Öffentliche Gemeinderatssitzung am 16. Januar 2012 um Uhr im Rats- und Kultursaal in Knetzgau

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1 Seite: 2 Öffentliche Gemeinderatssitzung am 16. Januar 2012 um Uhr im Rats- und Kultursaal in Knetzgau Baupläne - Bauvoranfragen 1 a) Bauantrag der Fa. Zweite DW Retail Estate Consult GmbH & Co. KG, Visbeck, auf Errichtung eines Vollsortimenters sowie von 3 Fachmärkten in Knetzgau im Baugebiet An der Klinge 2 b) Bauantrag der Fam. Gerhard und Margarete Buhlheller, Krottenthaler Str. 12, Knetzgau-Hainert, Tekturplan zur Errichtung einer Garage mit Lagerraum auf Fl.-Nr. 463/6, Gmkg. Hainert 3 c) Bauantrag des Herrn Wolfgang Heinrich, Leipoldstr. 7, Knetzgau, auf Errichtung eines Carports am best. Anwesen 4 d) Bauantrag des FC Knetzgau auf Abbruch der alten Umkleidekabinen und Erweiterung des Vereinsheims auf Fl.-Nr. 1319/2 Gmkg. Knetzgau Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Knetzgau; 3. Änderung des Bebauungsplanes An der Klinge. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 Baugesetzbuch. Beschlussfassung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss -- Bewerbung Familienfreundliche Gemeinde im Landkreis Haßberge Information -- Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, Neufestlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder des Grundstücks- und Bauausschusses Informationen und Anfragen -- Bericht Fernsehen DSL für Geschäftskunden

2 Seite: 3 Öffentliche Gemeinderatssitzung am 16. Januar Bgm. Paulus eröffnet um Uhr die Gemeinderatssitzung, zu der mit Schreiben vom unter Angabe der Tagesordnung eingeladen wurde. Gegen die Ladung und Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die Niederschrift der Sitzung vom aufgelegt. Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst. TOP 1 Baupläne Bauvoranfragen a) Bauantrag der Fa. Zweite DW Retail Estate Consult GmbH & Co. KG, Visbeck, auf Errichtung eines Vollsortimenters sowie von 3 Fachmärkten in Knetzgau im Baugebiet An der Klinge : 0 Beschluss: Der Gemeinderat erhebt gegen die Errichtung eines Vollsortimenters sowie von 3 Fachmärkten in Knetzgau im Baugebiet An der Klinge keine Einwände. b) Bauantrag der Fam. Gerhard und Margarete Buhlheller, Krottenthaler Str. 12, Knetzgau- Hainert, Tekturplan zur Errichtung einer Garage mit Lagerraum auf Fl.-Nr. 463/6, Gmkg. Hainert GR Heinz Buhlheller ist als Bruder des Antragstellers persönlich beteiligt und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil : 0 Beschluss: Der Gemeinderat erhebt gegen den Neubau einer Garage mit Lagerraum auf Fl.-Nr. 463/6, Gmkg. Hainert keine Einwände, jedoch ist von der vorhandenen Kanalleitung ein Abstand von 1,5 m einzuhalten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Bauflächenüberschreitung und Pultdach wird zugestimmt.

3 Seite: 4 c) Bauantrag des Herrn Wolfgang Heinrich, Leipoldstr. 7, Knetzgau, auf Errichtung eines Carports am best. Anwesen : 0 Beschluss: Der Gemeinderat erhebt gegen die Errichtung eines Carports keine Einwände. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Bauflächenüberschreitung wird zugestimmt. d) Bauanfrage des FC Knetzgau auf Abbruch der alten Umkleidekabinen und Erweiterung des Vereinsheims auf Fl.-Nr. 1319/2 Gmkg. Knetzgau : 0 Beschluss: Der Gemeinderat erhebt gegen den Abbruch der alten Umkleidekabinen und Erweiterung des Vereinsheims keine Einwände. Die Bebauung ist insbesondere deshalb mit dem Landratsamt abzustimmen, weil die Baufläche im Überschwemmungsgebiet des Mains liegt. Für die künftige Beseitigung von Hochwasserschäden wird eine gemeindliche Beteiligung ausgeschlossen. Der Abschluss einer entsprechenden Elementarversicherung wird empfohlen. TOP 2 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Knetzgau; 3. Änderung des Bebauungsplanes An der Klinge. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 Baugesetzbuch. Beschlussfassung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss Die Verwaltung hat die folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert: 1. Stadt Zeil a. Main 2. Gemeinde Wonfurt 3. Gemeinde Oberaurach 4. Gemeinde Donnersdorf 5. Gemeinde Sand a. Main 6. Stadt Haßfurt 7. Landratsamt Haßberge 8. Autobahndirektion Nordbayern 9. Staatl. Bauamt Schweinfurt

4 Seite: Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen 11. Vermessungsamt Schweinfurt 12. Regierung von Unterfranken 13. Regionaler Planungsverband Main-Rhön 14. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege 15. Handelsverband Bayern 16. E.ON Wasserkraft GmbH 17. Unterfränkische Überlandzentrale Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben: 1.) Die Stadt Zeil a. Main, Gemeinde Wonfurt, Gemeinde Oberaurach und Gemeinde Donnersdorf erheben keine Bedenken. 2.) Die Gemeinde Sand am Main erhebt Bedenken und bezieht sich auf ihre Schreiben vom und Folgende Gründe werden angeführt: 1. Es soll ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden, in dem die Auswirkungen auf die Einzelhandelsbetriebe in Sand a. Main untersucht werden. 2. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Netto- und Spar-Marktes in Knetzgau und den weiteren geplanten Einzelhandelsgeschäften widerspricht die Ausweisung des Sondergebietes den Zielen der Regionalplanung. 3. Die Gemeinde spricht sich wegen der Gefährdung der Existenz der Einzelhandelsbetriebe in Sand a. Main gegen die vorgelegte Änderung des Bebauungsplanes aus. 4. Entsprechend der Ausführungen spricht sich die Gemeinde Sand a. M. auch gegen die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes aus. Die Verwaltung hat hierzu bereits in der Sitzung am wie Stellung genommen: zu Punkt 1,2 und 4: Gem. B II des Landesentwicklungsprogramms (LEP) sollen in der Regel Einzelhandelsgroßprojekte nur in Unterzentren und Zentralen Orten höherer Stufen ausgewiesen werden. Soweit Einzelhandelsgroßprojekte überwiegend dem Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs dienen, kommen auch Kleinzentren in Betracht. Einzelhandelsgroßprojekte dürfen dann eine sog. Mindestbetriebsgröße von qm Verkaufsfläche erreichen. Mit Beschluss des Ministerrates vom wurde festgelegt, diese Regelung künftig großzügig auszulegen. Demnach ist in Kleinzentren ein Supermarkt mit bis zu qm Verkaufsfläche landesplanerisch zulässig.

5 Seite: 6 Es obliegt den Gemeinden unter Berücksichtigung der bestehenden Lebensmittelbetriebe zu entscheiden, inwieweit diese Möglichkeit im Interesse einer verbesserten Nahversorgung vor Ort ausgeschöpft werden soll. Die Reg. v. Ufr. als höhere Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom diesen Sachverhalt für das konkrete Vorhaben der Gemeinde Knetzgau bestätigt. Damit ist klargestellt, dass weder für die beabsichtige Änderung des Bebauungsplanes An der Klinge noch für die Änderung des Flächennutzungsplanes ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist. Die Ziele der Regionalplanung werden ebenfalls eingehalten. zu Punkt 3 Die Aussage, dass die Ansiedlung eines Vollsortimenters in Knetzgau den Bestand der Einzelhandelsbetriebe in Sand a. Main durch Kaufkraftabfluss nach Knetzgau gefährdet, ist nicht belegbar. Kundenbewegungen finden je nach Einkaufsverhalten ortsnah oder überörtlich statt. Ziel der Gemeinde Knetzgau ist es, die Grundversorgung der Gemeindeeinwohner zu verbessern. Die Tragfähigkeit eines Lebensmittelvollsortimenters und der geplanten kleineren Fachmärkte im Gewerbegebiet werden im Einzelhandelsentwicklungskonzept der Gemeinde Knetzgau bestätigt. Negative Auswirkungen auf Innenortsbereiche sind nicht zu erwarten. Gegenüber anderen Einkaufsstandorten bietet Knetzgau für die Einwohner der Gemeinde Sand a. Main zwar einen Erreichbarkeitsvorteil, allerdings verfügt die Gemeinde Sand a. Main über einen Vollsortimenter mit Getränkemarkt. Übergemeindlich erfolgt die Einkaufsorientierung der Bevölkerung in Richtung Zeil a. Main, da dort im Vergleich zu Knetzgau ein wesentlich attraktiveres Angebot erreichbar ist : 0 Beschluss: Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 3.) Die Stadt Haßfurt ist mit der Planung einverstanden wenn die zulässige Nutzung des Sondergebietes von Vollsortimenter näher detailliert in Lebensmittelvollsortimenter abgeändert wird. Mit der gewünschten Änderung besteht seitens der Verwaltung Einverständnis : 0 Beschluss: Die textliche Festsetzung im Bebauungsplan und in der Begründung wird von Vollsortimenter auf Lebensmittelvollsortimenter abgeändert. Die Änderung ist im vorliegenden Entwurf bereits eingearbeitet.

6 Seite: 7 Das Landratsamt Haßberge erhebt keine Einwände gegen den Bebauungsplanentwurf. Aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht wird angeführt, dass die durch die Anordnung der Planstraßen A, B und C die beitragsrechtliche Beurteilung erschwert wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Straßenbezeichnungen der Planstraßen B und C wurden angepasst. Im Übrigen ist zum jetzigen Zeitpunkt ein vollständiger Ausbau nicht vorgesehen. Änderungen der Straßenverläufe sind ggf. je nach Flächenbedarf auch in Zukunft nicht ausgeschlossen. Die Gemeinde wird nur Bereiche erschießen, die im Eigentum der Gemeinde stehen. Damit wird die Abrechnungsproblematik entschärft. 4.) Die Autobahndirektion Nordbayern ist mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes einverstanden. Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der BAB 70 durch Werbeanlagen und Immissionen müssen ausgeschlossen werden. 5.) Das Staatliche Bauamt Schweinfurt erhebt keine Einwände gegen die Planentwürfe. 6.) Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen ist mit der Planung grundsätzlich einverstanden. Die Hinweise zur Entwässerung werden im Zuge der Baumaßnahmen berücksichtigt. 7.) Das Vermessungsamt Schweinfurt ist mit der Planung ebenfalls einverstanden. 8.) Die Regierung von Unterfranken erhebt aus raumordnerischer Sicht keine Einwendungen gegen das Sondergebiet. Die im Gewerbegebiet angedachten drei Fachmärkte werden von Regierung kritisch gesehen, da in ihnen überwiegend innenstadtrelevante Sortimente angeboten werden sollen. Hierdurch wird eine Beeinträchtigung des Ortskerns befürchtet. Außerdem sind keinerlei Begrenzungen der Verkaufsflächen und keine Unterscheidung zwischen innenstadtrelevanten und nicht innenstadtrelevanten Sortimenten enthalten. Für den geplanten Non-Food-Bereich (innerhalb des Sondergebietes) von 250 m 2 sind im Gutachten keine Aussagen hinsichtlich eines innenstadtverträglichen Ausbauspielraums zu finden. Stellungnahme der Verwaltung:

7 Seite: 8 Lt. vorliegendem Gutachten des Planungsbüros GeoPlan sind durch die beabsichtigten Einzelhandelsvorhaben keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel im Ortskern zu erwarten. In der Begründung zum Bebauungsplan (S. 18) sind Verkaufsflächenbegrenzungen sehr wohl festgesetzt. Der Anteil der Non-Food-Sortimente an der Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes wird in den textlichen Festsetzungen auf max. 14 % der Verkaufsfläche beschränkt : 0 Beschluss: Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wird der Verkaufsflächenanteil der Non-Food-Artikel des Lebensmittelvollsortimenters auf max. 14% der Verkaufsfläche beschränkt. 9.) Der Regionale Planungsverband Main-Rhön bezieht sich in seiner Stellungnahme auf die Ausführungen der höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Unterfranken. Einwendungen gegen die Festlegung eines Sondergebietes werden nicht erhoben. Zu den übrigen Fachmärkten werden die entsprechenden Bedenken der Regierung von Ufr. vorgebracht. Stellungnahme der Verwaltung: siehe Ziff. 8.) : 0 Beschluss: Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 10.) Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege erhebt keine Einwände. 11.) Der Handelsverband Bayern e.v. spricht sich gegen die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für einen Lebensmittelvollsortimenter aus. Folgende Gründe werden angeführt: a) Nach Ansicht des Handelsverbandes sind großflächige Lebensmittelmärkte nur dann vertretbar, wenn die bestehende Versorgungssituation nicht ausreichend ist. Für die Gemeinde Knetzgau ist eine ausreichende Versorgung jedoch gesichert. b) Durch die Ansiedlung wird der interkommunale Wettbewerb weiter verschärft. Das Ziel einer flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung kann auf diese Weise nicht erreicht werden. c) Aufgrund des Umsatzpotentiales liegt die Kaufkraftabschöpfung aus dem Nahbereich bei über 32 Prozent. Dies ist nach Einschätzung des

8 Seite: 9 Handelsverbandes unzulässig. Es findet ein Verdrängungswettbewerb statt. Arbeitsplätze der übrigen Mitbewerber sind gefährdet. d) Bemängelt wird außerdem die regionale Abstimmung mit den umliegenden Kommunen. Insbesondere auf Bedenken der Gemeinde Sand a. Main wurde nicht ernsthaft einiggegangen. Stellungnahme der Verwaltung: Aus dem Einzelhandelsentwicklungskonzept ergibt sich, dass der Knetzgauer Einzelhandel über alle Sortimente hinweg rd. 30 % des lokalen Umsatzpotenziales bindet. Im Vergleich mit anderen Kommunen ist dies ein sehr geringer Wert. Im Bereich Lebensmittel und Getränke beträgt die Bindungsquote auch nur 48 %.Von rd. 28,5 Mio. Umsatzpotential fließen ca. 20,0 Mio. ab. Lediglich 8,5 Mio. verbleiben in der Gemeinde Knetzgau. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept bestätigt die Tragfähigkeit des geplanten Lebensmittelvollsortimenters und der übrigen kleineren Ladengeschäfte. Negative Auswirkungen auf den Innenbereich sind nicht zu erwarten. Die Gemeinde Sand a. M wurde ebenso wie die übrigen angrenzenden Kommunen in das laufende Planungsverfahren eingebunden. Die Bedenken der Gemeinde Sand a. Main wurden bereits im Zuge des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses im Gemeinderat behandelt : 0 Beschluss: Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 12.) Die E.on Wasserkraft GmbH hat sich zur Planung nicht geäußert. 13.) Die Unterfränkische Überlandzentrale erhebt keine Bedenken. Auf bestehende Stromkabel und Steuerleitungen muss im Zuge von Baumaßnahmen Rücksicht genommen werden. II. Beschlussvorschläge: a) Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Knetzgau : 0 Beschluss: Die Gemeinde Knetzgau beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom mit Begründung und Umweltbericht. Der Flächennutzungsplan ist gem. 6 Abs. 1 BauGB dem Landratsamt Haßberge zur Genehmigung vorzulegen.

9 Seite: 10 b) Satzungsbeschluss 3. Änderung des Bebauungsplanes An der Klinge : 0 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt gem. 10 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes An der Klinge in der Fassung vom mit Begründung als Satzung. Der Umweltbericht, die Grünordnung und die schalltechnische Untersuchung jeweils in der Fassung vom sind Bestandteil des Beschlusses. TOP 3 Bewerbung Familienfreundliche Gemeinde im Landkreis Haßberge Information Der Landkreis Haßberge hat im abgelaufenen Jahr auf Initiative der JL- Kreistagsfraktion einen Wettbewerb Familienfreundliche Gemeinde im Landkreis Haßberge ausgeschrieben. Die Gemeinde Knetzgau hat ihre Bewerbung fristgerecht zum Jahreswechsel abgegeben. Die Bewerbungsunterlagen werden während der Sitzung an die Gemeinderäte verteilt. TOP 3 Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, Neufestlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder des Grundstücks- und Bauausschusses 1. Bgm. Paulus erläutert für die Gemeinderäte und Zuhörer den bisherigen Sachverhalt. Die Ausschussgemeinschaft hat sich nach wie vor nicht geeinigt und einen Kandidaten für die Besetzung des Bauausschusses vorgeschlagen. Die beiden Kandidaten, 3. Bgm. Bernhard Jilke und GR Stefan Seubert, erklären in ausführlicher Diskussion ihr weiteres Interesse an dem vakanten Sitz im Bauausschuss. Da auch eine Erweiterung der Sitze im Bauausschuss durch Änderung der Geschäftsordnung nicht zu einer Lösung der Situation führen könnte, wird die Angelegenheit nochmals auf eine nachfolgende Gemeinderatssitzung verschoben. Für das weitere Verfahren gibt es keine Patentlösung, vor allen Dingen dürfte dies in Bayern einmalig sein. Die Verwaltung wird nun prüfen, ob es für die Bestimmung der Ausschussmitglieder in diesem Fall ein Vorschlagsrecht des 1. Bürgermeisters gibt.

10 Seite: 11 TOP 3 Informationen und Anfragen - Berichterstattung des Bayerischen Fernsehens - DSL für Geschäftskunden Der DSL-Ausbau durch die Telekom wurde im Sommer 2011 abgeschlossen. Die Arbeiten wurden termingerecht beendet. Die Gemeinde hat die Deckungslücke der Telekom in Höhe von einer Viertel Million übernommen. Der Freistaat hat sich im Rahmen der Breitbandrichtlinie mit an den Baumaßnahmen beteiligt. Im gesamten Gemeindegebiet steht nun ein DSL-Signal von 6 bis 16 MBit zur Verfügung. Große Probleme gibt es jedoch nun beim schnellen Internetzugang für die örtlichen Unternehmer. In Fällen, in denen die Betriebe sogenannte Anlagenanschlüsse betreiben, kann die Telekom das schnellere Signal nur schalten, wenn neben den vorhandenen Anschlüssen eine weitere kostenpflichte Telefonleitung beantragt und bezahlt wird. Fast alle Betriebe sind davon betroffen. Auch im Rathaus kann die schnelle Bandbreite nur genutzt werden, weil für die zusätzliche Leitung jährlich rund 400 mehr bezahlt werden. Viele Firmen haben deswegen bereits in der Verwaltung vorgesprochen. Das Problem beschränkt sich nicht nur auf unser Gemeindegebiet, sondern ist ein großes Ärgernis bayern- und bundesweit. Auch der Bayerische Gemeindetag ist bereits damit beschäftigt. Auf juristischem Wege ist das Problem jedoch nicht zu lösen. Für die Gemeinde ist es oberste Pflicht, hier für seine Firmen und Betriebe tätig zu werden. Die Verwaltung hat sich deshalb mit der Angelegenheit ans Bayerische Fernsehen gewandt. Die Redaktion Wahnsinn der Sendung Kontrovers war daraufhin in der vergangenen Woche in Knetzgau. Es wurde im Rathaus und bei Unternehmen im Knetzgauer Industriegebiet aufgezeichnet. Der genaue Sendetermin wird noch mitgeteilt. Die Sendung wird jeden Mittwoch von bis Uhr ausgestrahlt. Auf die Stellungnahme der Telekom in der Sendung darf man schon sehr gespannt sein. Nach deren Angaben im Vorfeld handelt es sich ausschließlich um ein internes Buchungs- bzw. EDV- Problem der Telekom. Gerade schon deshalb ist es nicht einzusehen, dass unsere Betriebe nach kostspieligem DSL-Ausbau nun nochmals mit Mehrkosten belastet werden.

11 Seite: 12 - Hinweis und Einladung: Informationsveranstaltung am Donnerstag, , Franz-Hofmann-Halle, Energiewende im Landkreis Haßberge, GUT Ende öffentliche Sitzung: Uhr.

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