PR TuV - Infoveranstaltung zur Personalratsarbeit - April 2016 Die Personalvertretung im Land Nordrhein- Westfalen

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1 Die Personalvertretung im Land Nordrhein- Westfalen 1

2 in einer Hochschule als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigenständiger Arbeitgeberinnenfunktion 2

3 auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes. 3

4 MITBESTIMMUNG Was bedeutet das eigentlich? 4

5 5

6 Mitbestimmung bezeichnet grundsätzlich die Mitwirkung und Mitentscheidung jener, deren Existenz, Arbeits- und Lebensweise durch Entscheidungen anderer beeinflusst werden (können), welche aufgrund formaler Rechts- oder Besitzverhältnisse dazu befugt sind, aber deren Entscheidungsbefugnisse durch die Mitbestimmung der davon Betroffenen ihre Begrenzung finden. 6

7 Einfach gesagt: Mitbestimmung ist ein staatlich, damit rechtlich sanktionierter Eingriff in das Eigentum und die uneingeschränkte Verfügung darüber! 7

8 Getreu dem Motto bzw. Prinzip der sozialen Marktwirtschaft > EIGENTUM VERPFLICHTET 8

9 Kurzer Exkurs in die Geschichte der Mitbestimmung: 9

10 Ursprünge im Nachkriegsdeutschland: 10

11 1951 Mitbestimmungsgesetz für die Montanindustrie (Bergbau Eisen Stahl) 1952 Betriebsverfassungsgesetz 1955 Bundespersonalvertretungsgesetz 11

12 In Nordrhein-Westfalen: 1948 Betriebsvereinbarung der Landesregierung zur Etablierung der Mitbestimmung 1958 Erste gesetzliche Regelungen zur Mitbestimmung 1974 Landespersonalvertretungsgesetz NRW 12

13 Warum Mitbestimmung? 13

14 Gründe aus PR TuV - Infoveranstaltung zur Personalratsarbeit - April 2016 wirtschaftsethischer Sicht: Menschenwürde und Selbstbestimmung Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit Demokratieprinzip Kontrolle wirtschaftlicher Macht 14

15 Gründe aus arbeitgeberischer Sicht: In der Personalwirtschaftslehre wird sie teilweise als ein zeitgemäßes Instrument zur Steigerung der Leistungsfähigkeit im Sinne von Produktivitätssteigerung, Verringerung der Fluktuationsraten und Erhöhung der Mitarbeitermotivation in einem Unternehmen angesehen. Einige jüngere Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Reibungsverluste durch betriebliche Konflikte, Fluktuationen, innere Kündigungen etc. größer sein können als die angenommenen Effizienzeinbußen bei Einräumung von Mitbestimmungsrechten. 15

16 Gründe aus Beschäftigtensicht: Das Interesse der Arbeitnehmer an der Mitbestimmung liegt zum einen darin, an den Entscheidungen über die Arbeitsbedingungen beteiligt zu werden (betriebliche Ebene), und zum anderen auf die Unternehmenspolitik Einfluss zu nehmen (Unternehmensebene). Mitbestimmung soll die unternehmerische Orientierung an der Gewinnmaximierung durch explizite Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen an langfristiger Beschäftigungssicherheit, humanen Arbeitsbedingungen und Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg ergänzen. Darüber hinaus wird die Mitbestimmung aus gewerkschaftlicher Sicht als Mittel zur Kontrolle wirtschaftlicher Macht und Teil einer umfassenden Demokratisierung der Wirtschaft begründet. 16

17 Nach dieser Exkursion gleiten wir ins hier und heute der Mitbestimmung an unserer Hochschule! 17

18 Eine Besonderheit vorab: Hochschulen haben zwei Personalräte! 18

19 Den Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (außer Professorinnen und Professoren) 19

20 und unseren Personalrat für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung! 20

21 Bei 151 bis 300 zu vertretenden Beschäftigten besteht er aus ordentlichen 7 Mitgliedern... 21

22 6 Tarifbeschäftigte & 1 verbeamtetes Mitglied 22

23 und Ersatzmitgliedern für die jeweiligen Listen sowie der Vertrauensperson der Schwerbehinderten und der Jugend- und Auszubildendenvertretung. 23

24 Das sind wir noch! 24

25 Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre PR TuV - Infoveranstaltung zur Personalratsarbeit - April 2016 und läuft somit vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni

26 Das Gremium wählt eine vorsitzende Person, die für das Gremium auf der Grundlage von Beschlüssen handelt, sowie die Stellvertretung und gibt sich eine Geschäftsordnung. 26

27 Welche Aufgaben hat der Personalrat nach dem LPVG NRW denn nun ganz konkret? 27

28 Vorab noch das gesetzliche Handlungsprinzip für unsere Arbeit! 28

29 Verwaltungsleitung und Personalrat arbeiten zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammen! 29

30 Diese gesetzliche Fiktion des gegenseitigen Vertrauens ist eine der größten Herausforderungen für einen Personalrat und ganz ohne eine gesunde geht es wohl nicht! 30

31 Für einen Personalrat sollte eigentlich folgende Maxime gelten: 31

32 Allgemeine Aufgaben nach 64 LPVG NRW: - Förderung des Gemeinwohls im Rahmen der Aufgabenstellung der Hochschule, - Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen etc., 32

33 - auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten, - Unterstützung des Arbeitsschutzes, - Einsatz für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen und des Arbeitsschutzes, - Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und auf Erledigung hinwirken, 33

34 - die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen zu fördern, - Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Beschäftigter zu beantragen, - die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten verteidigen, 34

35 - Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung der Verwaltung, - Förderung der Eingliederung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund, - Förderung des Verständnisses zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft, 35

36 - Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten - Förderung der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen - Anregung von Maßnahmen zum Umweltschutz! 36

37 Das ist schon mal ein volles Pfund!!! Aber längst nicht alles 37

38 Jetzt wird es richtig ernst: beteiligungspflichtige Einzelangelegenheiten > uneingeschränkte Mitbestimmung > Mitwirkung > Beteiligung > Anhörung LPVG NRW 38

39 Hier kann wegen der unübersichtlichen Menge an Einzeltatbeständen leider nicht alles dargestellt werden. Daher folgt eine Auswahl der wichtigsten Fälle! 39

40 Besonders bedeutsam: die umfassende Mitbestimmung in nahezu allen Personalangelegenheiten 40

41 angefangen mit der Personalauswahl über alle Ereignisse während der Beschäftigungsdauer, die das Beschäftigungsverhältnis betreffen! 41

42 Das betrifft sowohl die Tarifbeschäftigten als auch die Beamtinnen und Beamten. Der Personalrat muss sich daher sowohl mit Arbeits- und Tarifrecht als auch Beamtenrecht befassen! 42

43 Weitere, beispielhaft ausgewählte Mitbestimmungstatbestände: Errichtung, Verwaltung und Auflösung von sozialen Einrichtungen 43

44 unser gerade aktuelles Thema: 44

45 Auch ein ganz wichtiger Mitbestimmungstatbestand: Rationalisierungs-, Technologieund Organisationsangelegenheiten 45

46 Hierzu gehört u.a.: Einführung grundlegend neuer, wesentliche Änderung und wesentliche Ausweitung von Arbeitsmethoden 46

47 Auch wichtig für die Gestaltung des täglichen Arbeitslebens: Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitszeit 47

48 und ganz, ganz viele weitere Einzeltatbestände, die der Mitbestimmung unterliegen, weist das LPVG NRW zudem aus einer noch: Gestaltung der Arbeitsplätze 48

49 und noch ein letzter: Allgemeine Fragen der Fortbildung sowie konkrete Zulassungen zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen 49

50 Für die mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten nur zwei Beispiele: Stellenausschreibungen Grundsätze der Personalplanung 50

51 Für die anhörungspflichtigen Angelegenheiten auch zwei Beispiele: Abmahnungen außerordentliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen 51

52 Und dann gibt es noch die anhörungspflichtigen Angelegenheiten, hierfür nur ein Beispiel: Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Anmietung von Räumen 52

53 Was gibt es noch, das für die Arbeit im Personalrat wichtig ist und in diesem Überblick erwähnt werden muss: 53

54 die prozessbegleitende Mitbestimmung die Option, einen Wirtschaftsausschuss zu gründen 54

55 Vierteljahresgespräche mit der Leitung Erörterungen mit der Leitung bei unterschiedlichen Meinungen 55

56 Erarbeitung von Dienstvereinbarungen Initiativanträge 56

57 sowie besonders spannend und herausfordernd Projektarbeit 57

58 Natürlich gehört auch in großem Umfang das Feld Beratung dazu! 58

59 Wer sich bisher nicht hat abschrecken lassen, die/der sollte überlegen, ob Personalratsarbeit etwas für sie/ihn ist! Der Countdown läuft 59

60 das Wahlausschreiben ist seit einer Woche veröffentlicht. Noch ist Zeit, sich zu entscheiden! 60

61 Danke für die Aufmerksamkeit und das Interesse! Wir sehen uns am Wahltag, dem 14. Juni 2016 und vielleicht ja auch ab dem 1. Juli 2016 im Gremium für die nächsten 4 Jahre. 61

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