Glossar für M&A und Finanzen

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1 6WUDWHJLVFKH8QWHUQHKPHQVEHUDWXQJ 0 $8QWHUQHKPHQVWUDQVDNWLRQHQ 0DUNHWLQJ 35 :HUEXQJ 3HUVRQDO Glossar für M&A und Finanzen Dieser Glossar wird ständig bearbeitet. Teilen Sie uns bitte Begriffe mit, die Sie hier gern wiederfinden möchten! Added Value: Wertzuwachs durch Know-how und Management, der durch Beteiligungsgesellschaften zusätzlich zum Kapital einfließt. Aktienanleihe: Aktienanleihen sind Zertifikate auf Aktien, die dem Inhaber eine feste Verzinsung bieten. In der Regel liegt der Koupon über dem marktüblichen Zinsniveau. Die Rückzahlung der Aktienanleihe ist abhängig vom Stand der zugrunde liegenden Aktie am Stichtag. Sie kann in Form von Bargeld oder Aktien erfolgen: Liegt der Kurs des Basiswerts am Stichtag auf oder über dem bei Emission festgelegten Niveau, wird der Nominalbetrag der Anleihe zu 100 % in bar zurückgezahlt. Liegt der Kurs der Aktie unterhalb des definierten Niveaus, erhält der Inhaber die zuvor festgelegte Anzahl von Aktien. Anlagevermögen: Alle immateriellen und materiellen Vermögenswerte, Gegenstände, Patente, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Grundstücke, Immobilien, Sach- und Finanzanlagen, Beteiligungen. Steht in der Bilanz unter Aktiva im Umlaufvermögen. Anlagezertifikate: Ca. 99 % aller am Markt befindlichen Zertifikate sind Anlageprodukte. Mit ihnen setzen Anleger in der Regel auf längerfristige und nachhaltige Erträge. Populäre Anlagezertifikate sind Bonus-, Express-, Discount- und Garantiezertifikate. Asset Deal: Ein Unternehmenstransfer, dessen Abwicklung sich allein auf die Übergabe einzelner, präzise oder allgemein definierter Gegenstände und Werte bezieht, die in der Regel auf der Aktivseite der Bilanz stehen. Im unteren Mittelstand, bei Selbständigen oder Kleinbetrieben am häufigsten angewandtes Verfahren etwa bei Nachfolgeregelungen, besonders dann, wen keine festangestellten Mitarbeiter vorhanden sind. Der Verkäufer haftet nach den Regeln der Sachmängelhaftung, welche das Recht zur Minderung des Kaufpreises bis zur Rückabwicklung des Unternehmenskaufvertrags bedeuten kann. Gegenteil: Siehe Share Deal. Asset Stripping: Nachdem ein Unternehmen übernommen wurde und dies anschließend durch Verkauf von Teilen oder Vermögensgegenständen zerschlagen wird. Ausgabeaufschlag: eine Gebühr, die beim Kauf von Wertpapieren oder Fondsanleihen anfällt. Auszahlungskurs: Beschreibt, ob ein Darlehen zu 100 oder weniger Prozent ausgezahlt wird. Einen eventuellen Abschlag (Bankgebühren) nennt man Damnum oder Disagio. Avale / Avalkredit: Die Bank übernimmt die Haftung für eine Verbindlichkeit. In der Regel für die Vorfinanzierung von Auftragsarbeiten oder für Sicherheiten gegenüber Auftraggebern. Das setzt eine gute Beziehung zur (Haus)bank voraus und muß zumeist teilweise mit Kapital durch das Unternehmen abgesichert werden. Dieses Geld ist totes Kapital, mit dem das Unternehmen nicht arbeiten kann. Prinzipiell gibt die Bank ihren guten Namen eine erforderliche Eventualsicherheit, die erst dann als Schuld fällig wird, wenn der Bankkunde seine Ver- /HW]WHbQGHUXQJ 6HLWHYRQ 0$*ORVVDUGRF &2',.*PE+6WUDWHJLHEHUDWXQJ (UOHQZHJ+ WWHQEHUJ 7HO)D[ (0DLOGLHWHUNHLO#FRGLNGH,QWHUQHWZZZFRGLNGH

2 Seite 2 von 12 pflichtungen nicht erfüllt. Ob sie selbst sich - und in welcher Höhe - durch Sicherheiten des Bankkunden absichert, ist unterschiedlich. Basiswert: Der Basiswert ist das dem Derivat zugrunde liegende Finanzinstrument. Typische Basiswerte sind Aktien, Indizes, Zinsen, Währungen, Rohstoffe. Die Wertentwicklung des Derivats ist vollständig abhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts. Bewertungsstichtag: typischerweise bei Zertifikaten der Tag am Ende der Laufzeit, an dem der Rückzahlungsbetrag berechnet wird. Bezugsverhältnis: Das Bezugsverhältnis drückt bei Derivaten aus, wie viele Einheiten des Basiswerts der Inhaber ggfs. mit dem Derivat erwirbt oder erwerben kann. Bonitätsrisiko des Emittenten: Bezeichnung des Risikos, daß sich die Zahlungsfähigkeit eines Emittenten während der Laufzeit einer von ihm begebenen Schuldverschreibung verschlechtern könnte. Eine Verschlechterung der Bonität geht meist mit einem deutlichen Kursabschlag für die betreffenden Schuldverschreibungen einher. Bei einer gesamthaften Betrachtung aller Risiken von Zertifikaten macht das Bonitätsrisiko nur einen geringen Anteil aus. Bonuszertifikat: Hiermit partizipieren Anleger zu 100 % an Kursanstiegen des Basiswertes. Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit, am Laufzeitende einen bestimmten Bonusbetrag ausgezahlt zu bekommen, solange der Basiswert eine vorher definierte Kursschwelle nicht unterschritten hat. Wird die Kursschwelle während der Laufzeit berührt, verfällt der so genannte Bonus und der Inhaber bekommt am Laufzeitende den Kurswert des Basiswerts ausgezahlt. Nach oben hin besteht eine unbegrenzte Partizipation an der Kursentwicklung des Basiswerts. Break-Even-Point: Die rechnerische Grenze, die aufzeigt, dass die Kosten vom Umsatz übertroffen werden. Auch Gewinnschwelle genannt. Buy Back: Rückkauf der Beteiligung von Investoren durch die Altgesellschafter. Die Altgesellschafter kaufen die Anteile zurück, die eine Beteiligungsgesellschaft übernommen hatte. Business Angels: oft im Ruhestand befindliche Unternehmer geben jungen Gründern Geld und Rat. Zumeist sind es vermögende Senioren, die Ihre Erfahrungen bereitwillig den jungen Entrepreneurs zur Verfügung stellen. Regelmäßige Meetings finden im Sinne von Controlling und Marketing- und Managementempfehlungen statt. Business-Plan bzw. Geschäftsplan: Zusammenstellung von unternehmensinternen Informationen zur Planung. Extrem unterschiedliche Formen bzw. Umfang sind zu finden. Der Verwendungszweck ist hauptsächlich als Basispapier für Kreditgespräche, auch für Existenzgründer. Eigentlich sollte aber jedes Unternehmen einen Businessplan besitzen, damit es seine Ziele kennt. Die Zielformulierung (Planungen, Visionen) sind wichtige Bestandteile der Unternehmensführung, nicht nur zur Übersicht für Banken. Die wichtigsten vorkommenden Elemente des Businessplans: Beschreibung des eigenen Unternehmens und der Planungen, zurückliegende Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz (zumindest eine Tabelle mit den wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennziffern), die Investitionsplanung, die Personalplanung und die Liquiditäts-/Finanzierungsrechnung. Daneben werden Positionen wie beispielsweise die Marktposition und -entwicklung sowie die Produkte, der Mitbewerb und andere wichtige Details erläutert. Dabei ist die Liquiditätsrechnung eine der schwierigsten und sehr unterschiedlich ausgeführten Teile.

3 Seite 3 von 12 BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung): Das wichtigste Zahlenwerk aus der Finanzbuchhaltung, das dem Controlling dient. Es handelt sich um eine monatliche sowie zusätzlich oft auf das Jahr kumulierte Auswertung aller operativen Zahlen, die auf dem ersten Blatt so komprimiert sind, dass alles dort auf einen Blick erkennbar ist. So werden beispielsweise die Personalkosten insgesamt in einer Zeile zusammengefasst. Durch Einsatz von EDV stehen diese Zahlen praktisch jederzeit zur Verfügung, nicht erst am Monatsende, wie früher. Es ist das hauptsächliche Steuerungsinstrument des Unternehmers und Controllers und unverzichtbar in Gesprächen mit Banken und Investoren. Cap: Der Begriff kommt aus dem englischen und bedeutet übersetzt Deckel. Im Kapitalmarkt bezeichnet man mit einem Cap die Deckelung von Gewinnen, d.h. daß ein Finanzinstrument einen maximalen Gewinnbetrag vorsieht, der nicht überschritten werden kann. Cash-Flow: Der Cash-Flow gibt den Betriebsgewinn, der dem Unternehmen zur Selbstfinanzierung tatsächlich zur Verfügung steht, an. Es gibt sehr unterschiedliche Berechnungsweisen, deshalb sollte eine Herleitung dieser Größe immer mit angegeben werden. Als übliche Berechnung des Cash-Flow gilt: Jahresüberschuß + neu gebildete Rücklagen + Abschreibungen + Pauschalwertberichtigung. Change of Control-Klausel: Manche Kreditverträge enthalten diese Klausel. Erfolgt ein Inhaberwechsel, auch ein Gesellschafterwechsel bei einem Share Deal, so muß die Bank zustimmen bzw. die Kredite können durch die Bank gekündigt werden. Ist diese Klausel vorhanden, so sollte entweder vor dem Transfervertrag eine Erklärung der eingeholt werden, dass diese den Kredit nicht kündigt oder es sollte ein Vorbehalt in die Closing Conditions des Transfervertrags eingebaut werden. Co-Venturing: Zwei oder mehr Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an einem Unternehmen. Dabei übernimmt zumeist ein Investor, der sog. Leadinvestor die führende Rolle. Closing: Übergabestichtag eines Transaktionsgegenstandes (Unternehmen) Data Room: Ein Daten-Raum, in welchem alle erforderlichen aussagekräftigen Daten und Unterlagen eines zum Erwerb stehenden Unternehmens gesammelt und zeitlich befristet zur Einsicht bereitgestellt werden. Meist im Rahmen einer Due Diligence-Prüfung nur den Vertretern des Erwerbers, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Damnum: siehe Auszahlungskurs Debt: Fremdkapitalfinanzierung über gesicherte Bankkredite Deckungsbeitrag: Der Deckungsbeitrag errechnet sich aus dem Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Er stellt als rechnerische Größe den Teil des Umsatzes dar, der zur Deckung der fixen Kosten verbleibt. Derivat: Derivate sind Finanzinstrumente, deren Preise sich nach den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Investments richten. Sie sind so konstruiert, dass sie die Schwankungen der Preise dieser Anlageobjekte überproportional nachvollziehen, daher lassen sie sich zur Absicherung gegen Wertverluste und zur Spekulation auf Kursgewinne des Basiswerts verwenden. Zu den wichtigsten Derivaten zählen Zertifikate, Optionen, Futures und Swaps.

4 Seite 4 von 12 Disagio/Damnum: siehe Auszahlungskurs Discountzertifikat: Der Anleger erhält ein D. zu einem Preis, der unterhalb des aktuellen Kurses des Basiswerts liegt. Dieser Abschlag wird als Discount oder Diskont bezeichnet. Gleichzeitig wird die Partizipation nach oben (und damit der mögliche Gewinn) durch einen Cap begrenzt. Liegt der Kurs des Basiswerts am Ende der Laufzeit bei oder über dem maximalen Auszahlungsbetrag, zahlt der Emittent den Höchstbetrag (Cap) aus. Dies ist der Maximalgewinn des Discountzertifikates. Liegt der Kurs des Referenzwertes unterhalt des Cap, zahlt der Emittent entweder den aktuellen Preis des Zertifikats in bar aus oder er liefert dem Anleger den Referenzwert etwa eine Aktie, zum aktuellen Kurs. Das Wahlrecht hat der Emittent. due diligence: Genaues "Kennenlernen" oder Detailprüfungsverfahren des Unternehmens durch den M&A-Berater. Besonders wichtig, um den Unternehmenswert eindeutig zu erkennen. Dies erfordert ein relativ tiefes Eindringen in Strukturen, Abläufe, Kunden, BWA. In der Regel sieht ein außenstehender M&A-Berater die Unternehmenswelt nüchterner als etwa der Inhaber. Das Ziel ist das Erkennen aller Zusammenhänge, Hintergründe und vor allem des gesamten Zahlenwerks, der Unternehmenswerte (Ausstattung, Maschinen, immaterielle Werte) und des Marktstatus des Unternehmens als Basis der Unternehmensbewertung. Deckungsbeitrag (DB): Die Differenz aus Umsatz und variablen Kosten. Dieses Geld ist ein Beitrag zur Deckung der fixen Kosten, daher der Name. In größeren unternehmen wird ein Deckungsbeitrag 1 und 2 und 3 usw. ausgewiesen, um die Auskömmlichkeit von Aufträgen in verschiedenen Stufen darzustellen. So werden im DB 1 oft die Umsätze minus reine Fremdkosten (Einkauf) ausgewiesen. Es gibt keine eindeutigen Vorgaben für die Klassifizierungen der Deckungsbeitragsrechnung. Ausgewiesen werden sie prinzipiell in der BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung), nicht in der Bilanz oder G+V. Ebit: Earnings before Interests and Taxes, also Gewinn vor Steuern und Zinsen. Auch operatives Geschäftsergebnis oder operativer Gewinn genannt. Wird als Maßstab bei der Unternehmensbewertung auf schuldenfreier Basis verwandt. Ebitda: Earnings before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation, also Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibung. Im Vergleich zum Ebit werden zusätzlich auch die Abschreibungen oder Teile davon aus dem Gewinn herausgerechnet. Echte oder offene Beteiligung: Die direkte, unbefristete Beteiligung am Stammkapital einer GmbH oder am Kommanditkapital einer KG mit allen Rechten und Pflichten. Daneben sind manche Beteiligungsgesellschaften bereit, in Einzelfällen vorübergehend mit Wandeldarlehen, Gesellschafterdarlehen, stillen Beteiligungen etc. zur Seite zu stehen Eigenkapital: errechnet sich aus der Summe von Gesellschaftereinlagen und Gewinn oder Verlust. Nicht entnommene Gewinne werden dem Eigenkapital hinzugerechnet, Darlehen werden nicht mitgerechnet. Bare Eigenmittel und/oder Sacheinlagen können bei einer Unternehmensgründung eingebracht werden. Eigenkapitalparität: Einige Beteiligungsgesellschaften setzten als Obergrenze für die Höhe der Beteiligung eine Eigenkapitalparität voraus, wonach die neue Beteiligung maximal die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals im Unternehmen betragen darf. Bei Beteiligungen an Existenszgründungsvorhaben oder bei einer Wachstumsfinanzierung können auch zukünftig erwartete Jahresüberschüsse zur Darstellung des Unternehmenskapitals herangezogen werden.

5 Seite 5 von 12 Eigenkapitalquote: Diese stellt das Verhältnis zwischen dem eigenen eingesetzten Kapital und dem Gesamtkapital des Unternehmens dar. Bei Unternehmensgründungen wird der Einsatz eigener Geld- und/oder Sachmittel im Verhältnis zum Gesamtaufwand auch prozentualer Eigenmitteleinsatz genannt. Eigenkapitalähnliche Mittel: Darunter versteht man Darlehen und stille Beteiligungen die in der Regel mit Rangrücktritt ausgestattet sind und wie etwa bei Genussrechten keine Stimmrechte haben Emission: Emission nennt man die Ausgabe neuer Wertpapiere; meist gehört auch die Unterbringung (Plazierung) im Publikum und die Einführung in den Börsenhandel dazu. Emittent: Ein Emittent ist diejenige Institution, die ein Wertpapier an den Markt bringt. Bei Aktien handelt es sich immer um Unternehmen. Anleihen können von Unternehmen, öffentlichen Körperschaften, dem Staat und anderen Institutionen begeben werden. Derivate darunter auch Zertifikate werden hauptsächlich von Banken emittiert. Endloszertifikate: Ein Endloszertifikat hat kein festgelegtes Fälligkeitsdatum und hat eine theoretisch unbegrenzte Laufzeit. In der Regel kann der Emittent bei einem Endloszertifikat die Laufzeit zu bestimmten Terminen unter Einhaltung definierter Fristen kündigen. Entrepreneur: Gründer Eps: Earnings per share = Gewinn pro Aktie Equity: Eigenkapital Exit: Der plangemässe Ausstieg einer Finanzierungsgesellschaft aus dem Unternehmen i.d.r. mit Gewinn oder auch Verkauf einer gehaltenen Beteiligung durch einen Investor. Expresszertifikat: Expresszertifikate sind laufzeitbegrenzte Produkte für seitwärts tendierende oder moderat steigende Märkte; sie haben definierte Betrachtungszeitpunkte. Notiert das Expresszertifikat zu einem Betrachtungszeitpunkt mindestens genauso hoch wie zu Beginn, werden sie vor Ende der Laufzeit fällig und der Anleger erhält das eingesetzte Kapital und einen Gewinn. Fälligkeit: Die Fälligkeit ist ein juristischer Fachbegriff; er bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab ein Gläubiger Ansprüche geltend machen kann und der Schuldner sie erfüllen muss. Flip: ein kurzfristiges Investment, bei dem ein Ausstieg/Verkauf (Exit) schon vor Geschäftsabschluss feststeht. Flop: Misserfolg, Reinfall, Pleite, totaler Fehlschlag einer Beteiligung Freiverkehr: Der Freiverkehr ist ein Börsensegment, in dem nicht zum Amtlichen Markt zugelassene oder in den Gere-

6 Seite 6 von 12 gelten Markt einbezogene Wertpapiere gehandelt werden. Die Zulassungsvorschriften für die Aufnahme in den Freiverkehr sind vereinfacht. Die Kurse stellen freie Makler und Banken fest. Fusion: Unternehmenszusammenschluss; aus mindestens zwei rechtlich selbständigen Kapitalgesellschaften entsteht durch Verschmelzung und Vereinigung der Vermögen ein Unternehmen, das andere erlischt. Geschäftsplan: siehe Businessplan G + V (Gewinn und Verlustrechnung): Bestandteil der Bilanz, wird auch separat verwendet. Besonders gut geeignet für Gespräche, in denen es um den Verkauf oder Kauf eines Unternehmens geht. Hier wird, ebenso wie in der BWA die operative Arbeit des Unternehmen dargestellt, jedoch auch Zinsen, außergewöhnliche Aufwendungen bzw. Ertrag und Steuern. Die G+V-Struktur kann auch als Planung genutzt werden, dann stehen üblicherweise neben dem abgeschlossenen Jahr (Jahren) die Planwerte des aktuellen und der zukünftigen Jahre. Gesellschafterwechsel: Nach Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem Berufsleben soll die Gesellschaft entweder an einen Teil der Kinder oder an das Management übergeben werden. Die verbleibenden Gesellschafter müssen die Geschäftsanteile vom Gründer oder den Kindern übernehmen. Die Finanzierung soll den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährden. Hier kann etwa eine Beteiligungsgesellschaft die Anteile der ausscheidenden Kinder übernehmen oder dem Management bei der Ausgestaltung und Finanzierung eines Management-Buy-Out behilflich sein. Gleichzeitig werden, durch den Eintritt eines ausschließlich betriebswirtschaftlich orientierten Gesellschafters, Entscheidungen auf Gesellschafterebene versachlicht. Gewährleistungsbürgschaft: Die Hausbank des Auftragnehmers verbürgt sich für die Mängel aus einem erstellten Gewerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Hierdurch kann der vom Auftraggeber als Sicherungseinbehalt zurückgehaltene Rechnungsbetrag (meist ein Teilbetrag von 5 % der Summe) ausgelöst werden. Der Auftragnehmer muss damit nicht auf den Betrag aus dem Sicherheitseinbehalt verzichten. Gezeichnetes Kapital: auch Nominalkapital, stellt die Haftbasis einer Gesellschaft dar, die für Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern haftet. Bei einer Betrachtung müssen ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital in Abzug gebracht werden. Bei einer AG wird auch von Grundkapital gesprochen, bei einer GmbH von Nominal- oder Stammkapital. Going private: Rückzug einer an der Börse notierten AG vom öffentlichen Kapitalmarkt. Ein Rückzug vom öffentlichen Kapitalmarkt erfolgt in der Regel dann, wenn der Marktpreis der Aktien nachhaltig unter dem Buchwert der Anteile notiert und notwendige Kapitalerhöhungen einen aus Unternehmenssicht überproportionalen Anteil am Unternehmen gewähren würden. Ein weiterer Grund für einen Rückzug von der Börse kann die Sicherung der Gesellschaft vor einer feindlichen Übernahme sein. Going Public: Gang eines Unternehmens an die Börse Goodwill: Innerer Geschäfts- oder Firmenwert, d.h. über den Substanzwert hinausgehender Wert eines Unternehmens einschließlich Liefer- und Kundenbeziehungen Grundschuld: Dingliche Belastung eines Grundstücks, gewerblichen Teileigentums oder einer Eigentumswohnung mit Eintragung im Grundbuch. Sie kann für alle Finanzierungsformen als Sicherheit herangezogen werden. Grundschulden sind im Gegensatz zu Hypotheken nicht an den Bestand einer bestimmten Forderung (bei-

7 Seite 7 von 12 spielsweise ein bestimmtes Darlehen) gebunden und können für sich allein übertragen werden. Daher können Grundschulden nicht nur für einzelne Forderungen, sondern auch für mehrere, ebenso zukünftige Verbindlichkeiten als Sicherung dienen Hands Off: Eher passive Betreuung eines Unternehmens durch Mitwirkung in Aufsichtsräten, Beiträten etc. nach Bereitstellung von Eigenkapital zur Finanzierung des Unternehmens. Hands On: aktive Betreuung eines finanzierten Unternehmens, z.b. durch aktive Unterstützung des Managements wird ein Investor die Wertsteigerung des Unternehmens fördern. High Flyer: Gegenteil von Flop; Bezeichnung für einen extremen Wertanstieg von Aktien oder Unternehmensbeteiligungen bei weit unterdurchschnittlichem Kurs-/Gewinnverhältnis. Holding Period: Zeitraum, in dem ein Investment im Portfolio verbleibt Initial Public Offering (IPO): Initial Public Offering ist der angelsächsische Fachbegriff für den Börsengang; meist Bezeichnung für die öffentl. Erst-Emission von Anteilen junger und mittelständischer Unternehmen. Institutionelle Investoren: Große Institutionen, die in Eigenkapitalfonds investieren, z.b. Kreditinstitute, Versicherungen, Pensionsfonds oder Großunternehmen. IRR: Internal Rate of Return; interner Zinsfuß. Es handelt sich um eine finanz-mathematische Methode zur Berechnung der Rendite eines Investments. Joint Venture: Ein Joint Venture stellt einen Zusammenschluß von rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen dar mit der Verfolgung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zweckes. Junk Bonds: Anleihen eines Emittenten mit geringer Bonität, hohen Risiken, aber auch hohen Renditen. Diese werden bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten wertlos. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung: Dieser Plan beinhaltet eine Gegenüberstellung von benötigten Mitteln (z.b. Investitionen, Warenausstattung, Liquidität usw.) und der vorhandenen Mittel (Eigenkapital, gewährte bzw. zu beantragende Kredite usw.) Kennziffern: Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen und Marketing-Zahlen, die ein Unternehmer in der Regel im Kopf oder rasch bei der Hand hat und mit denen er sein Unternehmen steuern oder zumindest aktuell beurteilen kann. Einige der Zahlen sind Standard, wie Umsatz und Deckungsbeitrag, andere sind sehr individuell auf das Unternehmen ausgerichtet. KMU (Kleine und mittlere Unternehmen): Fester Terminus. Kein Hinweis auf die Unternehmensform. Die Definition, wo die Grenze zu Großunternehmen verläuft, wird nach drei verschiedenen Methoden bemessen. Erste Definition: Inhaber- bzw. Familiengeführtes Unternehmen. Das kommt aber im Beispiel von BOSCH nicht mehr hin, denn da kann man nicht mehr von KMU reden. Zweite Definition: Nach der Europäischen Union gehören zu den KMU solche, die weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von bis zu 40 Mio Euro haben. Das deutsche Institut für Mittelstandsforschung zieht die Grenze bei 500 Beschäftigten und 50 Mio Euro Umsatz. Das ent-

8 Seite 8 von 12 spricht 99,7 % aller deutschen Firmen und Freiberufler. Auf die Mitarbeiterzahl bezogen gehören 99 Prozent aller deutschen Betriebe zum Mittelstand. Nur etwas über Firmen erwirtschaften mehr als 50 Mio ¼ die allerdings mehr als 50 % Umsatzsteuer bezahlen, im Gegensatz zu weniger als 45 % Umsatzsteuer der 3,3 Mio Mittelständler. Dritte Definition: Alle Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind. Kontokorrentkredit: Der Kontokorrentkredit ist ein Geldkredit, der im Rahmen einer kurzfristigen Fremdfinanzierung gewährt wird, in der Umgangssprache auch als Dispositionskredit der Selbständigen bezeichnet. Das Kreditinstitut räumt einen Kredit bis zu einer bestimmten Höhe (Kreditlimit) ein, bis zu diesem Betrag kann das Konto genutzt werden. LBO: Leveraged Buy-Out; zum großen Teil fremdfinanzierte Unternehmensübergabe mit Hebelwirkung, d.h. Lead Investor: Investor mit dem meist größten Anteil, der in einem Syndikat von VC-Gesellschaften sowohl die Organisation der Finanzierung als auch die Hands-on-Betreuung übernimmt. Letter of Intent: (LoI) ist eine schriftliche Absichtserklärung eines Investors für ein Investment, wird oft als Vorabzusicherung gefordert. Hierin werden die grundsätzliche Bereitschaft einer zukünftigen Beteiligung sowie die Rahmenkonditionen und die beiderseitigen Grundannahmen schriftlich festgehalten. Zusätzlich kann darin noch das weitere Vorgehen notiert, die Vertraulichkeit zugesichert und eine Exklusivitätserklärung für das Vorhaben abgegeben werden. Wird auch bei anderen Arten von Geschäften eingesetzt, besonders dort, wo Makler oder Händler eingeschaltet werden. Listing: Notierung eines Unternehmens an der Börse Liquiditätsrechnung oder Liquiditätsplanung: Besonders für Gründer schwierig auszuführende Vorschau, wann welches Geld hereinkommt bzw. ausgegeben wird. Die Differenz sind die zur Verfügung stehenden finanziellen (liquiden) Mittel. Es handelt sich um einen der Bestandteile von Businessplänen und für Kreditgespräche. Je größer ein Unternehmen ist, desto wichtiger wird diese Planung aber auch im täglichen Unternehmensablauf. M & A: Mergers & Acquisitions; Unternehmenszusammenschlüsse und Unternehmensübertragungen, auch in Form von Beteiligungen, Fusionen, Joint Ventures. Im Deutschen gibt es für M & A keine adäquate Bezeichnung, so daß fast ausschließlich der englische Begriff verwendet wird. MBI / Management-Buy-In: Übernahme eines Unternehmens durch ein externes Management. Häufig im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen, etwa durch Einstieg eines Geschäftsführenden Gesellschafters mit Kapital. MBO / Management-Buy-Out: Übernahme eines Unternehmens durch das vorhandene Management des Unternehmens. Häufig als Rettung vor bzw. in einer Insolvenz oder auch bei einer Nachfolgregelung, wenn der Inhaber keine natürlichen Nachfolger aufzubieten hat Memorandum of Unterstanding, MoU: Grundsatzvereinbarung, um den Rahmen einer geplanten Kooperation festzulegen. Mezzaninekapital: Italienisch für Zwischengeschoß beschreibt der Begriff jenes Fremdkapitals, das teilweise dem Ei-

9 Seite 9 von 12 genkapital zugerechnet werden kann. Da es kein richtiges Eigenkapital ist, entspricht es einer Art Zwischengeschoß zwischen Fremd- und Eigenkapital. Verschiedenste Formen sind denkbar. Auch Privat Equity und Risikokapital, Genussscheine und genussrechte und anderes zählen dazu. Banken sind sehr interessiert an der Hereinnahme von Mezzaninekapital in Unternehmen, weil sie dadurch selbst wieder mehr Kredite geben dürfen (durch die verbesserte Eigenkapitalquote). Mezzaninebeteiligung: Sammelbegriff für eine Kapitalanlage, bei dem sich die Anleger an einem einzelnen oder mehreren operativ tätigen Unternehmen beteiligen. Typischerweise wird das Kapital den Unternehmen über sog. Genussrechte oder stille Beteiligungen überlassen. Dabei wird den Unternehmen wirtschaftliches und/0der bilanzielles Eigenkapital zugeführt, ohne den investoren Stimm- oder Eigentumsrechte wie den echten Gesellschaftern zu gewähren. Der Anleger ist ein sog. Kapitalinvestor, der der für seine Einlagen i.d.r. überdurchschnittliche Renditen erzielen kann. Mezzanine Money: Finanzierungsmittel, die in der Kapitalstruktur die Lücke zwischen Fremd- und Eigenkapital füllen, insbesondere bei MBO / MBI. Minderheitsbeteiligung: Eine Beteiligung am Stammkapital oder Kommanditkapital von unter 50%. Nachfolge / Nachfolgeregelung / Unternehmensnachfolge / Unternehmernachfolge: Der Terminus Unternehmensnachfolge wird häufig gebraucht, ist aber falsch, denn nicht das Unternehmen sondern der Unternehmer sucht einen Nachfolger. Insofern müsste es richtig heißen Unternehmernachfolge. Jahr für Jahr ist bei etwa 60 bis deutsche Familienunternehmen mit fast 1 Mio Beschäftigten die Nachfolge zu regeln. Lt. Bundeswirtschaftsministerium gehen etwa Arbeitsplätze verloren, weil kein Nachfolger gefunden wird. Ca Firmen müssen geschlossen werden. Nach der MinD-Studie (Mittelstand in Deutschland) hat sich erst 1/4 der betroffenen Unternehmen (Unternehmern) mit dem Thema beschäftigt. Das Ministerium startete im Sommer 2002 die Initiative Nexxt für die Untern.-Nachfolge. - WiWoche online. Lt. Gemini Executive Search (Personalberater) seien Arbeitsplätze in den nächsten Jahren in Gefahr. Vielen Gründern der Nachkriegszeit ist das Problem nicht bewusst. In den nächsten 5 Jahren seien Betriebe betroffen. Zusätzliches Problem bei endlich gefundenen Nachfolgern: Da die Einarbeitungsphase mit viel Disziplin eingehalten werden müsse (fließender Übergang, freundliche Bereitstellung von Infos und bereitwillige Unterstützung in jeglicher Form seitens des bisherigen Inhabers) und dies oft nicht funktioniere, scheiterten bis zu 40% der Versuche. Die Übergabephase birgt ein hohes Konfliktpotential. Negativmerkmale: Im Bereich der Kontoführung sind Negativmerkmale z.b. Rücklastschriften, Rückschecks mangels Deckung oder Wechselproteste. Diese Negativmerkmale über Kunden werden von der SCHUFA an die angeschlossenen Kreditinstitute weitergegeben. Auch neu aufgenommene Kredite und Kontoeröffnungen, Mahnbescheide, eidesstattliche Versicherungen und Konkurse werden gemeldet. Non disclosure agreement / Confidentiality agreement: Vertraulichkeitsvereinbarung Offene Beteiligung: Eine offene Beteiligung ist die Übernahme bzw. Erhöhung von Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften.

10 Seite 10 von 12 Oligopol: Marktbeherrschung durch einige wenige Anbieter Pay Back: Investierter Betrag zuzüglich Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen, realisiert bei einem Exit. Personalkostenkalkulation: Grundgehalt x Weihnachtsgehalt + ein 14. Gehalt (Weiterbildung...), Verdoppelung für alle Nebenkosten (Miete, Büromaterial, Personalverwaltung, Berufsgenossenschaft, freiwillige Soziale Aufwendungen, Personalsuche). Ergebnis x 1,3 für gesetzliche soziale Abgaben. Arbeitstage im Jahr: 250 abzügl. 29 Urlaub, minus Krankheitsfehlzeiten/Schulungen = 200 Arbeitstage. Oben errechnetes Gehalt auf 200 Tage verteilt = x Kosten pro Tag. Stündlich div. durch 8. Auf dieser Basis können etwa Postgänge von 45 Minuten leicht 60,- kosten. In der Stadt erledigt das dagegen ein externer Bote für 10,- bis 20,- - Norman Rentrop Die Geschäftsidee Pleitegründe: Die 10 wichtigsten Pleite-Gründe sind 1. kein marktfähiges Produkt 2. zu hohe Privatausgaben 3. zu viele Mitarbeiter / Personalkosten 4. Forderungsausfälle 5. Schulden machen 6. Bequemlichkeit 7. Glaube an Anfangsverluste 8. Umsatzdenken statt Ertragsdenken 9. Fehlende Reservenbildung 10. Vertrauen auf andere / anderes Nach dem Münsteraner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Karl Niehues Ende 2001, veröffentlicht in Computer Partner am Portfolio: Summe des gesamten, in Beteiligungen angelegten Kapitals einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft Private Equity: Haftendes Eigenkapital zur Fremdfinanzierung von Unternehmen die sich in einem reiferem Entwicklungsstadium befinden. Untergrenze für Beteiligungsgesellschaften sind i.d.r. ¼0LR8PVDW]3ULvat- Equitygesellschaften können aus mehreren Unternehmen und/oder vermögenden Privatpersonen bestehen. Oft sind solche PE-Gesellschaften branchenorientiert ausgerichtet. Andere bedienen vor allem den Mittelstand oder die Industrie. Die Kriterien für die Einwilligung in eine Beteiligung sind ganz ähnlich wie bei Banken, vielleicht etwas risikofreudiger. PE-Beteiligungen laufen oft über 5 bis 10 Jahre und haben zum Ziel, einen guten Gewinn zu machen Private Placement: Gegenteil von Public Offering; private Platzierung von Aktien ohne Inanspruchnahme der Börse. Re-Start: Aufgrund schlechter Unternehmenslage wird ein neues Unternehmenskonzept erstellt, evtl. mit neuem Management, neuer oder geänderter Produktpalette. Rangrücktritt: Erklärung, dass eine Forderung hinter den Forderungen aller anderen Gläubiger zum Zeitpunkt der Eintragung rangiert. Risikokapital: Spezielle Beteiligungsgesellschaften oder sehr vermögende Privatpersonen, die etwas von der zu investie-

11 Seite 11 von 12 renden Sache verstehen, geben Geld in tendenziell riskante Unternehmungen. Geht mitunter einher mit dem Engagement von Business Angels. ROI (Return on Investment): Kapitalrendite; macht in großen Deals wie auch in kleinen Anschaffungen deutlich, wann sich eine Investition rechnet, d.h., wann der Kaufpreis durch den eigenen Einsatz der gekauften Investition erwirtschaftet wurde. ROCE: Return on Capital Earnings; Kapitalertrag Rückstellungen: Unternehmen dürfen gewinnschmälernde Rückstellungen für Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen bilden. Die Höhe oder das Eintreten generell muß noch nicht sicher sein, z.b. Rückstellungen für Pensionen, Steuernachzahlungen oder Anschaffungen. Ruling Verfahren: Verfahren zur Einholung einer verbindlichen Auskunft der Steuerbehörden Sale and purchase agreement: Unternehmens-Transaktionsvertrag Secondary Buy-out: MBO-Manager verkaufen an die nächste Managergeneration Second Round Financing: Zweite Finanzierungsrunde für ein Unternehmen, welches bereits Risiko- oder Wagniskapital erhalten hat. Secondary Purchase: eine EXIT -Variante: Eine VC-Gesellschaft verkauft ihre Unternehmensanteile an eine andere VC- Gesellschaft bzw. einen finanziell interessierten Partner. Seed Capital: Starthilfe für besonders innovative Existenzgründungen in der Gründungsphase Seller s Notes: Kaufpreisstundungen, auch Verkäuferdarlehen Senior Debt Bankkredit, der bei Unternehmensmißerfolg vor Eigenkapital und Mezzanine Money bedient wird. Share Deal: Ein Unternehmenstransfer, dessen Abwicklung durch Übernahme der Gesellschafteranteile realisiert wird. Der Verkäufer haftet nur für den Bestand der verkauften Beteiligung bzw. Rechte, nicht für deren wirtschaftlichen Wert. Ausnahme: Wenn er mehr als 90 % der Anteile übernimmt, finden seit wiederum die Vorschriften der Sachmängelgewährleistung Anwendung, wie beim Asset Deal. Die Identität des Unternehmens (i.d.r. eine Kapitalgesellschaft wie GmbH) bleibt unverändert, da nur Anteile (auch alle) erworben werden. Gegenteil: Siehe Asset Deal. Stille Beteiligung: Beteiligung, die in verschiedenen Ausgestaltungen vorkommt und in ihrer Haftungsfunktion zwischen echtem Kapital und klassischen Krediten anzusiedeln ist. Erhöht das Eigenkapital. Trade Sale: Veräußerung der Unternehmensanteile an einen industriellen oder strategischen Investor.

12 Seite 12 von 12 Überdeckung: Gewinn. Unternehmensnachfolge: siehe Nachfolge. Verkaufsprospekt: Jedem Zertifikat liegt ein Verkaufsprospekt zugrunde, dessen Ausgestaltung im Wertpapierprospektgesetz festgelegt ist. Der Verkaufsprospekt enthält Produktbedingungen, Rückzahlungsmodalitäten, Informationen über den Basiswert, Risikofaktoren, Verkaufsbeschränkungen und Informationen über den Emittenten. Volatilitätsrisiko: Es beziffert das Risiko in einem Wertpapier, das sich auf die Veränderung der impliziten Volatilität dieses Basiswerts zurückführen lässt. Wachstumsfinanzierung: Ein Unternehmen realisiert bereits einen bedeutenden Umsatz in einem wachsenden Markt und benötigt beispielsweise zur Umsetzung der Internationalisierungsstrategie zusätzliches Kapital (z.b. Investitions-, Expansions- oder Akquisitionsfinanzierung). Aufgrund der expansiven Geschäftspolitik der vergangenen Jahre kann die Eigenkapitaldecke nach den Maßstäben der Banken nicht ausreichen, so dass das Unternehmen Gefahr laufen, die Kreditlinien nicht mehr ausweiten zu können. Ein Mittelzufluss von Seiten einer Beteiligungsgesellschaft könnte die Internationalisierungsstrategie finanzieren und erweitert neben dem strategischen Know-how auch die Finanzierungsmöglichkeiten seitens der Banken. Alle Geldmittel, die zum Auf- und Ausbau eines Unternehmens gebraucht werden, sind Wachstumskapital. Dazu gehören besonders auch Personal- und Entwicklungs- sowie Marketingkosten. Währungsrisiko: Es beschreibt das Risiko in einem Wertpapier, das sich auf die Veränderung des Wechselkurses bei Derivaten mit einer Fremdwährungskomponente zurückführen lässt. Wertpapierkennnummer (WKN): Sie ist eine in Deutschland verwendete 6-stellige Ziffern- und Buchstabenkombination zur eindeutigen Identifizierung von Wertpapieren. Sie wird für Aktien, Anleihen, Investmentzertifikate und Optionsscheine verwendet. Im April 2003 hat die 12-stellige ISIN die WKN offiziell abgelöst. Zeichnungsfrist: Sie bezeichnet den Zeitraum, in dem Investoren ein Zertifikat zum Emissionspreis zeichnen können. Zertifikat: Zertifikate sind verbriefte Finanzinstrumente, die von Banken bzw. Emittenten als Inhaberschuldverschreibung ausgegeben werden. Zertifikate sind Derivate und damit immer vollständig von der Kursentwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts abhängig. Zu Zertifikaten gibt es einen aktuellen Kurs, der vom Emittenten während der Börsenhandelszeiten laufend festgestellt wird. man unterscheidet zwischen Anlagezertifikaten und Hebelprodukten. Zinsrisiko: Es beschreibt den Anteil des Risikos in einem Wertpapier, der sich auf die Veränderung des Zinsniveaus am Markt zurückführen lässt Alle Beschreibungen nach bestem Wissen und Gewissen, keine Gewähr auf Richtigkeit.

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