RECHT FÜR FINANZDIENSTLEISTER

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1 RECHT FÜR FINANZDIENSTLEISTER WOHLVERHALTENSREGELN Arten der Wertpapierdienstleistung 1. Anlageberatung mit Eignungstest Anlageberatung enthält eine individuelle Empfehlung an den Kunden. Eine Empfehlung der auch nur ein "Tipp" darf nur nach psitivem Eignungstest ausgesprchen werden. Vermögensverwaltungsprdukte (Prtfliverwaltung) sind nur auf der Basis einer Anlageberatung möglich! 1. Schritt: Knw yur Custmer Prfil des Kunden Dazu muss der FDL gemeinsam mit dem Kunden ein ehrliches und vllständiges Anlegerprfil des Kunden erstellen. Aus diesem lässt sich gleichzeitig ein Maßstab für den Umfang der nachflgenden Beratung ableiten. Anlegerprfil: Beruf, Alter, Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich Erfahrung mit Wertpapierdienstleistungen Finanzielle Verhältnisse Anlageziele, Anlagehriznt und Risikpräferenz für knkrete Veranlagung 2. Schritt: Eignungstest Die Prüfung der nachstehenden 3 Punkte ist verpflichtend. Eine Anlageempfehlung der Prtfliverwaltung darf nicht stattfinden, wenn diese 3 Punkte nicht ausreichend geprüft wurden: 1. Stimmen Anlagezweck, Anlagehriznt und Risikneigung des Kunden und das Prdukt überein? 2. Finanzielle Tragbarkeit der dem Kunden entstehenden Risiken: Kann sich der Kunde das wrst-case-szenari, z.b. einen Ttalausfall der Anlage leisten, hne den Lebensstandard zu gefährden? Dies im Zusammenhang mit anderen Kapitalanlagen. 3. Hat der Kunde die Fähigkeit, die mit dem Geschäft einhergehenden Risiken aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen richtig einschätzen zu können? wenn alle 3 Punkte mit JA beantwrtet werden können: Empfehlung möglich wenn zumindest 1 Punkt mit NEIN beantwrtet werden muss: Empfehlung und Durchführung nicht erlaubt Praxisempfehlungen Eine Anlageberatung liegt auch dann vr, wenn Sie etwa dem Kunden eine Auswahl an verschiedenen Prdukten vrschlagen mit den Wrten, dass diese geeignet sein könnten. Der Kunde hat sich infrmiert und mehrere Finanzinstrumente ins Auge gefasst. Der FDL sll ihm nun einen Tipp geben, wfür er sich entscheiden sll. Dann wird ein Gesprächsprtkll über ein "beratungsfreies Geschäft" aufgenmmen. Der individuelle Tipp des FDL ist eine Empfehlung und der FDL hat die dafür erfrderliche Beratung verabsäumt! 1

2 Individualisierte Hinweise, die eine spezielle Situatin des Kunden wiedergeben, sllten zusätzlich (handschriftlich) ins Gesprächsprtkll aufgenmmen und unbedingt in die Beratung mit einbezgen werden. Gibt es 2 Auftraggeber, dann muss das Prfil beider Anleger aufgenmmen werden und der Eignungstest für beide psitiv verlaufen. Wenn das Geld in 5 Jahren die Ausbildung eines Kindes ermöglichen sll, dann muss dieser Zweck dem Risikprfil zugrunde gelegt werden und nicht die Selbsteinschätzung des Kunden, dass nur hhes Risik eine hhe Rendite ermöglicht. Für die Beurteilung der Tragbarkeit der Anlagerisiken sieht das Gesetz vr, dass Infrmatinen über die Höhe des regelmäßigen Einkmmens, der Vermögenswerte, Immbilienbesitz und weitere Kapitalanlagen swie die regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen einzuhlen sind. Ein Kunde, der sein gesamtes nicht gebundenes Vermögen (gesamte Ersparnisse) in spekulative Wertpapieranlagen investiert, wird sich das Risik nicht leisten können, hne seinen Lebensstandard zu gefährden. Der FDL darf sich grundsätzlich auf die erhaltenen Infrmatinen verlassen, ausgenmmen er wusste der hätte wissen müssen (zb weil er den Kunden schn lange kennt), dass die Infrmatinen nicht richtig, unvllständig der veraltet sind. 2. Beratungsfreies Geschäft mit Angemessenheitstest Prduktvrstellung und Übermittlung des Kundenauftrags an die Bank hne Beratung = hne individuelle Empfehlung der Tipp. Da die Abgrenzung zwischen Anlageberatung und dem beratungsfreien Geschäft für den Kunden häufig unklar ist, gerade weil er die Dienste eines Experten in Anspruch nimmt, rät die Partner Bank dringend davn ab, beratungsfreies Geschäft vrzunehmen. Zudem müssen slche Depts gesndert geführt werden, es ist daher keine Mischung vn "Anlageberatung" und "beratungsfreiem Geschäft" auf einem Wertpapierdept möglich. Bei Vermögensverwaltungsprdukten (Prtfliverwaltung) ist beratungsfreies Geschäft grundsätzlich nicht zulässig! 1. Schritt: Knw yur Custmer Anlegerprfil (wie ben) 2. Schritt: Angemessenheitstest 1. Anlagezweck, Anlagehriznt und Risikneigung des Kunden? 2. Finanzielle Tragbarkeit der dem Kunden entstehenden Risiken: Kann sich der Kunde das wrst-case-szenari, z.b. einen Ttalausfall der Kapitalanlage leisten, hne den Lebensstandard zu gefährden? Dies im Zusammenhang mit anderen Kapitalanlagen. 3. Hat der Kunde die Fähigkeit, die mit dem Geschäft einhergehenden Risiken aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen richtig einschätzen zu können? wenn NEIN: WARNUNG an den Kunden - wenn Kunde trtzdem (per Unterschrift) auf der Dienstleistung besteht, ist die Durchführung möglich. 3. Executin Only = reine Veranlassung durch den Kunden Kein Geschäftsfeld der Partner Bank AG! Dies ist Dienstleistern vrbehalten, die nur die Ausführung vn Kundenaufträgen anbieten - hne zwischengeschalteten Berater (zb Direktbanken). 2

3 Welches Ziel verflgen die Whlverhaltensregeln nach 38 ff WAG? Bei der Erbringung vn Wertpapierdienstleistungen und Nebenleistungen ist ehrlich, redlich und prfessinell im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln (siehe Ablauf des Beratungsgesprächs). Die knkrete Ausgestaltung swie der Umfang der Beratung (Infrmatinsdichte) sind immer einzelfallabhängig (OGH 9Ob 32/08h); es ist jeweils auf die Prfessinalität des Kunden abzustellen. Praxisbeispiel für einzelfallabhängige Beratung: Ein bei Aktien unerfahrener (Privat)Kunde ist über Aktien wesentlich genauer - vr allem über die Risiken - aufzuklären, als ein Kunde, der über Jahre mit größeren Anlagebeträgen mit Aktieninvestments vertraut ist und bereits Erfahrung mit massiven Kursschwankungen gemacht hat. Ablauf des Beratungsgesprächs 1. Kundeneinstufung Privatkunde: Nrmalfall vller Schutz durch alle Whlverhaltensregeln Daneben existieren der prfessinelle Kunde (Banken, Versicherungen, kraft Einstufung auch Stiftungen etc.) mit abgestufter Schutzbedürftigkeit und die geeignete Gegenpartei (Banken, FI's nach 32 KWG) hne Anwendung der Whlverhaltensregeln. Ob es sich beim Kunden um eine natürliche der juristische Persn handelt, ist für die Einstufung nicht ausschlaggebend. 2. Anlegerprfil 3. Infrmatins- und Aufklärungspflichten nach 40 Abs. 1 WAG Mindestinfrmatin über Bank, Finanzdienstleister und Wertpapierdienstleistung: Anhand der Brschüre Kundeninfrmatin Name und Anschrift der Bank, Kmmunikatinswege und Kntaktdaten Sprache, in denen der Kunde mit der Bank kmmunizieren kann Knzessin der Bank Anlegerentschädigung und Einlagensicherung Inhalt der Brschüre Kundeninfrmatin (AGB, Interessensknfliktplicy, Durchführungsplitik...) Art, Zeitpunkt und Häufigkeit der Berichte über erbrachte Dienstleistungen (Deptauszüge und snstige Berichte) Finanzdienstleister als Vermittler: Es muss klargestellt werden, für welche Auftraggeber der FDL tätig wird und dass der FDL selbständig tätig ist Art der Wertpapierdienstleistung (Nrmalfall = Anlageberatung) Mindestinfrmatin über Prdukt: Prduktmerkmale detailliert erläutern: Wertpapiergattung, Chancen, Risiken, Zusammensetzung und Funktinsweise der Prtfliverwaltungen (Vermögensverwaltungsprdukte) Bei Prtfliverwaltungen: Strategie, Ziele, Benchmark (Vergleichsgröße), Risikniveau, Art der enthaltenen Finanzinstrumente (diese Infrmatinen ergeben sich aus der Prduktinfrmatin und dem Vertrag) 3

4 Anlagestrategien und Warnhinweise zu den damit verbundenen Risiken umfassende Aufklärung über Chancen und Risiken zum jeweiligen Prdukt (anhand vn Prduktinfrmatin, Factsheet, KIID, Wertpapierprspekt) Vertragliche Bedingungen bei Kapital- und Ertragsgarantien (zb Einhaltung der Laufzeit, zwischenzeitige Kursschwankungen) allgemeine Beschreibung der Art und Risiken der Finanzinstrumente (auf Kenntnisstand des Kunden ist Rücksicht zu nehmen) Erläuterung einer etwaigen Hebelwirkung und ihrer Effekte swie des damit verbundenen Risiks des Gesamtverlustes der Kapitalanlage Bei Investmentfnds: Unterschied zwischen Stück- und Gegenwertrder Mindestinfrmatin über Durchführung/Abwicklung Ksten und Nebenksten der Veranlagung (Gesamtksten, Knditinenblatt, Prvisinen) Schutz vn Kundengeldern / Finanzinstrumenten ( Brschüre Kundeninfrmatin) Ausführungsplätze (zb Börse, außerbörslich über die KAG bei Fnds) Mindestinfrmatin über Vertragsinhalt Hinweis auf Widerrufsrecht des Kunden (Rücktrittsrecht) Verfügbarkeit / Aufstckung / Entnahme Häufigkeit der Deptauszüge bzw. Online-Kundenservice Kündigungsmdalitäten Vertragliche Bedingungen bei etwaiger Kapital- und Ertragsgarantie (Laufzeit etc.) 4. Dkumente Welche Unterlagen müssen dem Kunden übergeben werden? Brschüre Kundeninfrmatin mit Allg. Geschäftsbedingungen, Interessensknfliktplicy, Durchführungsplitik...) Bei Vermögensverwaltungen: Prduktblatt bei Investmentfnds: KIID bzw. vereinfachter Verkaufsprspekt (siehe Detailinf im Anhang) bei snstigen Wertpapieren: Prduktinfrmatinsblatt (PIB) nach WpHG (bitte vrab mit der Bank absprechen) Knditinenblatt Durchschrift/Kpie vn Gesprächsprtkll, Vertrag, ggf. Beiblättern Welche Unterlagen müssen vm Kunden in jedem Fall eingehlt werden? Auftrag und Gesprächsprtkll Kpie gültiger Reisepass der Persnalausweis weiteres nach jeweiligem Einzelfall (siehe Abschnitt Frmularwesen) 5. Umfassende, redliche, eindeutige / nicht irreführende und prfessinelle Beratung im bestmöglichen Interesse des Kunden Umfassend ist der Kunde beraten, wenn er in der Lage ist, auf Grund der vn Ihnen mitgeteilten Infrmatinen die Art und Risken der gegenständlichen Wertpapierdienstleistungen /Finanzinstrumente vllkmmen zu verstehen. Umfassend beraten Sie dann, wenn Sie zudem auf alle Fragen des Kunden detailliert eingehen. Auch ein Anleger der bereits mehrere Jahre im hchspekulativen Bereich tätig war, muss umfassend über alle Risiken aufgeklärt werden. Er hat vielleicht nch keine größeren Verluste erlitten und ist sich des Risiks daher nicht unbedingt bewusst. Das Gesprächsprtkll ist Leitfaden und Nachweis über das Kundengespräch und die pflichtgemäße Beratung und Infrmatin es muss daher vllständig ausgefüllt werden. Ebens müssen diese Angaben laufend aktualisiert werden. Ein Kunde, der seine Entscheidung anhand des GP nachvllziehen kann, ist ein zufriedener Kunde. 4

5 Ehrlich: Verschweigen Sie nicht Ihre Prvisin. Der Kunde wird verstehen, dass Sie für Ihre prfessinelle und wertvlle Beratungstätigkeit eine Vergütung bekmmen. Der Kunde muss vn Ihnen erfahren, dass eine psitive Wertentwicklung in der Vergangenheit keine Garantie für die zukünftige, gewünschte Entwicklung ist. Ein Kunde, der sich des Risiks bewusst ist, wird dem FDL keine Vrhaltungen in schlechten Zeiten machen. Eintrittswahrscheinlichkeit vn Risiken: Begehen Sie nicht den Fehler und stellen diese geschönt dar, etwa durch eine persönliche Einschätzung. Eine prfessinelle und ehrliche Risikbeschreibung wird vernichtet durch abschließende Sätze wie aber das passiert schn nicht, das ist sehr unwahrscheinlich der "das ist nch nie passiert". Prfessinell beraten Sie, wenn Sie das Prdukt/Wertpapier verstanden und sich damit auseinandergesetzt haben. Der Kunde betrachtet Sie zu Recht als Sachverständigen, für welchen per Gesetz weit höhere Srgfaltspflichten bestehen. Redlich: Eine "Flucht in das beratungsfreie Geschäft" ist für den FDL und die Bank verbten. "Executin nly" ist kein Geschäftsfeld der Partner Bank! Den Kunden an das Prdukt anzupassen, statt dem Kunden das passende Prdukt vrzustellen, ist unredlich und strategischer "Selbstmrd". Es muss nicht über jedes am Kapitalmarkt denkbare Risik beraten werden, sndern über die für das Prdukt typischen zb Kursrisik bei allen Wertpapiergattungen, Fremdwährungsrisik bei nicht in EURO begebenen Wertpapieren, Liquiditätsrisik bei Wertpapieren mit geringer Marktkapitalisierung, Emittentenrisik. Bei fehlender Beratung über spezielle Risiken haftet der Berater, selbst wenn der Kunde ein versierter Wirtschaftsanwalt war (OGH , 4Ob 252/00p). Eindeutig und nicht irreführend: Ziehen Sie einfache Begriffe den Fachausdrücken vr. Sie dürfen nicht davn ausgehen, dass der Kunde die Fachbegriffe kennt und deren Bedeutung/Knsequenz versteht. Müssen Sie Fachausdrücke verwenden, s erklären Sie diese. Es darf nichts beschönigt und nichts verschwiegen werden (siehe ben). 6. Offenlegung vn Prvisinszahlungen Der Kunde ist vm FDL über Prvisinszahlungen aufzuklären, damit dieser das Eigeninteresse des FDL an einem möglichst hhen Verdienst berücksichtigen bzw. einschätzen kann. Diese Offenlegung muss vr Vertragsabschluss geschehen (im Kundengespräch) und in verständlicher Frm erflgen (keine Fachausdrücke, finanztechnische Ausdrücke der Ausdrücke in einer anderen Sprache). Wird die Aufklärung verabsäumt, s steht es dem Kunden frei, die Anlageentscheidung nch Jahre später anzufechten und eine vllständige Rückabwicklung der Kapitalanlage und der Prvisinszahlung an den FDL zu frdern. Gldinvestment und Whlverhaltensregeln? Beratungspflichten ergeben sich schn unmittelbar aus dem allgemeinen Zivilrecht (BGB), welches eine umfassende und krrekte vrvertragliche Beratung frdert. Die Whlverhaltensregeln spezifizieren diese - grundsätzlich für alle Arten vn Verträgen geltenden vrvertraglichen Beratungspflichten - speziell für Wertpapiere. Unbestritten besteht smit auch für Gldinvestments eine Aufklärungs- und Infrmatinspflicht über das Prdukt, seine Risiken, die Dienstleistung, den Vertragsinhalt etc. 5

6 Bei der Beratung über das Gld-Dept ist derselben Standard und dieselbe Infrmatinsdichte einzuhalten wie bei einer Beratung über ein Wertpapiergeschäft. Der Vermittler hat darauf hinzuweisen, dass der Vertrag hinsichtlich des Ankaufs und der Verwahrung des Edelmetallprdukts mit der BANK zustande kmmt; erkundet die individuellen Veranlagungsziele, das vrhandenen Kundenvermögen swie das Fachwissen, die Erfahrungen des Kunden, die Herkunft der Mittel und das bisherige Anlageverhalten des Kunden und zeichnet dies im Gesprächsprtkll auf; hat das jeweilige Edelmetallprdukt vllständig und richtig zu erläutern, insbesndere die bestehenden Risiken überprüft srgfältig die Unterzeichnung und die Identität des Kunden anhand des amtlichen Lichtbildausweises, übergibt dem Kunden die prdukt- und dienstleistungsbezgenen Unterlagen der Bank, die Brschüre Kundeninfrmatin inkl. AGB swie die Durchschrift/Kpie des unterzeichneten Auftrags inkl. Vertragsbedingungen, Gesprächsprtkll und Knditinen. ist verpflichtet, der Bank unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass eine Transaktin Geldwäschezwecken dient. Schadenersatzrecht Wird einer der beschriebenen Abschnitte übersprungen, lückenhaft der für den Kunden unverständlich präsentiert, löst dies Schadenersatzansprüche und/der Durchführungsverbt aus. Je mehr schriftlich, zumindest in Stichwrten festgehalten wird, ums mehr kann im Nachhinein nachvllzgen der bewiesen werden ( Beschwerdemanagement). Fachlich spezialisierte Persnen schulden eine besndere Srgfalt in ihrer Tätigkeit, wzu auch Finanzdienstleister zählen. Diese Haftung wird Sachverständigenhaftung genannt. Haftungsfallen für den FDL sind Eigenhaftung, Regress seitens des Haftungsdachs und Prvisinsrückrechnungen. Recht bekmmt nicht, wer Recht hat, sndern wer sein Recht beweisen kann! Kenntnis vm Risik bzw. vn dessen Eintritt erlangt der Kunde durch Einsicht in Deptauszüge damit beginnt die Verjährungsfrist. Um diesen Zeitpunkt nachvllziehen zu können, ist es besnders wichtig bei Betreuungsterminen immer wieder nachzufragen, b der Deptauszug, Tätigkeitsbericht etc. verstanden wurde und diese Tatsache im Anschluss zu dkumentieren. Sllte es zu einem Rechtsstreit kmmen, ist dieser schriftliche Nachweis vn grßer Bedeutung. Sämtliche Anmerkungen in Schriftfrm, sei es in Gesprächsprtkllen der snstigen Aufzeichnungen, Kalendereinträge über ein Kundentelefnat etc. haben vr Gericht eine sehr hhe Beweiskraft und können eine Aussage erheblich erleichtern. Beispiel der Rechtssprechung: Stellt der FDL ein typisches Risikgeschäft als sichere Anlagefrm hin und veranlasst er dadurch den Anleger zur Zeichnung, dann haftet er für die fehlerhafte Beratung selbst dann, wenn auch er vn der Serisität des Anlageprduktes überzeugt gewesen sein sllte, weil er ein slches Geschäft nicht hne weiteres als sichere Anlagefrm anpreisen darf. 6

7 COMPLIANCE 1. Vermeidung vn Interessensknflikten ( 34 ff WAG) Interessensknflikte können zwischen Kunden und Unternehmen selbst (zb Kick back Prvisinen), zwischen Kunden und Finanzdienstleister (zb Prvisinen) und zwischen Kunden untereinander (zb Vrziehen einer Kundenrder hne ersichtlichen Grund) entstehen. Interessen des Kunden gehen den Interessen des FDL und den Interessen der Bank stets und ausnahmsls vr! Verbt vn ftmaligen Umschichtungen gegen das Kundeninteresse, um die Vergütungen zu erhöhen (= churning, Spesenreiterei) Verbt vn Empfehlungen im Eigeninteresse zur Markt- der Preisbeeinflussung (Kurssteigerung/scalping; Kurssenkung/pushing) Verbt vn Eigengeschäften vr der parallel zum Kundengeschäft in Kenntnis der Orderlage, um für sich der einen Dritten einen Vermögensvrteil zu erlangen (frntrunning; parallelrunning) Verbt der Annahme vn Vrteilen durch Vermittler (dazu zählen auch Prvisinen) Ausnahme: nur unter völliger Offenlegung gegenüber dem Kunden Verbt der Empfehlung eines bestimmten Wertpapiers/Anbieters/Wertpapiergattung, um die eigene Vergütung zu ptimieren Verbt des Vrziehens bestimmter Kunden / eines bestimmten Kundenauftrags 2. Verbt vn Insidergeschäften ( 39 ff WAG, 48 a u. b BörseG): Verbt der Ausnutzung einer Insiderinfrmatin, um sich der einem Dritten einen Vrteil zu verschaffen. Insiderinfrmatin: Öffentlich nicht bekannte, genaue Infrmatin, die direkt der indirekt einen der mehrere Emittenten vn Finanzinstrumenten der Finanzinstrumente betrifft und die, wenn sie öffentlich bekannt würde, geeignet wäre, den Kurs dieser Finanzinstrumente der den Kurs sich darauf beziehender derivativer Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen. Praxisbeispiel: Das Wissen über eine Grßrder zb vn mehreren Kunden, die bei einem Wertpapier zu einer Kursbeeinflussung führen kann (zb wegen niedriger Marktkapitalisierung), darf nicht zum eigenen Vrteil verwendet werden. 3. Beschwerdemanagement ( 17 Abs 5 WAG) Kundenbeschwerden müssen angemessen und unverzüglich beantwrtet werden. Ein wirksames Beschwerdemanagement kann dazu beitragen, Klagen abzuwehren. Jeder Beschwerdefall muss vn Beginn bis zum Ende dkumentiert werden. Infrmieren Sie die Bank über die Beschwerde und Ihre Gegenmaßnahmen. Unterstützen Sie die Bank bei der Klärung des Sachverhalts z.b. durch genaue schriftliche Stellungnahme. 7

8 Besnders wichtig: Führen Sie Prtkll über jedes nch s kurze Kundengespräch und Kundentelefnat. Es reichen schn stichwrtartige Ntizen in Ihrem Kalender. Verwenden Sie die Funktin Kntakte auf der Serviceplattfrm der Partner Bank für Ntizen über Kundengespräche. Das Beschwerdemanagement und jeder Beschwerdefall ist Bestandteil der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde (FMA). Bei Verstß können sich Schadenersatzverpflichtungen und Verwaltungsstrafen bis EUR ergeben. VERTRAG, GESPRÄCHSPROTOKOLL, FORMULARE Bitte beachten Sie die Ausfüllhilfen zu den Frmularen auf der Serviceplattfrm! 1. Krrekturen und Streichungen Bitte vergewissern Sie sich, dass sämtliche Frmulare vllständig, sauber und lesbar ausgefüllt sind. Streichungen und Krrekturen müssen mit Kundenunterschrift und Datum versehen sein. Es wäre snst später unmöglich nachzuvllziehen und zu belegen, dass die Ergänzung der Streichung vm Kunden gewünscht war. Das kann immense Haftungsprbleme auslösen. 2. Gesprächsprtkll Das Gesprächsprtkll (GP) dient als Leitfachen für das Kundengespräch, als schriftliches Anlegerprfil und als Nachweis der umfassenden, ehrlichen, redlichen als srgfältigen Kundenberatung und -infrmatin. Gld ist eine spezielle Anlagefrm, weshalb das GP an dessen Besnderheiten angepasst ist. Für welche Geschäftsfälle muss ein aktuelles GP eingereicht werden? 1. Verflgt jede vn mehreren Anlagen einen eigenen Zweck, wbei der Kunden etwa auch nicht für jede Anlage das gleiche Risik eingehen möchte: Für jede Anlage ist ein eigenes GP erfrderlich 2. Kunde hat bereits ein Vermögensverwaltungsprdukt der Wertpapierdept und zu einem späteren Zeitpunkt flgt ein zusätzliches Vermögensverwaltungsprdukt: weiteres GP erfrderlich 3. Flgeauftrag bei bestehendem Wertpapierdept, GP älter als 3 Jahre neues Gesprächsprtkll erfrderlich 4. Auch vr Ablauf vn 3 Jahren muss ein neues GP aufgenmmen werden, wenn für den FDL und/der die Bank erkennbar ist, dass sich das Anlegerprfil geändert hat, zb die finanziellen Verhältnisse, das Risikprfil etc. Auf wen ist das GP abzustellen? Grundsätzlich auf den Auftraggeber bzw. auf beide Auftraggeber. 8

9 Bei Stellvertretern (Sachwalter, Eltern für Minderjährige etc.) gilt: Finanzielle Verhältnisse, Anlageziel, Risik Daten des Vertretenen Kenntnisse und Erfahrungen Daten des Stellvertreters Im Gesprächsprtkll ist dies bei jedem Punkt mit einem Zusatz wie des Auftraggebers bzw. des Stellvertreters kenntlich zu machen. Hier ist besnderes Augenmerk darauf zu legen, b die finanziellen Verhältnisse des Vertretenen zweifelsfrei die gewünschte Anlage zulassen. 4. Mindestinhalt einer Kundenakte Vertrag ggf. Beiblätter (zb über abweichende Bedingungen - je nach Prdukt) Gesprächsprtkll Ausweiskpie (RP der PA) in guter Qualität Snderfälle beachten: Minderjährige, Stellvertreter, Sachwalter, Erben, Vllmachten Unternehmen bzw. juristische Persn als Kunde Bitte erkundigen Sie sich zu Snderfällen bereits vr der Antragsaufnahme bei der Bank bzw. Ihrem persönlichen Vertriebsbetreuer über die Vrgangsweise! 9

10 Gesetzliche Änderung bei der Vermittlung vn Investmentfnds seit Am hat der deutsche Gesetzgeber eine EU-Richtlinie umgesetzt, die auch Auswirkungen auf den Vertrieb vn Investmentfnds hat. Künftig besteht die Verpflichtung, interessierten Anlegern vr Abschluss eines Kaufauftrages zu Investmentfnds ein neues Infrmatinsblatt, das s genannte KIID (Key Investr Infrmatin Dcument = wesentliche Anlegerinfrmatin) zur Verfügung zu stellen. Das KIID sll die wesentlichen Merkmale, Chancen und Risiken des jeweiligen Investmentfnds für den Anleger transparent, verständlich und nachvllziehbar darstellen und die Fnds vergleichbarer machen. Das KIID ist vn der Kapitalanlagegesellschaft bzw. der EU-Investmentgesellschaft bzw. der ausländischen Investmentgesellschaft zu erstellen und hinsichtlich der Einführung des KIID gelten flgende Regelungen: Für deutsche Investmentfnds ist das KIID ab dem 1. Juli 2011 zur Verfügung zu stellen. Übergangsfristen hat der deutsche Gesetzgeber hier nicht eingeräumt. Für ausländische richtlinienknfrme Fnds (EU-Investmentvermögen) gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2012, bis zu der die Fndsgesellschaft das KIID erstellt haben muss. Slange dem Anleger kein KIID zur Verfügung gestellt werden kann, ist weiterhin der vereinfachte Verkaufsprspekt zu verwenden. Bis zum Ende der Übergangsfrist ist daher laufend zu prüfen, welches Dkument für den knkret vermittelten Fnds ggf. auszuhändigen ist. Für ausländische nicht richtlinienknfrme Fnds (sg. Superfunds und Hedgefnds) ist ein KIID wie bei deutschen Sndervermögen ebenfalls zum 1. Juli 2011 zu erstellen und zur Verfügung zu stellen. Sehr einfach finden Sie das KIID (bzw. alternativ den vereinfachten Prspekt) z.b. unter Nach Eingabe der ISIN steht entweder das KIID (sfern verfügbar) der der vereinfachte Prspekt zum Dwnlad bereit. Da die Übergabe des KIID nachweislich zu erflgen hat, bitte im Feld G des Gesprächsprtklls zum Wertpapier-Kaufauftrag vermerken, für welchen Fnds das KIID bzw. der vereinfachte Prspekt übergeben wurde. Bei Verfügungsaufträgen zu bestehenden Depts verwenden Sie bei Kaufaufträgen der bei der Neueinrichtung vn Planvarianten die auf der Plattfrm (Frmulare / Wertpapierdept) bereit gestellte Zusatzerklärung. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass Vermögensverwaltungsaufträge insbesndere unsere Fndskörbe vn dieser Regelung nicht betrffen sind. PARTNER BANK Aktiengesellschaft Vrsitzender des Aufsichtsrates: Mag. Alis Manhartsgruber Vrstandsmitglieder: Andreas Fellner, MSc; Mag. Bernhard Wldan Sitz der Bank: Gethestraße 1a, 4020 Linz, Österreich; Telefn: 0043 / (0)732 / ; Fax: 0043 / (0)732 / inf@partnerbank.at; Firmenbuchgericht Landes- und Handelsgericht Linz, Firmenbuchnummer z; DVR: Zweigniederlassung München: Am Kiesgrund 2-4, Feldkirchen/München; Tel.: 0049 / (0)89 / , Fax: DW 33; muenchen@partnerbank.at 10

11 Ergänzende Infrmatinen zum Thema KIID / wesentliche Anlegerinfrmatin A) Dkumentatin im Gesprächsprtkll: Zur Dkumentatin der übergebenen Unterlage(n) im Feld G des Gesprächsprtklls hier ein Beispiel. Es wurde flgender Fall unterstellt: Kaufauftrag für zwei Fnds, wbei bei einem Fnds das KIID bereits zur Verfügung steht, beim 2. Fnds jedch nicht, s dass hier der vereinfachte Verkaufsprspekt relevant ist. B) Dkumentatin mittels Zusatzerklärung: Zur Dkumentatin der Aushändigung bei Verfügungsaufträgen, bei denen kein neues GP erfrderlich ist, weil unverändert gültig und weniger als 3 Jahre alt! Fallbeispiel wie ben. Grundsätzlich bestätigt der Auftraggeber hier den Erhalt des KIID für alle gewählten Fnds. Nur die Ausnahmen (EU-Fnds, die zum Zeitpunkt des Kaufauftrages nch kein KIID erstellt haben) sind im unteren Abschnitt einzutragen. Bitte jeweils aktuell prüfen, damit das richtige Dkument ausgehändigt wird. Sbald ein KIID verfügbar ist, ist dieses zu verwenden und nicht mehr der vereinfachte Prspekt. Bitte auch beachten, dass diese Ausnahmeregelung am endet - als bei Aufträgen nach diesem Termin nicht mehr vrkmmen kann. Selbstverständlich können Sie die Zusatzerklärung auch für Neuanträge - anstelle der Dkumentatin im Feld G des GP - verwenden. 11

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