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- Kirsten Blau
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1 Seite 1 Inhaltsverzeichnis: Teil I: Finanzierung Wesen und Aufgabe von Finanzierung und Investition Begriffliches zur Finanzierung Notwendigkeit und Spezifik der Investitionsrechnung Aufbau des Banksystems Geschäftskreis und Funktionen der Kreditinstitute Grundsätzliche rechtliche Rahmenbedingungen Banktechnische Grundlagen und Abläufe der Finanzierung Allgemeine banktechnische Grundlagen des Kreditgeschäftes Die Effektivzinsproblematik - Schlüssel zum Verständnis der Beurteilung von Krediten Bausteinen des Effektivzinses und ihre Berechnung Nominalzins / Effektivzins / 3. Zinssollstellungstermine und Zahlungstermine Abweichende Zahlungs- und Tilgungsverrechnungstermine Tilgungshöhe Tilgungsfreie Zeiträume Disagio / Damnum Agio Bearbeitungsgebühr (BG) Verwaltungsbeiträge Maklerprovision Kreditvermittlungskosten Annuitäten- zuschuss- Darlehen Zusatzdarlehen für Disagio Zusatzdarlehen zur Finanzierung eines Agios Kosten der Restschuldversicherung (RSV) / Risikolebensversicherung (RLV) Inkassokosten Höhe der Restschuld Zur Vielfalt von Finanzierungsarten und Darlehensgestaltung Kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten ( < 1 Jahr) Mittelfristige Finanzierungsmöglichkeiten (1-4 Jahre) Langfristige Finanzierungsmöglichkeiten ( 4 Jahre)...62 zu 2 Präzisierung des benötigten Darlehenstilgungsverlaufes...63 Bau NVO und Plan ZVO (Planzeichen) - Einige grundlegende Aussagen...64 Konditionenvergleich / Darlehensangebote Bonität, Liquidität und dauerhafte Kapitaldienstfähigkeit Finanzierungsarten, Finanzierungsregeln und Rating Innenfinanzierung Beteiligungsfinanzierung Mezzanines Kapital Ausgangsbedingungen der BRD Die Entwicklung der Finanzierungsregeln Wesen und Erfordernisse des Ratings Kredit und Kreditsicherheiten Kredit und Sicherheit - zwei sich ausschließende und bedingende Seiten einer Medaille Kreditsicherheiten Seite 1 von 106
2 Seite 2 Teil I: Finanzierung 1. Wesen und Aufgabe von Finanzierung und Investition Finanzierung: (Die Finanzierung ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.) Investition: (In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur versteht man im Allgemeinen unter Investition (kurz I) die Verwendung finanzieller Mittel (Wöhe) oder die Anlage von Kapital in Vermögen bzw. Geldkapital, um damit neue Geldgewinne, oder höhere Geldgewinne aus bestehenden Unternehmungen zu bekommen. Sie ist Teil des Betriebsprozesses. Im weiteren Sinn gehören dazu neben kurzfristigen Anlagen auch Investitionen in Wertpapiere. Enger gefasst und am gebräuchlichsten ist der Begriff bei langfristigen Sachanlagen. Als langfristig kann dabei angesehen werden, wenn das Produktionsmittel das laufende Geschäftsjahr überdauert. Investitionen umfassen dabei einen weiten Bereich von Immobilien über Geschäftsfahrzeuge und Maschinen bis zur Büroeinrichtung und können von öffentlichen wie auch privaten Unternehmungen getätigt werden.) 1.1 Begriffliches zur Finanzierung Jeglicher a) güterwirtschaftlicher Prozess des Unternehmens; b) leistungswirtschaftlicher Prozess der Volkswirtschaft und c) arbeitsteilige und austauschende Prozesse in der Weltwirtschaft bedarf der Finanzierung. Wenn wir von Finanzierung sprechen (BWL); meinen wir den finanzwirtschaftlichen Prozess des Unternehmens. Ein Unternehmen ist eine planvoll agierende Wirtschaftseinheit (WE), die mit dem Ziel betrieben wird, Leistungen zu erstellen. Leistungen sind im allgemeinen Produktion und Absatz von Sachgütern und Dienstleistungen sowie immateriellen Werten. Für den Prozess der Leistungserstellung (güterwirtschaftlicher Prozess) braucht man Produktionsfaktoren (Die volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren gliedern wir nach: Arbeit, Boden, Kapital.), die wir auf der betrieblichen Ebene als Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe klassifizieren. Zunächst müssen im güterwirtschaftlichen Prozess Entscheidungen gefällt werden, was, wie, und wie viel (Mikro - Ökonomik: wirtschaftliche Entscheidungen) produziert werden soll. Daraus sind entsprechende betriebliche Produktionsfaktoren zu beschaffen, möglichst optimal zu kombinieren, die Leistungen zu erstellen und abzusetzen. Dies erfordert - parallel zum güterwirtschaftlichen Prozess - einen finanzwirtschaftlichen Prozess, um die Ströme der notwendigen Auszahlungen (für die Beschaffung der Produktionsfaktoren) und Einzahlungen aus dem Absatz der betrieblichen Leistungen zu gestalten. Unser betriebliches Grundproblem besteht darin, dass die für Vorbereitung, Realisierung und Absatz der Prozesse, Dienstleistungen und / oder immateriellen Werte vorzuschießenden betrieblichen Produktionsfaktoren zeitlich früher und im allgemeinen länger anfallen, nämlich so lange, bis die Verwertung der Güter- und Leistungsströme durch den Verkauf am Markt realisiert ist, d.h. die Kapitalfreisetzung (Umsatzerlös unter Zurückholung" aller Aufwendungen und eines möglichen Gewinnes) erfolgt ist. Somit kann man laut ÖLSCHLÄGEL / PETERSEN als Finanzierung im engeren Sinne" diese betriebswirtschaftliche Funktion, die die Spanne zwischen Kapitalbindung und Kapitalfreisetzung überbrückt und zusätzlich die kapital - entziehenden Ausgaben deckt" bezeichnen (Literaturverzeichnis: Ölschlägel / Petersen, Seite 11). Dabei hat sich der Finanzierungsbegriff von dieser Finanzierung im engeren Sinne", die sich lediglich auf die Verknüpfung von Kapitalbindung und Kapitalfreisetzung bezieht, beträchtlich gewandelt und erweitert. Seite 2 von 106
3 Seite 3 Finanzierung umfasst im weiteren Sinne" die Gestaltung der Gesamtheit - der aktuellen und - der potentiellen Zahlungsströme des Unternehmens, einschließlich der ständigen Sicherung der Liquidität und der Erreichung optimaler Kapitalstrukturen. Den Begriff der Finanzwirtschaft des Unternehmens" setzen wir dann insgesamt noch weiter, umfassender, indem man dafür formulieren kann: Der Finanzwirtschaft obliegt die Planung, Steuerung und Kontrolle der Einzahlungen und Auszahlungen des Unternehmens." (Siehe Olfert, K. Seite 19) Damit ist die praktische Seite der Realisierung mit einbegriffen. Es wäre folgender Prozessablauf vorstellbar (ebenda, Seite 20): 1. Feststellung der Erforderlichen Investitionen durch Sammlung der Investitionsanträge 2. Ermittlung des Investitionsbedarfes im Rahmen der Investitionsplanung 3. Ermittlung des Kapitalbedarfes im Rahmen der Finanzplanung 4. Ermittlung der Finanzierungsmöglichkeiten durch Analyse des Geld- / Kapitalmarktes und des Innenfinanzierungspotentials 5. a) Der Kapitalbedarf kann Gedeckt werden 5. b) Der Kapitalbedarf kann nicht Gedeckt werden Senkung des Kapitalbedarfes möglich? (gegebenenfalls Senkung des Investitionsbedarfes) 6. Planung der Einzahlungen und Auszahlungen im Rahmen der Finanzplanung 7. Abwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen im Rahmen des Zahlungsverkehrs 1.3 Notwendigkeit und Spezifik der Investitionsrechnung Investitionsrechnung ist ein spezielles Problem jeden Unternehmens, weil jede Wirtschaftseinheit, die zukunftsorientiert am Markt verbleiben will, sich Investitionsprozessen (Neu- oder Gründungsinvestition, Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestition) stellen muss. Volkswirtschaftlich gesehen beträgt für die BRD die jährliche Brutto-Anlage-Investition ca. 360 Mrd. Euro. Jede Volkswirtschaft muss investieren, muss sich erneuern, erweitern und mit den internationalen Möglichkeiten Schritt halten. Um diese Entwicklung formal zu reflektieren, bedienen wir uns der Kennziffer Investitionsquote (IQ) = (Brutto-Anlage-Investition x 100) : Bruttoinlandsprodukt IQ jährlich in der BRD = ( 360 Mrd. x 100) : 2,4 Bill. = 15 % Seite 3 von 106
4 Seite 4 Die Investitionsquote der BRD betrug in den 70er Jahren zeitweilig 26 bis 27%; z. Zt. liegt sie zwischen 16 und 18%. Dabei setzen sich die Bruttoanlageinvestitionen (BAI) aus a) Ausrüstungs- Investitionen (Staat und Unternehmen) b) Bau-Investitionen (Staat und Unternehmen) zusammen. Die Bau- Investitionen stellen die Hülle, den Baukörper (Gebäude, Werkhallen, allgemeine Infrastruktur des Produzierens) dar, in welchen hinein die Ausrüstungs- Investitionen als der produktive Teil" des gewerblichen Investierens gesetzt werden. Insofern ist die jetzige Struktur der BAI (60% Bau-Investition und lediglich 40% Ausrüstungs- Investition) weit entfernt von internationalen Spitzenwerten (ca. 50:50). Ein weiteres - allerdings im Konkreten immer stark branchenspezifisch orientiertes Kriterium -für die Wirksamkeit des Investierens ist die Kapitalintensität (Kl). Sie wird auch als Kapitalstock je Erwerbstätigem" bezeichnet. Die Kapitalintensität beantwortet die Frage, wie viel Geld man jeweils für einen Arbeitsplatz einer Branche braucht. Dabei schneiden Baugewerbe und Handel insofern am besten ab, als dort pro Arbeitskraft der geringste Kapitaleinsatz notwendig ist. Für die Bauwirtschaft hängt diese Bewertung aber auch damit zusammen, dass die Technikausstattung in vielen kleinen Baubetrieben noch sehr gering ist. Kapitalintensität Land und Forstwirtschaft Produzierendes Gewerbe Energie Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Betrachtet man die volkswirtschaftliche Ebene, so wird allein schon durch die Größenordnung des Investierens (jährlich viele Mrd. Euro) deutlich, dass man Instrumente braucht, um die Wirksamkeit der Investitionen zu analysieren. Volkswirtschaftliche Investitions-Rechnung ist meist eine Betrachtung im Nachhinein (ex post). Die betriebswirtschaftliche Investitions-Rechnung muss jedoch vorher ex ante- Rechnung sein, d.h. hier müssen wir nicht nur und auch nicht in 1. Linie hinterher die Zusammensetzung der Investitionen analysieren, sondern wir müssen vor der Durchführung der Investitionen Entscheidungen fällen und Weichen stellen, die von Angebot und Nachfrage am Markt ausgehen. Betriebswirtschaftlicher Zweck der Investitionsrechnung Das Unternehmen stellt im Regelfall keine volkswirtschaftlichen Nutzensbetrachtungen an. Es hat konkrete, unternehmensbezogene Ziele, die mit Hilfe der Teildisziplinen der Betriebswirtschaft gestaltbar sind. Aus dieser Sicht hat die Investitions-Rechnung 3 grundsätzliche Fragestellungen zu klären: 1. Einzelinvestition Ermittlung der Vorteilhaftigkeit einer Investition im Sinne einer absoluten Entscheidung (Ja Nein - Situation). - Entscheidung (ja oder nein) für eine absolute Vorteilhaftigkeit der Investition 2. Alternativ-Vergleich und (daraus abgeleitet) Rangfolgeproblem Prinzipiell könnten in einer Wirtschaftsperiode durchaus mehrere Investitionen, bzw. die eine oder eine ganz andere Investition durchgeführt werden. Hier steht ein relatives Problem": Welches oder auch wie viele und welche Objekte erweisen sich (nach Vorauswahl) tatsächlich als vorteilhaft? Es geht um eine Rang- und / oder Reihenfolge, z.b. dann, wenn wir mittelfristig (bei größeren Unternehmen) ein annähernd optimales Investitionsprogramm planen wollen. Die zu prüfenden Investitionsobjekte stehen in keinem gegenseitigen Ausschluss zueinander, insofern ist eine Rangund Reihenfolge möglich. Das Nicht- an- die- allererste- Stelle- setzen für ein Investitionsobjekt ist noch nicht gleichlautend mit der Aussage: Nein, es wird nicht investiert". Seite 4 von 106
5 Seite 5 Es kann heißen: Es wird nicht sofort investiert" oder aber Wenn die Bedingungen x1 bis xn erfüllt sind, dann kann die Investition eventuell stattfinden". - vergleich mehrer Konkurrierender Investitionsvorhaben um eine Rang- und Reihenfolge festlegen zu können (Hierarchie festlegen) 3. Ersatzproblem, verbunden mit Nutzungsdauerentscheidung Oft stehen - manchmal sogar schon kurz nach einer gerade vollzogenen Neuinvestition - Entscheidungen an, ob a) planmäßig nach normativer Abschreibung, b) vorzeitig oder c) verzögert (viel später als nach formaler Abschreibung) Neuinvestitionen durchzuführen sind. Zusammenfassend kann man festhalten: Die betriebliche Investitionsrechnung dient dazu, die - absolute oder - relative Vorteilhaftigkeit von Investitionen zu beurteilen und die optimale Nutzungsdauer / den optimalen Ersatzzeitpunkt für Investitionen zu ermitteln und zu realisieren. Ein optimaler Wert aber hängt immer von zahlreichen Restriktionen ab. Hier ist es vor allem - Umsatzerlöserwartung, - Zinsniveau am Markt, - Marktposition des Unternehmens und - moralischer Verschleiß der Investitionsobjekte sowie - technisch mögliches Niveau neuer Alternativanlagen. - bei z. B. großem technischem Fortschritt, vorzeitig Investieren, oder bei hohem Verschleiß vorzeitig erneuern - für alte und neue Objekte optimaler Zeitpunkt Neuanlage wie lange lassen wir sie laufen? Wirtschaftlichkeit Für die Betriebswirtschaftliche Seite der Investitionsrechnung ist ausschlaggebend, dass - alle Investitionen als Zahlungsreihen dargestellt werden können (Ein- und Auszahlungsreihen) Eine Investition = Zahlungsreihe die mit einer Auszahlung beginnt Eine Finanzierung = Zahlungsreihe, de mit einer Einzahlung beginnt Seite 5 von 106
6 Seite 6 Strömungsgrößen des Rechnungswesens Begriff Kurzdefinition Einheit Auszahlung Einzahlung Ausgabe Einnahme Kosten Leistung Aufwand Ertrag Abgang Liquider Mittel Zugang Liquider Mittel Geldwert der Einkäufe an Sachleistungen und Dienstleistungen Geldwert der Verkäufe von Sachgütern und Dienstleistungen Bewerteter Verzehr von Sachgütern und Dienstleistungen im Produktionsprozess, soweit notwendig In Geld bewertete aus dem betrieblichen Produktionsprozess stammende Sachgüter und Dienstleistungen Zur Erfolgsermittlung periodisierte Ausgaben (jede Eigenkapitalsenkung, die nicht Kapitalrückzahlung ist). Zur Erfolgsermittlung periodisierte Einnahmen (jede Eigenkapitalerhöhung, die keine Kapitaleinzahlung beinhaltet) p.a. p.a. p.a. p.a. Zusammenhang und Unterschied zwischen a) Einzahlungen / Auszahlungen und b) Einnahmen / Ausgaben 1. Wenn weder auf Kredit gekauft, noch auf Kredit verkauft wird, sind - Einzahlungen und Einnahmen sowie - Auszahlungen und Ausgaben identisch. 2. Wenn der Käufer eines Gutes erst später zahlt, so kann der Verkäufer vorläufig zwar keine Einzahlung, aber einen FORDERUNGSZUGANG verbuchen. Es gilt Wenn der Käufer aber beim Lieferanten noch ein GUTHABEN hat, z.b. aus früheren AUSZAHLUNGEN, dann reduzieren sich durch die Lieferung des Gutes die Schulden des VERKÄUFERS. EINNAHME = Einzahlung + Forderungszugang + Schuldabgang AUSGABE = Auszahlung + Forderungsabgang + Schuldzugang Seite 6 von 106
7 Seite 7 Abgrenzung von Kostenrechnung und Investitionsrechnung Abgrenzungskriterium Kostenrechnung Investitionsrechnung Regelmäßigkeit Planungsperiode Bezugsobjekt Rechnungszweck Rechnungselemente Wird regelmäßig in bestimmten Abständen erstellt wird für die Planungsperiode durchgeführt (einperiodische Rechnung) Betrieb / Unternehmen als ganzes Kurzfristige Kontrolle und Steuerung des gesamten Betriebes Kosten und Leistungen von Fall zu Fall, individuell, diskontinuierlich Wird für gesamte Nutzungsdauer (meist mehrere Perioden) durchgeführt (mehrperiodische Rechnung) Einzelne Maschinen, Maschinengruppe, Gebäude, Betriebsteile Bestimmung der absoluten oder relativen Vorteilhaftigkeit der einzelnen Investition, Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunktes Einzahlungen und Auszahlungen 2. Aufbau des Banksystems 2.1 Geschäftskreis und Funktionen der Kreditinstitute Wer sich zur Finanzierung kundig machen will, muss die Grundstrukturen der Tätigkeit der Kreditinstitute (BRD) kennen. Insofern wollen wir zunächst klären: a) Wer sind die Partner der Kreditinstitute? b) Warum kann man Kreditinstituten Geldkreisläufe anvertrauen? c) Welche Hauptaufgabenfelder werden übernommen? d) Welche Arten von Kreditinstituten gibt es, mit welcher Spezialisierung und allgemeinen Aufgabenverteilung? Charakterisieren wir als erstes den Geschäftskreis der Kreditinstitute (grundsätzliche Tätigkeitsfelder und grundsätzliche Sektoren am Markt). Die Volkswirtschaft umfasst pauschal die 5 Sektoren privater Haushalt, Unternehmen, Staat, Ausland und den Sektor Banken, die jeweils eine ganz bestimmte Charakteristik haben. Mit dem Sektor ist immer die Gesamtheit derjenigen - Bedingungen oder - Austauschrelationen, - oder Personen oder - Wirtschaftspartner erfasst, die dieser Verallgemeinerung zuzuordnen sind. Das wird in der nachfolgenden Kurzinterpretation (auf höchstem Abstraktionsniveau) deutlich. Seite 7 von 106
8 Seite 8 Wirtschaftsunternehmen private Haushalte Kreditinstitute 1. Einlagengeschäfte 2. Kreditgeschäfte 3. Zahlungsverkehrsgeschäfte 4. Effektengeschäfte Ausland Staat (Effektengeschäfte = Wertpapiergeschäfte Sektor privater Haushalt: Alle Wirtschaftseinheiten, die auf dem Gütermarkt als Nachfrager (Konsumenten) und auf dem Faktormarkt als Anbieter von Produktionsfaktoren auftreten. Sektor Unternehmen: Gesamtheit aller Wirtschaftseinheiten, die auf Gütermärkten als Anbieter (Produzenten) und auf Faktormärkten als Nachfrager (Konsumenten) auftreten. Sektor Staat: Alle Wirtschaftseinheiten, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten und durch Zwangsabgaben finanziert werden (alle Gebietskörperschaften und ein Teil der Sozialversicherungssysteme). Sektor Ausland: Alle Wirtschaftseinheiten, die Beziehungen mit dem Ausland realisieren, d.h. Leistungen in das Ausland verbringen oder solche von dort empfangen. Sektor Banken: Alle Unternehmen, die (unter Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen) hauptsächlich monetäre Transaktionen realisieren. Generell kommt keine Wirtschaftseinheit in allen 4 Sektoren (außer Kreditinstitute) ohne die Banken aus, es gibt faktisch keine Ausnahme. Auch die gegenseitigen Beziehungen in den 4 Sektoren und zwischen ihnen verlaufen im Prinzip immer nur unter Zwischenschalten der Banken. Weiterhin haben auch die Kreditinstitute in einem eigenen Regelkreislauf vielfältige direkte und indirekte Verbindungen. Zu beachten ist bereits an dieser Stelle, dass das gesamte Bankensystem - so, wie es sich logisch historisch zumindest über Jahrhunderte herausgebildet hat - nicht funktionieren würde, wenn nicht prinzipielle Funktionen für die Wirksamkeit dieses Systems existent wären und ständig von allen Seiten durch entsprechendes Agieren der 4 Sektoren akzeptiert und reproduziert würden. Es geht um die 1. Ballungsfunktion, - Geld wird zur Bank gebracht / überwiesen (Lohn, Gehalt usw.) Im Einlagengeschäft erhalten Kreditinstitute eine Vielzahl (meist kleinere) von Geldbeträgen, die Zusammengefasst und im Kreditgeschäft, in größeren Beträgen bereitgestellt werden. Seite 8 von 106
9 Seite 9 2. Fristverlängerungsfunktion und die Die formal meist mittel- und kurzfristigen Einlagen (Monatsfrist), können im Kreditgeschäft (bei Wahrung von Risiko und Liquiditätsreserven) längerfristig eingesetzt werden. 3. Vertrauensfunktion Die Anleger vertrauen auf eine sichere Verwaltung, der den Kreditinstituten übergebenen Vermögenswerten. Sie vertrauen darauf, dass die Kredite sorgfältig und gut vorbereitet vergeben werden und das die notwendige Risikostreuung beachtet wird. Macht man sich diese Funktionen klar und versteht ihre Ausgangsbedingungen, dann versteht man auch, dass ein volkswirtschaftliches Finanzsystem zahlreiche Gleichgewichtsbedingungen für seine innere Stabilität braucht und immer wieder neu aufbaut. 2.3 Grundsätzliche rechtliche Rahmenbedingungen Im Rahmen der Vorlesung werden finanzierungsrelevante Grundlagen des Kreditwesengesetzes (KWG), der Preisangabenverordnung (PAngV) und des Verbraucher-Kreditgesetzes (VerbrKG) erörtert. Als Überblick werden die nachfolgenden Hauptdokumente zum Bankenrecht angeführt, damit man Vielfalt, Spezialisierungen und Zeitpunkte bestimmter Gesetze des Bankenrechts erkennen kann. Hauptdokumente zum BANKENRECHT 1. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1957 (Änderung 02. Oktober 1997) a) Satzung der Europäischen Zentralbank b) VO Auferlegung einer Mindestreservepflicht 2. Gesetz über die Deutsche Bundesbank, 22. Oktober 1992 a) Satzung der Bundesbank vom 27. November Gesetz über das Kreditwesen, 09. September Großkredite - Zuschlags - Verordnung - Eigenmittel und Liquidität 4. Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, 16. Juli Geldwäschegesetz, 25. Oktober Hypothekenbankgesetz, 09. September Gesetz über Pfandbriefe und Schuldverschreibungen, 09. September 1999 Mündelsicherheit 8. Gesetz über Bausparkassen, 15. Februar Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, 09.September Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, 11. Gesetz über Unternehmens - Beteiligungsgesellschaften, 09. September Depotgesetz, 11. Januar Börsengesetz, 09. September 1998 Seite 9 von 106
10 Seite Verordnung über Wertpapier - Verkaufsprospekte und Gesetz, 09. September Wertpapierhandelsgesetz, 09. September Scheckgesetz, 14. August Wechselgesetz, 21. Juni Verbraucherkreditgesetz, 17. Dezember Preisangabenverordnung (PAngV) 1991 und Neufassung AGB der Banken, 21. AGB der Sparkassen 22. Sonderbedingungen für Wertpapiere 23. Sonderbedingungen für Termingeschäfte und viele andere. Zunächst seien einige wesentliche Aspekte des Kreditwesengesetzes (KWG) angesprochen. Wörtlich (Vgl. bankrecht, 29.Aufl. 2000, Einführung"-Abschn. IV, Seite XV.) möchte ich folgende Einordnung, Begründung und Wertung zum KWG wider geben: Als besonders vertrauensanfälliger Wirtschaftssektor unterliegen die Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute einer Staatsaufsicht, deren Befugnisse über das klassische Gewerbepolizeirecht weit hinausreichen. Während es dort um die Erhaltung der öffentliche Sicherheit und Ordnung bei gewerblicher Tätigkeit geht, soll hier die Aufsicht das Funktionieren des Kreditapparates schlechthin sichern und Bankenkonkurse tunlichst verhindern. Auch das Prinzip der Gewerbefreiheit gilt für diese Unternehmen nur beschränkt. Die heutige umfassende wirtschaftliche Bankenaufsicht ist erstmals durch das Kreditwesengesetz 1934 eingeführt worden. Das Gesetz war eine Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise von 1931, die zu Zusammenbrüchen auch deutscher Banken geführt hatte. Es blieb mit einigen Änderungen bis zum Jahre 1961 in Kraft und ist in seinen Grundstrukturen durch das seit dem 1. Januar 1962 geltende Kreditwesengesetz (KWG) übernommen worden. Während das KWG für alle Kreditinstitute gilt, bestehen daneben für besondere Arten von Instituten spezielle Gesetze, z.b. für Hypothekenbanken und Kapitalanlagegesellschaften". Das KWG soll: - den Schutz der Kunden (vor allem der Einleger) vor Verlusten, bzw. Benachteiligungen aus nicht sorgfältigem oder gar unlauterem Geschäftsgebaren der Kreditinstitute sichern sowie - der Aufrechterhaltung der volkswirtschaftlichen Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft, und damit auch der gesamten Geldpolitik einer Volkswirtschaft dienen. Uns interessieren einige überblicksmäßig und grundlegende Aussagen, die in der Vorlesung kurz erörtert werden, zu: Geltungsbereich Bankgeschäften, Abgrenzung der Kreditinstitute Abgrenzung der Bankgeschäfte Normativbestimmungen für die Kreditierung Bankenaufsicht sowie Zulassung und Geschäftsbetrieb. Seite 10 von 106
11 Seite 11 Geltungsbereich: Kreditinstitute - angemessenes Eigenkapital - Mindestanforderung an Kredite (Basel I; Basel II) - Begrenzung von Großkrediten (Ein Großkredit (nach deutschem Recht 13 KWG) ist bei Nichthandelsbuchinstituten ein Kredit, der 10 % des haftenden Eigenkapitals des gewährenden Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts erreicht oder übersteigt. Dabei meint der Begriff Großkredit aber nicht nur ein einzelnes Darlehen, sondern umfasst die Gesamtheit aller Kredite des Kreditinstituts an einen Kreditnehmer im Sinne des 19 Abs. 2 KWG (Kreditnehmereinheit). Bei Handelsbuchinstituten besteht ein Großkredit, wenn das Gesamtbuch ( Summe aus Anlagebuch und Handelsbuch) 10 % der Eigenmittel des Instituts erreicht oder überschreitet. Ein Großkredit darf nur auf Grund eines einstimmigen Beschlusses sämtlicher Geschäftsleiter gewährt werden. Dieser Beschluss soll grundsätzlich vor Kreditgewährung erfolgen.) - Vier Augen Prinzip Vorstand - Prüfung des Jahresabschlusses - Geschäftsleiterqualifikationen 1991 wurde weiterhin das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) in Kraft gesetzt. Es soll den Konsumenten vor unberechtigten Zugriffen" schützen. Dieses Gesetz beschränkt im Allgemeinen den Begriff des Verbrauchers" auf natürliche Personen. Es soll der unbedarfte Kunde", der private Verbraucher notwendigen Schutz erfahren. Dabei geht es um - die im Kreditvertrag ausgewiesenen Kosten, - das Widerrufsrecht, - das Verbot von Schecks und Wechseln, - den Verzug und - die Bezahlung von Kreditvermittlern. (Das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) gehörte zu den Gesetzen, die vornehmlich den Verbraucherschutz sicherstellen wollten und insbesondere auf die modernen Entwicklungen im Kreditgewerbe reagieren sollte. Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2002 wurde das Verbraucherkreditgesetz (zum 31. Dezember 2001) aufgehoben und in das BGB integriert. Das Verbraucherkreditgesetz war nach Art EGBGB bis zum 1. Januar 2003 auf Verträge, die vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden, anwendbar, sofern es sich - wie im Regelfall - um Dauerschuldverhältnisse handelt. Nunmehr sind allein die Vorschriften des BGB anwendbar.) - Schutz des privaten Verbrauchers - dieses Gesetz hat mehr eine Alibi Funktion, da keine Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz - Preis ungültiger Preis Ebenso unentbehrlich für das Beherrschen der Finanzierungen sind bestimmte grundlegende Aussagen der Preisangabenverordnung (PAngV). Seit dem 2003 gibt es eine Neufassung der PAngV, die wir aktuell zugrunde legen. (Auf andere, nicht unmittelbar mit der Finanzierung verbundene Aussagen der PAngV wird hier nicht Bezug genommen). Zum besseren Verständnis sei folgendes wörtlich (Preisangabenverordnung, Neufassung v. 2003, 1-Absatz 1) ausgewiesen: Seite 11 von 106
12 Seite 12 (Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist seit 1985 als Verbraucherschutzverordnung in Kraft. Basisdaten Titel: Abkürzung: Art: Geltungsbereich: Rechtsmaterie: Preisangabenverordnung PAngV Bundesrechtsverordnung Bundesrepublik Deutschland Verwaltungsrecht FNA: Ursprüngliche Fassung vom: 14. März 1985 (BGBl. I S. 580) Inkrafttreten am: 1. Mai 1985 Letzte Neufassung vom: 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197) Letzte Änderung durch: Inkrafttreten der letzten Änderung: 20 Abs. 9 G vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414) 8. Juli 2004 ( 22 G vom 3. Juli 2004) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! Die Preisangabenverordnung fordert u. a., dass Preise gegenüber Letztverbrauchern immer einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben sind (Endpreise). Die bloße Angabe von Nettopreisen mit Zusätzen wie "zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer" gegenüber Letztverbrauchern sind somit unzulässig und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu EUR belegt werden kann. Hinzu kommt, dass diese Ordnungswidrigkeit auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen kann. Dies kann dann eine teure Abmahnung eines Konkurrenten oder Abmahnvereins zur Folge haben. Ferner werden z. B. die Kreditinstitute verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Preise bzw. Kosten aufzuführen. Darüber hinaus muss im Privatkundengeschäft auch der Effektivzinssatz für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben werden.) 1 Grundvorschriften : (1) Wer Letzt- Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letzt- Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.'' Diese Regelung trifft auch für das Anbieten von Darlehen und deren kosten" in Form von Zins und vielerlei anderen Aufwandspositionen zu. Die PAngV hat des Weiteren die Jahresbewertung auf die 365 Tage-Methode umgestellt. Das Jahr zählt zu 52 Wochen, bzw. der Monat mit 30,416 Tagen. - in jedem Darlehensvertrag mit Privatpersonen müssen ausgewiesen sein: 1. Tilgung / Jahr (in %) 2. Zins / Jahr (in %) Effektivzins = Nominalzins + Summe aller Kosteneinflüsse 3. Zahlungsweise: Monatlich vor- oder nachschüssig Vierteljährlich vor- oder nachschüssig Halbjährlich vor- oder nachschüssig Jährlich vor- oder nachschüssig 4. Tilgungsverrechnungstermine (Taggenaue Zins und Tilgungsverrechnungstermine) 5. Zinsbindungszeit 6. Restschuld am Ende der Zinsbindungszeit Seite 12 von 106
13 Seite 13 Nebenbetrachtung: Darlehen = (Annuitäten- Darlehen) Nominalzins = 5 % Tilgung = 1 % Zinsbindungszeit (ZBZ) = 10 Jahre Tilgung = 11,2 % Kapitaldienst = Zins + Tilgung = 6 % = (für 10 Jahre) Tilgung = Banken müssen nunmehr den effektiven Jahreszins auf 2 Nachkommastellen genau ausweisen. Lineare Zinsberechnungsmethoden sind nicht mehr erlaubt; exponentielle Berechnung gilt nunmehr auch im unterjährigen Bereich (Zinskapitalisierung oder Zinses-Zins- Rechnung). Für die Benennung des Zinssatzes gibt es folgende Vorschrift: (1) Bei Krediten sind als Preis die Gesamtkosten als jährlicher Vom- Hundertsatz des Kredits anzugeben und als effektiver Jahreszins" oder, wenn eine Änderung des Zinssatzes oder anderer Preisbestimmender Faktoren vorbehalten ist ( 1, Abs.4), als anfänglicher effektiver Jahreszins" zu bezeichnen. Zusammen mit dem anfänglichen effektiven Jahreszins ist anzugeben, wann Preisbestimmende Faktoren geändert werden können und auf welchen Zeitraum Belastungen, die sich aus einer nicht vollständigen Auszahlung des Kreditbetrages oder aus einem Zuschlag zum Kreditbetrag ergeben, zum Zwecke der Preisangabe verrechnet worden sind." Weiterhin heißt es: Grundsätzlich sind die Gesamtkosten des Kredits für den Kreditnehmer einschließlich etwaiger Vermittlungskosten" bei der Berechnung des Effektivzinses einzubeziehen. So können Sie die Effektivverzinsung eines Kredites selbst berechnen: Für Nutzer, die Mathematisch interessiert sind und gern selbst rechnen: Dem Anhang zu 6 der PAngV können Sie sowohl die Mathematische Formel zur Berechnung des Effektivzinssatzes als auch Berechnungsbeispiele entnehmen Anhang (zu 6) (entnommen aus Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, Die mathematische Formel zur Berechnung des Vom- Hundertsatzes gemäß 6 Abs. 1 lautet: Diese drückt die Gleichheit zwischen Darlehen einerseits und Tilgungszahlungen und Kosten andererseits aus. Hierbei ist: K K' AK A'K' m m' tk Die laufende Nummer der Auszahlung eines Darlehens oder Darlehensabschnitts Die laufende Nummer einer Tilgungszahlung oder einer Zahlung von Kosten Der Auszahlungsbetrag des Darlehens mit der Nummer K Der Betrag der Tilgungszahlung oder einer Zahlung von Kosten mit der Nummer K' Das Summationszeichen Die laufende Nummer der letzten Auszahlung des Darlehens oder Darlehensabschnitts Die laufende Nummer der letzten Tilgungszahlung oder der letzten Zahlung der Kosten Der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitabstand zwischen dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung mit der Nummer 1 und den Zeitpunkten darauf folgender Darlehensauszahlungen mit den Nummern 2 bis m; t1 = 0 Seite 13 von 106
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