SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES VON STANS. Lfd.Nr.: 443 Seite Vorsitzender Bgm. DI Josef Mayr GR Reinhard Schwemberger

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1 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 1 von 13 SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES VON STANS Lfd.Nr.: 443 Seite 1 Sitzungstag: Montag, 12. September 2005 Beginn: Uhr Sitzungsort: Sitzungszimmer Ende: Uhr Anwesende Mandatare: Entschuldigt waren: 1. Vorsitzender Bgm. DI Josef Mayr GR Reinhard Schwemberger 2. Vize-Bgm. Michael Huber 3. GR Mag. Helmut Gschwentner 4. GR Helmut Brandacher 5. Ersatz-GR Martin Tipotsch 6. GR Thomas Lintner 7. GR Hubert Troppmair 8. GR Josef Huber 9. GR Josef Leitner 10. GR Eva Kobald 11. GR Mag. Helmut Tomac 12. GR Hans Gorfer 13. GR Walter Koidl Nichtentschuldigt waren: Der Sitzung war sonst noch beigezogen als: Schriftführer: Dr. Gabriele Troger Die Sitzung war beschlussfähig und öffentlich. Die Ladung zur Sitzung erfolgte an alle Mitglieder durch Einzelladung.

2 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 2 von 13 Sitzung des Gemeinderates am Montag, den 12. September 2005 im Sitzungszimmer/Gemeindeamt mit folgender Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Sitzungsprotokolle vom u Abänderung der Kanalgebührenordnung vom , idf. vom Aufnahme eines Darlehens bei der Kommunalkredit Austria AG für die Instandhaltung und Erweiterung der Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlage und Beschlussfassung des Baukosten- und Finanzierungsplans 5. Baukosten- und Finanzierungsplan für die Errichtung des gemeindeeigenen Recyclinghofs 6. Abschluss eines Dienstbarkeitszusicherungsvertrages mit der TIWAG Tiroler Wasserkraft AG 7. Abschluss eines Tauschvertrages zwischen der BEG u. dem Öffentlichen Gut der Gemeinde Stans gemäß Teilungsplan von DI Edmund Weiser vom und Aufhebung der Widmung der Tauschflächen Öffentliches Gut-Wege zum Gemeingebrauch (Exkamerierung) 8. Übernahme der Teilfläche 1 aus dem Gst.Nr. 1259/1 (Eigentümer Alois Meixner) ins Öffentliche Gut-Wege zu Gst.Nr gemäß Teilungsplan von DI Edmund Weiser 9. Vertragsabschluss der Stanser Schiliftgesellschaft m.b.h. Nfg. KEG mit der Fa. Travel Europe als Betreiber des Liftes. 10. Vertragsabschluss mit dem Abfallwirtschaftsverband Unterland betreffend die Errichtung einer mechanisch biologischen Behandlungsanlage ( MBA ) durch die Abfallbehandlung Ahrental GmbH 11. Abschluss eines Übereinkommens betreffend eines gemeinsamen Gewerbegebietes mit der Stadtgemeinde Schwaz auf Grund der gemeinsamen Sitzung des Gemeindevorstandes und Teilen des Stadtrates Schwaz am Sportpass Schwaz 2005/ Ansuchen der Adolf Darbo AG vom um 50 % Ermäßigung des mit Bescheid vom vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages für den Neubau einer Kühlhalle für Fruchtzubereitung und Honig auf Gst.Nr. 438/1, Am Rain Vergabe der Asphaltierungsarbeiten (Kleinflächen) Berichte des Bürgermeisters 16. Anträge, Anfragen und Allfälliges 17. Vertrauliches/Personal Die Sitzung ist öffentlich.

3 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 3 von Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gemeindebürger und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2. Genehmigung der Sitzungsprotokolle vom u Zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom : Anfrage zur Kreditvergabe zur Finanzierung der Instandhaltung und Erweiterung der Abwasserbeseitigung u. Wasserversorgungsanlage (Seite 5): Die Höhe der Kreditsumme sei nicht ,-- sondern ,--. Der Bürgermeister möchte die Höhe der Kreditsumme unter Tagesordnungspunkt 4 noch einmal besprechen. Der Gemeinderat genehmigt mit 10 Fürstimmen und 3 Enthaltungen (wegen Nichtanwesenheit bei der Sitzung) das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom , wobei die Höhe der Kreditsumme zur Finanzierung der Instandhaltung und Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage u. Wasserversorgungsanlage unter Tagesordnungspunkt 4 besprochen wird. Da es keine Anfragen zum vertraulichen Sitzungsprotokoll vom gibt, genehmigt der Gemeinderat mit 10 Fürstimmen und 3 Enthaltungen (wegen Nichtanwesenheit bei der Sitzung) das vertrauliche Sitzung sprotokoll vom Da es eine Anfrage zum vertraulichen Sitzungsprotokoll vom gibt, wird der Genehmigungsbeschluss unter Vertraulich gefasst. 3. Abänderung der Kanalgebührenordnung vom , idf. vom Abs.2.4.1: Alle industriellen Abwässer, oder solche deren Beschaffenheit erheblich von häuslichen Abwässern abweicht ( 32 Abs. 2 WRG 1959), das sind Unternehmungen, die in der Menge der Schmutzfracht oder nach Inhaltsstoffen mehr als 10% von der Beschaffenheit häuslicher Abwässer abweichen, werden auf Grund eines zu erstellenden Gutachtens mittels zivilrechtlichem Vertrag geregelt. Die Aufnahme dieser Formulierung in die Kanalgebührenordnung wurde von Dr. Johann Wiedemair/Abt. Wasser- und Energierecht des Amtes der Tiroler Landesregierung in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bürgermeister, der Amtsleiterin, Herrn Adolf Darbo u. Frau Dr. Barbara Kastner, am im Landhaus vorgeschlagen, um für die Fa. Darbo eine sachgerechte Einzellösung zu ermöglichen. Die Formulierung wurde Herrn Dr. Zepharovic/Gemeindeabteilung am vorab zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am auf Vorschlag des Bürgermeisters unter Tagesordnungspunkt 3 beschlossen diese Bestimmung in die Kanalgebührenordnung aufzunehmen. Diese Bestimmung ist mit Ablauf der Kundmachungsfrist am in Rechtskraft erwachsen. Die Verordnungsprüfung gemäß 122 TGO 2001 wurde von Dr. Zepharovic durchgeführt.

4 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 4 von 13 Diese Bestimmung soll nun ersatzlos gestrichen werden, da eine vertragl. Regelung mit der Fa. Darbo nicht zustande gekommen ist. Herr Mag. Walser von der Gemeindeabteilung ist der Meinung, dass diese Regelung nicht in die Gebührenordnung gehört. Das vertragsmäßige Vorgehen gehört zur Indirekteinleiterverordnung. Ein Herausnehmen dieser Regelung aus der Gebührenordnung ist notwendig, da sich die Gemeinde mit dieser Regelung selber blockiert und von der Fa. Darbo seit dem Jahr 2004 keine Kanalbenützungsgebühren mehr entrichtet wurden. Für das Jahr 2004, in dem bislang noch nichts vorgeschrieben werden konnte, gibt es nur die Möglichkeit der vertraglichen Regelung, da für das Jahr 2004 der 6 Abs in Geltung steht. Der Bürgermeister legt das mail vom von Mag. Walser vor. Nach Meinung der Abt. Gemeindeangelegenheiten kann 6 Abs nur so ausgelegt werden, dass diese Gebühr ohne Vorliegen einer zivilrechtlichen Vereinbarung mit dem Abgabenschuldner nicht vorgeschrieben werden darf. Auf Anfrage von GR Thomas Lintner informiert der Bürgermeister den Gemeinderat, dass die naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Verhandlung für die Errichtung und den Betrieb der betrieblichen Abwasserbeseitigungsanlage der Adolf Darbo AG am 1. September von der BH Schwaz durchgeführt wurde. Eine Genehmigung wurde bislang noch nicht erteilt. Der Bürgermeister sagt, dass es jedem frei steht selber eine Vorklärung zu bauen oder überhaupt selber zu klären, wenn er die dafür notwendigen Genehmigungen erhält. Das von der Gemeinde in Auftrag gegebene Gutachten ergibt eine Bewertung des Abwassers auf Grund der vorgegebenen Parameter abgesichert durch einen Standardversuch. Die Qualität des Abwassers wird dann in einem Indirekteinleitervertrag geregelt. Nach längerer Diskussion stellt der Bürgermeister den Antrag 6 Abs aus der Kanalgebührenordnung zu streichen, da eine vertragliche Regelung mit der Adolf Darbo AG nicht zustande gekommen ist und seit 2004 keine Kanalbenützungsgebühren mehr entrichtet wurden. Der Gemeinderat beschließt mit 8 Fürstimmen und 5 Gegenstimmen folgende Bestimmung der Kanalgebührenordnung der Gemeinde Stans, erlassen mit Gemeinderatsbeschluss vom , zuletzt geändert mit Gemeinderatsbeschluss vom , mit Wirksamkeit ab Kundmachung aufzuheben: Aufhebung des Punkt des 6 Nach dieser Bestimmung waren alle industriellen Abwässer, oder solche deren Beschaffenheit erheblich von häuslichen Abwässern abweicht ( 32 Abs. 2 WRG 1959), das waren Unternehmungen, die in der Menge der Schmutzfracht oder nach Inhaltsstoffen mehr als 10% von der Beschaffenheit häuslicher Abwässer abweichen, auf Grund eines zu erstellenden Gutachtens mittels zivilrechtlichem Vertrag zu regeln. 4. Aufnahme eines Darlehens bei der Kommunalkredit Austria AG für die Instandhaltung und Erweiterung der Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlage und Beschlussfassung des Baukosten- und Finanzierungsplans I. ABA Stans BA05 Los 01 Erweiterung Gewerbegebiet Dornau (Pegritz-Schlechter) ST15S bis ST15S2 und ST15R bis ST15RA. Gesamtbaukosten: Auftragssumme lt. Anbot ,-- zuzügl. ca. 14 % Planungskosten und Bauaufsicht = 8.630,--, Gesamtkosten daher ,--.

5 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 5 von 13 II. WVA Stans BA 03 Los 01 Erweiterung Gewerbegebiet Dornau (Pegritz-Schlechter) K1 (Radweg) bis K5 Gesamtbaukosten: Auftragssumme lt. Anbot ,-- zuzügl. ca. 14 % Planungskosten und Bauaufsicht = 7.664,--, Gesamtkosten daher ,--. III. ABA Stans Instandhaltung 2005 Auswechslung des bestehenden Regenwasserkanals Berchat im Bereich Landesstraße bis Objekt Gschwendtner (303), Vergrößerung der Dimension von 250 mm auf DN 400 bis 500 mm. Gesamtbaukosten: Auftragssumme lt. Anbot anteilig mit WVA 2/3 der Gesamtsumme = ,--, zuzügl. ca. 14 % Planungskosten und Bauaufsicht = ,--, Gesamtkosten daher ,--. IV. WVA Stans Instandhaltung 2005 Auswechslung des aus PVC-Rohren errichteten Hauptleitungsabschnittes Landesstraße bis Areal Malerhaus, Berchat 289, gegen zug- und schubfesten GGG-Rohren. Gesamtbaukosten: Auftragssumme lt. Anbot anteilig mit ABA 1/3 der Gesamtsumme = ,--, zuzügl. ca. 14 % Planungskosten und Bauaufsicht = ,--, Gesamtkosten daher ,--. V. ABA Stans Umlegung am Stanserbach Infolge der bevorstehenden Verbauung des Stanserbach-Unterlaufes muss im Bereich Bachbrücke Widauer bis zur ÖBB-Bahnbrücke der Kanalstrang D8 bis D14 (Schmutzwasserkanal orographisch links des Stanserbaches) verlegt werden. Gesamtbaukosten: Auftragssumme lt. Anbot ,--, zuzügl. ca. 14 % Planungskosten und Bauaufsicht = ,--, Gesamtkosten daher ,--. VI. WVA Stans Verlegung Dornau (Sägewerk Troger) Zur Umlegung der Hauptwasserleitung Gewerbegebiet Dornau im Bereich der Fa. Troger-Holz, ist die Errichtung einer Hauptwasserleitung DN 150 mm erforderlich. Gesamtbaukosten lt. Anbot ,--, zuzügl. Planungskosten und Bauleitung ca. 14 % = 4.480,--, Gesamtkosten daher ,--. Nach eingehender Beratung wird der Baukosten- und Finanzierungsplan für die Instandhaltung und Erweiterung der Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage vom Gemeinderat einstimmig wie folgt festgesetzt: ABA Erweiterungen (BA05 Los 1) Baukosten ,00 Finanzierung: 15 % UFG ,00 Kanalanschlussgebühren 8.535,00 Darlehen , ,00

6 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 6 von 13 WVA Erweiterungen (BA03 Los 1 und Neuverlegung Troger-Holz): Baukosten ,00 Finanzierung: 15 % UFG ,00 Wasseranschlussgeb ,00 Baukostenbeitrag Troger ,00 Darlehen , ,00 WVA Instandhaltung 2005: Baukosten ,00 Finanzierung: Darlehen , ,00 ABA Instandhaltung 2005: Baukosten ,00 Finanzierung: Darlehen ,00 ABA Umlegung beim Stanserbach: Baukosten ,00 Finanzierung: Baukostenbeitrag Bund 60 % ,00 Baukostenbeitrag Land 30 % ,00 Darlehen (Eigenmittel der Gemeinde 10 %) 9.831,00 WVA-Pumpstation Vogelsang: Baukosten : ,00 Finanzierung : Darlehen ,00 Gesamterfordernis an Darlehensaufnahme: ,00 Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von ,00 zur Finanzierung der Instandhaltung und Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage und Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stans bei der Kommunalkredit Austria AG, Türkenstraße 9, 1092 Wien, mit einer Laufzeit von sechs Jahren, mit einem Zinssatz von 2,84 % p.a. fix bis zum Laufzeitende ( ). 5. Baukosten- und Finanzierungsplan für die Errichtung des gemeindeeigenen Recyclinghofs Nach eingehender Beratung wird der Baukosten- und Finanzierungsplan für die Errichtung des gemeindeeigenen Recyclinghofs vom Gemeinderat einstimmig wie folgt festgesetzt:

7 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 7 von 13 Planungskosten lt. Honorarangebot vom (Architekt DI Thomas Scheitnagl) netto ,00 (Planung, Bauleitung, Baumanagement, Nebenkosten). Kosten Architektenwettbewerb: 4.000,--. Baukosten lt. Kostenschätzung DI Scheitnagl vom = ,--. Einrichtung (Waage 7.000,--, Salzsilo, Bürocontainer inkl. Einrichtung ,--, Waschplatz, WC-Anlagen, Asphaltierungen, Problemstoffcontainer 1 x 5.000, --, weiter Container 15 x 2.500,--, evtl. Miete, insgesamt grob geschätzt ,--. lt. Auskunft Christoph Rauch (Archit. Scheitnagl) Erschließung mit Wasser, Abwasserentsorgung, Stromanschluss und Straßenbeleuchtung inkl. Planung Ing. Steinlechner, insgesamt ,--. Sonstiges (Einweihung, Werbeeinschaltungen etc.) = ,--. Gesamt-Baukosten inkl. Planungskosten ,-- Bauzeitplan: Planungsphase Herbst 2005 Ausschreibung Dezember 2005 Baubeginn Winter/Frühjahr 2006, Fertigstellung ca. April/Mai 2006 Finanzierung: 2005: Planung ,00 Eigenmittel im HHPl , : Restkosten ,00 Landesförderung ,00 Bedarfszuweisung ,00 Eigenmittel der Gemeinde ,00 Darlehensaufnahme ,00 6. Abschluss eines Dienstbarkeitszusicherungsvertrages mit der TIWAG Tiroler Wasserkraft AG Der Gemeinderat beschließt einstimmig den vorliegenden Dienstbarkeitszusicherungsvertrag zwischen der Gemeinde Stans als Verwalterin des öffentlichen Gutes (EZ 78) bzw. der Gemeinde Stans als Eigentümerin der EZ 656 und der TIWAG Tiroler Wasserkraft AG, Eduard Wallnöfer-Platz 2, 6020 Innsbruck, betreffend das Recht der unterirdischen Verlegung, Benützung und Erhaltung von Starkstromkabeln zur Übertragung von elektrischer Energie mit zwei Drehstromsystemen und einer höchsten Betriebsspannung von Volt samt Zubehör sowie Kabeln zur Übertragung von Nachrichten (auch durch Dritte) samt Zubehör in Grundstück 974, 1056(1), 1058, 1067, 1201 (Grundstücksänderung in Vorbereitung P463/05), 1059.

8 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 8 von Abschluss eines Tauschvertrages zwischen der BEG u. dem öffentlichen Gut der Gemeinde Stans gemäß Teilungsplan von DI Edmund Weiser vom und Aufhebung der Widmung der Tauschflächen öffentliches Gut- Wege zum Gemeingebrauch (Exkamerierung) Der Gemeinderat beschließt mit 12 Fürstimmen und einer Enthaltung, dem Tauschvertrag mit der BEG zuzustimmen, wenn in den Vertrag folgende Formulierung aufgenommen wird: auf die Dauer der Baustelle ist ein Verbindungsweg zwischen bestehendem Radweg und des Richtung Osten führenden Begleitwegs an der Westbahnstrecke rechtzeitig zu bauen und instand zu halten und einer Befahrung frei zugänglich zu halten. 8. Übernahme der Teilfläche 1 aus dem Gst.Nr. 1259/1 (Eigentümer Alois Meixner) ins öffentliche Gut-Wege zu Gst.Nr gemäß Teilungsplan von DI Edmund Weiser Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Alois Meixner den von der Gemeindeverwaltung ausgearbeiteten Abtretungsvertrag nach dem Entwurf des Teilungsplans von DI Weiser DI Kandler vom rechtlich prüfen lassen will und der Tagesordnungspunkt deshalb abgesetzt werden muss. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt wird, da der Abtretungsvertrag von Herrn Alois Meixner bislang noch nicht unterfertigt wurde. 9. Vertragsabschluss der Stanser Schiliftgesellschaft m.b.h.nfg. KEG mit der Fa. Travel Europe als Betreiber des Liftes GR Mag. Helmut Gschwentner berichtet, dass die Vertragsverhandlungen mit Herrn Goess-Enzenberg gescheitert sind, da von Seiten des Grundeigentümers Bedingungen gestellt wurden, die nicht haltbar sind. Das Projekt Beschneiung kann heuer nicht mehr verwirklicht werden, da die Vergabe spätestens am 10. September erfolgen hätte müssen. RA Dr. Harisch, der Herrn Goess-Enzenberg in dieser Angelegenheit vertritt, will in den nächsten Wochen intensive Verhandlungen mit der Gemeinde führen. GR Mag. Helmut Gschwentner wundert sich über das Verhalten von Herrn Goess- Enzenberg, da dieser Herrn Anton Gschwentner mündlich bereits eine Zusage erteilt hat und nur noch über den Pachtpreis zu verhandeln gewesen wäre. Der Bürgermeister berichtet, dass der bestehende Pachtvertrag mit Herrn Goess- Enzenberg im Mai 2006 ausläuft. Auf Grund des Scheiterns der Vertragsverhandlungen mit dem Grundeigentümer Goess- Enzenberg betreffend die Errichtung der Beschneiungsanlage beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt wird. 10. Vertragsabschluss mit dem Abfallwirtschaftsverband Unterland betreffend die Errichtung einer mechanisch biologischen Behandlungsanlage ( MBA ) durch die Abfallbehandlung Ahrntal GmbH

9 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 9 von 13 GR Mag. Helmut Tomac: 88 Gemeinden haben den Vertrag bereits unterschrieben. GR Mag. Helmut Gschwentner hat eine große Skepsis wegen der langen Laufzeit des Vertrages. Die Gemeinden müssten sich 15 Jahre lang binden. Der Bürgermeister sagt, dass die Finanzierung auf Grund der langen Laufzeit billiger ist. Gefordert wird eine Argumentation von ATM-GF Dr. Alfred Egger. Dem Bürgermeister wäre ein Techniker lieber. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt wird und der GF der ATM Dr. Alfred Egger zur nächsten Gemeinderatssitzung eingeladen wird um gegenständlichen Vertrag zu erläutern. 11. Abschluss eines Übereinkommens betreffend eines gemeinsamen Gewerbegebietes mit der Stadtgemeinde Schwaz auf Grund der gemeinsamen Sitzung des Gemeindevorstandes und Teilen des Stadtrates Schwaz am Der Bürgermeister legt das Protokoll über die gemeinsame Sitzung des Ortsvorstandes Stans und Teilen des Stadtrates Schwaz (Bgm. Lintner, Wex, Egger, M. Kirchmair, Weratschnig) vom vor. Es wurde in folgenden Punkten Übereinstimmung erzielt: 1. Für eine Teilfläche des Gst 1539 mit einer Fläche von ca m² wird der Gemeinde Stans von der Stadt Schwaz eine Kaufoption basierend auf 30/m², Index gesichert auf 10 Jahre eingeräumt. 1. Bei Unterzeichnung der Option werden von Seiten der Gemeinde Stans für das Kommunale Sportzentrum an die Stadt Schwaz überwiesen. 2. Im Falle einer Widmung der GB 1539 bzw. Teilen davon erhält die Stadt Schwaz 50% des Widmungsgewinnes (Basis: mind. 80 % des marktüblichen Verkaufspreises). (Def.: Widmungsgewinn: Verkaufserlös abzügl. des Einstandspreises und Erschließungskosten, berechnet mit den tatsächlichen Kosten max. jedoch 15% vom Nettoverkaufspreis pro m². Die Bezahlung erfolgt bei Realisierung (insb. bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Tausch, Baurechtseinräumung...) des Widmungsgewinnes oder Teilen davon. Ein negativer Widmungsgewinn ist ausgeschlossen. 3. Für die drei Grundstücke Egger (1545/1), Kirchmair (1548), Stadt Schwaz (1546/1) wird die Gemeinde Stans die Änderung des Raumordnungskonzeptes von Freiland in eingeschränktes Gewerbegebiet, sowie die Widmung abhängig von der Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers beschließen. 4. Für diese Grundstücke (lt. Pkt. 4) wird eine 50% Teilung der Kommunalsteuer vereinbart. 5. Für die Gp 1546/1 wird die Teilung des Widmungsgewinnes vereinbart. Die Bezahlung erfolgt bei Realisierung (insb. bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Tausch, Baurechtseinräumung...). Ein negativer Widmungsgewinn ist ausgeschlossen. 6. Die Stadtgemeinde Schwaz beteiligt sich bei den Erschließungskosten des Gst 1546/1 mit 50 %. 7. Mit den Grundeigentümern Egger und Kirchmair werden Gespräche durch die Stadtgemeinde Schwaz aufgenommen. 8. Die Vereinbarung gilt vorbehaltlich der Beschlüsse der beiden Gemeinderäte. Die Umsetzung dieser Vereinbarung ist erst 2008 möglich, wenn die BEG fertig gebaut hat.

10 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 10 von 13 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem vorliegenden Verhandlungsergebnis des Gemeindevorstandes und Teilen des Stadtrates der Stadtgemeinde Schwaz vom betreffend eines gemeinsamen Gewerbegebietes mit der Stadtgemeinde Schwaz zuzustimmen. 12. Sportpass Schwaz 2005/2006 Es sind noch keine Vorschläge zum Beschluss eingelangt. Sportpass Verkaufszahlen Gegenüberstellung 2003/2004 und 2004/2005 wird vorgelegt. Alternativ soll zwischen Schilift Stans und dem Weerberger Schilift gewählt werden können. Der Bürgermeister sagt, dass er bereits Schneesicherheit ab Dezember 2005 zugesagt hat. Das Erlebnisbad Schwaz und das Familienbad Stans sollen die gleichen Preise haben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass sich die Gemeinde Stans am Sportpassprojekt Schwaz 2005/2006 unter der Voraussetzung beteiligt, dass das Erlebnisbad Schwaz und das Familienbad Stans die gleichen Preise haben und alternativ zwischen dem Stanser und dem Weerberger Schilift gewählt werden kann. 13. Ansuchen der Adolf Darbo AG vom um 50% Ermäßigung des mit Bescheid vom vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages für den Neubau einer Kühlhalle für Fruchtzubereitung und Honig auf Gst.Nr. 438/1, Am Rain 273. Mit Schreiben vom stellt die Adolf Darbo AG einen Antrag auf 50 % Ermäßigung des Erschließungsbeitrages isd bisher gewährter Gewerbeförderung. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auf Grund des Ansuchens der Adolf Darbo AG vom eine Ermäßigung der Erschließungskosten für den Neubau einer Kühlhalle für Fruchtzubereitung und Honig auf Gst.Nr. 438/1 in der Höhe von 50 % als Gewerbeförderung zu gewähren. 14. Vergabe der Asphaltierungsarbeiten (Kleinflächen) 2005 Asphaltierungen 2005: Es liegen zwei Angebote vor. Angebot der Fa. Alpine Mayreder mit einer Angebotssumme von ,00 (brutto) und ein Angebot der Fa. STRABAG mit einer Angebotssumme von ,40. Der Bürgermeister stellt den Antrag die Asphaltierungsarbeiten von Kleinflächen (2005) an den Billigstbieter der Fa. STRABAG zu vergeben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Asphaltierung von Kleinflächen im Gemeindegebiet (2005) an den Billigstbieter der Fa. STRABAG AG, Wattens zu vergeben. 15. Berichte des Bürgermeisters a.) Leistungspreise (Auszeichnungen) für Schüler und Lehrlinge Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am einstimmig beschlossen für Schüler und Lehrlinge ab der 10. Schulstufe bis zum vollendeten 19. Lebensjahr Leis-

11 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 11 von 13 tungspreise (Auszeichnungen) für alle Schulbereiche sowie für die Lehrabschlussprüfung zu gewähren. GR Eva Kobald schlägt vor zu den Saisonkarten für das Schwimmbad und des Schiliftes weitere Auszeichnungen (Leistungspreise) anzubieten, da einige Schüler mit den Saisonkarten nichts anfangen können, da sie z.b. bereits den Sportpass gekauft haben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass Schüler und Lehrlinge, die ein Zeugnis mit ausgezeichnetem Erfolg vorweisen, unter folgenden Leistungspreisen (Auszeichnungen) auswählen können: Saisonkarte Stanser Schwimmbad Saisonkarte Stanser Schilift Sport-Abo (wie z.b. Tennis, Fußball) in der Gde. Stans. b.) Hochwasserschäden im Gemeindevermögen Güterweg ,00 Kirchfahrerweg ,00 Brigglbach ,00 Dornau/HTS ,00 Gemeindestraßen ,00 Gesamtschäden ,00 c.) Änderung der StVO 1960 Folgender 44 c (Verkehrsbeeinflussung) wird eingefügt: Die Behörde kann für eine bestimmte Straße oder Straßenstrecke für den Fall besonderer Verkehrs- oder Fahrbahnverhältnisse, deren Auftreten zeitlich und/oder örtlich nicht vorhersehbar ist, Verkehrserleichterungen) festlegen, die auf Grund der örtlichen oder verkehrsmäßigen Gegebenheiten nach dem Stand der Wissenschaft zur Aufrechterhaltung oder Förderung der Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit zweckmäßig sind. d.) Urteil des LG Innsbruck/Wasserschaden Fam. Als im Jahr 2002 Im Jänner 2001 ist es durch den Austritt von Wasser aus der Gemeindewasserleitung zu einem Wasserschaden im Haus der Fam. Als gekommen. Ursache dieses Schadens war ein zu geringes und ungleichmäßiges Anziehen der Flanschschrauben sowie eine schräge Montage des Spezialflansches, welche im Verantwortungsbereich der Fa. Hugo Durst (Rechtsnachfolger der Fa. Hoch Tief) lag. Die Fa. Hugo Durst als Rechtsnachfolgerin der Fa. Hoch Tief wurde daher mit Urteil des LG Innsbruck vom gemäß 1295 ABGB verpflichtet, der klagenden Partei (= Allianz Elementar Versicherungs AG), auf die gemäß 67 VersVG die Ansprüche übergegangen sind, den Schaden in der Höhe von ,77 samt Zinsen und ,36 enthaltenen Prozesskosten zu ersetzen. e.) Schreiben von Frau Andrea Kuyterink-Kastner vom Frau Kuyternik-Kastner fordert wegen der ständigen Lärmbelastung durch Bahn und Autobahnverkehr im Kirchfeld Maßnahmen zu deren Einschränkung und fordert den Bürgermeister auf dieses Problem bei den entsprechenden Stellen vorzubringen. 16. Anträge, Anfragen und Allfälliges

12 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 12 von 13 Über Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig die Aufnahme folgender Tagesordnungspunkte beschlossen: I. Zuschuss an die Stanser Schiliftgesellschaft zur Reparierung des Pistengerätes II. Akontozahlung an die Stanser Schiliftgesellschaft für die Saison 2005/2006 I. Zuschuss an die Stanser Schiliftgesellschaft zur Reparierung des Pistengerätes Zur Reparierung des Pistengerätes der Stanser Schilifgesellschaft m.b.h. Nfg. KEG liegt ein Angebot der Fa. Prinoth GmbH vom vor. Die Gesamtkosten samt einer neuen Fräse (für Kunstschnee) betragen laut Angebot ,18 (inkl. 20 % Mehrwertsteuer). Da die Beschneiungsanlage heuer nicht mehr gebaut wird, braucht es keine neue Fräse. Die Reparatur wird ca. zwischen und liegen. Die Reparatur soll so sparsam wie möglich ausfallen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Stanser Schilift Gesellschaft m.b.h. Nfg. KEG für die Instandhaltung bzw. Reparatur des Pistengerätes einen Zuschuss (laut Reparatur-Angebot der Fa. Prinoth vom ) in der Höhe von ca ,-- zu gewähren. II. Akontozahlung an die Stanser Schiliftgesellschaft für die Saison 2005/2006 Die Stanser Schiliftgesellschaft weist per einen Kontostand von 3.505,44 auf. Da Rechnungen in der Höhe von ,-- zur Zahlung fällig sind und die Stanser Schiliftgesellschaft über keine weiteren finanziellen Mittel mehr verfügt ersucht die Stanser Schiliftgesellschaft mit Schreiben vom um eine Akontozahlung in der Höhe von ,-- für die Saison 2005/2006. Der Gemeinderat beschließt auf Grund des Ansuchens der Stanser Schiliftgesellschaft vom einstimmig, eine Akontozahlung in der Höhe von ,-- für die Saison 2005/2006. Allfälliges Lebensmittelgeschäft: GR Thomas Lintner fragt nach, warum das Lebensmittelgeschäft geschlossen ist. Der Bürgermeister weiß, dass Herr Aziz Turmus eine Woche nach Hause in die Türkei gefahren ist. Blaulicht-Pary : Der Bürgermeister hat seine Zustimmung zur Blaulicht-Pary gegeben. Eine andere Zustimmung wurde nicht erteilt. Es hat Beschwerden gegeben. Bis in der Früh hat die Party gedauert und es war sehr laut.

13 GR-Sitzung vom 12. September 2005 Seite 13 von 13 Die Blaulicht-Party wurde abgesagt, stattdessen wurde eine private Geburtstagsparty gefeiert. Der Bürgermeister war nicht informiert. Ausstellung: 60 Jahre Kriegsende und 50 Jahre Staatsvertrag: Chronist Sepp Furtner macht eine Ausstellung 60 Jahre Kriegsende und 50 Jahre Staatsvertrag in der öffentlichen Bücherei in der Volksschule. Sollten für diese Ausstellung Kosten anfallen, so werden diese von der Gemeinde übernommen. Erschließung Obrist-Areal: Vize-Bürgermeister Michael Huber berichtet über den Stand der Verhandlungen. Herr Gerhard Obrist hat sich ein Grundstück in Schwaz gekauft. Die Vertragsverhandlungen werden aber dennoch weiter geführt. GR Mag. Helmut Tomac sagt, dass man die gesetzliche Pflicht hat, weiter zu tun, da man ab einer Fläche mit 1000 m² ergänzende Bebauungspläne zu erstellen hat. GR Thomas Linter fragt, ob es noch Sinn macht weiter zu verhandeln. GR Mag. Helmut Tomac sagt, dass man am Mittwoch, den mit den Parteien verhandeln wird und anschließend einen Vorschlag an den Gemeinderat machen wird. GR Mag. Helmut Tomac möchte ein Verhandlungsmandat vom Gemeinderat. Der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass bisher vergessen wurde über einen Kinderspielplatz zu verhandeln. Wenn kein Vertrag zustande kommen sollte, dann wird man einen anderen Weg gehen müssen. Deshalb braucht man auch ein Mandat vom Gemeinderat. GR Mag. Helmut Tomac sagt, dass der Vertrag ziemlich ausformuliert wurde und hofft dass er bei den Vertragsparteien Akzeptanz finden wird, denn sonst wird die Gemeinde einen anderen Weg gehen müssen. GR Thomas Lintner fragt, warum man jetzt ein Mandat braucht. Der Bürgermeister schlägt vor unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter zu diskutieren, da es sich doch um eine heikle Angelegenheit handelt. Der Tagesordnungspunkt 17 umfasst Personalangelegenheiten und wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Hierüber wird ein eigenes Protokoll verfasst. Stans, am

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