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1 H A U S H A L T S S A T Z U N G der Gemeinde Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) für das Haushaltsjahr Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a.inn folgende Haushaltssatzung: 1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je ,00 im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je ,00 festgesetzt. 2. Der Wirtschaftsplan 2013 für den Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef wird im Erfolgsplan in den Einnahmen ,00 und in den Ausgaben auf ,00 und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf je ,00 festgesetzt. 1. Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf ,00 festgesetzt. 2. Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef werden auf 0,00 festgesetzt. 1 2 Seite 1

2 1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 330 v.h. b) für die Grundstücke (B) 330 v.h. 2. Gewerbesteuer 350 v.h. 1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt (Art. 73 GO). 2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef wird auf festgesetzt Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. 7 Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Gemeinde Kirchdorf am Inn, Johann Springer 1. Bürgermeister (GR-Beschluss Nr. ) Seite 2

3 V O R B E R I C H T (gem. 3 KommHV) 1 a) Einleitung Aufgabe des Vorberichtes ist es, allen interessierten Bürgern vor allen Dingen aber den politischen Entscheidungsträgern einen Überblick über die allgemeine Finanzlage und die Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabepositionen, des Vermögens und der Schulden in konzentrierter Form zu geben. Die Darstellung und Einschätzung dieser Positionen sowie wichtiger Kennzahlen wie z.b. der Pflichtzuführung, der freien Finanzspanne oder der Pro-Kopf-Verschuldung soll im Verbund mit den reinen Zahlen des Haushaltsplanes dem Gemeinderat als Information und Entscheidungsgrundlage dienen, um für das aktuelle Haushaltsjahr und die Finanzplanungsjahre bis 2017 die politischen Weichen stellen zu können. Die gesamte Haushaltswirtschaft muss stets auf die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung der Gemeinde ausgerichtet sein (Art. 61 GO). Die Aufstellung eines Haushaltsplans nur für ein Haushaltsjahr erfüllt diese Aufgabe nur bedingt, da größere Investitionsvorhaben sich über viele Jahre hinweg ausdehnen können. Daher kommt neben der laufenden Haushaltsplanung der mittelfristigen Finanzplanung eine immer größere Bedeutung zu. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit muss die Planung und Ausführung aller Entscheidungen und Maßnahmen der kommunalen Wirtschaft beherrschen. Hinzu kommt, dass den Pflichtaufgaben der Gemeinde Vorrang vor wünschenwerten Verbesserungen und Ausbauten eingeräumt werden muss. In den vergangenen Jahren konnte die Gemeinde ihre Haushaltsausgleiche ohne Nettoneuverschuldung bzw. in den Jahren 2011 und 2013 ohne jegliche Kreditaufnahmen trotz zum Teil erheblicher Investitionen herbeiführen. Der Haushalt 2014 durchbricht nun erstmals diese Reihe von ausgeglichenen Haushalten. Umso mehr müssen die zur Verfügung gestellten Mitteln sorgsam und bedacht eingesetzt werden. Seite 3

4 1 b) Überblick über das abgelaufene Haushaltsjahr 2013 Der durch den Gemeinderat beschlossene Haushalt 2013 wies ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Volumen von insgesamt aus Davon entfielen auf den Verwaltungshaushalt und auf den Vermögenshaushalt Im vorläufigen Rechnungsergebnis schließt das Rechnungsjahr 2013 im Verwaltungshaushalt mit und im Vermögenshaushalt mit Die prognostizierten Zuführungen zum Vermögenshaushalt und zur allgemeinen Rücklage werden erfüllt werden bzw. können sogar überschritten werden. Der gesamte Haushalt konnte ohne Kreditermächtigung abgewickelt werden. Die Verschuldung wurde weiter abgebaut und betrug zum Jahresende (ohne Eigenbetrieb). Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung aller Gemeindebürger in Höhe von 594 Euro. 2. Statistische Daten a) Einwohnerzahl: nach der Volkszählung am nach der Volkszählung am zum Personen Personen Personen b) Gesamtfläche der Gemeindeflur ha davon Gebäude- und Freifläche 259 ha Landwirtschaftsfläche ha Waldfläche ha Verkehrsfläche 177 ha (Erhebung Stat. Landesamt zum ) c) Länge des gemeindlichen Straßennetzes Gemeindeverbindungsstraßen Ortsstraßen Gesamt davon mit Schwarzdecke ausgebaut km km km km Seite 4

5 3. Übersicht über die Haushaltswirtschaft im Jahr 2014 Der geplante Haushalt 2014 weist ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Volumen von insgesamt aus Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt und auf den Vermögenshaushalt Als Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt sind nur mehr (Vorjahr: ) und als Zuführung zu den Rücklagen (Allg. Rücklage und Investitionsrücklagen) (Vorjahr: ) geplant. Der Haushaltsausgleich kann nur über Kreditaufnahmen in Höhe von Euro erreicht werden. Die Verschuldung steigt damit erheblich und wird zum Jahresende (ohne Eigenbetrieb) betragen. Unter Hinzurechnung des Schuldenstandes Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef in Höhe von wird die Fünf-Millionen-Marke deutlich durchbrochen. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeindebürger steigt auf 979. Diese Gesamtentwicklung hat sich durch die Planungen für den Neubau des Feuerwehrhauses bereits seit Jahren abgezeichnet und kommt für die Gemeinde nicht überraschend. Ohne ausreichende Rücklagen auf die man nun zurückgreifen kann und muss, würde sie sich noch wesentlich dramatischer abzeichnen. Bedingt durch die derzeitige Niedrigzinsphase hält sich die Belastung durch den Schuldendienst für die nächsten Haushaltsjahre noch in vertretbaren Grenzen, allerdings gibt das deutliche Absinken des Rücklagenbestandes Anlass zu Bedenken. 4. Vermögenshaushalt 2014 zeichnet der Vermögenshaushalt eine Investitionssumme von Euro. Dabei fließen 2,3 Mio Euro allein in ein Großprojekt, den Neubau des Feuerwehrhauses in Kirchdorf, das ergänzt wird durch einige Maßnahmen zum Infrastrukturausbau. Hervor zu heben ist, dass im Gegensatz zu ähnlich großen Projekten in der Vergangenheit die Gemeinde diese Investitionssumme so gut wie ausschließlich aus eigener Kraft finanzieren muss. Große Projekte der Vergangenheit wie der Neubau der Otto-Steidle-Halle, der Ausbau des Kindergartens St. Martin oder die energetische Sanierung der Volksschule Kirchdorf erhielten staatliche Förderungen von zum Teil deutlich mehr als 40 v.h. der Gesamtkosten. Deshalb gibt weniger das Volumen der Bauvorhaben 2014 Anlass zur Sorge als ihre Refinanzierung im Gemeindehaushalt. Bei einer sinkenden Zuführung des Verwaltungshaushaltes wird sich die steigende Belastungen durch höhere Tilgungsverpflichtungen auf die freie Finanzspanne auswirken und damit auch zukünftige Investitionen erschweren. Damit erklärt sich auch, dass ein weiteres Anwachsen der Verschuldung in neuerliche Rekordhöhen in jedem Fall vermieden werden sollte. Seite 5

6 Übersicht über die Verteilung: Einnahmen Vermögenshaushalt Zuweisungen und Zuschüsse; ,00 ; 11% Beiträge und Entgelte; ,00 ; 4% Veräußerung Grundstücke; ,00 ; 5% Entnahme Rücklage; ,00 ; 31% Darlehensaufnahme; ,00 ; 42% Zuführung vom Verwaltungshaushalt; ,00 ; 7% Ausgaben Vermögenshaushalt Tilgungen; ,00 ; 6% Zuführung Rücklagen; ,00 ; 13% Zuweisungen f. Investitionen; ,00 ; 8% Hoch- Tiefbaumaßnahmen; ,00 ; 67% Vermögenserwerb; ,00 ; 6% Seite 6

7 4. 1 Einzeldarstellung Projekte 2014 Eine Einzeldarstellung aller Investitionspositionen im Vermögenshaushalt würde den Rahmen des Vorberichtes sprengen. In der Folge wird nur auf die wesentlichen Projekte näher eingegangen, die nicht aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Instandhaltung oder bereits geschlossenen Verträgen notwendig werden. (Einzelplan 1) Neubau Feuerwehrhaus für die Freiwillige Feuerwehr Kirchdorf a.inn Im Januar 2008 hat die FFW Kirchdorf der Gemeinde einen Antrag auf Neubau/Umbau des bestehenden FFW-Hauses vorgelegt. Das bestehende Gebäude, in seiner jetzigen Form, ist auf Dauer für den Betrieb der Feuerwehr nicht mehr geeignet. Seit 2008 baute die Gemeinde deshalb jährlich eine Rücklage in Form eines Bausparvertrages auf. Dieser zweckgebundene Rücklagenbestand in Höhe von Euro kann in diesem Haushaltsjahr vollständig entnommen werden. Zur weiteren Finanzierung wurde der Gemeinde eine Festbetragsförderung des Freistaates Bayern für fünf Stellplätze in Aussicht gestellt. Die unabhängig von den Baukosten feststehende Fördersumme beläuft sich auf Euro. Die staatliche Förderung wird sich demnach nur auf max. 11 v.h. der derzeit geschätzten Gesamtkosten belaufen. Im Februar 2014 fasste der Gemeinderat einen Beschluss zu Kostendeckelung für die anstehende Genehmigungsplanung des Feuerwehrhauses. Entsprechend dieses Beschlusses ist die weitere Planung so anzupassen, dass einschließlich Ausstattung des Gebäudes ein Betrag von Euro nicht überschritten wird. Verbleibt es bei diesen Kosten muss die Gemeinde für den Neubau zusätzliche Mitteln in Höhe von Euro aufbringen. Dieser Betrag ist im Vermögenshaushalt als Kreditaufnahme (HH-Stelle ) vorgesehen. Seite 7

8 (Einzelplan 4) Rücklagenbildung Seniorenheim St. Josef 2012 beschloss der Gemeinderat als Träger des Seniorenheim St. Josef den Aufbau einer Rücklage für die anstehende Sanierung oder Umbau des Hauses entsprechend den Vorgaben des Pflegewohn- und Qualitätsgesetzes. Im Haushalt 2014 wird diese Rücklagenbildung in Höhe von Euro fortgeführt, die bis zu einer Ansparung von Mio erfolgen soll. (Einzelplan 4) Anlage von Kinderspielplätzen Der Haushalt sieht in diesem Jahr wieder die Möglichkeit vor einen neuen Kinderspielplatz zu schaffen oder einen bestehenden grundlegend aufzuwerten. Im Vorfeld der Haushaltsplan wurde der Schwerpunkt hier bei der Erneuerung des Kinderspielplatzes an der Grundund Inntalmittelschule gesetzt. Haushaltsplanansatz Euro (Einzelplan 6) Orts- und Erschließungsstraßen Auf Grund der laufenden Wasserrechtsverfahren müssen die Sickerschächte für die Straßenwasserversickerung grundlegend saniert werden. In einem ersten Schritt ist die Sanierung der Straßenwasserversickerung im Ortsteil Atzing I geplant. Konkrete Kostenschätzungen liegen hierzu noch nicht vor. Grundsätzlich sieht der Haushaltsplan Sanierungsmittel für laufende Maßnahmen in Höhe von Euro vor. Der weitere Finanzbedarf in den Folgejahren wird sich gravierend erhöhen. Seite 8

9 (Einzelpläne 6,7 und 8) Maßnahme 015 Fortführung Erschließung Lärchen- und Ulmenweg Die gesamte Maßnahme wird über zwei Haushaltsjahre durchgeführt. Im Haushaltsjahr 2013 waren Ausgabemittel in Höhe von Euro eingeplant. Auf Grund der erfolgten Grundstücksverkäufe beschloss der Gemeinderat noch 2013 die Ausweitung der Maßnahme Erschließung Lärchenweg auf die weitere Erschließung Ulmenweg. Für die Fortführung sind nun im Haushaltsjahr Euro eingeplant. Darin enthalten ist sowohl der notwendige Grunderwerb als auch die einzelnen Erschließungsbestandteile wie Straßenbau, Wasser- und Kanalleitungen, Straßenbeleuchtung und Ökoausgleich. Dem gegenüber stehen geplante Einnahmen in einer Gesamthöhe von Euro aus beiden Haushaltsjahren. Eine Übersicht über die einzelnen beplanten Haushaltsstellen kann der Maßnahmeübersicht (Anlage 4 des Haushaltsplanes) entnommen werden. (Einzelplan 6) Erschließungsstraßen Mit der Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Machendorf Julbach wird im Haushalt 2014 eine schon seit vielen Jahren diskutierte Straßenbaumaßnahme abgewickelt. Haushaltsplanansatz: Euro Vergabesumme Baukosten Kostenanteil Gde Kirchdorf: , 75 EUR Für diese Maßnahme wird die Gemeinde Staatszuschüsse erhalten. Nachdem die Auszahlung der Mittel erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgt kann mit einem Erhalt im Haushaltsjahr 2014 nicht gerechnet werden. Die Zuwendung wurde in die Finanzplanung 2015 aufgenommen. Seite 9

10 (Einzelplan 6) Brückenbau Der Gemeinderat hat bereits den Neubau der sanierungsbedürftigen Brücke am Lindenweg beschlossen. Der Haushaltsplanansatz orientiert sich an der derzeit vorliegenden maximalen Kostenschätzung in Höhe von Dem gegenüber steht die Zusage auf den Erhalt einer Festbetragsförderung von mindestens (Einzelplan 7) Abwasserbeseitigung Ein Großteil des Leitungsnetzes der Gemeinde Kirchdorf a.inn ist überaltert. Durch den Erlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung im Februar 2013 hat die Gemeinde unter anderem die Überprüfung aller Kanalhausanschlüsse in einem regelmäßigen Turnus von 20 Jahren angeordnet. Bisher haben derartige Überprüfungen nur in einem sehr geringen Umfang stattgefunden. Mit den notwendigen Überprüfungen sollte zwingend im Haushaltsjahr 2014 begonnen werden. Zweckmäßig ist dabei die Verbindung der Sanierungsmaßnahmen zwischen öffentlichen und privaten Kanalnetz. Im Haushaltsplan 2014 ist in einem ersten Schritt ein Ansatz in Höhe von eingeplant. In den Folgejahren werden hier weitere Mittel benötigt werden. (Einzelplan 7) Förderung Breitbanderschließung Der weitere Ausbau eines schnellen Internetzuganges für alle Ortsteile ist eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für die Gemeinde. In einem ersten Schritt hat die Gemeinde 2012 ein Ausbauprogramm für den zentralen Ortsbereich durchgeführt. In der Zwischenzeit wurden neue Förderprogramme für weitere Ausbauschritte ins Leben gerufen. Derzeit laufen hierüber Verhandlungen. Um die schnelle Umsetzung der Maßnahme nicht zu gefährden sieht der Haushaltsplan 2014 bei einem Gesamtausgabebedarf von geschätzten Euro Haushaltsmittel in Höhe von Euro vor. Diesen gegenüber steht allerdings auch eine entsprechende Darlehensaufnahme in gleicher Höhe. Die restliche Finanzierung sowie die möglichen Zuwendungen hierfür wurde in die Finanzplanung 2015 aufgenommen. Seite 10

11 4. 2 Wie wird der Vermögenshaushalt finanziert? Entscheidend für die Ausarbeitung eines Vermögenshaushaltes sind die zur Verfügung stehenden Mittel. Bevor man Investitionen plant, muss man wissen wie viel Geld tatsächlich ohne weitere Kreditaufnahmen zur Verfügung steht. Nicht alles was wünschenswert für die Gemeinde ist, kann auch finanziert werden. Zuführung vom Verwaltungshaushalt Die zur Deckung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht benötigten Einnahmen sind nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts dem Vermögenshaushalt zur Schuldentilgung und für Investitionen zuzuführen. Gemäß 22 Abs. 1 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV-K) sollte die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die planmäßige Tilgung der bestehenden Kredite abgedeckt werden kann. Der darüber hinausgehende Betrag kann für Investitionen verwendet werden (sogenannte Investitionsrate ). Nach dem vorliegenden Haushaltsplan ergibt sich für 2014 eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von (Vorjahr: ). Die planmäßigen Tilgungsraten für die bestehenden Darlehen betragen in diesem Jahr zuzüglich für die Sondertilgung des Darlehens Ankauf Gewerbegrund Atzing. Die geforderte Pflichtzuführung nach den Bestimmungen der KommHV-K wird somit noch überschritten. Entwicklung Rücklagen Durch den ständigen Werteverzehr des gemeindlichen Vermögens ergibt sich für die Gemeinde die Verpflichtung, neben ihrer Investitionstätigkeit auch kontinuierlich am Aufbau eines dem Anlagevermögen entsprechenden Rücklagenbestandes zu arbeiten. Seit 2010 konnte der Rücklagenbestand beständig ausgebaut werden und lag zum Teil deutlich über 1,5 Mio Euro. Durch die anstehenden Investitionen fällt der Rücklagenbestand zum Ende des Haushaltsjahr unter diese Marke auf Auf Grund der vorliegenden Finanzplanung und den darin enthaltenen Anforderungen muss mit einem weiter abschmelzenden Rücklagenbestand gerechnet werden. Die notwendige Mindestrücklage war und ist in allen Jahren vorhanden ( 20 Abs. 1 und 2 Satz 2 KommHV-K). Seite 11

12 Schuldenstand Die Entwicklung des Schuldenstandes in den nächsten Jahren stellt sich wie folgt dar: Prognostizierte Schuldenentwicklung in TSD Euro Die Finanzplanung 2015 bis 2018 sieht weitere Darlehensaufnahmen für zwei große Projekte (Erschließung Baugebiet Hitzenau-Ost BA III, Sanierung GVStr Machendorf-Hitzenau) vor. Ein Haushaltsausgleich wird in diesem Zeitraum bei derartigen Projekten ohne Neuverschuldung auch bei positiver konjunktureller Entwicklung nicht möglich sein. Sollten die Darlehensaufnahmen in dieser Höhe in den Folgejahren benötigt werden, wird die Verschuldung der Gemeinde auf eine neue Rekordhöhe von knapp sechs Millionen Euro anwachsen. Trotz der momentan für die Gemeinde günstigen Zinssituation gibt diese prognostizierte Entwicklung Anlass zur Sorge. Auch wenn sich die Zinsbelastung durch die Aufnahme dieser Darlehen in einem noch vertretbaren und geringen Rahmen bewegen wird, wird durch das starke Anwachsen der Tilgungsleistungen in den Folgejahren für einen langen Zeitraum die freie Finanzspanne bei einer nicht mehr steigenden Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt aufgebraucht werden. Weitere Investitionen aus eigenen Mitteln werden so nicht mehr möglich sein. Seite 12

13 5. Verwaltungshaushalt Verwaltungshaushalt Einnahmen Sonstige Finanzeinnahmen; ,00 ; 7% Realsteuer-,Hundesteuereinnahmen; ,00 ; 14% Einnahmen aus Verw.- +Betrieb; ,00 ; 32% Zuweisungen; ,00 ; 15% Beteiligungsbeträge Est / Ust; ,00 ; 32% Verwaltungshaushalt Ausgaben Zuweisungen + Zuschüsse ; ,00 ; 5% Umlagen; ,00 ; 25% Sonst. Finanzausgaben; ,00 ; 3% Zuführung Verm.Hh; ,00 ; 4% Personalausgaben; ,00 ; 28% Sächl. Verw.+Betriebsaufwand; ,00 ; 35% Seite 13

14 Übersicht Nr. Bezeichnung Einnahmen Anteil % am Anteil % am Ausgaben Gesamt HH Gesamt HH Deckung 0 Allgemeine Verwaltung ,00 2,1% ,00 11,4% ,00 1 Öff. Sicherheit ,00 0,5% ,00 2,3% ,00 2 Schulen ,00 3,6% ,00 10,1% ,00 3 Wissenschaft, Kultur 500,00 0,0% ,00 0,3% ,00 4 Soziales ,00 5,7% ,00 12,7% ,00 5 Sport ,00 0,6% ,00 3,0% ,00 6 Bauwesen ,00 1,3% ,00 6,3% ,00 7 Öff. Einrichtungen ,00 14,2% ,00 16,8% ,00 8 Wirt. Unternehmen ,00 6,2% ,00 4,8% ,00 9 Allg. Finanzwirtschaft ,00 65,8% ,00 32,3% , , ,00 Aus der Übersicht wird deutlich, dass die Gemeinde ihre Pflichtaufgaben nur dann erfüllen kann, wenn aus der Finanzwirtschaft genügend Mittel für die anderen Bereiche zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Erläuterungen auch zuerst auf diesen Abschnitt eingegangen. Einzelplan 9 Allgemeine Finanzwirtschaft Erläuterung der wichtigsten Einnahmen Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer): Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Haushaltsjahr 2014 unverändert und liegen im Landesdurchschnitt. Das Schaubild zeigt, dass die Gewerbesteuer im Gegensatz zu den Grundsteuern keine verlässliche Säule der Gemeindefinanzen darstellt. Ihr Aufkommen schwankt zu stark. Seite 14

15 Einkommensteuerbeteiligung Die Gemeinden erhalten vom Staat einen Anteil an der Einkommensteuer (15% des Aufkommens aus der Lohnsteuer und an der veranlagten Einkommensteuer sowie 12% des Aufkommens aus dem Zinsabschlag). Nach den Schätzungen des Statistischen Landesamtes München ergibt sich für die Gemeinde 2014 aus dem Einkommensteueraufkommen ein Anteil von (Ansatz Vorjahr = ). Nachfolgende kurze Zusammenstellung zeigt die Entwicklung der Einkommensteuerbeteilung der letzten Jahre in Gegenüberstellung zu einer der Hauptausgaben des VerwHH, der Kreisumlage: Vergleich ESt-Beteiligung / Kreisumlage , , , , , Einkommensteuer Kreisumlage Differenz , , , , , , ,0 Das Schaubild zeigt, dass der Gemeinde trotz steigender Einkommensteuerbeteiligung unter dem Strich weniger Mittel zur Verfügung stehen. Umsatzsteuerbeteiligung Als Ausgleich für die Steuerausfälle, welche den Gemeinden durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zum entstanden sind, erhalten diese nun einen Anteil von 2,2% an der Umsatzsteuer. Nach den Schätzungen des Statistischen Landesamtes beträgt der Anteil für unsere Gemeinde für 2014 voraussichtlich (Vorjahr = ). Seite 15

16 Schlüsselzuweisung Der zweitgrößte Einnahmeposten des Verwaltungshaushaltes ist nach wie vor die Schlüsselzuweisung in einer Höhe von Euro (Vorjahr = Euro). Mit der Schlüsselzuweisung sollen im Rahmen des Finanzausgleiches die Unterschiede in der Höhe der Steuereinnahmen und die Sonderbelastungen zwischen den Gemeinden ausgeglichen werden. Die Schlüsselzuweisung errechnet sich aus der durchschnittlichen Ausgabebelastung und der eigenen Steuerkraft der Gemeinde. Für die Berechnung der Steuerkraftzahl 2014 wird das Steueraufkommen des Jahres 2012 herangezogen. Durch die gestiegene Steuerkraft der Vorjahre erhält die Gemeinde in diesem Jahr deutlich weniger Schlüsselzuweisung als noch 2013 obwohl die Gesamtverteilungsmasse durch den Freistaat Bayern angehoben wurde. Übersicht Einnahmen gesamt: Aufteilung Einnahmen EPl. 9 Einkommensteuerbeteiligung; ,00 ; 50% Gewerbesteuer; ,00 ; 12% Grundsteuern, Hundesteuer; ,00 ; 10% Kommunalanteil GrErwSt; ,00 ; 1% Sonst. Zuwendungen; ,00 ; 6% Umsatzsteuerbeteiligung; ,00 ; 2% Schlüsselzuweisung; ,00 ; 19% Seite 16

17 Erläuterung der wichtigsten Ausgaben Gewerbesteuerumlage Obwohl das Aufkommen der Realsteuern den Gemeinden zusteht, haben die Gemeinden die Pflicht einen Teil ihrer Einnahmen wieder entsprechend dem Gemeindefinanzreformgesetz an den Bund und die Länder abzugeben. Die Gemeinde Kirchdorf am Inn wird daher seit mit einem Umlagesatz von 21,2 % zur Gewerbesteuerumlage herangezogen. Für 2014 müssen dafür Euro aufgewendet werden. Kreisumlage Für die Berechnung der Kreisumlage wird die Steuerkraft bzw. Finanzstärke aller Kommunen im Landkreis herangezogen. Lag der Umlagesatz 2008 noch bei 48 v. H. stieg er in den Folgejahren auf den Höchstwert von 51 v.h. im Jahr Der Kreishaushalt wurde bisher nicht verabschiedet. Im Haushalt wurde eine Kreisumlage mit 51 v. H. eingeplant. Sollte der Hebesatz höher ausgewiesen werden, würde diese Steigerung unmittelbar zu Lasten der Zuführung zum Vermögenshaushalt gehen. Im Gegenzug würde ein Absenken der Kreisumlage zu einer unmittelbaren Steigerung führen. Einzelplan 0 und 1 Allg. Verwaltung und Öffent. Sicherheit und Ordnung Dem Stellenplan ist der derzeitige Personalstand im Rathaus zu entnehmen. Wie in allen anderen Einzelplänen sind auch die Personalausgaben ein entscheidender Faktor auf der Ausgabenseite. Die Sachkosten der Gemeinde Kirchdorf a.inn für das Rathaus (Unterhalt, Betrieb, EDV-Anlage) sind im Verhältnis zu anderen Gemeinden als niedrig anzusehen. Einzelplan 2 Schulen Grundschule und Inntal-Mittelschule Kirchdorf a.inn Mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 besuchen insgesamt 242 (Vorjahr: 244) Schüler die Grund- und Mittelschule Kirchdorf am Inn. Darunter sind insgesamt 19 Schüler aus der Gemeinde Julbach. Ende des Schuljahres 2010/2011 wurde die Volksschule Kirchdorf a.inn aufgelöst und in zwei selbständige Teilschulen die Grundschule Kirchdorf a.inn und die Inntal-Mittelschule Kirchdorf a.inn geteilt. Der Haushalt erfuhr aus diesem Grund gravierende Umstellungen in den Abschnitten 2150/2151 Volksschule und in den neuen Abschnitten 2110 Grundschule und 2130 Hauptschule. Erstmals in diesem Haushaltsjahr weisen die drei Spalten des Haushaltsplanes wieder aussagekräftige Zahlen aus. Seite 17

18 Gemäß des öffentlich-rechtlichen Schulvertrages mit der Gemeinde Julbach wird der ungedeckte Bedarf der Mittelschule entsprechend den Schülerzahlen aufgeteilt. Schuljahr: 2013/ / /2006 Schülerzahl gesamt: Ungedeckter Bedarf gesamt , , ,00 Je Schüler , ,13 Anteil Kirchdorf , , ,00 Anteil Julbach , , ,00 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Der gesamte Abschnitt 4 schließt mit einem Zuschussbedarf von (Vorjahr ) ab. Hauptschwerpunkt dabei sind die Ausgaben für die verschiedenen Kindergärten. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden insgesamt 193 Kinder aus dem Gemeindegebiet in den verschiedenen Kindergärten angemeldet. Die Belegungssituation stellt sich wie folgt dar: Belegung Kindergärten Sonnenschein, 44, 25% St. Martin Ritzing, 82, 47% Julbach, 13, 8% Andere, 4, 2% Dreifaltigkeit Simbach, 20, 11% St. Nikolaus Simbach, 12, 7% Der Grafik kann man entnehmen, dass über ein Viertel aller Kinder nicht in den beiden von der Gemeinde getragenen Kindergärten untergebracht sind. Durch die Generalsanierung des Kindergartens St. Martin, verbunden mit der Schaffung einer eigenständigen U3-Gruppe hat die Gemeinde das Angebot für die Eltern deutlich verbessert. Zusätzlich wurde das Angebot (z.b. die Öffnungzeiten, Schließtage) in beiden Kindergärten an die Wünsche der Eltern angepasst. Die vorläufigen Anmeldezahlen für das neue Kindergartenjahr 2014/2015 zeigen dennoch einen Rückgang bei der Auslastung in beiden Kindergärten. Seite 18

19 Einnahmesituation bei eigenen KiTa's , , , ,00 KiTa St. Martin , , , ,00 KiTa Sonnenschein Gesamtkosten Betriebskostenförderung Elternbeitrag Durch den GdeHaushalt getragen Das Schaubild zeigt, dass von der bei Einführung des Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes angedachten Drittelung der Kosten zwischen staatlicher Förderung Elternbeiträgen Kommune beide Einrichtungen weit entfernt sind. Durch den Gemeindehaushalt werden mehr als die Hälfte der Gesamtkosten beider Einrichtungen getragen. Auf Grund der allgemeinen Haushaltslage müssen hier in Zukunft Veränderungen herbeigeführt werden. Zum einen kann die Gemeinde als Träger der Einrichtungen mit einen an den Mindestanstellungsschlüssel angepassten Personaleinsatz Kosten reduzieren. Gleichzeitig könnte mit einer moderaten Anhebung der Elternbeiträge eine bessere Finanzausstattung der Kindertageseinrichtungen geschaffen werden. Einzelplan 5 Gesundheit, Sport, Erholung Die Ausgaben des Einzelplans 5 zählen fast ausschließlich zu den sog. freiwilligen Leistungen der Gemeinde. Derartige Leistungen kann und darf eine Gemeinde nur erbringen, wenn sie es sich auch wirtschaftlich leisten kann. Der Einzelplan schließt mit einem Fehlbetrag von Euro. (Vorjahr Euro) Größte Ausgabeposten sind dabei die Bewirtschaftungskosten der Otto-Steidle-Halle (Breitensportanteil) und sowie die Umlage an den Zweckverband Freizeit- und Erholung Unterer Inn. Einzelplan 6 Bau und Wohnungswesen, Verkehr Die laufende Erweiterung der Siedlungstätigkeit mit dem Neubau von Straßen bedingt auch steigende Kosten für den Unterhalt der gesamten Infrastruktur. Das gemeindliche Straßennetz ist in den vergangenen Jahren auf über 57 Km angewachsen. Ohne die Kosten für den Winterdienst, die stark durch die jeweilige Witterung beeinflusst werden, kostet der laufende Unterhalt der Straßen 2014 insgesamt Euro. Hinzu kommen in diesem Jahr weitere veranschlagte Euro für den reinen Winterdienst. Seite 19

20 Aufteilung Kosten Einzelplan 6 Bauhofleistung Straßenunterhalt; ,00 ; 22% Bachunterhalt; ,00 ; 7% Sonstige Kosten; ,00 ; 4% Personalausgaben; ,00 ; 13% Winterdienst; ,00 ; 20% Straßenunterhalt; ,00 ; 10% Straßenbeleuchtung; ,00 ; 24% Einzelplan 7 Öffentliche Einrichtungen Abwasserbeseitigung Der Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserbeseitigung hat sich wie folgt entwickelt: 1983: 2531 Einwohner 67,5 % Anschlussgrad 1991: 3279 Einwohner 75,4 % Anschlussgrad 2007: 4972 Einwohner 94,1 % Anschlussgrad Die Gemeinde erfüllt damit ihren Versorgungsauftrag. Für alle noch nicht an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen Haushalte liegen wasserrechtliche Erlaubnisse vor. Aufgrund der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Entwässerungssatzung (EWS) gelten seit folgende Beiträge und Gebühren: 1,18 Euro Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser 156,00 Euro Grundgebühr im Jahr für Wasserzähler der Nenngröße bis 5 m³/h Nach erheblichen Unterdeckungen in den Vorjahren kann seit der Gebührenanpassung ein so gut wie ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaftet werden. Der vom Gesetzgeber geforderte Kostendeckungsgrad wird damit erreicht. Seite 20

21 Übersicht Einnahmen Ausgaben Kanalisation Defizit Einnahmen Ausgaben Friedhof Durch die Vorhaltepflicht von Grabstätten kann eine derartige kostenrechnende Einrichtung nicht wirtschaftlich geführt werden. Die Grafik zeigt, dass das Defizit für den gemeindlichen Friedhof aber in 2011 durch den gestiegenen Gesamtaufwand nach dem Neubau der Aussegnungshalle und der Neugestaltung der Außenanlagen für den Friedhof auf eine bedenkliche Höhe angewachsen war. Durch die Anhebung der Gebührensätze konnte dieser Trend gestoppt und das Defizit auf ein wieder vertretbares Maß reduziert werden. Der Kalkulationszeitraum für diese Einrichtung läuft 2014 ab. Eine Neukalkulation der Gebührensätze ist aus diesem Grund noch in diesem Haushaltsjahr durchzuführen. Entwicklung Bestattungswesen , , , , , ,00 Defizit Ausgaben Einnahmen , , , , , , , ,00 Seite 21

22 Bauhof Die Aufgaben des Bauhofes sind durch die Erschließung von Neubaugebieten und die Erweiterung der kommunalen Liegenschaften in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Aufgabenerweiterung zog zwangsläufig Kostensteigerungen mit sich. In der Vergangenheit war es erforderlich sowohl den Personalstand als auch den Fuhrpark/Gerätschaften des Bauhofes Zug um Zug auszubauen. Nach der Verwaltung ist der Bauhof in der Zwischenzeit mit 13 ausgewiesenen Stellen die zweitgrößte Einrichtung im gemeindlichen Stellenplan. In den Gemeindedaten finden sich hierzu folgende Werte, die die Entwicklung der letzten 30 Jahre zeigen: Verkehrsfläche 1980: 84 ha 2010: 177 ha Gebäudefläche 118 ha 259 ha Neben der Unterhaltung des Wasserwerks, der Abwasserbeseitigung und des Straßennetzes ist der Bauhof Dienstleister für alle Liegenschaften und Einrichtungen der Gemeinde. Der Umfang seiner Arbeiten wird ihm dabei durch die Anforderungen der anderen Betriebsteile vorgegeben. Eine Kostenreduzierung für diesen Bereich des Bauhofes könnte nur erreicht werden, würden diese Aufgaben entweder grundsätzlich reduziert oder extern vergeben und zugleich Stelleneinsparungen im Bauhof vorgenommen. Bei Gesamtkosten in diesem Haushaltsjahr von Euro verbleiben nach Weiterverrechnung der Arbeitsleistung auf die anderen Betriebsteile immer noch Bereitstellungskosten. Auf Grund der allgemeinen Haushaltslage sollte auch in diesem Bereich jegliches Einsparpotenzial genutzt werden. Einzelplan 8 Wirtschaftliche Unternehmen, Grundvermögen Wasserversorgung Der Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserbeseitigung hat sich wie folgt entwickelt: 1983: 3569 Einwohner 95,2 % Anschlussgrad 1991: 3869 Einwohner 89,0 % Anschlussgrad 2007: 5147 Einwohner 97,4 % Anschlussgrad Die Gemeinde erfüllt damit ihren Versorgungsauftrag. Für alle noch nicht an die Wasserversorgung angeschlossenen Haushalte liegen wasserrechtliche Erlaubnisse vor. Aufgrund der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Wasserabgabesatzung (WAS) gelten seit folgende Beiträge und Gebühren: 0,66 netto pro Kubikmeter Wasser (unverändert) 72,00 netto Grundgebühr für Wasserzähler der Nenngröße bis 5 m³/h (bisher 30,00 ) Die Abrechnung 2013 zeigt einen leicht gestiegenen Gesamtverbrauch von cbm (Vorjahr: cbm). Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 mussten Wasserverluste von 11,35 % hingenommen werden. Seite 22

23 Nach einem ausgeglichenen Ergebnis in 2012 weist der diesjährige Haushalt erneut wie in 2013 ein klares Defizit aus. Ursache hierfür sind die steigenden Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrbrüchen und weiterer Unterhaltsmaßnahmen durch den Bauhof. Zumindest müssen im Vergleich zum Vorjahr keine weiteren Kostensteigerungen hingenommen werden. Bei den Gebühren sowohl für die Abwasserbeseitigung als auch der Wasserversorgung läuft der Kalkulationszeitraum 2014 aus. Erst ab dem Jahr 2016 kann nach der Neukalkulation wieder mit ausgeglichenen Ergebnissen in beiden Bereichen gerechnet werden. Auf Grund der Haushaltslage ist aber eine deutliche Erhöhung des Kostendeckungsgrades in den Folgejahren unumgänglich. Übersicht Einnahmen Ausgaben Wasserwerk Defizit Einnahmen Ausgaben Liegenschaften Bei der Vermietung/Verpachtung der gemeindlichen Liegenschaften wird 2014 ein Überschuss in Höhe von Euro erwirtschaftet (Vorjahr Euro). Diesem vermeindlich positiven Ergebnis stehen allerdings aufgelaufene Sanierungsmaßnahmen an allen vermieteten Gebäuden gegenüber. Eine Finanzierung der notwendigen Maßnahmen aus den laufenden Einnahmen wird nicht möglich sein. Bei bestehender Haushaltslage kann die Gemeinde in diesem Bereich aber auch nicht auf allgemeine Haushaltsmittel zurückgreifen. Hier sollte in der Folge überprüft werden, durch eine Reduzierung des Gesamtbestandes auf weniger Objekte für die verbleibenden Objekte Mittel zu erhalten. Seite 23

24 6. Kassenlage Über einen längeren Zeitrahmen hinweg mussten in der Vergangenheit Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Der Grund dafür ist die Aufrechterhaltung der Liquidität aufgrund des schwankenden Finanzbedarfs. Dies wird sich auch in Zukunft durch die zeitliche Verschiebung zwischen dem Erhalt von Einnahmen und der Verpflichtung zur Leistung von Ausgaben nicht vermeiden lassen. Zur Sicherung der ständigen Zahlungsbereitschaft der Gemeindekasse ist in der Haushaltssatzung 2014 ein Kassenkredit bis zur Höhe von vorgesehen (in der Regel soll das Kassenkreditvolumen 1/6 der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen i.h.v Euro, Art. 73 Abs. 1 und 2 Ziff. a GO nicht übersteigen). Belastend für die Kassenlage sind neben den unterschiedlichen Einnahmen-/ Ausgabezeitpunkten auch die bestehenden Einnahmereste. Das Kassenjahr 2013 schloss mit folgenden Einnahmeresten ab: 2013: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Kassenreste aus Vorjahren , ,20 Abgang KR a. Vj ,42 0,00 Laufendes Anordnungsoll , ,22 Ist-Einnahmen , ,67 Kasseneinnahmereste , ,75 Im Vermögenshaushalt sind die Einnahmereste langfristig durch gewährte Stundungen gebunden. Im Verwaltungshaushalt dagegen wird ein Großteil der Reste im Wege der Zwangsvollstreckung verfolgt, ist aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt als uneinbringlich zu betrachten. Diese Beträge müssen ebenfalls dauerhaft über die Kassenkredite mitfinanziert werden. Seite 24

25 7. Zusammenfassung Die gesamte Haushaltslage der Gemeinde zeichnet 2014 ein zur Sorge Anlass gebendes Bild. Nur auf Grund der Haushaltskonsolidierungen der Vorjahre und der daraus resultierenden Rücklagenbildung ist es der Gemeinde möglich, die Einschnitte bei der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt abzumildern. Noch kann die Gemeinde aus eigener Kraft kleinere Projekte umsetzen. Bei dem seit Jahren vorbereiteten Großprojekt Neubau Feuerwehrhaus muss bereits fast vollständig auf Fremdmittel zurückgegriffen werden. Durch die dadurch in Zukunft bestehenden Tilgungsverpflichtungen wird auch dieser Spielraum vollständig ausgeschöpft werden. Zum Ende des Haushaltsjahres muss man mit einen Schuldenstand von über fünf Millionen Euro rechnen. Noch niemals in der Geschichte der Gemeinde Kirchdorf a.inn belastete man die Gemeindebürger mit einer derartigen Pro-Kopf-Verschuldung. In Anbetracht der geschilderten Fakten ist die Gemeinde gefordert ihre Finanzen wieder zu stabilisieren. Haushaltsausgleiche auf Basis von Neuverschuldungen gehen zu Lasten zukünftiger Generationen. Dies kann nicht gewollt sein. Für den Vermögenshaushalt gilt deshalb umso mehr der Grundsatz, dass das Wünschenswerte auch finanzierbar sein muss. Zugleich muss aber auch ein verstärktes Augenmerk auf den Verwaltungshaushalt gerichtet werden. Mögliche Einschränkungen bei den freiwilligen Leistungen oder das reduzieren gewohnter Leistungen der gemeindlichen Einrichtungen wären ein möglicher Weg. Notwendige Gebührenanpassungen bei den kommunalen Einrichtungen werden in jedem Fall ein weiterer unabdingbarer Schritt sein. S. Pfanzelt Kämmerin Gemeinde Kirchdorf a.inn Seite 25

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