RICHTLINIE «Luftreinhaltung auf Baustellen»

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1 Bericht zur Vernehmlssung über die RICHTLINIE «Luftreinhltung uf Bustellen» Burichtlinie Luft 1. September 2002 BUWAL Bundesmt für Umwelt, Wld und Lndschft Abt. Luftreinhltung und NIS

2 2 Berichtverfsser: Dr. Andres Stäubli Electrowtt Infr AG Hrdturmstr. 161 Postfch 8037 Zürich Dr. Anton Stettler Mx Wyser BUWAL Abt. Luftreinhltung 3003 Bern Bezug: BUWAL Abteilung Luftreinhltung und NIS CH-3003 Bern Fx + 41 (0) E-Mil: mx.wyser@buwl.dmin.ch Website BUWAL-Abteilung Luftreinhltung und NIS: Them Luft

3 3 Inhltsverzeichnis 1 Einleitung Ausgngslge Zielsetzung der Vernehmlssung Einbezug der Vernehmlssungsnträge in die Burichtlinie Luft 5 2 Teilnehmerkreis der Vernehmlssung zur Burichtlinie Luft 7 3 Resultte der Umfrge Generelle Resultte Zustimmung zur Burichtlinie Luft Häufig gennnte generelle Wünsche und konkrete Änderungsnträge Minderheitsnträge zur Anpssung der Burichtlinie Luft Anträge zum Erläuternden Bericht zur Burichtlinie Luft 10 4 Anhänge 11

4 4 1 Einleitung 1.1 Ausgngslge Mit der Aufnhme neuer vorsorglicher Bestimmungen für Bustellen in die Luftreinhlte-Verordnung (LRV) und deren Inkrftsetzung uf 1. März 1998 ht der Bundesrt der Ttsche Rechnung getrgen, dss Bustellen insbesondere Grossbustellen wesentliche Emissionsquellen von Luftschdstoffen sind. Von Bedeutung sind vor llem die stubförmigen, lungengängigen Feinprtikel, zu denen uch die Dieselrussprtikel gehören. Dieselruss ht überdies ein grosses krebserzeugendes Potentil. Heute mcht der Anteil von Bumschinen n der gesmtschweizerischen Dieselrussemission rund 25% us. In Anbetrcht dieses nmhften Anteils, der krebserzeugenden Wirkung von Dieselruss und der im Vergleich zum Strssenverkehr uf Bustellen vielfch fehlenden Verdünnung der Mschinenbgse durch den Fhrtwind können Bustellen ein beträchtliches Belstungspotenzil für die Bevölkerung in der Nchbrschft ufweisen. Deshlb verlngt die LRV in Anhng 2 Ziffer 88, dss die Emissionen von Bustellen insbesondere durch Emissionsbegrenzungen bei den eingesetzten Mschinen und Geräten so weit zu begrenzen sind, ls dies technisch und betrieblich möglich und wirtschftlich trgbr ist. Ds BUWAL ht diese Anforderungen in einer Richtlinie zu konkretisieren und dmit die Grundlge für einen gesmtschweizerisch einheitlichen Vollzug zu schffen. Der erste Entwurf der Richtlinie wurde von der Electrowtt Infr AG, Zürich, im Auftrg der Abt. Luftreinhltung des BUWAL per Ende 1999 errbeitet. Begleitet wurde diese Vorrbeit durch eine Expertengruppe us Vertretern des Cercl Air (Schweizerische Gesellschft der Lufthygiene Fchleute) unter Leitung des BUWAL. Im Jnur 2000 erfolgte eine erste Umfrgerunde zum Entwurf der Richtlinie. Die Antworten wurden usgewertet und flossen in einen neuen Entwurf ein, der nschliessend gemeinsm mit der erwähnten Begleitgruppe (ergänzt durch zwei Vertreter des Bugewerbes (SBV, SBI) und einen Vertreter der Bubehörde) grundlegend überrbeitet wurde. Im Spätsommer 2001 konnte der revidierte Entwurf der Burichtlinie Luft offiziell in die Vernehmlssung geschickt werden. In diese Vernehmlssung mit einbezogen wurden neben den Stellen des Bundes insbesondere die kntonlen und einige städtischen Vollzugsbehörden, die betroffenen Verbände der Buindustrie, Umweltschutzorgnistionen sowie Ingenieur- und Plnungsbüros. In der Zeitspnne bis Mitte November 2001 gingen insgesmt 97 Stellungnhmen zur Burichtlinie Luft ein, dvon wren 43 resp. 5 Stellungnhmen identisch. Diese Stellungnhmen wurden sorgfältig nlysiert, usgewertet und soweit wie möglich in die Richtlinie übernommen. Der vorliegende Bericht gibt eine Übersicht drüber. 1.2 Zielsetzung der Vernehmlssung Für die Vernehmlssung zum Entwurf der Burichtlinie Luft stnden folgende Zielsetzungen im Vordergrund: Informtion der interessierten Kreise über die Burichtlinie Luft Einholen der Meinungen der betroffenen Vollzugsbehörden und Brnchenverbände zum Entwurf der Burichtlinie Luft

5 5 Schffung der mteriellen Vorussetzungen für eine prxistugliche, llgemein kzeptierte und nwendbre Richtlinie 1.3 Einbezug der Vernehmlssungsnträge in die Burichtlinie Luft Die eingegngenen Stellungnhmen wurden sorgfältig nlysiert, usgewertet und die Anträge soweit wie möglich in die Richtlinie übernommen. In den folgenden Kpiteln und Anhängen werden sowohl die Stellungnhmen wie uch deren Beurteilung im Einzelnen ufgeführt. Einteilung von Bustellen: Von verschiedenen betroffenen Kreisen ist eine Hinufsetzung der Schwellenwerte, die zur Einteilung eines Buvorhbens in die Mssnhmenstufe B mit erhöhten Anforderungen führen, verlngt worden. Der objektspezifische Prmeter Duer der Bustelle ist deshlb in den verschiedenenen Lgeklssen je um ein hlbes Jhr erhöht worden, (Lnd: 1,5 Jhr, Agglomertion/Innenstdt: 1,0 Jhr), während die Kriterien Fläche und Kubtur in etw unverändert geblieben sind. Dmit wird uch dem Anliegen des Tiefbumtes einer grossen Schweizer Stdt entsprochen. Dieses ht geltend gemcht, dss es möglich sein sollte, us Gründen des Lärmschutzes Bustellen zusmmenzufssen und diese deshlb insgesmt eine längere Duer ufweisen können. D die Unterscheidung der Lgeklssen Agglomertion und Innenstädtisch in der Prxis kum möglich ist, sind diese zur Vereinfchung (des Vollzuges) zu einer einzigen Klsse zusmmengezogen worden. Ds Flächenkriterium für innenstädtische Bustellen ist dbei uf 4000 m 2 erhöht worden. Dies bedeutet eine Verdoppelung der für die Mssnhmenstufe B erforderlichen Fläche in Innenstädten. Infolge der Zusmmenlegung der beiden Lgeklssen bedeutet dies jedoch uch eine Absenkung des Flächenkriteriums in der Agglomertion von 5000 m 2 uf 4000 m 2. Prtikelfilter-Systeme: Der Pflicht zur Nchrüstung von Bumschinen mit Prtikelfilter-Systemen wurde uch in den Stellungnhmen der Vernehmlssung weitus m meisten Bechtung geschenkt. Während von sttlichen Stellen die Ausrüstung von Bumschinen mit Prtikelfilter-Systemen zur effizienten Minimierung des krebserregenden Dieselrusses usdrücklich befürwortet wird, wird die Mssnhme von den Interessenverbänden der Buwirtschft und dem Bumschinenhndel kritisiert bzw. bgelehnt. Zusätzlich zu den Bustellen in Tunnels, für die ds Prtikelfilter-Obligtorium der Suv gilt, hben die zuständigen Behörden in den vergngenen Jhren für eine grosse Zhl von Buprojekten in der Schweiz verbindlich den Einstz geeigneter Prtikelfilter- Systeme vorgeschrieben. Als Beispiele für entsprechende Grossbustellen sind u.. Alptrnsit Gotthrd, Bhn 2000, Flughfenusbu Zürich-Kloten sowie Bu Trnsitgsleitung, und ls Beispiele entsprechender kleinerer Bustellen u.. Neubu SBB- Bhnhof Zug, Strssenumfhrung Flüelen und Knlistionsrbeiten in Altdorf zu nennen. Insgesmt stehen im Frühjhr 2002 über 1500 Bumschinen mit Prtikelfilter- Systemen im Einstz. In der Zwischenzeit ht der Bundesrt in seiner Antwort zur Interpelltion Keller Russprtikelfilter ( ) festgehlten, dss der Einstz der Prtikelfiltertechnik bei Bumschinen heute technisch und betrieblich möglich und wirtschftlich trgbr ist und dss ds Problem der Dieselrussbelstung von Bustellen möglichst rsch nzugehen ist.

6 6 Im Weiteren ht der Bundesrt in seiner Antwort zur Interpelltion Estermnn Emissionsgrenzwerte für Dieselruss ( ) im Ntionlrt den Gesundheitsschutz eines grossen Teils der Bevölkerung und der Arbeitnehmer uf Bustellen vor krebserregendem Dieselruss ls ein überwiegendes öffentliches Interesse deklriert. Demnch ist der Einstz von Prtikelfilter-Systemen konform mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die technischen Hndelshemmnisse (THG). Zudem weist er einen hohen volkswirtschftlichen Nutzen uf. Eine Kosteneffizienzbetrchtung für die Nchrüstung von Bumschinen mit Prtikelfilter-Systemen und die Anlyse der Einsprungen im Gesundheitswesen (BUWAL- Bericht) zeigen, dss die summierten Gesmtkosten der Ausrüstung von Bumschinen mit Prtikelfilter-Systemen bis zum Jhr 2020 bei rund 1,36 Millirden Frnken, der monetrisierte Nutzen durch vermiedene Gesundheitskosten dgegen bei rund 4 Millirden Frnken liegen. Zhlreiche Prognosen gehen dvon us, dss sich die Konjunktur in der zweiten Hälfte des Jhres 2002 erholen wird und mn rechnet für ds Jhr 2002 mit einem gesmtwirtschftlichen Wchstum. Obschon Prognosen mit der nötigen Vorsicht zu hndhben sind, ist dvon uszugehen, dss der Buwirtschft und dem Bumschinenhndel keine ernstlichen Nchteile us der Pflicht zur Nchrüstung von Bumschinen uf Bustellen der Stufe B erwchsen werden. Nchdem Lösungen für die üblichen Strtschwierigkeiten bei der Beschffung und beim Einstz der neuen Technik gefunden worden sind, wird der grosse Nutzen zur Verbesserung der (gesundheitlichen) Sitution durch Prtikelfilter-Systeme uf Bumschinen von keiner Seite mehr ernsthft in Frge gestellt. Der BUWAL-Bericht weist für die Nchrüstung von Mschinen der niedrigsten Leistungsklsse ds schlechteste Kosten-Nutzen-Verhältnis us. Deshlb wird uf die Pflicht zur Ausrüstung mit Prtikelfilter-Systemen und zur periodischen Abgskontrolle für kleine Mschinen und Geräte mit weniger ls 18 kw Leistung verzichtet. Ebenso entfällt die Pflicht zur Nchrüstung mit Prtikelfilter-Systemen bei A-Bustellen. Es ist dvon uszugehen, dss die Buunternehmen ihren Bumschinen-Prk nch und nch so usrüsten, dss sie grösstmögliche Flexibilität hben und die Bumschinen sowohl uf Bustellen der Stufe A ls uch B einsetzbr sind. Ddurch werden mit der Zeit uch uf den kleineren Bustellen vermehrt Bumschinen mit Prtikelfilter- Systemen zum Einstz kommen, uch wenn diese dort nicht usdrücklich verlngt werden. Die für den Vollzug verntwortlichen Behörden müssen bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten (z.b. für Feinstub PM10) womit insbesondere bei Bustellen in verkehrsreichen Gebieten sowie Innenstädten und Agglomertionen zu rechnen ist gemäss LRV verschärfte Mssnhmen nordnen, um die Belstung uf ein zulässiges Mss zu reduzieren. Möglichkeiten für verschärfte Emissionsbegrenzungen sind beispielweise die Verkürzung der Umrüstungsfristen, Ausrüstung uch kleinerer Mschinen mit Prtikelfilter-Systemen sowie die Forderung, dss uch bei kleineren Bustellen Mschinen mit Prtikelfilter-Systemen einzusetzen sind etc. Zur Erleichterung der Nchrüstung der Bumschinen mit Prtikelfilter-Systemen uf Bustellen finnziert ds BUWAL weiterhin die fchtechnische Bertung der Unternehmen durch ein Ingenieurbüro. Mit einer Informtionskmpgne soll, unter Ausnützung der bestehenden loklen und regionlen Strukturen der Buwirtschft und der Vollzugsbehörden, in den verschiedenen Lndesteilen die Umsetzung der Burichtlinie Luft in der Prxis gefördert werden.

7 7 2 Teilnehmerkreis der Vernehmlssung zur Burichtlinie Luft Für die Vernehmlssung wurden vom BUWAL insgesmt 137 Stellen, die durch die Richtlinie direkt oder indirekt betroffen sind, ngeschrieben und zur Stellungnhme eingelden. Bis November 2001 trfen 54 Antworten (oder 39%) der ngeschriebenen Stellen ein und zwr von 8 Bundesstellen, 26 kntonlen Direktionen und Fchstellen (dvon 5 Gleichlutende und zwei in einer Dritten berücksichtigt), 7 städtischen Fchstellen, 11 Verbänden und 3 Plnungsbüros bzw. Unternehmungen. Im Weiteren wurden 42 identische, firmenspezifische Stellungnhmen der Bumschinenbrnche eingereicht. Die Verfsser der Stellungnhmen sind in lphbetischer Reihenfolge ufgelistet in Tb Insgesmt wurden lso 49 nicht identische Stellungnhmen in die Auswertung einbezogen. Die Nummer (Code) dient ls Quellenhinweis in der Zusmmenstellung der kpitelweise geordneten Anträge in Anhng 1. Code 1. Bundesämter, Fchstellen und Anstlten des Bundes 1.1 Bundesmt für Buten und Logistik BBL 1.2 Bundesmt für Metrologie und Akkreditierung METAS 1.3 Bundesmt für Strssen ASTRA 1.4 Bundesmt für Verkehr BAV 1.5 BUWAL Abt. Lärm 1.6 Sttssekretrit für Wirtschft SECO 1.7 Schweiz. Unfllversicherungsnstlt SUVA Luzern 1.8 Eidg. Mterilprüfungs- und Forschungsnstlt EMPA Dübendorf 2. Kntonle Ämter und Fchstellen 2.1 Amt für Umwelt Grubünden, Hochbumt Grubünden, Tiefbumt Grubünden 2.2 Bu- und Forstdeprtement Knton Obwlden 2.3 Bu- und Justizdirektion, Amt für Umwelt Knton Solothurn Bu- und Umweltdeprtement, Amt für Umweltschutz Appenzell Innerrhoden Budirektion Knton Appenzell A. Rh. 2.4 Budeprtement des Kntons St. Gllen Deprtement des Innern Knton Schffhusen Deprtement für Bu und Umwelt Knton Thurgu 2.5 Direktion für Lndwirtschft, Wld und Umwelt Knton Glrus 2.6 Bu-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kntons Bern 2.7 Budeprtement Knton Argu, Abt. Umweltschutz 2.8 Budirektion Knton Uri 2.9 Budirektion Knton Zürich 2.10 Déprtement de l Environnement et de l Equipement République e cnton du Jur 2.11 Déprtement de l gestion du territoire République e cnton de Neuchâtel

8 Déprtement des Trnsports, de l Equipement et de l Environnement, Service de l protection de l environnement Cnton du Vlis 2.13 Déprtement des Trnsports, de l Equipement et de l Environnement, Service des routes et des cours d eu Cnton du Vlis 2.14 Direction des trvux publics et office de l protection de l environnement Cnton de Fribourg 2.15 KIGA, Abteilung Umweltschutz Knton Bern 2.16 Lufthygienemt beider Bsel: Bu- und Umweltschutzdirektion Knton Bsel-Lndschft und Budeprtement des Kntons Bsel-Stdt 2.17 Office de l protection de l environnment Cnton de Fribourg 2.18 Sezione dell direzione lvori Repubblic e Cntone Ticino 2.19 Sezione dell protezione dell ri e dell cqu Cntone del Ticino 2.20 Umweltschutzdirektionen der Zentrlschweiz: UR, SZ, OW, NW, LU, ZG 3. Städte 3.1 Stdt Bern, Direktion für Bildung, Umwelt und Integrtion, Amt für Umweltschutz und Lebensmittelkontrolle 3.2 Stdt Bern, Direktion für Plnung, Verkehr und Tiefbu 3.3 Stdt Kloten Umwelt- und Gesundheitsbehörde 3.4 Stdt St.Gllen Umweltfchstelle 3.5 Stdt Zürich Tiefbumt 3.6 Stdt Zürich Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGZ) 3.7 Ville de Lusnne, Direction de l securité socile et de l environnement, office de l environnement 4. Verbände 4.1 Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AEFU) 4.2 Eco swiss, Die Umweltschutzorgnistion der Schweizer Wirtschft, Zürich 4.3 Economiesuisse, Verbnd der Schweizer Unternehmungen, Zürich 4.4 Gewerkschft Bu & Industrie GBI inkl. Vorschlg zur Integrtion des Arbeitnehmerschutzes vom Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene GmbH, Zürich 4.5 Gruppe der Schweizerischen Buindustrie SBI 4.6 Schweiz Bumeisterverbnd SBV 4.7 Schweizerischer Gewerbeverbnd SGV-USAM, Bern 4.8 Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SIA 4.9 Verbnd der Schweizerischen Bumschinenwirtschft VSBM und 42 im Wortlut identische firmenspezifische Stellungnhmen gemäss Anhng Vereinigung des Schweizerischen Import- und Grosshndels, Bsel 4.11 Vereinigung Schweizerischer Untertgebu-Unternehmungen VSU 5. Plnungs- und Ingenieurbüros, Buunternehmungen 5.1 Bsler & Hofmnn, Zürich 5.2 Eberhrd Bu AG, Kloten 5.3 PRS Consult GmbH, Dielsdorf Tb 2-1: Zusmmenstellung ller Verfsser von Stellungnhmen zur Vernehmlssung 2001

9 9 3 Resultte der Umfrge 3.1 Generelle Resultte Generell wird eine wegweisende, gesmtschweizerisch gültige Richtlinie begrüsst. Zudem werden die substnziellen Verbesserungen bezüglich Lesbrkeit und Verständlichkeit der Richtlinie gegenüber der Umfrgeversion vom Jnur 2000 hervorgehoben. Huptsächlich seitens der Vollzugsbehörden wird eine rsche Inkrftsetzung verbunden mit einer umfssenden Informtionskmpgne gefordert. Aus Sicht der betroffenen Brnchen ist ds Echo in den meisten Antworten ebenflls grundsätzlich positiv, wobei jedoch einige wesentliche Vorbehlte geltend gemcht werden, d gewisse Anforderungen ls investitionsintensiv und deshlb wettbewerbsrelevnt sowie ls nicht komptibel mit den Regelungen der EG und dem Gesetz über technische Hndelshemmnisse (THG) betrchtet werden. Allerdings zeigt uch ds Bugewerbe Interesse n einer gesmtschweizerisch verbindlichen Richtlinie, um die heute recht heterogenen Anforderungen n verschiedenen Stndorten zu vereinheitlichen und möglichst gleichlnge Spiesse für die Unternehmer zu schffen. Eine Auflistung ller Anträge und der wichtigsten Bemerkungen zu generellen Aspekten wie uch zu spezifischen Kpiteln und Mssnhmen der Burichtlinie Luft sind smt Begründungen soweit vorhnden - in Anhng 1 synoptisch ufgelistet. Im Folgenden wird uf die wichtigsten Punkte der 49 nicht identischen Stellungnhmen eingegngen: 3.2 Zustimmung zur Burichtlinie Luft Alle 49 eingegngenen Stellungnhmen (100%) befürworten (z.t. uch nur implizit) die Notwendigkeit einer Richtlinie für die Luftreinhltung uf Bustellen; d.h. lle möchten ein Instrument, ber nicht oder nur bedingt gemäss dem vorliegenden Entwurf der Burichtlinie Luft. 6 von 49 Antworten (12.5%) sind vollständig mit der jetzigen Form der Burichtlinie Luft einverstnden und hben keine Änderungsnträge. Für die 88 ngeschriebenen Stellen, welche keine Antwort verfsst hben, ist von der gleichen Hltung uszugehen. 20 Stellungnhmen (42%) beinhlten kleinere Korrekturvorschläge, 13 Stellungnhmen (27%) weisen wesentliche Änderungsvorschläge oder Verbesserungsnträge uf, und 9 (18.5%) hben weiterreichende Bedenken zur jetzigen Fssung der Burichtlinie Luft (v.. rechtlicher Hinsicht), die es zu beheben gälte. 3.3 Häufig gennnte generelle Wünsche und konkrete Änderungsnträge Begleitendes Informtionskonzept für die Inkrftsetzung der Burichtlinie Luft: Mindestens 15 (von 49) Stellen sind der Ansicht, dss es für die wirkungsvolle Einführung und den Vollzug der Burichtlinie Luft ein gutes Informtionskonzept brucht, ds unter der Federführung des BUWAL und unter Einbezug der Kntone und Brnchenverbände erstellt werden sollte (z.b. in Anlehnung n die Informtionskmpgne bei der Einführung der VOCV).

10 10 Die Zuordnung der Mssnhmenstufen zu Buvorhben (Ziff. 4.2) ist in 14 Stellungnhmen insofern ein wichtiges Them, ls dss von prktisch llen mindestens eine Erhöhung des Prmeters Duer gefordert wird. Dies sollte sich v.. uf die Anzhl Hochbuten uswirken, die dnn nicht in Stufe B fllen und somit den Vollzug wesentlich entlsten würden. Viele konkrete, z.t. sich widersprechende Anträge betreffen die Mssnhmenliste in Kp.5. Die Präzisierungen und/oder Ablehnungen betreffen v.. einzelne Mssnhmen für Mechnische und uch thermische Arbeitsprozesse. Schwergewichtig werden ber die Anforderungen n Mschinen und Geräte (G3: Emissionskontrolle, G4: Abgswrtungsdokumente/-mrke, G6: Gerätebenzin, G8: Pflicht zur Ausrüstung mit Prtikelfilter-Systemen) mit kontroversen Anträgen bedcht. In diesem Zusmmenhng wird uch die Rechtskonformität der Richtlinie insbesondere bezüglich der EU-Richtlinie 97/68EG (EU-Komptibilität) resp. gegenüber dem THG seitens der kritischen Brnchenvertreter bezweifelt. Entsprechend steht der Antrg uf eine grundsätzliche Anpssung der Burichtlinie Luft n die EU- Richtlinien, d.h. ein Verzicht uf Prtikelfilter-Systeme im Vordergrund. 3.4 Minderheitsnträge zur Anpssung der Burichtlinie Luft Aus einer gnzen Reihe verschiedener Vorschläge und Forderungen sind nchfolgend einige herusgegriffen worden, welche in einigen der 49 Stellungnhmen uch mehrmls in gleicher oder ähnlicher Form vorgetrgen worden sind (vgl. uch Anhng 1). Für die Vereinfchung und Entlstung des Vollzugs werden verschiedene weitere Hilfsmittel vorgeschlgen, wie ) lle Mssnhmen in eine Schweizer Norm (SN) umrbeiten b) Stufe A ( gute Bustellenprxis ) ls Norm herusgeben c) Mssnhmen ls BKP/NPK Normtexte umformulieren d) obligtorische Einführung der Umweltbubegleitung ls Mittel zum Controlling und zur Berichterstttung sowie e) Kriterien für Zuordnung eines Vorhbens in Stufe B höher setzen. Der Einbezug von Anforderungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in die Burichtlinie Luft. D die Ver- und Entsorgung von Bustellen uf öffentlichen Strssen einen wesentlichen Anteil n Luftschdstoffemissionen produziere, sollten Butrnsporte uf öffentlichen Strssen ebenflls in die Burichtlinie Luft ufgenommen werden. 3.5 Anträge zum Erläuternden Bericht zur Burichtlinie Luft Einige Anträge und generelle Bemerkungen betreffen uch die Erläuterungen zur Burichtlinie Luft (vgl. Anhng 1). So werden beispielsweise gewisse Aussgen zur Ausgngslge (Ziff.1, v.. Fig. 1 und 2) oder zum Vollzug und zur Eigenverntwortung (Ziff. 5) hinterfrgt.

11 11 4 Anhänge Anhng 1: Detiluswertung der Vernehmlssung (Kpitelweise Zusmmenstellung der Anträge us der Vernehmlssung sowie der entsprechenden Beurteilung durch ds BUWAL) Anhng 2: Liste der firmenspezifischen Stellungnhme von Mitgliedern des VSBM

12 Anhng 1 / 1 Anhng 1: Detiluswertung der Vernehmlssung vom September 2001 zur Burichtlinie Luft Kpitelweise Zusmmenstellung der Anträge us der Vernehmlssung und der Antworten des BUWAL Abkürzungen: Antrg ufgenommen Antrg nicht ufgenommen t. Antrg teilweise ufgenommen b.b bereits berücksichtigt Burichtlinie Luft Kp. Nr. Stellungnhme (Code gemäss Tb. 2-1) Einwnd /Antrg Begründung für Antrg Beurteilung BUWAL Begründung BUWAL Generelle Bemerkungen zur Burichtlinie Luft Abgrenzung bzgl. Mssnhmen für Umwelt- resp. Arbeitsschutz sowie Vollzug Kntone resp. SUVA ufzeigen Burichtlinie Luft überrbeiten und ergänzen mit Anliegen us UVG und Arbeitsgesetz (ArG) Wichtig für Akzeptnz der Burichtlinie Luft, Wissensvermittlung etc. Solidere Grundlge für den Vollzug; besserer Schutz der ArbeitnehmerInnen. USG und UVG, ArG und BV sind klr getrennte Rechtsbereiche. Die Burichtlinie Luft konkretisiert die Vorschrift in Anhng 2 Ziffer 88 der LRV. Sie ist kein Verzeichnis, in dem uch ndere, ebenflls geltende Vorschriften ufgenommen oder zitiert werden können Professionelle Informtion der betroffenen Brnche vor/bei Inkrftsetzung der Burichtlinie Luft. Infokonzept zur Einführung der Burichtlinie Luft wie bei Einführung VOCV unter Einbezug der Brnche. Die Umsetzung der Burichtlinie Luft erfordert eine umfssende Ausbildung/Informtion ller Beteiligten mit Unterstützung des Bundes Wichtig für Akzeptnz der Burichtlinie Luft, Wissensvermittlung etc. Erleichtert die erfolgreiche Umsetzung der Burichtlinie Luft Ein Informtionskonzept wird unter Einbezug bestehender Informtionsknäle in Verbänden und Orgnistionen (Cercl Air, SBV, Ausbildungsstätten etc.) errbeitet Formulierungen wie gering, geeignete Mssnhmen, beispielsweise, möglichst,... konkretisieren resp. nch Inkrftsetzung überprüfen und sinnvoll präzisieren Zu unpräzise Ausdrücke erschweren die Umsetzung t. Einige offensichtliche Unklrheiten im Text wurden eliminiert. Ein gewisser Spielrum für kretive und situtionsgerechte Lösungen muss jedoch offengelssen werden. Die Richtlinie ist eine Konkretisierung der LRV und dient primär ls Hilfsmittel für die Vollzugsbehörden. Sie knn ber keine Vollzugsnleitung sein, d die Vollzugskompetenzen llein beim Knton oder bei von ihm mit dem Vollzug betruten Stellen liegen. Die Idee wird ufgenommen und n den Cercl Air weitergeleitet, der ggf. ein Mustervollzugskonzept errbeiten könnte RL mit Anhng durch beispielhftes Vollzugskonzept ergänzen. Brnchenverbände ls Vollzugskoordintoren mit einbeziehen. Antrg ermöglichte eine einheitliche Vollzugsprxis t.

13 Anhng 1 / Teile des erläuternden Berichts und der LRV in die Burichtlinie Luft einfügen Burichtlinie Luft soll selbsterklärend bzgl. Absicht und Grundlgen sein Die RL ist forml eine Verwltungsnweisung und muss dher möglichst knppe Anweisungen und Erläuterungen enthlten. Weitergehende Erklärungen sind im Erläuternden Bericht zur Richtlinie (2001) sowie im vorliegenden Bericht zu finden Die Burichtlinie Luft wird begrüsst. Sie soll möglichst rsch in Krft gesetzt werden. Insbesondere die Prtikelfilter-Pflicht wird ls dringend erchtet Im Grundstz wird der Burichtlinie Luft zugestimmt. Möglichst schnell in Krft setzen Der Bund soll die Kntone verstärkt unterstützen bei der Whl technischer Lösungen Dichte Bevölkerung in den Stdtkntonen ZH / BE mit hoher Luftbelstung und Bustellendichte Burichtlinie Luft - Mssnhmen sind mit Mssnhmenpln Luftreinhltung der Zentrlschweiz bgestimmt Änderungen, Verbesserungen etc. erst nch Prxiserfhrungen vornehmen Mssnhmenstufe B wird erhebliche Kostenfolgen hben bedingt durch die Umsetzung in der Submission, Vergbe, Ausführung und Kontrolle b.b Der Antrg wird unterstützt. Die PM10 Belstung ist gesmtschweizerisch und insbesondere in Städten und Agglomertionen hoch, weshlb generell eine rsche Inkrftsetzung gefordert ist. Ds BUWAL finnziert weiterhin die fchtechnische Bertung für den Einstz von Prtikelfilter-Systemen in der Prxis durch ds Ingenieurbüro Technik Thermische Mschinen TTM, 5443 Niederrohrdorf Tel: , FAX: e-mil: ttm..myer@bluewin.ch Gleichzeitig wird zur Zeit im Auftrg des BUWAL eine Entscheidungshilfe für die Whl von geeigneten Prtikelfilter- Systemen uf CD erstellt Die Burichtlinie Luft wird ls gut strukturiert und einfch umsetzbr eingestuft. Eine itlienische Fssung wird gewünscht bei Inkrftsetzung Eine itlienische Fssung der Richtlinie ist vorgesehen. Sie soll so rsch wie möglich nch dem Entscheid der Inkrftsetzung erstellt werden Umsetzung / Vollzugskontrolle mit Hilfe von Umwelt Bubegleitung (UBB) uf Bsis SN und Entlstet die kntonlen Vollzugsorgne von der umfngreichen Kontrolle vor Ort b.b Bei UVP pflichtigen Vorhben wird i.d.r. eine Umweltbubegleitung seitens des BUWAL gefordert; bei den übrigen Stufe B-Vorhben wird in Zusmmenrbeit mit dem Cercl Air und der Brnche bgeklärt, wie weit ggf. in Anlogie zu den Tnkstellenkontrollen Vollzugsufgben delegiert werden können. Die Idee wird ufgenommen. Nch Inkrftsetzung der Richtlinie werden der Bedrf und die Adressten einer Dokumenttion Umweltschutz uf der Bustelle geprüft (in Zusmmenrbeit mit Cercl Air, Brnche und nderen Fchbereichen) (3.6) BUWAL soll eine Übersichts-Richtlinie erstellen, us der ersichtlich wird, welche Aspektbezogenen Richtlinien (Vorgben) relevnt sind für Buvorhben Erleichtert die korrekte Buusführung und erleichtert die Übersicht über lle relvnten Umweltspekte t Stufe A = gute Bustellenprxis ls Schweizer Norm (SN) usrbeiten Wunsch / Anregung t. Die Idee wird ufgenommen und knn nch Inkrftsetzung der Richtlinie z.b. mit SIA diskutiert werden.

14 Anhng 1 / Die Burichtlinie Luft definiert die Rolle ller Beteiligten im Abluf eines Buvorhbens ungenügend Umsetzung der Burichtlinie Luft mit Unterstützung der kntonlen Fchstellen bei komplexen Bustellen (Know how, Kostentrgung nch Art. 2 USG) Burichtlinie Luft überrbeiten, bis die berechtigten umweltbezogenen Interessen im usgewogenen Verhältnis mit betriebswirtschftlichen und llgemeinen ökonomischen Anliegen stehen Die Burichtlinie Luft ht mit EG-Richtlinien und THG komptibel zu sein 1. Zweck Ergänzen mit Hinweis, dss bei Abweichen von Burichtlinie Luft ds Risiko besteht, einen nicht rechtskonformen 4.1 Weg zu beschreiten 2. Geltungsbereich Anlgen zur Wiederufbereitung von Bustoffen uf der 2.6 Bustelle sollen der Richtlinie unterstellt werden Mitteilung zur LRV Kieswerke, Steinbrüche und... sowie BUWAL Schrift Luftreinhltung bei Butrnsporten sind schnell in Krft zu setzen und mit Burichtlinie Luft bzustimmen. Deponien sind der Burichtlinie Luft zu unterstellen resp. ihr Sttus zu definieren. An wen richtet sich die Burichtlinie Luft? Wnn ist welcher Teil der Richtlinie nwendbr? Vollzug im kommunlen Bereich knn nur mit Oberufsicht der knt. Fchstelle gewährleistet werden + Eigenverntwortung der Verurscher Burichtlinie Luft widerspricht übergeordneten Prinzipien und Normen: Europkomptibilität, Abbu von Hndelshemmnissen, dministrtiven Aufwnd für KMU begrenzen Wirtschftliche Gleichstellung, juristische Gründe THG, EU Richtlinie. Ddurch erhält die Burichtlinie Luft verbl die zustehende Bedeutung Unverständlich, d lle diese Anlgetypen ls Duerbustellen zu betrchten sind. b.b b.b b.b b.b b.b Die Adressten sind definiert (vgl. Definition Richtlinie im Ingress) und ws die Anwendung betrifft siehe Kp. 4 der Richtlinie. Einverstnden mit dem Antrg, der Adresst ist ber der Knton. Die Aufteilung des Vollzugs innerhlb des Kntons liegt in der Kompetenz des Kntons. Für den Einstz von Prtikelfilter-Systemen stellt ds BU- WAL die fchtechnische Unterstützung weiterhin zur Verfügung (TTM-Bertungsstelle). In seiner Antwort vom uf die Interpelltion von Ntionlrt Keller ( ) hält der Bundesrt fest, dss der Einstz von Russprtikelfiltern bei Bumschinen us der Sicht des Gesundheits- und Umweltschutzes notwendig und technisch und betrieblich möglich sowie wirtschftlich trgbr ist. Ein Wrten uf llfällige künftige EU- Regelungen würde die Dieselrussbelstung uf Bustellen erst in Jhren spürbr senken. Die Abgsvorschriften der EU-Richtlinie sind übernommen worden. Zusätzlich werden in der Schweiz Prtikelfilter- Systeme zur Minderung von Dieselrussemissionen notwendig, d ein überwiegendes Interesse für den Gesundheitsschutz von Bevölkerung und Arbeitnehmer besteht; die summierten Anschffungs- und Unterhltskosten für Prtikelfilter-Systeme insgesmt deutlich geringer usfllen, ls der Nutzen durch vermiedene Gesundheitskosten. Die Burichtlinie Luft verstösst nicht gegen ds THG (vgl. Art. 4 THG). Die Forderung kommt bereits im Ingress (Ksten uf Seite Impressum der Richtlinie) deutlich zum Ausdruck. Vgl. Abhndlung von Rechtsnwlt Dr. Ch. Schub n der VUR-Tgung Bustellen vom 13. März 2002 in Bern. Der BUWAL Bericht Luftreinhltung bei Butrnsporten ist 2002 publiziert worden. Zum Vollzug der LRV bei Kieswerken lufen zur Zeit juristische Abklärungen. Deponien sind Abfllnlgen und ls solche geregelt in der TVA und LRV.

15 Anhng 1 / (3.6) Trnsporte von / zu Bustelle sowie intern ebenflls mit Anforderungen (Prtikelfilter-Systeme) erfssen Evtl. in einer späteren Phse dieses Mnko der Burichtlinie Luft beheben b.b Für Trnsporte innerhlb der Bustellen sind Anforderungen in der Richtlinie enthlten. Für Trnsporte von und zu Bustellen sind die Anforderungen im BUWAL-Bericht Luftreinhltung bei Butrnsporten enthlten. Weitergehende Anforderungen müssen über die Strssenverkehrsgesetzgebung erfolgen, d.h. können nicht in einer Richtlinie zur LRV geregelt werden. Die Ausnhmen für dringende Bustellen sind in der Richtlinie klr geregelt. Die neue Mitteilung zur LRV Korrosionsschutz im Freien und der zugehörige technische Bericht werden ufgenommen 2.12 Generell seien dringende Bustellen von weniger ls 30 Tge Duer nicht der Burichtlinie Luft zu unterwerfen Ohne Begründung 5.3 Fussnote 3) = BUWAL Vollzug Umwelt Mitteilung Nr. 12 Cercl Air Empfehlung ist lt. Ebenso KIGA ZH Literturhinweis in Anhng 5 t. 3.1 Anlgebegriff Bugeräte sind keine sttionären Anlgen Mschinen und Geräte uf Bustellen sind keine sttionären Anlgen; ggf. ist die LRV entsprechend zu korrigieren Nicht nchvollziehbre Bestimmung Längere juristische Begründung in der Stellungnhme des SBV Jetzige rechtliche Sitution ist klr geregelt in Art. 7 Abs. 7 USG sowie Art. 2 LRV. Die Burichtlinie Luft knn nicht USG und LRV korrigieren. Ds Anliegen müsste bei der nächsten Revision USG/LRV eingebrcht werden. 3.2 Vorsorgliche Emissionsbegrenzung Festhlten ws gilt; weniger Gewicht uf Ausnhmen legen Emissionserklärung Schwer verständlicher Abschnitt wegen lnger Klmmerusdrücke Insgesmt wird nur ein Stz us der LRV bzgl. Ausnhmen im Wortlut zitiert. 2.6 Text von Art. 12 LRV im Anhng der Burichtlinie Luft wiedergeben Lesbrkeit, Dienst für Anwender Es wurde ngestrebt, die Richtlinie möglichst schlnk zu hlten und Redundnzen mit Verordnungen und Gesetzen möglichst zu vermeiden. Die LRV Vorschriften (Anhng 2 Ziffer 88) gelten für Bustellen sowie für Mschinen und Geräte uf Bustellen. Sie gelten nicht für den Fuhrprk eines Unternehmers usserhlb der Bustellen Jährlich ufzudtierende Emissionserklärung für gnzen Fuhrprk von Unternehmen (nicht von Bustellen llein) Wünschbre Ergänzung Emissionserklärung in Phse Bugenehmigung resp. vor Bubeginn wird bgelehnt Abschnitt streichen Aus betrieblichen Gründen kum möglich in dieser Phse den einzusetzenden Geräteprk zuverlässig zu plnen Keine Mini UVP! (vgl. 4.5) unverhältnismässiger Aufwnd. Knn Formulierung fördert uneinheitlicher Vollzug; Kompetenz von nicht UVP Behörden frglich. Art.12 LRV sichert die Auskunftspflicht gegenüber Behörden in jedem Fll UVP-pflichtige Vorhben müssen in jedem Fll eine Emissionserklärung bgeben. Die knn Formulierung in der Mssnhme ist bereits ein Kompromiss. Die Behörde, die eine Emissionserklärung fordern knn, wird sich nch den betrieblichen Rndbedingungen richten, sofern sie eine solche verlngt.

16 Anhng 1 / Verschärfte Emissionsbegrenzungen 1.4 Ergänzung im 2. Abschnitt: Sie sind Gegenstnd spezifischer, uf den Einzelfll bgestimmter Zustzmssnhmen, wie sie die Vollzugsbehörde unter Einbezug der Fchbehörde bzuklären und ggf. festzulegen ht. Verdeutlichte Aussge t. Die Vollzugsbehörde ist immer uch Fchbehörde. Sie wird in der Regel weitere Fchstellen us ndern Fchbereichen innerhlb oder usserhlb der Verwltung beiziehen. Zustzmssnhmen müssen verbindlich (nicht ggf.) festgelegt werden. Die Richtlinie muss sich uf Mssnhmen uf Bustellen beschränken. Sie beinhltet bereits Möglichkeiten für verschärfte Emissionsbegrenzungen (z.b. Verkürzung der Umrüstungsfristen, keine Ausnhmen für den Einstz von Prtikelfilter-Systemen, etc.). Zusätzlicher Spielrum für den verschärften Vollzug wird durch die jetzige Überrbeitung der Richtlinie geschffen. Der Antrg knn jedoch beim Cercl Air eingebrcht werden Umsetzungshilfe für verschärfte Emissionsbegrenzungen zu späterem Zeitpunkt ls Ergänzung der Richtlinie oder usserhlb erwünscht PM10 und Ozon Grenzwerte werden oft flächendeckend überschritten, dbei knn die Burichtlinie Luft nur einen kleinen Teil der notwendigen Mssnhmen liefern b.b 2.19 Einschränkung, dss die Grenzwertüberschreitung mehrheitlich durch die Bustelle bedingt wird oder, dss die Bustelle mehr ls 10% der loklen Emissionen verurscht Im Knton Tessin sind PM10 Grenzwerte in llen Tälern bereits überschritten, so dss lle Bustellen mindestens in Stufe B fllen würden Für eine solche Sitution ist ein Mssnhmenpln erforderlich. Mit diesem Instrument ht die Behörde die Möglichkeit unter Einbezug ller relevnten Emissionsquellen in erster Dringlichkeit gemäss Art. 33 Abs. 2 LRV zu hndeln und Mssnhmen uch uf Bustellen nzuordnen. 4.4 Hinweis uf geltende MAK-Werte m Arbeitspltz oder zumindest Hinweis uf ndere Gesetzestexte (UVG, ArG, BuAV) ArbeitnehmerInnen uf Bustellen gehören zur Umwelt, d.h. es sollten jeweils diejenigen Grenzwerte / Mssnhmen berücksichtigt werden, welche den besseren Schutz gewähren. USG und UVG, ArG und BuAV sind klr getrennte Rechtsbereiche. Die Burichtlinie Luft konkretisiert die Vorschrift in Anhng 2 Ziffer 88 der LRV. Sie ist kein Verzeichnis, in dem uch ndere, ebenflls geltende Vorschriften ufgenommen oder zitiert werden können. 4.1 Definition der Mssnhmenstufe 1.5 In Tb 4.1 Zeile A mit gleicher Schrffur versehen, wie A- Zellen im Mssnhmenteil Steigerung der Lesbrkeit Antrg ufgenommen Einführung einer Bgtellgrenze für Vorhben, die gemäss Anh. 1 keine grossen bis sehr grossen Luftschdstoffemissionen zur Folge hben, und Duer < 1 Mont, prüfen Prxis der Burichtlinie Luft muss sich bei grossen Vorhben etblieren und wird sich mit der Zeit utomtisch uf Kleinstvorhben uswirken t. Eine Entlstung des Vollzugs erfolgt durch den Verzicht uf die Prtikelfilter-Pflicht für A-Bustellen und für kleine Mschinen und Geräte < 18 kw Leistung. Zur weiteren Entlstung der Behörden sollen Vollzugslösungen zwischen dem Cercl Air und der Brnche gesucht werden (vgl. Bsp. Vollzugsdelegtion bei Tnkstellen) In Tb. 4.1 mittlere Splte Mschinen, Geräte... weglssen, resp. Stnd der Technik gilt für lle Stufen Erweckt flschen Eindruck, dss für Stufe A weniger ls Stnd der Technik nötig sei <-> Art. 4 LRV Stufe B und A sind ndere Grössenktegorien von Bustellen, womit nch Art. 4 Abs. 3 LRV uch eine unterschiedliche wirtschftliche Trgbrkeit zu berücksichtigen ist. D.h. der nwendbre Stnd der Technik drf zwischen A und B leicht bweichen resp. unterschiedlich sein.

17 Anhng 1 / Zuordnung der Mssnhmenstufen für Buvorhben In Tb. 4.2 keine Schrffuren verwenden, dfür vertikle Zellenränder Duer der Bustelle für Hochbuten höher setzen oder fllen lssen, oder in die Entscheidungskompetenz der Vollzugsbehörde geben gemäss Ksten In spez. Fällen... Duer drf nicht mssgebend sein, sondern llein die Grösse einer Bustelle Schwellenwert für Zeit in Agglomertion uf >3/4 Jhre setzen Duer = Zeitspnne für mssgebliche Arbeiten = Stufe B, sonst gilt Stufe A Steigerung der Lesbrkeit Antrg ufgenommen. Prktisch lle grösseren Hochbuten / Umbuten fllen wegen der Duer (und nicht wegen Fläche oder Kubtur) in Stufe B, obwohl sie nur unbedeutende Emissionen verurschen Viele kleine Bustellen müssen sonst Stufe B nwenden t. Die Entscheidungskompetenz für die Vollzugsbehörden in speziellen Fällen ist bereits in der Richtlinie stipuliert. Ds Kriterium Duer wird in der überrbeiteten Fssung der Richtlinie je um ein hlbes Jhr erhöht, dmit weniger Bustellen in Stufe B fllen (Lnd: 1,5 Jhre, Agglomertion/Stdt: 1,0 Jhre). Dmit ist der Antrg berücksichtigt. Die Zeitspnne der mssgebenden (= emissionsintensiven) Arbeiten im Vorus festzustellen ist schwierig, d sie nicht us dem Bugesuch hervorgeht. 2.8 Zuordnung der Mssnhmenstufe nch Busumme gemäss Vorschlg Zentrlschweizer UDK Weniger ufwändig ls mit Duer und Grösse Es gibt billige emissionsintensive Vorhben und teure, ber emissionsrme Vorhben (z.b. im Hochbu). Die Busumme lleine gibt keine Auskunft über den Anteil n emissionsrelevnten Butätigkeiten für ein Vorhben. Die Hochbukosten vriieren z.b. strk mit der Anzhl Untergeschosse, der Lge des Grundwsserspiegels (Wsserhltung), der Fundtionsrt, der Hochbumethode (Ortsbeton, Sthlbu, etc.). Dbei wird dvon usgegngen, dss v.. der Tiefbunteil emissionsrelevnt ist und der reine Hochbu vielfch eher untergeordnet zu Emissionen beiträgt. 2.9 Lge -Kriterium vereinfchen uf Lnd und Stdt/Agglomertion mit Flächenkriterium >4000m 2 Duer begrenzen bis zu Rohbuvollendung sttt Schlüsselübergbe; Ausburbeiten vi CRB eco-devis vorschreiben Zu komplizierte Unterteilung für den Vollzug Die Duer der Bustelle ist nicht im Bugesuchsformulr enthlten; Mssnhmen der Richtlinie betreffen v.. Arbeiten bis Rohbuende; t. Die Belstungen durch Luftschdstoffe im innenstädtischen Bereich und in der Agglomertion sind sehr ähnlich. Die Abgrenzung in der Prxis ist jedoch schwierig. Zur Vereinfchung werden die Lgeklssen Agglomertion und Innenstädtisch zusmmengenommen. Der Vorschlg für ds Flächenkriterium >4000 m 2 kommt von einer Bubehörde mit grosser Vollzugserfhrung und wird ufgenommen. Die Zeitspnne der mssgebenden (= emissionsintensiven) Arbeiten im Vorus festzustellen ist schwierig, d sie nicht us dem Busgesuch hervorgeht Lge -Kriterium vereinfchen uf Lnd und Stdt/Agglomertion, es gelten die Einstufungskriterien für Agglomertion. Stufen A und B umbenennen Geringe Unterschiede der Einstufungskriterien. Prxisnher mit nur zwei Lgestufen. Verwechslungsgefhr mit Bulärmrichtlinie (A,B,C) t. Die Lgeklssen Agglomertion und Innenstädtisch werden zur Vereinfchung zusmmengeführt und ds Flächenkriterium uf 4000 m 2 festgesetzt. Die Bezeichnungen für die Stufen A und B werden beibehlten, d keine vlblen Alterntiven vorhnden resp. lle nderen gängigen Bezeichnungen schon besetzt sind.

18 Anhng 1 / Duer für lle Lgen >1Jhr Duer für Lgeklsse Innenstädtisch > 1 Jhr setzen Definition für Prmeter Lge der Bustelle fehlt in Anhng 4 Prmeter uf vorhndene Luftschdstoffbelstung sttt Bebuungs-/Bevölkerungsdichte bstützen Werte in Tb. 4.2 ändern (erhöhen) gemäss Angbe in der Stellungnhme: Duer: 1,5/1,0/0,5 Jhre Fläche: 15'000/10'000/5'000 m 2 Kubturen: 20'000/15'000/10'000 m Stufe B nur für UVP-pflichtige Vorhben Vereinfcht den Vollzug, d nicht lle Buten im städtischen Bereich in Stufe B fllen. Als Sicherheit ist ds Flächenkriterium >2000 m 2 usreichend Bustellen werden zwischen Werk und Tiefbumt der Stdt wegen Lärmschutz und Behinderung der Anwohner koordiniert, so dss sie insgesmt oft länger duern ls 0,5 Jhre Innenstädtisch und Agglomertion sind missverständlich und in Prxis oft schwierig bzugrenzen Kriterien für Stufe B sind z.t. zu eng gefsst. Kpzität der Vollzugsbehörden mit wirklich relevnten Vorhben nützen. Mssnhmen der Burichtlinie Luft erfordern einen zu hohen dministrtiven Aufwnd. Stufe B - Mssnhmen bringen i.a. nur geringe Verbesserungen. t. t. Die Entscheidungskompetenz für die Vollzugsbehörden in speziellen Fällen ist bereits in der Richtlinie stipuliert. Ds Kriterium Duer wird in der überrbeiteten Fssung der Richtlinie je um ein hlbes Jhr erhöht, dmit weniger Bustellen in Stufe B fllen (Ländlich: 1,5 Jhre, Agglomertion/Innenstädtisch: 1,0 Jhre). Die Lgeklssen Agglomertion und Innenstädtisch wurden zur Vereinfchung zusmmengeführt und ds Flächenkriterium uf 4000 m 2 festgesetzt. Die Luftschdstoffbelstung korreliert weitgehend sehr gut mit der Bevölkerungsdichte, weshlb die bestehende Definition für Lge beide Ansätze befriedigt. Der Vorschlg einer Vollzugsbehörde mit grosser Prxiserfhrung (Fläche >4000 m 2 ) wurde übernommen. Ebenso wurde ds Kriterium Duer je um ½ Jhr erhöht. Mit der vorgenommenen Vereinfchung der Mssnhmenstufenzuordnung wird der Vollzug wesentlich entlstet, d nur noch grosse Vorhben usführlicher geprüft werden müssen. Zur weiteren Entlstung der Behörden sollen Vollzugslösungen zwischen dem Cercl Air und der Brnche gesucht werden (vgl. Bsp. Vollzugsdelegtion bei Tnkstellen). 5. Mssnhmen zur Reduktion von Emissionen uf Bustellen 1.4 Abkürzungen und Kennzeichnungen (z.b. V1, M1, etc.) vor erstmliger Anwendung erklären/usschreiben Steigerung der Anwenderfreundlichkeit Die Abkürzungen sind selbsterklärend und beziehen sich systemtisch uf die jeweiligen Mssnhmen pro Sprte Kpitelgliederung nch Mssnhmenstufen im Sinne einer Checkliste nch Abluf Buvorhben: 1. Bsismssnhmen = gute Bustellenprxis. 2. Zustzmssnhmen mit Reihenfolge 5.1, 5.5, 5.6, 5.4 sowie 5.2 und 5.3 Bessere Lesbrkeit; merkblttähnlich, einfcher für normle Bustelle = gute Bustellenprxis t. Die vorliegende Kpitelgliederung lehnt sich n die Gliederung der Bulärmrichtlinie n. Im Sinne des Antrgs wurde jedoch neu eine Liste ller Stufe A -Mssnhmen ls Anhng 6 der Richtlinie beigefügt Texte ller Mssnhmen so umschreiben, dss sie direkt in der Devisierung/Submission verwendet werden können Prtikelfilter-Systeme in Offerte bindend ufführen: Normtext durch BUWAL usrbeiten und verbindlich erklären in der gnzen Schweiz Vereinfchte Umsetzung, ermöglicht einfcheren Vergleich der Angebote bzgl. emissionsreduzierender Mssnhmen und Vergbe gemäss Submissionsverordnung; Klre Konkurrenzbedingungen für Buunternehmer t. Die Ausformulierung von Normtexten ist Sche von CRB und der Brnche. Nicht lle Mssnhmentexte können direkt für die Ausschreibung verwendet werden, d sie Anweisungen für Vollzugsbehörden oder Buherren und deren Plner sind. Die Forderung nch klren Konkurrenzbedingungen wird jedoch unterstützt.

19 Anhng 1 / Vorbereitung und Kontrolle V1 2.8 Klre Vorgbe (Beispiele) für V1 Beispiel ngeben, dmit Buherrschft die Relevnz beurteilen knn b.b Anhng 1 in der Richtlinie gibt Beispiele für die Beurteilung der Emissionsrelevnz von Aktivitätsbereichen. Bustellentrnsporte sind im BUWAL-Bericht der Reihe Vollzug Umwelt Luftreinhltung bei Bustrnsporten 2001, uf den unter Geltungsbereich in der Richtlinie verwiesen wird, bgehndelt. USG und UVG, ArG und BuAV sind klr getrennte Rechtsbereiche. Die Burichtlinie Luft konkretisiert die Vorschrift in Anhng 2 Ziffer 88 der LRV. Sie ist kein Verzeichnis, in dem uch ndere, ebenflls geltende Vorschriften ufgenommen oder zitiert werden können. In der Regel hben jedoch Mssnhmen für die Luftreinhltung uch positive Auswirkungen uf die Arbeitnehmer und umgekehrt. USG und UVG, ArG und BuAV sind klr getrennte Rechtsbereiche. Die Burichtlinie Luft konkretisiert die Vorschrift in Anhng 2 Ziffer 88 der LRV. Sie ist kein Verzeichnis, in dem uch ndere, ebenflls geltende Vorschriften ufgenommen oder zitiert werden können. In der Regel hben jedoch Mssnhmen für die Luftreinhltung uch positive Auswirkungen uf die Arbeitnehmer und umgekehrt. V3 3.6 Ergänzen mit...und optimierter Trnsportmittel/Trnsportwege von/zur Bustelle Bustellentrnsporte sind lufthygienisch relevnt (z.b. Bhntrnsporte bevorzugen sttt LKW) V3 4.4 Beim Einkuf emissionsrme Geräte und Mschinen bevorzugen Arbeiter sind stärker exponiert ls Umfeld, uch wenn höhere Grenzwerte gelten V4 4.4 Ergänzen mit:...auflgen bzgl. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit Gemäss BuAV Art. 3 muss der Unternehmer mit dem Buherrn eine Vereinbrung treffen bzgl. Mssnhmen für den Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit V4 5.2 Stärkere Formulierung (Ausschreibende stärker in die Pflicht nehmen) Mssnhmen sind im Leistungsverzeichnis konkret uszuformulieren, dmit die Leistungen preisgerecht offeriert werden können, dmit keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen RL soll der Mssnhmenplnung und Umsetzung uf Bustelle (Kp. 5.6) grosses Gewicht geben -> ökol. Bubegleitung ist dzu geeignetes Instrument Antrg wurde ufgenommen, dmit sichergestellt wird, dss die Leistungen in der Submissionsphse preisgerecht und ohne Wettbewerbsverzerrungen von den Unternehmern offeriert werden können. V Ergänzen mit...sowie zur Berichterstttung n Vollzugsbehörde vorsehen (Erfolgskontrolle). b.b Ds Festlegen der Kriterien für die Überwchung schliesst implizit uch eine llfällige Berichterstttung ein. V5 4.4 Kontrolle betrifft uch die Betriebssicherheit der Mschinen, Geräte und Instlltionen und soll sicherstellen, dss sie den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entsprechen Arbeits- und Gesundheitsschutz für solideren Vollzug in Burichtlinie Luft integrieren USG und UVG, ArG und BuAV sind klr getrennte Rechtsbereiche. Die Burichtlinie Luft konkretisiert die Vorschrift in Anhng 2 Ziffer 88 der LRV. Sie ist kein Verzeichnis, in dem uch ndere, ebenflls geltende Vorschriften ufgenommen oder zitiert werden können. In der Regel hben jedoch Mssnhmen für die Luftreinhltung uch positive Auswirkungen uf die Arbeitnehmer und umgekehrt.

20 Anhng 1 / 9 V5 5.2 Kriterien zur Überwchung vorsehen Ohne Überwchung kein Vollzug t. V6 2.8 V6 4.4 Beispiele ngeben oder Einbinden in Mssnhme B3 (PQM) Risikobeurteilung nch EKAS bzgl. Umweltspekten erweitern V1-V6 5.1 In Richtlinie Umweltverhlten uf Bustellen einpcken V6 wird ohne Beispiel nicht verstnden, besser in B3 einbinden Arbeits- und Gesundheitsschutz für solideren Vollzug in Burichtlinie Luft integrieren Sind llgemein gültige Verhltensregeln und nicht spezifisch Lufthygiene Anhng 2 und Mssnhme B3 der Richtlinie deckt den gestellten Antrg b. Zur besseren Überwchung sollen Vollzugslösungen zwischen dem Cercl Air und der Brnche gesucht werden (vgl. Bsp. Vollzugsdelegtion bei Tnkstellen). Als Beispiel für unvorhergesehene Ereignisse wird uf Brndfälle verwiesen. Die Mssnhme B3 wird jedoch nicht ergänzt, d dort ds PQM nur llgemein bgehndelt wird. USG und UVG, ArG und BuAV sind klr getrennte Rechtsbereiche. Die Burichtlinie Luft konkretisiert die Vorschrift in Anhng 2 Ziffer 88 der LRV. Sie ist kein Verzeichnis, in dem uch ndere, ebenflls geltende Vorschriften ufgenommen oder zitiert werden können. Die Richtlinie bsiert uf Anhng 2 Ziffer 88 der LRV und knn sich dher nur zu Lufthygiene-Aspekten uf der Bustelle äussern. 5.2 Mechnische Arbeitsprozesse M1- M19 (ohne M7, M13) 4.4 Alle Mssnhmen bewirken eine reduzierte Gefährdung im Bereich Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz (für Detils vgl. Stellungnhme) Einverstnden. M1 4.6 Text npssen: Stubbindung durch Feuchthlten des Mterils, z.b.... Formulierung Regulierung provoziert technische Mssnhmen Diese rein textliche Anpssung wurde übernommen. Am Inhlt ändert sich mteriell nichts. M2 M Prllbrecherverbot prüfen uf zu strke Einschränkung der Unternehmer Formulierung npssen:...möglichst wenig Mterilbrieb erzeugen und beispielsweise ds Aufgbegut... M3 für Anlgen und Prozesse präzisieren oder streichen Die Whl des Verfhrens ist dem Unternehmer zu überlssen (keine Einschränkungen) M1 löst die Stubproblemtik i.. besser ls M3 (Entstubungsnlgen) Die Formulierung nderweitige Mssnhmen, welche eine gleichwertige Emissionsminderung zulssen stmmt us der entsprechenden VDI-Richtlinie, die den Stnd der Technik repräsentiert. In der Einleitung zum Kpitel 5 der Richtlinie wird explizit uf die Möglichkeit hingewiesen, dss jederzeit uch ndere, gleichwertige Mssnhmen getroffen werden können. M3 5.2 Emissionsgrenzwerte definieren Regelung der Verfhrenstechnik ist nicht sinnvoll Die Festlegung von Emissionsgrenzwerten führt dzu, dss mit zum Teil sehr grossem Aufwnd uf der Bustelle Emissionsmessungen durchgeführt werden müssten. Mit M3 soll die Emissionsminderung verfhrensmässig so konkretisiert werden, dss eine reltiv einfche Kontrolle möglich ist. Dbei sind ndere, lufthygienisch gleichwertige technische Lösungen möglich. M5 2.8, 2.9 Präzisieren, wie die Einhusung usgestltet sein muss Mssnhme im Prinzip gut ber zu präzisieren t. Die Mssnhme wird präzisiert mit..im Freien...

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