MehrWertpapiere an Bank 120 T. Bank an Wertpapiere 120 T
Lösungen zu Kapitel 17: Finanzinstrumente Aufgabe 1 Teilaufgabe a) Aktien A (Available-for-sale, Anlagevermögen) HGB: 01.02.13 Wertpapiere an Bank 120 T AK als Wertobergrenze keine Buchung 03.07.14 Bank
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrNicht-abnutzbares Anlagevermögen
Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter
MehrBilanzierung und Bewertung von Forderungen Schwerpunkt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Schwerpunkt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Es gelten die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - 266 Abs. 2 B. II HGB - 253 Abs. 1
MehrBilanzierung des Umlaufvermögens
Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Umlaufvermögens Bewertung des Umlaufvermögens Einsatzermittlungsverfahren Behandlung von Forderungen
Mehr11 Verbindlichkeiten 371
11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen
MehrZwei einfache Kennzahlen für große Engagements
Klecksen nicht klotzen Zwei einfache Risikokennzahlen für große Engagements Dominik Zeillinger, Hypo Tirol Bank Die meisten Banken besitzen Engagements, die wesentlich größer sind als der Durchschnitt
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII
MehrVorlesung 4. Semester
Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen
MehrGARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008
GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M
MehrTätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG
Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend
MehrEdition Wirtschaft und Recht Herausgegeben von Prof. Dr. Andreas Wien
Edition Wirtschaft und Recht Herausgegeben von Prof. Dr. Andreas Wien Edition Wirtschaft und Recht Band Wertberichtigungen auf Forderungen an Kunden eines Kreditinstituts Bilanzierung, Bewertung und Übernahmemöglichkeiten
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens
Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Umlaufvermögens Bewertung des Umlaufvermögens Einsatzermittlungsverfahren Behandlung von Forderungen
MehrAnlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer
Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrBesondere Verzeichnisse Anm. 866 880 5 gangenheit zurückgreifen kann, zb für Gewährleistungsverpflichtungen oder Produkthaftung. Mangels hinreichender Erfahrungen dürfte für den Bereich der Umweltverbindlichkeiten,
MehrHochschule Rhein-Main. Sommersemester 2015
Vorlesung Hochschule Rhein-Main Sommersemester 2015 Dr. Roland Stamm 29. Juni 2015 Erinnerung Bewertung eines Bonds mit Kupon k, Nominal N, Laufzeit t n: n Π(t) = N k δ(t i 1, t i ) P (t, t i ) + N P (t,
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
Mehr50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte
50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien
MehrIAS. Übung 7. 18. Mai 2009. Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1
IAS Übung 7 18. Mai 2009 Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten Steuern im IAS-Abschluss. Wann sind latente Steuern anzusetzen? Wie sind diese
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
MehrRente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren Rentenperiode = Zeitabstand zwischen zwei Rentenzahlungen
1 3.2. entenrechnung Definition: ente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren entenperiode = Zeitabstand zwischen zwei entenzahlungen Finanzmathematisch sind
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrEquity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-
Mehr4. Grundlagen einer Kreditentscheidung das måssen Sie wissen
4. das måssen Sie wissen DOWNLOAD: Begleitblåtter Grundlagen Kreditentscheidung Teil 1: Jahresabschluss Ihr Kreditwunsch wird in der Bank gepråft und anschließend wird ein Beschluss gefasst. Welche Informationen
MehrFinanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung
Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
Mehr8.4 Zeitliche Abgrenzungen
8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des
MehrDie richtige Abschreibung nach Steuerrecht
Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrBanken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 1)
1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 1: SS 2012 Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 1) Fristentransformation 50 Punkte Die Bank B gibt im Zeitpunkt t = 0 einen Kredit mit einer Laufzeit
MehrLineare Gleichungssysteme
Lineare Gleichungssysteme 1 Zwei Gleichungen mit zwei Unbekannten Es kommt häufig vor, dass man nicht mit einer Variablen alleine auskommt, um ein Problem zu lösen. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen
MehrBuchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen
Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen Abgeld: siehe Disagio Abschreibung: Unter dem Begriff der Abschreibung werden sämtliche Wertminderungen des mengenmäßig
MehrBilanzierung latenter Steuern
Bilanzierung latenter Steuern Relevanz der Thematik Latente Steuern sind das Resultat von Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz In der jüngeren Vergangenheit sind die Differenzen deutlich
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
Mehrexistierenden BMF-Schreiben zum Thema Teilwertabschreibungen
Herrn Ministerialrat Peter Rennings Bundesministerium der Finanzen Referat IV C 2 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 28. Februar 2014 613 Entwurf eines BMF-Schreibens zu Teilwertabschreibung Abs.
MehrWhite Paper WINLine "BilMoG"
White Paper WINLine "BilMoG" Copyright 2011 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WINLine "BilMoG"...3 1.1. Einführung...3 1.2. Formale Änderungen der Bilanzerstellung durch BilMoG...3 1.3. Wesentliche Änderungen
MehrUnicontrol Systemtechnik GmbH
Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen 119.550,59 44.257,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.227,00 7.011,00
MehrProf. Dr. Arnd Wiedemann Methodische Grundlagen des Controlling und Risikomanagements
Prof. Dr. Arnd Wiedemann Methodische Grundlagen des Controlling und Risikomanagements Prof. Dr. Arnd Wiedemann Methoden CRM / WS 12-13 1 Agenda Teil A: Teil B: Teil C: Finanzmathematisches Basiswissen
Mehr8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können.
8. Cash flow Lernziele: Den Begriff Cash flow definieren und erläutern können. Lernziele Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. Der Cash flow gehört zweifelsfrei zu den am
Mehr4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen?
Seite 1 4.2.5 4.2.5 den Einsatz und die Bei der Erzeugung von Produkten bzw. der Erbringung von Leistungen sind in der Regel Anlagen (wie zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrTechnischer Regulierungsstandard zur Behandlung von Kreditrisikoanpassungen
Technischer Regulierungsstandard zur Behandlung von Kreditrisikoanpassungen Michael Mertens Inhalt Einleitung... 1 Spezifische und allgemeine Kreditrisikoanpassungen... 1 Anwendungsbereiche... 3 Berücksichtigung
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
Mehr2. Mai 2011. Geldtheorie und -politik. Die Risiko- und Terminstruktur von Zinsen (Mishkin, Kapitel 6)
Geldtheorie und -politik Die Risiko- und Terminstruktur von Zinsen (Mishkin, Kapitel 6) 2. Mai 2011 Überblick Bestimmung des Zinssatzes im Markt für Anleihen Erklärung der Dynamik von Zinssätzen Überblick
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Bilanz zum 31.12.07 Bilanz zum 31.12.08 = 10 EK = 5 FK = 5 Geschäftsvorfälle (Buchhaltung) = 10 EK = 7 FK = 3 Gewinn ist die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen Gewinn = 2 23 Erfolgsneutraler
MehrOberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder
Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder GZ IV A 2 - S 2760-4/03 Körperschaftsteuerliche Behandlung der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften und Personenvereinigungen nach den Änderungen
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrDer Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung
Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung Die Einführung einer barwertigen Zinsbuchsteuerung ist zwangsläufig mit der Frage nach dem zukünftigen Managementstil verbunden. Die Kreditinstitute
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
MehrDie Gleichung A x = a hat für A 0 die eindeutig bestimmte Lösung. Für A=0 und a 0 existiert keine Lösung.
Lineare Gleichungen mit einer Unbekannten Die Grundform der linearen Gleichung mit einer Unbekannten x lautet A x = a Dabei sind A, a reelle Zahlen. Die Gleichung lösen heißt, alle reellen Zahlen anzugeben,
MehrBasel II - Die Bedeutung von Sicherheiten
Basel II - Die Bedeutung von Sicherheiten Fast jeder Unternehmer und Kreditkunde verbindet Basel II mit dem Stichwort Rating. Dabei geraten die Sicherheiten und ihre Bedeutung - vor allem für die Kreditkonditionen
MehrDie Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB
Seite 1 von 6 Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB Erläuterung der Bilanz nach IFRS Die IFRS Rechnungslegung dient der fair-presentation : Vermögenswerte und Schulden können generell zu Marktwerten
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrEBC*L Unternehmensziele und Kennzahlen
Kapitalverteilung EBC*L Unternehmensziele und Kennzahlen 3 Kapitalverteilung Ziele dieses Kapitels Die Begriffe Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad verstehen und definieren können Eigenkapitalquote
MehrFinanzwirtschaft. Teil II: Bewertung. Zinssätze und Renten
Zinssätze und Renten 1 Finanzwirtschaft Teil II: Bewertung Zinssätze und Renten Agenda Zinssätze und Renten 2 Effektivzinsen Spot-Zinsen Forward-Zinsen Bewertung Kennziffern Zusammenfassung Zinssätze und
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrBewertung der Schulden
1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich
MehrOECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland
OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
MehrSeite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) Prüfung der abstrakten Aktivierungsfähigkeit
Seite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) - Der Geschäftsführer benötigt diese Einrichtungsgegenstände, um seine Arbeit ordnungsgemäß durchführen zu können. Dadurch entstehen
MehrMaßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz*
Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* O Sachverhalt H und W sind Gesellschafter einer OHG, die einen Großhandel mit Motorrad-Ersatzteilen betreibt.
Mehr8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen
8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrI. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung. 1. Anwendung des 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelmstraße
MehrKom pet enz auf Kurs gebracht
Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.
MehrIWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
MehrGewinnvergleichsrechnung
Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung
MehrStarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und
StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss
MehrÜbung zur Rechnungslegung nach IFRS
Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Eine Veranstaltung des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal
Mehr7.10 Betriebliches Rechnungswesen
Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das
MehrJ A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,
MehrIFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S. (Leasingverhältnisse)
IFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S (Leasingverhältnisse) Überblick A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Klassifizierung Finanzierungsleasing: Bilanzierung beim Leasinggeber - I Finanzierungsleasing: Bilanzierung beim
Mehrschnell und portofrei erhältlich bei
5 vor IFRS-Grundlagen Endspurt zur Bilanzbuchhalterprüfung Bearbeitet von Martin Weber 1. Auflage 2010. Buch inkl. Online-Nutzung. XII, 94 S. Kartoniert ISBN 978 3 482 63361 4 Wirtschaft > Betriebswirtschaft
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben
MehrC. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen
Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2014 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen
MehrFinanzwirtschaft. Teil II: Bewertung
Zeitwert des Geldes 1 Finanzwirtschaft Teil II: Bewertung Zeitwert des Geldes Zeitwert des Geldes 2 Bewertung & Zeitwert des Geldes Finanzwirtschaft behandelt die Bewertung von Real- und Finanzwerten.
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrFilmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.
Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrRente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren Rentenperiode = Zeitabstand zwischen zwei Rentenzahlungen
5.2. entenrechnung Definition: ente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren entenperiode = Zeitabstand zwischen zwei entenzahlungen Finanzmathematisch sind zwei
MehrRechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Aufwendungen und Erträge sind in den Wirtschaftsjahren zu erfassen, in denen
MehrErmittlung des Ausfallrisikos
Ermittlung des Ausfallrisikos Das Ausfallrisiko, dessen Ermittlung maßgeblich von der Datenqualität der Vorsysteme abhängt, nimmt in der Berechnung der Eigenmittelanforderung einen relativ geringen Stellenwert
MehrLatente Steuern. Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG
Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Inhaltsverzeichnis Latente Steuern... 3 Diese Hilfe als PDF...... 7 Andere Hilfen aufrufen...... 7 2 / 7 Latente Steuern Mit der Neufassung des
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Mehr