SBG. WOHNBEBAUUNG SAALACHSTRAßE
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- Frieder Müller
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1 SBG. WOHNBEBAUUNG SAALACHSTRAßE GELADENER ARCHITEKTURWETTBEWERB 1. GEGENSTAND Die P & B Projektentwicklungs- und Bauträger Ges.m.b.H. und die gswb suchen gemeinsam als Bauherren und Auftraggeber die bestmögliche architektonische Lösung für ein Bauvorhaben auf einer insgesamt m 2 großen Teilfläche aus den Oberascher Gründen in der Stadt Salzburg. Bei dem Planungsgebiet handelt es sich um eine Liegenschaft im Norden von Salzburg, die derzeit noch als Grünland gewidmet ist. Eine Umwidmung in Bauland / erweitertes Wohngebiet ist geplant. Einstufig 8 Teilnehmer Anonym Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.h Salzburg. Ignaz- Harrer-Straße 84. Telefon: 0662/ Telefax: 0662/ office@gswb.at. GmbH mit Sitz in Salzburg. Firmenbuchnummer: FN 54499x. Landesgericht Salzburg. UID: ATU DVR: DI Martin Schmidt Seite 1 von
2 1.1 Bebauungsparameter Nachfolgend finden Sie eine grafische Darstellung mit den Flächenanteilen auf der zu beplanenden Grundparzelle 1039/1 neu (KG Liefering II). Die Gesamtgröße des Grundstücks beträgt m 2. Dieses Gesamtgrundstück wird in zwei Flächen aufgeteilt. Auf dem nördlichen Teil (Anteil P & B) mit einer Größe von m 2 sollen Eigentumswohnungen entstehen. Auf dem südlichen Teil (Anteil gswb) mit einer Größe von m 2 werden geförderte Mietwohnungen errichtet. sämtliche Wohneinheiten müssen über privat nutzbare Freiräume (Garten/Terrasse/Balkon) verfügen. Die Grenze zwischen den Flächenanteilen P & B und gswb kann abhängig vom Entwurf noch geringfügig verschoben werden wobei die Größe der Flächenanteile (P & B=2.771 m 2 / gswb=3.474 m 2 ) gleich bleiben sollte (max. Abweichung ± 2 %). Bei der Situierung der Baukörper ist besonderes Augenmerk auf die südlich gelegene in Ostwest- Richtung verlaufende Hochspannungsleitung zu legen (der vorgeschriebene Mindestabstand von mind. 12 m zur Mittelachse der Leitung ist einzuhalten). Generell ist ein möglichst zusammenhängender Grünlandanteil von 695 m 2 und eine GFZ von 0,8 festgelegt, woraus sich insgesamt ca. 47 Wohneinheiten ergeben. Weitere Festlegungen gibt es derzeit nicht. Die Erstellung des Bebauungsplanes soll erst nach Abschluss des Verfahrens erfolgen. Die wichtigsten Parameter zusammengefasst: Ausnutzbarkeit: GFZ: max. 0,8 Bebauungshöhe: Leithöhe 2-3 Geschosse, punktuell 4 Geschosse möglich. Die laut Bauordnung vorgeschriebenen Nachbarabstände sind zwingend einzuhalten. DI Martin Schmidt Seite 2 von
3 1.2 Verkehrliche Aufschließung/ Stellplätze Die verkehrsmäßige Aufschließung beider Baufelder soll mit einer gemeinsamen Zufahrt über die Saalachstraße erfolgen. Diese Aufschließung ist sowohl ost- wie auch westseitig möglich (siehe Beilage). Das Planungsgebiet selbst sollte weitestgehend KFZ- frei gestaltet werden. Die Aufschließung der Tiefgaragen beider Baufelder soll mit einer gemeinsamen Zufahrt erfolgen. Die Tiefgaragenbereiche selbst sind für beide Bauträger mit jeweils einer Rolltoranlage klar zu trennen. Die TG-Bereiche des geförderten Mietwohnungsbaus und der Eigentumswohnungen sind so zu gestalten, dass zwar eine gemeinsame Tiefgarage errichtet werden kann, eine Trennung für die spätere Realteilung zwischen gefördertem Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungen allerdings unbedingt möglich sein muss. Dies bedeutet, dass eine horizontale Überschneidung der Bauteile dieser Bereiche nicht zulässig ist. Aus wirtschaftlichen Gründen ist die Tiefgarage möglichst natürlich belüftbar zu konzipieren. Aus ökologischen Gründen und um die Freiraumgestaltung nicht zu beschränken sollte die Tiefgarage weitestgehend unter den Gebäuden bei Berücksichtigung der Realteilung vorgesehen werden. Eine wesentliche Forderung ist die bauliche Trennung der Eigentums- und der Mietobjekte. Die wichtigsten Parameter zusammengefasst: Eine gemeinsame TG- Zufahrt zwei getrennte Tiefgaragenbereiche. Bei den geförderten Mietwohnungen ist ein Stellplatzschlüssel von insgesamt 1:1,2 nachzuweisen - davon sind exakt 1:1 Stellplätze in der TG unterzubringen. (aufgrund der Förderbarkeit darf der Schlüssel von 1:1 nicht überschritten werden - siehe Datenblatt). Bei den Eigentumswohnungen ist ein Stellplatzschlüssel von insgesamt 1:1,5 nachzuweisen - davon sind ca. 1:1,2 Stellplätze in der TG unterzubringen (siehe Datenblatt). Um einen Umkehrplatz für die Müllabfuhr innerhalb des Planungsgebietes zu vermeiden, sind die Abfall- Sammelstellen für beide Bauträger an der Saalachstrasse zu situieren. 1.3 Freiflächen / Grünräume Der geforderte Grünlandanteil innerhalb des Siedlungsgebietes soll gemeinsam mit den Erholungsräumen und den erforderlichen Spielplätzen (erf. Mindestgröße lt. Bau TG) geplant und gestaltet werden. Die Spielbereiche für beide Bauträger können durchaus aneinandergrenzend geplant werden eine klare Trennung hinsichtlich der Instandhaltung sollte jedoch möglich sein. Vorschläge für die Gliederung und die Gestaltung von Frei- und Grünräumen unter Berücksichtigung der Einhaltung von maximalen Grünflächen (Grünlandanteil von 695 m 2 ) sind erwünscht. Im Rahmen der Gestaltung der Freibereiche soll auch eine Fuß- und Radwegverbindung von der Saalachstraße durch das Planungsgebiet zum Rottweg projektiert werden. Schutz der Privatsphäre im Freibereich (Terrassen, Balkone, etc.) Abtrennungen sind vorzusehen. Erforderliche Abgrenzungen von wohnungszugehörigen Gärten zu Allgemeinflächen mittels einer Zaunanlage. DI Martin Schmidt Seite 3 von
4 2. VORGABEN Alle Leistungen sind gemäß dem Salzburger Baurecht und der Salzburger Wohnbauförderung zu planen bzw. erstellen. Die Haustechnik soll mit Blick auf hohe Wirtschaftlichkeit geplant werden. Die Beheizung erfolgt über eine gemeinsame, gebäudeeigene Pelletsanlage mit Erdgasstützfeuerung (zentraler Standort, Pelletslagerraum in ausreichender Dimension, Anlieferbarkeit) unter Einbindung getrennter Solaranlagen jeweils auf dem eigenen Dach der beiden Bauträger (jeweils 1m² Kollektorfläche je 30m² BGF). Der gemeinsame Pufferspeicher sollte freistehend- möglichst in Verbindung mit der Heizzentrale situiert werden (Lage u.u. bei TG-Abfahrt). Des weiteren muß sowohl für die geförderten Mietwohnungen (Vorgabe Wohnbauförderung) als auch für die Eigentumswohnungen ein LEK-Wert < 18 erreicht werden. Es sollen mind. 18 bis max. 22 Energie- und Ökopunkte lukriert werden. 2.1 Mietwohnbau (gswb) Generell gelten als Grundlage die beigelegten gswb-planungsrichtlinien für den Wohnbau (Beilage) Die Wohnungen sollen generell lt. Salzburger Wohnbauförderungsrichtlinien geplant werden. Die Einhaltung der Richtlinie zur Barrierefreiheit (Beilage) gilt als Voraussetzung zur Erlangung der Wohnbauförderung (bei Abweichungen bzw. Widersprüchen zu den Ö-Normen B 1600 bzw. B1601 sind diese Ö-Normen nicht zwingend einzuhalten). Die Anzahl der Stellplätze in der TG darf (aufgrund der Förderbarkeit) einen Schlüssel von 1:1 nicht überschreiten. Die restlichen Stellplätze müssen als Freistellplätze geplant werden. Die Solaranlage muss zur Warmwasserbereitung aller Wohneinheiten ausgelegt sein, d.h.: Die Unterbringung von je 1 m² Kollektorfläche je 30 m² BGF auf den Dächern muss möglich sein. Wohnungsgrößen Ca. 25 % 2-Zimmer-Wohnungen á m² Ca. 25 % 2-Zimmer-Wohnungen á m² (Alleinerziehergerecht) Ca. 30 % 3-Zimmer-Wohnungen á m² Ca. 20 % 4-Zimmer-Wohnungen á m² DI Martin Schmidt Seite 4 von
5 2.2 Eigentum (P & B) Es gelten generell die beiliegenden gswb - Planungsrichtlinien für den Wohnbau (auf Pkt. 5. Eigentum und 7. Konkrete Vorgaben als Checkliste wird insbesondere verwiesen) - jedoch mit nachstehend angeführten Änderungen / Ergänzungen: zu Anzahl der WE und PKW - Stellplätze siehe Datenblatt Eigentumswohnungen. es sind bevorzugt zwei oberirdisch freistehende Baukörper mit gemeinsamer TG zu planen. Bauweise massiv. eine Laubenganglösung ist nicht erwünscht. zu Wohnungsanzahl und Wohnungsgrößen : 10 2-Zimmer Wohnungen je 50 bis 60 m² 7 3-Zimmer Wohnungen je 65 bis 80 m² 4 4-Zimmer Wohnungen bis 90 m² im EG, im obersten Geschoß bis 110 m² infolge des Höhenunterschiedes der Saalachstrasse zum gewachsenen Gelände des angrenzenden Baufeldes (bis zu 1,60m) ist ein im Nahbereich zur Saalachstrasse situierter Baukörper höchstzulässig (jedoch ohne Dichtewirksamkeit des KG) herauszuheben - bzw. von dieser abzurücken, um ein Souterrain- Image zu verhindern. Tiefgarage jedenfalls mit natürlicher Belüftung. Mindestfläche von Balkonen und Terrassen 15% der Wohnfläche, Mindesttiefe 2,25 Metern, zur Gänze überdacht. zwei Fahrradabstellplätze je 2-Zimmer-Wohnung, je 3 Fahrradabstellplätze für größere Wohnungen. DI Martin Schmidt Seite 5 von
6 3. BAUHERREN UND AUSLOBER P & B P & B Projektentwicklungs- u. Bauträger GesmbH Innsbrucker Bundesstraße 71, 5020 Salzburg Tel.: 0662 / gswb gswb Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft mbh Ignaz-Harrer-Straße 84, 5020 Salzburg Tel.: 0662 / Ansprechpartner für Anfragen (schriftlich) DI Martin Schmidt Tel.: 0662 / martin.schmidt@gswb.at 4. JURY Die Jury setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: 3x Fachpreisrichter ARCHITEKT Gestaltungsbeirat ARCHITEKT Arch. Kammer ARCHITEKT Auslober Ersatz: Ersatz: Ersatz: Dipl. Arch. Heinz SCHOETTLI wird noch bekanntgegeben Arch. DI Heinz LANG wird noch bekanntgegeben Arch. DI Wolfgang MAUL Arch. DI Walter SCHUSTER 2x Sachpreisrichter TECHNISCHER VERTRETER P & B / gswb Johann PLANITZER / Dir. Dr. Bernhard KOPF (gemeinsam 1 Stimme) Ersatz: Prok. BM Franz LOIDL STADT SALZBURG DI Veronika HIRNER Ersatz: DI Dr. Andreas SCHMIDBAUR Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist an die Anwesenheit von mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gebunden. Die Mitglieder des Gremiums, der Vorprüfung sowie sonstige mit der Organisation und Durchführung des Verfahrens befassten Personen unterliegen gegenüber Dritten hinsichtlich aller Belange der Verschwiegenheitspflicht. DI Martin Schmidt Seite 6 von
7 5. BEURTEILUNGSKRITERIEN Die abgegebenen Projekte werden nach folgenden objektiv feststellbaren Kriterien geprüft: Vollständige zeitgerechte Abgabe aller geforderten Unterlagen Einhaltung der Vorgaben und Rahmenbedingungen der Ausschreibung Grundsätzliche Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bauvorschriften Der Zuschlag wird der insgesamt architektonisch, technisch, wirtschaftlich und ökologisch überzeugendsten Arbeit, gemäß den nachfolgend genannten Beurteilungskriterien erteilt. Städtebauliche und architektonische Lösung, Gliederung und Gestaltung der Baukörper Orientierung der Wohnungen, Wohnkonzept und Typologie Grundrisslösungen für die Wohnnutzung beurteilt nach deren Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit Vorschläge für die Gliederung und Gestaltung der Frei- und Grünräume Interne Erschließung mit Berücksichtigung der Stellplatzlösung Das/Die Mietobjekt(e) muss/müssen zu den Limitsätzen der Salzburger Wohnbauförderung finanzierbar sein, die Eigentumsobjekte sollten ebenso in diesem Rahmen finanzierbar sein Ökonomie: Ausnutzung der GFZ und deren Umsetzung in Wohnnutzfläche Wirtschaftlichkeit in Nutzung und Erhaltung 6. TEILNEHMER Es nehmen 8 Architekturbüros teil, die Abwicklung ist anonym. Die Abgabe der anonymisierten Arbeiten (Kennzahl und Verfasserbrief) erfolgt im gswb-kundencenter. Die Vorprüfung erfolgt durch die gswb. Die Teilnehmer verpflichten sich mit Abgabe von Wettbewerbsprojekten, dass die Wettbewerbsbedingungen erfüllt sind. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme oder Abgabe von Varianten ziehen den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. 7. LEISTUNGSUMFANG Die planlichen Darstellungen sollen eine Bewertung der grundlegenden Idee bzw. Umsetzbarkeit ermöglichen. Einer der beiden Plansätze dient der Vorprüfung und ist nachvollziehbar zu bemaßen (Gebäudehauptmaße und Nachbarabstände). Die Pläne sind geplottet und gerollt, nicht kaschiert und nicht gefaltet in einer fest verschlossenen Rolle (Kuvert) mit der deutlich sichtbaren Aufschrift: SBG. WOHNBEBAUUNG SAALACHSTRAßE Und Angabe einer 6-stelligen 6 Kennummer samt Verfasserbrief des Teilnehmers zu versehen und zum Teil 2-fach einzureichen. Pläne und Beschreibungen zusätzlich auf CD-ROM im pdf oder jpg-format, ausschließlich für Dokumentationszwecke. Verfasserbrief (1-fach) separat verschlossen mit Aufstellung der Teammitglieder (Architekt, alle Sonderplaner, etc.) jeweils mit Anschrift, Ansprechpartner, und Tel.-Nr. DI Martin Schmidt Seite 7 von
8 Plandarstellungen (2-fach) auf max. 3 x DIN A0 (Hochformat): Übersichtsplan M 1:1000 Lageplan M 1:500 Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:200 Max. zwei Schaubilder Massenmodell, weiß M 1:500: ist auf der beigestellten Einsatzplatte mit freier Materialwahl auszuführen. Erläuterungsbericht (2-fach) auf maximal zwei DIN A4 Seiten: Baubeschreibung mit Angaben zu allen wesentlichen Materialien, Farben und Konstruktionsstärken. Berechnungen (2-fach) der Flächeninhalte mit rechnerisch nachvollziehbarer Ermittlung der Bruttogeschossfläche: Berechnungsmodus gemäß Salzburger ROG 2009) und der Geschossflächenzahl und der Wohnnutzfläche (nach Salzburger Wohnbauförderung), alles nach Planungsgebieten des gemeinnützigen und der gewerblichen Wohnbauträgers getrennt (Rechnungsplan und schriftliche Berechnung. Ausgefülltes Datenblatt mit Kostenschätzung (Beilage) 8. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG / PREISGELDER Die Höhe der Preisgelder orientiert sich nach der Vorgabe der Salzburger Wohnbauförderung von Die erhaltene Aufwandsentschädigung des Siegers wird als Teil der Vorentwurfsleistung auf das Honorar angerechnet. Es werden insgesamt Aufwandsentschädigungen in der Höhe von Pauschal Netto vergeben. Die Aufwandsentschädigung erfolgt zu gleichen Teilen je Teilnehmer. Unabhängig von der Teilnehmerzahl bleibt die Summe der Aufwandsentschädigung unverändert. 9. BEAUFTRAGUNG Die Auslober beabsichtigen, den (die) Sieger(in) des Verfahrens mit einem gemeinsamen Architektenvertrag gemäß HOA 2004 Schwierigkeitsgrad 5 für den Wohnbau und 3 für Garagen bzw. Tiefgaragen mit der Baulichen Planungsleistung mit den Teilleistungen VE, E, EIN, AUS, KOL, Teile der TOL, mit gesamt 80,5% zu beauftragen - mit einem Nachlaß von 7,5% (Behördenrabatt Landesregierung - Arch. Kammer). Anteile der Teilleistungen sowie die restlichen Teilleistungen Kostenermittlung und Geschäftliche Oberleitung sowie die Örtliche Bauaufsicht werden von der gswb erbracht. Auch wenn mehrere Architekten beauftragt werden gelten die gesamten Netto-Bauherstellungskosten gemäß S-WFG 90 als Honorarbasis, das maximale Honorar ergibt sich aus den Limitkostensätzen der Salzburger Wohnbauförderung. Die ev. Beauftragung eines Landschaftsplaners bzw. das daraus anfallende Honorar ist in dem o.a. Architektenhonorar enthalten. Der Architektenvertrag gilt als Bestandteil dieser Ausschreibung und wird mit Abgabe des Projektes von den Teilnehmern im Grundsatz akzeptiert. Weitere Bedingungen werden im Anschluss an das Gutachterverfahren gemeinsam festgelegt. Der Bauherr behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen vom Entwurfsverfasser zu verlangen. Die Empfehlungen des Preisgerichtes werden vom Bauherrn bei der weiteren Vorgangsweise in seine Überlegungen mit einbezogen. DI Martin Schmidt Seite 8 von
9 10. RECHTSGRUNDLAGEN Alle Leistungen sind gemäß dem Salzburger Baurecht und der Salzburger Wohnbauförderung zu planen bzw. zu erstellen. Mit der Abgabe des ausgearbeiteten Projektes erklärt jeder Teilnehmer alle Bedingungen und Vorgaben der vorliegenden Ausschreibung und der Beilagen vollinhaltlich verstanden zu haben und nimmt jeder Teilnehmer alle in der vorliegenden Ausschreibung und den Beilagen enthaltenen Bedingungen und Verträge an. Subsidiär gilt die Wettbewerbsordnung Architektur Die Entscheidungen der Jury sind in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar. Das sachliche Eigentumsrecht an den eingereichten Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen geht an den Auslober über. Der Auslober besitzt ebenso wie der Verfasser das Recht der Veröffentlichung der Projekte, wobei der jeweilige Verfasser zu nennen ist. Kann das Bauvorhaben aus welchen Gründen auch immer nicht realisiert werden, sind sämtliche Ansprüche der Teilnehmer mit den ausbezahlten Aufwandsentschädigungen abgegolten. Eine Anwendung des 1168 ABGB wird zur Gänze ausgeschlossen. 11. TERMINE AUSGABE der Unterlagen ab Schriftliche ANFRAGEN bis zum , Uhr Konstituierende JURYSITZUNG , Uhr ORTSBESICHTIGUNG; im Anschluß KOLLOQUIUM (gswb) , Uhr ABGABE der Planunterlagen und Modelle (Kundencenter gswb im EG) Ende Dezember, Anfang Jänner Beurteilende JURYSITZUNG (Terminnah bei Gestaltungsbeiratssitzung) Ende Jänner Das Risiko der Rechtzeitigkeit des Einlangens der Unterlagen trägt der Teilnehmer! 12. BEILAGEN Städtebauliche Rahmenbedingungen Geometerplan M 1:500 Flächenteilung Varianten Verkehrsaufschließung Geotechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten Verkehrsgutachten Gutachten Luft Datenblatt Architektenvertrag gswb Planungsrichtlinien Richtlinien Barrierefreiheit Verfasserbrief DI Martin Schmidt Seite 9 von
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